Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mitder Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfungund wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über diePrüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten undGeschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- undBegutachtungsstellenverordnung - PBStV)(CELEX-Nr.: 396L0096)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-03-13
Letzte Aktualisierung 2023-06-15
Status Aufgehoben · 2001-04-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 171
Änderungshistorie JSON API
Anlage 1
Position Zuordnung Anmerkung
0 Identifizierung des Fahrzeuges
0.1 Kennzeichen(tafeln) (falls vorgeschrieben)
Kennzeichen fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können) SM, GV
nicht ordnungsgemäß angebracht LM, SM
Beschriftung fehlt oder ist unleserlich LM, SM
umgebogen, beschädigt LM, SM
entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen VM, SM
0.2 Fahrzeugidentifizierungsnummer
fehlt oder unauffindbar SM
unvollständig oder unleserlich SM
nicht original SM
entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen SM
0.3 Motortype
fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht der Fahrzeuggenehmigung entsprechend SM, VM Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant
1 Bremsanlage
1.1 Mechanischer Zustand und Funktion
1.1.1 Bremspedal-/Bremshebellagerung (Betätigungseinrichtung)
schwergängig (bei ausreichender Wirkung der Betriebsbremse) LM, SM
erhebliche Abnutzung oder Spiel SM
Lagerung ausgeschlagen SM
Lagerung gebrochen GV
1.1.2 Zustand des Pedals / des Bremshebels und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung
Betätigungsweg übermäßig SM
keine ausreichende Wegreserve vorhanden GV
Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigt LM, SM, GV
Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenützt SM
Bruchgefahr, nicht betätigbar GV
ausreichende Bremswirkung kann nicht erreicht werden GV
Bremsbetätigungseinrichtung offensichtlich nicht im Originalzustand bzw. abgeändert (außer Genehmigung vorhanden) SM, GV
verbogen oder geschädigt LM, SM, GV
1.1.3 Vakuumpumpe oder Kompressor und Speicher
Luftdruck bzw. Vakuum unzureichend für mindestens zwei Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone) SM, GV
Zeit für Aufbau des Luftdruckes/Vakuums bis zu einem sicheren Betriebswert nicht vorschriftsmäßig SM
Kompressorleistung nicht ausreichend um Hilfsbremswirkung zu erreichen GV
Mehrkreisschutzventil oder Druckabfallventil funktionieren nicht SM, GV
Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt SM, GV
äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion des Bremssystems SM, GV
Leitungen stark beschädigt, übermäßig korrodiert oder stark undicht GV
Leitungen unsachgemäß befestigt, deformiert, unsachgemäß repariert oder stark korrodiert SM
offensichtliche Änderung des Bremssystems SM
Typenschild fehlt VM Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant
1.1.4 Druckwarnanzeige, Manometer
arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft LM, SM
1.1.5 Handbremsventil
Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt oder übermäßig verschlissen SM
Funktion ungenügend, nicht feststellbar SM, GV
Betätigungseinrichtung unsicher an Ventilspindel befestigt oder Ventilkörper ungenügend gesichert SM
Verbindungen locker oder Leckage im System SM
1.1.6 Feststellbremse, Betätigungshebel, Ratsche, elektronische Feststellbremse
Feststellratsche greift nicht ausreichend SM, GV
übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder an Ratschenmechanismus LM, SM
übermäßiger Hebelweg wegen falscher Einstellung SM
Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder ohne Wirkung SM, GV
fehlerhafte Funktion, Warnanzeige zeigt Fehlfunktion an SM
1.1.7 Bremsventile (Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)
Ventil beschädigt oder übermäßiger Luftaustritt SM, GV
übermäßiger Ölaustritt aus System SM
Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert SM
Austritt von Hydraulikbremsflüssigkeit oder Leckage SM, GV
Funktion mangelhaft SM, GV
1.1.8 Kupplung/Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch und pneumatisch)
Absperrhähne oder selbstabsperrendes Kupplungskopfventil schadhaft LM, SM
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert SM
übermäßige Leckage SM, GV
Schutzklappe für Anhängeranschluss fehlt SM
mangelhafte Funktion SM, GV
1.1.9 Energievorratsbehälter, Druckluftbehälter
Behälter beschädigt, korrodiert, undicht, LM, SM, GV
Entwässerungsvorrichtung ohne Funktion SM, GV
Behälter unsicher oder unsachgemäß montiert SM, GV
Behälterschild/Aufschrift fehlt/unlesbar SM, VM
unsachgemäße Reparatur SM, GV
1.1.10 Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen)
Bremskraftverstärker schadhaft oder ohne Wirkung SM
Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht SM, GV
Hauptbremszylinder unsicher befestigt SM, GV
Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt LM, SM
Warnleuchte für Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist schadhaft SM
offensichtliche Änderungen an der Bremsanlage SM
Vorratsbehälter unsachgemäß befestigt oder beschädigt SM
Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend oder über Maximum LM, SM, GV
1.1.11 Starre Bremsleitungen
Ausfall- oder Bruchgefahr GV
Leitungen oder Anschlüsse undicht SM, GV
Leitungen beschädigt LM, SM, GV
Leitungen übermäßig korrodiert SM, GV
falsche Verlegung LM, SM, GV
unsachgemäß repariert SM, GV
1.1.12 Flexible Bremsschläuche
Ausfall- oder Bruchgefahr GV
Schläuche beschädigt, durchgescheuert, verdreht oder zu kurz SM, GV
Schläuche oder Anschlüsse undicht SM, GV
Ausbeulung der Schläuche unter Druck GV
Porosität LM, SM, GV
unsachgemäß repariert SM, GV
1.1.13 Bremsbeläge und Bremsklötze
Belag oder Klotz nahe der Verschleißgrenze LM
Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt SM, GV
verschmutzt (Öl, Fett usw.) SM, GV
fehlender Belag oder Klotz GV
falscher Belag oder Klotz SM, GV
1.1.14 Bremstrommeln, Bremsscheiben
Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 90% der Reibfläche LM
Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 75% der Reibfläche SM
Trommel oder Scheibe übermäßig abgenutzt, übermäßige Riefenbildung SM, GV
Trommel oder Scheibe gerissen LM, SM, GV
Trommel oder Scheibe ungenügend gesichert oder gebrochen GV
Trommel oder Scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.) SM, GV
fehlende Bremstrommel oder -scheibe GV
Ankerplatte ungenügend gesichert SM
Bremsträger locker GV
1.1.15 Bremsseile, Bremszugstangen, Bremsbetätigungshebel, Bremsgestänge
Betätigungskräfte zu groß, schwergängig LM, SM
Seile beschädigt, unsachgemäß verlegt SM, GV z.B.: verknotet
Ausfallgefahr GV
Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt SM
Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert SM, GV
Seil, Zugstange oder Verbindung ungenügend gesichert SM, GV
Seilführung schadhaft LM, SM
Ummantelung der Seilhülle gebrochen LM
übermäßige Hebel- oder Gestängewege infolge falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes SM, GV
Schutzmanschette des Auflaufteils leicht beschädigt, porös LM
Schutzmanschette des Auflaufteils stark beschädigt oder fehlt SM
Führung des Auflaufteils starkes Spiel SM
Dämpfer/-lagerung der Auflaufvorrichtung schadhaft SM
Auflaufteil festgefressen GV
Rückfahrsperre des Auflaufteils bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend SM, GV
1.1.16 Radbremszylinder (einschließlich Federspeicher oder Hydraulikzylinder)
Entlüftungsschraube defekt LM
Radbremszylinder gerissen oder beschädigt SM, GV
Radbremszylinder undicht SM, GV
Radbremszylinder unsicher befestigt/ oder unsachgemäß montiert SM, GV
Radbremszylinder übermäßig korrodiert SM, GV
Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der Membrane SM, GV
Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig beschädigt SM
schwergängig SM, GV
Nachstellanzeige außer Funktion SM
1.1.17 Bremskraftregler
Gestänge defekt oder zu großer Weg oder unsachgemäß montiert SM, GV
falsch eingestellt SM, GV
Klemmt oder ist unwirksam SM, GV
fehlt SM, GV
undicht SM, GV
Typenschild fehlt VM z.B.: ALB-Schild fehlt wenn vorgeschrieben
Daten unleserlich oder nicht vorschriftsmäßig VM
1.1.18 Automatische Gestängesteller und -anzeige
Gestängesteller beschädigt, klemmt oder weist übermäßige Wege, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung auf SM, GV
Gestängesteller schadhaft SM
unsachgemäß montiert oder ersetzt SM
Gestängeanzeiger ohne Funktion SM
1.1.19 Dauerbremssystem (soweit eingebaut oder vorgeschrieben)
Anschlüsse oder Befestigungen unsicher SM
System ist offensichtlich schadhaft oder fehlt SM, GV
1.1.20 Automatische Betätigung der Anhängerbremsen
Anhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wird GV
Abreißverbindung schadhaft oder fehlt SM z.B.: Abreißseil bei Auflaufbremsen oder elektrischer Anhängerbremse
Staubmanschette beschädigt oder fehlt LM, SM
Führung übermäßiges Spiel SM
Dämpfer /- Lagerung schadhaft SM
Rückfahrsperre bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend SM, GV
Betätigungsweg zu groß SM
1.1.21 Vollständiges Bremssystem
andere Systembauteile derart äußerlich beschädigt oder korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt ist SM, GV z.B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw.
Luft- oder Frostschutzmittelaustritt LM, SM
Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiert SM
unsachgemäße Reparatur oder Änderung eines Bauteils SM, GV, VM
1.1.22 Prüfanschlüsse (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)
fehlen SM
beschädigt LM, SM
unbrauchbar oder undicht SM
1.2 Betriebsbremse Wirkung und Wirksamkeit
1.2.1 Wirkung (schrittweise Steigerung bis zur maximalen Bremskraft)
ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern LM, SM, GV
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft LM
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft SM
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft GV
im Fall der Prüfung auf der Straße für Fahrzeuge, die nicht auf Bremsenprüfständen geprüft werden können: übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden SM, GV
Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“) SM, GV
Verlustzeit der Bremse an einem der Räder zu lang SM
starke Schwankung der Bremskraft (mehr als 20% Abweichung von der gemessenen Höchstbremskraft) während jeder vollen Radumdrehung SM Anmerkung: Die Unrundheit bezieht sich auf die Bremskraftschwankung innerhalb mehrerer Radumdrehungen bei konstanter Betätigungskraft bzw. konstantem eingesteuerten (hydraulischem oder pneumatischem) Druck. Diese ist bei einem konstanten eingesteuerten Druck zwischen 1 und 3 bar bei pneumatischen Bremsanlagen zu messen. Bei nicht pneumatischen Bremssystemen ist sinngemäß vorzugehen.
1.2.2 Wirksamkeit
Abbremswirkung, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als den unten angegebenen Werten. SM Anmerkung: Hochrechnung bzw. Ballastierung ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M1, N1, O1 und O2. Hochrechnung bzw. Ballastierung ist außerdem nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung alle Bestimmungen über die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen und über die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern im vorgeführten Zustand einhält ("EG-Bremsbänder"). Die Ballastierung oder Niederspannung ist außerdem nicht erforderlich, wenn die Prüfmasse 80 % des technischen Höchstgewichtes beträgt.
Mindestbremswirksamkeit
Klasse M1:…………………………………………………………………………………. 58 % 50% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 25.07.2010
Klasse N1: ……………………………………………………………………………….. 50 %
Klasse M2, M3:………………………………………………………………………….. 50 % 48% bei Fahrzeugen, die nicht mit ABV ausgerüstet sind oder mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1991
Klasse N2, N3:……………………………………………………………………………... 50 % 43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989 45% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012
Klasse T5, C5: …………………………………………………………………………… 45 %
Klasse O1, O2, R:………………………………………………………………………….. 43% 40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989
Klasse O3, O4: 40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989 43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012
Sattelanhänger: …………………………………………………………………………… 45%
Anhängewagen: ………………………………………………………………………….. .50%
Zentralachsanhänger:…………………………………………………………………….. .50%
Zugmaschinen (25 bis 40 km/h)T1, T2, T3, T4
C1, C2, C3, C4
bei Hinterradbremse ……………………………………………………………………... 30 %
bei automatisch abschaltbarem Allradantrieb……………………………………………. 40 %
Klassen L (beide Bremsanlagen):
Klasse L1e,……………………………………………………………………….…….... 42 %
Klasse L2e, L6e:………………………………………………............................................ 40 %
Klasse L3e:………………………………………………………………………………. 50 %
Klasse L4e:………………………………………………………………………………. 46 %
Klasse L5e, L7e:…………………………………………………………………………. 44 %
Klassen L (Hinterradbremsanlage):……………………………………………………….25 %
oder die Bremskraft liegt unter dem vom Fahrzeughersteller für die Fahrzeugachse festgelegten Bezugswert SM
Abbremswirkung der Betriebsbremse, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten Mindestbremswirksamkeit GV
1.3 Hilfsbremse (Notbremse), Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)
1.3.1 Wirkung
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft LM
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft SM
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft GV
Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“) SM, GV
1.3.2 Wirksamkeit siehe Anmerkung zu 1.2.2
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 50% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten SM
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 25% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten GV
1.4 Feststellbremse
1.4.1 Wirkung siehe Anmerkung zu 1.2.2
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft. SM
einseitig ohne Wirkung GV
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 16% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist SM
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 10% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 7% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist GV
1.4.2 Übertragung
Hebelweg LM, SM
Feststellvorrichtung defekt oder funktionslos LM, SM
1.5 Dauerbremssystem Wirkung
Wirkung nicht abstufbar SM Nicht anwendbar bei Auspuffbremssystemen
System funktioniert nicht SM
1.6 Antiblockiersystem (ABS)
Warneinrichtung defekt SM
Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an SM
Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft SM
Kabel beschädigt SM
andere Bauteile fehlen oder sind schadhaft SM
in der Fahrzeugkombination nicht betriebsfähig SM
1.7 Elektronisches Bremssystem (EBS)
Warnvorrichtung defekt SM
Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an SM
1.8 Bremsflüssigkeit
Bremsflüssigkeit offensichtlich verschmutzt SM
Siedepunkt niedriger als 180° C/ Wasseranteil größer als 1,5 % LM
Siedepunkt niedriger als 150°C/ Wassergehalt größer als 2 % SM
Bremsflüssigkeit unbrauchbar GV z.B. Verwendung nicht geeigneter Flüssigkeiten
2. Lenkung
2.1 Mechanischer Zustand
2.1.1 Zustand des Lenkgetriebes
Getriebe schwergängig SM, GV
Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutzt SM, GV
Gelenkwelle übermäßig abgenutzt SM, GV
Gelenkwelle weist übermäßigen Weg auf SM, GV
Leckage LM, SM
Staubmanschetten beschädigt SM
Ausfallgefahr GV
2.1.2 Befestigung des Lenkgehäuses
Lenkgehäuse unsachgemäß befestigt SM, GV
Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet SM, GV
Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochen SM, GV
Lenkgehäuse gebrochen SM, GV
2.1.3 Zustand des Lenkgestänges/der Lenkgelenke
Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein sollten SM, GV
übermäßiger Verschleiß an den Verbindungsstellen SM, GV
ein Bauteil gebrochen oder verformt LM, SM, GV
Mangelhafte Befestigung, Befestigungsvorrichtungen fehlen SM, GV
Einstellung der Bauteile (z. B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaft SM
unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV
Staubabdichtung fehlt, ist schadhaft oder schwer beschädigt LM, SM
2.1.4 Funktion des Lenkgestänges
Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des Fahrgestells SM
Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen SM
Fahrzeug nicht sicher lenkbar GV
2.1.5 Servolenkung
Flüssigkeitsleck SM, GV
Flüssigkeit unzureichend LM, SM
Mechanismus funktioniert nicht SM, GV
Mechanismus gebrochen oder unsicher SM, GV
Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen zusammen SM, GV
unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV
Kabel/Schlauch/Leitung beschädigt oder übermäßig korrodiert SM, GV
2.2 Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange
2.2.1 Zustand des Lenkrads/der Lenkstange
Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen Lockerung SM
Sperrvorrichtung auf Lenkradnabe fehlt SM, GV
Lenkradnabe, -kranz, oder -speichen gebrochen oder locker SM, GV
offensichtliche Abänderungen SM, GV, VM
Befestigung mangelhaft SM, GV
2.2.2 Lenksäule/-bügel und -gabel
übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des Lenkradzentrums SM, GV
übermäßiger Weg des Säulenkopfes sternförmig von der Achse der Lenksäule SM, GV
flexible Kupplung (Hardyscheibe) oder andere Verbindungselemente beschädigt SM
Befestigung schadhaft oder Ausfallgefahr SM, GV
unsachgemäße Reparatur oder Änderung GV
Höhenverstellung nicht fixierbar SM
Lenkkopflager-Gabelkopflager ausgeschlagen oder schwergängig SM, GV
2.3 Lenkungsspiel
übermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z. B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz liegt über einem Fünftel des Lenkraddurchmessers oder nicht vorschriftsmäßig) SM, GV, VM
2.4 Spureinstellung
Einstellung entspricht offensichtlich nicht den Herstellerangaben oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
2.5 Drehkranz
Bauteil beschädigt oder gerissen SM, GV
übermäßiges Spiel SM, GV
Befestigung schadhaft SM, GV
2.6 Elektrische Servolenkung (EPS)
EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin SM
Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder SM, GV
Lenkhilfe funktioniert nicht SM
3. Sicht
3.1 Sichtfeld Sichtfeld gemäß Richtlinie 77/649/EWG
Behinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine frontale oder seitliche Sicht beeinträchtigt wird LM, SM, GV
Mängel an der Sonnenblende LM
stark behindernde Aufkleber an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10 % wenn im Hauptsichtbereich des Lenkers befindlich) SM, VM
Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Aufbauten SM, GV, VM
3.2 Scheibenzustand
kein Sicherheitsglas (ausgenommen genehmigt) SM, VM
Windschutzscheibe gesprungen LM, SM
Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd beschädigt oder gesprungen SM, GV
Nicht vorschriftsmäßige Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke, erhebliche Veränderung der Scheibenoberfläche SM, VM z.B. sandgestrahlte Fahrgestellidentifizierungsnummern zulässig
Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers beschädigt oder gesprungen LM, SM
Heckscheibe u./o. hintere Seitenscheiben Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden LM, VM
Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt SM, GV, VM
3.3 Rückspiegel (Innen- oder Außenspiegel) oder Rückblickeinrichtung
fehlt, nicht ausreichend wirksam oder ungeeignet SM, VM Verkehr hinter oder neben dem Fahrzeug nur auf einer Seite beobachtbar
beschädigt, gerissen, gesprungen oder Spiegel blind LM, SM LM – weniger als 10 % der Fläche blind, SM – 10 % oder mehr der Fläche blind
Befestigung locker oder unsicher LM, SM
großwinkeliger Außenspiegel fehlt SM, VM für Fahrzeuge der Klasse N2 5,5t und N3
Weitwinkelspiegel fehlt SM, VM für Fahrzeuge der Klasse N2 7,5t, wenn Anbringung 2m über Boden möglich ist überdies gilt: Anfahrspiegel nicht erforderlich, wenn Sichtfeld mit Weitwinkel und Frontspiegel eingehalten ist (§ 18a KDV)
Frontspiegel / Anfahrspiegel fehlt SM, VM
Genehmigungszeichen fehlt SM, VM
3.4 Scheibenwischer
arbeitet zu schnell oder zu langsam SM
fehlt, funktionslos, unbrauchbar oder schadhaft SM, GV
Wischerblätter fehlen oder sind offensichtlich defekt SM, GV
Gestänge/Wischerachsen stark ausgeschlagen SM
Heckscheibenwischer defekt, fehlt od. unwirksam LM
3.5 Scheibenwaschanlage
(für die Windschutzscheibe) fehlt oder unwirksam SM
3.6 Antibeschlagsystem
nicht funktionsfähig LM,SM
4 Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen
4.1 Scheinwerfer
4.1.1 Zustand und Funktion
Scheinwerfer, Licht/Lichtquelle fehlt, ohne oder ungenügende Funktion SM, GV
Projektionssystem (Reflektor und Linse) angegriffen, blind, verrostet oder fehlt LM, SM LM wenn weniger als ca. 10% der Reflektorfläche blind
Scheinwerfergläser fehlen od. erheblich beschädigt SM
Streuscheibe geringfügig gesprungen LM
Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass LM, SM
Befestigung unzureichend LM, SM
Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen 50% oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen weniger als 50% der Lichtquellen ausgefallen LM
4.1.2 Einstellung
Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig SM
4.1.3 Schaltung
Lichthupe defekt LM
Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt SM
Schaltfehler SM
Verpflichtende Fernlichtkontrollleuchte defekt, fehlt oder Schaltfehler SM, VM
4.1.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Produkte auf den Linsen oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Farbe verändern SM
Scheinwerfer bei Kraftwagen nicht paarweise SM, VM
Scheinwerfer links und rechts verschiedener Bauart SM
Anbau nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Summe der Kennzahlen über 100 SM, VM
Lichtquelle und Leuchte nicht kompatibel SM, GV z.B. H4 mit Zwischenringen, Gasentladungslampe in anderem als ECE-R98 Scheinwerfer
Reflektor fehlt, blind oder verrostet SM
Streuscheibe oder Leuchtmittel verdreht eingebaut SM
Beeinträchtigung der Lichtaustrittsfläche SM, VM
Scheinwerfer desselben Paares mit Licht verschiedener Farbe SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
4.1.5 Niveauregulierungseinrichtung (falls vorgeschrieben)
funktioniert nicht / fehlt SM Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.
manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden SM
4.1.6 Scheinwerferwaschanlage (falls vorgeschrieben)
fehlt/defekt SM Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.
4.2 Begrenzungs-, Umriss-, Seitenmarkierungs- und Schlussleuchten
4.2.1 Zustand und Funktion
Begrenzungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM
Umrissleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM
Seitenmarkierungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM
Schlussleuchten fehlen oder sind ohne Funktion SM, GV
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
Befestigung unzureichend LM, SM
Leuchtscheibe fehlt, gesprungen oder ausgebrochen SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
4.2.2 Schaltung
Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt SM
Schaltfehler SM
4.2.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
Abweichungen von den Anbringungsvorschriften SM, GV
Anbaugeräte oder Fahrzeugteile ragen um mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinaus SM, VM
4.3 Bremsleuchten
4.3.1 Zustand und Funktion
Eine Leuchte ohne Funktion oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt SM
Alle Leuchten ohne Funktion oder in ihrer Wirkung erheblich beeinträchtigt GV
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
Befestigung unzureichend LM, SM
Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
4.3.2 Schaltung
Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig SM, GV
Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt SM
Schaltfehler SM
4.3.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Lichtfarbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM
Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
Abweichungen von den Anbringungsvorschriften SM, GV
4.4 Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten
4.4.1 Zustand und Funktion
Eine Leuchte fehlt, ohne Funktion oder ihrer Wirkung stark beeinträchtigt SM
Alle Leuchten einer Seite fehlen, ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt GV
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
Befestigung unzureichend LM, SM
Leuchtscheibe fehlt SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
Leuchtscheibe durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
4.4.2 Schaltung
Schalter beschädigt LM
weder optische noch akustische Anzeige SM, VM
Kontrolleinrichtung für Anhängerbetrieb fehlt SM, VM
Warnblinklicht (Warnblinkanlage) fehlt oder defekt SM
Schaltfehler SM
4.4.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Lichtfarbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM
4.4.4 Blinkfrequenz
weniger als 60 oder mehr als 120 Perioden pro Minute SM
4.5 Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten
4.5.1 Zustand und Funktion
Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt SM Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
Befestigung unzureichend LM, SM
Reflektor fehlt, blind, verrostet LM, SM SM: 10% oder mehr der Fläche
Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, geringfügig gesprungen LM
Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass LM, SM
Streuscheibe verdreht eingebaut SM
4.5.2 Einstellung
Nebelscheinwerfer befindet sich außerhalb der waagrechten Einstellung, wenn die Lichtverteilung Hell-Dunkel-Grenze hat SM
4.5.3 Schaltung
Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
Kontrollleuchte fehlt oder ohne Funktion SM, VM
Schaltfehler SM
4.5.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Scheinwerfer mit Licht verschiedener Farbe SM, VM
Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM
Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel SM, VM
System nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
4.6 Rückfahrscheinwerfer
4.6.1 Zustand und Funktion
Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt SM
Reflektor fehlt, blind, verrostet LM, SM SM: 10% oder mehr der Fläche
Streu- oder Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass SM
Streuscheibe verdreht eingebaut SM
sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen LM
Befestigung unzureichend LM, SM
4.6.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Farbe oder Leuchtkraft nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
blendet SM
Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM
System nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
4.6.3 Schaltung
Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
Schaltfehler SM
4.7 Beleuchtung für das hintere Kennzeichen
4.7.1 Zustand und Funktion
fehlt oder ohne Funktion LM, SM, VM
Befestigung unzureichend LM, SM
Leuchte strahlt direktes Licht nach hinten aus LM, SM, VM
4.7.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
System nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
4.8 Rückstrahler, Umrissmarkierung (rückstrahlend) und hintere Kennzeichnungstafeln
4.8.1 Zustand
vorgeschriebene Rückstrahler, Umrissmarkierungen oder hintere Kennzeichnungstafeln fehlen SM, VM
Rückstrahler bei Kraftwagen und Anhängern vorne oder hinten nicht paarweise angebracht SM, VM
Rückstrahler geringfügig gesprungen LM
Rückstrahler durchgehend gesprungen oder ausgebrochen SM
Umrissmarkierung oder hintere Kennzeichnungstafeln beschädigt LM, SM
Befestigung unzureichend LM, SM
4.8.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Einrichtung oder Position nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
reflektierte Lichtfarbe oder Form stimmt nicht SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften SM, VM
4.9 Kontrollleuchten
4.9.1 Zustand und Funktion
Vorgeschriebene Kontrollleuchten fehlen oder ohne Funktion LM, SM, VM
4.9.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
vorgeschriebene Kontrollleuchten nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
4.10 Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger
Verbindungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei, fehlt teilweise oder vollständig SM, GV
Falsche Schaltung oder Funktionsfehler in der elektrischen Schaltung SM
unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigt LM, SM
Isolierung beschädigt oder schadhaft LM, SM
4.11 Elektrische Leitungen
unsicher oder ungenügend gesichert LM, SM, GV
Isolierung beschädigt oder Leitung schadhaft LM, SM, GV
mangelhafte Verlegung LM, SM
4.12 Nicht obligatorische Leuchten und Rückstrahler
Anbau bzw. Farbe unzulässig SM, VM
Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
Leuchte / Rückstrahler nicht sicher befestigt LM, SM
4.13 Batterie(n)
Unsicher (Batteriebefestigung unsachgemäß, Batterie lose) LM, SM
Leckage SM
Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt SM
Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt SM
Lüftung (sofern vorgeschrieben) unzweckmäßig oder defekt SM
4.14 Tagfahrleuchten
4.14.1 Zustand und Funktion
wenn vorhanden ohne Funktion SM
Leuchtscheibe fehlt SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen LM
Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen SM
Schaltfehler LM, SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50% oder mehr der Lichtquellen ausgefallen SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50% oder weniger der Lichtquellen ausgefallen LM
Befestigung unzureichend LM, SM
4.14.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
Lichtfarbe oder Leuchtstärke nicht vorschriftsmäßig SM, VM
Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird SM, VM
offensichtlich falsches Leuchtmittel SM, VM
erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften LM, SM, VM
Abdeckung durch Anbauten SM, VM
5. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
5.1 Achsen
5.1.1 Achsen / Achskörper
angerissen, gebrochen oder verbogen, Korrosion LM, SM, GV
unsichere Befestigung am Fahrzeug SM, GV
unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV
Gummielemente fehlen oder funktionslos SM
Gummielemente brüchig oder porös LM
Staubmanschette durchgehend gerissen oder nicht vorhanden SM
5.1.2 Achsschenkel
eingerissen, verbogen SM
gebrochen GV
Achsschenkelbolzen und/oder -buchse übermäßig abgenutzt SM, GV
übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und Achsträger SM, GV
Achsschenkelbolzen in der Achse locker SM, GV
5.1.3 Radlager
Spiel in den Radlagern LM
übermäßiges Spiel in den Radlagern SM, GV
schwergängig oder klemmt SM, GV
Beschädigung SM, GV
erhebliches Laufgeräusch SM, GV
5.2 Räder und Reifen
5.2.1 Radnabe
Radmuttern oder Radbolzen fehlen oder sind locker SM, GV
offensichtlich falsche Radmuttern / Radschrauben SM, GV
Nabe abgenutzt oder beschädigt SM, GV
5.2.2. Räder
Riss, Bruch oder offensichtlich defekte Schweißung GV
Felgenringe unsachgemäß montiert SM, GV
Rad verbogen oder abgenutzt LM, SM, GV
für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge SM, GV
erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag SM, GV
Radbefestigungsbohrungen ausgeleiert oder eingerissen SM, GV
Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe SM, GV Ausnahme: genehmigt
Speichen offensichtlich locker oder fehlen SM, GV
Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft SM
Rad entspricht nicht der Genehmigung VM
Rad entspricht nicht der Genehmigung mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit SM, GV
Radmutternabdeckung fehlt oder defekt LM, SM
5.2.3 Reifen
Reifengröße, Tragfähigkeit oder Geschwindigkeitsklasse nicht vorschriftsmäßig mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit SM, GV
Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern SM, GV
Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben Achse SM Ausnahme: genehmigt
Reifen schwer beschädigt oder eingeschnitten SM, GV
Profiltiefe der Reifen nicht ausreichend oder vorschriftsmäßig SM, GV, VM GV ab 80% des gesetzlich geforderten Wertes
Reifen scheuern an anderen Bauteilen SM, GV
nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsmäßig SM, GV, VM z.B. bei M1 oder L
Luftdrucküberwachungssystem defekt oder offensichtlich unwirksam LM
Winterreifen nicht achsweise SM
Spikesreifen nicht auf allen Rädern SM
Veränderung der größten Breite des Fahrzeuges (Reifen dürfen nicht über die Kotflügel hinausragen) SM, VM Ausnahme: genehmigt
Reifen entsprechen nicht der Genehmigung, Genehmigungszeichen fehlt VM
fehlendes Geschwindigkeitssymbol, wenn Geschwindigkeitsindex des Winterreifens geringer als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges LM, VM
unsachgemäß nachgeschnittene Reifen, SM, GV z.B. Karkasse am Nutengrund sichtbar
unregelmäßige Abnützung der Lauffläche LM
erheblich zu geringer Luftdruck LM, SM
Reifen komplett entlüftet GV
Schlauch im schlauchlosen Reifen bei Krafträdern mit Motorleistung von mehr als 25 kW SM ausgenommen Nachweis der Freigabe durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller
Fahrzeuge M2, M3, N2, N3
Keine Winterreifen oder Winterreifen mit weniger als 5 mm (Gürtelreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) Profiltiefe auf allen Rädern an mindestens einer Antriebsachse VM nur im Zeitraum von 1. November bis 15. März für M2, M3 und vom 1. November bis 15. April für N2, N3
5.3 Aufhängung
5.3.1 Federn und Stabilisatoren
Federn sind unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt SM, GV
Federbauteil beschädigt oder gebrochen SM, GV
Feder fehlt SM, GV
Verbindungselement schadhaft korrodiert oder fehlt offensichtlich LM, SM, GV
unsachgemäße Reparatur oder Änderung am Fahrwerk SM, GV
Verschleiß LM, SM
Aufhängung oder Befestigung ausgeschlagen LM, SM, GV
Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korrodiert oder locker SM, GV
Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt SM
Restfederweg unter 25 mm SM,GV für Prüfungen nach § 56 KFG und § 58 KFG relevant
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung SM
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und Erkennbarkeit von Schleifspuren GV
Erkennbarkeit von Schleifspuren GV
5.3.2 Stoßdämpfer
unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt LM, SM
beschädigt, wesentliche Leckage oder Funktionsstörung LM, SM, GV
fehlt GV
Kolbenstangenschutz gebrochen oder defekt LM
5.3.2.1 Wirksamkeit der Dämpfung
offensichtlich beeinträchtigte Dämpfungseigenschaft LM, SM, GV
5.3.3 Drehstäbe, Führungslenker, Dreiecklenker und Aufhängungsarme
Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt, erhebliches Spiel SM, GV
Bauteil beschädigt, gerissen, gebrochen oder korrodiert LM, SM, GV
offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV
geringes Spiel LM
Aufhängung ausgeschlagen, verformt oder korrodiert LM, SM, GV
Vorderradgabel sichtbar verzogen SM, GV
Schwingenlagerung ausgeschlagen SM, GV
Gummielemente fehlen oder funktionslos SM
Gummielemente brüchig oder porös LM
Fangvorrichtung fehlt oder unbrauchbar SM
5.3.4 Aufhängungsgelenke
Achsschenkelbolzen und/oder -buchsen oder Aufhängungs-/ oder Traggelenke stark oder übermäßig abgenutzt, übermäßiges Spiel SM, GV
Abdichtung porös, beschädigt oder fehlt LM, SM
ungenügende Sicherung SM
Gefahr des Lösens der Verbindung GV
5.3.5 Luftfederung
System funktioniert nicht GV
ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würde SM, GV
hörbare Systemleckage SM
Luftfederbalg brüchig oder porös LM, SM
Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt SM
6. Fahrgestell und daran befestigte Teile
6.1 Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran, befestigte Teile
6.1.1 Allgemeiner Zustand
Längs- oder Querträger des Rahmens gebrochen, gerissen oder verformt SM, GV
Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicher SM, GV
übermäßig korrodiert, dadurch Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt SM, GV
geringe Korrosionsschäden, die kein Erneuern des Bauteils oder Verwendung spezieller Reparaturbleche erfordern LM
offensichtlich unsachgemäße Verbindungen SM, GV
mehrere Rahmennieten oder -schrauben gelockert oder gebrochen SM, GV
Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben LM
6.1.2 Auspuffrohre und Schalldämpfer
Auspuffanlage unsicher LM, SM
Rauchgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein SM, GV
Aufhängung beschädigt SM
mangelhafte Befestigung SM, GV
entspricht nicht der Genehmigung VM
6.1.3 Kraftstofftank und Kraftstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen)
Tank oder Leitungen unsicher LM, SM, GV
ungeeignete Befestigung des Behälters SM
mangelhafte Verlegung der Kraftstoffleitung LM, SM, GV
Kraftstoffleitungen stark korrodiert SM
Kraftstofftank deformiert, korrodiert LM, SM
Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel SM, GV
Leitungen beschädigt oder durchgescheuert LM, SM
Kraftstoffabsperrventil (falls kraftfahrrechtlich vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfrei SM
Ent- Belüftung offensichtlich mangelhaft SM
Brandgefahr aufgrund von: - Kraftstoffaustritt - mangelhaft abgeschirmtem Kraftstofftank oder Auspuff - Zustand des Motorraums SM, GV
LPG/CNG oder Wasserstoffsystem zum Fahrzeugantrieb
Nachweis der Genehmigung fehlt SM, VM
Betriebsvorschrift und/oder Betriebsbuch fehlen SM, VM
erforderliche Eintragungen der Herstellernummern der Kraftgastanks in Betriebsbuch fehlen SM, VM
erforderliche Eintragungen über wiederkehrende Überprüfungen der Kraftgastanks und wiederkehrende Begutachtungen der Kraftgasanlage im Betriebsbuch fehlen SM, VM
mangelhafte Befestigung von Anlagenbauteilen SM, GV
mangelhafter Schutz von Anlagenbauteilen LM, SM
mangelhafter Zustand/Verlegung von Kraftgasleitungen LM, SM, GV
Bedenken gegen die Betriebssicherheit der Kraftgasanlage SM, GV
6.1.4 Stoßstangen, seitlicher und hinterer Unterfahrschutz
locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt SM, GV
Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
Abmessungen und Zustand des Unterfahrschutzes und Seitenunterfahrschutzes bei Lastkraftwagen und Anhängern in den Abmessungen offensichtlich unzureichend bzw. fehlt SM, VM
verbogen LM
6.1.5 Reserveradhalter (falls montiert)
nicht in einwandfreiem Zustand LM, SM
gebrochen oder unsicher SM
Reserverad unsicher am Halter befestigt oder kann herunterfallen SM, GV
6.1.6 Anhängevorrichtung und Zugeinrichtungen
Anhängevorrichtung
Bauteil beschädigt, defekt oder gerissen, in der Funktion beeinträchtigt LM, SM, GV
Bauteil stark oder übermäßig abgenutzt SM, GV
Befestigung schadhaft SM, GV
Sicherheitsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfrei SM, GV
Anzeige funktioniert nicht SM
Kennzeichen oder Leuchte verdeckt (wenn nicht in Betrieb) LM, SM
offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung SM, GV
nicht selbsttätig schließend VM wenn vorgeschrieben
Typenschild/Genehmigungszeichen fehlt VM
Zugeinrichtung am Anhänger
Befestigung gelockert, zu großes Spiel SM, GV
schadhafte Sicherung der Befestigung SM, GV
Zuggabel/Zugrohr stark verbogen oder angerissen SM, GV
Zuggabel/Zugrohr unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt SM, GV
Höheneinstellung fehlt oder unzureichend SM
6.1.7 Getriebe / Kraftübertragung
(Motor, Kupplung, Getriebe, Kardanwelle, Differenzial, Antriebswellen)
Sicherungsbolzen locker oder fehlen SM, GV
Getriebewellenlager stark oder übermäßig abgenutzt SM, GV
Antriebsgelenke stark oder übermäßig abgenutzt SM, GV
flexible Kupplung (z.B. Hardyscheibe) beschädigt, Risse SM, GV
Welle beschädigt oder verbogen SM
Gelenke locker oder Befestigungsschrauben fehlen SM, GV
Kupplung zeigt Schlupf LM, SM
Kupplung zeigt übermäßigen Schlupf GV Anm.: kein sicheres Anfahren möglich
Kupplung trennt nicht SM, GV
Lagergehäuse gebrochen oder unsicher SM, GV
Abdichtung (Antriebswellenmanschette) beschädigt LM,SM
Abdichtung (Antriebswellenmanschette) fehlt SM
offensichtlich unzulässige Veränderung am Antriebssystem SM
6.1.8 Motorhalterungen
Halterungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigt, locker oder gebrochen SM, GV
6.1.9 Motorleistung
unzulässige Veränderung der Betätigungseinrichtung SM
unzulässige Veränderung des Motors SM
offensichtliche Steigerung der Motorleistung durch unzulässiges Chip- Tuning SM
6.1.10 Abschleppeinrichtung vorne/hinten
fehlt oder unbrauchbar (falls erforderlich) SM, VM
6.2 Führerhaus, Karosserie und Aufbauten
6.2.1 Zustand
Blende oder Bauteil locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr SM, GV
offensichtlich gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen LM, SM, GV
Karosseriesäule unsicher SM, GV
Korrosionsschäden an tragenden Teilen LM, SM, GV
Eindringen von Motor- oder Rauchgasen SM, GV
offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung (Zu- oder Anbauten) SM, GV
nicht genehmigte Veränderungen (Zu- oder Anbauten) VM
Laderaumboden, Wände, Rungen, Verschlüsse: ungenügende Befestigung SM, GV
Laderaumplane, Gestell, Verschlüsse Spiegelgestell beschädigt LM, SM
Bordwandverschlüsse schadhaft LM, SM
6.2.2 Befestigung
Karosserie oder Fahrerhaus unsicher SM, GV
Karosserie/Fahrerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell LM, SM
Kippmechanismus des Führerhauses beschädigt oder ausgeschlagen LM, SM
Befestigung der Karosserie/des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt SM, GV
Sicherung fehlt oder unzureichend SM, GV
Niederspannvorrichtung fehlt, wirkungslos oder stark beschädigt SM
Hydraulik oder Druckluftteil undicht LM, SM
Befestigungspunkte auf selbsttragender Karosserie stark oder übermäßig korrodiert SM, GV
Luftleiteinrichtungen (Spoiler) unzureichende Befestigung LM, SM
6.2.3 Türen und Türanschläge, Schlösser
Tür öffnet oder schließt nicht einwandfrei LM, SM
Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen SM, GV
Türe, Scharniere, Anschläge oder Säule sind locker, schadhaft oder fehlen LM, SM, VM
korrodiert LM, SM
Fronthaubenfanghaken funktionslos oder fehlt SM
6.2.4 Boden
Boden unsicher oder schwer beschädigt SM, GV
wesentliche Schwächung von Bauteilen bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie SM, GV
Korrosions- oder Verformungsschäden LM, SM
6.2.5 Fahrersitz
locker oder Sitzstruktur defekt SM, GV
keine sichere Lehnenbefestigung oder Arretierung SM, GV
Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei SM, GV
Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar SM
6.2.6 Andere Sitze
defekt oder unsicher LM, SM
Montage der Sitze offensichtlich nicht vorschriftsmäßig LM, SM
Sitzpolster schadhaft LM
Haltegriffe (soweit vorgesehen) fehlen oder locker SM
Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar SM
6.2.7 Betätigungseinrichtungen
eine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei SM, GV
Hebel/Pedale nicht gleitsicher LM
sonstige Mängel LM, SM Anm.: unsachgem. Veränderung
6.2.8 Trittstufen / Einstiege
Stufe oder Stufenabsatz unsicher LM, SM, VM
Zustand von Stufe oder Stufenabsatz birgt Verletzungsgefahr für Nutzer SM, GV
falsche Anbringung (zu hoch) SM, VM
6.2.9 Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen
Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defekt SM
andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
hydraulische Einrichtung undicht LM, SM
6.2.10 Kotflügel, Schmutzfänger, Spritzschutz
fehlen, sind locker oder schwer korrodiert LM, SM
ungenügender Abstand zum Rad LM, SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
Spritzschutz fehlt oder ohne entsprechende Genehmigung SM für Fahrzeuge der Klassen N2 7,5 t N3 und M3 mit Genehmigung nach dem 08.09.1999
7 Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
7.1 Sicherheitsgurte / Gurtschlösser und Rückhaltesysteme
7.1.1 Montagesicherheit der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser
Verankerungspunkte schwer beschädigt SM, GV
Verankerung locker SM, GV
Befestigung unzureichend dimensioniert SM, GV
unzulässige Anbringung SM, VM
7.1.2 Zustand der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser
vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt, ist nicht montiert oder unbrauchbar SM, VM
Sicherheitsgurt beschädigt LM, SM
Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig LM, SM
Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei SM
Sicherheitsgurtretraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei SM
7.1.3 Kraftbegrenzer der Sicherheitsgurte
Kraftbegrenzer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet SM
7.1.4 Gurtstraffer
Fehlt, offensichtlich defekt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet SM
7.1.5 Airbag
fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet SM Anm.: gilt nur für Frontairbags, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich
funktioniert offensichtlich nicht SM Anm.: gilt nur für Frontairbags, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich
7.1.6 Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)
SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin LM, SM Anm.: sofern Fehlerauslese „Sitzkissen“ ergibt, LM mit Dokumentation im Gutachten sonst SM
7.2 Feuerlöscher (falls erforderlich)
fehlt SM, VM
Befestigung mangelhaft LM, SM
Überprüfungsfrist abgelaufen SM, VM
Plombierung fehlt SM, VM
7.3 Schlösser und Diebstahlsicherungen
Diebstahlsicherung funktioniert nicht, verhindert nicht das Anfahren des Fahrzeugs LM
defekt oder sperrt bzw. blockiert unabsichtlich SM, GV
fehlt VM
7.4 Warndreieck (falls vorgeschrieben)
fehlt oder beschädigt LM
Nicht vorschriftsmäßig LM
7.5 Verbandskasten (falls vorgeschrieben)
fehlt oder unvollständig LM
7.6 Unterlegkeil(e) für Räder (falls vorgeschrieben)
fehlen, unbrauchbar LM, SM
Befestigung mangelhaft LM, SM, GV
7.7 Akustische Warnvorrichtung
funktionslos SM
Betätigungseinrichtung unsicher LM
zu laut, zu leise SM
Folgetonhorn (ausgenommen Einsatzfahrzeuge) SM
Rückfahrwarner ohne Funktion, fehlt SM, VM für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M3
Rückfahrwarner nicht rückschaltbar (falls vorgeschrieben) VM
7.8 Geschwindigkeitsmesser
nicht vorschriftsmäßig eingebaut LM, SM, VM
funktioniert nicht, offensichtlich erhebliche Abweichungen SM offensichtlich erhebliche Abweichung für Prüfung gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant
fehlt SM
Beleuchtung mangelhaft LM, SM
Ablesbarkeit mangelhaft LM, SM
7.9 Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Vorhandensein und Verplombung)
nicht vorschriftsmäßig eingebaut LM, SM, VM
funktioniert nicht, offensichtlich falsche oder mangelhafte Aufzeichnung SM
Verplombung schadhaft oder fehlt SM
Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder veraltet SM, VM
pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen SM, VM
unbefugter Eingriff oder offensichtliche Manipulation SM, VM
Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern SM
7.10 Geschwindigkeitsbegrenzer (falls eingebaut / vorgeschrieben)
nicht vorschriftsmäßig eingebaut LM, SM, VM
Einbauschild ungültig, fehlt SM
funktioniert offensichtlich nicht SM
Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft) SM
Verplombung schadhaft oder fehlt SM, VM
Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder abgelaufen SM, VM
pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen SM, VM Anm: Prüfnachweis muss bei Begutachtung vorgelegt werden
Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern SM
7.11 Kilometerzähler (falls vorhanden)
funktioniert offensichtlich nicht LM
7.12 Fahrdynamikregelung (Electronic Stability Control, ESC) (falls eingebaut/vorgeschrieben)
Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft LM, SM
Kabel beschädigt LM, SM
andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt LM, SM
Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei LM, SM
ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin LM, SM
7.13 Antimanipulationsmaßnahmen (Klasse L, wenn vorgeschrieben)
Antimanipulationsaufkleber fehlt oder unleserlich SM
Bauteile entsprechen offensichtlich nicht den Angaben am Antimanipulationsaufkleber SM
7.14 Ständer, Fußrasten
Ständer fehlt oder unbrauchbar SM
Anfahrsicherung (falls vorgeschrieben) ohne Funktion bzw. fehlt, Ständer klappt nicht automatisch in geschlossene Fahrtstellung SM, GV
Seitenständer vorschriftswidrig SM, VM
Ständer in Fahrtstellung nicht fixiert SM, GV
Fußrasten fehlen, stark beschädigt, nicht arretierbar SM
Fußrastenoberfläche glatt LM
7.15 Kette /Antriebsriemen
locker LM, SM, GV
unzulässig abgenützt SM, GV
Kettenschloss unsachgemäß montiert SM
Kettenritzel oder Kettenrad abgenützt LM, SM, GV
Kettenritzel oder Kettenrad offensichtlich nicht serienmäßig SM
Kettenspannvorrichtung fehlt SM, GV
Kettenspannvorrichtung locker, beschädigt, Sicherung fehlt SM
Kettenschutz (wenn vorgeschrieben) fehlt SM, GV
Kettenschutz locker, verbogen SM
offensichtlich ungleichmäßig gedehnte Kette LM, SM
7.16 Zapfwellenabdeckung
fehlt, gebrochen LM, SM
7.17 Kipp- bzw. Ladevorrichtung
Prüfnachweis fehlt VM
offensichtliche Mängel LM, SM
Tragfähigkeitsschild fehlt VM
Prüfintervall überschritten SM, VM
7.18 Anlassvorrichtung
ohne Funktion SM, GV
7.19 Haltegriffe
fehlt oder beschädigt SM
7.20 Druckbehälter
Bescheinigungen fehlen VM
7.21 Ersatzrad nur für Omnibusse
fehlt oder unbrauchbar SM, VM
7.22 Kennzeichnungstafeln
fehlen, unbrauchbar SM, VM
falsche Anbringung LM, VM
7.23 Aufschriften/Geschwindigkeitsschild
fehlt LM, VM
7.24 Schneeketten (Fahrzeug M2, M3, N2, N3)
geeignete Schneeketten für die Räder mindestens einer Antriebsachse fehlen VM im Zeitraum vom 1. November bis
15. April
8 Umweltbelastung
8.1 Lärmentwicklung
Auspuffanlage undicht, schadhaft (vgl. auch 6.1.2) LM, SM
Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen VM
Lärmpegel übersteigt offensichtlich den in den Vorschriften erlaubten Wert:
Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A) über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen) SM, VM
Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A) über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen) GV, VM
ein Bauteil des Lärmschutzsystems ist locker, kann abfallen, ist beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird SM, GV
Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen VM
8.2 Abgasemissionen
8.2.1 Emissionen von Benzinmotoren
8.2.1.1 Abgasnachbehandlungssystem
das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defekt LM, SM
Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen SM
8.2.1.2 Abgase
Auspuffanlage undicht, schadhaft SM
Zündanlage defekt SM
Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose LM, SM
Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig SM
Bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L gilt:
a) Abgasemissionen überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe SM
b) oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, überschreiten HC-Gehalt und/oder CO-Emissionen folgende Werte
i) bei Kraftfahrzeugen ohne modernes Abgasnachbehandlungssystem wie z.B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung HC-Gehalt über 600 ppm, CO-Gehalt über → 4,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1980 oder → 3,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 1.1.1980 SM
ii) bei Kraftfahrzeugen mit modernem Abgasnachbehandlungssystem wie z.B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften HC-Wert über 60 ppm → bei Leerlauf des Motors: 0,5 % → bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 % oder für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 01. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220 /EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab EURO III) genehmigt wurden → bei Leerlauf des Motors: 0,3 % → bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,2 % SM
c) Lambda außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit Herstellerangaben SM
d) bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung an SM
bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht SM
bei laufendem Motor blinkt OBD-Kontrollleuchte bzw. leuchtet ständig SM
Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Benzinmotoren, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung
CO-Emissionen überschreiten bei Leerlauf des Motors 4,5 % SM
8.2.2 Emissionen von Dieselmotoren
8.2.2.1 Abgasnachbehandlungssystem
das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder ist offensichtlich defekt LM, SM
Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen SM
8.2.2.2 Abgastrübung
Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose LM, SM
Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig SM
Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1980 zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Es ist lediglich eine Sichtprüfung durchzuführen.
a) Abgastrübung übersteigt das auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebene Maß SM
b) Sofern diese Information nicht verfügbar ist und der Absorptionsbeiwert folgende Werte überschreitet:
i) bei Kraftfahrzeugen mit Saugmotor 2,5 m -1 SM
ii) bei Kraftfahrzeugen mit Turbomotor 3,0 m -1 SM
iii) bei Kraftfahrzeugen, welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO 4) genehmigt wurden oder welche gem. den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder bei Kraftfahrzeugen mit einer erstmaligen Zulassung nach dem 1. Juli 2008 1,5 m -1 SM
8.3 Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen
Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vorschriften LM, VM
offensichtlich mangelhaft SM
8.4 Andere umweltrelevante Positionen
jeglicher übermäßiger Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer LM, SM, GV
Austritt gefährlicher Flüssigkeiten SM, GV
8.4.1 Flüssigkeitsverlust
jeglicher Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung LM
jeglicher übermäßiger Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer SM, GV
8.4.2. Sichtbarer Rauch
starke oder übermäßige Rauchentwicklung SM, GV
9. Zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen zur Beförderung von Fahrgästen (M2 und M3)
9.1 Türen
9.1.1 Einstiegs- und Ausstiegstüren
mangelhafte Funktion SM
Zustand schadhaft LM, SM
Notsteuerung defekt SM
Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.1.2 Notausstiege
mangelhafte Funktion SM, GV
Notausstiegsschilder fehlen oder sind unleserlich SM
Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt SM, GV
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.2 Antibeschlag- und -entfrostungssystem
mangelhafte Funktion LM, SM
Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein SM, GV
Entfrostungssystem (falls vorgeschrieben) schadhaft SM
9.3 Lüftung und Heizung
mangelhafte Funktion LM, SM
Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein SM, GV
9.4 Sitze
9.4.1 Fahrgastsitze (einschließlich Sitze für Begleitpersonal)
Sitze defekt oder unsicher LM, SM
Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatisch LM, SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
Sitzbezüge beschädigt LM
Sitzplatzanzahl über der genehmigten SM, GV, VM
9.4.2 Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen)
Sonderausstattung wie Sonnenschutz oder Blendschutzeinrichtung schadhaft LM, SM
Fahrerschutzvorrichtung unsicher oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.5 Innenbeleuchtung und Wegmarkierungen
Einrichtung schadhaft oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
fehlt, ausgefallen SM
einzelne Lampen ausgefallen LM
9.6 Gänge, Stehplätze
Boden unsicher SM, GV
Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaft LM, SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.7 Treppen und Stufen
Zustand schadhaft oder beschädigt LM, SM, GV
einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.8 Fahrgastkommunikationssystem
System defekt LM, SM
9.9. Hinweistafeln
Hinweistafel fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlich LM, SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.10 Vorschriften für die Beförderung von Kindern
9.10.1 Türen
Türenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.10.2 Signaleinrichtungen und Sonderausstattung
Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig SM, VM z.B.: Schulbusse
9.11 Vorschriften für die Beförderung von Personen mit Behinderungen
9.11.1 Türen, Rampen und Hebeeinrichtung
mangelhafte Funktion LM, SM
Zustand schadhaft LM, SM
Steuerung(en) defekt LM, SM
Warnvorrichtung(en) defekt LM, SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.11.2 Rollstuhlhalterungen
mangelhafte Funktion LM, SM
Zustand schadhaft LM, SM
Steuerung(en) defekt LM, SM
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.11.3 Signaleinrichtungen und Sonderausstattung
Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.12 Sonstige Sonderausstattungen
9.12.1 Einrichtungen für Nahrungszubereitung
Einrichtung nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
Einrichtung derart beschädigt, dass Benutzung gefährlich wäre SM
9.12.2 Sanitäre Einrichtungen
Einrichtung nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.12.3 Andere Einrichtungen (z. B. audiovisuelle Systeme)
nicht vorschriftsmäßig LM, SM, VM
9.13 Wagenbuch
nicht vorgelegt VM

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