Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über Kondensmilch- und Milchpulverarten (CELEX-Nr.: 376L0118, 378L0630, 383L0635, 379L1067, 387L0524)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-05-16
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2004-01-22
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 42 Abs. 4 des Lebensmittelgesetzes 1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/1997, wird - hinsichtlich der §§ 10 und 11 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten - verordnet:

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. (1) Diese Verordnung ist auf Kondensmilch- und Milchpulverarten anzuwenden.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für diätetische Lebensmittel einschließlich Säuglings- und Kleinkindernahrung.

§ 2. Gemäß dieser Verordnung ist

1.

„eingedickte Milch'' das flüssige Erzeugnis, das unmittelbar durch teilweisen Wasserentzug aus Milch, aus ganz oder teilweise entrahmter Milch oder einer Mischung dieser Erzeugnisse, auch unter Zusatz von Rahm, Trockenmilch oder diesen beiden Erzeugnissen hergestellt wird, wobei der Zusatz von Trockenmilch 25% des Trockenmassenanteils im Enderzeugnis nicht überschreiten darf; darunter fallen

a)

ungezuckerte und

b)

gezuckerte

2.

„Trockenmilch'' das unmittelbar durch Wasserentzug aus Milch, aus entrahmter oder teilentrahmter Milch, aus Rahm oder aus einer Mischung dieser Erzeugnisse hergestellte feste Erzeugnis mit einem Gehalt an Restwasser von nicht mehr als 5% im Enderzeugnis; darunter fallen Milchpulverarten.

§ 3. Der Gehalt an Laktaten bei den Erzeugnissen gemäß § 1 Abs. 1 darf 300 mg in 100 g fettfreiem Trockenmassenanteil nicht überschreiten.

§ 4. Für die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 sind die Bestimmungen der Richtlinie Nr. 95/2/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel, ABl. Nr. L 61/1 vom 18. März 1995, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.

§ 5. Die für den Letztverbraucher bestimmten Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 müssen vom Hersteller oder Abfüller in geschlossenen Behältnissen verpackt werden, die eine nachteilige Beeinflussung der Erzeugnisse ausschließen und an den Verbraucher in unbeschädigtem Zustand abgegeben werden müssen.

Bezeichnung und Beschreibung

§ 6. Ungezuckerte Kondensmilcharten gem. § 2 Z 1 lit. a haben je nach ihrer Sachbezeichnung folgenden Anforderungen zu entsprechen:

1.

a) Kondensmilch, ungezuckerte Kondensmilch oder kondensierte Vollmilch

b)

Kondensmagermilch, ungezuckerte Kondensmagermilch, kondensierte Magermilch oder ungezuckerte kondensierte Magermilch

c)

teilentrahmte Kondensmilch oder ungezuckerte teilentrahmte Kondensmilch

d)

Kondensmilch mit hohem Fettgehalt, ungezuckerte Kondensmilch mit hohem Fettgehalt, kondensiertes Kaffeeobers oder kondensierte Kaffeesahne

2.

Die unter Z 1 genannten Erzeugnisse sind zum Zwecke der Haltbarmachung zu sterilisieren.

§ 7. Gezuckerte Kondensmilcharten gemäß § 2 Z 1 lit. b haben je nach ihrer Sachbezeichnung folgenden Anforderungen zu entsprechen:

1.

a) gezuckerte Kondensmilch oder gezuckerte kondensierte Vollmilch

b)

gezuckerte Kondensmagermilch oder gezuckerte kondensierte Magermilch

c)

gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch oder gezuckerte teilentrahmte kondensierte Milch

2.

Den unter Z 1 genannten Erzeugnissen ist zum Zwecke der Haltbarmachung Saccharose zuzusetzen.

3.

Die Ausgangsprodukte für die unter Z 1 genannten Erzeugnisse müssen einer Wärmebehandlung unterzogen werden, die zumindest einer Pasteurisierung entspricht.

4.

Bei der Herstellung von gezuckerten Kondensmilcharten ist der Zusatz von Laktose in einem Verhältnis von nicht mehr als 0,02% bezogen auf das Endprodukt zulässig.

§ 8. Milchpulverarten gemäß § 2 Z 2 haben je nach ihrer Sachbezeichnung folgenden Anforderungen zu entsprechen:

1.

a) Milchpulver oder Vollmilchpulver

b)

Magermilchpulver

c)

teilentrahmtes Milchpulver

d)

Milchpulver mit hohem Fettgehalt, Rahmpulver oder Sahnepulver

2.

Die Haltbarmachung der unter Z 1 genannten Erzeugnisse hat durch Wasserentzug zu erfolgen.

3.

Die Ausgangsprodukte für die unter Z 1 genannten Erzeugnisse müssen einer Wärmebehandlung unterzogen werden, die zumindest einer Pasteurisierung entspricht.

Probenahme und Analysenmethoden

§ 9. (1) Die Probenahme für Kondensmilch- und Milchpulverarten hat gemäß den Bestimmungen des Anhangs I zu erfolgen.

(2) Für die Prüfung der Zusammensetzung von Kondensmilch- und Milchpulverarten, welche nach den im Anhang II angeführten Kriterien zu erfolgen hat, sind die im Anhang III beschriebenen Analysenmethoden anzuwenden.

Kennzeichnung

§ 10. (1) Unbeschadet der Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. Nr. 72/1993, in der jeweils geltenden Fassung, sind bei Abgabe an den Letztverbraucher auf den Verpackungen, Behältnissen oder Etiketten der Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 die folgenden Hinweise anzubringen:

1.

die handelsübliche Sachbezeichnung gemäß den §§ 6 Z 1, 7 Z 1 und 8 Z 1;

2.

die Nettofüllmenge dieser Erzeugnisse ausgedrückt in Masseneinheiten, die Nettofüllmenge der ungezuckerten Kondensmilcharten gemäß § 6 Z 1, die in anderen Behältnissen als in Metalldosen bzw. Tuben abgefüllt sind, ausgedrückt in Masseneinheiten und Volumeneinheiten;

3.

der Gehalt an Milchfett in Prozent des Enderzeugnisses außer bei den Erzeugnissen gemäß den §§ 6 Z 1 lit. b, 7 Z 1 lit. b und 8 Z 1 lit. b, sowie der Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse bei allen Kondensmilcharten;

4.

bei allen Erzeugnissen Empfehlungen für die Verdünnung oder Rekonstitution;

a)

bei allen Kondensmilcharten kann diese Angabe durch eine aufschlußreiche Information über die Verwendung des Erzeugnisses ersetzt werden, wenn dieses in unveränderter Form verwendet werden soll;

b)

bei Milchpulverarten gemäß § 8 Z 1 lit. a, c und d außerdem der Fettgehalt des auf diese Weise verdünnten oder rekonstituierten Erzeugnisses;

5.

die Angabe „ultrahocherhitzt'' oder „Ultrahocherhitzung'' bei ungezuckerten Kondensmilcharten gemäß § 6 Z 1, sofern diese Erzeugnisse einer solchen Behandlung unterworfen und aseptisch abgefüllt wurden;

6.

die Angabe „sofort löslich'' in Verbindung mit der Sachbezeichnung bei Milchpulverarten gemäß § 8 Z 1 lit. a, c und d, bei denen es sich um ein sofort lösliches Erzeugnis (Instant) handelt.

(2) Die Angaben gemäß Abs. 1 Z 1 und 3 sind im gleichen Sichtfeld im Sinne des § 3 Abs. 2 LMKV anzubringen.

(3) Bei Erzeugnissen unter 20 g je Einheit mit einer äußeren Umhüllung braucht die erforderliche Kennzeichnung mit Ausnahme der Sachbezeichnung nur auf der äußeren Umhüllung vermerkt zu sein.

§ 11. (1) Bei Abgabe nicht für den Letztverbraucher bestimmter Erzeugnisse sind auf den Verpackungen, Behältnissen oder Etiketten der Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 die folgenden Hinweise gut sichtbar, deutlich lesbar, leicht verständlich und unverwischbar anzubringen:

1.

die handelsübliche Sachbezeichnung gemäß §§ 6 Z 1, 7 Z 1 und 8

2.

die Nettofüllmenge nach Kilogramm oder Gramm;

3.

der Name (Firma oder Firmenschlagwort) und die Anschrift der erzeugenden oder verpackenden Unternehmung oder eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers;

4.

das Ursprungsland bei ausländischen, nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum eingeführten Produkten;

5.

das Herstellungsdatum oder eine Angabe, die eine Feststellung des Loses ermöglicht.

(2) Die Angaben nach Abs. 1 Z 2 und 4 brauchen nur auf den die Waren begleitenden Geschäftspapieren aufzuscheinen.

ANHANG I

METHODEN ZUR PROBENAHME FÜR DIE CHEMISCHE ANALYSE VON BESTIMMTEN

SORTEN EINGEDICKTER MILCH UND TROCKENMILCH FÜR DIE MENSCHLICHE

ERNÄHRUNG

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.

Verwaltungsvorschriften

1.1. Personal

Die Probenahme soll von einer mit den in dem Mitgliedstaat

geltenden Vorschriften qualifizierten und zugelassenen

Person vorgenommen werden.

1.2. Verschließen und Kennzeichnen der Proben

Jede offizielle Probe wird am Ort der Entnahme versiegelt

und gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats

gekennzeichnet.

1.3. Parallelproben

Für die Analysen sind mindestens zwei gleiche Proben

gleichzeitig zu entnehmen. Vorbehaltlich der noch

auszuarbeitenden Gemeinschaftsbestimmungen hängt die

Anzahl der zu entnehmenden Proben von den entsprechenden

einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der einzelnen

Mitgliedstaaten ab.

Die Proben sind dem Laboratorium so bald wie möglich nach

der Probenahme zuzusenden.

1.4. Protokoll

Der Probe ist ein Entnahmebericht beizufügen, der gemäß

den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates erstellt wird.

```

2.

Geräte für die Probenahme

```

Eigenschaften

Alle Geräte müssen für die Probenahme geeignet sein und

keine Veränderungen der Probe bewirken, die die

Analysenergebnisse beeinflussen. Die Verwendung von

Geräten aus rostfreiem Stahl wird empfohlen. Alle

Oberflächen sollen glatt und frei von Kratzern und alle

Ecken abgerundet sein.

Die Geräte für die Probenahmen müssen den Anforderungen

genügen, die für jedes der zu prüfenden Erzeugnisse

festgelegt sind.

```

3.

Probenbehälter

```

Eigenschaften

Die Behälter und die Verschlüsse für die Proben sollen aus

Werkstoffen bestehen und so gestaltet sein, daß die Probe

angemessen gegen jede mögliche Veränderung geschützt ist,

die das Ergebnis der nachfolgenden Analyse oder

Untersuchungen beeinflussen kann. Zu den geeigneten

Werkstoffen gehören Glas, einige Metalle und einige

Kunststoffe. Der Behälter sollte vorzugsweise

undurchsichtig sein. Wenn lichttransparente Behälter

benutzt werden, sollen diese mit Inhalt an einem dunklen

Ort aufbewahrt werden.

Die Behälter und die Verschlüsse müssen sauber und trocken

sein. Die Form und das Fassungsvermögen der Behälter

müssen den Anforderungen entsprechen, die für das zu

prüfende Erzeugnis festgelegt sind.

Einweg-Kunststoffbehälter, Behälter aus mit Aluminiumfolie

beschichtetem Kunststoff und geeignete Kunststoffbeutel

mit entsprechenden Verschlüssen können benutzt werden.

Andere Behälter als Plastikbeutel müssen dicht

verschlossen werden können, entweder mit einem geeigneten

Stopfen oder durch Metall- oder Kunststoff-Schraubkappen,

die erforderlichenfalls mit einer feuchtigkeitsdichten,

unlöslichen, nichtabsorbierenden und fettresistenten

Kunststoffbeschichtung ausgekleidet sind, so daß jede

Beeinflussung des Geruches, des Geschmacks, der

Eigenschaften oder der Zusammensetzung der Probe vermieden

wird.

Werden Stopfen verwendet, so sollen diese aus

nichtabsorbierendem, geruchlosen Material bestehen.

```

4.

Technik der Probenahme

```

Der Probenbehälter soll unmittelbar nach der Probeentnahme

verschlossen werden.

```

5.

Aufbewahrung und Lagerung der Proben

```

Die Lagertemperatur vor dem Transport der Proben der

verschiedenen Erzeugnisse soll 25 Grad C nicht

überschreiten. Die Lagertemperatur soll so rasch wie

möglich nach der Probenahme erreicht werden.

```

6.

Beförderung der Proben

```

Die Proben sollen so rasch wie möglich nach der Probenahme

(nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden) zu dem

Untersuchungslabor befördert werden. Während der

Beförderung sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um eine

Beeinträchtigung durch gasförmige Kontaminationen,

direktes Sonnenlicht und Temperaturen von mehr als

25 Grad C zu vermeiden.

II. METHODE 1: ENTNAHME EINGEDICKTER MILCH

```

1.

Anwendungsbereich

```

Diese Methode ist zur Probenahme für die chemische Analyse

folgender Milchsorten anzuwenden:

- Kondensmilch, ungezuckerte Kondensmilch oder

kondensierte Vollmilch,

- Kondensmagermilch, ungezuckerte Kondensmagermilch,

kondensierte Magermilch, ungezuckerte kondensierte

Magermilch,

- teilentrahmte Kondensmilch oder ungezuckerte

teilentrahmte Kondensmilch,

- Kondensmilch mit hohem Fettgehalt oder ungezuckerte

Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,

- gezuckerte Kondensmilch oder gezuckerte kondensierte

Vollmilch,

- gezuckerte Kondensmagermilch oder gezuckerte

kondensierte Magermilch,

- gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch oder gezuckerte

teilentrahmte kondensierte Milch.

```

2.

Geräte

```

2.1. Allgemeine Bemerkungen

Vergleiche Absatz 2 der allgemeinen Bestimmungen.

2.2. Rührstäbe mit Lochscheibe und Rührer

Rührstäbe und Rührer zur Durchmischung von Flüssigkeiten

in großen Mengen müssen über eine für eine entsprechende

Durchwirbelung des Produkts ausreichend große Fläche

verfügen, ohne die Entwicklung von ranzigem Geschmack oder

Geruch zu fördern. Mit Rücksicht auf die unterschiedlichen

Formen und Größen der Behälter lassen sich keine

spezifischen Ausführungen von Rührstäben für jeden Zweck

empfehlen; sie müssen jedoch so ausgeführt sein, daß sie

ein Zerkratzen der Innenflächen der Probenbehälter während

des Rührens verhindern.

Die Geräte sind bereits in Absatz 2 der allgemeinen

Bestimmungen beschrieben worden.

Ein Rührstab, der als für die Durchmischung von

Flüssigkeiten in Eimern oder Kannen geeignet empfohlen

werden kann (siehe Abbildung 1) hat die folgenden

ungefähren Abmessungen: eine Scheibe mit einem Durchmesser

von 150 mm, die mit sechs Löchern mit einem Durchmesser

von 12,5 mm auf einen Kreis mit einem Durchmesser von

100 mm versehen ist, ist in ihrer Mitte mit einem nicht

aus Metall bestehenden Stab verbunden, der am anderen Ende

zu einem schlaufenförmigen Griff geformt ist. Die Länge

des Stabes einschließlich des Griffs beträgt etwa 1 m.

Ein geeigneter Rührstab für die Verwendung in Kleintanks

hat die folgenden ungefähren Abmessungen (siehe

Abbildung 2): ein Stab von mindestens 2 m Länge ist mit

einer Scheibe mit einem Durchmesser von 300 mm verbunden;

die Scheibe ist mit zwölf Löchern mit einem Durchmesser

von jeweils 30 mm versehen, die sich auf einem Kreis mit

einem Durchmesser von 230 mm befinden. Zur Mischung des

Inhalts großer Gefäße ist mechanisches Rühren mit sauberer

Preßluft empfehlenswert. Dabei ist ein minimaler Luftdruck

und ein minimales Volumen zu verwenden, um die Entwicklung

ranzigen Geschmacks und Geruchs zu verhindern.

Bemerkung: Sofern in dieser Richtlinie „saubere

Preßluft'' vorgeschrieben wird, ist es erforderlich,

Preßluft zu verwenden, aus der sämtliche Verunreinigungen

(einschließlich Öl, Wasser und Staub) entfernt worden

sind.

2.3. Rührer

Das Rührgerät muß ein breites Blatt haben. Es muß lang

genug sein, um bis zum Boden des Behälters zu reichen.

Eine Seite des Rührers sollte genau der Form des Behälters

angepaßt sein (Abbildung 3).

2.4. Schöpflöffel

Ein Schöpflöffel geeigneter Größe und Form für die

Entnahme von Proben ist in Abbildung 4 dargestellt. Der

Schöpflöffel muß mit einem festen Stiel von mindestens

150 mm versehen sein. Das Fassungsvermögen des

Schöpflöffels muß mindestens 50 ml betragen. Es ist

vorteilhaft, wenn der Stiel umgebogen ist. Die verjüngte

Form des Bechers ermöglicht ein Ineinanderstapeln der

Schöpflöffel.

Alternativ dazu kann ein Schöpflöffel von gleichem

Fassungsvermögen verwendet werden, der jedoch parallele

Seiten aufweist, die in fünf gleiche Abschnitte graduiert

sind, die es erleichtern, entsprechende Proben aus

Warensendungen zu entnehmen, die in mehr als einem

Behälter aufbewahrt werden.

2.5. Stab

Rund, etwa 1 m lang, 35 mm Durchmesser.

2.6. Behälter

Zur Entnahme von Teilproben, Fassungsvermögen 5 l,

weithalsig.

2.7. Löffel oder Spatel

Mit breitem Blatt.

2.8. Probenbehälter

Siehe Abschnitt 3 der allgemeinen Bestimmungen.

```

3.

Verfahren

```

3.1. Probenahme bei ungezuckerter eingedickter Milch

Es ist eine Probe von mindestens 200 g zu entnehmen.

3.1.1. Die Probe ist durch Auf- und Abbewegen mit einem Rührstab,

durch Rühren mit einem Rührer, durch mechanische

Bewegungen, durch Umfüllen von einem Behälter in einen

anderen oder mit Hilfe sauberer Preßluft (vgl. Punkt 2.2)

gründlich durchzumischen, bis ausreichende Homogenität

erreicht ist.

Die Probe ist unmittelbar nach dem Durchmischen mit einem

Schöpflöffel zu entnehmen. Wenn das Erzielen ausreichender

Homogenität Schwierigkeiten bereitet, sind Proben von

verschiedenen Seiten des Behälters zu entnehmen, so daß

sich eine Gesamtprobe von mindestens 200 g ergibt.

Wenn eine Probe aus einer Mischung von Teilproben besteht,

ist dieses auf dem Etikett der Probe oder im beigefügten

Protokoll anzugeben.

3.1.2. Fertigpackungen

Eine unbeschädigte, ungeöffnete Fertigpackung wird zur

Probenahme verwendet. Möglichst sind ein oder mehrere

Fertigpackungen derselben Partie oder derselben

Kennzeichennummer zu nehmen, um eine Probe von mindestens

200 g zu erhalten.

3.2. Entnahme von gezuckerter eingedickter Milch

3.2.1. Allgemeines

Die Probenahme von in Großbehältern abgefüllter

eingedickter gezuckerter Milch kann große Schwierigkeiten

bereiten, insbesondere wenn das Produkt nicht homogen und

hochviskos ist. Probleme bei der Probenahme können durch

das Vorkommen großer Saccharose- oder Laktosekristalle

durch Ausfällung verschiedener Salze, die durch das

gesamte Produkt verteilt oder an den Wänden haftend

auftreten können oder durch das Vorkommen von Klumpen

verursacht werden. Derartige Bedingungen werden erkennbar,

wenn man einen Probenahmestab in den Produktbehälter

einführt und wieder herauszieht, nachdem man einen

möglichst großen Bereich des Behälters erfaßt hat. Sofern

die Größe der Zuckerkristalle 6 mm nicht überschreitet,

kann davon ausgegangen werden, daß sie die Schwierigkeiten

bei der Probenahme nicht verursacht haben. Wenn das

Produkt nicht homogen ist, ist dies auf dem Etikett der

Probe und im beigefügten Protokoll anzugeben. Da

eingedickte gezuckerte Milch häufig bei Temperaturen der

Außenatmosphäre gelagert wird, wird zur Erzielung einer

repräsentativen Probe empfohlen, den Inhalt auf eine

Temperatur von mindestens 20 Grad C zu bringen.

3.2.2. Verfahren

Es ist eine Probe von mindestens 200 g zu entnehmen.

- Offene Behälter

Ein Ende des Behälters wird vor dem Öffnen gründlich

gereinigt und getrocknet, um zu verhindern, daß

Fremdsubstanzen während des Öffnungsvorganges in den

Behälter gelangen. Der Inhalt wird unter Verwendung

eines Rührers (siehe Abbildung 3) durchgemischt. Mit dem

Rührerblatt werden Wände und Boden abgeschabt, um daran

anhaftendes Produkt zu entfernen. Der Inhalt ist durch

eine Kombination rotierender und vertikaler Bewegungen

mit einem diagonal gehaltenen Rührer gründlich zu

durchmischen, wobei darauf zu achten ist, daß das

Einarbeiten von Luft in die Probe vermieden wird. Der

Rührer wird herausgenommen und die an ihm haftende

eingedickte Milch mit einem Spatel oder Löffel in einen

5-Liter-Behälter abgestreift (2.6). Das Mischen und

Herausnehmen des Rührers wird wiederholt, bis 2 bis

3 Liter gesammelt sind. Nach Durchmischen bis zur

Homogenität wird eine Probe von mindestens 200 g

entnommen.

- Geschlossene Behälter (Trommeln) mit Spund am Ende oder

an der Seite

Aus den in Abschnitt 3.2.1 beschriebenen Gründen ist

eine Probenahme durch die Ausgußöffnung (Spundloch) nur

bei eingedickter Milch möglich, die leicht fließt und

eine gleichmäßige Konsistenz aufweist. Der Inhalt wird

durchgemischt, indem ein Probenahmestab durch die

Öffnung eingeführt und soweit wie möglich nach allen

Richtungen bewegt und gerührt wird. Nach Herausnähme des

Stabes wird, wie in 3.2.1. beschrieben, eine Probe

gesammelt. Alternativ kann man den Inhalt in ein

geeignetes Gefäß laufen lassen, wobei darauf zu achten

ist, daß soviel wie möglich vom ursprünglichen Inhalt

erfaßt wird. Nach Durchmischen mit einem Rührer wird,

wie in 3.2.1 beschrieben, eine Probe entnommen.

3.2.3. Probenahme von Produkten in kleinen Fertigpackungen

Eine unbeschädigte, ungeöffnete Fertigpackung wird zur

Probenahme verwendet. Möglichst sind eine oder mehrere

Fertigpackungen derselben Partie oder derselben

Kennzeichennummer zu nehmen, um eine Probe von mindestens

200 g zu erhalten.

3.3. Haltbarmachung, Lagerung und Transport der Proben

(Vgl. Kapitel 5 und 6 der Allgemeinen Bestimmungen).

III. METHODE 2: PROBENAHME VON TROCKENMILCH

```

1.

Anwendungsbereich

```

Diese Methode beschreibt die Probenahme für die chemische

Analyse von:

- Milchpulver oder Vollmilchpulver,

- Magermilchpulver,

- teilentrahmtes Milchpulver,

- Milchpulver mit hohem Fettgehalt.

```

2.

Geräte

```

(Vgl. Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen).

2.1 Bohrer, die ausreichend lang sind, um den Boden des

Produktbehälters zu erreichen

Zugelassen sind Bohrer, die den Vorschriften in Teil IV

des Anhangs 2 entsprechen.

2.2. Löffel oder Spatel

Mit breitem Blatt.

2.3. Probenbehälter

Siehe Absatz 3 der Allgemeinen Bestimmungen.

```

3.

Durchführung

```

3.1. Allgemeine Bemerkungen

Es ist darauf zu achten, daß der Inhalt des Behälters

während oder vor der Probenahme so wenig wie möglich

Luftfeuchtigkeit aufnimmt. Der Behälter muß nach der

Probenahme sorgfältig verschlossen werden.

3.2. Probenahme für chemische Analysen

Die zu entnehmende Probemenge soll mindestens 200 g

betragen. Die saubere und trockene Probenahmesonde

(Bohrer) wird durch das Produkt hindurchgeführt,

erforderlichenfalls wird hierzu der Behälter geneigt oder

auf die Seite gelegt.

Die Öffnung der Sonde wird nach unten gerichtet, das

Einführen soll gleichmäßig erfolgen. Wenn die Sonde den

Boden des Behälters erreicht, wird sie um 180 Grad

gedreht, wieder herausgezogen und der Inhalt in den

Probenbehälter eingefüllt. Für die Menge von 200 g sind

eine oder mehrere Entnahmen vorzunehmen. Sobald die

genügende Probemenge gesammelt ist, wird der Probebehälter

sofort verschlossen.

3.2.1. Probenahme von Produkten in Fertigverkaufspackungen

Eine unbeschädigte, ungeöffnete Fertigpackung wird zur

Probenahme verwendet. Möglichst sind eine oder mehrere

Fertigpackungen derselben Partie oder derselben

Kennzeichennummer zu nehmen, um eine Probe von mindestens

200 g zu erhalten.

Anmerkung: Wenn es erforderlich ist, veränderliche

Eigenschaften zu bestimmen, ist dieses Probenahmeverfahren

stets anzuwenden.

3.3. Erhaltung, Lagerung und Beförderung der Probe

Siehe Punkt 5 und 6 der allgemeinen Bestimmungen.

IV. SONDEN FÜR DIE PROBENAHME VON NICHT VERPACKTER TROCKENMILCH

```

1.

Sondenarten

```

Typ A: lang

Typ B: kurz

(Vergleiche Abbildung 5).

```

2.

Geräte

```

Blatt und Halterung sollten aus poliertem Metall,

möglichst aus rostfreiem Stahl bestehen.

Der Griff der langen Sonde sollte vorzugsweise aus

rostfreiem Stahl angefertigt sein.

Die kurze Sonde sollte mit einem abnehmbaren Griff aus

Holz oder Kunststoff versehen sein, der mit einem

Bajonettverschluß auf die eigentliche Sonde aufgesetzt

wird.

```

3.

Fertigungsweise

```

3.1. Form, Material und Endbearbeitung sollten dem Gerät solche

Eigenschaften geben, daß es leicht gereinigt werden kann.

3.2. Der hervorstehende Rand des Sondenblattes des Typs A soll

genügend scharf sein, um als Schaber dienen zu können.

3.3. Die Spitze des Sondenblattes muß hinreichend scharf sein,

um die Probenahme zu erleichtern.

```

4.

Hauptabmessungen

```

Die Sonden sollen den in der nachstehenden Tabelle

aufgeführten Maßen mit einer Toleranz von 10% entsprechen

(Abmessungen in Millimeter)

```

```

Typ A Typ B

lang kurz

```

```

Länge des Sondenblattes 800 400

Dicke des Metalls des Blattes 1 bis 2 1 bis 2

Innendurchmesser der Sonde an

der Spitze 18 32

Innendurchmesser der Sonde unter

dem Griff 22 28

Schlitzweite an der Spitze 4 20

Schlitzweite unter dem Griff 14 14

```

```

```

5.

Hinweise zur Anwendung der Sonden

```

5.1. In mehr oder weniger leicht fließende Pulver können die

Sonden senkrecht eingeführt werden. Die Sonde (Bohrer) vom

Typ A wird vollständig durch Drehen gefüllt und kann

senkrecht zurückgezogen werden. Die Sonde (Bohrer) vom

Typ B wird während des Einführens bereits vollständig

gefüllt, muß aber beim Zurückziehen in geeigneter Stellung

gehalten werden, um Verluste zum unteren Ende zu

vermeiden.

5.2. Bei mehr oder weniger freifließendem Pulver werden die

Behälter geneigt und die Sonden (Bohrer) fast horizontal

mit dem Schlitz nach unten eingeführt und mit dem Schlitz

nach oben wieder herausgezogen.

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar!)

Abbildung 1: Geeigneter Rührstab für Kannen und Eimer

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar!)

Abbildung 2: Geeigneter Rührstab für Kleintanks

(Anm.: Abbildung nicht (Anm.: Abbildung nicht

darstellbar!) darstellbar!)

Abbildung 3: Geeigneter Abbildung 4: Geeigneter

Rührer zum Schöpflöffel

Durchmischen für

von Flüssigkeiten

gezuckerter

eingedickter

Milch

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar!)

Abbildung 5: Probesonde für Milchpulver (alle Angaben

in mm)

ANHANG II

ANWENDUNGSBEREICH DER ERSTEN ANALYSENMETHODEN DER GEMEINSCHAFT FÜR

DIE RICHTLINIE ÜBER BESTIMMTE GANZ ODER TEILWEISE GETROCKNETE,

HALTBAR GEMACHTE MILCHSORTEN

I. Einführung

II. Bestimmung der Trockenmasse von:

- ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt

(Verwendung von Methode 1, Anhang II),

- ungezuckerter Kondensmilch (Verwendung von Methode 1,

Anhang II),

- ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch (Verwendung

von Methode 1, Anhang II),

- ungezuckerter Kondensmagermilch (Verwendung von

Methode 1,

Anhang II),

- gezuckerter Kondensmilch (Verwendung von Methode 1,

Anhang II),

- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch (Verwendung von

Methode 1, Anhang II),

- gezuckerter Kondensmagermilch (Verwendung von Methode 1,

Anhang II).

III. Bestimmung des Wassergehalts von:

- Milchpulver mit hohem Fettgehalt (Verwendung von

Methode 2, Anhang II),

- Milchpulver (Vollmilchpulver) (Verwendung von Methode 2,

Anhang II),

- teilentrahmtem Milchpulver (Verwendung von Methode 2,

Anhang II),

- Magermilchpulver (Verwendung von Methode 2, Anhang II).

IV. Bestimmung von Fett in:

- ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt

(Verwendung von Methode 3, Anhang II),

- ungezuckerter Kondensmilch (Verwendung von Methode 3,

Anhang II),

- ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch

(Verwendung von Methode 3, Anhang II),

- ungezuckerter Kondensmagermilch (Verwendung von

Methode 3, Anhang II),

- gezuckerter Kondensmilch (Verwendung von Methode 3,

Anhang II),

- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch (Verwendung von

Methode 3, Anhang II),

- gezuckerter Kondensmagermilch (Verwendung von Methode 3,

Anhang II),

- Milchpulver mit hohem Fettgehalt (Verwendung von

Methode 4, Anhang II),

- Milchpulver (Vollmilchpulver) (Verwendung von Methode 4,

Anhang II),

- teilentrahmtem Milchpulver (Verwendung von Methode 4,

Anhang II),

- Magermilchpulver (Verwendung von Methode 4, Anhang II).

V. Bestimmung von Saccharose in:

- gezuckerter Kondensmilch (Verwendung von Methode 5,

Anhang II),

- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch (Verwendung von

Methode 5, Anhang II),

- gezuckerter Kondensmagermilch (Verwendung von Methode 5,

Anhang II).

VI. Bestimmung von Milchsäure und Lactaten in:

- Milchpulver mit hohem Fettgehalt (Verwendung von

Methode 6, Anhang II),

- Milchpulver (Vollmilchpulver) (Verwendung von Methode 6,

Anhang II),

- teilentrahmtem Milchpulver (Verwendung von Methode 6,

Anhang II),

- Magermilchpulver (Verwendung von Methode 6, Anhang II).

VII. Bestimmung der Phosphatase-Aktivität in:

ANHANG III

ANALYSENVERFAHREN BEZÜGLICH DER ZUSAMMENSETZUNG BESTIMMTER TEILWEISE

ODER GANZ GETROCKNETER, HALTBAR GEMACHTER, FÜR DEN MENSCHLICHEN

VERBRAUCH BESTIMMTER MILCHPRODUKTE

EINFÜHRUNG

1.

VORBEREITUNG PER PROBE FÜR DIE CHEMISCHE ANALYSE

1.1. Ungezuckerte Kondensmilch mit hohem Fettgehalt

Ungezuckerte Kondensmilch

Ungezuckerte, teilentrahmte Kondensmilch

Ungezuckerte Kondensmagermilch

Die geschlossene Dose schütteln und stürzen. Die Dose

öffnen und die Milch langsam in einen zweiten, hermetisch

verschließbaren Behälter überführen, wobei durch

wiederholtes Umgießen zu mischen ist. Sicherstellen, daß

alle verbleibenden, an Wand und Boden haftenden Fett- und

Milchreste mit der Probe vermischt werden. Den Behälter

schließen. Wenn der Inhalt nicht homogen ist, den Behälter

im Wasserbad auf 40 Grad C erhitzen. Alle 15 Minuten

kräftig schütteln. Nach zwei Stunden den Behälter aus dem

Wasserbad entnehmen und bei Raumtemperatur abkühlen

lassen. Den Deckel abnehmen und den Inhalt des Behälters

mit einem Löffel oder Spatel gründlich mischen (falls sich

das Fett abgeschieden hat, sollte die Probe nicht

untersucht werden). Kühl lagern.

1.2. Gezuckerte Kondensmilch

Gezuckerte, teilentrahmte Kondensmilch

Gezuckerte Kondensmagermilch

Dosen: Die geschlossene Dose im Wasserbad bei 30 bis

40 Grad C ungefähr 30 Minuten anwärmen. Die Dose öffnen

und den Inhalt mit einem Spatel oder einem Löffel durch

Aufwärts-, Abwärts- und kreisförmige Bewegungen umrühren,

um eine innige Vermischung der oberen und unteren

Schichten mit dem Gesamtinhalt zu erreichen.

Sicherstellen, daß die verbleibenden Milchreste am Rand

und an der Wand sowie am Boden der Dose mit in die Probe

eingehen. Den Inhalt soweit wie möglich in einen zweiten,

mit einem luftdicht schließenden Deckel versehenen

Behälter gießen. Den Behälter schließen und kühl lagern.

Tuben: Den Boden abschneiden und den Inhalt in einen mit

einem luftdichten Deckel versehenen Behälter überführen.

Dann die Tube der Länge nach aufschneiden. Alles Material

aus dem Inneren herauskratzen und es sorgfältig mit dem

Rest des Inhalts mischen. Den Behälter kühl lagern.

1.3. Milchpulver mit hohem Fettgehalt

Milchpulver (Vollmilchpulver)

Teilentrahmtes Milchpulver

Magermilchpulver

Das Milchpulver in einen sauberen, trockenen (mit

luftdichtem Deckel versehenen) Behälter mit einem

Fassungsvermögen vom doppelten Volumen des Pulvers

überführen. Den Behälter sofort schließen und das

Milchpulver durch wiederholtes Schütteln und Stürzen des

Behälters gründlich mischen. Während der Vorbereitung der

Probe sollte soweit wie möglich vermieden werden, daß das

Milchpulver der Atmosphäre ausgesetzt wird, um die

Feuchtigkeitsaufnahme auf ein Minimum zu reduzieren.

```

2.

REAGENZIEN

```

2.1. Wasser

2.1.1. Wo immer Wasser für die Lösung, die Verdünnung oder das

Waschen erwähnt wird, ist destilliertes oder

entmineralisiertes Wasser von mindestens gleicher Reinheit

zu verwenden.

2.1.2. Wo immer „Lösung'' oder „Verdünnung'' ohne weitere

Angaben erwähnt wird, ist „Lösung in Wasser'' oder

„Verdünnung mit Wasser'' gemeint.

2.2. Chemikalien

Alle verwendeten Chemikalien müssen von anerkannter

analytischer Reinheit sein, sofern nichts anderes

angegeben wird.

```

3.

GERÄTE UND HILFSMITTEL

```

3.1. Listen für Geräte und Hilfsmittel

Die Listen für Geräte und Hilfsmittel enthalten nur solche

mit spezifischem Anwendungszweck und mit einer speziellen

Spezifikation.

3.2. Analysenwaage

Analysenwaage bedeutet eine Waage mit einer

Ablesegenauigkeit von mindestens 0,1 mg.

```

4.

ANGABE DER ERGEBNISSE

```

4.1. Berechnung des Gehalts

Wenn nicht anders angegeben, wird das Ergebnis als

Massengehalt der Probe in %, wie sie vom Laboratorium

erhalten wurde, berechnet.

4.2. Anzahl der signifikanten Stellen

Das Ergebnis soll nicht mehr signifikante Zahlenstellen

enthalten als durch die Genauigkeit der verwendeten

Analysenmethode zu rechtfertigen ist.

```

5.

PRÜFBERICHT

```

Im Prüfbericht sind die Analysenmethoden und die

erhaltenen Ergebnisse anzugeben. Zusätzlich sind alle

Verfahrendetails anzugeben, die in der Analysenmethode

nicht spezifiziert oder die wahlweise gestattet sind,

sowie alle Umstände, die möglicherweise das erhaltene

Ergebnis beeinflußt haben.

Der Prüfbericht muß alle für die vollständige

Identifizierung der Probe erforderlichen Daten enthalten.

METHODE 1: BESTIMMUNG DER TROCKENMASSE

(Trockenschrank 99 Grad C)

```

1.

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

```

Nach dieser Methode wird bestimmt der Trockenmassegehalt

von

- ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,

- ungezuckerter Kondensmilch,

- ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

- ungezuckerter Kondensmagermilch,

- gezuckerter Kondensmilch,

- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

- gezuckerter Kondensmagermilch.

```

2.

DEFINITION

```

Trockenmasse von Kondensmilch: die nach dieser Methode

bestimmte Trockenmasse.

```

3.

PRINZIP DER METHODE

```

Eine bekannte Menge der Probe wird mit Wasser verdünnt,

mit Sand gemischt und bei einer Temperatur von 99 +-

1 Grad C getrocknet. Die Masse nach der Trocknung ist die

Trockenmasse. Die Trockenmasse wird als Massenprozent der

Probe berechnet.

```

4.

REAGENZIEN

```

Quarzsand oder Seesand, mit Salzsäure behandelt

(Korngröße: 0,18 bis 0,5 mm, dh. er passiert ein

500-Mikronnetz und wird von einem 180-Mikronnetz

zurückgehalten). Er sollte die folgende Prüfung bestehen:

Etwa 25 g Sand zwei Stunden in einem Trockenschrank (5.3),

wie unter 6.1 bis 6.3 beschrieben, erhitzen. 5 ml Wasser

hinzugeben, erneut im Trockenschrank zwei Stunden

erhitzen, abkühlen und nochmals wiegen. Die Differenz

zwischen den beiden Massen sollte 0,5 mg nicht

überschreiten.

Wenn notwendig, den Sand mit Salzsäurelösung (25%) drei

Tage behandeln; gelegentlich umrühren. Mit Wasser waschen,

bis die Säurereaktion verschwindet oder das Waschwasser

chloridfrei ist. Bei 160 Grad C trocknen und erneut wie

oben prüfen.

```

5.

GERÄTE

```

5.1. Analysenwaage

5.2. Metallschalen, vorzugsweise aus Nickel, Aluminium, oder

rostfreiem Stahl. Die Schalen sollten Deckel haben, die

sehr gut schließen, jedoch schnell abgenommen werden

können. Geeignete Abmessungen sind: Durchmesser 60 bis

80 mm und Tiefe etwa 25 mm.

5.3. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet,

thermostatisch geregelt, für eine Temperatur von 99 +-

1 Grad C. Die Temperatur soll im ganzen Schrank

gleichmäßig sein.

5.4. Exsikkator mit frisch aktiviertem, einen

Feuchtigkeitsindikator enthaltenden Silikagel oder mit

einem gleichwertigen Trockenmittel.

5.5. Glasstäbe, an einem Ende abgeflacht und einer Länge, daß

sie in die Metallschalen (5.2) überführt werden können.

5.6. Wasserbad, siedend.

6.

DURCHFÜHRUNG

6.1. Etwa 25 g Sand (4) und einem kurzen Glasstab (5.5) in die

Schale (5.2) überführen.

6.2. Schale, Deckel und Inhalt bei abgenommenem Deckel zwei

Stunden im Trockenschrank (5.3) erhitzen.

6.3. Deckel wieder aufsetzen und die Schale in den Exsikkator

geben. Auf Raumtemperatur abkühlen lassen und auf 0,1 mg

genau abwiegen (M0).

6.4. Den Sand auf eine Seite der Schale kippen. In den Freiraum

etwa 1,5 g der Probe bei gezuckerter Kondensmilch und

3,0 g bei ungezuckerter Kondensmilch überführen. Den

Deckel erneut aufsetzen und auf 0,1 mg genau wiegen (M1).

6.5. Den Deckel abnehmen, 5 ml Wasser hinzugeben und mit Hilfe

des Glasstabs (5.5) die Flüssigkeiten mischen,

anschließend den Sand und den flüssigen Teil. Den Stab in

der Mischung belassen.

6.6. Die Schale auf das siedende Wasserbad (5.6) stellen, bis

das Wasser verdampft ist; das dauert normalerweise

20 Minuten. Die Mischung von Zeit zu Zeit mit dem Stab

umrühren, um die Masse gut zu belüften, so daß die Masse

beim Trocknen keinen Kuchen bildet. Den Stab in der Schale

belassen.

6.7. Schale und Deckel für eine Stunde und 30 Minuten in den

Trockenschrank stellen.

6.8. Den Deckel erneut aufsetzen, die Schale in den Exsikkator

(5.4) stellen, auf Raumtemperatur abkühlen und

anschließend auf 0,1 mg genau abwiegen.

6.9. Die Schale öffnen und mit ihrem Deckel im Trockenschrank

eine Stunde erhitzen.

6.10. Arbeitsgänge nach 6.8 wiederholen.

6.11. Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.9 und 6.10 wiederholen,

bis die Massendifferenz zweier aufeinanderfolgender

Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht oder bis die Masse

zunimmt. Bei Auftreten einer Massezunahme wird bei der

Berechnung (7.1) die geringste erhaltene Masse verwendet.

Das endgültig erhaltene Gewicht wird als M2g bezeichnet.

```

7.

AUSWERTUNG

```

7.1. Berechnung

Der Trockenmassegehalt, der als %-Masse der Probe

angegeben wird, ergibt sich durch:

M2 - M0

------- x 100

M1 - M0

dabei ist: M0 = Masse in g von Schale, Deckel und Sand

nach Arbeitsgang 6.3;

M1 = Masse in g von Schale, Deckel, Sand und

Probe nach Arbeitsgang 6.4;

M2 = Masse in g von Schale, Deckel, Sand und

getrockneter Probe nach Arbeitsgang 6.11.

7.2. Wiederholbarkeit

Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

sind, darf 0,2 g Trockenmasse je 100 g Erzeugnis nicht

überschreiten.

```

8.

BERECHNUNG DER MILCHTROCKENMASSE UND DER FETTFREIEN

```

MILCHTROCKENMASSE

8.1. Die Milchtrockenmasse in gezuckerter Kondensmilch ergibt

sich aus:

Gesamttrockenmasse (erhalten nach Methode 1, Anhang II) -

Saccharose (erhalten nach Methode 5, Anhang II).

8.2. Die fettfreie Milchtrockenmasse in gezuckerter

Kondensmilch ergibt sich aus:

Gesamttrockenmasse (erhalten nach Methode 1, Anhang II) -

Saccharosegehalt (erhalten nach Methode 5, Anhang II) und

Fettgehalt (erhalten nach Methode 3, Anhang II).

8.3. Die fettfreie Milchtrockenmasse in ungezuckerter

Kondensmilch ergibt sich aus:

Gesamttrockenmasse (erhalten durch Methode 1, Anhang II) -

Fettgehalt (erhalten durch Methode 3, Anhang II).

METHODE 2: BESTIMMUNG DES WASSERGEHALTS

(Trockenschrank 102 Grad C)

```

1.

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

```

Nach dieser Methode wird bestimmt der Wassergehalt von:

- Milchpulver mit hohem Fettgehalt,

- Milchpulver (Vollmilchpulver),

- teilentrahmtem Milchpulver,

- Magermilchpulver.

```

2.

DEFINITION

```

Wassergehalt: der nach dieser Methode bestimmte

Massenverlust beim Trocknen.

```

3.

PRINZIP

```

Die verbleibende Masse der Probe wird durch Trocknung bei

atmosphärischem Druck im Trockenschrank bei 102 +-

1 Grad C bis zur Massenkonstanz bestimmt. Der

Massenverlust wird als Massenprozent der Probe berechnet.

```

4.

GERÄTE

```

4.1. Analysenwaage

4.2. Schalen, vorzugsweise aus Nickel, Aluminium, rostfreiem

Stahl oder Glas. Die Schalen müssen Deckel haben, die sehr

gut schließen, jedoch schnell abgenommen werden können.

Geeignete Abmessungen sind: Durchmesser 60 bis 80 mm und

Tiefe etwa 25 mm.

4.3. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet,

thermostatisch geregelt, für eine Temperatur von 102 +-

1 Grad C. Die Temperatur soll im ganzen Trockenschrank

gleichmäßig sein.

4.4. Exsikkator, mit frisch aktiviertem, einen

Feuchtigkeitsindikator enthaltenden Silikagel oder mit

einem gleichwertigen Trockenmittel.

```

5.

DURCHFÜHRUNG

```

5.1. Die Schale (4.2) abdecken und mit dem Deckel in den

Trockenschrank (4.3) für etwa eine Stunde stellen.

5.2. Den Deckel auf die Schale setzen und die Schale in den

Exsikkator (4.4) stellen. Auf Raumtemperatur abkühlen

lassen und auf 0,1 mg genau abwiegen (M0).

5.3. Etwa 2 g der Trockenmilchprobe in die Schale überführen,

die Schale mit dem Deckel zudecken und die zugedeckte

Schale schnell auf 0,1 mg genau abwiegen (M1).

5.4. Die Schale abdecken und sie mit dem Deckel für zwei

Stunden in den Trockenschrank stellen.

5.5. Den Deckel aufsetzen, die zugedeckte Schale in den

Exsikkator überführen, auf Raumtemperatur abkühlen lassen

und schnell auf 0,1 mg genau wiegen.

5.6. Die Schale abdecken und mit dem Deckel eine Stunde im

Trockenschrank erhitzen.

5.7. Arbeitsgang 5.5 wiederholen.

5.8. Arbeitsgänge 5.6 und 5.7 wiederholen, bis die

Massenabnahme zwischen zwei aufeinanderfolgenden

Wiegevorgängen 0,5 mg nicht überschreitet oder bis die

Masse zunimmt. Wenn eine Massenzunahme eintritt, wird die

geringste erhaltene Masse für die Berechnung (6.1)

verwendet.

Das endgültige Gewicht wird als M2 bezeichnet.

```

6.

AUSWERTUNG

```

6.1. Berechnung

Der Massenverlust beim Trocknen der Probe, ausgedruckt als

Masse in %, wird nach folgender Formel berechnet:

M2 - M0

------- x 100

M1 - M0

dabei ist: M0 = die Masse in g der Schale und ihres

Deckels

nach Arbeitsgang 5.2;

M1 = die Masse in g der Schale, ihres Deckels

und der Probe nach Arbeitsgang 5.3;

M2 = die Masse in g der Schale, ihres Deckels

und der getrockneten Probe nach

Arbeitsgang 5.5.

6.2. Wiederholbarkeit

Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

sind, darf 0,1 g Wasser je 100 g Erzeugnis nicht

überschreiten.

METHODE 3: BESTIMMUNG DES FETTGEHALTS (RÖSE-GOTTLIEB-METHODE)

```

1.

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

```

Nach dieser Methode wird bestimmt der Fettgehalt von:

- ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,

- ungezuckerter Kondensmilch,

- ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

- ungezuckerter Kondensmagermilch,

- gezuckerter Kondensmilch,

- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

- gezuckerter Kondensmagermilch.

```

2.

DEFINITION

```

Der Fettgehalt von Kondensmilch: der nach der angegebenen

Methode bestimmte Fettgehalt.

```

3.

PRINZIP DER METHODE

```

Der Fettgehalt wird durch Extraktion des Fettes aus einer

Ammoniak-Alkohollösung der Probe mit Diäthyläther und

Petroläther und anschließender Verdampfung der

Lösungsmittel und Wiegen des Rückstands und Berechnung als

Massenprozent der Probe entsprechend dem

Röse-Gottlieb-Prinzip bestimmt.

```

4.

REAGENZIEN

```

Alle Reagenzien sollen den im Blindversuch (6.1)

angegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn nötig, können

die Reagenzien in Gegenwart von etwa 1 g Butterfett pro

100 ml Lösungsmittel erneut destilliert werden.

4.1 Ammoniaklösung, etwa 25% (m/m) NH3 (Dichte bei 20 Grad C

etwa 0,91 g/ml) oder eine stärkere Lösung bekannter

Konzentration.

4.2. Äthanol, 96 +- 2% (v/v) oder, wenn nicht vorhanden, mit

Methanol, Methyl-Äthyl-Keton oder Petroläther

denaturiertes Äthanol.

4.3. Diäthyläther, peroxidfrei.

Anmerkung 1:

Zur Prüfung auf Peroxide wird zu 10 ml Äther in einen

kleinen, mit Glasstopfen verschließbaren Meßzylinder, der

vorher mit etwas Äther ausgespült wurde, 1 ml einer frisch

zubereiteten 10%igen Kaliumjodidlösung gegeben, schütteln

und während einer Minute stehen lassen. In keiner der

beiden Schichten darf eine gelbe Verfärbung entstehen.

Anmerkung 2:

Der Diäthyläther kann frei von Peroxiden aufbewahrt

werden, indem eine feuchte Zinkfolie zugegeben wird, die

vorher für eine Minute in eine verdünnte, angesäuerte

Kupfersulfatlösung getaucht, dann mit Wasser abgewaschen

wurde. Für 1 l Diäthyläther eine Zinkfolie von zirka

8 000 mm2, die in genügend lange Streifen geschnitten ist,

verwenden, die mindestens bis zur Hälfte des Behälters

reichen.

4.4. Petroläther mit einem Siedebereich zwischen 30 und

60 Grad C.

4.5. Lösungsmittelmischung, kurz vor Verwendung durch Mischen

gleicher Volumina von Diäthyläther (4.3) und Petroläther

(4.4) hergestellt. (Man kann die Lösungsmittelmischung,

dort wo ihre Verwendung vorgeschrieben ist, durch

Diäthyläther oder Petroläther ersetzen.)

```

5.

GERÄTE

```

5.1. Analysenwaage

5.2. Geeignete Extraktionsrohre oder Kolben, mit

eingeschliffenen Glasstopfen oder anderen Verschlüssen,

die gegen die verwendeten Lösungsmittel unempfindlich

sind.

5.3. Dünnwandige Stehkolben, Nennvolumen 150 bis 250 ml.

5.4. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet und

thermostatisch reguliert (für einen Betrieb bei 102 +-

1 Grad C eingestellt).

5.5. Siedesteinchen, fettfrei, nicht porös, bei Verwendung

nicht brüchig, zB Glasperlen oder Stückchen von

Siliciumcarbid (die Verwendung dieses Materials ist

wahlfrei; siehe 6.2.1).

5.6. Heber, passend zu den Extraktionsrohren.

5.7. Zentrifuge (wahlweise).

6.

DURCHFÜHRUNG

6.1. Blindversuch

Gleichzeitig mit der Bestimmung des Fettgehalts der Probe

einen Blindversuch durchführen mit 10 ml destilliertem

Wasser unter Verwendung des gleichen

Extraktionsgerätetyps, der gleichen Reagenzien in den

gleichen Verhältnissen und unter Anwendung der gleichen

Arbeitsgänge wie nachstehend beschrieben, mit Ausnahme von

6.2.2. Wenn der Blindwert mehr als 0,5 mg beträgt, so

sollten die Reagenzien überprüft und das oder die unreinen

Reagenzien ersetzt oder gereinigt werden.

6.2. Durchführung der Untersuchung

6.2.1. Den Kolben (5.3) (gegebenenfalls mit den Siedesteinchen)

(5.5), die ein gemäßigtes Sieden während des Verdampfens

der Lösungsmittel erleichtern, im Trockenschrank (5.4)

während einer halben bis eine Stunde trocknen. Den Kolben

auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen lassen und den

abgekühlten Kolben auf 0,1 mg genau wiegen.

6.2.2. Die vorbereitete Probe durchrühren und sofort, bei

gezuckerten Proben 2 bis 2,5 g, bei ungezuckerten Proben

4 bis 5 g direkt oder durch Differenzwägung auf 0,1 mg

genau in das Extraktionsgefäß (5.2) einwiegen. Wasser bis

zu einem Volumen von 10,5 ml hinzufügen, unter leichtem

Erwärmen (40 bis 50 Grad C) vorsichtig bis zur

vollständigen Verteilung des Erzeugnisses schütteln. Die

Probe muß vollständig dispergiert werden, anderenfalls ist

die Bestimmung zu wiederholen.

6.2.3. 1,5 ml Ammoniaklösung (25%) (4.1) oder ein äquivalentes

Volumen einer stärkeren Lösung hinzufügen und gut mischen.

6.2.4. 10 ml Äthanol (4.2) hinzufügen und die Flüssigkeiten

langsam aber vollständig im unverschlossenen Gerät

mischen.

6.2.5. 25 ml Diäthyläther (4.3) hinzufügen. Unter fließendem

Wasser abkühlen. Das Gerät schließen und während einer

Minute kräftig schütteln und dabei wiederholt stürzen.

6.2.6. Den Stopfen vorsichtig abnehmen und 25 ml Petroläther

hinzufügen (4.4), wobei die ersten wenigen Milliliter zum

Abspülen des Stopfens und der Innenseite des Gerätehalses

zu verwenden sind; die Spülflüssigkeit läßt man in das

Gerät fließen. Das Gerät wieder mit dem Stopfen schließen,

mehrmals während 30 Sekunden schütteln und wiederholt

stürzen. Wenn man bei dem unter 6.2.7 beschriebenen

Arbeitsgang kein Zentrifugieren vorsieht, so darf nicht zu

kräftig geschüttelt werden.

6.2.7. Das Gerät stehen lassen, bis die obere Flüssigkeitsschicht

klar geworden ist und sich eindeutig von der wäßrigen

Schicht getrennt hat. Man kann die Trennung auch mittels

einer geeigneten Zentrifuge (5.7) durchführen.

Anmerkung:

Bei Verwendung einer Zentrifuge, die nicht mit einem

dreiphasigen Motor ausgestattet ist, können Funken

entstehen, und es muß daher besonders darauf geachtet

werden, daß eine Explosion oder ein Brand verhindert

werden, welche durch die Anwesenheit von Ätherdämpfen

entstehen können (zB im Falle eines Rohrbruchs).

6.2.8. Den Stopfen abnehmen, ihn und die Innenseite des

Gerätehalses mit einigen Millilitern der

Lösungsmittelmischung (4.5) abspülen und die

Spülflüssigkeit in das Gerät fließen lassen. Durch

Dekantieren oder mit einem Heber sorgfältig und so

vollständig wie möglich die überstehende Schicht in den

Kolben (6.2.1) überführen.

Anmerkung:

Wenn die Überführung nicht mittels eines Hebers

durchgeführt wird, kann es notwendig sein, etwas Wasser

hinzuzufügen, um die Phasengrenze zwischen den beiden

Flüssigkeiten zur Erleichterung des Dekantierens zu

erhöhen.

6.2.9. Die Außen- und Innenseite des Gerätehalses oder die Spitze

und den unteren Teil des Hebers mit einigen Millilitern

der Lösungsmittelmischung abspülen. Die Spülflüssigkeit

der Geräteaußenseite in den Kolben fließen lassen und

diejenige der Innenseite und des Hebers in das

Extraktionsgerät.

6.2.10. Eine zweite Extraktion unter Wiederholung der unter 6.2.5

bis einschließlich 6.2.9 beschriebenen Arbeitsgänge,

jedoch unter Anwendung von nur 15 ml Diäthyläther und

15 ml Petroläther durchführen.

6.2.11. Eine dritte Extraktion gemäß 6.2.10, jedoch ohne die

letzte Spülung (6.2.9) durchführen.

Anmerkung:

Bei ungezuckerter und gezuckerter Kondensmagermilch ist

die dritte Extraktion nicht notwendig.

6.2.12. Durch sorgfältiges Verdampfen oder Destillieren so viel

wie möglich an Lösungsmittel (einschließlich des Äthanols)

entfernen. Wenn das Fassungsvermögen des Kolbens klein

ist, so muß nach jeder Extraktion auf die oben

beschriebene Weise etwas Lösungsmittel entfernt werden.

6.2.13. Wenn kein Lösungsmittelgeruch mehr vorhanden ist, den

Kolben liegend während einer Stunde im Trockenschrank

erhitzen.

6.2.14. Den Kolben auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen

lassen und auf 0,1 mg genau wiegen.

6.2.15. Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.2.13 und 6.2.14

wiederholen, bis die Massendifferenz zweier

aufeinanderfolgender Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht

oder bis die Masse zunimmt. Bei Auftreten einer

Massenzunahme wird bei der Berechnung (7.1) die geringste

erhaltene Masse verwendet. Das endgültig erhaltene Gewicht

wird als M1 g bezeichnet.

6.2.16. 15 bis 25 ml Petroläther hinzufügen, um zu prüfen, ob die

extrahierte Substanz vollständig löslich ist. Das

Lösungsmittel leicht erwärmen und schütteln, bis das ganze

Fett gelöst ist.

6.2.16.1. Wenn die extrahierte Substanz im Petroläther vollständig

löslich ist, so ist der Unterschied zwischen den Wägungen

unter 6.2.1 und 6.2.15 die Masse des Fettes.

6.2.16.2. Wenn unlösliche Substanzen vorhanden sind oder im Falle

von Zweifel das im Kolben enthaltene Fett vollständig

durch wiederholtes Waschen mit warmem Petroläther

extrahieren, wobei das Unlösliche sich vor jedem

Dekantieren absetzen soll. Dreimal die Außenseite des

Kolbenhalses spülen. Den Kolben liegend eine Stunde im

Trockenschrank erhitzen, wie oben angegeben (6.2.1), auf

die Temperatur des Wägeraumes abkühlen lassen und auf

0,1 mg genau wiegen. Die Fettmenge ist die Differenz

zwischen der Masse nach 6.2.15 und dieser endgültigen

Masse.

```

7.

AUSWERTUNG

```

7.1. Berechnung

Die in Gramm ausgedrückte Masse des extrahierten Fettes

ist:

(M1 - M2) - (B1 - B2)

und der Fettgehalt der Probe in % ist:

(M1 - M2) - (B1 - B2)

--------------------- x 100

S

Dabei bedeutet:

M1 = Masse des Kolbens M mit dem Fett nach

Arbeitsgang 6.2.15 in g;

M2 = Masse des Kolbens M in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder

im Fall von Ungelöstem oder Zweifel nach

Arbeitsgang 6.2.16.2;

B1 = Masse des Kolbens B in g vom Blindversuch nach

Arbeitsgang 6.2.15;

B2 = Masse des Kolbens B in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder

im Falle von Ungelöstem oder Zweifel nach

Arbeitsgang 6.2.16.2;

S = Masse der verwendeten Probe in g.

7.2. Wiederholbarkeit

Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

nacheinander von demselben Untersucher und unter denselben

Bedingungen mit der gleichen Probe durchgeführt worden

sind, darf 0,05 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht

überschreiten.

METHODE 4: BESTIMMUNG DES FETTGEHALTS (RÖSE-GOTTLIEB-METHODE)

```

1.

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

```

Nach dieser Methode wird bestimmt der Fettgehalt von:

- Milchpulver mit hohem Fettgehalt,

- Milchpulver (Vollmilchpulver),

- teilentrahmtem Milchpulver,

- Magermilchpulver.

```

2.

DEFINITION

```

Der Fettgehalt von getrockneter Milch: der nach der

angegebenen Methode bestimmte Fettgehalt.

```

3.

PRINZIP DER METHODE

```

Der Fettgehalt wird durch Extraktion des Fettes aus einer

Ammoniak-Alkohollösung des Milchpulvers mit Diäthyläther

und Petroläther und anschließender Verdampfung der

Lösungsmittel und Wiegen des Rückstands und Berechnung als

Massenprozent der Probe entsprechend dem

Röse-Gottlieb-Prinzip bestimmt.

```

4.

REAGENZIEN

```

Alle Reagenzien sollen den im Blindversuch (6.1)

angegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn nötig, können

die Lösungsmittel in Gegenwart von etwa 1 g Butterfett pro

100 ml Lösungsmittel erneut destilliert werden.

4.1. Ammoniaklösung, etwa 25% (m/m) NH3 (Dichte bei 20 Grad C

etwa 0,91 g/ml) oder eine stärkere Lösung bekannter

Konzentration.

4.2. Äthanol, 96 +- 2% (v/v) oder, wenn nicht vorhanden, mit

Methanol, Äthyl-Keton oder Petroläther denaturiertes

Äthanol.

4.3. Diäthyläther, peroxidfrei

Anmerkung 1:

Zur Prüfung auf Peroxide wird zu 10 ml Äther in einen

kleinen, mit Glasstopfen verschließbaren Meßzylinder, der

vorher mit etwas Äther ausgespült wurde, 1 ml einer frisch

zubereiteten 10%igen Kaliumjodidlösung gegeben, schütteln

und während einer Minute stehen lassen. In keiner der

beiden Schichten darf eine gelbe Verfärbung entstehen.

Anmerkung 2:

Der Diäthyläther kann frei von Peroxiden aufbewahrt

werden, indem eine feuchte Zinkfolie zugegeben wird, die

vorher während einer Minute in eine verdünnte, angesäuerte

Kupfersulfatlösung getaucht, dann mit Wasser abgewaschen

wurde. Für 1 l Diäthyläther eine Zinkfolie von ca.

8 000 mm2, die in genügend lange Streifen geschnitten ist,

verwenden, so daß diese mindestens bis zur Hälfte des

Behälters reichen.

4.4. Petroläther mit einem Siedebereich zwischen 30 und

60 Grad C.

4.5. Lösungsmittelmischung, kurz vor Verwendung durch Mischen

gleicher Volumina von Diäthyläther (4.3) und Petroläther

(4.4) hergestellt. (Man kann die Lösungsmittelmischung

dort, wo ihre Verwendung vorgeschrieben ist, durch

Diäthyläther oder Petroläther ersetzen.)

```

5.

GERÄTE

```

5.1. Analysenwaage

5.2. Geeignete Extraktionsrohre oder Kolben mit

eingeschliffenem Glasstopfen oder anderen Verschlüssen,

die gegen die verwendeten Lösungsmittel unempfindlich

sind.

5.3. Dünnwandige Stehkolben, Nennvolumen 150 bis 250 ml

5.4. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet und

thermostatisch reguliert (für einen Betrieb bei 102 +-

1 Grad C eingestellt)

5.5. Siedesteinchen, fettfrei, nicht porös, bei Verwendung

nicht brüchig, zB Glasperlen oder Stückchen von

Siliciumcarbid (die Verwendung dieses Materials ist

wahlfrei; siehe 6.2.1)

5.6. Wasserbad, bei 60 bis 70 Grad C

5.7. Heber, passend zu den Extraktionsrohren

5.8. Zentrifuge (wahlweise)

6.

DURCHFÜHRUNG

6.1. Blindversuch

Gleichzeitig mit der Bestimmung des Fettgehalts der Probe

einen Blindversuch durchführen mit 10 ml destilliertem

Wasser unter Verwendung des gleichen

Extraktionsgerätetyps, der gleichen Reagenzien in den

gleichen Verhältnissen und unter Anwendung der gleichen

Arbeitsgänge wie nachstehend beschrieben, mit Ausnahme von

6.2.2. Wenn der Blindwert mehr als 0,5 mg beträgt, so

sollten die Reagenzien überprüft und das oder die unreinen

Reagenzien ersetzt oder gereinigt werden.

6.2. Durchführung der Untersuchung

6.2.1. Den Kolben (5.3) (gegebenenfalls mit den Siedesteinchen

(5.5), die ein gemäßigtes Sieden während des Verdampfens

der Lösungsmittel erleichtern) im Trockenschrank (5.4)

während einer halben bis eine Stunde trocknen. Den Kolben

auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen lassen und den

abgekühlten Kolben auf 0,1 mg genau wiegen.

6.2.2. Entweder direkt oder durch Differenzwägung zirka 1 g

Vollmilchpulver oder ca. 1,5 g teilentrahmtes Milchpulver

oder Magermilchpulver auf 0,1 mg genau in das

Extraktionsgerät (5.2) einwiegen. 10 ml Wasser hinzufügen

und bis zur vollständigen Lösung des Milchpulvers leicht

schütteln (bei einigen Proben kann Erwärmung notwendig

sein).

6.2.3. 1,5 ml Ammoniaklösung (25%) (4.1) hinzufügen oder ein

äquivalentes Volumen einer stärkeren Lösung und im

Wasserbad (5.6) unter gelegentlichem Umschwenken

15 Minuten auf 60 bis 70 Grad C erwärmen, danach kühlen,

zB unter fließendem Wasser.

6.2.4. 10 ml Äthanol (4.2) hinzufügen und die Flüssigkeiten

vorsichtig aber vollständig im unverschlossenen

Extraktionsgerät mischen.

6.2.5. 25 ml Diäthyläther (4.3) hinzufügen, unter fließendem

Wasser kühlen. Das Gerät schließen und eine Minute lang

kräftig schütteln und dabei mehrmals stürzen.

6.2.6. Den Stopfen vorsichtig abnehmen und 25 ml Petroläther

hinzufügen (4.4), wobei die ersten wenigen Milliliter zum

Abspülen des Stopfens und der Innenseite des Gerätehalses

zu verwenden sind; die Spülflüssigkeit läßt man in das

Gerät fließen. Das Gerät wieder mit dem Stopfen schließen,

mehrmals während 30 Sekunden schütteln und wiederholt

stürzen. Wenn man bei dem unter 6.2.7 beschriebenen

Arbeitsgang kein Zentrifugieren vorsieht, so darf nicht zu

kräftig geschüttelt werden.

6.2.7. Das Gerät stehen lassen, bis die obere Flüssigkeitsschicht

klar geworden ist und sich deutlich von der wäßrigen

Schicht getrennt hat. Man kann die Trennung auch mittels

einer geeigneten Zentrifuge (5.8) durchführen.

Anmerkung:

Bei Verwendung einer Zentrifuge, die nicht mit einem

dreiphasigen Motor ausgestattet ist, können Funken

entstehen, und es muß daher besonders darauf geachtet

werden, daß eine Explosion oder ein Brand verhindert

werden, welche durch die Anwesenheit von Ätherdämpfen

entstehen können (zB im Falle eines Rohrbruchs).

6.2.8. Den Stopfen abnehmen, ihn und die Innenseite des

Gerätehalses mit einigen Millilitern der

Lösungsmittelmischung (4.5) abspülen und die

Spülflüssigkeit in das Gerät fließen lassen. Durch

Dekantieren oder mit einem Heber (5.7) sorgfältig und so

vollständig wie möglich die überstehende Schicht in den

Kolben (6.2.1) überführen.

Anmerkung:

Wenn die Überführung nicht mittels eines Hebers

durchgeführt wird, kann es notwendig sein, etwas Wasser

hinzuzufügen, um die Phasengrenze zwischen den beiden

Flüssigkeiten zur Erleichterung des Dekantierens zu

erhöhen.

6.2.9. Die Außen- und Innenseite des Gerätehalses oder die Spitze

und den unteren Teil des Hebers mit einigen Millilitern

der Lösungsmittelmischung abspülen. Die Spülflüssigkeit

der Geräteaußenseite in den Kolben fließen lassen und

diejenige der Innenseite und des Hebers in das

Extraktionsgerät.

6.2.10. Eine zweite Extraktion unter Wiederholung der unter 6.2.5

bis einschließlich 6.2.9 beschriebenen Arbeitsgänge,

jedoch unter Anwendung von nur 15 ml Diäthyläther und

15 ml Petroläther durchführen.

6.2.11. Eine dritte Extraktion gemäß 6.2.10, jedoch ohne die

letzte Spülung (6.2.9) durchführen.

Anmerkung:

Bei Magermilchpulver ist die dritte Extraktion nicht

notwendig.

6.2.12. Durch sorgfältiges Verdampfen oder Destillieren so viel

wie möglich an Lösungsmittel (einschließlich des Äthanols)

entfernen. Wenn das Fassungsvermögen des Kolbens klein

ist, so muß nach jeder Extraktion auf die oben

beschriebene Weise etwas Lösungsmittel entfernt werden.

6.2.13. Wenn kein Lösungsmittelgeruch mehr vorhanden ist, den

Kolben liegend während einer Stunde im Trockenschrank

erhitzen.

6.2.14. Den Kolben auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen

lassen, wie weiter oben angeführt (6.2.1), und auf 0,1 mg

genau wiegen.

6.2.15. Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.2.13 und 6.2.14

wiederholen, bis die Massendifferenz zweier

aufeinanderfolgender Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht

oder bis die Masse zunimmt.

Bei Auftreten einer Massenzunahme wird bei der Berechnung

(7.1) die geringste erhaltene Masse verwendet. Das

endgültig erhaltene Gewicht wird als M1 g bezeichnet.

6.2.16. 15 bis 25 ml Petroläther hinzufügen, um zu prüfen, ob die

extrahierte Substanz vollständig löslich ist. Das

Lösungsmittel leicht erwärmen und schütteln, bis das ganze

Fett gelöst ist.

6.2.16.1. Wenn die extrahierte Substanz im Petroläther vollständig

löslich ist, so ist der Unterschied zwischen den Wägungen

unter 6.2.1 und 6.2.15 die Masse des Fettes.

6.2.16.2. Wenn unlösliche Substanzen vorhanden sind, oder im Falle

von Zweifel das im Kolben enthaltene Fett vollständig

durch wiederholtes Waschen mit warmem Petroläther

extrahieren, wobei das Unlösliche sich vor jedem

Dekantieren absetzen soll. Dreimal die Außenseite des

Kolbenhalses spülen.

Den Kolben liegend eine Stunde im Trockenschrank erhitzen,

wie oben angegeben (6.2.1), auf die Temperatur des

Wägeraums abkühlen lassen und auf 0,1 mg genau wiegen. Die

Fettmenge ist die Differenz zwischen der Masse nach 6.2.15

und dieser endgültigen Masse.

```

7.

AUSWERTUNG

```

7.1. Berechnung

Die in Gramm ausgedrückte Masse des extrahierten Fettes

ist:

(M1 - M2) - (B1 - B2)

und der Fettgehalt der Probe in % ist:

(M1 - M2) - (B1 - B2)

--------------------- x 100

S

Dabei bedeutet:

M1 = Masse des Kolbens M mit dem Fett nach

Arbeitsgang 6.2.15 in g;

M2 = Masse des Kolbens M in g nach dem

Arbeitsgang 6.2.1 oder im Fall von Ungelöstem oder

Zweifel nach Arbeitsgang 6.2.16.2;

B1 = Masse des Kolbens B in g vom Blindversuch nach

Arbeitsgang 6.2.15;

B2 = Masse des Kolbens B in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder

im Falle von Ungelöstem oder Zweifel nach

Arbeitsgang 6.2.16.2;

S = Masse der verwendeten Probe in g.

7.2. Wiederholbarkeit

Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

sind, darf 0,2 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht

überschreiten mit Ausnahme von Magermilchpulver, bei dem

die Differenz 0,1 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht

überschreiten darf.

METHODE 5: BESTIMMUNG DES SACCHAROSEGEHALTS

(POLARIMETRISCHE METHODE)

```

1.

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

```

Nach dieser Methode wird bestimmt der Saccharosegehalt

von:

- gezuckerter Kondensmilch,

- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

- gezuckerter Kondensmagermilch.

Die Proben dürfen keinen Invertzucker enthalten.

```

2.

DEFINITION

```

Der Saccharosegehalt von gezuckerter Kondensmilch: der

nach dieser Methode bestimmte Saccharosegehalt.

```

3.

PRINZIP DER METHODE

```

Die Methode beruht auf dem Prinzip der Inversion nach

Clerget: eine milde Säurebehandlung, die eine vollständige

Hydrolyse bei Saccharose, jedoch fast keine bei Lactose

oder anderen Zuckerarten hervorruft. Der Saccharosegehalt

ergibt sich aus der Änderung des Drehungsvermögens der

Lösung.

Ein klares Filtrat der Probe ohne Mutarotation durch

Lactose wird durch Behandlung der Lösung mit Ammoniak,

nachfolgender Neutralisation und Fällung mit nacheinander

zugesetzter Zinkacetat- und

Kaliumhexacyanoferrat(II)lösung hergestellt.

In einem Teil des Filtrats wird die Saccharose unter

besonderen, diesem Milchfiltrat entsprechenden Bedingungen

hydrolysiert.

Aus dem Drehungsvermögen des Filtrats vor und nach der

Inversion wird der Saccharosegehalt mit Hilfe von

entsprechenden Formeln berechnet.

```

4.

REAGENZIEN

```

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