Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr zur Durchführung des Funker-Zeugnisgesetzes (Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung – FZV)
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
4.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend
Begriffsbestimmungen
Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen
Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen.
Kenntnisse der Bestimmungen der regionalen Abkommen im Binnenschiffsfunkdienst wie
- die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
- die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der Rheinanliegerstaaten
Verkehrsgeographie
Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle
4.4 Technische Kenntnisse
Grundlegende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten
Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Radar
Peilfunkanlagen
GPS
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst
5.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr
5.2 Rechtliche Bestimmungen
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
5.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend
Begriffsbestimmungen
Verkehrskreise im See- und Binnenschifffahrtsfunk Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen
Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnisse der Bestimmungen der regionalen Abkommen im Binnenschiffsfunkdienst wie
- die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
- die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der Rheinanliegerstaaten
Verkehrsgeographie
Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle
5.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten
Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Radar
Peilfunkanlagen
GPS
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst
6.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche
Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache
- Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs''
6.2 Rechtliche Bestimmungen
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
6.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung
Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt
Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnis der Bestimmungen in den Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen
6.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den See- und Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst
7.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche
Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache
- Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs''
7.2 Rechtliche Bestimmungen
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
7.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten
Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung
Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich
Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt
Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnis der Bestimmungen in den Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen
7.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über:
Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie
den Seefunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses II
8.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
- DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
- Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
- Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
- Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
- Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases
8.2 Rechtliche Bestimmungen
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
8.3 Sonderbestimmungen
Grundkenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten
- Seengebiete
- Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
- Funktionen im GMDSS
- funktechnische Rettungsmittel
- Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
- Aufzeichnungen über den Funkverkehr
- Kenntnisse über Dienstbehelfe
- Funker-Zeugnisse
- Verbotene Aussendungen
- Bewilligungen für die Funkanlagen
- Sicherung der Seefahrt
- Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln
Suche und Rettung (SAR)
- das COSPAS-SARSAT-System
- Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC's)
- Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
- Notverkehr
- Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
- Sammelanrufe
- Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
- Verkehrsabrechnung
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
- Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
- Nationale Vorschriften die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
- Besondere Vorschriften
8.4 Technische Kenntnisse
Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst
- Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
- Kenntnisse über die Arbeitsweise von Funkeinrichtungen DSC-Wachempfänger
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses I
9.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
- DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
- Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
- Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen
- Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
- Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases
9.2 Rechtliche Bestimmungen
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
9.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS
- Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
- Empfangsbereitschaft auf den UKW-Not- und Sicherheitsfrequenzen
- Funktionsanforderungen im GMDSS für Schiffe in Seengebieten A1
- Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen für Schiffe in Seengebieten A1
- Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
- Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,
- Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung
- Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
- Aufzeichnungen über den Funkverkehr
- Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
- Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
- Besichtigungen und Überprüfungen
- Funksicherheitszeugnisse
- Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
- Sicherung der Seefahrt
- Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln
Suche und Rettung (SAR)
- Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC's)
- Handbuch für Suche und Rettung (MERSAR)
- Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
- Schiffsmeldesysteme
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
- Notverkehr
- Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
- Sammelanrufe
- Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
- Verkehrsabrechnung
Erdkunde, Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien für Schiffe in Seegebieten A1
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
- Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
- Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
- Besondere Vorschriften
9.4 Technische Kenntnisse
Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
- Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
- Das COSPAS-SARSAT-System
- Kenntnisse über die Grundausrüstung einer Seefunkstelle UKW-DSC-Wachempfänger
Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II
10.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
- DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
- Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
- Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
- Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
- Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases
10.2 Rechtliche Bestimmungen
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
10.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten
- Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
- Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen Funktionsanforderungen im GMDSS
- Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
- Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
- Aufzeichnungen über den Funkverkehr
- Kenntnis über Dienstbehelfe und Handbücher
- Funker-Zeugnisse
- Verbotene Aussendungen
- Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
- Sicherung der Seefahrt
- Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln
Suche und Rettung (SAR)
- Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC's)
- Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
- Notverkehr
- Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
- Sammelanrufe
- Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
- Verkehrsabrechnung
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
- Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
- Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
- Besondere Vorschriften
10.4 Technische Kenntnisse
Allgemeine Kenntnisse des Funkverkehrs im mobilen Seefunkdienst und im mobilen Seefunkdienst über Satelliten
- Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
- Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
- Kenntnisse über die Funkeinrichtungen einer Seefunkstelle DSC-Wachempfänger
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses I
11.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
- DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
- Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
- Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen
- Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
- Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases
11.2 Rechtliche Bestimmungen
- Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
- Telekommunikationsgebührenverordnung
- Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
- Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
11.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS
- Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
- Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen entsprechend der Vollzugsordnung für den Funkdienst, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW)
- Funktionsanforderungen im GMDSS
- Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen
- Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
- Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung
- Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
- Aufzeichnungen über den Funkverkehr
- Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
- Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
- Besichtigungen und Überprüfungen
- Funksicherheitszeugnisse
- Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
- Sicherung der Seefahrt
- Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln
Suche und Rettung (SAR)
- Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC's)
- Handbuch für Suche und Rettung (MERSAR)
- Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
- Schiffsmeldesysteme
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
- Notverkehr
- Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
- Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
- Sammelanrufe
- Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
- Verkehrsabrechnung
Erdkunde, insbesondere Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
- Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt
- Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
- Besondere Vorschriften
11.4.Technische Kenntnisse
Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
- Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
- Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
- Kenntnisse über die Grundausrüstung einer Seefunkstelle DSC-Wachempfänger
- Fehlersuche und deren Behebung
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
Anlage 4
Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenflugfunkdienst
1.1 Fertigkeiten
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
1.2 Rechtliche Bestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
der Telekommunikationsgebührenverordnung
des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)
1.3 Sonderbestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes
Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst; Kenntnis der Frequenzen, auf denen der Sprechfunkverkehr für Flugsicherungszwecke unter Verwendung der deutschen Sprache abgewickelt werden darf
1.4 Technische Kenntnisse
Kenntnis der
A Grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen
Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst
2.1 Fertigkeiten
A Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
B Schriftliche Übersetzung eines Textes nach aus dem Fluginformationsdienst (zB Notam), in die deutsche Sprache
2.2 Rechtliche Bestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
der Telekommunikationsgebührenverordnung
des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen, ausländische Funker-Zeugnisse) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)
2.3 Sonderbestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes
Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst
2.4 Technische Kenntnisse
Kenntnis der
A grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen
Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst
3.1 Fertigkeiten
A Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
B Schriftliche Übersetzung eines Textes aus dem Flugverkehrskontrolldienst (zB Notam), in die deutsche Sprache
3.2 Rechtliche Bestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
der Telekommunikationsgebührenverordnung
des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Luftfahrzeugfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
3.3 Sonderbestimmungen
Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Inhalt des Flugplanes, Änderung von Flugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes, Freigaben für Instrumentenflüge
Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst
3.4 Technische Kenntnisse
Kenntnis der
A Wirkungsweise und des Aufbaues der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen
D Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Funknavigationsanlagen sowie der Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen
Für den Erwerb eines Eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst
4.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
4.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
4.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten
Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend
Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen.
Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Verkehrsgeographie
Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle
4.4 Technische Kenntnisse
Grundlegende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst
5.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
5.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
5.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten
Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend
Begriffsbestimmungen
Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Verkehrsgeographie
Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle
5.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst
6.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche
Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache
– Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs“
6.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
6.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten
Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen
6.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über
Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst
7.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche
Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache
– Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs“
7.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
7.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten
Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen
Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen
7.4 Technische Kenntnisse
Eingehende Kenntnisse über:
Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen
Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen
Bedienung und Wartung
Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses II
8.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
– Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
– Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
– Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases
8.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
8.3 Sonderbestimmungen
Grundkenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten
– Seengebiete
– Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
– Funktionen im GMDSS
– funktechnische Rettungsmittel
– Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
– Aufzeichnungen über den Funkverkehr
– Kenntnisse über Dienstbehelfe
– Funker-Zeugnisse
– Verbotene Aussendungen
– Bewilligungen für die Funkanlagen
– Sicherung der Seefahrt
– Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln
Suche und Rettung (SAR)
– das COSPAS-SARSAT-System
– Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
– Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
– Notverkehr
– Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
– Sammelanrufe
– Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
– Verkehrsabrechnung
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
– Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
– Nationale Vorschriften die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
– Besondere Vorschriften
8.4 Technische Kenntnisse
Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst
– Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
– Kenntnisse über die Arbeitsweise von Funkeinrichtungen
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses I
9.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
– Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen
– Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
– Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases
9.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
9.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS
– Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
– Empfangsbereitschaft auf den UKW-Not- und Sicherheitsfrequenzen
– Funktionsanforderungen im GMDSS für Schiffe in Seengebieten A1
– Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen für Schiffe in Seengebieten A1
– Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
– Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
– Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,
– Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung
– Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
– Aufzeichnungen über den Funkverkehr
– Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
– Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
– Besichtigungen und Überprüfungen
– Funksicherheitszeugnisse
– Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
– Sicherung der Seefahrt
– Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln
Suche und Rettung (SAR)
– Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
– Handbuch für Suche und Rettung (IAMSAR)
– Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
– Schiffsmeldesysteme
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
– Notverkehr
– Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
– Sammelanrufe
– Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
– Verkehrsabrechnung
Erdkunde, Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien für Schiffe in Seegebieten A1
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
– Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
– Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
– Besondere Vorschriften
9.4 Technische Kenntnisse
Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
– Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
– Das COSPAS-SARSAT-System
– Kenntnisse über die Grundausrüstung einer Seefunkstelle UKW-DSC-Wachempfänger
Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II
10.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
– Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können
– Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
– Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases
10.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
10.3 Sonderbestimmungen
Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten
– Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
– Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen Funktionsanforderungen im GMDSS
– Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
– Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
– Aufzeichnungen über den Funkverkehr
– Kenntnis über Dienstbehelfe und Handbücher
– Funker-Zeugnisse
– Verbotene Aussendungen
– Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
– Sicherung der Seefahrt
– Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln
Suche und Rettung (SAR)
– Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
– Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
– Notverkehr
– Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
– Sammelanrufe
– Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
– Verkehrsabrechnung
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
– Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
– Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
– Besondere Vorschriften
10.4 Technische Kenntnisse
Allgemeine Kenntnisse des Funkverkehrs im mobilen Seefunkdienst und im mobilen Seefunkdienst über Satelliten
– Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
– Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
– Kenntnisse über die Funkeinrichtungen einer Seefunkstelle DSC-Wachempfänger
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses I
11.1 Fertigkeiten
Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)
– DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
– Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
– Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen
– Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
– Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases
11.2 Rechtliche Bestimmungen
– Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
– Telekommunikationsgebührenverordnung
– Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
– Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)
11.3 Sonderbestimmungen
Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
Verkehrsgeographie
Kenntnis der allgemeinen Erdkunde
Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS
– Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
– Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen entsprechend der Vollzugsordnung für den Funkdienst, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW)
– Funktionsanforderungen im GMDSS
– Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen
– Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
– Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
– Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung
– Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
– Aufzeichnungen über den Funkverkehr
– Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
– Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
– Besichtigungen und Überprüfungen
– Funksicherheitszeugnisse
– Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
– Sicherung der Seefahrt
– Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln
Suche und Rettung (SAR)
– Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
– Handbuch für Suche und Rettung (IAMSAR)
– Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
– Schiffsmeldesysteme
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS
– Notverkehr
– Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
– Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
– Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
– Sammelanrufe
– Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
– Verkehrsabrechnung
Erdkunde, insbesondere Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien
Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
– Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
– Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
– Besondere Vorschriften
11.4.Technische Kenntnisse
Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
– Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
– Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
– Kenntnisse über die Grundausrüstung einer Seefunkstelle DSC-Wachempfänger
– Fehlersuche und deren Behebung
Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
Anlage 5
Umfang der zur Teilnahme am GMDSS erforderlichen Kenntnisse und
Fertigkeiten
I. Zur Erlangung des UKW-Betriebszeugnisses II
Gerätekunde
- DSC-Wachempfänger
- Wachempfängern für UKW
- DSC-Kodierer
- UKW-Funkanlagen
- UKW-Handsprechfunkgeräte
- EPIRB's
- sichere Handhabung und Montage
- sichere Bedienung
- Überprüfung
- Radartransponder (SART)
- NAVTEX-Empfänger
- Auswahl der NAVAREA
- Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen
- Auswahl der Nachrichtenart
Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache
Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen des UKW-GMDSS und dessen Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen
- DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
- Obligatorische Empfangsbestätigung
- Erweiterte Empfangsbestätigung
- Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
- An alle Funkstellen
- An eine Küstenfunkstelle
- An eine Seefunkstelle
- Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs Funkverkehr vor Ort
- Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
- Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe von Dienstbehelfen
- Auswahl geeigneter Kanäle
II. Zur Erlangung des UKW-Betriebszeugnisses I
Gerätekunde
Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS
- DSC-Wachempfänger
- Wachempfängern für VHF
- DSC-Kodierer
- UKW-Funkanlagen
- UKW-Handsprechfunkgeräte
- EPIRB's
- sichere Handhabung und Montage
- sichere Bedienung
- Überprüfung
- Radartransponder (SART)
- NAVTEX-Empfänger
- Auswahl der NAVAREA
- Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen
- Auswahl der Nachrichtenart
Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache
Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen des UKW-GMDSS und dessen Einrichtungen unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen
- DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
- Obligatorische Empfangsbestätigung
- Erweiterte Empfangsbestätigung
- Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
- An alle Funkstellen
- An eine Küstenfunkstelle
- An eine Seefunkstelle
- An eine Gruppe von Funkstellen
- An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet
- Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs Funkverkehr vor Ort
- Anwendung des Internationalen Signalbuches
- Anwendung des IMO-Handbuchs für Suche und Rettung für Handelsschiffe (MERSAR)
- Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
- Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe internationaler Dienstbehelfe
- Auswahl geeigneter Frequenzen/Kanäle
III. Zur Erlangung des Allgemeinen Betriebszeugnisses II
Gerätekunde
Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS
- DSC-Wachempfänger
- Wachempfängern für VHF
- Wachempfängern für MF
- Wachempfängern für MF/HF
- DSC-Kodierer
- UKW-Funkanlagen
- Grenz- und Kurzwellen-Funkanlagen
- Auswahlkriterien
- UKW-Handsprechfunkgeräte
- EPIRB's
- sichere Handhabung und Montage
- sichere Bedienung
- Überprüfung
- Radartransponder (SART)
- NAVTEX-Empfänger
- Auswahl der NAVAREA
- Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen
- Auswahl der Nachrichtenart
- Inmarsat-Anlagen
- Auswahl der NAVAREA
- Auswahl der Nachrichtenart
- Auswahl der NAVAREA
- Auswahl der Nachrichtenart
Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache
Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen der GMDSS Teilsysteme und Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen
- DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
- Obligatorische Empfangsbestätigung
- Erweiterte Empfangsbestätigung
- Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
- An alle Funkstellen
- An eine Küstenfunkstelle
- An eine Seefunkstelle
- An eine Gruppe von Funkstellen
- An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet
- Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs Funkverkehr vor Ort
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