Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-03-20
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1998-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 72
Änderungshistorie JSON API

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD042 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 119 kHz-135 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 66-65,5 dBmyA/m

leistung (ab 30 kHz mit

3 dB/Oct abfallend

von 72 dBmyA/m und

entsprechend der

"NOTE" in Tabelle 2

der EN 300 330)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD043 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 36,800 MHz; 36,850 MHz;

37,450 MHz; 37,500 MHz;

37,550 MHz;

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Der Sender muß eine

leistung fest eingebaute oder

angebaute Antenne und

darf keine Buchse für

eine

Antennenspeiseleitung

aufweisen.

Kanalabstand 50 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige 36K0F3E-

Aussendung 36K0G3E-

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 422

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige nicht festgelegt

Schnittstellen-

merkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb als

Bewilligung Einwegsprechfunk-

anlage.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD045 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 36,700 MHz; 37,100 MHz;

44,550 MHz; 45,000 MHz;

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 2 mW e.r.p Der Sender muß eine

leistung fest eingebaute oder

angebaute Antenne und

darf keine Buchse für

eine

Antennenspeiseleitung

aufweisen.

Kanalabstand 150 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige 150KF3E-

Aussendung 150KG3E-

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 422

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb als

Bewilligung Einwegsprechfunk-

anlage.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk -Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD046 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 400-2 483,5 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.i.r.p

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- min 250 kbit/s

geschwindigkeit

Funkdienst laut Fester Funkdienst

VO-Funk

(Harmonisierte) ETS 300 328;

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 3 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Radio Local Area

Networks" (RLAN).

Ist die Funkanlage

als Einschubkarte

(plug-in radio

device) ausgeführt,

darf sie nur in den

vom Hersteller als

dafür geeignet

erklärten

Basiseinrichtungen

(host equipment)

betrieben werden.

Hat die Funkanlage

einen Anschluß für

eine Antenne, darf

sie nur mit einer

Antenne betrieben

werden, die vom

Hersteller der

Funkanlage als

geeignet erklärt

wurde.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD047 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 150 MHz-5 250 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 1 Watt e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung vom Hersteller als

geeignet erklärten

Antenne zulässig

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) ETS 300 836-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 3 (b);

CEPT/ERC/DEC (96)03

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "HIPERLANs"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD048 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 400-2 483,5 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD049 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 135 kHz-148 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 37,7-37,3 dBmyA/m

leistung (ab 135 kHz mit

3 dB/Oct

abfallend

von 38 dBmyA/m)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD050 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 285 kHz-400 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 34,5-33 dBmyA/m

leistung (ab 135 kHz mit

3 dB/Oct

abfallend

von 38 dBmyA/m)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD051 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 27 095 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 4 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für die

Bewilligung Eisenbahnanwendung

"Eurobalise".

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD053 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 26 855 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Nur mit integrierter

leistung Antenne zulässig.

Maximale Dauer der

Aussendung: 1 sec

Kanalabstand 10 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Zur Fernauslösung

Bewilligung automatischer

Wähleinrichtungen im

Notfall.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD054 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 142,375 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Nur mit integrierter

leistung Antenne zulässig.

Maximale Dauer der

Aussendung: 1 sec

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Zur Fernauslösung

Bewilligung automatischer

Wähleinrichtungen im

Notfall.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD055 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 469,990 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Nur mit integrierter

leistung Antenne zulässig.

Maximale Dauer der

Aussendung: 1 sec

Kanalabstand 20 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Zur Fernauslösung

Bewilligung automatischer

Wähleinrichtungen im

Notfall.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD073 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 34,2 GHz-34,4 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den ortsfesten

Bewilligung Betrieb von

Fernwirkfunkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Diverse Funknetze"

FSB-LN

Schnittstelle Nr.: FSB-LN001 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 26 965 kHz; 27 215 kHz;

26 975 kHz; 27 225 kHz;

26 985 kHz; 27 235 kHz;

27 005 kHz; 27 245 kHz;

27 015 kHz; 27 255 kHz;

27 025 kHz; 27 265 kHz;

27 035 kHz; 27 275 kHz;

27 055 kHz; 27 285 kHz;

27 065 kHz; 27 295 kHz;

27 075 kHz; 27 305 kHz;

27 085 kHz; 27 315 kHz;

27 105 kHz; 27 325 kHz;

27 115 kHz; 27 335 kHz;

27 125 kHz; 27 345 kHz;

27 135 kHz; 27 355 kHz;

27 155 kHz; 27 365 kHz;

27 165 kHz; 27 375 kHz;

27 175 kHz; 27 385 kHz;

27 185 kHz; 27 395 kHz;

27 205 kHz; 27 405 kHz;

HF-Leistung max. 4 Watt

HF-Strahlungs- max. 4 Watt e.r.p Richtantennen nicht

leistung gestattet.

Kanalabstand 10 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte enstprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige 8K00F3E- 8K00G3E- Der Betrieb der

Aussendung 8K00F3D- 8K00F2B- HF-Sendearten F3D,

8K00G3D- 8K00G2B- F2B, G3D und G2B ist

nur zusätzlich zur

Sprachübertragung

zulässig, wobei die

NF-Signale dem

Mikrophon bzw. der

Mikrofonanschluß-

buchse zugeführt

werden müssen.

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 135

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT Recommendation Die Verwendung von

stellenmerkmale T/R 20-09 Relaisstellen, bei

denen Aussendung und

Empfang auf

verschiedenen

Frequenzen erfolgen,

ist nicht gestattet.

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung CEPT PR 27

Funkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Diverse Funknetze"

FSB-LN

Schnittstelle Nr.: FSB-LN002 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 446.000 MHz-446.100 MHz Kanalfrequenzen in

MHz:

446,00625; 446,01875;

446,03125; 446,04375;

446,05625; 446,06875;

446,08125; 446,09375;

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500mW e.r.p Der Betrieb ist nur

leistung mit einer

integrierten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 12,5 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige 8K50F3E- 8K50G3E-

Aussendung 8K50F3D- 8K50F2B-

8K50G3D- 8K50G2B-

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) ETS 300 296

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT Decisions

stellenmerkmale ERC/DEC/(98)25

CEPT Decisions

ERC/DEC/(98)26

CEPT Decisions

ERC/DEC/(98)27

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "PMR 446"

Funkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Satellitenfunk"

FSB-RU

Schnittstelle Nr.: FSB-RU001 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 13,75 GHz-14,5 GHz Übertragungsrichtung

Erde-Satellit.

HF-Leistung wird vom

Satellitenbetreiber

festgelegt

HF-Strahlungs- wird vom Antennendurchmesser:

leistung Satellitenbetreiber 4,5 Meter oder

festgelegt größer.

Kanalabstand wird vom

Satellitenbetreiber

festgelegt

Paarfrequenz- wird vom

abstand Satellitenbetreiber

festgelegt

Belegte wird vom

Bandbreite Satellitenbetreiber

festgelegt

Zulässige wird vom

Aussendung Satellitenbetreiber

festgelegt

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Fester Funkdienst

VO-Funk über Satelliten

(Harmonisierte) TBR 30

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung transportablen

Satellitenfunkanlagen

für Reportagezwecke

(SNG-Funkanlagen).

Beim Betrieb sind die

"Richtlinien für den

Betrieb von

SNG-Funkanlagen in

Österreich"

einzuhalten.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

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