Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mitder Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfungund wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über diePrüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten undGeschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- undBegutachtungsstellenverordnung - PBStV)(CELEX-Nr.: 396L0096)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-03-13
Letzte Aktualisierung 2023-06-15
Status Aufgehoben · 2001-04-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 171
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

PBStV

Anlage 6

(§ 10)

Katalog der Prüfpositionen

Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Mängelgruppen. Die Entscheidung über die Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung des für die Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs.

Prüfnummern

für Formblatt

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