Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr zur Durchführung des Funker-Zeugnisgesetzes (Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung – FZV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-03-24
Letzte Aktualisierung 2020-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 21
Änderungshistorie JSON API

IV. Zur Erlangung des Allgemeinen Betriebszeugnisses I

1.

Gerätekunde

Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

2.

Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen der GMDSS Teilsysteme und Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

Anlage 5

Umfang der zur Teilnahme am GMDSS erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

I. Zur Erlangung des UKW-Betriebszeugnisses II

1.

Gerätekunde

Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

– DSC-Wachempfänger

– Wachempfängern für UKW

– DSC-Kodierer

– UKW-Funkanlagen

– UKW-Handsprechfunkgeräte

– EPIRB`s

– sichere Handhabung und Montage

– sichere Bedienung

– Überprüfung

– Radartransponder (SART)

– NAVTEX-Empfänger

– Auswahl der NAVAREA

– Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen

– Auswahl der Nachrichtenart

2.

Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen des UKW-GMDSS und dessen Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung

– Obligatorische Empfangsbestätigung

– Erweiterte Empfangsbestätigung

– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung

– An alle Funkstellen

– An eine Küstenfunkstelle

– An eine Seefunkstelle

– Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs Funkverkehr vor Ort

– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

– Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe von Dienstbehelfen

– Auswahl geeigneter Kanäle

II. Zur Erlangung des UKW-Betriebszeugnisses I

1.

Gerätekunde

Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

– DSC-Wachempfänger

– Wachempfängern für VHF

– DSC-Kodierer

– UKW-Funkanlagen

– UKW-Handsprechfunkgeräte

– EPIRB`s

– sichere Handhabung und Montage

– sichere Bedienung

– Überprüfung

– Radartransponder (SART)

– NAVTEX-Empfänger

– Auswahl der NAVAREA

– Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen

– Auswahl der Nachrichtenart

2.

Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen des UKW-GMDSS und dessen Einrichtungen unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung

– Obligatorische Empfangsbestätigung

– Erweiterte Empfangsbestätigung

– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung

– An alle Funkstellen

– An eine Küstenfunkstelle

– An eine Seefunkstelle

– An eine Gruppe von Funkstellen

– An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet

– Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs Funkverkehr vor Ort

– Anwendung des Internationalen Signalbuches

– Anwendung des IMO-Handbuchs für Suche und Rettung für Handelsschiffe (IAMSAR)

– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

– Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe internationaler Dienstbehelfe

– Auswahl geeigneter Frequenzen/Kanäle

III. Zur Erlangung des Allgemeinen Betriebszeugnisses II

1.

Gerätekunde

Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

– DSC-Wachempfänger

– Wachempfängern für VHF

– Wachempfängern für MF

– Wachempfängern für MF/HF

– DSC-Kodierer

– UKW-Funkanlagen

– Grenz- und Kurzwellen-Funkanlagen

– Auswahlkriterien

– UKW-Handsprechfunkgeräte

– EPIRB`s

– sichere Handhabung und Montage

– sichere Bedienung

– Überprüfung

– Radartransponder (SART)

– NAVTEX-Empfänger

– Auswahl der NAVAREA

– Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen

– Auswahl der Nachrichtenart

– Inmarsat-Anlagen

– Auswahl der NAVAREA

– Auswahl der Nachrichtenart

– Auswahl der NAVAREA

– Auswahl der Nachrichtenart

2.

Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen der GMDSS Teilsysteme und Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung

– Obligatorische Empfangsbestätigung

– Erweiterte Empfangsbestätigung

– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung

– An alle Funkstellen

– An eine Küstenfunkstelle

– An eine Seefunkstelle

– An eine Gruppe von Funkstellen

– An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet

– Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs

– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

– Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe nationaler und internationaler Dienstbehelfe

– Auswahl geeigneter Frequenzen/Kanäle

– Alarmierung und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen über Inmarsat-C

– Vorbereiten und Übermitteln der Meldung mittels Telex

– Routinefunkverkehr über Inmarsat

IV. Zur Erlangung des Allgemeinen Betriebszeugnisses I

1.

Gerätekunde

Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

– DSC-Wachempfänger

– Wachempfängern für VHF

– Wachempfängern für MF

– Wachempfängern für MF/HF

– DSC-Kodierer

– UKW-Funkanlagen

– Grenz- und Kurzwellen-Funkanlagen

– Auswahlkriterien

– Funkfernschreibeinrichtungen

– UKW-Handsprechfunkgeräte

– EPIRB`s

– sichere Handhabung und Montage

– manuelle Inbetriebnahme

– automatischer Betrieb

– Überprüfung

– Radartransponder (SART)

– NAVTEX-Empfänger

– Auswahl der NAVAREA

– Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen

– Auswahl der Nachrichtenart

– Inmarsat-Anlagen

– Inmarsat-A, -B und Inmarsat-M-Anlagen

– Inmarsat-C-Anlagen

– Inmarsat-EGC-Empfänger

– Auswahl der NAVAREA

– Auswahl der Nachrichtenart

– Auswahl der NAVAREA

– Auswahl der Nachrichtenart

2.

Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen der GMDSS Teilsysteme und Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung

– Obligatorische Empfangsbestätigung

– Erweiterte Empfangsbestätigung

– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung

– An alle Funkstellen

– An eine Küstenfunkstelle

– An eine Seefunkstelle

– An eine Gruppe von Funkstellen

– An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet

– Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs

– Anwendung des Internationalen Signalbuches

– Anwendung des IMO-Handbuchs für Suche und Rettung für Handelsschiffe (IAMSAR)

– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

– Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe nationaler und internationaler Dienstbehelfe

– Auswahl geeigneter Frequenzen/Kanäle

– Alarmierung und Verbreitung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen über Inmarsat-A/B

– Alarmierung mittels Sprechfunk

– Verbreiten der Notmeldung mittels Sprechfunk

– Alarmierung mittels Telex

– Vorbereiten und Übermitteln der Meldung mittels Telex

– Verbreiten der Meldung mittels Sprechfunk

– Verbreiten der Meldung mittels Telex

– Verbreiten der Meldung mittels Sprechfunk

– Verbreiten der Meldung mittels Telex

– Alarmierung und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen über Inmarsat-C

– Vorbereiten und Übermitteln der Meldung mittels Telex

– Routinefunkverkehr über Inmarsat

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