Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-08-01
Letzte Aktualisierung 2017-07-05
Status Aufgehoben · 2018-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 44
Änderungshistorie JSON API
2.

Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Schüler, Studierende und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 0 Vor- und Familienname, akad. Grad 2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des 0 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:Bildung und Forschung (BF) 3
Bildungsdoku-mentationsgesetzes: 03 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS) 2
04 Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ) 1
05 Geburtsdatum 1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)
06 Geburtsort und Geburtsstaat 3
07 Familienname vor der ersten Eheschließung 3
08 Sozialversicherungsnummer 1, 2x
09 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)
10 Geschlecht 1, 2x, 3
11 Staatsangehörigkeit 1, 2x, 3
12 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)
13 Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde 3
14 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort 1, 2x
15 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
16 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
17 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1
18 Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments 3
Schüler und Absolventen von 19 Die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
Bildungseinrichtungen 20 Religionsbekenntnis ---
gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h des 21 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
Bildungsdoku- 22 Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf 1, 2x
mentationsgesetzes: 23 Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler 1, 2x
24 Schulkennzahl 1, 2x
25 Schulformkennzahl 1, 2x
26 Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang 1, 2x
27 Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig) 1, 2x
28 Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
29 Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
30 Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache 1, 2x
31 Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n) 1, 2x
32 Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1) 1, 2x
33 Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
34 Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
35 Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt 1, 2x
36 Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
Studierende und 37 Matrikelnummer 1, 2x
Absolventen von Bildungseinrichtungen 38 Bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen 1, 2x
gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b des Bildungsdoku- 39 Verliehene und allfällige weitere akademische Grade 1
mentationsgesetzes: 40 Beitragsstatus gemäß §§ 69 und 71 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 1
41 Schulform und Datum der allgemeinen Universitätsreife 1, 2x
42 Zusatzprüfungen ---
43 Allfällige Befristung der Zulassung ---
44 Fortsetzung des Studiums und Zulassungsstatus 1, 2x
45 Beteiligung an internationalen Mobilitätsprogrammen 1
46 Prüfungsdaten im Umfang der Prüfungsprotokolle einschließlich Studienberechtigungsprüfung ---
47 Vollständige Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung oder einer Prüfung, die zwar einen Studienabschnitt, nicht aber das gesamte Studium abschließt (samt Datum) 1
Externisten gemäß § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 48 Vor- und Familienname, akad. Grad 2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
(einschließlich § 8c des Schulorganisations 49 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
gesetzes, BGBl. Nr. 242/1962), an Bildungseinrichtungen 50 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS) 2
gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 51 Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ) 1
lit. a, b, c, f und g des Bildungsdokumentations-gesetzes: 52 Geburtsdatum 1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)
53 Geburtsort und Geburtsstaat 3
54 Familienname vor der ersten Eheschließung 3
55 Sozialversicherungsnummer 1, 2x, 3
56 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)
57 Geschlecht 1, 2x, 3
58 Staatsangehörigkeit 1, 2x, 3
59 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)
60 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
61 Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde 3
62 Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments 3
63 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
64 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
65 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1, 2x
66 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
67 Schulkennzahl 1, 2x
68 Schulformkennzahl 1, 2x
69 Schulstufe 1, 2x
70 Art der Externistenprüfung 1, 2x
71 Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung 1, 2x
72 Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
73 Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
Personen, die von Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. 74 Vor- und Familienname, akad. Grad 2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
Nr. 76, vom Besuch der Berufsschule 75 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder vom Schulbesuch 76 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS) 2
gemäß § 15 des Schul- 77 Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ) 1
pflichtgesetzes 1985 befreit sind: 78 Geburtsdatum 1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)
79 Geburtsort und Geburtsstaat 3
80 Familienname vor der ersten Eheschließung 3
81 Sozialversicherungsnummer 1, 2x
82 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)
83 Geschlecht 1, 2x, 3
84 Staatsangehörigkeit 1, 2x, 3
85 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)
86 Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde 3
87 Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments 3
88 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
89 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
90 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
91 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1, 2x
92 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
93 Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang 1, 2x
94 Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig) 1, 2x
95 Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
96 Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
97 Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache 1, 2x
98 Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n) 1, 2x
99 Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe I) 1, 2x
100 Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
101 Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
102 Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt 1, 2x
103 Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
104 Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch 1, 2x
105 Ersatzart der Schulpflicht 1, 2x
106 Schuljahr 1, 2x
107 Datum des Endes der Schulersatzpflicht 1, 2x
Erhalter von 108 Bezeichnung 1, 2x
Bildungseinrichtungen 109 Anschrift 1, 2x
gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 110 Rechtsnatur 1, 2x
lit. a, b, c, f, g, h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an 111 Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung) 1, 2x
den zuständigen Bundesminister durch den 112 Personalaufwand (gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung) 1, 2x
Rechtsträger, der die 113 Anzahl der ausgeschriebenen Stellen 1
Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt): 114 Anzahl der Pensionierungen 1
Erhalter von Bildungs- 115 Bezeichnung 1, 2x
einrichtungen gemäß § 2 116 Anschrift 1, 2x
Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g 117 Rechtsnatur 1, 2x
und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den 118 Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen) 1, 2x
zuständigen Bundesminister durch die Bundesdienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird): 119 Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen 1

Empfängerkreise:

1 Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;
2 Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung durch den zuständigen Bundesminister);
3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Arzneitaxeverordnung, BGBl. Nr. 128/1962; Apothekenbetriebsordnung, BGBl. II Nr. 171/1934 idF BGBl. I Nr. 191/1999 (bis 31. 12. 2004); Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. I Nr. 154/2001; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verschriebene Arzneimittel abgegeben werden): 01 Versicherungsnummer des Patienten 1, 2
02 Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen 1, 2
03 Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist) 1, 2
04 Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen 1, 2
05 Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse 1, 2
06 Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld 1, 2
07 Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation) 1, 2
08 Rezeptabgabedatum 1, 2
09 Kennzeichen neuerlicher Einreichung 1, 2
10 Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Pharmanummer, Stoffname, Menge, Anzahl der Packungen, Abgabeeinheiten, magistrale Zubereitung) 1, 2
11 Chefärztliche Genehmigung 1, 2
12 Rezeptgebührenbefreiung 1, 2
13 Rezeptgebühren, Taxbeträge, Kostenanteile und Zusatzgebühren sowie Abschläge und Selbstbehalte 1, 2
14 Betriebs-, Lauf- und Belegnummern 1, 2
15 Mehrwertsteuersatz 1, 2
16 Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen 1, 2
Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kunden abgegeben werden: 17 Kurzbezeichnung 1
18 Krankenkassennummer 1
19 Versichertengruppennummer 1
20 Versichertengruppenkurzbezeichnung 1
21 Rezeptanzahl 1
22 Rezeptgebühren 1
23 Taxbeträge + MWSt 1
24 Anzahl der gebührenpflichtigen Packungen 1
25 Abrechnungszeitraum 1
26 Datumsangaben 1

Empfängerkreise:

1Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und § 5 Gehaltskassengesetz;

2Zuständiger Krankenversicherungsträger als Verrechnungsstelle der Apotheke gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen der Österreichischen Apothekerkammer, der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (auf Verlangen).

SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel (§ 137 ASVG, § 93 GSVG, § 87 BSVG, § 65 B- KUVG) mit den Sozialversicherungsträgern durch Gewerbetreibende (insbesondere Augenoptiker, Kontaklinsenoptiker, Gehörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher) einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Gewerbeberechtigung gemäß § 94 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 349 Abs. 3 ASVG).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel abgegeben werden): 01 Versicherungsnummer des Patienten 1
02 Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen 1
03 Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist) 1
04 Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen 1
05 Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse 1
06 Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld 1
07 Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation) 1
08 Rezeptabgabedatum 1
09 Kennzeichen neuerlicher Einreichung 1
10 Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Gleitsichtbrillen) 1
11 Chefärztliche Genehmigung 1
12 Positionsnummer des verordneten/abgegebenen Heilbehelfs/Hilfsmittels 1
13 Tarife 1
14 Selbstbehaltbefreiung 1
15 Selbstbehalte 1
16 Betriebs-, Lauf- und Belegnummern 1
17 Mehrwertsteuersatz 1
18 Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen 1
Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel an Kunden abgegeben werden: 19 Kurzbezeichnung 1
20 Krankenkassennummer 1
21 Versichertengruppennummer 1
22 Versichertengruppenkurzbezeichnung 1
23 Rezeptanzahl 1
24 Selbstbehalt 1
25 Abrechnungszeitraum 1
26 Datumsangaben 1

Empfängerkreise:

1Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, §§ 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter physiotherapeutischer, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer oder ergotherapeutischer Behandlungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste gemäß § 7 Abs. 3 MTD-Gesetz (§ 135 Abs. 1 Z 1 ASVG)

Verrechnung der aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderlichen diagnostischen Leistungen durch klinische Psychologen (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG)

Verrechnung psychotherapeutischer Behandlungen durch Personen, die gemäß § 11 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG) mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. 200/1967,

Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 349 Abs. 2 und Abs. 3 ASVG, oder für den Träger der Krankenversicherung vom Hauptverband abgeschlossene Einzelverträge mit freiberuflich tätigen klinischen Psychologen bzw. freiberuflichen Psychotherapeuten gemäß § 349 Abs. 2 ASVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden oder verordneten Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten von Ärzten, denen eine Behandlung oder diagnostische Leistung verordnet wurde: 01 Versicherungsnummer des Patienten 1
02 Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen 1
03 Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist) 1
04 Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen 1
05 Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse 1
06 Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld 1
07 Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation) 1
08 Rezeptabgabedatum 1
09 Kennzeichen neuerlicher Einreichung 1
10 Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Art der Behandlung oder diagnostischen Leistung) 1
11 Chefärztliche Genehmigung 1
12 Positionsnummer der verordneten Leistung/Behandlung 1
13 Tarife 1
14 Selbstbehaltbefreiung 1
15 Selbstbehalte/Behandlungsbeiträge/Service-Entgelt 1
16 Betriebs-, Lauf- und Belegnummern 1
17 Mehrwertsteuersatz 1
18 Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen 1
Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Behandlungen durchgeführt oder dia- gnostische Leistungen erbracht werden: 19 Kurzbezeichnung 1
20 Krankenkassennummer 1
21 Versichertengruppennummer 1
22 Versichertengruppenkurzbezeichnung 1
23 Rezeptanzahl 1
24 Selbstbehalt 1
25 Abrechnungszeitraum 1
26 Datumsangaben 1

Empfängerkreise:

1Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, § § 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation) Zweck der Datenanwendung:

Formale Behandlung der vom Auftraggeber zu besorgenden Geschäftsfälle (einschließlich der Aufbewahrung der bei dieser Tätigkeit angefallenen Dokumente).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986, BGBl Nr. 76

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungsvorschriften.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Einbringer von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen, die im Wirkungsbereich des Auftraggebers schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden und einer Erledigung bedürfen: 01 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI) 2
02 Name/sonstige Bezeichnung 1
03 Anschrift 1
04 Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift 1
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1
06 Versandart 1
07 Eingangsdatum /elektronische Empfangsbestätigung 1
08 Fremdzahl und Fremddatum 1
09 Betrefftext (Gegenstandsbezeichnung) des Eingangsstücks 1
10 Art und Anzahl der Beilagen 1
11 Geschäftszahl 1
12 Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten) 1
13 Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden) 1
14 Eingangsstücknummer 1
15 Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen) 1
16 Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke) 1
17 Gegenstand (Betreff, Schlagworte) 1
18 Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk) 1
19 Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen) 1
20 Erledigungstext 1
21 Datum der Erledigung 1
22 Name/Titel des Bearbeiters 1
23 Name/Titel des Genehmigenden 1
24 Name/Titel des Abfertigenden 1
25 Datumsangaben der Erledigungsstadien 1
26 Ablagevermerk 1
27 Löschungsvermerk 1
Adressaten einer amtswegigen Geschäftstätigkeit: 28 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI) 2
29 Name/sonstige Bezeichnung 1
30 Anschrift 1
31 Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift 1
32 Telefon- und Faxnummer und andere zur 1
Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
33 Versandart 1
34 Art und Anzahl der Beilagen 1
35 Geschäftszahl 1
36 Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten) 1
37 Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden) 1
38 Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen) 1
39 Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke) 1
40 Gegenstand (Betreff, Schlagworte) 1
41 Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk) 1
42 Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen) 1
43 Erledigungstext 1
44 Datum der Erledigung 1
45 Name/Titel des Bearbeiters 1
46 Name/Titel des Genehmigenden 1
47 Name/Titel des Abfertigenden 1
48 Datumsangaben der Erledigungsstadien 1
49 Ablagevermerk 1
50 Löschungsvermerk 1

Empfängerkreise:

1Alle Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu befassen sind;

2Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

Zweck der Datenanwendung:

1.

Verarbeitung von Daten Anfragender im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes, der Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten;

2.

Verarbeitung von Daten zu informierender Personen, sofern aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zu einem bestimmten Thema ein allgemeines Bedürfnis an Informationen besteht.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76 (insbesondere Anlage zu § 2 Teil 1und 2); Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 sowie die Auskunftspflichtgesetze der Länder, gesetzliche Regelungen über die Selbstverwaltungskörper, insbesondere: Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998, Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991, Ärztegesetz, 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), BGBl. I Nr. 58/1999 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG 1972), BGBl. Nr. 66/1972, Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. 200/1967.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Anfrage oder Informationstätigkeit oder bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden oder wenn von Betroffenen die weitere Zusendung von Informationsmaterial gewünscht wird.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Anfragende, die an den Auftraggeber im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herangetreten sind: 01 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI) 1
02 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung ---
03 Anrede/Geschlecht ---
04 Anschrift ---
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die ---
sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
06 Datum der Anfrage bzw. Datum und Uhrzeit des Anrufes/E-Mail-Nachricht ---
07 Thema (zu welchem Themenkreis Informationsunterlagen gewünscht werden/wurden) ---
08 Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen ---
Personen, bei denen ein Informationsbedarf zu einem bestimmten Thema besteht und bei denen die Datenverwendung nach § 47 DSG 2000 zulässig ist: 09 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI) 1
10 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung ---
11 Anrede/ Geschlecht ---
12 Anschrift ---
13 Zielgruppe ---
14 Thema (an welchem Themenkreis ein allgemeines Informationsbedürfnis besteht) ---
15 Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen ---

Empfängerkreise:

1Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA031 Vereinsregister

A. Lokales Vereinsregister

Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Vereinsregisters durch die Vereinsbehörden erster Instanz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 16 und 17 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), BGBl. I Nr. 66/2002.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten (§ 16 Abs. 3 VereinsG). A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 im örtlichen Wirkungs- bereich des Auftrag- gebers: 01 Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz 1, 2, 3
02 Name des Vereins 1, 2, 3
03 Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG) 1, 2, 3
04 Datum des Entstehens 1, 2, 3
05 Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift 1, 2, 3
06 Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins 1, 2, 3
07 Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist) 1, 2, 3
08 Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit) 1, 2, 3
09 Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines) 1, 2, 3
10 Änderungen zu den Eintragungen 3
11 Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 1, 2, 3
12 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 4
13 Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 2, 3
14 Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 2, 3
15 Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 2, 3
16 Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3
17 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 4
18 Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3
19 Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins 2, 3
20 Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins 2, 3
21 Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins 2, 3
22 Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode 1, 2, 3
23 Name des Abwicklers 1, 2, 3
24 Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers 1, 2, 3
25 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 4
26 Geburtsdatum des Abwicklers 2, 3
27 Geburtsort des Abwicklers 2, 3
28 Zustellanschrift des Abwicklers 2, 3
29 Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung 1, 2, 3
30 Änderungen zu den Eintragungen 3
31 Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen) 2, 3
32 Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum) 3
33 Verfahrens- und Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG) 3

A.2 Empfängerkreise:

1Auskunftswerber (§ 17 Abs. 1 VereinsG);

2Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 17 Abs. 1 und 2 VereinsG);

3Zentrales Vereinsregister (§ 18 VereinsG);

4Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Zentrales Vereinsregister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Vereinsregisters als Informationsverbundsystem, mit den Vereinsbehörden erster Instanz als teilnehmende Auftraggeber, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (§ 18 Abs. 1 VereinsG).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 18 und 19 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), BGBl. I Nr. 66/2002.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten.

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002: 01 Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz 1, 2, 3, 4, 5
02 Name des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
03 Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG) 1, 2, 3, 4, 5
04 Datum des Entstehens 1, 2, 3, 4, 5
05 Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift 1, 2, 3, 4, 5
06 Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
07 Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist) 1, 2, 3, 4, 5
08 Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit) 1, 2, 3, 4, 5
09 Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines) 1, 2, 3, 4, 5
10 Änderungen zu den Eintragungen 4
11 Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 1, 2, 3, 4, 5
12 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 6
13 Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 3, 4, 5
14 Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 3, 4, 5
15 Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 3, 4, 5
16 Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
17 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 6
18 Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
19 Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins 3, 4, 5
20 Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins 3, 4, 5
21 Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins 3, 4, 5
22 Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode 1, 2, 3, 4, 5
23 Name des Abwicklers 1, 2, 3, 4, 5
24 Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers 1, 2, 3, 4, 5
25 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 6
26 Geburtsdatum des Abwicklers 3, 4, 5
27 Geburtsort des Abwicklers 3, 4, 5
28 Zustellanschrift des Abwicklers 3, 4, 5
29 Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung 1, 2, 3, 4, 5
30 Änderungen zu den Eintragungen gemäß § 18 Abs. 2 VereinsG 4, 5
31 Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen) 3, 4, 5
32 Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum) 4, 5
33 Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG) 4, 5
34 Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem 4

B.2 Empfängerkreise:

1Personen, denen eine Online-Einzelabfrage gemäß § 19 Abs. 3 VereinsG eröffnet wurde;

2Auskunftswerber im Wege einer Vereinsbehörde erster Instanz gemäß § 19 Abs. 1a VereinsG;

3Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses im Wege einer Vereinsbehörde erster Instanz gemäß § 19 Abs. 2 VereinsG;

4Vereinsbehörden erster Instanz als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (§ 18 Abs. 1 VereinsG);

5Organe der Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts, denen eine Abfrage im Zentralen Vereinsregister eröffnet wurde, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist (§ 19 Abs. 2 VereinsG);

6Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

SA001 Rechnungswesen und Logistik
SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse
SA003 Mitgliederverwaltung
SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände
SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts
SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse
SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen
SA008 Personenstandsbücher
SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz
SA010 Melderegister
SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten
SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse
SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger
SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber
SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation
SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation
SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland
SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer
SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer
SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation
SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke
SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden
SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung
SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen
SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken
SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende
SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten
SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation)
SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate
SA031 Vereinsregister
SA032 Videoüberwachung

SA001 Rechnungswesen und Logistik

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers (Empfänger und Erbringer von Lieferungen oder Leistungen): 01 Ordnungsnummer 1 - 11
02 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung 1 - 11
03 Anrede/Geschlecht 1 - 11
04 Anschrift 1 - 11
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
06 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 11
07 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 11
08 Firmenbuchdaten 1 - 11
09 Daten zur Bonität 3, 11
10 Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 - 4, 7, 8, 11
11 Zuordnung zu einer bestimmten Kunden- und Lieferantenkategorie (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11
12 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 - 11
13 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 - 11
14 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 11
15 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 - 11
16 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 - 5, 7, 11
17 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 - 11
18 Bei der Leistungserbringung mitwirkende Dritte einschließlich Angaben über die Art der Mitwirkung 1 - 11
19 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw.) 1 - 11
20 Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 - 5, 7 - 9, 11
21 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 - 5, 7 - 9, 11
22 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8, 11
23 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 - 11
24 Bankverbindung 1 - 9, 11
25 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 - 4
26 Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 - 4, 7
27 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 - 4, 6 - 8, 11
28 Mahndaten/Klagsdaten 1 - 7, 11
29 Konto- und Belegdaten 1 - 9, 11
30 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 - 5, 8
31 Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Sachbearbeiter oder Kontaktperson beim Auftraggeber: 32 Ordnungsnummer 1 - 12
33 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) 1 - 12
34 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Auftraggeber 1 - 12
35 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
36 Funktion des Betroffenen beim Auftraggeber 1 - 12
37 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 - 12
38 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 - 11
An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte: 39 Ordnungsnummer 1 - 12
40 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung 1 - 12
41 Anrede/Geschlecht 1 - 12
42 Anschrift 1 - 12
43 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 12, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
44 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 12
45 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 12
46 Firmenbuchdaten 1 - 12
47 Daten zur Bonität 3
48 Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 - 4, 7, 8, 11
49 Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie der Leistungserbringer (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11, 12
50 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 - 12
51 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 - 12
52 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
53 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 - 12
54 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 - 5, 7, 11
55 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 - 12
56 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw. ) 1 - 12
57 Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 - 5, 7 - 9, 12
58 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 - 5, 7 - 9, 12
59 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8
60 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 - 10, 12
61 Bankverbindung 1 - 9, 12
62 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 - 4, 8
63 Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 - 4, 7
64 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 - 4, 6 - 8, 12
65 Mahndaten/Klagsdaten 1 - 7
66 Konto- und Belegdaten 1 - 9
67 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 - 5, 8
68 Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Kontaktpersonen beim Kunden, Lieferanten oder an der Geschäftsabwicklung mitwirkenden Dritten: 69 Ordnungsnummer 1 - 12
70 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) 1 - 12
71 Zugehöriger Kunde, Lieferant oder Dritter 1 - 12
72 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Kunden, Lieferanten oder Dritten 1 - 12
73 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
74 Funktion des Betroffenen beim Leistungsempfänger oder Leistungserbinger 1 - 12
75 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 - 12
76 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 - 12
Bloße Zustell-, Lieferungs-, Rechnungsadressaten und dgl.: 77 Ordnungsnummer 1 - 9
78 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 9
79 Anschrift 1 - 9
80 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
81 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 9
82 Angaben über besondere Bedingungen für die Annahme der Zustellung, Lieferung oder Leistung 1 - 9
Fremdkapitalgeber: 83 Ordnungsnummer 1 - 5, 11
84 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 5, 11
85 Anschrift 1 - 5, 11
86 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 5, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
87 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 5, 11
88 Bankverbindung 1 - 5, 11
89 Forderungen an den Auftraggeber 1 - 5, 11
90 Gegenforderungen des Auftraggebers 1 - 5, 11
Gesellschafter: 91 Ordnungsnummer 1 - 6, 11
92 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 6, 11
93 Anschrift 1 - 6, 11
94 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 6, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
95 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 6, 11
96 Bankverbindung 1 - 6, 11
97 Ausstehende Einlagen 1 - 6, 11
98 Sonstige Forderungen des Auftraggebers (z.B. Privatentnahmen) 1 - 6, 11
99 Bezüge 1 - 6, 11
100 Gewinn- und Verlustanteile 1 - 6, 11

Empfängerkreise:

1* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2* Rechtsvertreter im Geschäftsfall;

3 Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;

4* Gerichte;

5* Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;

6* Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);

7* Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;

8* Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;

9* Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;

10 Bundesanstalt ”Statistik Österreich” für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;

11* Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie gewerblichen Kunden und Großkunden;

12* Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
1. Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte): 01 Personalnummer 1 – 24
02 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel 1 – 25
03 frühere Familiennamen 1 – 24
04 Geburtsdatum 1 - 13, 15 - 23
05 Geburtsort 1 - 13, 15 - 22
06 Geschlecht 1 - 23
07 Familienstand 1, 2, 4, 5, 9 - 13, 17 - 19, 21, 22
08 Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) 2, 4, 5, 9 – 13, 17 - 19, 21, 22
09 Gesetzlicher Vertreter 1, 2, 4, 5, 8 - 19, 21, 22
10 Staatsbürgerschaft 2 - 12, 16, 21, 22
11 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9 - 11, 14, 21, 22
12 Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende 2 - 7, 9 - 11, 15, 16, 18, 21, 22, 25
13 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 23, 25
14 Wohnadresse 1 – 17, 21 - 23
15 Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 17, 21 - 23, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
16 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22
17 Sozialversicherungsnummer 2, 4, 5, 9 - 12, 18, 19, 21 - 24
18 Sozialversicherungsträger 2, 4, 5, 9 - 12, 19, 21 - 23
19 Daten zur Krankenscheinverwaltung 2, 18, 21 - 23
20 Dienstnehmer-Sozialversicherungsdaten Versichertenmeldung: Beitragsgruppe An-/Abmeldedatum und Änderungsdatum Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Geringfügigkeit
2, 4, 5, 10, 19, 21, 22
Verwandtschaftsverhältnis zum Dienstgeber Beteiligung am Unternehmen des Dienstgebers Lehrzeit (1. Lehrjahr von - bis, Lehrzeitende) Nacht- Schwerarbeit (Anfang, Ende) Art des Bezuges (Monatslohn, Zeitlohn) Daten zur Entgeltfortzahlung (nur bei ÖBBBediensteten) Beitragsgrundlage für Malusberechnung Fondsschlüssel für Nebenbeiträge (z. B. Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag) Abmeldegrund Kündigungsentschädigung (von, bis) Urlaubsabfindung, -entschädigung/ Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (von, bis)
Beitragsgrundlagenmeldung: Beitragszeitraum (von-bis-Monat, Jahr, Verrechnungsart) Allgemeine Beitragsgrundlage Beitragsgrundlage Sonderzahlung Anzahl der Tage mit Teilentgelt Beitragspflichtiges Teilentgelt Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Anspruch auf Sonderzahlung (ja, nein)
Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß § 8 EFZG Anspruch auf Pauschalbetrag Kennzeichen für Krankheit/Unglücksfall, Arbeitsunfall/Berufskrankheit Anspruch in Wochen Vorbezugstage (Summe, Angabe in Arbeitstagen oder Kalendertagen) Erstattungszeitraum (Beginn, Ende) Fortgezahltes Bruttoentgelt Art der Beschäftigung (Arbeiter, Lehrling, Heimarbeiter, Sonstige) Tagesturnus (Anzahl der Tage) Berechnung der Ansprüche nach Kalenderjahr/Arbeitsjahr Ende des Entgeltanspruches Vordienstzeiten (von, bis) Arbeitsfreie Tage
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Bruttoentgelt im letzten Beitragszeitraum ohne Sonderzahlung Bezug (von, bis, Betrag) Betragssumme Sonderzahlungsanspruch (ja, nein) Sachbezug (Anzahl der Tage, Text) Entgelt wird bezahlt bis EFZ-Anspruch in Wochen Berechnung der Ansprüche nach Arbeits-Kalenderjahr, Arbeits- Kalendertage Teilentgelt – Prozentanteil des Gesamtentgeltes (Prozente, von, bis) Provision während der Arbeitsunfähigkeit (ja, nein) Anrechnung Vorerkrankungen (von, bis)
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis) Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge) Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis) Unterbrechung des Bezuges während der letzten drei Monate (von, bis) Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate, Anzahl Wochen) Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes (gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch) Anspruch auf das halbe Entgelt (bis) Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)
Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG:
MVK-Leitzahl 2, 12, 24
MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen) 2, 12, 24
Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) 2, 12, 24
Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag) 2, 12, 24
Eingezahlter Betrag an MV 2, 12, 24
MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) 2, 12, 24
Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell) 24
Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus 24
Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer 24
Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlung durch Karenzurlaub) 2, 24
21 Eintrittsdatum 2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
22 Vordienstzeiten 10, 13, 19, 21, 22
23 Austrittsdatum, Kündigungsfrist 2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
24 Art der Beendigung des Dienstverhältnisses 2, 4, 5, 9 – 11, 21, 22
25 Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen 4 – 8, 11, 21, 22
26 Daten der Beschäftigungsbewilligung 4 - 7, 9, 21, 22
27 Bezeichnung der Tätigkeit 2, 4 - 7, 9, 18, 21, 22
28 Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter/Angestellte) 2 – 7, 9, 15, 16, 21, 22
29 Kammerzugehörigkeit 2, 5, 16, 21, 22
30 Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte 4, 5, 21, 22
31 Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22
32 Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte 4, 5, 21, 22
33 Arbeitszeiterfassung 4, 5, 21, 22
34 Sonstige Daten zur Arbeitszeit (insbesondere Geringfügigkeit, Arbeitsstunden, Überstunden, Gleitzeit, Nacht- und Teilzeitarbeit) 2, 4 - 7, 9, 10, 12, 21, 22
35 Daten zur Urlaubsverwaltung 3 - 5, 9, 10, 21, 22
36 Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen 4, 5, 21, 22
37 Krankenstand, einschließlich Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Beginn, Ende und Dauer) 2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22
38 Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls 2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22
39 Kuraufenthalte 2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22
40 Mutterschutz (Beginn und Ende) 2 - 5, 9, 10, 18, 19, 21, 22
41 Karenzurlaub gemäß MSchG und EKUG (Beginn und Ende) 2 - 5, 9, 10, 15, 18, 19, 21, 22
42 Präsenzdienst, Ausbildungsdienst oder Zivildienst (Beginn und Ende) 2 - 5, 9, 10, 15, 19, 21, 22
43 Art und Dauer der sonstigen Abwesenheit wegen Dienstverhinderung oder Dienstfreistellung (einschließlich vereinbarte Karenzierung) 2 - 5, 9, 10, 19, 21, 22
44 Daten zur Entgeltfortzahlung 2 - 5, 10, 19, 21, 22
45 Beschäftigungsrelevante Daten gemäß Arbeit- nehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945 idgF., Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968 idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften 4 – 7, 18, 21, 22
46 Grad der Behinderung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 2 - 5, 9, 11, 15, 21, 22
47 Gesetzliche, kollektivvertragliche, betriebsvereinbarungsmäßige und einzelvertragliche Grundlagen der Entgeltberechnung (Einstufung) 2, 4 - 5, 8, 9, 10, 19, 21, 22
48 Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels) 1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 14, 19, 21, 22
49 Daten der Entgeltsfortzahlung ---
50 Abzüge vom Nettoentgelt auf Grund Gesetzes oder betrieblicher Vereinbarungen 13 - 14, 17, 19, 21, 22
51 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 10, 12, 21, 22
52 Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren) 1, 2, 4, 5, 10, 12, 14, 19, 21, 22
53 Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis 2, 4, 5, 12, 14, 21, 22
54 Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22
55 Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 14, 15, 21, 22
56 Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers 4, 5, 13, 14, 21, 22
57 Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen 1, 14, 21, 22
58 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 5, 21, 22
59 Daten des Lohnzettels (L - 16 Formular) 10, 12, 21, 22
60 Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag (ja/nein) 2, 12, 21, 22
61 Wohnsitzfinanzamt ---
62 Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung im Zeitraum der Beschäftigung) 5, 12, 14, 19, 21, 22
63 Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22
64 Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung) 4, 5, 7, 21, 22
65 Nebenbeschäftigungen 20, 21, 22
66 Daten nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und Berufsschulbesuch 4, 5, 8, 9, 16, 21, 22
2. Organe (und deren Mitglieder) und sonstige Funktionsträger von juristischen Personen und Personen-gemeinschaften, soweit sie nicht Beschäftigte gemäß Punkt 1 sind (umfasst auch ehemalige Organe und Funktionsträger): 67 Personal- oder Ordnungsnummer 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22
68 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel 1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 17, 19, 20 - 22, 25
69 Frühere Familiennamen 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 21, 22
70 Geburtsdatum 1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13, 15 - 17, 19, 20 - 22
71 Geburtsort 1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13, 15 - 17, 19, 20 - 22
72 Geschlecht 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22
73 Familienstand 1, 2, 11 - 13, 17, 19, 21, 22
74 Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Organverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) 2, 4, 5, 9, 11– 13, 17, 19, 21, 22
75 Gesetzlicher Vertreter 1, 4, 5, 9, 11 - 17, 19, 21, 22
76 Staatsbürgerschaft 2, 4, 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21, 22
77 Fremdenrechtliche Voraussetzungen der Funktionsausübung 4, 5, 21, 22
78 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9, 11, 14, 21, 22
79 Wohnadresse 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 21, 22
80 Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
81 Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende 2, 4 - 7, 9 - 11, 21, 22, 25
82 Umfang der Vertretungsbefugnis 4, 14, 21, 22
83 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 22, 25
84 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22
85 Datum der Bestellung in die Funktion 2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
86 Daten betreffend die Verhinderung der Funktionsausübung 2, 4, 5, 19, 21, 22
87 Datum der Funktionsbeendigung 2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
88 Art der Funktionsbeendigung 2, 4, 5, 9, 11, 21, 22
89 Kammerzugehörigkeit 2, 16, 21, 22
90 Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte 4, 5, 21, 22
91 Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22
92 Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte 4, 5, 21, 22
93 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen der Berechnung der Funktionsentschädigung 2, 21, 22
94 Daten zur Berechnung der Funktionsentschädigung (Brutto- und Nettobezüge) 2, 21, 22
95 Daten der Entgeltsfortzahlung ---
96 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 12, 21, 22
97 Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren) 2, 14, 21, 22
98 Sozialleistungen 2, 14, 19, 21, 22
99 Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22
100 Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 14, 15, 21, 22
101 Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers 4, 5, 13, 14, 21, 22
102 Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen 1, 14, 21, 22
103 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 21, 22
104 Wohnsitzfinanzamt 21
105 Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung) 5, 12, 14, 19, 21, 22
106 Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22
107 Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung) 4, 5 - 7, 21, 22
108 Nebenbeschäftigungen 21, 22

Empfängerkreise:

1 Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;

2 Sozialversicherungsträger und Betriebskrankenkassen;

3 Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;

4 Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;

5 Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behinderten- vertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz);

6 Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden;

7 Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.);

8 Lehrlingsstelle gemäß § 19 Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen;

9 Arbeitsmarktservice;

10 Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;

11 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) z.B. gemäß § 16 Behinderteneinstellungsgesetz;

12 Finanzamt;

13 Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung;

14 mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken;

15 vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

16 gesetzliche Interessensvertretungen;

17 Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs. 3 ArbVG;

18 Betriebsärzte;

19 Pensionskassen;

20 Rechnungshof;

21* Rechtsvertreter;

22* Gerichte;

23* Mitversicherte;

24 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;

25* Kunden und Interessenten des Auftraggebers.

SA003 Mitgliederverwaltung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Mitgliederverzeichnissen, Evidenz der Mitglieds- und Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder Förderern von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personengemeinschaften, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen und Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber.

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