Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz -BVergG)(NR: GP XVIII RV 972 AB 1106 S. 125. BR: AB 4559 S. 572.)(EWR/Anh. XVI: 371 L 0304, 371 L 0305, 377 L 0662, 390 L 0531,389 L 0665)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1993-07-15
Letzte Aktualisierung 2026-09-14
Status Aufgehoben · 1996-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 443

BGBl. Nr. 462/1993

Änderungshistorie JSON API
4.

Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.

5.

Lieferungs- oder Ausführungsfrist.

6.

a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

b)

(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrags für Übersendung dieser Unterlagen.

7.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.

8.

a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.

b)

Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.

9.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

10.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

11.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft haben muß, der der Auftrag erteilt worden ist.

12.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

13.

Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

14.

Kriterien für die Auftragserteilung.

15.

Sonstige Angaben.

16.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

17.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

18.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

B. Bekanntmachung bei nicht offenen Verfahren

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).

3.

a) Lieferort oder Ausführungsort.

b)

Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferungen.

c)

Angaben darüber, ob die Lieferer für einige und/oder alle angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen:

Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder für sämtliche Lose einzureichen.

d)

Angaben über die Zulässigkeit von Alternativangeboten.

e)

Bei Bauaufträgen:

Angaben über den Zweck des Bauwerks oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.

4.

Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.

5.

Frist für die Lieferung oder Ausführung.

6.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, der der Auftrag erteilt worden ist, haben muß.

7.

a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.

c)

Sprache, in der sie abzufassen sind.

8.

Tag, bis zu dem die Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten abgesandt werden müssen.

9.

(Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.

10.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

11.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

12.

Kriterien, die bei der Auftragserteilung angewandt werden, falls sie nicht in der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten genannt werden.

13.

Sonstige Angaben.

14.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

15.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.

16.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

C. Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).

3.

a) Lieferort oder Ausführungsort.

b)

Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferungen.

c)

Angabe, ob die Lieferer für einige und/oder alle der angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen:

Größenordnung der einzelnen Lose und die Möglichkeit, ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder für sämtliche Lose einzureichen.

d)

Bei Bauaufträgen:

Angaben über den Zweck des Bauwerks oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.

4.

Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.

5.

Lieferungs- und Ausführungsfrist.

6.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft haben muß, der der Auftrag erteilt worden ist.

7.

a) Tag, bis zu dem die Angebote einzureichen sind.

b)

Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.

c)

Sprache, in der diese abzufassen sind.

8.

(Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.

9.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Rechtsvorschriften, in denen sie enthalten sind.

10.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

11.

(Gegebenenfalls) Namen und Anschriften der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Lieferer.

12.

(Gegebenenfalls) Tag (Tage) vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

13.

Sonstige Angaben.

14.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

15.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.

16.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt der amtlichen Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

ANHANG VIII

Muster für die Bekanntmachung von Lieferaufträgen gemäß §§ 46a

Abs. 1 Z 1, 46b und 52

A. Vorinformationsverfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und (gegebenenfalls) des Dienstes, von dem zusätzliche Angaben erlangt werden können.

2.

Art und Menge oder Wert der zu liefernden Ware:

3.

Voraussichtlicher Zeitpunkt, zu dem das Verfahren zur Vergabe des Auftrages oder der Aufträge eingeleitet werden wird (sofern bekannt).

4.

Sonstige Angaben.

5.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

6.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Offene Verfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren.

b)

Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.

3.

a) Ort der Lieferung.

b)

Art und Menge der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer.

c)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann.

d)

Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 50.

4.

Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist.

5.

a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

b)

Tag, bis zu dem die genannten Unterlagen angefordert werden können.

c)

(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.

6.

a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.

c)

Sprache, in der sie abzufassen sind.

7.

a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.

b)

Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.

8.

(Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.

9.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

10.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

11.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

12.

Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

13.

Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.

14.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

15.

Sonstige Angaben.

16.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

17.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

18.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

C. Nicht offene Verfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren.

b)

(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.

c)

Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.

3.

a) Ort der Lieferung.

b)

Art und Menge der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer.

c)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann.

d)

Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.

4.

Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist.

5.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

6.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.

c)

Sprache, in der sie abzufassen sind.

7.

Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.

8.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

9.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

10.

Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.

11.

Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

12.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

13.

Sonstige Angaben.

14.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

15.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

16.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

D. Verhandlungsverfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren.

b)

(Gegebenenfalls) Begründung für die Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens.

c)

(Gegebenenfalls) Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.

3.

a) Ort der Lieferung.

b)

Art und Menge der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer.

c)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann.

d)

Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.

4.

Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist.

5.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

6.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.

c)

Sprache, in der sie abzufassen sind.

7.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

8.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

9.

Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

10.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

11.

(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber ausgewählten Unternehmer.

12.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

13.

Sonstige Angaben.

14.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

E. Vergebene Aufträge

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren.

b)

Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens gemäß § 52 Abs. 2 und 3.

3.

Tag der Auftragserteilung.

4.

Kriterien für die Auftragserteilung.

5.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

6.

Name und Anschrift des oder der Auftragnehmer.

7.

Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer: CPV-Referenznummer.

8.

Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).

9.

(Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.

10.

Sonstige Angaben.

11.

Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

12.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

13.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Abkürzung

BVergG

ANHANG IX

Muster für die Bekanntmachung über dieAnwendung eines Prüfsystems gemäß § 74 Abs. 9

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Beschreibung des Prüfsystems.

3.

Anschrift der Stelle, bei der die Vorschriften über das Prüfsystem verfügbar sind (wenn es sich um eine andere als die unter Ziffer 1 genannte Anschrift handelt).

4.

(Gegebenenfalls) Dauer des Prüfsystems.

ANHANG IX

Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß §§ 46a Abs. 1

Z 2, 46b und 57

A. Vorinformationsverfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Ort der Ausführung.

b)

Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer) und bei Aufteilung des Bauwerkes in mehrere Lose (Gewerke) wesentliche Merkmale der einzelnen Lose (Gewerke) im Verhältnis zum Bauwerk.

c)

Falls verfügbar: Abschätzung der Preisspanne für die geplanten Leistungen.

3.

a) Voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s).

b)

Falls bekannt: voraussichtlicher Baubeginn.

c)

Falls bekannt: vorgesehener Bauausführungs-Zeitplan.

4.

Falls bekannt: Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

5.

Sonstige Angaben.

6.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

7.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Offene Verfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren.

b)

Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).

3.

a) Ort der Ausführung.

b)

Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.

c)

Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt wird, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) Angebote einzureichen.

d)

Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.

e)

Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.

4.

Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist.

5.

a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.

b)

(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.

6.

a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.

7.

a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.

b)

Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.

8.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

9.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

10.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

11.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

12.

Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

13.

Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.

14.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

15.

Sonstige Angaben.

16.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

17.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

18.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

C. Nicht offene Verfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren.

b)

(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.

c)

Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).

3.

a) Ort der Ausführung.

b)

Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.

c)

Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose (Gewerke) einzureichen.

d)

Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.

e)

Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.

4.

Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist.

5.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

6.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

7.

Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.

8.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

9.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

10.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

11.

Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.

12.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

13.

Sonstige Angaben.

14.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

15.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

16.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

D. Verhandlungsverfahren

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren.

b)

(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.

c)

Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).

3.

a) Ort der Ausführung.

b)

Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.

c)

Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.

d)

Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.

e)

Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.

4.

Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist.

5.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

6.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

7.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

8.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

9.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

10.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

11.

(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.

12.

(Gegebenenfalls) Zeitpunkt vorhergehender Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

13.

Sonstige Angaben.

14.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

15.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

16.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

E. Vergebene Aufträge

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

Gewähltes Vergabeverfahren.

3.

Tag der Auftragserteilung.

4.

Kriterien für die Auftragserteilung.

5.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

6.

Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).

7.

Art und Umfang der erbrachten Leistung (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des errichteten Bauwerkes.

8.

Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).

9.

(Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.

10.

Sonstige Angaben.

11.

Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

12.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

13.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Abkürzung

BVergG

ANHANG X

Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß § 69 Abs. 2

A. Bei Lieferaufträgen:

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.

2.

Art und Menge oder Wert der Leistungen oder zu liefernden Waren; Lieferart.

3.

a) Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).

b)

Art des Vergabeverfahrens.

4.

Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).

5.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

6.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

B. Bei Bauaufträgen:

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Ort der Ausführung.

b)

Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks und Beschreibung der Baulose.

c)

Geschätzte Gesamtauftragssumme.

3.

a) Art des Vergabeverfahrens.

b)

Voraussichtlicher Tag der Einleitung der Vergabeverfahren (sofern bekannt).

c)

Voraussichtlicher Tag des Beginns der Bauarbeiten.

d)

Zeitplan für die Ausführung der Bauarbeiten.

4.

Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen (sofern bekannt).

5.

Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).

6.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

7.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

ANHANG X

Muster für die Bekanntmachung von Baukonzessionsaufträgen gemäß § 66

1.

Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Ort der Ausführung.

b)

Gegenstand der Konzession; Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer).

3.

a) Tag, bis zu dem die Bewerbungen eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Bewerbungen einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Bewerbungen abzufassen sind.

4.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

5.

Kriterien für die Auftragserteilung.

6.

(Gegebenenfalls) Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden.

7.

Sonstige Angaben.

8.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

9.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Abkürzung

BVergG

ANHANG XI

Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge

gemäß § 76 Abs. 5

I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrags (Liefer- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).

3.

Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.

4.

a) Form des Aufrufs zum Wettbewerb.

b)

Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

c)

Im Falle von ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 70 Abs. 3.

5.

Vergabeverfahren (offenes, nicht offenes oder Verhandlungsverfahren).

6.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

7.

Tag der Auftragserteilung.

8.

Für Gelegenheitskäufe nach § 70 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.

9.

Name und Anschrift des (der) Auftragnehmer.

10.

(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.

11.

Fakultative Angaben:

II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben

12.

Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).

13.

Wert jedes vergebenen Auftrags.

14.

Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).

15.

Wurden die in § 50 bei Verwendung der Europäischen Spezifikationen vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche?

16.

Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter?).

17.

Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?

18.

Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?

19.

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

ANHANG XI

Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen, die vom Konzessionär

gemäß § 66 vergeben werden

1.

a) Ort der Ausführung.

b)

Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des Bauwerkes.

2.

Allfällige Frist für die Ausführung.

3.

Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.

4.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme und/oder die Angebote eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge auf Teilnahme und/oder die Angebote einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge auf Teilnahme und/oder die Angebote abzufassen sind.

5.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

6.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

7.

Kriterien für die Auftragserteilung.

8.

Sonstige Angaben.

9.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

10.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

ANHANG XII

Muster für die Bekanntmachung von Dienstleistungsaufträgen gemäß

§§ 46a Abs. 1 Z 3, 46b und 66a

A. Vorinformationsverfahren

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und gegebenenfalls der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.

2.

Beabsichtigte Gesamtbeschaffungen von Dienstleistungen in jeder Kategorie des Anhanges III (CPV-Referenznummer).

3.

Voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s), dargestellt nach Kategorien.

4.

Sonstige Angaben.

5.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

6.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Offene Verfahren

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:

3.

Ausführungsort.

4.

Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).

5.

Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.

6.

Gegebenenfalls Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

7.

Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.

8.

a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

b)

(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.

9.

a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der diese einzureichen sind.

c)

Sprache, in der diese abzufassen sind.

10.

a) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.

b)

Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.

11.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

12.

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

13.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

14.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

15.

Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

16.

Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis sind anzugeben, falls sie nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.

17.

Sonstige Angaben.

18.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

19.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

20.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

C. Nicht offene Verfahren

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:

3.

Ausführungsort.

4.

Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).

5.

Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.

6.

Beabsichtigte Zahl oder Marge von Unternehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

7.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

8.

Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.

9.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

10.

(Gegebenenfalls) Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens.

11.

Tag, bis zu dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe abgesandt werden muß.

12.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

13.

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

14.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

15.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

16.

Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.

17.

Sonstige Angaben.

18.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

19.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

20.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

D. Verhandlungsverfahren

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:

3.

Ausführungsort.

4.

Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).

5.

Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.

6.

Beabsichtigte Zahl oder Marge von Unternehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

7.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

8.

Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.

9.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

10.

(Gegebenenfalls) Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens.

11.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

12.

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

13.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

14.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

15.

(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.

16.

Sonstige Angaben.

17.

Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.

18.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

19.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

E. Vergebene Aufträge

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

a) Gewähltes Vergabeverfahren

b)

Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung.

3.

Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:

4.

Tag der Auftragserteilung.

5.

Kriterien für die Auftragserteilung.

6.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

7.

Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).

8.

Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).

9.

(Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.

10.

Sonstige Angaben.

11.

Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

12.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

13.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

14.

Hinsichtlich von Dienstleistungsaufträgen im Sinne des Anhanges IV: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung gemäß § 46b Abs. 2.

ANHANG XIII

Muster für die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 66b

A. Bekanntmachung über Wettbewerbe

1.

Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und der Stelle, bei der die einschlägigen oder ergänzenden Unterlagen erhältlich sind.

2.

Beschreibung des Vorhabens (Projektes).

3.

Art des Wettbewerbes: offen oder beschränkt.

4.

Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten.

5.

Bei beschränkten Wettbewerben:

a)

beabsichtigte Zahl der Teilnehmer;

b)

gegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer;

c)

Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern;

d)

Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme;

e)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind;

f)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

6.

Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.

7.

Anzuwendende Auswahlkriterien.

8.

Gegebenenfalls Namen der ausgewählten Mitglieder des Preisgerichtes.

9.

Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichtes für den Auftraggeber verbindlich ist.

10.

Gegebenenfalls Anzahl und Höhe der Preise.

11.

Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenersatz haben.

12.

Angabe, ob die Preisgewinner Anspruch auf den Zuschlag von Folgeaufträgen haben.

13.

Sonstige Angaben.

14.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Ergebnisse von Wettbewerben

1.

Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Beschreibung des Vorhabens (Projektes).

3.

Gesamtzahl der Teilnehmer.

4.

Anzahl der ausländischen Teilnehmer.

5.

Der/die Gewinner des Wettbewerbes.

6.

Gegebenenfalls der/die Preis(e).

7.

Sonstige Angaben.

8.

Verweisung auf die Bekanntmachung über den Wettbewerb.

9.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

10.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

ANHANG XIV

Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß § 69 Abs. 2

A. Bei Lieferaufträgen

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.

2.

Art und Menge oder Wert der Leistungen oder zu liefernden Waren (CPV-Referenznummer); Lieferart.

3.

a) Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).

b)

Art des Vergabeverfahrens.

4.

Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).

5.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

6.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

B. Bei Bauaufträgen

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

a) Ort der Ausführung.

b)

Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des Bauwerkes und Beschreibung der Baulose (Gewerke).

c)

Geschätzte Gesamtauftragssumme.

3.

a) Art des Vergabeverfahrens.

b)

Voraussichtlicher Tag der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s) (sofern bekannt).

c)

Voraussichtlicher Tag des Beginns der Bauarbeiten.

d)

Zeitplan für die Ausführung der Bauarbeiten.

4.

Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen (sofern bekannt).

5.

Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).

6.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

7.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

C. Bei Dienstleistungsaufträgen

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges III (CPV-Referenznummer).

3.

a) Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).

b)

Art des Vergabeverfahrens.

4.

Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).

5.

Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.

6.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

ANHANG XV

Muster für die Bekanntmachung gemäß § 71 Abs. 1 Z 1

A. Offene Verfahren

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:

3.

Liefer- oder Ausführungsort.

4.

Bei Bau- und Lieferaufträgen:

a)

Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.

c)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.

d)

Bei Bauaufträgen:

5.

Bei Dienstleistungsaufträgen:

6.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

7.

Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.

8.

Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 50.

9.

a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

b)

(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.

10.

a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.

11.

a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.

b)

Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.

12.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

13.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

14.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

15.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

16.

Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

17.

Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.

18.

Sonstige Angaben.

19.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

20.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

21.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Nicht offene Verfahren

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:

3.

Liefer- oder Ausführungsort.

4.

Bei Bau- und Lieferaufträgen:

a)

Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.

c)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.

d)

Bei Bauaufträgen:

5.

Bei Dienstleistungsaufträgen:

6.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

7.

Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.

8.

Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 50.

9.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

10.

Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.

11.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

12.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

13.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

14.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

15.

Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.

16.

Sonstige Angaben.

17.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

18.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

19.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

C. Verhandlungsverfahren

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:

3.

Liefer- oder Ausführungsort.

4.

Bei Bau- und Lieferaufträgen:

a)

Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.

c)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.

d)

Bei Bauaufträgen:

5.

Bei Dienstleistungsaufträgen:

6.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

7.

Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.

8.

Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 50.

9.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

10.

(Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.

11.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

12.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

13.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

14.

(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.

15.

(Gegebenenfalls) Datum vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

16.

Sonstige Angaben.

17.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

18.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

19.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

ANHANG XVI

Muster für die Bekanntmachung über dieAnwendung eines Prüfsystems gemäß § 74 Abs. 9

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

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