Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-08-17
Letzte Aktualisierung 2007-09-01
Status Aufgehoben · 2019-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 7
Änderungshistorie JSON API

Einteilung, Wirkungsweisen und Ausführungen elektronischer Bordinstrumente, Warnsysteme, Mess- und Prüfeinrichtungen für elektronische Instrumentensysteme.

2.4 LUFTFAHRZEUGANTRIEBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll den Aufbau, die Bauarten, die Arbeitsweise und die Maßnahmen der Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Grundlagen:

Arbeitsprinzipien von Turbinentriebwerken, Triebwerksleistung in Abhängigkeit von den Umweltbed

Konfigurationen und Komponenten:

Konfigurationen und Komponenten von Strahltriebwerke, Zweikreistriebwerke, Propellerturbinentriebwerke, Wellenturbinentriebwerke, Hilfstriebwerke.

2.5 LUFTFAHRZEUG – AERODYNAMIK, STRUKTUREN UND SYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll den Aufbau und die Bauarten der Baugruppen von Luftfahrzeugen sowie die Verfahren ihrer Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Flugtheorie:

Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung, Hochgeschwindigkeitsflug; Hubschrauberaerodynamik und Hubschraubersteuerung.

Luftfahrzeugzellenstrukturen – allgemein:

Bauvorschriften, Strukturklassifizierung, Schadenstoleranzkonzepte, Zonen- und Stationsidentifikationssysteme; Flugsteuerung.

2.6 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen“ im Abschnitt A.

Lehrstoff:

3.

und 4. Klasse:

Konstruktion von Komponenten und Baugruppen des Flugzeugbaues unter Berücksichtigung der Lehrstoffbereiche der fachtheoretischen Pflichtgegenstände der Abschnitte A und B.2.

2.7 WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte und Produktionstechnik“ im Abschnitt A.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Pneumatik- und Hydraulik-Werkstätte:

Prüfen, Instandsetzen und Montieren von pneumatischen und hydraulischen Bauteilen, Aggregaten und Anlagen in Luftfahrzeugen.

Elektrotechnik- und Elektronik-Werkstätte:

Instandhaltung von Akkumulatoren, Schaltungen der Halbleitertechnik, Instandhaltung elektrischer Baugruppen im Luftfahrzeug, Handhabung der gängigen Mess- und Prüfgeräte.

Luftfahrzeugtechnik:

Luftfahrtechnische Publikationen und Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache, Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen.

Triebwerkstechnik:

Handhabung der Herstellerdokumentation, Erstellung von Wartungsberichten.

Instrumententechnik:

Prüfen und einfache Justierungen von Bordinstrumenten an Prüfständen, Prüfung des Statik- und des Pitot-Systems sowie der Höhen- und der Fahrtmesser und der Variometer in eingebautem Zustand, Kompensieren einer Kompassanlage in einem Luftfahrzeug.

4.

Klasse:

Elektrotechnik- und Elektronik-Werkstätte:

Aufbau und Untersuchung logischer Schaltungen, Erstellen einfacher Programme für Mikrocontroller.

Instandsetzungsarbeiten und Fehlersuche, Instandhaltung elektronischer Baugruppen im Luftfahrzeug, Bedienen und Überprüfen von Kommunikations-, Navigations- und Impulsgeräten, Luftwerterechnern und Luftfahrzeug-Radarsystemen.

Messung und Justierung elektronischer Systeme in Luftfahrzeugen, Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit elektronischer Geräte und Anlagen.

Computerwerkstätte:

Fehlersuche und Instandsetzung an Rechnern, Peripheriegeräten, bei Schnittstellen und Netzwerken.

Pneumatik und Hydraulik-Werkstätte:

Komponenten elektrohydraulischer Systeme, Erstellen von Weg-Schritt-Diagrammen, Entwerfen und Aufbau von Schaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Schaltungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung, Bestellwesen, Führung praxisüblicher Dateien, statistische Auswertung, Lagerhaltung, Instandhaltungsverfahren.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

D.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES MENSCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Möglichkeiten und Grenzen der Leistungsfähigkeit des Menschen am Arbeitsplatz erkennen;

– Verfahren zur Erkennung und Vermeidung von Fehlern kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Allgemeines, menschliche Leistung und Einschränkungen, Sozialpsychologie, leistungsbeeinflussende Faktoren, physikalische Umgebung, Aufgaben, Kommunikation, menschliche Fehler, Gefahren am Arbeitsplatz.

PROPELLER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Aufbau und Wirkungsweise moderner Propeller kennen;

– mit Verfahren zur Instandhaltung, Konservierung und Lagerung vertraut sein.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Grundlagen, Konstruktion, Verstellung, Synchronisation, Vereisungsschutz, Instandhaltung, Lagerung und Konservierung.

D.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

“Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

SEGELFLUG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– den Aufbau und das Betriebsverhalten von Segelflugzeugen kennen;

– die Instrumentierung von Segelflugzeugen interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Theoretische Grundlagen, Flugzeugleistung im Geradeaus- und im Kurvenflug, Totalenergiekompensation, Sollfahrt-Theorie, Instrumente und Geräte für Streckensegelflug.

D.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

zum Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4

2.

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):

31.8.2016 (1. Klasse)

31.8.2017 (2. Klasse)

31.8.2018 (3. Klasse)

31.8.2019 (4. Klasse)

Anlage 1.1.9

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MEDIENGESTALTUNG UND DRUCKTECHNIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 8 (I)
4. Geschichte und politische Bildung 2 2 III
5. Geografie und Wirtschaftskunde 2 2 (III)
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 2 2 2 1 7 (I)
8. Naturwissenschaftliche Grundlagen 2 2 4 II
9. Angewandte Informatik 2 2 4 I
10. Wirtschaftsrecht 2 1 3 III
11. Betriebstechnik 3 3 6 I
12. Print, Multimedia und Buchbindetechnik2 3 3(1) 3(1) 3(1) 12 I
13. Technologie der Medien3 2 2 2 3 9 I
14. Bedruckstoff und Verpackungstechnik 3 2 5 I
15. Mediengestaltung und Projektstudien4 2(1) 4(1) 6 II
16. Laboratorium für Materialprüfung 2 2 4 I
17. Werkstätte und Produktionstechnik 11 11 13 13 48 IV
Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 36 144
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 I
Englisch 2 2 I
Darstellende Geometrie 2 I
Projektmanagement 2 II
Qualitätsmanagement 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 (IVa)
C.3 Förderunterricht5
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

3 Einschließlich Physik des Fachgebietes.

4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifische Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Mediengestaltung und Drucktechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Kenntnissen ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in der gesamten Herstellungskette von der Druckvorbereitung bis zur Verpackung einschließlich der Qualitätssicherung zu übernehmen. Kernbereiche der technischen und praktischen Ausbildung sind Technologie der Medien, Print-, Bedruckstoff-, Buchbinde- und Verpackungstechnik, Mediengestaltung und Materialprüfung. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Werkstätte und Laboratorium sowie durch Projektstudien zu erreichen,

– ein ausreichendes Verständnis über Abläufe in der Print-, Multimedia-, Binde- und Verpackungstechnik durch den begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie

– eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Mediengestaltung und Drucktechnik sollen folgende Kompetenzen erwerben:

– Planung und Vorbereitung der Produktion einschließlich der Materialauswahl,

– Koordination, Überwachung und Wartung des gesamten gestalterischen und technischen – Produktionsablaufes,

– Anwendung einschlägiger Softwaresysteme zur Bild-, Graphik- und Layouterstellung,

– Bearbeitung und Dokumentation von Aufträgen und Abläufen des graphischen Gewerbes.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Mediengestaltung und Drucktechnik insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für die Medien- und Druckbranche relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie,

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Mediengestaltung und Drucktechnik liegen in den Bereichen Druckvorbereitung (Medien, Material, Layout), Produktion (Druck, Binden) und Verpackung. Bei ihrer Arbeit berücksichtigen sie Aspekte der Ökologie und Nachhaltigkeit.

Auch die Dokumentation, Wartung, Instandhaltung und Materialprüfung mittels einschlägiger Software zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaftliche Grundlagen“:

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.

7.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse:

Siehe Anlage 1.

4.

Klasse:

Fachbezogene Anwendungen zu den Themenbereichen der 2. und 3. Klasse.

9.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll weiters Hard- und Softwareanwendungen für den Branchenbereich einsetzen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Daten- und Kommunikationstechnik:

Datenorganisation, Datenbanken; Datenübertragung, Netzwerke und Netzwerkdienste.

Informationsverarbeitung:

Spezielle Aufgabenstellungen und Verfahren im Bereich der Mediengestaltung und Drucktechnik.

10.

WIRTSCHAFTSRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die rechtlichen Implikationen der betrieblichen Tätigkeit erfassen können;

– die für die unternehmerischen Entscheidungen einschlägigen Rechtsvorschriften und Ausbildervorschriften im Lehrlingswesen kennen;

– die für die Übernahme von Managementfunktionen erforderlichen rechtlichen Kenntnisse aufweisen;

– Grundlagen der Unternehmensgründung kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Einführung:

Rechtsbegriff, -arten und -normen (unter Berücksichtigung der EU-Bestimmungen), Stufenbau der Rechtsordnung; Behördenorganisation und Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, Gewerberecht (Struktur, Voraussetzung für den Antritt des Gewerbes).

Privatrecht:

Grundzüge des ABGB (Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht), Konsumentenschutz; E-Commerce.

Immaterialgüterrecht:

Urheberrecht, Patentrecht, Muster- und Markenrecht.

Unternehmerrecht:

Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Prokura, Handlungsbevollmächtigter, Gesellschaftsrecht.

3.

Klasse:

Arbeits- und Sozialrecht:

Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Sozialversicherung.

Steuerrecht:

Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer.

11.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Organisationsstrukturen kennen und die Auswirkungen von Strukturänderungen beurteilen können;

– den Einsatz von Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können;

– die Einflussfaktoren von betrieblichen Prozessen kennen, bewerten und optimieren können;

– Controllinginstrumente kennen und anwenden können;

– mit Hilfe der Marketinginstrumente unter Bedachtnahme der Nachhaltigkeit die Aktivitäten nach den Kundenbedürfnissen ausrichten können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Grundbegriffe der Betriebstechnik und der Betriebswirtschaft:

Wirtschaftlichkeitskennzahlen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele von Unternehmungen.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation und Ablauforganisation.

Unternehmensfunktionen:

Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling.

Zeitwirtschaft:

Methoden der Zeitermittlung und Zeitplanung.

Lagerwirtschaft:

Logistische Probleme in Hinblick auf Haltbarkeit der eingesetzten Stoffe, der Klimatisierung und der Umweltproblematik; Abfallwirtschaft. Arbeitsvorbereitung.

4.

Klasse:

Rechnungswesen:

Grundlagen der Buchhaltung, Kostenrechnung.

Sicherheitstechnik und Umweltschutz

Normen und Vorschriften, Schutzmaßnahmen

Controlling:

Operatives Controlling, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung.

Marketing:

Ziele und Instrumente, Marktforschung.

Unternehmensgründung:

Persönliche, finanzielle und fachliche Voraussetzungen.

12.

PRINT, MULTIMEDIA UND BUCHBINDETECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– den für die Herstellung des jeweiligen Medienproduktes geeigneten Produktionsablauf planen und erfassen können;

– Methoden, Arbeitsabläufe, Geräte, Materialien und Hilfsmittel auswählen, instand halten und anwenden können;

– die berufsrelevanten Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt einhalten;

– Aufgaben mit Desktop-Publishing, Bildbearbeitungs- und CAD-Programmen, Fremddatenübernahme, Datenorganisation, Datenspeicherung und Datenarchivierung durchführen, Text-Bild- und Tonsequenzen gestalten und einfache Multimediaprodukte herstellen können;

– die Mehrfachnutzung digitaler Daten planen und verschiedene Informationstechniken unter Nutzung der betriebsspezifischen Netzwerkgegebenheiten anwenden können;

– verschiedene Repro- und Drucktechniken (Offsetdruck, Digitaldruck), Vervielfältigungsverfahren und Digitalfotografie anwenden können;

– Weiterverarbeitungsmethoden an Endfertigungsanlagen anwenden können;

– Teil- und Fertigprodukte präsentieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Vorstufe:

Typografische Grundlagen; Reprofaktorberechnung; Vorlagentypen; anwenderspezifische Softwareprogramme; Strichbilddigitalisierung; Tracing und Trapping.

Offsetdruck:

Grundlagen; Druckplattenherstellung; Unfallverhütung.

Digitaldruck:

Grundlagen; Einrichtungen; Hilfsmittel.

Hochdruck:

Grundlagen; typographisches Maßsystem.

Siebdruck:

Grundlagen, Siebgeometrie; Farbe; einfache Schablonenherstellung.

Druckweiterverarbeitung/Endfertigung:

Grundlagen; Schneiden.

2.

Klasse:

Vorstufe:

Tabellensatz; Webdesign; Digitalisierung von Halbtonvorlagen; autotypische Tonwertzerlegung; Druckfarbenstandards und Tonwertzunahme; Rasterprinzipien; Gradationskurve; Farbseparation; anwendungsspezifische Datenformate; Grundlagen der Digitalfotografie.

Offsetdruck:

Druckformenherstellung; Standardisierungsgrundlagen; Bogen-Offsetdruck; Druckfarben.

Digitaldruck:

Digitale Drucksysteme; Bedruckstoffe; Toner; Tinten; Farben.

Hochdruck:

Sonderarbeiten; Endfertigung; Verpackung.

Siebdruck:

Schablonenherstellung; Veredelung; spezifische Bedruckstoffe.

Druckweiterverarbeitung/Buchbindetechnik:

Anwendung von einfachen Maschinen der Endfertigung; Falzmaschineneinsatz; Stanzmaschinen; Rillgeräte; Buchdeckenproduktion; Halb- und Ganzbandtechnologie.

Fertigkeiten:

Arbeiten mit Layoutprogrammen; Farbsysteme; Densitometrie.

3.

Klasse:

Vorstufe:

Akzidenzsatz; Preflight-Check; Seitenbeschreibungssprachen; Datenschnittstellen; Datenkompression; Telekommunikationsstandards; Datenarchivierung- und -verwaltung; digitale Fotografie; Prozess-Automatisierung.

Offsetdruck:

Bogenoffset; prozessorientierte Messsysteme; Druckkennlinien; Standardisierung.

Digitaldruck:

Large Format Printing; Druckprozess-Kontrolle.

Hochdruck:

Verpackungsherstellung.

Siebdruck:

Rasterdruck; Rotations- und Körperdruck; Farbspezifikationen; Einsatz von Siebdruckverfahren; Tampondruck.

Druckweiterverarbeitung/Buchbindetechnik:

Planschneider bedienen, programmieren und warten; Aufbau von Klebebindern, Sammelheftern und Schneidsystemen; Sonderarbeiten und Verarbeitung von Sonderpapieren in der manuellen und industriellen Endfertigung.

Fertigkeiten:

Datenhandling; Bildbearbeitung; Workflowübungen; Druckkennlinen erstellen.

4.

Klasse:

Vorstufe:

Werksatz; Colormanagement-Konzepte; Farbräume; Farbraumtransformation; Workflow-Management; Digitale Proofsysteme; Erstellung, Bearbeitung und Portierung von digitalen Daten für Multimedia-Produkte; digitale Buchproduktion.

Offsetdruck:

Rollenoffset; Plakat- und Verpackungsdruck; Standardisierung von Produktionsabläufen; Auflagendruck.

Digitaldruck:

Ansteuerung, Wartung und Kalibrierung von Digitaldruckmaschinen.

Hochdruck:

Sonderarbeiten; Endfertigung; Verpackung.

Siebdruck:

Computer-to-Screen; alternative Farbsysteme.

Druckweiterverarbeitung/Buchbindetechnik:

Planung von Endfertigungsaufträgen; Planung von Produktionsabläufen.

Fertigkeiten:

Computergestützte Farbmischsysteme; Auflagendruck; Druckschwierigkeiten; Cross-Media-Publishing; Auftragsbearbeitung.

13.

TECHNOLOGIE DER MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– einen Überblick über die Medien erhalten und deren spezifische Einsatzmöglichkeiten kennen;

– die Formen der Informationsentstehung, des Informationstransportes, Methoden des Datenmanagements und der Informationswiedergabe kennen;

– die Grundlagen, Techniken und Geräte der Medienproduktion kennen;

– die einschlägigen Umwelt-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten;

– die naturwissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebietes kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Materialien, Geräte und Systeme der Medientechnik:

Überblick; Arbeitsbehelfe; Instandhaltung; Arten der Medien (Printmedien; elektronische Medien; audiovisuelle Medien); historische Entwicklung und Zukunftsperspektiven, Multimediagrundlagen.

Physik des Fachgebietes:

Grundlagen der Akustik, der Optik und der Bilderzeugung.

Typografische Grundlagen:

Entwurf; medienspezifische Hard- und Software; Beurteilung von Daten und Vorlagen.

Reprotechnische Grundlagen:

Materialien; Übersicht über analoge und digitale Fertigungsprozesse; Abbildungsgesetze; Unterscheidung der Betriebssysteme; Hardwarekomponenten für Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe und Transport der Bilddaten; Licht und Farbe.

Audio-visuelle Grundlagen:

Spezifische Hard- und Software; Tontechnik.

Grundlagen der Druckformenherstellung:

Materialien; analoge Verfahrensschritte der Formenherstellung; Einsatzgebiete.

Druck:

Einteilung der Druckverfahren, Einsatzgebiete.

2.

Klasse:

Typografische Grundlagen:

Schrifttechnologie; Datenformate; Datenübermittlung; Auftragsvorbereitung.

Reprotechnische Grundlagen:

Densitometrie; Remissionsverhalten von Vorlagen und Druckfarben; Dateiorganisation und Dateiverwaltung; Netzwerkkonzepte und -komponenten.

Audiovisuelle Grundlagen:

Medientext- und Bildaufzeichnung sowie -wiedergabe; Geräte.

Druck:

Einsatz der Druckverfahren, Grundfunktionen der Systeme. Grundlagen der Endfertigung.

3.

Klasse:

Technische Typografie:

Technologien der Datenausgabe (Computer to Film, Computer to Plate, Computer to Print, Laserdrucker, Proofgeräte); Rastertechnologie (AM, FM); Datenmanagement und Datenübermittlung.

Reprotechnik:

Raster-Image-Prozessor: Funktion und Struktur; Farbraumbeschreibungen, digitale Fotografie; Cross-Media-Publishing.

Physik des Fachgebietes:

Physikalische und chemische Eigenschaften von Papier und anderen Bedruckstoffen. Farbenlehre, Farbmessung. Grundlagen der Bild- und Tonaufzeichnung.

Audio/Video:

Grundlagen der Videotechnik; medienspezifische Hard- und Software.

Druckformentechnik:

Produktanalytischer Vergleich der Druckverfahren; Anforderungen an die Druckvorstufe; Verfahrenstechnik der analogen und digitalen Bildübertragung; Druckformenauswahl und Herstellungsverfahren; Korrekturmethoden; Materialien; Qualitätssicherung.

Druck:

Druckprozesse; Kontrolleinrichtungen; Steuerungen.

Digitaldruck:

Systeme; Datenmanagement; fachspezifische Hard- und Software.

4.

Klasse:

Medienspezifische Endfertigung:

Printmedien (Heft- und Bindetechniken), Multimedia (Massenkopie, Präsentation, Implementieren).

Workflow:

Content-Management; Prozess-Planung.

Mediensysteme:

Installation; Wartung; Qualitätskontrolle.

Informationstechniken:

Prozesssteuerung; Serversysteme und -strukturen, Datenmehrfachnutzung; Datenbanken.

Verpackungskonzeption:

Druckvorstufen-Spezifikationen; Stanzform mit CAD; Fälschungssicherheit.

Verpackungstechnik:

Verpackungsspezifische Druckverfahren; Anwendersoftware; Endfertigung, Logistik, Materialien.

14.

BEDRUCKSTOFF UND VERPACKUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die im Fachgebiet verwendeten Materialien (Produktzyklus) kennen;

– die Verfahren und Methoden der Verpackungsproduktion mit ihren Grundlagen und Qualitätsmerkmalen kennen und unterscheiden können;

– Kenntnisse über fachgerechte ökonomische und ökologische Verwendung sowie Recycling und Entsorgung erwerben;

– Maschinen und Einrichtungen der Verpackungstechnik kennen, ihre Anwendung planen und ihre Auswahl treffen können;

– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Papier- und Faserstofferzeugung:

Bleiche; Recycling vom Altpapier; Deinking; Füllstoffe; Bindemittel; optische Aufheller; Farbstoffe; Einfluss der Roh- und Füllstoffe auf die Papiereigenschaften.

Selbstklebematerialien:

Erzeugung, Einsatz und Verwendung.

Verpackung:

Aufgaben von Verpackung, technologische Grundlagen, Maschinen, Einsatz, Hilfsmittel.

Drucktechnologie:

Vorgänge der Farbspaltung, Systeme der Farbübertragung, Benetzungs- und rheologisches Verhalten von Farbe und Beschichtungsmittel; Lackier- und Laminiersysteme; Bedruckstoffvorbereitung.

Grundkenntnisse der Weiterverarbeitung von Medienprodukten:

Manuelle und industrielle Endfertigung; Bearbeitungsmöglichkeiten wie Beschichten, Fügen, Kaschieren; Hilfsmittel.

Papiermaschinen:

Wesentliche Teile; industrielle Papiererzeugung; Umweltschutztechnik; wirtschaftliche Bedeutung der Papierindustrie; ökologische Dimensionen.

Papiersorten:

Auswahlkriterien für die Medientechnik und die Weiterverarbeitung; Papiereigenschaften; Mehrschichtpapiere; Karton und Pappe; Hygienepapiere; chemische Papiere; synthetische Papiere.

2.

Klasse:

Kunststoffe im Überblick:

Begriffe; Struktur und Eigenschaften; Temperaturverhalten; Zusatzstoffe und Hilfsstoffe für die Verarbeitung; Lieferformen; Klebstoffe im Endfertigungs- und Verpackungsbereich; Schmiermittel; Lösemittel; Reinigungsmittel; Einsatz und Entsorgung.

Verpackung:

Bearbeitungsverfahren (Tiefziehen, Prägen, Pressen, Schweißen und Verbindungsarten); Verfahren des Trennens, Stanzens und Klebens; Sleeveherstellung.

Verbundstoffe:

Verpackungspapiere; Metallfolien.

Druckfarben und Toner:

Toner für Digitaldruck und Laserdruck, Farben für Inkjet-Druck; Farbsysteme und ihre Einsatzgebiete im Überblick; Toxikologie; Entsorgung.

15.

MEDIENGESTALTUNG UND PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Layouts entwickeln und Entwurfstechniken kennen, Gestaltungsgrundsätze der Fachausdrücke richtig anwenden und produktspezifische Gestaltungselemente erstellen können;

– Text-, Bild- und Tonsequenzen erstellen und gestalten können;

– Aufgaben mit Bild-, Grafik- und Layoutprogrammen lösen können;

– den für die Herstellung des jeweiligen Medienproduktes geeigneten Produktionsablauf planen und erfassen können;

– Teil- und Fertigprodukte mit verschiedenen Präsentationstechniken präsentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Gestaltungsgrundsätze:

Form und Gestalt; Raum und Entfernung; perspektivische Darstellungen; Kontrastphänomene; Gestaltungsmittel; Gestaltungselemente; Bildaufbau.

Schrift:

Entwicklung der Schrift, Gestalten mit Schrift; Schriftmischungen; typografische Regeln; Bild-Text-Kompositionen.

Farbe:

Physiologische, psychologische Aspekte; Charakteristik, Symbolik der Farben; Farbkontraste.

Bilder, Symbole, Zeichen und bewegte Bilder:

Wirkung und Funktion; Codierung; Einsatz als Informations- und Kommunikationsmittel.

Fertigkeiten:

Entwurfstechniken; Skizzen, Layouts, Bild-Text-Integration, Gestalten von Multimedia- und Designprodukten; Digitalisieren von Vorlagen; die Führung eines Übungsprotokolls oder eines Projektberichtes ist vorzusehen.

4.

Klasse:

Bildbearbeitung:

Werkzeugfunktionen; Masken- und Retuschetechniken; Fotomontage; Skalieren; Perspektive; Schattentechnik.

Screen-Design:

Anwenden der Bildschirm-Typografie; Gestaltung von grafischen Benutzerinterfaces; Einbinden von Bild, Text, Ton und Grafik.

Kompositorisches Gestalten:

Gestalten von Vorlagen; Fertig stellen von Endprodukten.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Daten übernehmen, bearbeiten und ausgeben; Verbinden von Text-, Bild- und Tonsequenzen; Erstellen von Webseiten.

Fertigkeiten:

Anwendung der Techniken aus Druckvorstufe, Druck und Endfertigung (in Ergänzung von Werkstätte), Technologie der Medien, Bedruckstoff- und Verpackungstechnik zur Herstellung geeigneter Medienprodukte; Konzepte für Medienprodukte entwickeln; Medienprodukte erstellen; Führung eines Übungsprotokolls bzw. eines Projektberichtes.

16.

LABORATORIUM FÜR MATERIALPRÜFUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die fachspezifische Prüftätigkeit normgemäß und selbstständig durchführen können;

– spezifische Geräte handhaben und einschlägige Sicherheitsvorschriften einhalten können;

– die Ergebnisse protokollieren, interpretieren, dokumentieren und mit verschiedenen Techniken präsentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Mechanische Papierprüfung:

Laufrichtung; Masse, Dicke, Dichte; Zugfestigkeit; Oberflächenprüfung (Leimung, Rupfverhalten).

Chemische Untersuchungen:

Papierasche (Anteil, Zusammensetzung).

Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen:

Träger- und Aufbringmaterialien in diversen Prüfverfahren; Qualitätsüberwachung und -kontrolle. Untersuchungen zur Endfertigung und zur Verpackung von Medienprodukten.

4.

Klasse:

Papierprüfung:

Saugfähigkeit; Glätte; Biegefestigkeit etc.

Bedruckbarkeitsprüfung:

Farbübertragung; Trocknungsverhalten.

Farb- und Produktprüfung:

Echtheiten von Druckfarben; Färbevermögen; Farbmessung.

Fotomechanische Prozesse:

Gradationskurve; Rasterkennlinie.

Mikro- und makroskopische sowie digitale Prüf- und Auswertemethoden.

17.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;

– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;

– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;

– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;

– die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Werkstättenordnung und Organisation; Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz; Entsorgung; Durchführung von Sonderarbeiten.

Text- und Bildverarbeitung:

Zuordnung von Vorlagen; Formatberechnung; Digitalisierung einfarbiger und mehrfarbiger Strichvorlagen für alle Druckverfahren; Bittiefe; Scannerauflösung; Schwellwert; Tracingprogramme; ein- und mehrfarbige Vektorgrafiken; Über- und Unterfüllung; Bildspeicherformate.

Typografie:

Normgemäße Korrekturzeichen; Schriftklassifikation; Satzarten; einfarbige Satzarbeiten; Werksatz; Arbeitsvorbereitung; Einrichten von Manuskripten.

Montage und Herstellung:

Herstellen einfacher Kopiervorlagen; Falz- und Ausschussschemata; Seiten- und Bogenmontagen.

Druckformenherstellung:

Vorlagenentwurf; Teilfarbensepartion; kopiertechnische Umsetzung; Strich- und Rasterkopie; Herstellung von photopolymeren Buchdruckklischees; Andruck.

Drucktechnik:

Druckmaschinenbedienung und -wartung; Materialieneinsatz; Flachdruckformen; Aufzugsstärke festlegen; Aufziehen und Pflege von Drucktüchern; Andruck, Einrichten, Einpassübungen, manuelle Farbsteuerung, Druck von Kleinauflagen nach Farbmustern, Mehrfarbendrucke, Qualitätskontrolle.

Hochdruck:

Maschinen-, Geräte- und Einrichtungsbedienung und -wartung; einfache Arbeiten auf Hochdruckformen und Tiegeldruckpressen.

Siebdruck:

Maschinen- und Gerätebedienung und -wartung; Schablonenherstellung und -einrichtung; Schneideschablonen; Handsiebdruck; kleinformatige Auflagen; Qualitätskriterien.

Endfertigung und Buchbindetechnik:

Weiterverarbeitung von Drucken; manuellen Falzschemata, Buchherstellung, Heften von Broschüren; Messen, Anzeichnen, Auslinieren, Zuschneiden mit Schere, Messer und Deckelschere, Blockleimen, Kaschieren, Zusammentragen, Sammeln, Klammernheften; Klebebinden.

2.

Klasse:

Text- und Bildverarbeitung:

Medienneutrale Digitalisierung von Halbtonvorlagen; pixelorientierte Grafikprogramme; Retusche; Bildcomposing und -freistellung; medienabhängige Bildbearbeitung; Farbwertbestimmung; Duplexherstellung; Ton- und Farbwertkorrektur; Schärfesteuerung; Farbseparation; Rasterverfahren. Datenausgabe und -bereitstellung; Datenspeicherformate; Netzwerktransfer; digitale Datenübernahme.

Werksatz:

Tabellensatz; Seitenumbruch inkl. Bildintegration; Grafikerstellung; mehrfärbige Printprodukte; Datenerstellungsprogramme; Logoentwicklung; Separation nach Prozess- und Schmuckfarben; Webseiten.

Multimedia:

Grundlagen; Geräte; Hard- und Software; Gestaltungselemente.

Montage und Herstellung:

Kopiervorlagen; ein- und mehrfärbige Bogenmontagen; Ausschussschemata; Kopie; Entwicklung; Verarbeitungschemie; Falzarten; Stanzmontagen; Registersysteme.

Verpackungstechnik:

Druckvorlagenherstellung; Stanzformenbau; manuelle und digitale Nutzenberechnung.

Offset:

Bedienung und Wartung von Kleinformatoffsetmaschinen; Materialien; Plattenbehandlung; Druckfarben; Qualitätssicherung und Standardisierung an Druckmaschinen; Druck von ein- und mehrfärbigen Kleinauflagen.

Hochdruck:

Stanzen, Rillen, Perforieren.

Siebdruck:

Maschinen- und Gerätebedienung und -wartung; fotomechanische Schablonenherstellung; mehrfärbige Kopiervorlagen; Einrichten und Drucken von mehrfärbigen Passerarbeiten auf Halbautomaten; Einstellen der Farbe und Unterscheidung von Farbtypen.

Endfertigung und Buchbindetechnik:

Maschinen- und Gerätebedienung und -wartung; Druckweiterverarbeitung; Schneiden; Ausschießen; Falzen; Zusammentragen; manuelle und maschinelle Bindearten; Sonderarbeiten an Falzmaschinen; maschinelles Blockleimen; Klebebinden.

Computerwerkstätte:

Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.

3.

Klasse:

Text- und Bildverarbeitung:

System- und Softwareapplikationen; digitaler Datenbestände; Softwareapplikation; Datenintegrität; Raster Image Processor (Strukturen und Funktionen); PostScript; Datenausgabe; Farbraumkonvertierung; Datenkompression, Bilddatenbanken; Datenaustausch.

Multimedia:

Internet; Audio; Video; Animation; Cross-Media-Publishing; Workflow-Management.

Akzidenzsatz:

Planung und Erstellung von Medien- und Printprodukten, Corporate Design, Erstellen von Audio- und Videodaten, Datenmanagement.

Verpackungstechnik:

Kopiervorlagenentwürfe; Flexoklischeefertigung; Flexodruckformen; Austesten von Verfahrensschritten.

Montage und Herstellung:

Verfahrensspezifische Hard- und Software; ein- und mehrfärbige Bogenmontage; Computer to Film; Computer to Plate.

Offset:

Bedienung und Wartung von Bogenoffsetmaschinen; ein- und mehrfärbigen Druckauflagen; Standardisierung; Qualitätskontrolle; Lackierverfahren; Offset-Stanzsysteme.

Drucktechnik:

Großformat-Bogenmaschinen; Leitstandtechnik; Rotationsmaschinen.

Hochdruck:

Rüsten von Maschinen; Prägen; Heißfoliendruck; Nummerieren; Ein- und Zurichten industriell gefertigter Stanzformen für Verpackungen.

Endfertigung und Buchbindetechnik:

Zusammentragen von Lagen, Broschürenfertigung, Bemaßen von Kern und Decke an Hand von Musterbänden, Kernproduktion von Deckenbänden; Klammern und Kleben von Analog- und Digitaldrucken.

Flexodruck:

Ein- und mehrfärbige Flexodruckarbeiten.

Siebdruck:

Computer to Screen; Bedruckstoffe; Rasterdruck; Plakatdruck; alternative Farbsysteme; Sicherheitsdruck.

Printproduktion:

Digital-Druckmaschinen; Computer-to-Press; Large Format Printing, Variable-Information-Systems (VI-Systeme); Druckprozesskontrolle.

Auftragsbearbeitung:

Branchenüblicher Software; Vorkalkulation, Angebot, Auftragstasche.

4.

Klasse:

Auftragsbearbeitung:

Arbeitszeiterfassung; Vor- und Nachkalkulation; Plantafel; Terminsteuerung; Job Definition Format.

Workflow-Systeme:

Servergestützter Workflow; Kalibration- und Standardisierung; Anbindung von Workflowsoftware an Peripheriegeräte; Colormanagement; Datenzusammenführung; Farbprofile; Digitalproof; Softproof; Qualitätskontrolle; verpackungsrelevante Anwendungen in der Druckvorstufe; CAD-Stanzformen; Fälschungssicherheit.

Multimedia:

Website-Produktion; Einsatz von Workflow-Systemen, Content-Management-Systeme; CD-ROM- und DVD-Produktion; Cross-Media-Publishing.

Montage und Herstellung:

Werbemittelherstellung (Datenaufbereitung; Folienplot; Folienmontage).

Printproduktion:

Bogen-Offset- und Digitaldruck in ein- und mehrfärbigen Auflagen (Produktion, Ansteuerung, Wartung und Kalibrierung); Lackierverfahren; Weiterverarbeitung an Hochdruck-Zylinder- und Tiegelpressen.

Verpackungstechnik:

Zylindervorbereitung; Galvanik; Bogenmontage; Kopie; Ätzung; Verchromung; Andruck.

Endfertigung und Buchbindetechnik:

Endfertigungsanlagen; Inlinestanzen in Offsetmaschinen; Stanzen, Blindprägen, Heißfoliendruck mit Hochdruck- und Endfertigungsmaschinen; Falzmaschinen (Falzkleben, Ausschnittperforation, Fensterfalz); Muster- und Einzelbände, Buchbinden.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

zum Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4

2.

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):

31.8.2016 (1. Klasse)

31.8.2017 (2. Klasse)

31.8.2018 (3. Klasse)

31.8.2019 (4. Klasse)

Anlage 1.2.1

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 I
3. Englisch 2 2 2 2 8 (I)
4. Geografie und Wirtschaftskunde 2 2 (III)
5. Geschichte und politische Bildung 2 2 III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 3 2 2 7 I
8. Naturwissenschaftliche Grundlagen 2 2 4 II
9. Angewandte Informatik 2 2 4 I
10. Wirtschaft und Recht 2 1 3 III
11. Betriebstechnik 2 2 I
12. Biologie und Mikrobiologie 2 2 4 I
13. Allgemeine und anorganische Chemie 3 3 2 8 I
14. Organische Chemie 2 2 2 6 I
15. Analytische Chemie2 5 5 2 2 14 I
16. Analytisches Laboratorium 8 8 16 I
17. Umweltmesstechnik 2 3 5 I
18. Chemische Verfahrens- und Umwelttechnik 4 4 I
19. Chemische Technologie 4 2 6 I
20. Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz 3 3 I
21. Organisch-präparatives Laboratorium 3 3 I
22. Laboratorium für chemische Technologie und Umweltmesstechnik 9 10 19 I
Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 36 144
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 I
Englisch 2 II
Projektmanagement 2 II
Qualitätsmanagement 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 (IVa)
C.3 Förderunterricht3
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Einschließlich Stöchiometrie.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; mit Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind die allgemeine und anorganische Chemie, die organische Chemie, die analytische Chemie, die chemische Verfahrens- und Umwelttechnik sowie die chemische Technologie. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktisches Arbeiten in Laboratorien sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,

– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse der Chemie und fachbezogenen Gerätetechnik durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie

– eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik sollen folgende fachliche Kompetenzen erwerben:

– Anwendung chemischer Untersuchungsmethoden einschließlich der Fähigkeit zur kritischen Beurteilung der Messgrößen und Parameter,

– Überwachung der Produktion sowie die Kontrolle und Sicherung der Qualität in chemischen Betrieben,

– Anwendung moderner chemischer Technologien und instrumenteller Methoden der Analytik,

– softwaregestützte Gerätesteuerung,

– computergestützte, mathematisch-statistische Auswertung von Messdaten und die Interpretation der Ergebnisse,

– Bestimmung und Quantifizierung von Schadstoffen in Boden, Luft und Wasser mit physikalischen Messtechniken mit Methoden der Spurenanalytik.

Fachübergreifende Kompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für das Fachgebiet relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemische Technologie und Umwelttechnik liegen in der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in der chemischen Industrie als auch in Forschungsinstitutionen und bei Behörden und Ziviltechnikern und Ziviltechnikerinnen.

Auch die Dokumentation von Laborergebnissen mittels einschlägiger Software, die Gerätewartung und -instandhaltung, die Anwendung einschlägiger Normen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“.

Siehe Anlage 1.

5.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.

10.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Der Schüler/die Schülerin soll einfache Programme in einer höheren Programmiersprache verstehen und schreiben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1.

2.

Klasse:

Informationsverarbeitung:

Dateiformate; Datenaustausch zwischen Programmen; Datensicherung.

Programmierung:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen; Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools; Dokumentation.

12.

BIOLOGIE UND MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die biologischen Grundkenntnisse erweitern und vertiefen;

– die Bedeutung von Mikroorganismen für den Menschen, die Umwelt und die Technologie kennen;

– die für die berufliche Praxis gebräuchlichen Methoden der Biologie und Mikrobiologie verstehen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Biologie:

Zellbiologie der Eukaryota und Prokaryota: Aufbau, Zellorganellen, Zellteilung; Kennzeichen lebender Organismen, Stoffkreisläufe (Atmung, Photosynthese), Grundlagen der Molekularbiologie (Gen – Protein – Funktion), Ernährung: Trends, Genussmittel und Drogen, Sucht und Suchtverhalten.

Mikrobiologie:

Lebensraum Mensch – der Mensch und seine Mikroorganismen (Haut, Darm, Mund).

2.

Klasse:

Biologie:

Prinzipien der Vererbung, Mendelsche Regeln, Chromosomentheorie, Mutation, geschlechtliche und ungeschlechtliche Vermehrung, Erbkrankheiten.

Mikrobiologie:

Mikroorganismengruppen: Bakterien, Pilze; ihre Bedeutung für Umwelt, Medizin und Technologie, insbesondere pathogene Mikroorganismen, Grundlagen der Virologie.

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Grundbegriffe und Gesetzmäßigkeiten chemischer Stoffe kennen und die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen;

– Stoffeigenschaften und deren Veränderung durch geeignete Algorithmen beschreiben und erklären können;

– den Ablauf der häufigsten chemischen Reaktionen verstehen;

– die Nomenklatur chemischer Verbindungen kennen und anwenden können;

– die bedeutsamen Begriffe und Gesetzmäßigkeiten anorganischer Stoffe kennen;

– die Eigenschaften und die Reaktivität der wirtschaftlich und technologisch bedeutenden Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik). Atommodelle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Kovalente Bindung, Ionenbeziehungen, Metallbindung). Chemische Formeln und Reaktionsgleichungen; Stoffbilanzen.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 15. bis 18. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

2.

Klasse:

Allgemeine Chemie:

Atomkern; Kernreaktionen; Radioaktivität.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 1., 2., 13. und 14. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

3.

Klasse:

Allgemeine Chemie:

Theorie der chemischen Bindung. Komplexverbindungen. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 3. bis 12. Gruppe des Periodensystems (PSE) und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

14.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen;

– den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen;

– die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, technologisch bedeutsame Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Organische Strukturen:

Organische Moleküle, funktionelle Gruppen, Grundzüge der Nomenklatur.

Kohlenwasserstoffe:

Gesättigte und ungesättigte aliphatische und cyclische Kohlenwasserstoffe.

Monofunktionelle aliphatische Stoffklassen:

Sauerstoff-, Stickstoff- und Halogenverbindungen.

3.

Klasse:

Polyfunktionelle aliphatische Stoffklassen:

Substituierte Carbonsäuren (Halogen-, Hydroxy-, Oxo- und Aminocarbonsäuren) und Derivate; mehrwertige Alkohole.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Benzolderivate. Kondensierte Aromaten.

Reaktionstypen:

Addition. Eliminierung. Substitution. Umlagerung. Radikalische und ionische Reaktionen.

4.

Klasse:

Heterocyclische Verbindungen:

Technisch-, biochemisch- und umweltrelevante Heterocyclen.

Spezielle Stoffklassen:

Synthetische Polymere (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition). Farbstoffe. Tenside. Naturstoffe Alkaloide, Terpene, Steroide.

Bausteine der Biochemie:

Aminosäuren. Proteine. Kohlenhydrate. Lipide. Nucleinsäuren. Enzyme. Vitamine und Hormone.

15.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen;

– über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen;

– die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Qualitative und quantitative Analyse:

Systematik der chemischen Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.

Stöchiometrische Berechnungen:

Gehaltsgrößen. Umsatzberechnungen. Auswertung von Analysenergebnissen.

2.

Klasse:

Nasschemische Analysenverfahren:

Gravimetrische Analysenverfahren. Volumetrische Analysenverfahren.

Elektrochemische Methoden:

Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie; ionensensitive Elektroden.

Optische Methoden:

VIS-Spektralphotometrie; UV-Spektralphotometrie.

Stöchiometrische Berechnungen:

Volumetrie. Massenwirkungsgesetz, pH-Berechnung, Löslichkeitsprodukt. Gasgesetze.

3.

Klasse:

Elektrochemische Analyse:

Amperometrie. Voltametrie, Dead-Stop-Titrationen.

Optische Methoden:

Atomabsorptionsspektroskopie, Flammenemissionsspektroskopie; Fluorimetrie, Infrarotspektroskopie.

Chromatographische Verfahren:

Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische; Elektrophorese.

4.

Klasse:

Analytischer Prozess:

Systematik, Teilschritte, Probenvorbereitung, Statistik.

Methodenbewertung:

Analysenstrategie und Vergleich von Analysenverfahren. Rechnerunterstützte Auswertemethoden der analytischen Chemie.

Trennmethoden:

Gaschromatographie; Hochdruckflüssigchromatographie; Ionenchromatographie.

Molekülspektrometrie:

RAMAN-Spektroskopie. Massenspektroskopie, magnetische Resonanzspektroskopie.

16.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die in der beruflichen Praxis häufig auftretenden analytischen Aufgaben mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und die Ergebnisse protokollieren können;

– die erforderlichen Methoden auswählen und bewerten sowie die Ergebnisse interpretieren können;

– die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate in den verschiedenen Mengen- und Konzentrationsbereichen bis zur Mikro- und Spurenanalyse unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte handhaben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Entsorgung und Recycling von Laborabfällen. Glasbearbeitung. Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik. Destillation.

Qualitative und quantitative Analyse:

Chemischen Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.

2.

Klasse:

Nasschemische Analysenverfahren:

Gravimetrische Analysen; volumetrische Analysen; N-Bestimmung.

Instrumentelle Analyse:

Optische Analyse (UV-VIS-Spektralphotometrie). Elektrochemische Analysen (Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden).

17.

UMWELTMESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Prinzipien und Methoden der instrumentellen Analytik und der Umweltmesstechnik kennen;

– über Einsatz der relevanten Methoden und ihrer Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen und auf diesen aufbauend weiteren Entwicklungen folgen können;

– die Voraussetzung zur Durchführung messtechnischer und experimenteller Untersuchungen beherrschen;

– die geeigneten Methoden der Analyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung von Stoffen auswählen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Instrumentelle Messverfahren:

Atomabsorptionsspektroskopie (Flamme, Graphitrohr, Kaltdampf- und Hybridtechnik).

Atomemissionsspektroskopie (FES, ICP); Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Grundlagen der Massenspektroskopie.

Umweltanalytische Problemlösungsstrategien:

Probenahme, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl.

Umweltrelevante Summenparameter:

Adsorbierbare (AOX), extrahierbare (EOX) und ausblasbare (POX) organisch gebundene Halogene. Gesamter (TOC) und gelöster (DOC) organisch gebundener Kohlenstoff. Anorganisch gebundener Kohlenstoff (TIC) und Gesamtkohlenstoff (TC). Chemischer (CSB) und biochemischer (BSB) Sauerstoffbedarf.

Auswertung von Messergebnissen:

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Messdaten. Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen. Validierung analytischer Verfahren.

4.

Klasse:

Instrumentelle analytische Kopplungstechniken:

Gaschromatographie – Massenspektroskopie, High Pressure Liquid Chromotographic – Massenspektroskopie.

Technische Gasanalyse:

Gasabsorptiometrie, kontinuierliche Analyse, Passivsammler, Fernerkundung.

Bestimmung von Staubkonzentrationen:

Emissions- und Immissionsmessung (High- und low-volume-Probenahmemethoden, Impaktoren).

Auswertung von Messergebnissen:

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Messdaten. Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen. Methoden der angewandten Statistik (Versuchsplanung, Wirkung von Einflussfaktoren). Chemometrische Verfahren (Datenklassifizierung, „pattern recognition“, Fallbeispiele). Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden. Risikoanalyse.

18.

CHEMISCHE VERFAHRENS- UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Apparate und Operationen der Verfahrenstechnik kennen;

– die Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen kennen;

– Materialdurchsatz, Energiebedarf und Auslegung der Anlagen unter Verwendung geeigneter Software berechnen können;

– Produktionsanlagen beschreiben und erläutern können;

– die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Mechanische Verfahrenstechnik:

Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln). Fördern von Flüssigkeiten und Feststoffen. Ausgewählte Anwendungsbeispiele (Kläranlage, Wärmekraftwerk, ua.).

Energietechnik:

Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmetauscher, Verdampfer.

Thermische Trennverfahren:

Fluide Phasen (Destillieren, Absorption, Extraktion). Feste Phasen (Kristallisation, Trocknung, Extraktion). Grenzflächen (Adsorption, Ionenaustausch, Membranverfahren). Ausgewählte Anwendungsbeispiele (Raffinerie, Rauchgasreinigung).

Mess- und Regelungstechnik:

Messtechnik (Aufnehmer, Messumformer). Regelungstechnik (Regeleinrichtung, Regelkreise, Regler).

19.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung wirtschaftlich bedeutender anorganischer und organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte und deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen;

– die gebräuchlichsten technologischen Methoden bei der Verarbeitung und Produktion biologischer Produkte und deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Anorganische Grundstoffchemie:

Natriumchlorid, Natriumcarbonat; Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihre Verbindungen (Eigenschaften und Verwendung; umwelttechnische Maßnahmen).

Metalle und ihre Verbindungen:

Eisen und Stahl, refraktäre Metalle, Kupfer und Aluminium (Rohstoffe, Eigenschaften, Verwendung, Legierungen; umwelttechnische Maßnahmen). Korrosion (Arten, wirtschaftliche Bedeutung, Schutzmaßnahmen).

Organische Grundstoffchemie:

Erdöl, Erdgas und Verarbeitungsprodukte. Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

4.

Klasse:

Öle, Fette, Kohlenhydrate:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Alternative Energiegewinnung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Makromolekulare Stoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Biologische Abbaubarkeit, „Biopolymere“. Umwelttechnische Maßnahmen.

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe und Verarbeitung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Eigenschaften.

Biotechnologie:

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungsmittelindustrie, der pharmazeutischen Industrie und der biologischen Abfallbeseitigung.

20.

ABFALLWIRTSCHAFT, IMMISSIONS- UND GEWÄSSERSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Art und Ausmaß von Belastungsfaktoren der Umwelt am Ort ihrer Einwirkung kennen;

– kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen;

– die Elemente von technischer Luft-, Wasser- und Bodenreinigung sowie der Abfallbehandlung kennen;

– Aufgaben eines Abfallbeauftragten kennen; dh. die Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, das Feststellen von Mängeln, das Kennen von Verbesserungsvorschlägen zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbehandlung;

– die Betriebsangehörigen entsprechend informieren und aufklären können.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Abfallwirtschaftliche Grundlagen:

Prinzipien der österreichischen Abfallwirtschaft (Abfallaufkommen, Abfallkategorien, Abfallwirtschaftsplan); chemisch-biologische und ökologische Zusammenhänge, kommunale Abfallwirtschaft, umweltpolitische Instrumente.

Abfallwirtschaftsrecht:

Gesetz und Verordnungen; relevante Ö-NORMEN. Abfallrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder; Altlastensanierungsgesetz; Aufgaben und rechtliche Verantwortung des Abfallbeauftragten. Erhebung und Klassifizierung betriebseigener Abfälle (Aufgaben des Giftbeauftragten); Abfalllogistik (Entsorgungswege, Aufzeichnungspflichten).

Wasser und Wasserreinhaltung:

Gütezustand der Gewässer (Grundwasser, Fließwasser, Seen), Erhebung der Gewässergüte (chemisch, physikalisch und biologisch). Abbau von Schadstoffen in Gewässern, Beurteilungskriterien, rechtliche Aspekte. Methoden zur Entfernung von Schadstoffen.

Luftreinhaltung:

Entstehung und Quellen der Luftverunreinigung. Luftverunreinigung in der Atmosphäre, chemische Umwandlung von Schadstoffen. Grenzwerte. Messanlagen und -techniken zur Erfassung von Luftverunreinigungen. Beurteilungskriterien. Luftreinhaltevorschriften. Normen und Richtlinien. Verbrennungstechnologien, Abluftreinigungsanlagen. Messtechnik.

Abfallverwertung und -behandlung:

Sammelsysteme, Sortenreinheit, Altstoffe, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen, Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen, Abfallverwerter. Mechanische, thermische und biologische Verfahren. Deponietechnik. Altlastensanierung.

21.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen;

– die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen;

– mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut sein.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Reinigungstechniken:

Umkristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.

Herstellung organischer Präparate:

Substitutionsreaktionen. Additionsreaktionen. Eliminierungsreaktionen. Redoxreaktionen. Umlagerungen. Isolierung aus Naturstoffen.

Organische Analyse:

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen (Bestimmung physikalischer Stoffdaten; molekülspektroskopische Methoden).

22.

LABORATORIUM FÜR CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND UMWELTMESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– zur Lösung technisch-analytischer und chemisch-technologischer Aufgaben die zweckmäßigsten Methoden auswählen und anwenden können;

– die in den Laboratorien verwendeten Messgeräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte handhaben können;

– an Hand konkreter Aufgabenstellungen Umweltparameter bestimmen können;

– die ermittelten Daten entsprechend aufbereiten, interpretieren und dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Chromatographische Verfahren:

Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.

Spektroskopische Verfahren:

Ultraviolett/Visible Spektroskopie.

Umweltanalytische und technologische Aufgabenstellungen:

Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Aufgaben. Validierung umweltanalytischer Verfahren; Untersuchung von Wasser- und Bodenproben; Untersuchung von mineralischen Düngemitteln und Kompost. Einsatz analytischer Methoden für die Untersuchung von Abfällen.

4.

Klasse:

Chromatographische Verfahren:

Gaschromatographie, Hochdruckflüssigchromatographie.

Spektroskopische Verfahren:

Infrarotspektroskopie, qualitative und quantitative Interpretationen.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Herstellung, Verarbeitung und Charakterisierung von Polymeren, Farbstoffen und anderen technologisch relevanten Stoffen.

Umweltanalytische Aufgabenstellungen:

Bestimmung umweltrelevante Summenparameter (AOX, TOC, CSB, BSB) an ausgewählten Beispielen. Analyse von Schadstoffen in pflanzlichen und tierischen Rohstoffen; Prüfung und Modifizierung von Analysenmethoden, technische Gasanalyse.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

C.1 Freigegenstände

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

zum Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4

2.

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):

31.8.2016 (1. Klasse)

31.8.2017 (2. Klasse)

31.8.2018 (3. Klasse)

31.8.2019 (4. Klasse)

Anlage 1.2.2

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BIOCHEMIE UND BIOANALYTIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 I
3. Englisch 2 2 2 2 8 (I)
4. Geografie und Wirtschaftskunde 2 2 (III)
5. Geschichte und politische Bildung 2 2 III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 3 2 2 7 I
8. Naturwissenschaftliche Grundlagen 2 2 4 II
9. Angewandte Informatik 2 2 4 I
10. Wirtschaft und Recht 2 1 3 III
11. Betriebstechnik 2 2 I
12. Biologie und Mikrobiologie 2 2 4 I
13. Allgemeine und anorganische Chemie 3 3 2 8 I
14. Organische Chemie 2 2 2 6 I
15. Analytische Chemie2 5 5 2 2 14 I
16. Analytisches Laboratorium 8 8 16 I
17. Biochemie und Lebensmittelchemie 3 2 5 I
18. Biochemische Technologie 3 3 I
19. Chemische Verfahrenstechnik 4 4 I
20. Mikrobiologie und Gentechnik 2 2 4 I
21. Organisch-präparatives Laboratorium 3 3 I
22. Laboratorium für Mikrobiologie und Gentechnik 2 2 4 I
23. Laboratorium für Bio- und Lebensmittelanalytik 8 9 17 I
Gesamtwochenstundenzahl 35 36 36 36 144
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 I
Englisch 2 2 I
Projektmanagement 2 II
Qualitätsmanagement 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa
C.3 Förderunterricht3
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Einschließlich Stöchiometrie.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr mit Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Biochemie und Bioanalytik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind die allgemeine und anorganische Chemie, die organische Chemie, die analytische Chemie, die biochemische Technologie sowie die Mikrobiologie und Gentechnik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel:

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktisches Arbeiten in Laboratorien sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,

– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse der Chemie und fachbezogenen Gerätetechnik durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie

– eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Biochemie und Bioanalytik sollen folgende fachliche Kompetenzen erwerben:

– Anwendung chemischer, biochemischer und mikrobiologischer Untersuchungsmethoden einschließlich der Fähigkeit zur kritischen Beurteilung der Messgrößen und Parameter,

– Überwachung der Produktion sowie die Kontrolle und Sicherung der Qualität in pharmazeutischen und biochemischen Betrieben sowie in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie,

– Anwendung moderner instrumenteller Methoden im Bereich der Proteinchemie, Lebensmittelanalytik und Hygiene,

– softwaregestützte Gerätesteuerung,

– computergestützte, mathematisch-statistische Auswertung von Messdaten und die Interpretation von Ergebnissen.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Biochemie und Bioanalytik insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für das Fachgebiet relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Biochemie und Bioanalytik liegen in der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in pharmazeutischen Betrieben und in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie als auch in Forschungsinstitutionen und bei Behörden.

Auch die Dokumentation von Laborergebnissen mittels einschlägiger Software, die Gerätewartung und -instandhaltung, die Anwendung einschlägiger Normen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geographie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“.

Siehe Anlage 1.

5.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.

10.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Der Schüler/die Schülerin soll einfache Programme in einer höheren Programmiersprache verstehen und schreiben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1.

2.

Klasse:

Informationsverarbeitung:

Dateiformate; Datenaustausch zwischen Programmen; Datensicherung.

Programmierung:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen; Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools; Dokumentation.

12.

BIOLOGIE UND MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die biologischen Grundkenntnisse erweitern und vertiefen;

– die Bedeutung von Mikroorganismen für den Menschen, die Umwelt und die Technologie kennen;

– die für die berufliche Praxis gebräuchlichen Methoden der Biologie und Mikrobiologie verstehen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Biologie:

Zellbiologie der Eukaryota und Prokaryota: Aufbau, Zellorganellen, Zellteilung; Kennzeichen lebender Organismen, Stoffkreisläufe (Atmung, Photosynthese), Grundlagen der Molekularbiologie (Gen – Protein – Funktion), Ernährung: Trends, Genussmittel und Drogen, Sucht und Suchtverhalten.

Mikrobiologie:

Lebensraum Mensch – der Mensch und seine Mikroorganismen (Haut, Darm, Mund).

2.

Klasse:

Biologie:

Prinzipien der Vererbung, Mendelsche Regeln, Chromosomentheorie, Mutation, geschlechtliche und ungeschlechtliche Vermehrung, Erbkrankheiten.

Mikrobiologie:

Mikroorganismengruppen: Bakterien, Pilze; ihre Bedeutung für Umwelt, Medizin und Technologie, insbesondere pathogene Mikroorganismen, Grundlagen der Virologie.

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Grundbegriffe und Gesetzmäßigkeiten chemischer Stoffe kennen und die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen;

– Stoffeigenschaften und deren Veränderung durch geeignete Algorithmen beschreiben und erklären können;

– den Ablauf der häufigsten chemischen Reaktionen verstehen;

– die Nomenklatur chemischer Verbindungen kennen und anwenden können;

– die bedeutsamen Begriffe und Gesetzmäßigkeiten anorganischer Stoffe kennen;

– die Eigenschaften und die Reaktivität der wirtschaftlich und technologisch bedeutenden Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik). Atommodelle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Kovalente Bindung, Ionenbeziehungen, Metallbindung). Chemische Formeln und Reaktionsgleichungen; Stoffbilanzen.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 15. bis 18. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

2.

Klasse:

Allgemeine Chemie:

Atomkern; Kernreaktionen; Radioaktivität.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 1., 2., 13. und 14. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

3.

Klasse:

Allgemeine Chemie:

Theorie der chemischen Bindung. Komplexverbindungen. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Elemente der 3. bis 12. Gruppe des PSE und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

14.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen;

– den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen;

– die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, technologisch bedeutsame Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Organische Strukturen:

Organische Moleküle, funktionelle Gruppen, Grundzüge der Nomenklatur.

Kohlenwasserstoffe:

Gesättigte und ungesättigte aliphatische und cyclische Kohlenwasserstoffe.

Monofunktionelle aliphatische Stoffklassen:

Sauerstoff-, Stickstoff- und Halogenverbindungen.

3.

Klasse:

Polyfunktionelle aliphatische Stoffklassen:

Substituierte Carbonsäuren (Halogen-, Hydroxy-, Oxo- und Aminocarbonsäuren) und Derivate; mehrwertige Alkohole.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Benzolderivate. Kondensierte Aromaten.

Reaktionstypen:

Addition. Eliminierung. Substitution. Umlagerung. Radikalische und ionische Reaktionen.

4.

Klasse:

Heterocyclische Verbindungen:

Technisch, biochemisch und umwelt-relevante Heterocyclen.

Spezielle Stoffklassen:

Synthetische Polymere (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition). Farbstoffe. Tenside. Naturstoffe Alkaloide, Terpene, Steroide).

Bausteine der Biochemie:

Aminosäuren. Proteine. Kohlenhydrate. Lipide. Nucleinsäuren. Enzyme. Vitamine und Hormone.

15.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen;

– über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen;

– die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Qualitative und quantitative Analyse:

Systematik der chemischen Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.

Stöchiometrische Berechnungen:

Gehaltsgrößen. Umsatzberechnungen. Auswertung von Analysenergebnissen.

2.

Klasse:

Nasschemische Analysenverfahren:

Gravimetrische Analysenverfahren. Volumetrische Analysenverfahren.

Elektrochemische Methoden:

Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie; ionensensitive Elektroden;

Optische Methoden:

VIS-Spektralphotometrie; UV-Spektralphotometrie.

Stöchiometrische Berechnungen:

Volumetrie. Massenwirkungsgesetz, pH-Berechnung, Löslichkeitsprodukt. Gasgesetze.

3.

Klasse:

Elektrochemische Analyse:

Amperometrie. Voltametrie, Dead-Stop-Titrationen.

Optische Methoden:

Atomabsorptionsspektroskopie, Flammenemissionsspektroskopie; Fluorimetrie, Infrarotspektroskopie.

Chromatographische Verfahren:

Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische; Elektrophorese.

4.

Klasse:

Analytischer Prozess:

Systematik, Teilschritte, Probenvorbereitung, Statistik.

Methodenbewertung:

Analysenstrategie und Vergleich von Analysenverfahren. Rechnerunterstützte Auswertemethoden der analytischen Chemie.

Trennmethoden:

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