Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mitder Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfungund wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über diePrüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten undGeschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- undBegutachtungsstellenverordnung - PBStV)(CELEX-Nr.: 396L0096)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-03-13
Letzte Aktualisierung 2023-06-15
Status Aufgehoben · 2001-04-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 171
Änderungshistorie JSON API
Anlage 1
Position Zuordnung Anmerkung
1 Mängelgruppe Bremsanlage
1.1 Mechanischer Zustand und Funktion
1.1.1 Bremspedallagerung (Betätigungseinrichtung)
schwergängig (bei ausreichender Wirkung der Betriebsbremse) LM, SM
Lagerung ausgeschlagen SM
Verschleiß/Spiel zu groß SM
Lagerung gebrochen GV
1.1.2 Zustand des Pedals und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung
Betätigungsweg verlängert/stark verlängert LM, SM
keine ausreichende Wegreserve vorhanden GV
Freigängigkeit der Bremse beeinträchtigt
Bremse löst nicht einwandfrei SM, GV
Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenützt SM
Bruchgefahr, nicht betätigbar GV
Bremswirkung kann nicht erreicht werden GV
Bremsbetätigungseinrichtung offensichtlich nicht im Originalzustand bzw. abgeändert (außer Genehmigung vorhanden) GV, SM
1.1.3
übermäßige Dauer um Druck/Vakuum für eine ausreichende Bremswirkung aufzubauen SM
Luftdruck bzw. Vakuum für mindestens 2 Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung unzureichend (auch bei ungenauer Manometeranzeige) SM
bei nicht erreichter Hilfsbremswirkung GV
spürbarer Druckabfall durch Luftaustritt oder hörbarer Luftaustritt SM, GV
Frostschutzeinrichtung nicht funktionstüchtig SM
Leitungen unsachgemäß befestigt, deformiert, unsachgemäß repariert oder stark korrodiert SM
offensichtliche Änderung des Bremssystems SM
Typenschild fehlt VM
Leitungen stark beschädigt, übermäßig korrodiert oder stark undicht GV
1.1.4 Druckwarnanzeige, Manometer
arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft LM, SM
1.1.5 Handbremsventil Betätigungseinrichtung
gebrochen oder beschädigt starker Verschleiß SM
Ventil arbeitet fehlerhaft SM
Betätigungseinrichtung unsicher an Ventilspindel befestigt oder Ventilkörper ungenügend gesichert SM
Verbindungen locker oder Leckage im System SM
nicht feststellbar GV
1.1.6 Feststellbremse, -bremshebel, -ratsche
Betätigungskraft zu groß LM
Feststellratsche hält nicht ausreichend SM, GV
übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder an Ratschenvorrichtung SM
übermäßiger Hebelweg SM
1.1.7 Bremsventile
(Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)
beschädigt, Luftaustritt LM, SM, GV
Ölaustritt aus System LM, SM
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert SM
Austritt von Hydraulikbremsflüssigkeit GV
Funktion mangelhaft SM, GV
1.1.8 Kupplungsköpfe für Anhängerbremsen
Absperrhähne oder selbstabsperrendes Kupplungskopfventil schadhaft SM
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert SM
Leckage SM
Schutzklappe für Anhängeranschluss fehlt SM
1.1.9 Energievorratsbehälter, Druckluftbehälter
beschädigt, korrodiert, undicht, LM, SM, GV
Entwässerungseinrichtung ohne Funktion SM
unsachgemäß montiert LM
unsicher befestigt SM, GV
Behälterschild/Aufschrift fehlt/unlesbar SM, VM
unsachgemäße Reparatur SM, GV
übermäßig Wasser/Öl in den Behältern SM
1.1.10 Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen)
Bremskraftverstärker schadhaft oder ohne Wirkung SM
Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht SM, GV
Hauptbremszylinder unsicher befestigt SM, GV
Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt SM
Warnanzeige für Bremsflüssigkeitsstand arbeitet fehlerhaft SM
offensichtliche Änderungen an der Bremsanlage SM
Vorratsbehälter unsachgemäß befestigt oder beschädigt SM
1.1.11 Bremsleitungen
Ausfall- oder Bruchgefahr GV
undichte Leitungen oder Kupplungskopfanschlüsse SM, GV
beschädigt oder korrodiert LM, SM
falsche Verlegung SM, GV
unsachgemäß repariert SM, GV
Prüfanschluss fehlt oder defekt SM
1.1.12 Bremsschläuche
Ausfall- oder Bruchgefahr GV
Beschädigung, Scheuerstellen, Bremsschläuche zu kurz, verdreht eingebaut SM, GV
undichte Schläuche oder Anschlüsse SM, GV
Ausbeulung des Schlauchs unter Druck GV
Porosität LM, SM, GV
unsachgemäß repariert SM, GV
1.1.13 Bremsbeläge, -klötze
Verschleiß LM, SM, GV
verschmutzt (Öl, Fett usw.) SM, GV
falscher Belag, Ausfallsgefahr SM, GV
1.1.14 Bremstrommeln, Bremsscheiben
Bremsscheibe trägt auf weniger als 90% der Reibfläche SM
Verschleiß, Riefenbildung, Risse LM, SM, GV
ungenügend gesichert oder gebrochen GV
verschmutzt (Öl, Fett usw.) SM,GV
Bremsträger locker GV
unrund (über 20%) SM
Abänderungen SM, GV, VM
1.1.15 Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge
Betätigungskräfte zu groß, schwergängig LM, SM
Seile beschädigt, unsachgemäß verlegt SM, GV
Ausfallgefahr SM, GV
starker/übermäßiger Verschleiß oder starke/übermäßige Korrosion SM, GV
Seil- oder Zugstangenverbindung ungenügend gesichert SM, GV
Seilführung schadhaft LM, SM
Ummantelung der Seilhülle gebrochen LM
Beeinträchtigungen der Freigängigkeit der Bremsanlage SM
übermäßige Hebel-, Zugstangen- oder Gestängewege infolge falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes SM
Bremswellenlager ausgeschlagen SM
1.1.16 Radbremszylinder (einschließlich Federspeicherzylinder)
Entlüftungsschraube defekt LM
gerissen oder beschädigt SM, GV
undicht SM, GV
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert SM, GV
stark/übermäßig korrodiert SM, GV
starke/übermäßige Verlängerung des Weges des Kolbens oder der Membrane SM, GV
Staubschutz fehlt oder ist stark beschädigt SM
schwergängig SM, GV
Nachstellanzeige außer Funktion SM
1.1.17 Bremskraftregler
Gestänge defekt SM, GV
falsch eingestellt SM, GV
festgefressen, unwirksam SM, GV
fehlt SM, GV
undicht SM, GV
ALB – Schild fehlt VM
1.1.18 Automatische Gestängesteller
festgefressen oder zu großer Weg infolge übermäßigen Verschleißes oder falscher Einstellung SM, GV
schadhaft SM
1.1.19 Retarder (soweit vorhanden oder erforderlich)
unsichere Verbindungen oder Befestigungen SM
schadhaft SM
1.1.20 Auflaufeinrichtung
Staubmanschette leicht beschädigt, porös LM
Staubmanschette stark beschädigt oder fehlt SM
Führung starkes Spiel SM
Dämpfer/-lagerung schadhaft SM
festgefressen GV
Rückfahrsperre bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend SM, GV
Abreißseil schadhaft oder fehlt SM
Betätigungsweg zu groß SM
1.2 Betriebsbremse Wirkung und Wirksamkeit
1.2.1 Wirkung (schrittweise Steigerung bis zur maximalen Bremskraft)
ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern LM, SM, GV
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 80% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft SM
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft GV
(Im Fall der Prüfung auf der Straße für Fahrzeuge, die nicht auf Bremsenprüfständen geprüft werden können: übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden)
Bremskraft nicht abstufbar SM, GV Anmerkung: Die Unrundheit bezieht sich auf die Bremskraftschwankung innerhalb mehrerer Radumdrehungen bei konstanter Betätigungskraft bzw. konstantem eingesteuerten (hydraulischem oder pneumatischem) Druck. Diese ist bei einem konstanten eingesteuerten Druck zwischen 1 und 3 bar bei pneumatischen Bremsanlagen zu messen. Bei nicht pneumatischen Bremssystemen ist sinngemäß vorzugehen.
Verlustzeit der Bremse an einem Rad zu lang SM
übermäßige Bremskraftschwankungen auf Grund verzogener Trommeln oder Scheiben SM
Bei einer Unrundheit von mehr als 20% ist eine übermäßige Bremskraftschwankung anzunehmen
1.2.2 Wirksamkeit Anmerkung: Hochrechnung bzw. Ballastierung ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M1, N1, O1 und O2. Hochrechnung bzw. Ballastierung ist außerdem nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung alle Bestimmungen über die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen und über die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern im vorgeführten Zustand einhält ("EG-Bremsbänder"). Die Ballastierung oder Niederspannung ist außerdem nicht erforderlich, wenn die Prüfmasse 80 % des technischen Höchstgewichtes beträgt.
Abbremswirkung, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als den folgenden Werten: SM
Veränderung des Pedalweges durch „Pumpen“ SM
„Nachgeben“ des Bremspedals / Handbremshebels bei konstanter Bremskraft SM
Abbremswirkung der Betriebsbremse, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten Mindestbremswirksamkeit GV
Mindestbremswirksamkeit
Klasse M1, N1…………………………..50 %
Klasse M2, M3:………………………….50 % 48% bei Fahrzeugen, die nicht mit ABV ausgerüstet sind oder mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1991
Klasse N2, N3, T5, C5:…………………..45 % 43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989
Klasse O, R:………………………………43 % 40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989
Zugmaschinen (25 bis 40 km/h)T1, T2, T3, T4
C1, C2, C3, C4
bei Hinterradbremse ……………………..30 %
bei automatisch abschaltbarem
Allradantrieb………………..…………….40 %
Klassen L (beide Bremsanlagen):
Klasse L1e,………………………………..42 %
Klasse L2e, L6e:…………………………..40 %
Klasse L3e:………………………………..50 %
Klasse L4e:………………………………..46 %
Klasse L5e, L7e:…………………………..44 %
Klassen L (Hinterradbremsanlage):……….25 %
oder die Bremskraft liegt unter dem vom Fahrzeughersteller für die Fahrzeugachse festgelegten Bezugswerten SM
1.3 Hilfsbremse
1.3.1 Wirkung
Bremse(n) einseitig ohne Wirkung SM, GV
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 80% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft SM
Bremskraft nicht abstufbar SM, GV
Automatische Bremsanlage bei Anhängern unwirksam SM
1.3.2 Wirksamkeit siehe Anmerkung zu 1.2.2
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 50% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten; bei Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 jedoch weniger als 2,2 m/s2 SM
1.4 Feststellbremse
1.4.1 Wirkung siehe Anmerkung zu 1.2.2
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft. SM
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 18% in bezug auf die zulässige Gesamtmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12% bezogen auf die höchstzulässige Masse des Kraftwagenzuges, je nachdem, welcher Wert höher ist SM, GV
1.5 Retarder und Motorbremse
Wirkung
Bremskraft nicht abstufbar (Retarder) SM
schadhaft SM
1.6 Blockierverhinderer
Warneinrichtung arbeitet fehlerhaft SM
schadhaft SM
in der Fahrzeugkombination nicht betriebsfähig SM
1.7 Bremsflüssigkeit
Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend SM, GV
Bremsflüssigkeitswarnlicht leuchtet oder ist defekt SM
Bremsflüssigkeit offensichtlich verschmutzt SM
Siedepunkt niedriger als 180° C/ Wasseranteil größer als 1,5%) LM
Siedepunkt niedriger als 150°C/Wassergehalt größer als 2 % SM
Bremsflüssigkeit unbrauchbar (zB Verwendung nicht geeigneter Flüssigkeiten GV
2. Lenkvorrichtung und Lenkrad
2.1 Mechanischer Zustand
2.1.1 Endanschlag der Lenkung
fehlt oder ohne Wirkung GV
verstellt LM, SM
verformt SM
2.1.2 Schwergängigkeit
Schwergängig LM, SM
klemmt GV
Fahrzeug nicht sicher lenkbar GV
2.1.3 Lenksäule
Lagerung, Verbindungselemente schadhaft oder zu großes Spiel SM
Lenksäule gelockert oder Ausfallgefahr SM, GV
Höhenverstellung nicht fixierbar SM
Lenkkopflager-Gabelkopflagerspiel zu groß oder zu gering (schwergängig) SM
Gabelkopflager ausgeschlagen SM, GV
2.1.4 Lenkgetriebe
Mangel an den Staubmanschetten SM
Undichtheit LM, SM
Getriebebefestigung lose, Aufnahmeteil gerissen SM, GV
Spiel LM, SM
Ausfallgefahr GV
Lenkgetriebedeckel und/oder Einstellschraube locker SM
2.1.5 Lenkgelenke
ungenügende Sicherung der Lenkungsteile SM, GV
Spiel LM, SM
Gefahr des Lösens der Verbindung GV
Staubmanschetten fehlen oder beschädigt LM, SM
2.1.6 Lenkgestänge, Lenkseile, Spurstange, Lenkhebel
Risse SM, GV
mangelhafte Befestigung SM, GV
sonstige Beschädigungen LM, SM, GV
2.1.7 Lenkhilfe / Fremdkraftlenkung
Funktion beeinträchtigt SM, GV
Leitungen, Schläuche beschädigt, undicht SM, GV
Flüssigkeitsstand im Vorratsbehälter SM; GV
2.1.8 Lenkungsdämpfer
mangelhaft LM, SM
fehlt oder offensichtlich unwirksam (Krafträder) GV
2.1.9 Drehkranz
gelockert SM, GV
zu großes Spiel SM, GV
2.2 Lenkrad/Lenker
Beschädigung, Bruch, Risse LM, SM, GV
Befestigung mangelhaft SM, GV
Bauart, Abmessungen, Abänderungen LM,SM, GV, VM
2.3 Lenkungsspiel am Lenkradumfang zu groß LM, SM, GV
3. Sichtverhältnisse
3.1 Sichtfeld Anmerkung: Sichtfeld gemäß Richtlinie 77/649/EWG
Sichtfeld beeinträchtigt LM, SM, GV
Mängel an der Sonnenblende LM
stark behindernde Aufkleber an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10 % wenn im Hauptsichtbereich des Lenkers befindlich SM, VM
Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Aufbauten SM, GV, VM
3.2 Scheiben
Genehmigungszeichen fehlt LM
kein Sicherheitsglas (ausgenommen genehmigt) SM, VM
Windschutzscheibe gesprungen LM, SM
Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd zerkratzt oder gesprungen SM
Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke, erhebliche Veränderung der Scheibenoberfläche (außer bei vorliegender Genehmigung) SM, VM zB.: Sandgestrahlte Fahrgestellnummern zulässig
Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers zerkratzt oder gesprungen LM, SM
Heckscheibe u./o. hintere Seitenscheiben Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden LM, VM
Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt SM, GV, VM gilt auch für getönte Sonnenschutzfolien am oberen Bereich der WSS
3.3 Rückspiegel (Innen- oder Außenspiegel)
fehlt oder nicht ausreichend wirksam SM, VM Verkehr hinter oder neben dem Fahrzeug nur auf einer Seite beobachtbar
Risse oder Sprünge LM, SM
Spiegel beschädigt oder blind
LM weniger als 10 % der Fläche blind
SM 10 % oder mehr der Fläche blind
Befestigung mangelhaft LM, SM
großwinkeliger Außenspiegel/Anfahrspiegel fehlt SM, VM für Fahrzeuge der Klassen N27,5
Genehmigungszeichen fehlt VM t, N3 und M3
3.4 Scheibenwischer
arbeitet zu schnell oder zu langsam SM
fehlt, unbrauchbar oder schadhaft SM
Gestänge/Wischerachsen stark ausgeschlagen SM
Heckscheibenwischer defekt, fehlt od. unwirksam LM
3.5 Scheibenwascher
(Windschutzscheibe) fehlt oder unwirksam SM
3.6 Defroster
nicht funktionsfähig LM,SM
4 Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen
4.1 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
4.1.1 Zustand und Funktion
Scheinwerfer fehlt, ohne oder ungenügende Funktion SM, GV
Scheinwerfer bei Kraftwagen nicht paarweise SM, VM
Scheinwerfer links und rechts verschiedener Bauart SM
Anbau nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Summe der Kennzahlen über 75 SM, VM Fahrzeuge mit erstmaliger. Zulassung. bis 3/1997 über 100
Befestigung unzureichend SM
4.1.2 Einstellung
Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig SM
Leuchtweitenregulierung defekt SM
Leuchtweitenregulierung fehlt/defekt bei Fahrzeugen mit Gasentladungsscheinwerfern, die Abblendlicht ausstrahlen SM
4.1.3 Schalter
beschädigt, Lichthupe defekt LM
Schaltfehler SM
Fernlichtkontrollleuchte
defekt oder fehlt, Schaltfehler SM, VM
4.1.4 Optischer Wirkungsgrad
Scheinwerfergläser fehlen od. erheblich beschädigt SM
Streuscheibe geringfügig gesprungen LM
Reflektor leicht angegriffen LM weniger als ca. 10% der Fläche
Reflektor fehlt, blind, verrostet SM ca. 10% oder mehr der Fläche
Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass SM,
Falsches Leuchtmittel SM, VM zB H4 mit Zwischenringen
Falsches Leuchtmittel und gefährliche Blendwirkung GV zB: Gasentladungslampe in anderem als ECE-R98 Scheinwerfer
Streuscheibe oder Lampe verdreht eingebaut SM
Beeinträchtigung der Lichtaustrittsfläche SM, VM
Scheinwerfer desselben Paares mit Licht verschiedener Farbe SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
Scheinwerferreinigungsanlage fehlt/defekt bei Fahrzeugen mit Gasentladungsscheinwerfern, die Abblendlicht ausstrahlen SM
4.2 Begrenzungs-, Umriss-, Seitenmarkierungs- und Schlussleuchten
4.2.1 Zustand und Funktion
Begrenzungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM
Umrissleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM
Seitenmarkierungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM
Schlussleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM, GV
Erhebliche Abweichungen von den Anbringungsvorschriften SM, GV
Abdeckung durch Anbauten SM, GV
Schaltfehler SM
Anbaugeräte oder Fahrzeugteile ragen um mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinaus SM, VM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
4.2.2 Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
alle Begrenzungs- oder Schlussleuchten in der Wirkung erheblich beeinträchtigt oder Farbe nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Leuchtscheibe fehlt SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen SM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack od. Folie) SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM
ausgebleichte Leuchtscheiben LM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
4.3 Bremsleuchten
4.3.1 Zustand und Funktion
alle Leuchten ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt SM, GV
falsche Montage der Leuchten SM, VM
Fehlt, Kraftwagen oder Anhängern nicht paarweise (ausgenommen 3. Bremsleuchte) SM, VM
ohne Funktion SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
4.3.2 Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe oder Leuchtmittel nicht vorschriftsmäßig SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
Leuchtscheibe offensichtlich nachträglich eingefärbt (zB Lack oder Folie) SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
4.4 Fahrtrichtungsanzeiger
4.4.1 Zustand und Funktion
alle Leuchten ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt SM, GV
eine fehlt, ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt SM
Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM
Schaltfehler SM
Warnblinklicht (Warnblinkanlage) fehlt oder defekt LM, SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
4.4.2 Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Leuchtscheibe fehlt SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
Leuchtscheibe durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie) SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
4.4.3 Schalter beschädigt LM
weder optische noch akustische Anzeige SM, VM
Schalter bleibt nicht in Einschaltstellung SM
Kontrolleinrichtung für Anhängerbetrieb fehlt SM, VM
4.4.4 Blinkfrequenz
weniger als 60 oder mehr als 120 Perioden pro Minute SM
4.5 Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten
4.5.1 Anbringung
nicht vorschriftsmäßig SM,VM
4.5.2 Zustand und Funktion
alle oder eine Leuchte ohne Funktion oder in der Wirkung beeinträchtigt SM
Nebelschlussleuchte fehlt SM, VM
Nebelschlussleuchte keine Kontrollleuchte SM, VM
Schaltfehler SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
4.5.3 Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Nebelscheinwerfer falsch eingestellt SM
Reflektor fehlt, blind, verrostet LM, SM SM: 10% oder mehr der Fläche
Streuscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass SM
Streuscheibe verdreht eingebaut SM
Scheinwerfer mit Licht verschiedener Farbe SM, VM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie) SM, VM
Nebelschlussleuchte
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie) SM, VM
Streuscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
4.6 Rückfahrscheinwerfer
4.6.1 Zustand und Funktion
alle oder eine Leuchte ohne Funktion oder in der Wirkung beeinträchtigt SM
falsche elektrische Schaltung SM
sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
4.6.2 Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Blendet SM
4.7 Beleuchtung für das hintere Kennzeichen
fehlt, ohne Funktion LM, VM
sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
4.8 Rückstrahler
Zustand und Farbe
vorgeschriebene Rückstrahler fehlen oder sind verdeckt angebracht SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
Rückstrahler bei Kraftwagen und Anhängern nicht paarweise angebracht SM, VM
Farbe oder Form stimmt nicht SM, VM
verdrehte Anbringung SM
erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM
Rückstrahler geringfügig gesprungen LM
Rückstrahler durchgehend gesprungen SM
4.9 Funktionsanzeiger
vorgeschriebene Funktionsanzeiger fehlen oder sind nicht funktionsfähig LM, SM, VM
4.10 Elektrische Verbindungen
zwischen. ziehendem Fahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger Verbindungseinrichtung fehlt vollständig oder teilweise SM
falsche Schaltung oder Funktionsfehler in der elektrischen Schaltung SM
mangelhafte Verbindung von elektr. Leitungen LM, SM
schadhafte Leitungen SM
4.11 Elektrische Leitungen
mangelhafte Verlegung LM, SM
schadhaft SM
4.12 Sonstige Leuchten und rückstrahlen. Flächen
Anbau bzw. Farbe unzulässig SM, VM
4.13 Tagfahrleuchten
4.13.1 Zustand und Funktion
ohne Funktion LM, SM
nicht paarweise LM, VM
Erhebliche Abweichungen von den Anbringungsvorschriften LM, SM, VM
Abdeckung durch Anbauten LM, SM, VM
Schaltfehler LM, SM
4.13.2 Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
in der Wirkung erheblich beeinträchtigt oder Farbe nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Leuchtscheibe fehlt SM,
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen SM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack od. Folie) SM, VM
offensichtlich falsches Leuchtmittel SM, VM
5. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
5.1 Achsen
5.1.1 Achskörper
Bruch GV
Achskörper angerissen, verbogen, Korrosion LM, SM, GV
unsachgemäße Reparatur SM,GV
Gummielemente fehlen oder funktionslos SM
Gummielemente leicht brüchig oder porös LM
Staubmanschette durchgehend gerissen oder nicht vorhanden SM
5.1.2 Achsaufhängung
geringes Spiel LM
ungenügende Befestigung, erhebliches Spiel SM, GV
Aufhängung ausgeschlagen, verformt oder korrodiert LM, SM,GV
Vorderradgabel sichtbar verzogen SM,GV
Schwingenlagerung ausgeschlagen SM,GV
Gummielemente fehlen oder funktionslos SM
Gummielemente leicht brüchig oder porös LM
Fangseil fehlt oder unbrauchbar SM
unsachgemäße Reparatur SM, GV
5.1.3 Federung, Stabilisator
Bruch, funktionslos SM, GV
Beschädigung SM
Verschleiß LM, SM
Aufhängung oder Befestigung ausgeschlagen LM, SM, GV
Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korrodiert oder locker SM, GV
Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt SM
unsachgemäße Veränderungen am Fahrwerk SM, GV
Restfederweg unter 25 mm SM, GV
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung SM
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und/oder Erkennbarkeit von Schleifspuren GV
5.1.4 Stoßdämpfer
Fehlt GV
Wirkungslosigkeit SM, GV
Wirkungsbeeinträchtigung LM, SM
Undichtheit LM, SM
Kolbenstangenschutz gebrochen oder defekt LM
Befestigung locker oder beschädigt SM
5.1.5 Radlager
Beschädigung SM, GV
großes Spiel LM, SM
übermäßiges Spiel GV
erhebliches Laufgeräusch SM
5.2 Räder/Felgen und Reifen
5.2.1 Räder(Felgen)
Riss oder Bruch GV
verbogene oder beschädigte Räder LM, SM
falsche Radmuttern/Radschrauben SM, GV
einzelne Radmuttern/-schrauben fehlen od. lose SM, GV
Rad für das Fahrzeug offensichtlich nicht geeignet SM, GV
für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge SM, GV
erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag SM, GV
Felgenbohrungen ausgeleiert oder eingerissen SM, GV
Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe SM, GV Ausnahme: Genehmigt
Speichen locker oder fehlen SM, GV
Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft SM
Felge nicht der Genehmigung entsprechend VM
5.2.2 Bereifung
Schäden SM, GV
Profiltiefe nicht ausreichend SM, GV GV ab 80% des gesetzlich geforderten Werts
Reifen verschiedener Bauart montiert SM
Winterreifen nicht achsweise SM
Spikesreifen nicht auf allen Rädern SM
Unterschiedliche Reifendimensionen SM Ausnahme: Genehmigt
unterdimensionierte Reifen in Bezug auf Größe, Tragfähigkeit oder Bauartgeschwindigkeit SM, GV, VM
Behinderung des Schwenk- oder Einfederungsbereiches auf Grund zu großer Reifendimension SM, GV
Scheuerstellen am Reifen und im Radkasten SM, GV
Veränderung der größten Breite des Fahrzeuges (Reifen dürfen nicht über die Kotflügel hinausragen) SM, VM
ECE-Zeichen fehlt SM, VM
Reifen für das Fahrzeug offensichtlich nicht geeignet SM, GV
Reifen entsprechen nicht der Genehmigung VM
Fahrzeuge M2, M3, N2, N3
Keine Winterreifen oder Winterreifen mit weniger als 5 mm (Gürtelreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) Profiltiefe auf allen Rädern an mindestens einer Antriebsachse VM Nur im Zeitraum von 1. November bis 15. März für M2, M3 1. November bis 15. April für N2, N3
fehlendes Geschwindigkeitssymbol, wenn Geschwindigkeitsindex des Winterreifens geringer als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges LM, VM
nachgeschnittene Reifen bei M1 oder L SM
unsachgemäß nachgeschnittene Reifen, zB. Karkasse am Nutengrund sichtbar GV bei Zwillingsbereifung, wenn nur ein Reifen betroffen: SM
unregelmäßige Abnützung der Lauffläche LM
Reifen entlüftet, erheblich zu geringer Luftdruck LM, SM
Schlauch im schlauchlosen Reifen bei Krafträdern mit Motorleistung von mehr als 25 kW SM ausgenommen Nachweis der Freigabe durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller
5.3 Aufhängungen
5.3.1 Traggelenk
ungenügende Sicherung SM
Spiel LM, SM
Gefahr des Lösens der Verbindung GV
Gummimanschetten fehlen oder stark beschädigt SM
5.3.2 Quer-, Schräg- und Längslenker
Risse, verbogen, stark korrodiert GV
unsachgemäß repariert SM, GV
Spiel LM, SM
ungenügende Befestigung, erhebliches Spiel SM, GV
6. Fahrgestell, am Fahrgestell befestigte Teile
6.1 Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran befestigte Teile
6.1.1 Rahmen und sonstige tragende Teile
Allgemeiner Zustand
Bruch oder Riss SM, GV
erhebliche Verbiegungen SM, GV
erhebliche Korrosionsschäden mit wesentlicher Schwächung der Bauteile SM, GV
geringe Korrosionsschäden, die kein Erneuern des Bauteils oder Verwendung spezieller Reparaturbleche erfordern LM, SM
unsachgemäße Verbindungen SM, GV
mehrere Rahmennieten oder -schrauben gelockert oder gebrochen SM, GV
Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben LM
6.1.2 Abgasführungen und Schalldämpfer:
Auspuffanlage oder Leitungen
undicht LM, SM
Aufhängung beschädigt SM
mangelhafte Befestigung SM
entspricht nicht der Genehmigung VM
6.1.3 Kraftstoffbehälter und –leitungen
undicht SM, GV
Kraftstoffschläuche leicht porös aber dicht LM
ungeeignete Befestigung des Behälters SM
mangelhafte Verlegung der Kraftstoffleitung LM, SM, GV
Kraftstoffleitungen stark korrodiert SM
Tankverschluss fehlt SM, GV
Kraftstoffbehälter deformiert LM, SM
6.1.4 Abmessungen und Zustand des Unterfahrschutzes und Seitenunterfahrschutzes bei Lastkraftwagen und Anhängern in den Abmessungen unzureichend bzw. fehlt SM, VM Unterfahrschutz für vorne und hinten sofern vorgeschrieben
Befestigung lose LM, SM
verbogen LM
6.1.5 Halterung des Ersatzrades
Befestigung lose SM
Sicherung des Ersatzrades fehlt SM
6.1.6 Verbindungseinrichtungen am Zugfahrzeug, Anhänger und Sattelanhänger
Fahrzeugverbindende Einrichtungen (Anhängekupplung, Sattelkupplung) schadhaft, in der Funktion beeinträchtigt LM, SM, GV
übermäßiges Spiel (Verschleißgrenze überschritten) SM, GV
unzureichende Befestigung SM, GV
Sicherung defekt oder fehlt GV
nicht selbsttätig schließend VM wenn vorgeschrieben
Zugeinrichtung am Anhänger
Befestigung gelockert, zu großes Spiel SM, GV
schadhafte Sicherung der Befestigung SM, GV
Zuggabel/Zugrohr stark verbogen oder angerissen SM, GV
Zuggabel/Zugrohr unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt SM, GV
Höheneinstellung fehlt oder unzureichend SM
Kugelpfanne nicht arretierbar oder sicherbar SM, GV
Sicherungsverbindung fehlt oder unbrauchbar SM
Typenschild/Genehmigungszeichen fehlt VM
6.1.7 Abschleppeinrichtung vorne/hinten
fehlt oder unbrauchbar (falls erforderlich) SM, VM
6.2 Führerhaus , Karosserie und Aufbauten
6.2.1 Allgemeiner Zustand
gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen LM, SM, GV
nicht genehmigte Veränderungen (Zu- oder Anbauten) VM
unsachgemäße Veränderungen (Zu- oder Anbauten) SM, GV
Laderaumboden, Wände, Rungen, Verschlüsse: ungenügende Befestigung SM
starke Beschädigungen SM
Laderaumplane, Gestell, Verschlüsse Spriegelgestell beschädigt LM, SM
unzureichende Befestigung SM
Bordwandverschlüsse schadhaft LM, SM
Korrosionsschäden an tragenden Teilen LM, SM, GV
Radabdeckungen fehlen SM
Radabdeckungen nicht ausreichend wirksam LM, SM
Spritzschutz fehlt oder ohne entsprechende Genehmigung SM für Fahrzeuge der Klassen N2 7,5 t, N3 und M3 mit Genehmigung. nach dem 08.09.1999
6.2.2 Befestigung
Kippmechanismus des Führerhauses beschädigt oder ausgeschlagen LM, SM
Sicherung fehlt oder unzureichend SM, GV
Niederspannvorrichtung fehlt oder wirkungslos SM
Hydraulik- oder Druckluftteil undicht LM, SM
Luftleiteinrichtungen (Spoiler) unzureichend Befestigung LM, SM
6.2.3 Türen und Schlösser
unbeabsichtigtes Öffnen möglich SM, GV
Tür fehlt SM, VM
Tür durchgerostet LM, SM
Tür schließt schlecht, nicht schließbar LM, SM
Fronthaubenfanghaken funktionslos oder fehlt SM
Scharniere beschädigt LM, SM
6.2.4 Boden
Korrosionsschäden LM, SM
wesentliche Schwächung von Bauteilen bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie SM, GV
6.2.5 Sitze
Sitzbefestigung unzureichend SM, GV
keine sichere Lehnenbefestigung oder Arretierung SM, GV
nicht vorschriftsmäßige Sitzausführung SM
Sitzpolster schadhaft LM
Haltegriffe fehlen oder locker SM
Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar SM
Pedale oder Betätigungseinrichtungen
Pedale nicht gleitsicher LM
sonstige Mängel LM, SM
6.2.6 Trittstufen oder Einstiege
falsche Anbringung (zu hoch) SM, VM
nicht gleitsicher LM, SM
beschädigt LM, SM
6.3 Kraftübertragung
(Motor, Kupplung, Getriebe, Kardanwelle, Differenzial, Halbachsen)
Kupplung rutscht LM
Kupplung nicht lösbar oder trennt nicht SM, GV
Rückwärtsgang defekt SM, GV
Risse (zB Hardyscheibe) SM, GV
Starke Abnützung der Gelenke und Lagerung SM, GV
Gelenke locker oder Befestigungsschrauben fehlen SM, GV
Antriebswellenmanschetten fehlen oder durchgehend gerissen SM
Für Fahrzeuge. M1, N1
Offensichtliche Steigerung der Motorleistung durch unzulässiges Chip-Tuning SM, GV
7 Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
7.1 Sicherheitsgurte
7.1.1
lose SM, GV
Befestigung unzureichend dimensioniert SM, GV
7.1.2 Zustand der Gurte
fehlen oder unbrauchbar SM, VM
beschädigt LM, SM
unzulässige Anbringung VM, SM
7.1.3 Betrieb
Retraktor nicht funktionsfähig SM
Schloss nicht funktionsfähig SM
Gurtstrammer offensichtlich defekt SM
7.1.4 Airbag
deaktiviert/ausgebaut LM
Frontairbag deaktiviert/ausgebaut, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich SM
7.2 Feuerlöscher (falls erforderlich):
fehlt SM
Befestigung mangelhaft LM, SM
Überprüfungsfrist abgelaufen LM, SM
Plombierung fehlt SM
7.3 Schlösser und Diebstahlsicherung
fehlt oder mangelhafte Funktion SM, GV
7.4 Warndreieck
fehlt oder beschädigt LM
7.5 Verbandzeug
fehlt oder unvollständig LM
7.6 Unterlegkeil(e) für Räder, falls erforderlich
fehlen, unbrauchbar VM
Unterbringung mangelhaft SM
7.7 Schallzeichen
funktionslos SM
zu laut, zu leise SM
Folgetonhorn (ausgenommen Einsatzfahrzeuge) SM
falsche Lage der Betätigungsvorrichtung SM
Rückfahrwarner ohne Funktion, fehlt SM für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M3
Rückfahrwarner nicht rückschaltbar VM
7.8 Geschwindigkeitsmesser
Fehlt, funktionslos, offensichtlich erhebliche Abweichung SM
bei Krafträdern: Glas des Geschwindigkeitsmessers gesprungen LM
7.9 Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Vorhandensein und Verplombung)
Einbauschild ungültig, fehlt SM
offensichtliche Mängel an der Verplombung des Fahrtschreibers und/oder der sonstigen Sicherungseinrichtungen SM
pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen SM, VM
7.9.1 Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Funktion)
offensichtlich falsche oder mangelhafte Aufzeichnung SM
offensichtliche Manipulation an der Anlage SM
7.10 Geschwindigkeitsbegrenzer
nicht gemäß Richtlinie 92/6/EWG eingebaut SM
Einbauschild ungültig, fehlt SM
offensichtlich Mängel an der Verplombung und/ oder der sonstigen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Eingriffe verletzt SM
Pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen SM, VM
7.10.1 Geschwindigkeitsbegrenzer (Funktion)
offensichtlich mangelhafte Funktion SM
VSET über zulässigem Wert SM
7.11 Befestigung der Batterie
unsachgemäß, lose LM, SM
7.11.1 Batterietrennschalter
fehlt, Anbringung mangelhaft, unwirksam SM
7.12 Gasanlage für den Antrieb von Kraftfahrzeugen
Nachweis der Genehmigung fehlt SM
Betriebsvorschrift und/oder Betriebsbuch fehlen SM
unrichtige/fehlende Eintragungen der Herstellernummern der Kraftgastanks im Betriebsbuch SM
Eintragungen über wiederkehrende Überprüfungen der Kraftgastanks und wiederkehrende Begutachtungen der Kraftgasanlage im Betriebsbuch fehlen SM
mangelhafte Befestigung von Anlagenbauteilen SM, GV
mangelhafter Schutz von Anlagenbauteilen LM, SM
mangelhafter Zustand/Verlegung von Kraftgasleitungen LM, SM, GV
Bedenken gegen die Betriebssicherheit der Kraftgasanlage SM, GV
7.13 Ständer-Fußrasten
Rückholfeder fehlt, gebrochen oder zu schwach GV
Kippständer fehlt oder unbrauchbar SM
Anfahrsicherung (falls vorgeschrieben) ohne Funktion bzw. fehlt SM
Seitenständer vorschriftswidrig VM
Ständer in Fahrtstellung nicht fixiert SM
Fußrasten fehlen, stark verbogen, nicht arretierbar SM
Fußrastenoberfläche glatt LM
7.14 Kette /Antriebsriemen
Locker SM, GV
unzulässig abgenützt SM, GV
Kettenschloss unsachgemäß montiert SM
Kettenritzel oder Kettenrad abgenützt LM, SM, GV
Kettenritzel oder Kettenrad offensichtlich nicht serienmäßig SM
Kettenspannvorrichtung fehlt SM, GV
Kettenspannvorrichtung locker, beschädigt, Sicherung fehlt SM
Kettenschutz fehlt SM, GV Ausnahme: wenn genehmigt
Kettenschutz locker, verbogen SM
7.15 Zapfwellenabdeckung
fehlt, gebrochen LM SM
7.16 Kipp- bzw. Ladevorrichtung
Prüfnachweis fehlt VM
offensichtliche Mängel LM; SM
Tragfähigkeitsschild fehlt VM
7.17 Anlassvorrichtung
ohne Funktion SM, GV
7.18 Haltegriffe
fehlt oder beschädigt SM
7.19 Druckbehälter
-bescheinigungen fehlen SM
7.20 Ersatzrad nur für Omnibusse
fehlt oder unbrauchbar SM, VM
7.21 Kennzeichnungstafeln
fehlen, unbrauchbar SM, VM
falsche Anbringung LM, VM
7.22 Aufschriften/Geschwindigkeitsschild
fehlt LM, VM
7.23 Schneeketten (Fahrzeug M2, M3, N2, N3)
geeignete Schneeketten für die Räder mindestens einer Antriebsachse fehlen LM Zeitraum vom 1. November bis
15. April
8 Umweltbelästigungen
8.1 Lärmentwicklung
Auspuffanlage undicht, schadhaft (vgl. auch 6.1.2) LM, SM
Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen VM
Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A) über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen) SM
Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A) über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen) GV
Sonstige lärmrelevante Bauteile schadhaft, fehlen SM
Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen VM
8.2 Auspuffabgase
8.2.1 Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Fremdzündung:
erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung schadhaft, fehlen zur Gänze oder unvollständig SM, GV, LM
Auspuffanlage undicht, schadhaft SM
übermäßige Rauchentwicklung SM
Zündanlage
Fliehkraftverstellung/Unterdruckverstellung/ Kondensator/Zündspule/ Verteiler/Zündkabel/ Kerzenstecker/Kerze defekt SM
Zündkerze offensichtlich falscher Wärmewert SM
Unterbrecher stark verschlissen SM
Unterdruckschläuche porös/undicht LM, SM
Zündzeitpunkt mehr als 3° abweichend (Anmerkung: vom Sollwert bei Herstellerangabe) SM
Schließwinkel mehr als 5° abweichend (Anmerkung: vom Sollwert bei Herstellerangabe) SM
Luftfilter
unsachgemäß befestigt/lose LM, SM
Filtereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig SM
Filtereinsatz verschmutzt LM, SM
a.) Bei Kraftfahrzeugen mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L:
a.1) ohne moderne Abgasreinigungsanlage wie z.B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung*)
a.1.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden Werte vorliegen über 3,5 Vol-% SM Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1980, 4,5 Vol-%
a.1.2.) HC-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden Werte vorliegen über 600 ppm, SM
a.2.) mit moderner Abgasreinigungsanlage wie z.B 3-Wege-Katalysator mit Lambdasondenregelung*)
a.2.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert SM
Liegen hierzu keine Werte vor, gilt für
a.2.2.) CO-Gehalt im Leerlauf
Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/ 220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher als 0,3 Vol.-% SM
in allen and. Fällen Wert höher als 0,5 Vol.-% SM
a.2.3.) CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ohne Last) von mindestens 2000 1/min:
Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 01. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220 /EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher als 0,2 Vol.-% SM
In allen anderen Fällen Wert höher als 0,3 Vol.-% SM
a.2.4.) Lambda
kleiner als 0,97 oder größer als 1,03 SM
a.2.5.) HC-Wert über 60 ppm, SM
a.3.) mit On-Board-Diagnosesystemen (OBD)*):
a.3.1.)
bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht SM
bei laufendem Motor blinkt diese bzw. leuchtet ständig SM
a.3.2.) Bei Kraftfahrzeugen, welche mit On-Board-Diagnosesystemen ausgerüstet sind, kann alternativ zu den Prüfungen nach a.2.2. ein angemessenes Auslesen des OBD-Gerätes bei gleichzeitiger Prüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens des OBD-Systems erfolgen: Abgassystem bzw. OBD-System funktioniert nicht ordnungsgemäß *) SM
b.) Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung: CO-Gehalt im Leerlauf höher als 4,5 Vol.-% SM
8.2.2 Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Selbstzündung:
erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung SM
schadhaft, fehlen zur Gänze oder unvollständig SM, LM
Auspuffanlage undicht, schadhaft
Übermäßige Rauchentwicklung SM
Luftfilter
unsachgemäß befestigt/lose LM, SM
Filtereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig SM
Filtereinsatz verschmutzt LM, SM
c.) Messung der Abgastrübung Gemäß Richtlinie 96/96/EG idgF.
c.1.) Gemessener Wert der Abgastrübung liegt über dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Wert (Anmerkung: gemäß der Richtlinie 72/306/EWG oder 77/537/ EWG) SM
Überschreitet der gemessene Wert die Grenzen nach c.2., c.3. oder c.4. (wo zutreffend) SM
Liegen vom Fahrzeughersteller keine Werte vor, gilt:
c.2.) für Kraftfahrzeuge mit Saugmotoren Absorptionsbeiwert über 2,5 m-1 SM
c.3.) für Kraftfahrzeuge mit Turbomotoren Absorptionsbeiwert über 3,0 m-1 SM
c.4.) für Kraftfahrzeuge
welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder
welche zumindest gemäß den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder
mit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2008: Absorptionsbeiwert über1,5 m-1 SM
c.5.) (Anm. gemäß § 17 Abs. 6 Z 4 mit 31.12.2008 außer Kraft getreten)
8.3 Funkentstörung
offensichtlich mangelhaft SM
8.4 Flüssigkeitsverlust
Ölverlust (kontinuierliche Tropfenbildung) LM, SM, GV
Austritt gefährlicher Flüssigkeiten SM, GV
9. Zusätzliche Prüfpunkte für Fahrzeuge, die der Fahrgastbeförderung dienen
9.1 Notausstieg(e) (einschließlich Hammer zum Einschlagen der Scheiben)
Notausstiegshinweisschilder fehlen SM
9.2 Heizung
ohne Funktion SM
Gefahr durch Motorabgase GV
9.3 Lüftung
ohne Funktion SM
Gefahr durch Motorabgase GV
9.4 Ausstattung der Sitze
Sitze mangelhaft befestigt, beschädigt SM
Sitzbezüge beschädigt LM
Sitzplatzanzahl über der genehmigten GV, VM
9.5 Innenbeleuchtung
fehlt, ausgefallen SM
einzelne Lampen ausgefallen LM
9.6 Wagenbuch
Nicht vorgelegt VM
10. Identifizierung des Fahrzeuges
10.1 Kennzeichentafeln
schlecht lesbar, umgebogen, beschädigt LM, SM
nicht fest oder nicht ordnungsgemäß angebracht LM, SM
Kennzeichen bildet Teil der Radabdeckung (Krad) LM, SM
10.2 Fahrgestellnummer
fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht original SM, VM
10.3 Motortype
fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht der Fahrzeuggenehmigung entsprechend SM, VM

Anlage 6

(§ 10)

Katalog der Prüfpositionen

Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Mängelgruppen. Die Entscheidung über die Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung des für die Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs.

Prüfnummern

für Formblatt

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