Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Verkehr und die Gebarung mit Suchtgiften (Suchtgiftverordnung – SV)
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Cannabis nur in Form von Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Fenetyllin
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
Levamfetamin
Levomethamphetamin
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methylphenidat
Phencyclidin
Phenmetrazin
Secobarbital
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Cannabis nur in Form von Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol synthetischen Ursprungs und dessen stereochemischen Varianten
Fenetyllin
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
Levamfetamin
Levomethamphetamin
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methylphenidat
Phencyclidin
Phenmetrazin
Secobarbital
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Fenetyllin
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
Levamfetamin
Levomethamphetamin
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methylphenidat
Phencyclidin
Phenmetrazin
Secobarbital
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
AB-CHMINACA
AB-PINACA
AM-2201
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Ethylon
Ethylphenidat
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
AB-CHMINACA
AB-PINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Ethylon
Ethylphenidat
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
AB-CHMINACA
AB-FUBINACA
AB-PINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
4-CMC, 4-Chloromethcathinon, Clephedron
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Ethylon
Ethylphenidat
5F-AMB-PINACA, 5F-AMB, 5F-MMB-PINACA
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
4F-MDMB-BINACA
5F-MDMB-PICA, 5F-MDMB-2201
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylhexedron
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-PHP
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
AB-CHMINACA
AB-FUBINACA
AB-PINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
4-CMC, 4-Chloromethcathinon, Clephedron
CUMYL-PeGACLONE
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Diphenidin
Ethylon
Ethylphenidat
5F-AMB-PINACA, 5F-AMB, 5F-MMB-PINACA
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
4F-MDMB-BINACA
5F-MDMB-PICA, 5F-MDMB-2201
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
MDMB-4en-PINACA
Mecloqualon
3-MeO-PCP
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylhexedron
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-PHP
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
AB-CHMINACA
AB-FUBINACA
AB-PINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
4-CMC, 4-Chloromethcathinon, Clephedron
CUMYL-PeGACLONE
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Diphenidin
Ethylon
Ethylphenidat
Eutylon
5F-AMB-PINACA, 5F-AMB, 5F-MMB-PINACA
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
4F-MDMB-BINACA
5F-MDMB-PICA, 5F-MDMB-2201
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
MDMB-4en-PINACA
Mecloqualon
3-MeO-PCP
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylhexedron
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-PHP
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
AB-CHMINACA
AB-FUBINACA
AB-PINACA
ADB-BUTINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
4-CMC, 4-Chloromethcathinon, Clephedron
CUMYL-PeGACLONE
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Diphenidin
Ethylon
Ethylphenidat
Eutylon
5F-AMB-PINACA, 5F-AMB, 5F-MMB-PINACA
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
4F-MDMB-BINACA
5F-MDMB-PICA, 5F-MDMB-2201
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
MDMB-4en-PINACA
Mecloqualon
3-MeO-PCP
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylhexedron
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-Pyrrolidinohexanophenon, α-PHP
α-Pyrrolidinoisohexanophenon, α-PiHP
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Abkürzung
SV
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
AB-CHMINACA
AB-FUBINACA
AB-PINACA
ADB-BUTINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
4-CMC, 4-Chloromethcathinon, Clephedron
CUMYL-PeGACLONE
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Dipentylon
Diphenidin
Ethylon
Ethylphenidat
Eutylon
5F-AMB-PINACA, 5F-AMB, 5F-MMB-PINACA
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
2-Fluorodeschloroketamin, 2-FDCK
4F-MDMB-BINACA
5F-MDMB-PICA, 5F-MDMB-2201
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
MDMB-4en-PINACA
Mecloqualon
3-MeO-PCP
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylhexedron
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-Pyrrolidinohexanophenon, α-PHP
α-Pyrrolidinoisohexanophenon, α-PiHP
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
- ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
MBDB
MDE
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
MBDB
MDE
4-MTA
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
MBDB
MDE
4-MTA
PMMA
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
MBDB
MDE
4-MTA
PMMA
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
MBDB
MDE
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
MBDB
MDE
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten
Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
Abkürzung
SV
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
MBDB
MDE
4-Methyl-Methcathinon
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
Abkürzung
SV
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
25B-NBOMe, 2C-B-NBOMe
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
25C-NBOMe, 2C-C-NBOMe
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
25I-NBOMe, 2C-I-NBOMe
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
ADB-CHMINACA
5-(2-Aminopropyl)indol
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
CUMYL-4CN-BINACA
MBDB
MDE
4-Methylamphetamin
4-Methyl-Methcathinon
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
Abkürzung
SV
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
25B-NBOMe, 2C-B-NBOMe
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
25C-NBOMe, 2C-C-NBOMe
DET
DMA
DMHP
DMT
DOC
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
25I-NBOMe, 2C-I-NBOMe
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
ADB-CHMINACA
5-(2-Aminopropyl)indol
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
CUMYL-4CN-BINACA
MBDB
MDE
4-Methylamphetamin
4-Methyl-Methcathinon
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
Abkürzung
SV
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
25B-NBOMe, 2C-B-NBOMe
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
25C-NBOMe, 2C-C-NBOMe
DET
DMA
DMHP
DMT
DOC
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
25I-NBOMe, 2C-I-NBOMe
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
ADB-CHMINACA
5-(2-Aminopropyl)indol
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
CUMYL-4CN-BINACA
4F-MDMB-BICA
MBDB
MDE
4-Methylamphetamin
4-Methyl-Methcathinon
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
Abkürzung
SV
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
25B-NBOMe, 2C-B-NBOMe
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
25C-NBOMe, 2C-C-NBOMe
DET
DMA
DMHP
DMT
DOC
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
25I-NBOMe, 2C-I-NBOMe
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
ADB-CHMINACA
5-(2-Aminopropyl)indol
3-Chlor-Methcathinon, 3-CMC
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
CUMYL-4CN-BINACA
4F-MDMB-BICA
MBDB
MDE
4-Methylamphetamin
4-Methyl-Methcathinon
3-Methyl-Methcathinon, 3-MMC
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
Anhang VI
BEHANDLUNGSVERTRAG SUBSTITUTION
Name des Patienten/der Patientin ..........................
Geburtsdatum ..............................................
Anschrift .................................................
Hiermit nehme ich die folgenden Bedingungen für meine
Substitutionsbehandlung zur Kenntnis und erkläre mich bereit, diese
einzuhalten.
```
Art der Substitutionsbehandlung: Dauer-, Reduktions-,
```
Überbrückungsbehandlung.
```
Ich erhalte mittels Substitutions-Dauerverschreibung meine
```
tägliche Dosis in der Höhe von ................... mg des
Substitutionsmittels ............................... in der Apotheke
oder an der Abgabestelle ..........................................,
wo ich es unter Sicht oral einnehme.
Verlorene Rationen werden, außer in medizinisch begründeten Fällen, nicht ersetzt: Ich wurde darüber aufgeklärt, dass das Substitutionsmittel Abhängigkeit verursacht und dass beim Absetzen Entzugssymptome auftreten.
Ich werde mich den angeordneten Harnkontrollen unterziehen (Harnabgabe unter Sicht) und nehme zur Kenntnis, dass ein Beigebrauch anderer Substanzen, die die Substitutionsbehandlung oder meinen Gesundheitszustand gefährden, zum Ausschluss aus der Substitutionsbehandlung führen kann. Zum Abbruch der Substitutionsbehandlung kann ferner führen:
3.1. die Weitergabe oder i.v.-Anwendung des Substitutionsmittels,
3.2. widerrechtlicher Handel mit Suchtgiften oder suchtmittelhaltigen Arzneimitteln,
3.3. missbräuchliche Verwendung von Rezepten,
3.4. unentschuldigtes Fernbleiben zu den vereinbarten Terminen beim Arzt oder bei der Ärztin bzw. beim Betreuer oder der Betreuerin,
3.5. Gewaltausübung bzw. –androhung.
Ich wurde darüber informiert, dass die Weitergabe des Substitutionsmittels nach dem Suchtmittelgesetz gerichtlich strafbar ist.
Ich verpflichte mich, mich den notwendigen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen zu unterziehen und erforderlichenfalls regelmäßig an den mit der Beratungsstelle vereinbarten Einzel- und/oder Gruppensitzungen aktiv teilzunehmen.
Ich bestätige, dass ich über die mit der Substitutionstherapie verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung, die durch eine zusätzliche Einnahme von Drogen, Medikamenten und/oder Alkohol für mich bzw. durch illegale Weitergabe des Substitutionsmittels für Dritte entstehen kann, informiert wurde.
Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass der Beginn und die Beendigung meiner Substitutionsbehandlung der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtsarzt/Amtsärztin) gemeldet werden. Meine Behandlung wird ferner dem Amtsarzt/der Amtsärztin im Wege der Vidierung der Dauerverschreibung oder Vorlage der Einzelverschreibung bekannt gegeben. Weiters wird die Einstellung auf das Substitutionsmittel, der Beginn und die Beendigung der Behandlung zur Registrierung dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gemeldet. Es ist ein Ausschlussgrund für die Behandlung, wenn ich bereits von einem anderen Arzt substituiert werde. Mehrfachsubstitution ist über das im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführte Substitutionsregister zu erkennen.
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass mir nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Suchtgiftverordnung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen mehrere Tagesdosen ausgefolgt werden dürfen und dass ich mit nach Hause genommene Substitutionsmittel für Kinder unerreichbar aufzubewahren habe.
Ich nehme zur Kenntnis und bin einverstanden, dass ich den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin im Interesse der notwendigen Gesamtkoordination der Behandlung von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen anderen in die Substitutionsbehandlung eingebundenen Stellen, die im Rahmen der Behandlung gesundheitsbezogene Maßnahmen (§ 11 Abs. 2 Suchtmittelgesetz) durchführen, entbinde.
Ort: Datum:
Unterschrift des Patienten/der Unterschrift des Arztes/der
Patientin: Ärztin:
Abkürzung
SV
Anhang VI
BEHANDLUNGSVERTRAG SUBSTITUTION
Name des Patienten/der Patientin ……………………………………………….........................
Geburtsdatum ……………………………………………………................................................
Anschrift …………………………………………………………...............................................
Hiermit nehme ich die folgenden Bedingungen für meine Substitutionsbehandlung zur Kenntnis und erkläre mich bereit, diese einzuhalten.
Art der Substitutionsbehandlung: Dauer-, Reduktions-, Überbrückungsbehandlung.
Ich erhalte mittels Substitutions-Dauerverschreibung meine tägliche Dosis in der Höhe von ...................................... mg des Substitutionsmittels .......................................................................... in der Apotheke oder an der Abgabestelle .............................................................................................................., wo ich es unter Sicht oral einnehme.
Verlorene Rationen werden, außer in medizinisch begründeten Fällen, nicht ersetzt: Ich wurde darüber aufgeklärt, dass das Substitutionsmittel Abhängigkeit verursacht und dass beim Absetzen Entzugssymptome auftreten.
Ich werde mich den angeordneten Harnkontrollen unterziehen (Harnabgabe unter Sicht) und nehme zur Kenntnis, dass ein Beigebrauch anderer Substanzen, die die Substitutionsbehandlung oder meinen Gesundheitszustand gefährden, zum Ausschluss aus der Substitutionsbehandlung führen kann. Zum Abbruch der Substitutionsbehandlung kann ferner führen:
3.1.die Weitergabe oder i.v.-Anwendung des Substitutionsmittels,
3.2.widerrechtlicher Handel mit Suchtgiften oder suchtmittelhaltigen Arzneimitteln,
3.3.missbräuchliche Verwendung von Rezepten,
3.4.unentschuldigtes Fernbleiben zu den vereinbarten Terminen beim Arzt oder bei der Ärztin bzw. beim Betreuer oder der Betreuerin,
3.5. Gewaltausübung bzw. –androhung.
Ich wurde darüber informiert, dass die Weitergabe des Substitutionsmittels nach dem Suchtmittelgesetz gerichtlich strafbar ist.
Ich verpflichte mich, mich den notwendigen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen zu unterziehen und erforderlichenfalls regelmäßig an den mit der Beratungsstelle vereinbarten Einzel- und/oder Gruppensitzungen aktiv teilzunehmen.
Ich bestätige, dass ich über die mit der Substitutionstherapie verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung, die durch eine zusätzliche Einnahme von Drogen, Medikamenten und/oder Alkohol für mich bzw. durch illegale Weitergabe des Substitutionsmittels für Dritte entstehen kann, informiert wurde.
Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass der Beginn und die Beendigung meiner Substitutionsbehandlung der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtsarzt/Amtsärztin) gemeldet werden. Meine Behandlung wird ferner dem Amtsarzt/der Amtsärztin im Wege der Vidierung der Dauerverschreibung oder Vorlage der Einzelverschreibung bekannt gegeben. Weiters wird die Einstellung auf das Substitutionsmittel, der Beginn und die Beendigung der Behandlung zur Registrierung dem Bundesministerium für Gesundheit gemeldet. Es ist ein Ausschlussgrund für die Behandlung, wenn ich bereits von einem anderen Arzt substituiert werde. Mehrfachsubstitution ist über das im Bundesministerium für Gesundheit geführte Substitutionsregister zu erkennen.
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass mir nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Suchtgiftverordnung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen mehrere Tagesdosen ausgefolgt werden dürfen und dass ich mit nach Hause genommene Substitutionsmittel für Kinder unerreichbar aufzubewahren habe.
(Anm.: 9 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 485/2009)
| Zusätzliche Vereinbarungen: | |
|---|---|
| Ort: | Datum: |
| Unterschrift des Patienten/der Patientin: | Unterschrift des Arztes/der Ärztin: |
Abkürzung
SV
Anhang VII
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anhang VIII
An das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Abteilung Drogen und Suchtmittel
Radetzkystraße 2
1030 Wien ........, am ........
Vertraulich
Mitteilung über
```
```
die Einstellung eines Substitutionspatienten auf ein
Substitutionsmittel
```
```
den Beginn der Behandlung eines Substitutionspatienten
```
```
(Zutreffendes ankreuzen)
Herr/Frau ..........................................................
geb. am ............................................................
wohnhaft in ........................................................
wird gemäß den Bestimmungen der Suchtgiftverordnung
```
```
auf das Substitutionsmittel ........................ eingestellt
```
```
mit Beginn am ........ in die Substitutionsbehandlung aufgenommen
```
```
(Zutreffendes ankreuzen)
....................................................................
Bezeichnung/Adresse der meldenden Stelle/der Ärztin/des Arztes
Abkürzung
SV
Anhang VIII
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anhang IX
An das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Abteilung Drogen und Suchtmittel
Radetzkystraße 2
1030 Wien ........, am ........
Vertraulich
Mitteilung über die Beendigung der Substitutionsbehandlung
Herr/Frau ..........................................................
geb. am ............................................................
wohnhaft in ........................................................
befand sich von .......... ............. bis .......................
gemäß den Bestimmungen der Suchtgiftverordnung in
Substitutionsbehandlung.
Grund für die Beendigung der Behandlung:
```
```
das angestrebte Behandlungsziel wurde erreicht
```
```
der Patient/die Patientin verstarb am (Sterbedatum):
```
```
auf Wunsch des Patienten/der Patientin
```
```
dauernder Arztwechsel
```
```
sonstiges:
```
```
(Zutreffendes ankreuzen)
....................................................................
Bezeichnung/Adresse der meldenden Stelle/der Ärztin/des Arztes
Abkürzung
SV
Anhang IX
Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens
(Anm.: Anhang IX ist als PDF dokumentiert.)
Abkürzung
SV
Anhang X
Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr gemäß der Richtlinie des internationalen Suchtgiftkontrollrates für Vorschriften über Reisende unter Behandlung mit international kontrollierten Suchtmitteln
(Anm.: Anhang X ist als PDF dokumentiert.)
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