Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über forstliches Vermehrungsgut (CELEX-Nr.: 366L0404, 375L0445 und 371L0161)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-09-27
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2002-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

- nördl. Dopplerhütte - nördl. Tulbinger

Kogel/Tiergartenkogel - Grillparz - Ollern - Ried am

Riederberg - Elsbach - Gerersdorf/Gde. Sieghartskirchen

- Kogl - Starzing/Gde. Johannesberg - Johannesberg -

Almersberg/Gde. Neulengbach - Raipoltenbach -

Raipoltenbachhöhe/Kt. 314 - Haspelwald - nördl.

Böheimkirchen - Schildberg - Untergrafendorf - Maria

Jeutendorf - westl. Kapelln - Graßberg - Oberndorf/Gde.

Herzogenburg - Rottersdorf - Hörfarth/Gde. Paudorf -

Furth bei Göttweig - Baumgarten - Unterbergern -

Donauleiten - Rossatzbach - St. Lorenz - Rührsdorf -

Rossatz - Dürnstein - Förthof/Krems-Stein -

Braunsdorfer Berg - westl. Egelsee - Imbach - westl.

Senftenberg - westl. Droß - Galgenberg - Spießberg -

Spießberggraben - Mittelberg - südl. Neumühle -

Marterl/Kt. 374 - südl. Reitberg - Hiesberg -

Klopfhartsberg - Stiefern - Überquerung Kamptal bei

ÖBB-HSt. Stiefern - Schönberg am Kamp - Kt. 317,

Kt. 295 - Ruine Falkenberg - Manhartsberg über Elsarn,

Bösendürnbach, Eggendorf und Kriegenreith - südl.

Maiersch - Gars am Kamp - Rotes Kreuz/Kt. 354 -

Überquerung Bundesstraße 34 nördl. Rosenburg - südl.

Mühlfeld - Bildstock „Die Rast''/Kt. 353 - Pfarrhof

bei Strögen - Neubau - westl. Neukirchen an der Wild -

Poigen - Roseneck - Mödring - Schneiderberg - Maria

Dreieichen - Mörtersdorf - Ostrand Geiersdorfer Wald -

Kt. 423 - Kreuz „Donati'' westl. Eggenburg - Klein

Meiseldorf - Maigen - Missingdorf - Pulkau/Bründltal -

Leodagger - Waitzendorf - Rosenau/KG Obermarkersdorf,

westl. Parapluiberg - Heidbergen/Oberretzbach -

Köhlnerberg - Staatsgrenze;

Areal 2: Staatsgrenze - Klostermarienberg - südl. Mannersdorf -

Schneeweiß - Oberloisdorf - Steinberg - Dörfl -

Kogelberg - Oberrabnitz - südl. Karl - Weingraben -

Kaisersdorf - Markt St. Martin - südl. Weppersdorf -

Lackenbach - Hasenberg - Ritzing/Zollhaus - Rabenkopf -

Oswaldikapelle - Staatsgrenze.

Höhenstufen:

Tieflage kollin-planar -350 (400) m

submontan (150) 350-500 m

8.2 Herkunftsgebiet Subillyrisches Hügel- und Terrassenland

Entsprechung: VII 6.

Lage: Oststeirisch-Südburgenländisches Hügelland zwischen

südöstlichen Randalpen und Staatsgrenze.

Umgrenzung:

Staatsgrenze - Großwalz - Schloßberg/Gde. Leutasch - Arnfels - südl. Oberhaag - Feisternitz - südl. Eibiswald - Ghf. Bachseppl/Kt. 396 - Guntschenberg - Kt. 436 - Oberkraß - Etzendorf - Steyeregg/Gde. Wernersdorf - östl. Limberg - Schwanberg/Schloß Limberg - Oberneuberg/Gde. Hollenegg - Burg Landsberg/Deutschlandsberg - Blumau/Gde. Wildbach - Bad Gams - östl. Stainzer Warte - Sierling - Hochgrail/Gde. Greisdorf - westl. Grubberg - Überquerung Autobahn A 2 bei Gundersdorf - Loreith/Gde. Stögersdorf - Steinberg/Autobahn A 2 - Ligist - Dietenberg/Gde. Ligist - St. Johann ob Hohenburg - Köppling/Gde. St. Johann ob Hohenburg - Muggau/Gde. Hausdorf - Bernau - Stallhofen - Schloß Münichhof - Raßberg - Krainbach/Gde. St. Oswald bei Plankenwarth - Steinberg/Gde. Rohrbach - Bischofgraben/Gde. Hitzendorf - Ghf. Hammer/Kt. 464 - Haselsdorfberg, Badegg/Gde. Haselsdorfberg - Tobelbad/Gde. Unterpremstätten - Windorf - Pirka - Seiersberg/Gde. Pirka - Strassgang - Webling/Stadtgebiet Graz - östl. Buchkogel und Ölberg - Gaisberg - Plabutsch - Gösting - St. Veit - Andritz - südl. Unterer Weizberg - Mariagrün - Ferdinandshöhe - Rettenbach

Tieflage kollin -300 m

submontan (250) 300-700 m

```

9.

Herkunftsregion Mühl- und Waldviertel

```

9.1 Herkunftsgebiet Mühlviertel

Entsprechung: VI 1 und Teil von V 1 (Sauwald).

Lage: Böhmische Masse in Oberösterreich, auch rechtsufrig der Donau: Mühlviertel mit Westteil des Weinsberger Waldes, Sauwald, Kürnberg; mit Strudengau auch kleine Bereiche in Niederösterreich.

Umgrenzung:

Schärding/Allerheiligen - Staatsgrenze - Sepplberg - Landesgrenze bis ÖBB-HSt. Hirschenau - Donau flußabwärts - Persenbeug - Ybbs - St. Martin am Ybbsfelde - Mehlberg/Gde. Ennsbach - Hubertendorf/Gde. Blindenmarkt - Schlögelwiese/KG Kottingburgstall - Oberholz/KG Kleinwolfstein - KG Windpassing - Illersdorf/KG Ardagger Stift - nördl. Ardagger Stift - ÖBB-HSt. Dornach - Hofkirchen - Baumgartenberg - Arbing - Perg - Aisthofen - Schwertberg - Oberzirking - Heinrichsbrunn - Mauthausen - Landesstr. bis St. Georgen an der Gusen - ÖBB-Bhf. St. Georgen an der Gusen - Luftenberg - Pulgarn - Steyregg - Donau stromaufwärts - Plesching - Überquerung Autobahn A 7 - St. Magdalena/Stadtgebiet Linz - entlang Hauptsiedlungsrand über Kt. 301 am Haselbach, Gründberg, Bachlberg, Pöstlingberg - Überquerung Donau bei ÖBB-HSt. Schiffmühle - Alharting/Gde. Leonding - Rufling - Dörnbach - Mühlbach - Wilhering - Überquerung Donau bei ÖBB-HSt. Dürnberg - Niederrottensheim - Walding bis Gehöft Amesberger - Große Rodl bis ÖBB-Bhf. Rottenegg - Pösting/Gde. St. Gotthard im Mühlkreis - Oberlandshaag - Donau stromaufwärts - Haizing/Gde. Hartkirchen - Hörmannsedt - Rienberg/Gde. Hartkirchen - Seebach - Hinzenbach - Oberrudling/Gde. Hinzenbach - Untergallsbach/Gde. Prambachkirchen - westl. Kirnberg - Bundesstr. 129 - Untereschlbach/Gde. Prambachkirchen - Prambachkirchen - Kollerbichl/Gde. Waizenkirchen - Gmein - Scheiblberg/Gde. St. Agatha - Maiden/Gde. Heiligenberg - Heiligenberg - Buch - Niederweiding - Unterheuberg/Gde. Bruck - Waasen - Peuerbach - Asing - Langenpeuerbach - Oberbubenberg/Gde. Steegen - Oberantlang - Geitzedt - Wamprechtsham/Gde. St. Willibald - Ghf. Zum roten Kreuz - Enzenkirchen - Angsüß - nördl. Sigharting - Bundessstr. (Anm.: richtig: Bundesstr.)

129 bis Unterjechtenham/Gde. Taufkirchen an der Pram - Allerding - Gopperding - Schärding/Allerheiligen.

Höhenstufen:

Tieflage submontan - 500 (700) m

Mittellage tiefmontan 500- 800 (950) m

mittelmontan (650) 800-1 000 (1 100) m

hochmontan 1 000-1 200 (1 300) m

Hochlage tiefsubalpin (1 100) 1 200-1 400 m

9.2 Herkunftsgebiet Waldviertel

Entsprechung: VI 2, überwiegender Teil von VI 3.

Lage: Niederösterreichischer Teil der Böhmischen Masse,

einschließlich Dunkelsteiner Wald, jedoch ohne Horner Bucht und Strudengau.

Umgrenzung:

Staatsgrenze - Köhlerberg - Heidbergen/Oberretzbach - westl. Parapluiberg - Rosenau/KG Obermarkersdorf - Waitzendorf - Leodagger - Pulkau/Bründltal - Missingdorf - Maigen - Klein Meiseldorf - Kreuz „Donati'' westl. Eggenburg - Kt. 423 - Geiersdorfer Wald - Mörtersdorf - Maria Dreieichen - Schneiderberg - Mödring - Roseneck - Poigen - westl. Neukirchen an der Wild - Neubau - Pfarrhof bei Strögen - Bildstock „Die Rast''/Kt. 353 - südl. Mühlfeld - Überquerung Bundesstr. 34 nördl. Rosenburg - Rotes Kreuz/Kt. 354 - Gars am Kamp - südl. Maiersch - Manhartsberg über Kriegenreith, Eggendorf, Bösendürnbach, Elsarn - Ruine Falkenberg - Kt. 295 und Kt. 317 - Schönberg am Kamp - Überquerung Kamptal bei ÖBB-HSt. Stiefern - nördl. Stiefern - Klopfhartsberg - Hiesberg - Reitberg - Marterl/Kt. 374 - südl. Neumühle - Mittelberg - Spießberggraben - Spießberg - Galgenberg - westl. Droß - Senftenberg - Imbach - westl. Egelsee - Braunsdorfer Berg - Förthof/Krems-Stein - Dürnstein - Rossatz - Rührsdorf - St. Lorenz - Rossatzbach - Donauleiten - Unterbergern - südl. Mauternbach - Baumgarten - Furth bei Göttweig - Landesstr. bis Kl. Anzingerberg - Oberwölbling - Landersdorf - Weyersdorf - Hausenbach - Windschnur/Gde. Sasendorf, Eichberg/Gde. Hafnerbach - Lerchfeld/Gde. Gerolding - Ursprung/Gde. Mauer bei Melk - Hub/Gde. Schönbühel an der Donau - Donau stromaufwärts bis ÖBB-HSt. Hirschenau-Nöchling - Landesgrenze - Sepplberg, Staatsgrenze.

Höhenstufen:

Tieflage kollin - 300 (350) m

submontan (200) 300- 500 (650) m

Mittellage tiefmontan 500- 750 (900) m

mittelmontan (600) 750-1 000 m

hochmontan (950) 1 000-1 060 m

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

ANHANG VI

ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHSPRÜFUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG VON

AUSGANGSMATERIAL, DAS ZUR ERZEUGUNG VON „GEPRÜFTEM VERMEHRUNGSGUT''

BESTIMMT IST

1.

Allgemeines

1.

Die Vergleichsprüfungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial sind unter Beiziehung der Forstlichen Bundesversuchsanstalt derart zu planen, einzuleiten und durchzuführen und die Ergebnisse so auszuwerten, daß ein objektiver Vergleich des dabei geprüften Vermehrungsguts untereinander und mit einem oder vorzugsweise mit mehreren im voraus ausgewählten Standards erreicht wird.

2.

Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um zu gewährleisten, daß das Vermehrungsgut einschließlich der Standards für das zu prüfende Ausgangsmaterial repräsentativ ist.

3.

Wenn sich im Verlauf der Prüfungen herausstellt, daß das Vermehrungsgut nicht wenigstens

2.

Prüfungsanordnung

1.

Das Vermehrungsgut ist in der Baumschule und in der Feldpflanzung in Wiederholungen und mit zufallsmäßiger Verteilung so auszubringen, daß die verschiedenen Ursachen der Varianzen von Erbgut und Umwelt und deren Interaktionen sowie Versuchsfehler kontrolliert werden können.

2.

Die einzelnen Parzellen haben eine ausreichende Anzahl von Bäumen zu enthalten, damit die spezifischen Eigenschaften jedes Vermehrungsguts bewertet werden können.

3.

Ausgangsmaterial und Wiederholungen haben in ausreichender Zahl vorhanden zu sein, damit ein zufriedenstellender Grad an statistischer Genauigkeit gewährleistet ist.

3.

Behandlung der Prüfungen

1.

Das Vermehrungsgut einschließlich der Standards ist während der Dauer der Prüfung gleich zu behandeln; das schließt ein die Behandlung von generativem und vegetativem Vermehrungsgut in der Baumschule sowie die Anlage und die Behandlung der Feldpflanzung selbst im Hinblick auf Düngung, Verband, Ästung und jede andere Methode und Maßnahme des Anbaus und der Pflege.

2.

Das bei der Durchforstung angewandte Verfahren hat der Entwicklung des jeweiligen Vermehrungsguts Rechnung zu tragen.

4.

Anforderungen an das zu prüfende Vermehrungsgut einschließlich

der Standards

1.

Das Ausgangsmaterial

2.

Generatives Vermehrungsgut ist

3.

Vegetatives Vermehrungsgut hat auf vegetativem Wege von einem Einzelindividuum abzustammen.

5.

Zusätzliche Anforderungen für Standards

1.

Die Standards haben in dem Gebiet, in dem die Prüfung durchgeführt wird, möglichst ausreichend lange bekannt zu sein. Sie haben sich grundsätzlich aus Vermehrungsgut zusammenzusetzen, das sich zu Beginn der Prüfung unter den für die Zulassung in Betracht gezogenen ökologischen Gegebenheiten für forstwirtschaftliche Zwecke bewährt hat. Sie haben soweit wie möglich von zugelassenem Ausgangsmaterial abzustammen.

2.

Bei generativem Vermehrungsgut können auch Klone oder Nachkommen von kontrollierter Bestäubung als Standards verwendet werden.

3.

Es sind möglichst mehrere Standards zu benutzen. In begründeten Notfällen kann ein Standard durch solches, den Prüfungen unterworfenes Vermehrungsgut ersetzt werden, das am geeignetsten erscheint.

4.

Die gleichen Standards sind bei einer möglichst großen Anzahl von Prüfungen zu verwenden.

6.

Zu prüfende Merkmale

1.

Folgende Merkmale sind zu prüfen:

2.

Die Identitätsmerkmale, die das Ausgangsmaterial betreffen, sind in Form einer ausreichend detaillierten Kurzbeschreibung anzugeben.

3.

Die Prüfung der Verhaltens- und Produktionsmerkmale hat sich in der Regel auf die Wüchsigkeit, die Anpassungsfähigkeit und die Resistenz gegenüber solchen abiotischen Faktoren und Schadorganismen, die wirtschaftlich erheblich sind, zu erstrecken. Darüber hinaus sind weitere Merkmale, die im Hinblick auf das gesteckte Ziel als wichtig angesehen werden, zu prüfen und entsprechend den ökologischen Gegebenheiten des Gebiets zu beurteilen, in dem die Prüfung durchgeführt wird.

7.

Analyse der Ergebnisse und Beurteilung

1.

Die die Verhaltens- und Produktionsmerkmale betreffenden Ergebnisse der Prüfung sind getrennt für jedes gemäß Z 6.3 beurteilte Merkmal in Zahlen anzugeben. Diese Merkmale sind einzeln zu beurteilen.

2.

Bei jedem Vermehrungsgut hat die Analyse zu einer Einstufung für jedes Verhaltens- und Produktionsmerkmal sowie für jeden geprüften Standort zu führen. Dabei sind die Mittelwerte und gegebenenfalls die Streuung anzugeben.

3.

Es ist eine statistisch signifikante (95 vH-Niveau) und wirtschaftliche Überlegenheit gegenüber den Standards für mindestens ein gemäß Z 6.3 beurteiltes Merkmal nachzuweisen. Ist eine signifikante Überlegenheit nur bei einem Merkmal nachweisbar, so müssen die Werte von mindestens zwei weiteren gemäß Z 6.3 beurteilten Merkmalen zumindest die Mittelwerte der Standards für diese beiden Merkmale erreichen. Gemäß Z 6.3 beurteilte Merkmale, die eine signifikante Unterlegenheit (95 vH-Niveau) gegenüber den entsprechenden Merkmalen der Standards aufweisen, sind genau anzugeben. Es muß jedoch angegeben werden, ob ihre Auswirkungen durch günstige Merkmale ausgeglichen werden können.

4.

Hat die Prüfung zum Ziel, Ausgangsmaterial hinsichtlich eines Merkmals zuzulassen, das für das Überleben unter extremen ökologischen Gegebenheiten wesentlich ist, so brauchen die anderen Merkmale dem Mittelwert der Standards nicht zu entsprechen.

5.

Prüfungsmethode und Einzelheiten der erzielten Ergebnisse sind jedermann zugänglich zu machen, der ein berechtigtes Interesse daran nachweist.

8.

Frühdiagnosen

Untersuchungen früher Entwicklungsstadien in der Baumschule, im Gewächshaus und im Labor sind als brauchbare Frühdiagnosen zulässig, wenn nachweisbar ist, daß zwischen den Werten der im frühen und im späteren Entwicklungsstadium beurteilten Merkmale eine enge Beziehung besteht.

ANHANG VII

HERKUNFTSZEUGNIS *)

IDENTITÄTSZEUGNIS *)

................................... Nr. ............................

(Land)

Es wird hiermit bescheinigt, daß das nachstehend beschriebene

forstliche Vermehrungsgut von den zuständigen Dienststellen

kontrolliert worden ist und nach den getroffenen Feststellungen sowie

den vorliegenden Unterlagen den folgenden Angaben entspricht:

```

1.

Natur des Erzeugnisses: Saatgut/Pflanzenteile/Pflanzgut *)

```

```

2.

Art, Unterart, Sorte, Klon *):

```

```

a)

gewöhnliche Bezeichnung: ...................................

```

```

b)

botanische Bezeichnung: ....................................

```

```

3.

Kategorie: Ausgewähltes/Geprüftes Vermehrungsgut *)

```

```

4.

a) Herkunftsgebiet und gegebenenfalls Herkunft - für

```

Ausgewähltes Vermehrungsgut:

............................................................

```

b)

Ausgangsmaterial - für Geprüftes Vermehrungsgut: ...........

```

```

c)

Autochthon/eingeführt aus: ........ (Ursprung)/unbekannt *)

```

```

5.

Natur des Ausgangsmaterials: Bestände/Klon/Samenplantage *)

```

```

6.

a) Reifejahr - für Saatgut: ...................................

```

```

b)

Dauer der Anzucht in einer Baumschule als Sämling/vegetativ

```

vermehrtes Pflanzgut/verschulte Pflanze *):

............................................................

```

7.

Menge: ........................................................

```

```

8.

Zahl und Beschreibung der Stücke: .............................

```

```

9.

Kennzeichnung der Stücke: .....................................

```

```

10.

Zusätzliche Angaben: ..........................................

```

...................... 19....

(Ort und Datum)

(Dienstsiegel) .............................

(Unterschrift)

.............................

(Dienststellung)

*) Nichtzutreffendes streichen

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