Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-03-20
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1998-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 72
Änderungshistorie JSON API

```


```

Frequenzband 6 765 kHz-6 795 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10 m Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungsge- nicht festgelegt

schwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche

den Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige nicht festgelegt

Schnittstel-

lenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD005 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 6 765 kHz-6 795 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10 m Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungsge- nicht festgelegt

schwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Landfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche

den Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03,

Schnittstel- Annex 1(a)

lenmerkmale CEPT/ERC/REC 70-03,

Annex 9 (d)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD006 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 7 400 kHz-8 800 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 9 dBmyA/m in 10 m Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungsge- nicht festgelegt

schwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche

den Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstel- Annex 9 (e)

lenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD007 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 10 005 kHz-11 600 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 9 dBmyA/m in 10 m Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung

ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungsge- nicht festgelegt

schwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche

den Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige nicht festgelegt

Schnittstel-

lenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD008 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 26 995 kHz; 27 045 kHz;

27 095 kHz; 27 145 kHz;

27 195 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig

Bandbreite innerhalb des

Frequenzbandes

Zulässige

Aussendung beliebig,

ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungsge- nicht festgelegt

schwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche

den Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstel- Annex 8 (a)

lenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Modellfernsteuerungs-

anlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD009 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 26 957-27 283 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung oder ein- oder angebauten

42 dBmyA/min in 10m Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig

Bandbreite innerhalb des

Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungsge- nicht festgelegt

schwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 330;

Norm welche EN 300 220-1

den Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstel- Annex 1 (c)

lenmerkmale CEPT/ERC/REC 70-03

Annex 9 (g)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3 nicht festgelegt

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD010 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 34,995 MHz-35,225

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand 10 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstellen- Annex 8 (b)

merkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung Nur für den Betrieb

von Modellflugzeugen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD011 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 40,660-40,700 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (d)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD012 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 40,665 MHz; 40,675 MHz;

40,685 MHz; 40,695 MHz;

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand 10 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 8 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung Für den Betrieb von

Modellfernsteuerungs-

anlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD013 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 13 553-13 567 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10m

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstellen- Annex 1 (b);

merkmale CEPT/ERC/REC 70-03

Annex 9 (f)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD014 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 402-405 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 myW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 12 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Ultra Low Power

Active Medical

Implants"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD015 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 433,050-434,790 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur mit

einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (e)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD016 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 863-865 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung bis zu 100% Betrieb

nur mit einer ein-

oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 301 357;

Norm welche den EN 300 422;

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 10 (c)

CEPT/ERC/REC 70-03

Annex 13 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Wireless Audio

Applications"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD017 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 868,000-868,600 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur mit

einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (f)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD018 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 868,600-868,700 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz Das gesamte

Frequenzband kann

auch als ein Kanal

bei der Übertragung

von "high speed data"

verwendet werden.

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Alarmfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD019 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 868,700-869,200 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (g)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD020 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,200-869,250 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (d)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Nur zum Betrieb von

Bewilligung "Social Alarms"

Anlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD021 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,250-869,300 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Alarmfunkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD022 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,250-869,300 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz Das gesamte

Frequenzband kann

auch als ein Kanal

bei der Übertragung

von "high speed data"

verwendet werden.

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (i)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD023 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,650-869,700 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur mit

einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Alarmfunkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD024 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,700-870,000 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 5 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung bis zu 100% Betrieb

nur mit einer ein-

oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (k)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD025 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 400-2483,5 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (l)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD026 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 725-5 875 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (m)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD027 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 24,05-24,25 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs-

geschwindigkeit nicht festgelegt

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (f)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD028 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 250 MHz-5 300 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 1 Watt e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung vom Hersteller als

geeignet erklärten

Antenne zulässig

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) ETS 300 836-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 3 (c);

CEPT/ERC/DEC (96)03

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "HIPERLANs"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD029 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 457 kHz Kann auch in

Kombination mit der

Trägerfrequenz

2275 Hz betrieben

werden.

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max 7 dBmyA/m in 10 m Sendezeitverhältnis:

leistung bis zu 100%

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) ETS 300 718

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 2 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Lawinenverschütteten-

suchgeräten

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD030 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 446 MHz-2 454 MHz Unterteilung in die

Kanäle:

2447,0 MHz;

2448,5 MHz;

2450,0 MHz;

2451,5 MHz;

2453,0 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p

leistung

Kanalabstand 1,5 MHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 761

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 4 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Automatic Vehicle

Identification for

Railways" (AVI)

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD031 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 795-5 805 MHz Für Systeme mit 5 MHz

Frequenzraster:

5 797,5 MHz;

5 802,5 MHz;

Für Systeme mit

10 MHz

Frequenzraster:

5 800 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 8 Watt e.i.r.p

leistung

Kanalabstand 5 MHz; 10 MHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 674;

Norm welche den ES 201 674-1;

Stand der ES 201 674-2;

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 5 (a)

CEPT ERC/DEC/(92)02

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Road Transport

Traffic Telematics"

(RTTT) Anwendungen

zur Erfassung von

Kraftfahrzeugen. Die

Funkanlagen dürfen

ausschließlich auf

Bundesstraßen A

(Bundesautobahnen),

mehrspurigen

Bundesstraßen S

(Bundesschnell-

straßen) und

Bundesstraßen B, die

ähnliche Merkmale wie

Bundesstraßen A

aufweisen, sowie an

Brücken, Tunnels und

Gebirgspässen auf

sonstigen

Bundesstraßen S und

Bundesstraßen B,

soweit für deren

Benützung eine Maut

und/oder

Benützungsgebühr

einzuheben sind,

betrieben werden.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD032 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 805-5 815 MHz Für Systeme mit 5 MHz

Frequenzraster:

5 807,5 MHz;

5 812,5 MHz;

Für Systeme mit

10 MHz

Frequenzraster:

5 810 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 8 Watt e.i.r.p

leistung

Kanalabstand 5 MHz; 10 MHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 674;

Norm welche den ES 201 674-1;

Stand der ES 201 674-2;

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 5 (b)

CEPT ERC/DEC/(92)02

Geräteklasse

entsprechend Class 2

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Road Transport

Traffic Telematics"

(RTTT) Anwendungen

zur Erfassung von

Kraftfahrzeugen. Die

Funkanlagen dürfen

ausschließlich auf

Bundesstraßen A

(Bundesautobahnen),

mehrspurigen

Bundesstraßen S

(Bundesschnell-

straßen) und

Bundesstraßen B, die

ähnliche Merkmale wie

Bundesstraßen A

aufweisen, sowie an

Brücken, Tunnels und

Gebirgspässen auf

sonstigen

Bundesstraßen S und

Bundesstraßen B,

soweit für deren

Benützung eine Maut

und/oder

Benützungsgebühr

einzuheben sind,

betrieben werden.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD033 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 76-77 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 55 dBm peak e.i.r.p

leistung 50 dBm average e.i.r.p

23,5 dBm average e.i.r.p

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige alle

Aussendung Radar-Aussendungsarten

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 301 091

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 5(d);

Empfehlung des Rates

1999/519/EG vom

```

12.

Juli 1999 zur

```

Begrenzung der

Exposition der

Bevölkerung

gegenüber

elektromagnetischen

Feldern

(0 Hz -300 GHz)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von:

Bewilligung "Fahrzeug-Radar-

Systeme".

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD034 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 9 200-9 500 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Bei HF-Strahlungs-

leistungen von

25 mW ist nur

ortsfesten Betrieb

zulässig.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD035 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 9 500-9 975 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Bei HF-Strahlungs-

leistungen von

25 mW ist nur

ortsfester Betrieb

zulässig.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD036 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 13,4-14,0 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (e)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Bei HF-Strahlungs-

leistungen von

25 mW ist nur

ortsfester Betrieb

zulässig.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD037 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 24,00-24,25 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (n)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD038 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 9-59,750 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs-

leistung max. 72-69 dBmyA/m

(ab 30 kHz mit

3 dB/Oct

abfallend von

72 dBmyA/m und

entsprechend der

"NOTE" in Tabelle 2

der EN 300 330)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (aa)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD039 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 59,750-60,250 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10 m

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (ab)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD040 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 60,250-70 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 68,9-68,3 dBmyA/m

leistung (ab 30 kHz mit

3 dB/Oct abfallend

von 72 dBmyA/m und

entsprechend der

"NOTE" in Tabelle 2

der EN 300 330)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (ac)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD041 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 70 kHz-119 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10 m

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

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