Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen
Gaschromatographie; Hochdruckflüssigchromatographie; Ionenchromatographie.
Molekülspektrometrie:
RAMAN-Spektroskopie. Massenspektroskopie, Magnetische Resonanzspektroskopie.
ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die in der beruflichen Praxis häufig auftretenden analytischen Aufgaben mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und die Ergebnisse protokollieren können;
– die erforderlichen Methoden auswählen und bewerten sowie die Ergebnisse interpretieren können;
– die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate in den verschiedenen Mengen- und Konzentrationsbereichen bis zur Mikro- und Spurenanalyse unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte handhaben können.
Lehrstoff:
Klasse:
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Entsorgung und Recycling von Laborabfällen. Glasbearbeitung. Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik. Destillation.
Qualitative und quantitative Analyse:
Chemische Analysenmethoden an Hand ausgewählter Beispiele.
Klasse:
Nasschemische Analysenverfahren:
Gravimetrische Analysen; volumetrische Analysen; N-Bestimmung.
Instrumentelle Analyse:
Optische Analysen (UV-VIS-Spektralphotometrie). Elektrochemische Analysen (Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden).
BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die für die Praxis des Ausbildungsschwerpunktes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe kennen;
– Lebensmittelinhaltsstoffe und die Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Lebensmittelinhaltsstoffe:
Zusammensetzung von Lebensmitteln; Zusatzstoffe, Vitamine, Mineralstoffe; Lebensmittelrecht.
Biomoleküle:
Struktur, Eigenschaften und Funktion von Proteinen, Kohlenhydraten und Lipiden.
Biologische Membranen:
Aufbau, Funktion; Membranproteine.
Enzyme:
Enzymkinetik, Regulation von Enzymen, enzymatische Bestimmungsmethoden; Cofaktoren, Bedeutung in der Lebensmittelchemie.
Nucleinsäuren:
Struktur, Replikation, Regulation der Genexpression. Proteinbiosynthese.
Stoffwechsel:
Kohlenhydratstoffwechsel; Energiehaushalt von Zellen und Organismen.
Klasse:
Proteine:
Gewinnung, Reinigung, Charakterisierung; Chromatographie, Elektrophorese.
Immunologie:
Immunantwort, Antikörper, Allergien; immunologische Methoden.
Stoffwechsel:
Protein- und Fettstoffwechsel; Stoffwechselregulation; Stoffwechselerkrankungen.
Toxikologie und Umweltschutz:
Biochemische Wirkung von Toxinen, Pestiziden und Umweltschadstoffen.
BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die technologischen Methoden der Biochemie und Mikrobiologie auf die Verarbeitung und Produktion biologischer Produkte anwenden können;
– einschlägige Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Biotechnologie:
Aufbau von Fermentationsanlagen, Belüftungssysteme, hauptsächliche Gärungsarten, Produktion von Biomasse, wichtige biotechnologische Produkte, Abwasser- und Abluftreinigung, Recyclingverfahren, Anwendungen technischer Enzyme, tierische und pflanzliche Zellkulturen. Hauptsächliche Gärungsarten, Produktion von Biomasse.
Lebensmitteltechnologie:
Auf- und Zubereitung von Nahrungsmittelgrundstoffen, Produktion und Konservierung von Nahrungsmitteln, fermentativ veränderte Lebensmittel wie Milch- und Sauerprodukte, Käse und Fleischwaren. Hygienenormen, Lebensmittelgesetz, GMP.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Apparate, Maschinen und Operationen der Verfahrenstechnik kennen;
– die Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen kennen;
– Materialdurchsatz, Energiebedarf und Auslegung der Anlagen unter Verwendung geeigneter Software berechnen können;
– Produktionsanlagen und Fertigungsanlagen beschreiben und erläutern können;
– die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Mechanische Verfahrenstechnik:
Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln aus Gasen und Flüssigkeiten). Fördern von Flüssigkeiten und Feststoffen.
Thermische Trennverfahren:
Fluide Phasen (Destillation, Absorption, Extraktion). Feste Phasen (Kristallisation, Trocknung, Extraktion). Grenzflächen (Adsorption, Ionenaustausch, Membranverfahren).
Mess- und Regelungstechnik:
Messtechnik (Aufnehmer, Messumformer). Regelungstechnik (Regeleinrichtung, Regelkreise, Regler).
MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Bedeutung von Mikroorganismen und der mikrobiologischen Verfahren für das menschliche Leben, die Umwelt und die Technologie kennen;
– die Bedeutung der wichtigsten mikrobiologischen und gentechnischen Untersuchungsmethoden kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Mikrobiologie:
Bedeutung von Mikroorganismen für die Umwelt, Medizin und Technologie. Identifizierung von Mikroorganismen. Mikroskopische Untersuchungsmethoden, Färbungen von Mikroorganismen, Kultivierung von Mikroorganismen, Reinzucht, Zell-/Keimzahlbestimmungsmethoden, Steriltechniken, Hygiene.
Gentechnik:
Prinzipien der Genexpression, Klonieren.
Klasse:
Gentechnik:
Methoden der Gentechnik: Isolierung und Modifikation von DNA, Charakterisierung und Sequenzierung, Restriktionsenzyme, Polymerase Chain Reaction, Transformation, Genexpression, Gentechnikrecht, Grundprinzip der Genomics und Proteomics.
Mikrobiologie und mikrobiologische Arbeitsmethoden:
Untersuchungsmethoden für Wasser, Lebensmittel, Qualitätskontrolle, Hazard Analysisand Cribical Control Point, Good Management Practice- und Good Labor Practice- Richtlinien, Stichprobenpläne, Sicherheitskriterien in der Gentechnik.
ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen;
– die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen;
– mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Reinigungstechniken:
Umkristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.
Herstellung organischer Präparate:
Substitutionsreaktionen. Additionsreaktionen. Eliminierungsreaktionen. Redoxreaktionen. Umlagerungen. Isolierung aus Naturstoffen.
Organische Analyse:
Reinheits- und Identitätsuntersuchungen (Bestimmung physikalischer Stoffdaten; molekülspektroskopische Methoden).
LABORATORIUM FÜR MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten mikrobiologischen und gentechnischen Untersuchungsmethoden verstehen und anwenden können;
– der fortschreitenden Entwicklung des Fachgebietes folgen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Mikrobiologische Arbeitsmethoden:
Mikroskopische Untersuchungsmethoden, Färbungen von Mikroorganismen, Kultivierung von Mikroorganismen, Reinzucht, Zell-/Keimzahlbestimmungsmethoden, Steriltechniken, Hygiene.
Klasse:
Untersuchungsmethoden:
Wasser, Lebensmittel. Qualitätskontrolle, GLP, Rückstandsanalytik (Antibiotika), Desinfektionsmitteltest, Fermentationen, Sicherheitskriterien in der Gentechnik, gentechnische Grundoperationen.
LABORATORIUM FÜR BIO- UND LEBENSMITTELANALYTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– biochemische und chemisch-analytische Arbeitsmethoden und lebensmitteltechnologische Untersuchungsmethoden der Fachgebiete beherrschen;
– Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmitteltechnologie und der Umwelttechnik erkennen und zielsicher lösen können;
– die in den Laboratorien verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte gewandt handhaben können;
– die ermittelten Daten entsprechend aufbereiten, interpretieren und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Bioanalytik:
Chromatographische Verfahren. Spektroskopische Verfahren. Elektrochemische Verfahren.
Isolierung, Bestimmung und Charakterisierung von Proteinen. Aufnahme enzymkinetischer Daten.
Lebensmittelanalytik:
Chemische Reaktionssysteme. Validierung von Methoden.
Enzymatische Analyse. Bestimmung der Hauptbestandteile von Lebensmitteln.
Klasse:
Bioanalytik:
Elektrophorese. Immunologische Arbeitstechniken. Präparation und Charakterisierung von subzellulären Fraktionen. Gewinnung und Anreicherung von Proteinen. Erfassung kinetischer Daten und Beurteilung von technischen Enzympräparationen. Durchführung und begleitende analytische Kontrolle von mikrobiellen Herstellungsprozessen.
Lebensmittelanalytik:
Analyse von Lebensmittelinhaltsstoffen und Lebensmittelzusatzstoffen sowie Verpackungen und Kontaktstoffen. Vergleichende Beurteilung und lebensmittelrechtliche Einstufung von Nahrungsstoffen. Rückstandsanalyse, Untersuchung toxikologisch relevanter Parameter.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):
31.8.2016 (1. Klasse)
31.8.2017 (2. Klasse)
31.8.2018 (3. Klasse)
31.8.2019 (4. Klasse)
Artikel 2
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Die in der Anlage 1 unter Abschnitt IV wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.