Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Futtermittelgesetzes, FMG 1993, erlassen werden (Futtermittelverordnung 1994)
gamma-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 2,0
andere Futtermittel 0,2
Mutterkorn Getreide, unzerkleinert 1 000
Nitrite, berechnet Fischmehl 60
als Natriumtrit
Alleinfuttermittel für Nutztiere, 15
Versuchstiere, Vögel und Zierfische
Quecksilber Einzelfuttermittel aus der Verarbeitung 0,5
Fischen oder anderen Meerestieren
andere Einzelfuttermittel 0,1
Alleinfuttermittel für Hunde und 0,4
Katzen
andere Alleinfuttermittel 0,1
Ergänzungsfuttermittel, 0,2
ausgenommen Ergänzungsfuttermittel
für Hunde und Katzen
Rizinus, ausgedrückt Einzel- und Mischfuttermittel 10
in Rizinusschalen
Saaten, Früchte und alle Futtermittel nicht be-
hieraus gewonnene stimmbare
Erzeugnis von Menge
Aprikose -
Prunus armeniaca L.
Bittermandel -
Prunus dulcis
(Mill.) D.A.
Webb var. amara
(DC.) Focke
(=Prunus
amygdalus
Batsch
var. amara
(DC.) Focke)
Buchecker,
ungeschält -
Fagus sylvatica L.
Leindotter -
Camelina sativa (L.)
Crantz
Mowrah, Bassia,
Madhuca -
Madhuca longifolia
(L.) Macbr. (= Bassia
longifolia L. = Illipe
malabrorum Engl.),
Madhuca indica Gmelin
(= Bassia latifolia
Roxb. = Illipe
latifolia F. Mueller)
Sheanuss -
Butyrospermum parkii
(G. Don) Kotschy
Purgierölbaum -
Croton tiglium L.
Purgierstrauch -
Jatropha curcas L.
Abessinischer
(Äthiopischer)
Senf -
Brassica carinata A.
Braun
Chinesischer
Gelbsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern.
et Coss, ssp.
juncea var. lutea
Batalin
Indischer
Braunsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern et Coss.
ssp. integrifolia
(West)
Thell.
Sareptasenf -
Brassica juncea
(L.) Czern. et
Coss. ssp.
juncea
Schwarzer Senf -
Brassica nigra
(L.) W.D.J.
Koch
Senföl, flüchtig Rapsextraktionsschrot, 4 000
berechnet als Rapskuchen
Allylisothio- andere Einzelfuttermittel 100
cyanat
Alleinfuttermittel für 150
Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Rinder, Schafe und Ziegen
Alleinfuttermittel für Ferkel 150
andere Alleinfuttermittel für 500
Schweine
Alleinfuttermittel für Geflügel 500
andere Alleinfuttermittel 150
Theobromin Alleinfuttermittel für Rinder 700
andere Alleinfuttermittel 300
Unkrautsamen und alle Futtermittel 3 000
Früchte, die
Alkoloide,
Glukoside oder
andere giftige
Stoffe enthalten,
darunter
Datura stramonium 1 000
Lolium remotum 1 000
Lolium temulentum 1 000
Vinylthiooxazolidon Alleinfuttermittel für 500
Legegeflügel
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Geflügel
```
```
*1) je Prozent Phosphor des Futtermittels
ANLAGE 4
```
```
Unerwünschte Stoffe
Vorbemerkung
Die aufgeführten Gehalte an unerwünschten Stoffen beziehen sich auf Futtermittel mit 88% Trockenmasse
```
```
Unerwünschter Stoff Futtermittel Höchstge-
halt in mg
je kg
```
```
1 2 3
```
```
Aflatoxin B tief 1 Babassussamen, Baumwollsaat,
Erdnüsse, Kokosnußkerne,
Maiskörner, Palmkerne und
die Erzeugnisse ihrer
Verarbeitung 0,02
andere Einzelfuttermittel 0,05
Alleinfuttermittel für Rinder,
Schafe und Ziegen, ausgenommen
Milchvieh, Kälber und Lämmer 0,05
Alleinfuttermittel für Milchvieh 0,005
Alleinfuttermittel für Kälber
und Lämmer 0,001
Alleinfuttermittel für Schweine
und Geflügel, ausgenommen
Jungtiere 0,02
andere Alleinfuttermittel 0,01
Ergänzungsfuttermittel für
Schweine und Geflügel,
ausgenommen Jungtiere 0,03
Ergänzungsfuttermittel für
Rinder, Schafe und Ziegen,
ausgenommen Milchvieh, Kälber
und Lämmer 0,05
andere Ergänzungsfuttermittel 0,01
Arsen Grünmehl, Kleegrünmehl, 4
Luzernegrünmehl,
Zuckerrübenschnitzel,
teilentzuckert, getrocknet und
Trockenschnitzel
Einzelfuttermittel mit mehr als 10
8% Phosphor und Einzelfuttermittel
aus der Verarbeitung von Fischen oder
anderen Meerestieren
andere Einzelfuttermittel 2
Alleinfuttermittel 2
Alleinfuttermittel für Fische 4
Mineralfuttermittel 12
andere Ergänzungsfuttermittel 4
Blausäure Leinsamen 250
Leinsamenextraktionsschrot, 350
Leinsamenkuchen
Einzelfuttermittel aus 100
Maniokwurzelknollen oder Mandeln
andere Einzelfuttermittel 50
Alleinfuttermittel für Kücken 10
andere Alleinfuttermittel 50
Blei Einzelfuttermittel mit mehr 30
als 8% Phosphor
Grünfutter einschließlich 40
Weidegras und Rübenblätter,
Grünfuttersilage, Heu
Hefen 5
andere Einzelfuttermittel 10
Alleinfuttermittel 5
Mineralfuttermittel 30
andere Ergänzungsfuttermittel 10
Cadmium Einzelfuttermittel pflanzlichen 1
Ursprungs
Einzelfuttermittel tierischen 2
Ursprungs, ausgenommen
Einzelfuttermittel für Heimtiere
Einzelfuttermittel mit 8 bis 20% 0,5 *1)
Phosphor
Einzelfuttermittel mit mehr als 10
20% Phosphor
Alleinfuttermittel für Rinder, 1
Schafe und Ziegen, ausgenommen
Alleinfuttermittel für Kälber,
Schaf- und Ziegenlämmer
andere Alleinfuttermittel, 0,5
ausgenommen Alleinfuttermittel
für Heimtiere
Mineralfuttermittel mit bis 0,75 *1)
6% Phosphor
Mineralfuttermittel mit mehr als 5
6% Phosphor
andere Ergänzungsfuttermittel 0,5
für Rinder, Schafe und Ziegen
Camphechlor alle Futtermittel 0,1
(Toxaphen)
Chlordan (Summe) pflanzliche oder tierische Fette 0,05
aus CIS- und andere Futtermittel 0,02
Trans-Isomeren und
aus Oxychlordan,
berechnet als
Chlordan)
Crotalaria-Arten alle Futtermittel 100
DDT (Summe aus pflanzliche oder tierische Fette 0,5
DDT-, TDE- und andere Futtermittel 0,05
DDE-Isomeren,
berechnet als DDT)
Aldrin, Dieldrin pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(einzeln oder andere Futtermittel 0,01
berechnet als
Dieldrin)
Endosulfan Einzelfuttermittel aus Mais und 0,2
(Summe aus alpha- daraus hergestellte Erzeugnisse
beta-Isomeren und
Endosulfansulfat,
berechnet als
Endosulfan)
Einzelfuttermittel aus Ölsaaten und 0,5
daraus hergestellte Erzeugnisse
Alleinfuttermittel für Fische 0,005
andere Futtermittel 0,1
Endrin (Summe aus pflanzliche oder tierische Fette 0,05
(Summe aus Endrin andere Futtermittel 0,01
delta-Ketoendrin,
berechnet als
Endrin)
Fluor Einzelfuttermittel tierischen 500
Ursprungs
Einzelfuttermittel mit mehr 2 000
als 8% Phosphor
andere Einzelfuttermittel 150
Alleinfuttermittel für laktierende 30
Rinder, laktierende Schafe
und laktierende Ziegen
andere Alleinfuttermittel für 50
Rinder, Schafe und Ziegen
Alleinfuttermittel für Schweine 100
Alleinfuttermittel für Kücken 250
andere Alleinfuttermittel für 350
Geflügel
andere Alleinfuttermittel 150
Ergänzungsfuttermittel 125 *1)
Gossypol, freies Baumwollsaatextraktionsschrot, 1 200
Baumwollsaatkuchen
andere Einzelfuttermittel 20
Alleinfuttermittel für Kälber 100
andere Alleinfuttermittel für 500
Rinder
Alleinfuttermittel für Ferkel 20
andere Alleinfuttermittel für 60
Schweine
Alleinfuttermittel für Schafe 500
und Ziegen
Alleinfuttermittel für Legegeflügel 20
andere Alleinfuttermittel für 100
Geflügel
Alleinfuttermittel für Kaninchen 60
andere Alleinfuttermittel 20
Heptachlor pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(Summe aus andere Futtermittel 0,01
Heptachlor und
Heptachlorepoxid,
berechnet als
Heptachlor)
Hexachlorbenzol pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(HCB) andere Futtermittel 0,01
Hexachlorcyclohexan
(HCH)
alpha-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 0,2
andere Futtermittel 0,02
beta-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 0,1
Mischfuttermittel für Milchvieh 0,005
andere Futtermittel 0,01
gamma-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 2,0
andere Futtermittel 0,2
Mutterkorn Getreide, unzerkleinert 1 000
Nitrite, berechnet Fischmehl 60
als Natriumtrit
Alleinfuttermittel für Nutztiere, 15
Versuchstiere, Vögel und Zierfische
Quecksilber Einzelfuttermittel aus der Verarbeitung 0,5
Fischen oder anderen Meerestieren
andere Einzelfuttermittel 0,1
Alleinfuttermittel für Hunde und 0,4
Katzen
andere Alleinfuttermittel 0,1
Ergänzungsfuttermittel, 0,2
ausgenommen Ergänzungsfuttermittel
für Hunde und Katzen
Rizinus, ausgedrückt Einzel- und Mischfuttermittel 10
in Rizinusschalen
Saaten, Früchte und alle Futtermittel nicht be-
hieraus gewonnene stimmbare
Erzeugnis von Menge
Aprikose -
Prunus armeniaca L.
Bittermandel -
Prunus dulcis
(Mill.) D.A.
Webb var. amara
(DC.) Focke
(=Prunus
amygdalus
Batsch
var. amara
(DC.) Focke)
Buchecker,
ungeschält -
Fagus sylvatica L.
Leindotter -
Camelina sativa (L.)
Crantz
Mowrah, Bassia,
Madhuca -
Madhuca longifolia
(L.) Macbr. (= Bassia
longifolia L. = Illipe
malabrorum Engl.),
Madhuca indica Gmelin
(= Bassia latifolia
Roxb. = Illipe
latifolia F. Mueller)
Sheanuss -
Butyrospermum parkii
(G. Don) Kotschy
Purgierölbaum -
Croton tiglium L.
Purgierstrauch -
Jatropha curcas L.
Abessinischer
(Äthiopischer)
Senf -
Brassica carinata A.
Braun
Chinesischer
Gelbsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern.
et Coss, ssp.
juncea var. lutea
Batalin
Indischer
Braunsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern et Coss.
ssp. integrifolia
(West)
Thell.
Sareptasenf -
Brassica juncea
(L.) Czern. et
Coss. ssp.
juncea
Schwarzer Senf -
Brassica nigra
(L.) W.D.J.
Koch
Senföl, flüchtig Rapsextraktionsschrot, 4 000
berechnet als Rapskuchen
Allylisothio- andere Einzelfuttermittel 100
cyanat
Alleinfuttermittel für 150
Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Rinder, Schafe und Ziegen
Alleinfuttermittel für Ferkel 150
andere Alleinfuttermittel für 500
Schweine
Alleinfuttermittel für Geflügel 500
andere Alleinfuttermittel 150
Theobromin Alleinfuttermittel für Rinder 700
andere Alleinfuttermittel 300
Unkrautsamen und alle Futtermittel 3 000
Früchte, die
Alkoloide,
Glukoside oder
andere giftige
Stoffe enthalten,
darunter
Datura stramonium 1 000
Lolium remotum 1 000
Lolium temulentum 1 000
Vinylthiooxazolidon Alleinfuttermittel für 500
Legegeflügel
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Geflügel
```
```
*1) je Prozent Phosphor des Futtermittels
ANLAGE 4
```
```
Unerwünschte Stoffe
Vorbemerkung
Die aufgeführten Gehalte an unerwünschten Stoffen beziehen sich auf Futtermittel mit 88% Trockenmasse
```
```
Unerwünschter Stoff Futtermittel Höchstge-
halt in mg
je kg
```
```
1 2 3
```
```
Aflatoxin B tief 1 Babassussamen, Baumwollsaat,
Erdnüsse, Kokosnußkerne,
Maiskörner, Palmkerne und
die Erzeugnisse ihrer
Verarbeitung 0,02
andere Einzelfuttermittel 0,05
Alleinfuttermittel für Rinder,
Schafe und Ziegen, ausgenommen
Milchvieh, Kälber und Lämmer 0,05
Alleinfuttermittel für Milchvieh 0,005
Alleinfuttermittel für Kälber
und Lämmer 0,001
Alleinfuttermittel für Schweine
und Geflügel, ausgenommen
Jungtiere 0,02
andere Alleinfuttermittel 0,01
Ergänzungsfuttermittel für
Schweine und Geflügel,
ausgenommen Jungtiere 0,03
Ergänzungsfuttermittel für
Rinder, Schafe und Ziegen,
ausgenommen Milchvieh, Kälber
und Lämmer 0,05
andere Ergänzungsfuttermittel 0,01
Arsen Grünmehl, Kleegrünmehl, 4
Luzernegrünmehl,
Zuckerrübenschnitzel,
teilentzuckert, getrocknet und
Trockenschnitzel
Einzelfuttermittel mit mehr als 10
8% Phosphor und Einzelfuttermittel
aus der Verarbeitung von Fischen oder
anderen Meerestieren
andere Einzelfuttermittel 2
Alleinfuttermittel 2
Alleinfuttermittel für Fische 4
Mineralfuttermittel 12
andere Ergänzungsfuttermittel 4
Blausäure Leinsamen 250
Leinsamenextraktionsschrot, 350
Leinsamenkuchen
Einzelfuttermittel aus 100
Maniokwurzelknollen oder Mandeln
andere Einzelfuttermittel 50
Alleinfuttermittel für Kücken 10
andere Alleinfuttermittel 50
Blei Einzelfuttermittel mit mehr 30
als 8% Phosphor
Grünfutter einschließlich 40
Weidegras und Rübenblätter,
Grünfuttersilage, Heu
Hefen 5
andere Einzelfuttermittel 10
Alleinfuttermittel 5
Mineralfuttermittel 30
andere Ergänzungsfuttermittel 10
Cadmium Einzelfuttermittel pflanzlichen 1
Ursprungs
Einzelfuttermittel tierischen 2
Ursprungs, ausgenommen
Einzelfuttermittel für Heimtiere
Einzelfuttermittel mit 8 bis 20% 0,5 *1)
Phosphor
Einzelfuttermittel mit mehr als 10
20% Phosphor
Alleinfuttermittel für Rinder, 1
Schafe und Ziegen, ausgenommen
Alleinfuttermittel für Kälber,
Schaf- und Ziegenlämmer
andere Alleinfuttermittel, 0,5
ausgenommen Alleinfuttermittel
für Heimtiere
Mineralfuttermittel mit bis 0,75 *1)
6% Phosphor
Mineralfuttermittel mit mehr als 5
6% Phosphor
andere Ergänzungsfuttermittel 0,5
für Rinder, Schafe und Ziegen
Camphechlor alle Futtermittel 0,1
(Toxaphen)
Chlordan (Summe) pflanzliche oder tierische Fette 0,05
aus CIS- und andere Futtermittel 0,02
Trans-Isomeren und
aus Oxychlordan,
berechnet als
Chlordan)
Crotalaria-Arten alle Futtermittel 100
DDT (Summe aus pflanzliche oder tierische Fette 0,5
DDT-, TDE- und andere Futtermittel 0,05
DDE-Isomeren,
berechnet als DDT)
Aldrin, Dieldrin pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(einzeln oder andere Futtermittel 0,01
berechnet als
Dieldrin)
Dioxine (Summe von Zitrustrester 500 pg I-TEQ/kg
PCDD und PCDF, (obere Nach-
ausgedrückt in weisgrenze) *2)
internationalen
toxischen
Äquivalenten)
Endosulfan Einzelfuttermittel aus Mais und 0,2
(Summe aus alpha- daraus hergestellte Erzeugnisse
beta-Isomeren und
Endosulfansulfat,
berechnet als
Endosulfan)
Einzelfuttermittel aus Ölsaaten und 0,5
daraus hergestellte Erzeugnisse
Alleinfuttermittel für Fische 0,005
andere Futtermittel 0,1
Endrin (Summe aus pflanzliche oder tierische Fette 0,05
(Summe aus Endrin andere Futtermittel 0,01
delta-Ketoendrin,
berechnet als
Endrin)
Fluor Einzelfuttermittel tierischen 500
Ursprungs
Einzelfuttermittel mit mehr 2 000
als 8% Phosphor
andere Einzelfuttermittel 150
Alleinfuttermittel für laktierende 30
Rinder, laktierende Schafe
und laktierende Ziegen
andere Alleinfuttermittel für 50
Rinder, Schafe und Ziegen
Alleinfuttermittel für Schweine 100
Alleinfuttermittel für Kücken 250
andere Alleinfuttermittel für 350
Geflügel
andere Alleinfuttermittel 150
Ergänzungsfuttermittel 125 *1)
Gossypol, freies Baumwollsaatextraktionsschrot, 1 200
Baumwollsaatkuchen
andere Einzelfuttermittel 20
Alleinfuttermittel für Kälber 100
andere Alleinfuttermittel für 500
Rinder
Alleinfuttermittel für Ferkel 20
andere Alleinfuttermittel für 60
Schweine
Alleinfuttermittel für Schafe 500
und Ziegen
Alleinfuttermittel für Legegeflügel 20
andere Alleinfuttermittel für 100
Geflügel
Alleinfuttermittel für Kaninchen 60
andere Alleinfuttermittel 20
Heptachlor pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(Summe aus andere Futtermittel 0,01
Heptachlor und
Heptachlorepoxid,
berechnet als
Heptachlor)
Hexachlorbenzol pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(HCB) andere Futtermittel 0,01
Hexachlorcyclohexan
(HCH)
alpha-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 0,2
andere Futtermittel 0,02
beta-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 0,1
Mischfuttermittel für Milchvieh 0,005
andere Futtermittel 0,01
gamma-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 2,0
andere Futtermittel 0,2
Mutterkorn Getreide, unzerkleinert 1 000
Nitrite, berechnet Fischmehl 60
als Natriumtrit
Alleinfuttermittel für Nutztiere, 15
Versuchstiere, Vögel und Zierfische
Quecksilber Einzelfuttermittel aus der Verarbeitung 0,5
Fischen oder anderen Meerestieren
andere Einzelfuttermittel 0,1
Alleinfuttermittel für Hunde und 0,4
Katzen
andere Alleinfuttermittel 0,1
Ergänzungsfuttermittel, 0,2
ausgenommen Ergänzungsfuttermittel
für Hunde und Katzen
Rizinus, ausgedrückt Einzel- und Mischfuttermittel 10
in Rizinusschalen
Saaten, Früchte und alle Futtermittel nicht be-
hieraus gewonnene stimmbare
Erzeugnis von Menge
Aprikose -
Prunus armeniaca L.
Bittermandel -
Prunus dulcis
(Mill.) D.A.
Webb var. amara
(DC.) Focke
(=Prunus
amygdalus
Batsch
var. amara
(DC.) Focke)
Buchecker,
ungeschält -
Fagus sylvatica L.
Leindotter -
Camelina sativa (L.)
Crantz
Mowrah, Bassia,
Madhuca -
Madhuca longifolia
(L.) Macbr. (= Bassia
longifolia L. = Illipe
malabrorum Engl.),
Madhuca indica Gmelin
(= Bassia latifolia
Roxb. = Illipe
latifolia F. Mueller)
Sheanuss -
Butyrospermum parkii
(G. Don) Kotschy
Purgierölbaum -
Croton tiglium L.
Purgierstrauch -
Jatropha curcas L.
Abessinischer
(Äthiopischer)
Senf -
Brassica carinata A.
Braun
Chinesischer
Gelbsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern.
et Coss, ssp.
juncea var. lutea
Batalin
Indischer
Braunsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern et Coss.
ssp. integrifolia
(West)
Thell.
Sareptasenf -
Brassica juncea
(L.) Czern. et
Coss. ssp.
juncea
Schwarzer Senf -
Brassica nigra
(L.) W.D.J.
Koch
Senföl, flüchtig Rapsextraktionsschrot, 4 000
berechnet als Rapskuchen
Allylisothio- andere Einzelfuttermittel 100
cyanat
Alleinfuttermittel für 150
Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Rinder, Schafe und Ziegen
Alleinfuttermittel für Ferkel 150
andere Alleinfuttermittel für 500
Schweine
Alleinfuttermittel für Geflügel 500
andere Alleinfuttermittel 150
Theobromin Alleinfuttermittel für Rinder 700
andere Alleinfuttermittel 300
Unkrautsamen und alle Futtermittel 3 000
Früchte, die
Alkoloide,
Glukoside oder
andere giftige
Stoffe enthalten,
darunter
Datura stramonium 1 000
Lolium remotum 1 000
Lolium temulentum 1 000
Vinylthiooxazolidon Alleinfuttermittel für 500
Legegeflügel
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Geflügel
```
```
*1) je Prozent Phosphor des Futtermittels
*2) Die Berechnung der oberen Gehalte geht von der Annahme aus, daß alle Werte der verschiedenen Congenere, die unter der Nachweisgrenze liegen, den Nachweisgrenzen entsprechen.
ANLAGE 4
```
```
Unerwünschte Stoffe
Vorbemerkung
Die aufgeführten Gehalte an unerwünschten Stoffen beziehen sich auf
Futtermittel mit 88% Trockenmasse
```
```
Unerwünschter Stoff Futtermittel Höchstge-
halt in mg
je kg
```
```
1 2 3
```
```
Aflatoxin B tief 1 Babassussamen, Baumwollsaat,
Erdnüsse, Kokosnußkerne,
Maiskörner, Palmkerne und
die Erzeugnisse ihrer
Verarbeitung 0,02
andere Einzelfuttermittel 0,05
Alleinfuttermittel für Rinder,
Schafe und Ziegen, ausgenommen
Milchvieh, Kälber und Lämmer 0,05
Alleinfuttermittel für Milchvieh 0,005
Alleinfuttermittel für Kälber
und Lämmer 0,001
Alleinfuttermittel für Schweine
und Geflügel, ausgenommen
Jungtiere 0,02
andere Alleinfuttermittel 0,01
Ergänzungsfuttermittel für
Schweine und Geflügel,
ausgenommen Jungtiere 0,03
Ergänzungsfuttermittel für
Rinder, Schafe und Ziegen,
ausgenommen Milchvieh, Kälber
und Lämmer 0,05
andere Ergänzungsfuttermittel 0,01
Arsen Grünmehl, Kleegrünmehl, 4
Luzernegrünmehl,
Zuckerrübenschnitzel,
teilentzuckert, getrocknet und
Trockenschnitzel
Einzelfuttermittel mit mehr als 10
8% Phosphor und Einzelfuttermittel
aus der Verarbeitung von Fischen oder
anderen Meerestieren
andere Einzelfuttermittel 2
Alleinfuttermittel 2
Alleinfuttermittel für Fische 4
Mineralfuttermittel 12
andere Ergänzungsfuttermittel 4
Blausäure Leinsamen 250
Leinsamenextraktionsschrot, 350
Leinsamenkuchen
Einzelfuttermittel aus 100
Maniokwurzelknollen oder Mandeln
andere Einzelfuttermittel 50
Alleinfuttermittel für Kücken 10
andere Alleinfuttermittel 50
Blei Einzelfuttermittel mit mehr 30
als 8% Phosphor
Grünfutter einschließlich 40
Weidegras und Rübenblätter,
Grünfuttersilage, Heu
Hefen 5
andere Einzelfuttermittel 10
Alleinfuttermittel 5
Mineralfuttermittel 30
andere Ergänzungsfuttermittel 10
Cadmium Einzelfuttermittel pflanzlichen 1
Ursprungs
Einzelfuttermittel tierischen 2
Ursprungs, ausgenommen
Einzelfuttermittel für Heimtiere
Einzelfuttermittel mit 8 bis 20% 0,5 *1)
Phosphor
Einzelfuttermittel mit mehr als 10
20% Phosphor
Alleinfuttermittel für Rinder, 1
Schafe und Ziegen, ausgenommen
Alleinfuttermittel für Kälber,
Schaf- und Ziegenlämmer
andere Alleinfuttermittel, 0,5
ausgenommen Alleinfuttermittel
für Heimtiere
Mineralfuttermittel mit bis 0,75 *1)
6% Phosphor
Mineralfuttermittel mit mehr als 5
6% Phosphor
andere Ergänzungsfuttermittel 0,5
für Rinder, Schafe und Ziegen
Camphechlor alle Futtermittel 0,1
(Toxaphen)
Chlordan (Summe) pflanzliche oder tierische Fette 0,05
aus CIS- und andere Futtermittel 0,02
Trans-Isomeren und
aus Oxychlordan,
berechnet als
Chlordan)
Crotalaria-Arten alle Futtermittel 100
DDT (Summe aus pflanzliche oder tierische Fette 0,5
DDT-, TDE- und andere Futtermittel 0,05
DDE-Isomeren,
berechnet als DDT)
Aldrin, Dieldrin pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(einzeln oder andere Futtermittel 0,01
berechnet als
Dieldrin)
Dioxine (Summe von Zitrustrester 500 pg I-TEQ/kg
PCDD und PCDF, (obere Nach-
ausgedrückt in weisgrenze) *2)
internationalen
toxischen
Äquivalenten)
Endosulfan Einzelfuttermittel aus Mais und 0,2
(Summe aus alpha- daraus hergestellte Erzeugnisse
beta-Isomeren und
Endosulfansulfat,
berechnet als
Endosulfan)
Einzelfuttermittel aus Ölsaaten und 0,5
daraus hergestellte Erzeugnisse
Alleinfuttermittel für Fische 0,005
andere Futtermittel 0,1
Endrin (Summe aus pflanzliche oder tierische Fette 0,05
(Summe aus Endrin andere Futtermittel 0,01
delta-Ketoendrin,
berechnet als
Endrin)
Fluor Einzelfuttermittel tierischen 500
Ursprungs
Einzelfuttermittel mit mehr 2 000
als 8% Phosphor
andere Einzelfuttermittel 150
Alleinfuttermittel für laktierende 30
Rinder, laktierende Schafe
und laktierende Ziegen
andere Alleinfuttermittel für 50
Rinder, Schafe und Ziegen
Alleinfuttermittel für Schweine 100
Alleinfuttermittel für Kücken 250
andere Alleinfuttermittel für 350
Geflügel
andere Alleinfuttermittel 150
Ergänzungsfuttermittel 125 *1)
Gossypol, freies Baumwollsaatextraktionsschrot, 1 200
Baumwollsaatkuchen
andere Einzelfuttermittel 20
Alleinfuttermittel für Kälber 100
andere Alleinfuttermittel für 500
Rinder
Alleinfuttermittel für Ferkel 20
andere Alleinfuttermittel für 60
Schweine
Alleinfuttermittel für Schafe 500
und Ziegen
Alleinfuttermittel für Legegeflügel 20
andere Alleinfuttermittel für 100
Geflügel
Alleinfuttermittel für Kaninchen 60
andere Alleinfuttermittel 20
Heptachlor pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(Summe aus andere Futtermittel 0,01
Heptachlor und
Heptachlorepoxid,
berechnet als
Heptachlor)
Hexachlorbenzol pflanzliche oder tierische Fette 0,2
(HCB) andere Futtermittel 0,01
Hexachlorcyclohexan
(HCH)
alpha-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 0,2
andere Futtermittel 0,02
beta-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 0,1
Mischfuttermittel für Milchvieh 0,005
andere Futtermittel 0,01
gamma-Isomer pflanzliche oder tierische Fette 2,0
andere Futtermittel 0,2
Mutterkorn Getreide, unzerkleinert 1 000
Nitrite, berechnet Fischmehl 60
als Natriumtrit
Alleinfuttermittel für Nutztiere, 15
Versuchstiere, Vögel und Zierfische
Quecksilber Einzelfuttermittel aus der Verarbeitung 0,5
Fischen oder anderen Meerestieren
andere Einzelfuttermittel 0,1
Alleinfuttermittel für Hunde und 0,4
Katzen
andere Alleinfuttermittel 0,1
Ergänzungsfuttermittel, 0,2
ausgenommen Ergänzungsfuttermittel
für Hunde und Katzen
Rizinus, ausgedrückt Einzel- und Mischfuttermittel 10
in Rizinusschalen
Saaten, Früchte und alle Futtermittel nicht be-
hieraus gewonnene stimmbare
Erzeugnis von Menge
Aprikose -
Prunus armeniaca L.
Bittermandel -
Prunus dulcis
(Mill.) D.A.
Webb var. amara
(DC.) Focke
(=Prunus
amygdalus
Batsch
var. amara
(DC.) Focke)
Buchecker,
ungeschält -
Fagus sylvatica L.
Leindotter -
Camelina sativa (L.)
Crantz
Mowrah, Bassia,
Madhuca -
Madhuca longifolia
(L.) Macbr. (= Bassia
longifolia L. = Illipe
malabrorum Engl.),
Madhuca indica Gmelin
(= Bassia latifolia
Roxb. = Illipe
latifolia F. Mueller)
Sheanuss -
Butyrospermum parkii
(G. Don) Kotschy
Purgierölbaum -
Croton tiglium L.
Purgierstrauch -
Jatropha curcas L.
Abessinischer
(Äthiopischer)
Senf -
Brassica carinata A.
Braun
Chinesischer
Gelbsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern.
et Coss, ssp.
juncea var. lutea
Batalin
Indischer
Braunsenf -
Brassica juncea
(L.) Czern et Coss.
ssp. integrifolia
(West)
Thell.
Sareptasenf -
Brassica juncea
(L.) Czern. et
Coss. ssp.
juncea
Schwarzer Senf -
Brassica nigra
(L.) W.D.J.
Koch
Senföl, flüchtig Rapsextraktionsschrot, 4 000
berechnet als Rapskuchen
Allylisothio- andere Einzelfuttermittel 100
cyanat
Alleinfuttermittel für 150
Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Rinder, Schafe und Ziegen
Alleinfuttermittel für Ferkel 150
andere Alleinfuttermittel für 500
Schweine
Alleinfuttermittel für Geflügel 500
andere Alleinfuttermittel 150
Theobromin Alleinfuttermittel für Rinder 700
andere Alleinfuttermittel 300
Unkrautsamen und alle Futtermittel 3 000
Früchte, die
Alkoloide,
Glukoside oder
andere giftige
Stoffe enthalten,
darunter
Datura stramonium 1 000
Lolium remotum 1 000
Lolium temulentum 1 000
Vinylthiooxazolidon Alleinfuttermittel für 500
Legegeflügel
andere Alleinfuttermittel für 1 000
Geflügel
```
```
*1) je Prozent Phosphor des Futtermittels
*2) Die Berechnung der oberen Gehalte geht von der Annahme aus, daß alle Werte der verschiedenen Congenere, die unter der Nachweisgrenze liegen, den Nachweisgrenzen entsprechen.
ANLAGE 5
```
```
Verbotene Stoffe
Behandelte Häute, Leder und Lederabfälle
Feste kommunale Abfälle, wie Haushaltsabfälle
Hefen der Gattung Candida, auf n-Alkanen gezüchtet
Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist, sowie daraus gewonnene Nebenerzeugnisse einschließlich Sägemehl
Klärschlamm aus Kläranlagen zur Behandlung von Abwässern
Kot, Urin sowie der durch die Entleerung oder Entfernung abgetrennte Inhalt des Verdauungstraktes, ohne Rücksicht auf jegliche Art der Verarbeitung oder Beimischung
Saat-, Pflanz- und anderes pflanzliches Vermehrungsgut, das nach der Ernte im Hinblick auf seine Zweckbestimmung einer besonderen Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln unterzogen wurde, sowie jegliche daraus gewonnenen Nebenerzeugnisse
Abfälle aus Restaurationsbetrieben - ausgenommen Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, die auf Grund ihres Frischegrades als für den menschlichen Verzehr ungeeignet angesehen wurden - die als solche oder bei ihrer Be- oder Verarbeitung nicht einem Verfahren unterworfen wurden, durch das Tierseuchenerreger abgetötet werden
Verpackungen und Verpackungsteile, die aus der Verwendung von Erzeugnissen der Agrar- und Ernährungswirtschaft stammen
ANLAGE 5
```
```
Verbotene Stoffe
Mit Gerbstoffen behandelte Häute einschließlich deren Abfälle
Feste kommunale Abfälle, wie Haushaltsabfälle
Hefen der Gattung Candida, auf n-Alkanen gezüchtet
Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist, sowie daraus gewonnene Nebenerzeugnisse einschließlich Sägemehl
Klärschlamm aus Kläranlagen zur Behandlung von Abwässern
Kot, Urin sowie der durch die Entleerung oder Entfernung abgetrennte Inhalt des Verdauungstraktes, ohne Rücksicht auf jegliche Art der Verarbeitung oder Beimischung
Saat-, Pflanz- und anderes pflanzliches Vermehrungsgut, das nach der Ernte im Hinblick auf seine Zweckbestimmung einer besonderen Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln unterzogen wurde, sowie jegliche daraus gewonnenen Nebenerzeugnisse
Abfälle aus Restaurationsbetrieben - ausgenommen Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, die auf Grund ihres Frischegrades als für den menschlichen Verzehr ungeeignet angesehen wurden - die als solche oder bei ihrer Be- oder Verarbeitung nicht einem Verfahren unterworfen wurden, durch das Tierseuchenerreger abgetötet werden
Verpackungen und Verpackungsteile, die aus der Verwendung von Erzeugnissen der Agrar- und Ernährungswirtschaft stammen
Proteinhaltige Erzeugnisse, die aus Säugetiergewebe gewonnen werden, in Futtermitteln für Wiederkäuer, ausgenommen
- Milch und Milcherzeugnisse,
- Gelatine,
- Aminosäuren, gewonnen aus Fellen und Häuten, wobei das Ausgangsmaterial zunächst einem pH-Wert von 1 bis 2 und sodann einem pH-Wert von mehr als 11 ausgesetzt und anschließend bei einem Druck von 3 bar für 30 Minuten bei 140 Grad C erhitzt wird,
- Dikalziumphosphat aus entfetteten Knochen sowie
- Trockenplasma und andere Bluterzeugnisse
Fleisch und Fleischerzeugnisse von Rindern, Fleisch- und Knochenmehl von Säugetieren und Futtermittel aus Rindererzeugnissen, die aus im Vereinigten Königreich geschlachteten Tieren stammen, gemäß Entscheidung der Kommission 396D0362 (ABl. Nr. L 139 vom 12. 6. 1996 S 17)
ANLAGE 5
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```
Verbotene Stoffe
Mit Gerbstoffen behandelte Häute einschließlich deren Abfälle
Feste kommunale Abfälle, wie Haushaltsabfälle
Hefen der Gattung Candida, auf n-Alkanen gezüchtet
Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist, sowie daraus gewonnene Nebenerzeugnisse einschließlich Sägemehl
Klärschlamm aus Kläranlagen zur Behandlung von Abwässern
Kot, Urin sowie der durch die Entleerung oder Entfernung abgetrennte Inhalt des Verdauungstraktes, ohne Rücksicht auf jegliche Art der Verarbeitung oder Beimischung
Saat-, Pflanz- und anderes pflanzliches Vermehrungsgut, das nach der Ernte im Hinblick auf seine Zweckbestimmung einer besonderen Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln unterzogen wurde, sowie jegliche daraus gewonnenen Nebenerzeugnisse
Abfälle aus Restaurationsbetrieben - ausgenommen Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, die auf Grund ihres Frischegrades als für den menschlichen Verzehr ungeeignet angesehen wurden - die als solche oder bei ihrer Be- oder Verarbeitung nicht einem Verfahren unterworfen wurden, durch das Tierseuchenerreger abgetötet werden
Verpackungen und Verpackungsteile, die aus der Verwendung von Erzeugnissen der Agrar- und Ernährungswirtschaft stammen
Proteinhaltige Erzeugnisse, die aus Säugetiergewebe gewonnen werden, in Futtermitteln für Wiederkäuer, ausgenommen
- Milch und Milcherzeugnisse,
- Gelatine,
- Aminosäuren, gewonnen aus Fellen und Häuten, wobei das Ausgangsmaterial zunächst einem pH-Wert von 1 bis 2 und sodann einem pH-Wert von mehr als 11 ausgesetzt und anschließend bei einem Druck von 3 bar für 30 Minuten bei 140 Grad C erhitzt wird,
- Dikalziumphosphat aus entfetteten Knochen sowie
- Trockenplasma und andere Bluterzeugnisse
Fleisch und Fleischerzeugnisse von Rindern, Fleisch- und Knochenmehl von Säugetieren und Futtermittel aus Rindererzeugnissen, die aus im Vereinigten Königreich geschlachteten Tieren stammen, gemäß Entscheidung der Kommission 396D0362 (ABl. Nr. L 139 vom 12. 6. 1996 S 17)
Erzeugnisse gemäß § 32 Abs. 1.
ANLAGE 5
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Verbotene Stoffe
Mit Gerbstoffen behandelte Häute einschließlich deren Abfälle
Feste kommunale Abfälle, wie Haushaltsabfälle
Hefen der Gattung Candida, auf n-Alkanen gezüchtet
Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist, sowie daraus gewonnene Nebenerzeugnisse einschließlich Sägemehl
Klärschlamm aus Kläranlagen zur Behandlung von Abwässern
Kot, Urin sowie der durch die Entleerung oder Entfernung abgetrennte Inhalt des Verdauungstraktes, ohne Rücksicht auf jegliche Art der Verarbeitung oder Beimischung
Saat-, Pflanz- und anderes pflanzliches Vermehrungsgut, das nach der Ernte im Hinblick auf seine Zweckbestimmung einer besonderen Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln unterzogen wurde, sowie jegliche daraus gewonnenen Nebenerzeugnisse
Abfälle aus Restaurationsbetrieben - ausgenommen Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, die auf Grund ihres Frischegrades als für den menschlichen Verzehr ungeeignet angesehen wurden - die als solche oder bei ihrer Be- oder Verarbeitung nicht einem Verfahren unterworfen wurden, durch das Tierseuchenerreger abgetötet werden
Verpackungen und Verpackungsteile, die aus der Verwendung von Erzeugnissen der Agrar- und Ernährungswirtschaft stammen
Proteinhaltige Erzeugnisse, die aus Säugetiergewebe gewonnen werden, in Futtermitteln für Wiederkäuer, ausgenommen
- Milch und Milcherzeugnisse,
- Gelatine,
- Aminosäuren, gewonnen aus Fellen und Häuten, wobei das Ausgangsmaterial zunächst einem pH-Wert von 1 bis 2 und sodann einem pH-Wert von mehr als 11 ausgesetzt und anschließend bei einem Druck von 3 bar für 30 Minuten bei 140 Grad C erhitzt wird,
- Dikalziumphosphat aus entfetteten Knochen sowie
- Trockenplasma und andere Bluterzeugnisse
Fleisch und Fleischerzeugnisse von Rindern, Fleisch- und Knochenmehl von Säugetieren und Futtermittel aus Rindererzeugnissen, die aus im Vereinigten Königreich geschlachteten Tieren stammen, gemäß Entscheidung der Kommission 396D0362 (ABl. Nr. L 139 vom 12. 6. 1996 S 17)
Erzeugnisse gemäß § 32 Abs. 1.
Anlage 6
```
```
Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere
Ernährungszwecke
Vorbemerkungen
(1) Ist in Spalte 2 der Ausdruck „und/oder'' angegeben, ist die Angabe eines oder beider ernährungsphysiologischer Merkmale zulässig.
(2) Ist in Spalte 2 oder 4 eine Gruppe von Zusatzstoffen angeführt, so müssen die verwendeten Zusatzstoffe für diesen Zweck zugelassen sein.
(3) Ist gemäß Spalte 4 die Angabe der Quelle(n) der Ausgangserzeugnisse oder analytischen Bestandteile vorgeschrieben, so sind derart genaue Angaben (zB genaue Bezeichnung des oder der Ausgangserzeugnisse, der Tierart oder des Körperteils des Tieres) zu machen, daß die Übereinstimmung mit den betreffenden wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmalen festgestellt werden kann.
(4) Ist ein gemäß Spalte 4 anzugebender Stoff, der auch als Zusatzstoff zugelassen ist, mit der Anmerkung „insgesamt'' versehen, so muß sich der angegebene Gehalt entweder auf den natürlichen Gehalt beziehen, sofern kein Zusatz erfolgt ist, oder aber, abweichend von den Vorschriften für Zusatzstoffe, auf die Summe aus natürlichem Gehalt und Menge des zugesetzten Zusatzstoffes.
(5) Die in Spalte 4 mit der Anmerkung „(falls zugesetzt)'' versehenen Angaben müssen gemacht werden, wenn dem Futtermittel das Ausgangserzeugnis oder der Zusatzstoff beigemischt oder sein natürlicher Gehalt erhöht wurde, um den besonderen Ernährungszweck zu erzielen.
(6) Die gemäß Spalte 4 anzugebenden analytischen Bestandteile und Zusatzstoffe sind zu qualifizieren.
(7) Die empfohlene Fütterungsdauer gemäß Spalte 5 gibt an, in welchem Zeitraum der Ernährungszweck normalerweise erreicht sein sollte. Im Rahmen der festgesetzten Fristen sind genauere Angaben zulässig.
(8) Ist ein Futtermittel für mehr als einen Ernährungszweck bestimmt, so müssen die diesbezüglichen Bestimmungen für die betreffenden Ernährungszwecke erfüllt sein.
(9) Bei Ergänzungsfuttermitteln für besondere Ernährungszwecke muß das Etikett eine Gebrauchsanweisung mit Hinweisen für eine ausgewogene Zusammensetzung der Tagesration enthalten.
(10) Zur Berechnung des Energiegehalts von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke für Hunde und Katzen ist folgende Methode anzuwenden:
- Der Energiegehalt von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke für Hunde und Katzen wird aus den Hundertteilen bestimmter analytischer Inhaltsstoffe der Futtermittel berechnet. Dieser Wert wird in Megajoule (MJ) umsetzbarer Energie (ME) pro Kilogramm Mischfuttermittel ausgedrückt.
Futtermittel für Hunde und Katzen, ausgenommen Futtermittel für Katzen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 14%:
Futtermittel für Katzen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 14%:
- Ergibt sich bei den nach Artikel 12 der Richtlinie 379L0373 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen eine energieerhöhende oder energievermindernde Abweichung zwischen dem Kontrollergebnis und dem angegebenen Energiegehalt, so gilt eine Toleranz von 15%.
- Das nach vorstehender Formel errechnete Ergebnis ist nur mit einer Dezimalstelle anzugeben.
- Die Probenahme beim Mischfuttermittel und die Bestimmung der der Berechnungsmethode zugrundeliegenden Inhaltsstoffe unterliegen den Bestimmungen der Futtermittelprobenahme-Verordnung (BGBl. Nr. 274/1994).
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anlage 6
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```
Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere
Ernährungszwecke
Vorbemerkungen
(1) Ist in Spalte 2 der Ausdruck „und/oder'' angegeben, ist die Angabe eines oder beider ernährungsphysiologischer Merkmale zulässig.
(2) Ist in Spalte 2 oder 4 eine Gruppe von Zusatzstoffen angeführt, so müssen die verwendeten Zusatzstoffe für diesen Zweck zugelassen sein.
(3) Ist gemäß Spalte 4 die Angabe der Quelle(n) der Ausgangserzeugnisse oder analytischen Bestandteile vorgeschrieben, so sind derart genaue Angaben (zB genaue Bezeichnung des oder der Ausgangserzeugnisse, der Tierart oder des Körperteils des Tieres) zu machen, daß die Übereinstimmung mit den betreffenden wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmalen festgestellt werden kann.
(4) Ist ein gemäß Spalte 4 anzugebender Stoff, der auch als Zusatzstoff zugelassen ist, mit der Anmerkung „insgesamt'' versehen, so muß sich der angegebene Gehalt entweder auf den natürlichen Gehalt beziehen, sofern kein Zusatz erfolgt ist, oder aber, abweichend von den Vorschriften für Zusatzstoffe, auf die Summe aus natürlichem Gehalt und Menge des zugesetzten Zusatzstoffes.
(5) Die in Spalte 4 mit der Anmerkung „(falls zugesetzt)'' versehenen Angaben müssen gemacht werden, wenn dem Futtermittel das Ausgangserzeugnis oder der Zusatzstoff beigemischt oder sein natürlicher Gehalt erhöht wurde, um den besonderen Ernährungszweck zu erzielen.
(6) Die gemäß Spalte 4 anzugebenden analytischen Bestandteile und Zusatzstoffe sind zu qualifizieren.
(7) Die empfohlene Fütterungsdauer gemäß Spalte 5 gibt an, in welchem Zeitraum der Ernährungszweck normalerweise erreicht sein sollte. Im Rahmen der festgesetzten Fristen sind genauere Angaben zulässig.
(8) Ist ein Futtermittel für mehr als einen Ernährungszweck bestimmt, so müssen die diesbezüglichen Bestimmungen für die betreffenden Ernährungszwecke erfüllt sein.
(9) Bei Ergänzungsfuttermitteln für besondere Ernährungszwecke muß das Etikett eine Gebrauchsanweisung mit Hinweisen für eine ausgewogene Zusammensetzung der Tagesration enthalten.
(10) Zur Berechnung des Energiegehalts von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke für Hunde und Katzen ist folgende Methode anzuwenden:
- Der Energiegehalt von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke für Hunde und Katzen wird aus den Hundertteilen bestimmter analytischer Inhaltsstoffe der Futtermittel berechnet. Dieser Wert wird in Megajoule (MJ) umsetzbarer Energie (ME) pro Kilogramm Mischfuttermittel ausgedrückt.
Futtermittel für Hunde und Katzen, ausgenommen Futtermittel für Katzen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 14%:
Futtermittel für Katzen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 14%:
- Ergibt sich bei den nach Artikel 12 der Richtlinie 379L0373 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen eine energieerhöhende oder energievermindernde Abweichung zwischen dem Kontrollergebnis und dem angegebenen Energiegehalt, so gilt eine Toleranz von 15%.
- Das nach vorstehender Formel errechnete Ergebnis ist nur mit einer Dezimalstelle anzugeben.
- Die Probenahme beim Mischfuttermittel und die Bestimmung der der Berechnungsmethode zugrundeliegenden Inhaltsstoffe unterliegen den Bestimmungen der Futtermittelprobenahme-Verordnung (BGBl. Nr. 274/1994).
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
(Anm.: Zu den §§ 7, 13, 20, 22, 26, 27, 28, 29 und zu
den Anlagen 1, 2 Teil C, 3 und 4, BGBl. Nr. 273/1994)
Diese Verordnung tritt am 1. September 1997 in Kraft; Futtermittel, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens den bisher geltenden Kennzeichnungsbestimmungen entsprechen, dürfen bis 1. Juli 1998 in Verkehr gebracht werden.
(Anm.: Zu den §§ 7, 13, 20, 22, 26, 27, 28, 29 und zu
den Anlagen 1, 2 Teil C, 3 und 4, BGBl. Nr. 273/1994)
Diese Verordnung tritt am 1. September 1997 in Kraft; Futtermittel, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens den bisher geltenden Kennzeichnungsbestimmungen entsprechen, dürfen bis 1. Juli 1998 in Verkehr gebracht werden.
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