Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (MOT-V)
| Anlage 1 | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WESENTLICHE MERKMALE DES (STAMM-)MOTORS | ||||||||||||||
| (Bei Vorhandensein mehrerer Stamm-Motoren jeweils gesondert vorzulegen) | ||||||||||||||
| 1. | BESCHREIBUNG DES MOTORS | |||||||||||||
| 1.1. | Hersteller: | |||||||||||||
| 1.2. | Motorkennnummer des Herstellers: | |||||||||||||
| 1.3. | Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.4. | Bohrung: | mm | ||||||||||||
| 1.5. | Hub: | mm | ||||||||||||
| 1.6. | Anzahl und Anordnung der Zylinder: | |||||||||||||
| 1.7. | Hubraum: | cm3 | ||||||||||||
| 1.8. | Nenndrehzahl: | |||||||||||||
| 1.9. | Drehzahl bei maximalem Drehmoment: | |||||||||||||
| 1.10. | Volumetrisches Verdichtungsverhältnis (Toleranz angeben): | |||||||||||||
| 1.11. | Beschreibung der Verbrennungsanlage: | |||||||||||||
| 1.12. | Zeichnung(en) des Brennraums und des Kolbenbodens | |||||||||||||
| 1.13. | Mindestquerschnitt der Einlass- und Auslasskanäle: | |||||||||||||
| 1.14. | Kühlsystem | |||||||||||||
| 1.14.1. | Flüssigkeitskühlung | |||||||||||||
| 1.14.1.1. | Art der Flüssigkeit: | |||||||||||||
| 1.14.1.2. | Kühlmittelpumpe(n): ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.14.1.3. | Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.14.1.4. | Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.14.2. | Luftkühlung | |||||||||||||
| 1.14.2.1. | Gebläse: ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.14.2.2. | Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.14.2.3. | Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.15. | Vom Hersteller zugelassene Temperatur | |||||||||||||
| 1.15.1. | Flüssigkeitskühlung: höchste Temperatur am Motoraustritt: | K | ||||||||||||
| 1.15.2. | Luftkühlung: Bezugspunkt: | |||||||||||||
| Höchste Temperatur am Bezugspunkt: | K | |||||||||||||
| 1.15.3. | Höchste Ladelufttemperatur am Austritt des Zwischenkühlers (falls zutreffend): | K | ||||||||||||
| 1.15.4. | Höchste Abgastemperatur an der Anschlussstelle zwischen Auspuffsammelrohr(en) und Auspuffkrümmer(n): K | |||||||||||||
| 1.15.5. | Schmiermitteltemperatur: | mindestens | K | |||||||||||
| höchstens | K | |||||||||||||
| 1.16. | Auflader: ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.16.1. | Marke: | |||||||||||||
| 1.16.2. | Typ: | |||||||||||||
| 1.16.3. | Beschreibung des Systems (z. B. maximaler Ladedruck, Druckablassventil (wastegate), falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.16.4. | Zwischenkühler: ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.17. | Ansaugsystem: höchstzulässiger Ansaugunterdruck bei Motornenndrehzahl und bei Volllast: kPa | |||||||||||||
| 1.18. | Auspuffanlage: höchstzulässiger Abgasgegendruck bei Motornenndrehzahl und Volllast: kPa | |||||||||||||
| 2. | MASSNAHMEN GEGEN LUFTVERUNREINIGUNG | |||||||||||||
| 2.1. | Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2. | Zusätzliche Einrichtungen zur Abgasreinigung (falls vorhanden und nicht in einem anderen Abschnitt aufgeführt) | |||||||||||||
| 2.2.1. | Katalysator: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.1.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 2.2.1.2. | Type(n): | |||||||||||||
| 2.2.1.3. | Anzahl der Katalysatoren und Monolithen: | |||||||||||||
| 2.2.1.4. | Abmessungen und Volumen des Katalysators (der Katalysatoren): | |||||||||||||
| 2.2.1.5. | Art der katalytischen Reaktion: | |||||||||||||
| 2.2.1.6. | Gesamtbeschichtung mit Edelmetall: | |||||||||||||
| 2.2.1.7. | Konzentrationsverhältnis der Edelmetalle: | |||||||||||||
| 2.2.1.8. | Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff): | |||||||||||||
| 2.2.1.9. | Zellendichte: | |||||||||||||
| 2.2.1.10. | Art des (der) Katalysatorgehäuse(s): | |||||||||||||
| 2.2.1.11. | Lage des Katalysators (der Katalysatoren) (Ort und Höchst-/Mindestentfernung vom Motor): | |||||||||||||
| 2.2.1.12. | Normaler Betriebstemperaturbereich (K): | |||||||||||||
| 2.2.1.13. | Gegebenenfalls erforderliches Reagens: | |||||||||||||
| 2.2.1.13.1. | Art und Konzentration des für die katalytische Reaktion erforderlichen Reagens: | |||||||||||||
| 2.2.1.13.2. | Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: | |||||||||||||
| 2.2.1.13.3. | Gegebenenfalls geltende internationale Norm: | |||||||||||||
| 2.2.1.14. | NOx-Sonde: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.2. | Sauerstoffsonde: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.2.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 2.2.2.2. | Typ: | |||||||||||||
| 2.2.2.3. | Lage: | |||||||||||||
| 2.2.3. | Lufteinblasung: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.3.1. | Art (Selbstansaugung, Luftpumpe usw.): | |||||||||||||
| 2.2.4. | Abgasrückführung: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.4.1. | Eigenschaften (gekühlt/nicht gekühlt, Hochdruck/Niederdruck usw.): | |||||||||||||
| 2.2.5. | Partikelfilter: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.5.1. | Abmessungen und Volumen des Partikelfilters: | |||||||||||||
| 2.2.5.2. | Typ und Aufbau des Partikelfilters: | |||||||||||||
| 2.2.5.3. | Lage (Ort und Höchst-/Mindestentfernung vom Motor): | |||||||||||||
| 2.2.5.4. | Verfahren/Einrichtung zur Regenerierung: Beschreibung und/oder Zeichnung | |||||||||||||
| 2.2.5.5. | Normaler Betriebstemperaturbereich (K) und Betriebsdruckbereich (kPa): | |||||||||||||
| 2.2.6. | Andere Einrichtungen: ja/nein (Nich Zzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.6.1. | Beschreibung und Wirkungsweise: | |||||||||||||
| 3. | KRAFTSTOFFSYSTEM FÜR DIESELMOTOREN | |||||||||||||
| 3.1. | Kraftstoffpumpe | |||||||||||||
| Druck (Toleranz angeben) oder Kennlinie: | kPa | |||||||||||||
| 3.2. | Einspritzanlage | |||||||||||||
| 3.2.1. | Pumpe | |||||||||||||
| 3.2.1.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.2.1.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.2.1.3. | Einspritzmenge: und mm3 (Toleranz angeben) je Hub oder Takt bei min-1 der Pumpe | |||||||||||||
| (Nenndrehzahl) bzw. min-1 (maximales Drehmoment) oder Kennlinie | ||||||||||||||
| Angabe des angewandten Verfahrens: am Motor/auf dem Pumpenprüfstand (Nichtzutreffendes streichen) | ||||||||||||||
| 3.2.1.4. | Einspritzzeitpunkt | |||||||||||||
| 3.2.1.4.1. | Verstellkurve des Spritzverstellers (Toleranz angeben): | |||||||||||||
| 3.2.1.4.2. | Einstellung des Einspritzzeitpunkts (Toleranz angeben): | |||||||||||||
| 3.2.2. | Einspritzleitungen | |||||||||||||
| 3.2.2.1. | Länge: | mm | ||||||||||||
| 3.2.2.2. | Innendurchmesser: | mm | ||||||||||||
| 3.2.3. | Einspritzdüse(n) | |||||||||||||
| 3.2.3.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.2.3.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.2.3.3. | Öffnungsdruck(Toleranz angeben) oder Kennlinie: | kPa | ||||||||||||
| 3.2.4. | Regler | |||||||||||||
| 3.2.4.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.2.4.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.2.4.3. | Abregeldrehzahl bei Volllast (Toleranz angeben): | min-1 | ||||||||||||
| 3.2.4.4. | Größte Drehzahl ohne Last(Toleranz angeben): | min-1 | ||||||||||||
| 3.2.4.5. | Leerlaufdrehzahl (Toleranz angeben): | min-1 | ||||||||||||
| 3.3. | Kaltstarteinrichtung | |||||||||||||
| 3.3.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.3.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.3.3. | Beschreibung: | |||||||||||||
| 4. | KRAFTSTOFFSYSTEM FÜR BENZINMOTOREN (*) | |||||||||||||
| 4.1. | Vergaser: : ........................................................................................................................... | |||||||||||||
| 4.1.1. | Fabrikmarke(n): ................................................................................................................... | |||||||||||||
| 4.1.2. | Typ(en): ............................................................................................................................... | |||||||||||||
| 4.2. | Indirekte Einspritzung: Einpunkt oder Mehrpunkt: ............................................................ | |||||||||||||
| 4.2.1- | Fabrikmarke(n): .................................................................................................................. | |||||||||||||
| 4.2.2. | Typ(en): .............................................................................................................................. | |||||||||||||
| 4.3. | Direkteinspritzung: ............................................................................................................. | |||||||||||||
| 4.3.1. | Fabrikmarke(n): .................................................................................................................. | |||||||||||||
| 4.3.2. | Typ(en): ............................................................................................................................. | |||||||||||||
| 4.4. | Kraftstoffdurchfluss (g/h) und Luft-/Kraftstoff-Verhältnis bei Nenndrehzahl und voll geöffneter Drosselklappe: | |||||||||||||
| 5. | VENTILEINSTELLUNG | |||||||||||||
| 5.1. | Maximale Ventilhübe und Öffnungs- sowie Schließwinkel, bezogen auf die Totpunkte, oder entsprechende Angaben: ................................................................................................... | |||||||||||||
| 5.2. | Bezugsgrößen- und/oder Einstellbereiche (*): | |||||||||||||
| 5.3. | Variable Ventileinstellung (sofern anwendbar und an welcher Stelle: Einlass und/oder Auslass) | |||||||||||||
| 5.3.1. | Typ: kontinuierlich oder ein/aus (*) | |||||||||||||
| 5.3.2. | Winkel der verdrehbaren Nockenwelle(n): ..................................................................... | |||||||||||||
| 6. | ANSAUG- UND AUSPUFFKANALANORDNUNG | |||||||||||||
| 6.1. | Lage, Größe und Zahl: | |||||||||||||
| 7. | ZÜNDANLAGE | |||||||||||||
| 7.1. | Zündspule: | |||||||||||||
| 7.1.1. | Fabrikmarke(n): .............................................................................................................. | |||||||||||||
| 7.1.2. | Typ(en): .......................................................................................................................... | |||||||||||||
| 7.1.3. | Anzahl: ........................................................................................................................... | |||||||||||||
| 7.2. | Zündkerze(n): ................................................................................................................. | |||||||||||||
| 7.2.1. | Fabrikmarke(n): ............................................................................................................. | |||||||||||||
| 7.2.2. | Typ(en): ......................................................................................................................... | |||||||||||||
| 7.3. | Magnetzündung: ............................................................................................................ | |||||||||||||
| 7.3.1. | Fabrikmarke(n): ............................................................................................................. | |||||||||||||
| 7.3.2. | Typ(en): ......................................................................................................................... | |||||||||||||
| 7.4. | Zündeinstellung: ............................................................................................................ | |||||||||||||
| 7.4.1. | Zündzeitpunkt in Bezug zum oberen Totpunkt (in Grad Kurbelwinkel): ...................... | |||||||||||||
| 7.4.2. | Gegebenenfalls Verstellkurve: ....................................................................................... | |||||||||||||
| Anlage 2 | ||||||||||||||
| --- | --- | --- | ||||||||||||
| WESENTLICHE MERKMALE DER MOTORFAMILIE | ||||||||||||||
| 1 | GEMEINSAME KENNDATEN(Unter Berücksichtigung der in Anhang I Abschnitte 6 und 7 angegebenen Vorschriften auszufüllen): | |||||||||||||
| 1.1. | Arbeitsweise: | |||||||||||||
| 1.2. | Kühlmittel: | |||||||||||||
| 1.3. | Luftansaugmethode: | |||||||||||||
| 1.4. | Typ/Beschaffenheit des Brennraums: | |||||||||||||
| 1.5. | Ventile und Schlitzauslegung — Anordnung, Größe und Anzahl: | |||||||||||||
| 1.6. | Kraftstoffanlage: | |||||||||||||
| 1.7. | Motoren-Funktionssysteme: | |||||||||||||
| Identitätsnachweis gemäß Skizze(n) Nummer: | ||||||||||||||
| — Ladeluftkühlung: | ||||||||||||||
| — Abgasrückführung („n.z.“ für „nicht zutreffend“ angeben): | ||||||||||||||
| — Wassereinspritzung/Emulsion („n.z.“ für „nicht zutreffend“ angeben): | ||||||||||||||
| — Lufteinblasung („n.z.“ für „nicht zutreffend“ angeben): | ||||||||||||||
| 1.8. | Abgasnachbehandlungssystem (*) | |||||||||||||
| 2. | AUFSTELLUNG DER MOTORFAMILIE | |||||||||||||
| 2.1. | Bezeichnung der Motorfamilie: | |||||||||||||
| 2.2. | Spezifikation von Motoren dieser Familie: | |||||||||||||
| (*) ggf. ‚n. z.‘ für ‚nicht zutreffend‘ angeben. | ||||||||||||||
| Stamm-Motor (*) | Motoren innerhalb der Familie (**) | |||||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | |||||||||
| Motortyp | ||||||||||||||
| Anzahl der Zylinder | ||||||||||||||
| Nenndrehzahl (min-1) | ||||||||||||||
| Kraftstofffördermenge je Hub (mm3) für Dieselmotoren, Kraftstoffdurchfluss (g/h) für Benzinmotoren beim maximalen Nennwert der Nutzleistung | ||||||||||||||
| Nennwert der Nutzleistung (kW) | ||||||||||||||
| Drehzahl bei maximaler Leistung (min-1) | ||||||||||||||
| Maximale Nutzleistung (kW) | ||||||||||||||
| Drehzahl bei maximalem Drehmoment (min-1) | ||||||||||||||
| Kraftstofffördermenge je Hub (mm3) für Dieselmotoren, Kraftstoffdurchfluss (g/h) für Benzinmotoren bei maximalem Drehmoment | ||||||||||||||
| Maximales Drehmoment (Nm) | ||||||||||||||
| Niedrige Leerlaufdrehzahl (min-1) | ||||||||||||||
| Zylinderhubraum (% des Stamm-Motors) | 100 | |||||||||||||
| () Ausführliche Beschreibung siehe Anlage 1. (*) Ausführliche Beschreibung siehe Anlage 3. | ||||||||||||||
| Anlage 3 | ||||||||||||||
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| WESENTLICHE MERKMALE DER MOTORTYPEN IN DER MOTORFAMILIE(1) | ||||||||||||||
| 1. | BESCHREIBUNG DES MOTORS | |||||||||||||
| 1.1. | Hersteller: | |||||||||||||
| 1.2. | Motorkennnummer des Herstellers: | |||||||||||||
| 1.3. | Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.4. | Bohrung: | mm | ||||||||||||
| 1.5. | Hub: | mm | ||||||||||||
| 1.6. | Anzahl und Anordnung der Zylinder: | |||||||||||||
| 1.7. | Hubraum: | cm3 | ||||||||||||
| 1.8. | Nenndrehzahl: | |||||||||||||
| 1.9. | Drehzahl bei maximalem Drehmoment: | |||||||||||||
| 1.10. | Volumetrisches Verdichtungsverhältnis (Toleranz angeben): | |||||||||||||
| 1.11. | Beschreibung des Verbrennungsprinzips: | |||||||||||||
| 1.12. | Zeichnung(en) des Brennraums und des Kolbenbodens: | |||||||||||||
| 1.13. | Mindestquerschnitt der Einlass- und Auslasskanäle: | |||||||||||||
| 1.14. | Kühlsystem | |||||||||||||
| 1.14.1. | Flüssigkeitskühlung | |||||||||||||
| 1.14.1.1. | Art der Flüssigkeit: | |||||||||||||
| 1.14.1.2. | Kühlmittelpumpe(n): ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.14.1.3. | Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.14.1.4. | Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.14.2. | Luftkühlung | |||||||||||||
| 1.14.2.1. | Gebläse: ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.14.2.2. | Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.14.2.3. | Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.15. | Vom Hersteller zugelassene Temperatur | |||||||||||||
| 1.15.1. | Flüssigkeitskühlung: höchste Temperatur am Motoraustritt: | K | ||||||||||||
| 1.15.2. | Luftkühlung: Bezugspunkt: | |||||||||||||
| Höchste Temperatur am Bezugspunkt: | K | |||||||||||||
| 1.15.3. | Höchste Ladelufttemperatur am Austritt des Zwischenkühlers (falls zutreffend): | K | ||||||||||||
| 1.15.4. | Höchste Abgastemperatur an der Anschlussstelle zwischen Auspuffsammelrohr(en) und Auspuffkrümmer(n): K | |||||||||||||
| 1.15.5. | Schmiermitteltemperatur: | mindestens | K | |||||||||||
| höchstens | K | |||||||||||||
| 1.16. | Auflader: ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.16.1. | Marke: | |||||||||||||
| 1.16.2. | Typ: | |||||||||||||
| 1.16.3. | Beschreibung des Systems (z. B. maximaler Ladedruck, Druckablassventil (wastegate), falls zutreffend): | |||||||||||||
| 1.16.4. | Zwischenkühler: ja/nein (Nichtzutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 1.17. | Ansaugsystem: höchstzulässiger Ansaugunterdruck bei Motornenndrehzahl und bei Volllast: kPa | |||||||||||||
| 1.18. | Auspuffanlage: höchstzulässiger Abgasgegendruck bei Motornenndrehzahl und Volllast: kPa | |||||||||||||
| 2. | MASSNAHMEN GEGEN LUFTVERUNREINIGUNG | |||||||||||||
| 2.1. | Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2. | Zusätzliche Einrichtungen zur Abgasreinigung (falls vorhanden und nicht in einem anderen Abschnitt aufgeführt) | |||||||||||||
| 2.2.1. | Katalysator: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.1.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 2.2.1.2. | Type(n): | |||||||||||||
| 2.2.1.3. | Anzahl der Katalysatoren und Monolithen: | |||||||||||||
| 2.2.1.4. | Abmessungen und Volumen des Katalysators (der Katalysatoren): | |||||||||||||
| 2.2.1.5. | Art der katalytischen Reaktion: | |||||||||||||
| 2.2.1.6. | Gesamtbeschichtung mit Edelmetall: | |||||||||||||
| 2.2.1.7. | Konzentrationsverhältnis der Edelmetalle: | |||||||||||||
| 2.2.1.8. | Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff): | |||||||||||||
| 2.2.1.9. | Zellendichte: | |||||||||||||
| 2.2.1.10. | Art des (der) Katalysatorgehäuse(s): | |||||||||||||
| 2.2.1.11. | Lage des Katalysators (der Katalysatoren) (Ort und Höchst-/Mindestentfernung vom Motor): | |||||||||||||
| 2.2.1.12. | Normaler Betriebstemperaturbereich (K): | |||||||||||||
| 2.2.1.13. | Gegebenenfalls erforderliches Reagens: | |||||||||||||
| 2.2.1.13.1. | Art und Konzentration des für die katalytische Reaktion erforderlichen Reagens: | |||||||||||||
| 2.2.1.13.2. | Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: | |||||||||||||
| 2.2.1.13.3. | Gegebenenfalls geltende internationale Norm: | |||||||||||||
| 2.2.1.14. | NOx-Sonde: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.2. | Sauerstoffsonde: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.2.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 2.2.2.2. | Typ: | |||||||||||||
| 2.2.2.3. | Lage: | |||||||||||||
| 2.2.3. | Lufteinblasung: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.3.1. | Art (Selbstansaugung, Luftpumpe usw.): | |||||||||||||
| 2.2.4. | Abgasrückführung: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.4.1. | Eigenschaften (gekühlt/nicht gekühlt, Hochdruck/Niederdruck usw.): | |||||||||||||
| 2.2.5. | Partikelfilter: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.5.1. | Abmessungen und Volumen des Partikelfilters: | |||||||||||||
| 2.2.5.2. | Typ und Aufbau des Partikelfilters: | |||||||||||||
| 2.2.5.3. | Lage (Ort und Höchst-/Mindestentfernung vom Motor): | |||||||||||||
| 2.2.5.4. | Verfahren/Einrichtung zur Regenerierung: Beschreibung und/oder Zeichnung | |||||||||||||
| 2.2.5.5. | Normaler Betriebstemperaturbereich (K) und Betriebsdruckbereich (kPa): | |||||||||||||
| 2.2.6. | Andere Einrichtungen: ja/nein (Nicht Zutreffendes streichen) | |||||||||||||
| 2.2.6.1. | Beschreibung und Wirkungsweise: | |||||||||||||
| 3. | KRAFTSTOFFSYSTEM FÜR DIESELMOTOREN | |||||||||||||
| 3.1. | Kraftstoffpumpe | |||||||||||||
| Druck (Toleranz angeben) oder Kennlinie: | kPa | |||||||||||||
| 3.2. | Einspritzanlage | |||||||||||||
| 3.2.1. | Pumpe | |||||||||||||
| 3.2.1.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.2.1.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.2.1.3. | Einspritzmenge: und mm3 (Toleranz angeben) je Hub oder Takt bei min-1 der Pumpe (Nenndrehzahl) bzw. min-1 (maximales Drehmoment) oder Kennlinie | |||||||||||||
| Angabe des angewandten Verfahrens: am Motor/auf dem Pumpenprüfstand (Nichtzutreffendes streichen) | ||||||||||||||
| 3.2.1.4. | Einspritzzeitpunkt | |||||||||||||
| 3.2.1.4.1. | Verstellkurve des Spritzverstellers (Toleranz angeben): | |||||||||||||
| 3.2.1.4.2. | Einstellung des Einspritzzeitpunkts (Toleranz angeben): | |||||||||||||
| 3.2.2. | Einspritzleitungen | |||||||||||||
| 3.2.2.1. | Länge: | mm | ||||||||||||
| 3.2.2.2. | Innendurchmesser: | mm | ||||||||||||
| 3.2.3. | Einspritzdüse(n) | |||||||||||||
| 3.2.3.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.2.3.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.2.3.3. | Öffnungsdruck(Toleranz angeben) oder Kennlinie: | kPa | ||||||||||||
| 3.2.4. | Regler | |||||||||||||
| 3.2.4.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.2.4.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.2.4.3. | Abregeldrehzahl bei Volllast (Toleranz angeben): | min-1 | ||||||||||||
| 3.2.4.4. | Größte Drehzahl ohne Last(Toleranz angeben): | min-1 | ||||||||||||
| 3.2.4.5. | Leerlaufdrehzahl (Toleranz angeben): | min-1 | ||||||||||||
| 3.3. | Kaltstarteinrichtung | |||||||||||||
| 3.3.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 3.3.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 3.3.3. | Beschreibung: | |||||||||||||
| 4. | KRAFTSTOFFSYSTEM FÜR BENZINMOTOREN | |||||||||||||
| 4.1. | Vergaser | |||||||||||||
| 4.1.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 4.1.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 4.2. | Indirekte Einspritzung: Einpunkt oder Mehrpunkt | |||||||||||||
| 4.2.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 4.2.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 4.3. | Direkteinspritzung | |||||||||||||
| 4.3.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 4.3.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 4.4. | Kraftstoffdurchfluss [g/h] und Luft/Kraftstoff-Verhältnis bei Nenndrehzahl und weit geöffneter Drosselklappe: | |||||||||||||
| 5. | VENTILEINSTELLUNG | |||||||||||||
| 5.1. | Maximale Ventilhübe und Öffnungs- sowie Schließwinkel, bezogen auf die Totpunkte, oder entsprechende Angaben: | |||||||||||||
| 5.2. | Bezugs- und/oder Einstellbereiche (Nichtzutreffendes streichen): | |||||||||||||
| 5.3. | Variable Ventileinstellung (sofern anwendbar und an welcher Stelle: Einlass und/oder Auslass) | |||||||||||||
| 5.3.1. | Typ: kontinuierlich oder ein/aus | |||||||||||||
| 5.3.2. | Nockenverstellwinkel | |||||||||||||
| 6. | SCHLITZANORDNUNG | |||||||||||||
| 6.1. | Lage, Größe und Anzahl | |||||||||||||
| 7. | ZÜNDANLAGE | |||||||||||||
| 7.1. | Zündspule | |||||||||||||
| 7.1.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 7.1.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 7.1.3. | Anzahl: | |||||||||||||
| 7.2. | Zündkerze(n) | |||||||||||||
| 7.2.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 7.2.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 7.3. | Magnetzündung | |||||||||||||
| 7.3.1. | Marke(n): | |||||||||||||
| 7.3.2. | Typ(en): | |||||||||||||
| 7.4. | Zündeinstellung | |||||||||||||
| 7.4.1. | Zündzeitpunkt vor OT [°KW]: | |||||||||||||
| 7.4.2. | Zündverstellkurve, sofern vorhanden: | |||||||||||||
ANHANG III
PRÜFVERFAHREN FÜR KOMPRESSIONSZÜNDUNGSMOTOREN
Dieser Anhang ist in folgende Teile gegliedert:
Anhang III: Prüfverfahren für Kompressionszündungsmotoren
Einleitung
Prüfbedingungen
Durchführung der Prüfung (NRSC-Test)
Durchführung der Prüfung (NRTC-Test)
Mess- und Probenahmeverfahren (NRSC-Prüfung)
Mess- und Probenahmeverfahren (NRTC-Prüfung)
Kalibrierung der Analysegeräte
Kalibrierung des Partikelmesssystems
Kalibrierung des CVS-Systems
Auswertung der Messwerte und Berechnungen – NRSC-Prüfung
Auswertung der Messwerte und Berechnungen – NRTC-Prüfung
Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode (EPD) und Verschlechterungsfaktoren
Emissions-Dauerhaltbarkeitsperioden für Motoren der Stufen IIIA, IIIB ind IV
ANHANG III
PRÜFVERFAHREN FÜR KOMPRESSIONSZÜNDUNGSMOTOREN
Dieser Anhang ist in folgende Teile gegliedert:
Anhang III: Prüfverfahren für Kompressionszündungsmotoren
Einleitung
Prüfbedingungen
Durchführung der Prüfung (NRSC-Test)
Durchführung der Prüfung (NRTC-Test)
Mess- und Probenahmeverfahren (NRSC-Prüfung)
Mess- und Probenahmeverfahren (NRTC-Prüfung)
Kalibrierung der Analysegeräte
Kalibrierung des Partikelmesssystems
Kalibrierung des CVS-Systems
Auswertung der Messwerte und Berechnungen – NRSC-Prüfung
Auswertung der Messwerte und Berechnungen – NRTC-Prüfung
Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode (EPD) und Verschlechterungsfaktoren
Emissions-Dauerhaltbarkeitsperioden für Motoren der Stufen IIIA, IIIB ind IV
Abkürzung
MOT-V
ANHANG III
PRÜFVERFAHREN FÜR KOMPRESSIONSZÜNDUNGSMOTOREN
Dieser Anhang ist in folgende Teile gegliedert:
Anhang III: Prüfverfahren für Kompressionszündungsmotoren
Einleitung
Prüfbedingungen
Durchführung der Prüfung (NRSC-Test)
Durchführung der Prüfung (NRTC-Test)
Anlage 1: Mess- und Probenahmeverfahren
Mess- und Probenahmeverfahren (NRSC-Prüfung)
Mess- und Probenahmeverfahren (NRTC-Prüfung)
Anlage 2: Kalibrierungsverfahren (NRSC, NRTC)
Kalibrierung der Analysegeräte
Kalibrierung des Partikelmesssystems
Kalibrierung des CVS-Systems
Anlage 3: Auswertung der Messwerte und Berechnungen
Auswertung der Messwerte und Berechnungen – NRSC-Prüfung
Auswertung der Messwerte und Berechnungen – NRTC-Prüfung
Anlage 4: NRTC-Ablaufplan für den Motorleistungsprüfstand
Anlage 5: Dauerhaltbarkeitsanforderungen
Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode (EPD) und Verschlechterungsfaktoren
Emissions-Dauerhaltbarkeitsperioden für Motoren der Stufen IIIA, IIIB ind IV
Die geltende Fassung des Anhangs III ergibt sich aus der Richtlinie 97/68/EG i.d.F. der Richtlinien 2001/63/EG (Artikel 1 und Anhang Ziffer 1), 2002/88/EG (Artikel 1 Ziffer 9 und Anhang Ziffer 3), 2004/26/EG (Artikel I Ziffer 8 und Anhang I Ziffer 2) und 2010/26/EU (Artikel 1 Ziffer 4 und Anhang III einschließlich Berichtigung 2011/L 59/73 vom 04.03.2011). Der konsolidierte Text dieses Anhangs III kann mit der Nummer der Stamm-Richtlinie unter der Internetadresse: http://eur-lex.europa.eu/RECH_consolidated.do eingesehen und heruntergeladen werden.
(Anm.: Die Anlagen 1 bis 4 wurden nicht im BGBl. kundgemacht und können in der konsolidierten Fassung der Richtlinie 97/68/EG eingesehen werden.)
Anlage 5
Dauerhaltbarkeitsanforderungen
PRÜFUNG DER DAUERHALTBARKEIT VON KOMPRESSIONSZÜNDUNGSMOTOREN DER STUFEN IIIA UND IIIB
Diese Anlage gilt nur für Kompressionszündungsmotoren der Stufe IIIA und IIIB.
1.1. Die Hersteller legen für jeden reglementierten Schadstoff für alle Motorfamilien der Stufen IIIA und IIIB einen Verschlechterungsfaktor fest. Diese Verschlechterungsfaktoren sind für die Typgenehmigung und die Prüfung an der Fertigungsstraße anzuwenden.
1.1.1. Prüfungen zur Festlegung der Verschlechterungsfaktoren sind wie folgt durchzuführen:
1.1.1.1. Der Hersteller muss nach einem Prüfplan Dauerhaltbarkeitsprüfungen durchführen. Dieser Prüfplan ist nach bestem technischem Ermessen auszuwählen, damit er in Bezug auf Merkmale der Verschlechterung der Emissionsleistung von Motoren repräsentativ ist. Der Dauerhaltbarkeitsprüfzeitraum sollte in der Regel mindestens einem Viertel der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode entsprechen.
Die Dauerprüfung kann durchgeführt werden, indem der Motor auf einem Prüfstand läuft oder tatsächlich in Betrieb ist. Beschleunigte Dauerhaltbarkeitsprüfungen können durchgeführt werden, wobei das Betriebsakkumulationsprogramm bei einem höheren Belastungsgrad durchlaufen wird, als er in der Regel in diesem Bereich vorkommt. Der Beschleunigungsfaktor, der die Anzahl der Motorhaltbarkeitsprüfstunden zur entsprechenden Anzahl der EDP-Stunden ins Verhältnis setzt, wird vom Motorhersteller nach bestem technischem Ermessen festgelegt.
Während des Zeitraums der Dauerhaltbarkeitsprüfung dürfen emissionsempfindliche Bestandteile nur nach dem vom Hersteller empfohlenen regelmäßigen Wartungsplan gewartet oder ausgetauscht werden.
Der Prüfmotor, die Baugruppen oder Bauteile, die zur Bestimmung der Abgasemissions-Verschlechterungsfaktoren für eine Motorenfamilie oder für Motorenfamilien mit vergleichbarer Emissionsminderungstechnologie verwendet werden, sind vom Motorhersteller nach bestem technischem Ermessen auszuwählen. Der Prüfmotor sollte die Emissionsverschlechterungsmerkmale der Motorenfamilien repräsentieren, die die resultierenden Verschlechterungsfaktorwerte bei der Typgenehmigung anwenden. Motoren mit unterschiedlicher Bohrung und unterschiedlichem Hub, unterschiedlicher Konfiguration, unterschiedlichen Luftaufbereitungssystemen und unterschiedlichen Kraftstoffsystemen können in Bezug auf die Emissionsverschlechterungsmerkmale als äquivalent eingestuft werden, sofern es hierfür eine hinreichende technische Grundlage gibt.
Die Werte der Verschlechterungsfaktoren eines anderen Herstellers können angewandt werden, sofern es eine hinreichende Grundlage dafür gibt, in Bezug auf die Verschlechterung bei den Emissionen von technischer Äquivalenz auszugehen, und die Prüfungen nachweislich gemäß den vorgeschriebenen Anforderungen durchgeführt wurden. Die Emissionsprüfung wird gemäß dem in dieser Richtlinie festgelegten Verfahren für eingefahrene Prüfmotoren vor der Betriebsakkumulationsprüfung und am Ende der Dauerhaltbarkeitsprüfung durchgeführt. Emissionsprüfungen können auch in Abständen während des Dauerprüfungszeitraums durchgeführt und zur Bestimmung der Verschlechterungstendenz angewandt werden.
1.1.1.2. Bei den zur Bestimmung der Verschlechterung durchgeführten Dauerprüfungen oder Emissionsprüfungen muss kein Vertreter der Genehmigungsbehörde zugegen sein.
1.1.1.3. Bestimmung der Verschlechterungsfaktorwerte durch Dauerhaltbarkeitsprüfungen
Ein additiver Verschlechterungsfaktor ist definiert als der Wert, der durch Subtraktion des zu Beginn der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode bestimmten Wertes vom am Ende der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode bestimmten Wert, der der Emissionsleistung entspricht, ermittelt wird.
Ein multiplikativer Verschlechterungsfaktor ist definiert als der am Ende der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode bestimmte Emissionswert geteilt durch den zu Beginn der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode aufgezeichneten Emissionswert.
Für jeden in Rechtsvorschriften erfassten Schadstoff sind gesonderte Werte für den Verschlechterungsfaktor zu erstellen. Wird der Wert des Verschlechterungsfaktors gegenüber dem NO x + HC-Standard bestimmt, so geschieht dies bei einem additiven Verschlechterungsfaktor basierend auf der Summe der Schadstoffe, unbeschadet der Tatsache, dass eine negative Verschlechterung bei einem Schadstoff die Verschlechterung eines anderen Faktors nicht ausgleichen kann. Bei einem multiplikativen NO x + HC- Verschlechterungsfaktor sind bei der Berechnung der verschlechterten Emissionswerte anhand des Ergebnisses einer Emissionsprüfung gesonderte Verschlechterungsfaktoren für NO x und HC festzulegen und anzuwenden, bevor die resultierenden verschlechterten NO x – und HC-Werte im Hinblick auf die Einhaltung des Standards kombiniert werden.
Wird die Prüfung nicht für die vollständige Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode durchgeführt, so werden die Emissionswerte am Ende der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode durch Extrapolation der für den Prüfzeitraum festgestellten Emissionsverschlechterungstendenz auf die vollständige Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode bestimmt.
Wurden Ergebnisse von Emissionsprüfungen während der Dauerhaltbarkeitsprüfung regelmäßig aufgezeichnet, so sind bei der Bestimmung der Emissionswerte am Ende der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode auf vorbildlichen Verfahren basierende Standardtechniken der statistischen Aufbereitung anzuwenden; die statistische Signifikanz kann bei der Bestimmung der endgültigen Emissionswerte geprüft werden.
Ergibt die Berechnung einen Wert unter 1,00 für einen multiplikativen Verschlechterungsfaktor oder unter 0,00 für einen additiven Verschlechterungsfaktor, so gilt der Verschlechterungsfaktor 1,0 bzw. 0,00.
1.1.1.4. Ein Hersteller kann mit Genehmigung der Typgenehmigungsbehörde Verschlechterungsfaktorwerte verwenden, die anhand der Ergebnisse Dauerhaltbarkeitsprüfungen bestimmt wurden, die zur Ermittlung von Verschlechterungsfaktorwerten bei Kompressionszündungsmotoren für schwere Nutzfahrzeuge durchgeführt wurden. Dies ist zulässig, wenn der Kfz-Prüfmotor und die Motorenfamilien für mobile Maschinen und Geräte, die die Verschlechterungsfaktorwerte für die Typgenehmigungszwecke anwenden, technisch äquivalent sind. Die aus den Ergebnissen von Emissionsdauerhaltbarkeitsprüfungen von Kfz-Motoren abgeleiteten Verschlechterungsfaktorwerte sind auf der Grundlage der in Abschnitt 3 definierten Werte der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode zu berechnen.
1.1.1.5. Verwendet die Motorenfamilie anerkannte Technologien, so kann nach Genehmigung durch die Typgenehmigungsbehörde anstelle der Prüfung eine auf guter technischer Praxis basierende Analyse herangezogen werden, um einen Verschlechterungsfaktor für diese Motorenfamilie zu bestimmen.
1.2. Angaben zum Verschlechterungsfaktor in Anträgen auf Typgenehmigung
1.2.1. Für jeden Schadstoff sind im Typgenehmigungsantrag für eine Motorenfamilie von Kompressionszündungsmotoren ohne Nachbehandlungseinrichtung additive Verschlechterungsfaktoren anzugeben.
1.2.2. Für jeden Schadstoff sind im Typgenehmigungsantrag für eine Motorenfamilie von Kompressionszündungsmotoren mit Nachbehandlungseinrichtung multiplikative Verschlechterungsfaktoren anzugeben.
1.2.3. Der Hersteller muss der Typgenehmigungsbehörde auf Anfrage Informationen zur Verfügung stellen, die die Verschlechterungsfaktoren belegen. Dazu zählen in der Regel die Ergebnisse von Emissionsprüfungen, das Betriebsakkumulationsprogramm, die Wartungsverfahren sowie gegebenenfalls unterstützende Angaben zum technischen Ermessen hinsichtlich der technischen Äquivalenz.
PRÜFUNG DER DAUERHALTBARKEIT VON KOMPRESSIONSZÜNDUNGSMOTOREN DER STUFE IV
2.1. Allgemeine Bemerkungen
2.1.1. Dieser Abschnitt gilt für Kompressionszündungsmotoren der Stufe IV. Auf Antrag des Herstellers kann er alternativ zu den Vorschriften in Abschnitt 1 dieser Anlage auch auf Kompressionszündungsmotoren der Stufen IIIA und IIIB angewendet werden.
2.1.2. In diesem Abschnitt werden die Verfahren für die Auswahl jener Motoren beschrieben, die für das Betriebsakkumulationsprogramm zur Ermittlung der Verschlechterungsfaktoren im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens und der Bewertungen der Übereinstimmung der Produktion bei Motoren der Stufe IV ausgewählt werden. Die Verschlechterungsfaktoren sind gemäß Absatz 2.4.7 auf die gemäß Anhang III dieser Richtlinie gemessenen Emissionen anzuwenden.
2.1.3. Bei den zur Bestimmung der Verschlechterung durchgeführten Betriebsakkumulationsprogrammen oder Emissionsprüfungen muss kein Vertreter der Genehmigungsbehörde zugegen sein.
2.1.4. Außerdem enthält dieser Abschnitt 2 Bestimmungen zur emissionsrelevanten und nicht emissionsrelevanten Wartung von Motoren, die einem Betriebsakkumulationsprogramm unterzogen werden. Diese Wartung muss der Wartung entsprechen, die an in Betrieb befindlichen Motoren vorgenommen und den Besitzern von neuen Motoren mitgeteilt wird.
2.1.5. Auf Antrag des Herstellers kann die Typgenehmigungsbehörde die Verwendung von Verschlechterungsfaktoren, die mit anderen Verfahren als mit den in den Abschnitten 2.4.1 bis 2.4.5 beschriebenen ermittelt wurden, erlauben. In diesem Fall muss der Hersteller zur Zufriedenheit der Typgenehmigungsbehörde nachweisen, dass diese alternativen Verfahren mindestens so streng sind, wie die in den Abschnitten 2.4.1 bis 2.4.5 beschriebenen.
2.2. Begriffsbestimmungen
Anzuwenden für Anlage 5 Abschnitt 2.
2.2.1. ‚Alterungszyklus‘ bezeichnet den Maschinen- oder Motorbetrieb (Drehzahl, Last, Leistung), der während des Betriebsakkumulationszeitraums realisiert werden soll;
2.2.2. ‚kritische emissionsrelevante Bauteile‘ bezeichnet die Bauteile, die hauptsächlich auf die Emissionsminderung ausgelegt sind, d. h. alle Abgasnachbehandlungssysteme, das elektronische Motorsteuergerät mit zugehörigen Sensoren und Aktuatoren und das Abgasrückführungssystem (AGR) einschließlich aller zugehörigen Filter, Kühler, Regelventile und Röhren;
2.2.3. ‚kritische emissionsrelevante Wartung‘ bezeichnet die Wartung, die bei kritischen emissionsrelevanten Bauteilen durchzuführen ist;
2.2.4. ‚emissionsrelevante Wartung‘ bezeichnet die Wartung, die sich wesentlich auf Emissionen auswirkt oder sich wahrscheinlich auf die Verschlechterung der Emissionsleistung des Fahrzeugs oder des Motors im normalen Fahrbetrieb auswirken wird;
2.2.5. ‚Abgasnachbehandlungssystem-Motorenfamilie‘ bezeichnet eine vom Hersteller gebildete Untermenge von Motoren einer Motorenfamilie, die jedoch in eine weitere Unterfamilie von Motorenfamilien mit ähnlichen Abgasnachbehandlungssystemen unterteilt sind;
2.2.6. ‚nicht emissionsrelevante Wartung‘ bezeichnet die Wartung, die sich nicht wesentlich auf Emissionen auswirkt und nach Durchführung keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Verschlechterung der Emissionsleistung der Maschine oder des Motors im normalen Fahrbetrieb hat;
2.2.7. ‚Betriebsakkumulationsprogramm‘ bezeichnet den Alterungszyklus und den Betriebsakkumulationszeitraum zur Festlegung von Verschlechterungsfaktoren für die Abgasnachbehandlungssystem-Motorenfamilie;
2.3. Auswahl der Motoren für die Festlegung von Verschlechterungsfaktoren für die Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode
2.3.1. Aus der gemäß Abschnitt 6 von Anhang I dieser Richtlinie festgelegten Motorenfamilie werden Motoren für die Emissionsprüfung zur Bestimmung der Verschlechterungsfaktoren für die Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode entnommen.
2.3.2. Motoren aus verschiedenen Motorenfamilien können nach der Art ihres Abgasnachbehandlungssystems zu weiteren Motorenfamilien zusammengefasst werden. Wenn der Hersteller Motoren, die sich hinsichtlich der Anordnung der Zylinder unterscheiden, jedoch hinsichtlich technischer Merkmale und Installation des Abgasnachbehandlungssystems ähneln, in einer Abgasnachbehandlungssystem-Motorenfamilie zusammenfassen möchte, muss er der Genehmigungsbehörde Daten vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Leistung der Emissionsreduzierung dieser Motorsysteme ähnlich ist.
2.3.3. Der Motorenhersteller wählt einen Motor aus, der für die Abgasnachbehandlungssystem-Motorenfamilie gemäß Abschnitt 2.3.2 repräsentativ ist. Dieser Motor wird gemäß dem in Abschnitt 2.4.2 festgelegten Betriebsakkumulationsprogramm geprüft. Vor Beginn der Prüfungen ist die Typgenehmigungsbehörde über den gewählten Motor zu informieren.
2.3.3.1. Falls die Typgenehmigungsbehörde zu dem Schluss kommt, dass es günstiger ist, die schlechtesten Emissionswerte des Abgasnachbehandlungssystems der Motorenfamilie anhand eines anderen Motors zu bestimmen, so ist der Prüfmotor von der Typgenehmigungsbehörde und dem Hersteller gemeinsam auszuwählen.
2.4. Festlegung von Verschlechterungsfaktoren für die Emissions- Dauerhaltbarkeitsperiode
2.4.1. Allgemeine Bemerkungen
Die für eine Abgasnachbehandlungssystem-Motorenfamilie geltenden Verschlechterungsfaktoren werden von den ausgewählten Motoren abgeleitet, auf Grundlage eines Betriebsakkumulationsprogramms, das die regelmäßige Prüfung auf gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel während der NRSC- und NRTC-Prüfungen umfasst.
2.4.2. Betriebsakkumulationsprogramm
Betriebsakkumulationsprogramme kann der Hersteller entweder anhand einer im Betrieb befindlichen Maschine mit dem gewählten Motor oder anhand des Betriebs des gewählten Motors auf dem Prüfstand durchführen.
2.4.2.1. Prüfung im Betrieb und Prüfung auf dem Prüfstand
2.4.2.1.1. Der Hersteller bestimmt nach den Regeln der Technik die Art und die Dauer des Betriebsakkumulationsprogramms und des Alterungszyklus für die Motoren.
2.4.2.1.2. Der Hersteller legt fest, wann während der NRTC-Prüfung mit Warmstart und der NRSC-Prüfung gasförmige und Partikel-Emissionen gemessen werden. Es muss mindestens drei Prüfpunkte geben, einen zu Beginn, einen etwa in der Mitte und einen am Ende des Prüfprogramms.
2.4.2.1.3. Die Emissionswerte am Anfang und am Ende der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode, die gemäß Abschnitt 2.4.5.2 errechnet werden, müssen den für die Motorenfamilie geltenden Grenzwerten entsprechen; einzelne Emissionsergebnisse der Prüfpunkte dürfen diese Grenzwerte jedoch überschreiten.
2.4.2.1.4. Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Typgenehmigungsbehörde braucht an jedem Prüfpunkt nur ein Prüfzyklus (entweder NRTC-Zyklus mit Warmstart oder NRSC-Zyklus) durchgeführt zu werden; der andere Prüfzyklus ist dann lediglich am Anfang und am Ende des Betriebsakkumulationsprogramms durchzuführen.
2.4.2.1.5. Für Motoren mit konstanter Drehzahl, Motoren unter 19 kW, Motoren über 560 kW und Motoren, die zur Verwendung in Binnenschiffen oder den Antrieb von Lokomotiven und Triebwagen bestimmt sind, ist nur der NRSC-Zyklus an jedem Prüfpunkt zu verwenden.
2.4.2.1.6. Die Betriebsakkumulationsprogramme können bei Motoren verschiedener Abgasnachbehandlungssystem- Motorenfamilien unterschiedlich sein.
2.4.2.1.7. Die Betriebsakkumulationsprogramme können kürzer als die Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode sein, aber sie dürfen nicht kürzer als mindestens ein Viertel der entsprechenden, in Abschnitt 3 dieser Anlage angegebenen Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode sein.
2.4.2.1.8. Künstliches Altern ist zulässig, indem das Betriebsakkumulationsprogramm auf Grundlage des Kraftstoffverbrauchs eingestellt wird. Die Einstellung muss auf dem Verhältnis zwischen dem typischen Kraftstoffverbrauch im Betrieb und dem Kraftstoffverbrauch im Alterungszyklus basieren, aber der Kraftstoffverbrauch im Alterungszyklus darf den typischen Kraftstoffverbrauch im Betrieb nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen.
2.4.2.1.9. Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Typgenehmigungsbehörde können andere Methoden zur beschleunigten Alterung verwendet werden.
2.4.2.1.10. Das Betriebsakkumulationsprogramm ist im Antrag auf Typgenehmigung ausführlich zu beschreiben und vor Aufnahme der Prüfungen der Typgenehmigungsbehörde mitzuteilen.
2.4.2.2. Falls die Typgenehmigungsbehörde zu dem Schluss kommt, dass zusätzliche Messungen zwischen den vom Hersteller bestimmten Prüfpunkten erforderlich sind, teilt sie dies dem Hersteller mit. Der Hersteller muss dann die Betriebsakkumulationsprogramme überarbeiten und von der Typgenehmigungsbehörde billigen lassen.
2.4.3. Motorprüfung
2.4.3.1. Stabilisierung des Motorsystems
2.4.3.1.1. Für jede Motorenfamilie hinsichtlich des Abgasnachbehandlungssystems ermittelt der Hersteller, nach wie vielen Betriebsstunden der Maschine oder des Motors sich das Betriebsverhalten des Abgasnachbehandlungssystems stabilisiert hat. Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde muss der Hersteller ihr die diesem Wert zugrunde liegenden Daten und Berechnungen vorlegen. Wahlweise kann der Hersteller den Motor oder die Maschine zwischen 60 und 125 Stunden lang oder über die entsprechende Zeit im Alterungszyklus betreiben, um das Abgasnachbehandlungssystem zu stabilisieren.
2.4.3.1.2. Das Ende der Stabilisierungsphase gemäß Abschnitt 2.4.3.1.1 gilt als Beginn des Betriebsakkumulationsprogramms.
2.4.3.2. Betriebsakkumulationsprüfung
2.4.3.2.1. Nach der Stabilisierung wird der Motor gemäß dem vom Hersteller gewählten und in Abschnitt 2.3.2 beschriebenen Betriebsakkumulationsprogramm betrieben. Der Motor wird regelmäßig zu den vom Hersteller und gegebenenfalls von der Typgenehmigungsbehörde gemäß Abschnitt 2.4.2.2 im Betriebsakkumulationsprogramm festgelegten Zeitpunkten dem NRTC-Prüfzyklus mit Warmstart und dem NRSC-Prüfzyklus auf gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel unterzogen.
Der Hersteller kann die Schadstoffemissionen vor Anbringung eines Abgasnachbehandlungssystems getrennt von den Schadstoffemissionen nach Anbringung eines Abgasnachbehandlungssystems messen.
Wurde nach Abschnitt 2.4.2.1.4. vereinbart, dass an jedem Prüfpunkt nur ein Prüfzyklus (NRTC mit Warmstart oder NRSC) durchgeführt wird, muss der jeweils andere Prüfzyklus (NRTC mit Warmstart oder NRSC) am Anfang und am Ende des Betriebsakkumulationsprogramms durchgeführt werden.
Gemäß Abschnitt 2.4.2.1.5 ist für Motoren mit konstanter Drehzahl, Motoren unter 19 kW, Motoren über 560 kW und Motoren, die zur Verwendung in Binnenschiffen oder für den Antrieb von Lokomotiven und Triebwagen bestimmt sind, nur der NRSC-Zyklus an jedem Prüfpunkt zu verwenden.
2.4.3.2.2. Während des Betriebsakkumulationsprogramms sind gemäß Abschnitt 2.5 Wartungsarbeiten am Motor durchzuführen.
2.4.3.2.3. Während des Betriebsakkumulationsprogramms können außerplanmäßige Wartungsarbeiten am Motor vorgenommen werden, wenn beispielsweise das normale Diagnosesystem des Herstellers eine Störung erkannt hat, die dem Maschinenbediener einen Fehler angezeigt hätte.
2.4.4. Berichterstattung
2.4.4.1. Die Ergebnisse sämtlicher während des Betriebsakkumulationsprogramms durchgeführter Emissionsprüfungen (NRTC mit Warmstart und NRSC) sind der Typgenehmigungsbehörde vorzulegen. Erklärt der Hersteller eine Emissionsprüfung für ungültig, so muss er dies begründen. In einem solchen Fall ist innerhalb der nächsten 100 Stunden Betriebsakkumulation eine weitere Reihe von Emissionsprüfungen durchzuführen.
2.4.4.2. Der Hersteller hat alle Informationen über sämtliche während des Betriebsakkumulationsprogramms am Motor durchgeführten Emissionsprüfungen und Wartungsarbeiten aufzuzeichnen. Diese Informationen sind der Typgenehmigungsbehörde zusammen mit den Ergebnissen der im Rahmen des Betriebsakkumulationsprogramms durchgeführten Emissionsprüfungen zu übergeben.
2.4.5. Ermittlung der Verschlechterungsfaktoren
2.4.5.1. Für jeden im NRTC-Zyklus mit Warmstart und NRSC-Zyklus gemessenen Schadstoff und für jeden Prüfpunkt des Betriebsakkumulationsprogramms ist auf der Grundlage der Prüfergebnisse eine lineare ‚Best-fit‘- Regressionsanalyse vorzunehmen. Für jeden Schadstoff sind die Ergebnisse auf so viele Dezimalstellen anzugeben wie der Schadstoff-Grenzwert, der für die entsprechende Motorenfamilie vorgesehen ist, sowie zusätzlich auf eine Dezimalstelle mehr.
Wurde gemäß Abschnitt 2.4.2.1.4 oder Abschnitt 2.4.2.1.5 für jeden Prüfpunkt nur ein Prüfzyklus (NRTC mit Warmstart oder NRSC) durchgeführt, so ist die Regressionsanalyse nur anhand der Ergebnisse des an allen Prüfpunkten durchgeführten Prüfzyklus vorzunehmen.
Auf Antrag des Herstellers und mit vorheriger Zustimmung der Typgenehmigungsbehörde ist eine nichtlineare Regression zulässig.
2.4.5.2. Die Emissionswerte für jeden Schadstoff zu Beginn des Betriebsakkumulationsprogramms und am Ende der für den zu prüfenden Motor geltenden Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode sind aus der Regressionsgleichung zu berechnen. Wenn das Betriebsakkumulationsprogramm kürzer ist als die Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode, dann sind die Emissionswerte am Ende der Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode durch Extrapolation der Regressionsgleichung gemäß Abschnitt 2.4.5.1 zu bestimmen.
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