Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen
Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssysteme, Projektplanungssoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
– die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Betriebe kennen;
– Kalkulationen durchführen können;
– Methoden des Projektmanagements kennen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft:
Wirtschaftlichkeitskennzahlen; Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung.
Unternehmensorganisation:
Aufbauorganisation und Ablauforganisation, Unternehmensfunktionen; Grundlagen der Materialwirtschaft, Personalwirtschaft und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung.
Grundlagen der Kostenrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Kostenrechnung. EDV-gestützte Kalkulation.
Grundlagen des Projektmanagements.
Marketing.
Zusätzlicher Lehrstoff für die Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren:
Lebensmittel- und Hygienevorschriften, Organisation und Planung betrieblicher Prozesse im Lebensmittelgewerbe und -industrie.
B. Freigegenstände
DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
– die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen können;
– die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich abfassen können;
– mit Texten aus der Berufspraxis umgehen können;
– um die Bedeutung des Zusammenhanges von Kommunikationszweck und Darstellungsform wissen;
– Grundkenntnisse der Kommunikation, Rhetorik und Präsentation erwerben;
– verschiedene Lern- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen (Nachschlagewerke, Internet) und erschließen können;
– Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen können.
Lehrstoff:
Sprachgestaltung:
Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, Toleranz und Humor (mündlich und schriftlich); Interview; Statement; Fachreferat; Streitgespräch.
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen; Arten von Medien.
Auseinandersetzung mit Texten:
Interpretation von Werken des deutschsprachigen Schrifttums, Vergleich von Themenkreisen (auch fremdsprachiger Literatur, bildende Kunst und Musik).
Arbeitstechniken:
Diskussionsleitung; nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).
Schriftverkehr:
Formulierungen (Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung; Urgenz, Mahnung, Reklamation; Schriftverkehr mit Behörden; Werbung; Kauf-, Werk-, Bestands- und Darlehensvertrag); Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht); Bewerbungen.
Mindestens 2 Schularbeiten.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
– Englisch in routinemäßigen Situationen als gemeinschaftliches Verständigungs- und Informationsinstrument in einfachen Berufs- und Alltagssituationen einsetzen können;
– in den sprachlichen Fertigkeiten folgende Ziele auf dem Niveau „Basic User A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen bzw. das Niveau „Independent User B1“ anstreben, wobei in den Bereichen Sprechen und Schreiben Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit zu stellen ist:
Hörverstehen:
Standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;
Sprechen:
In Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;
Lesen und Leseverständnis:
Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;
Schreiben:
Einfache Informationen zur eigenen Person und Situation sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.
Lehrstoff:
Allgemeine und technische Kommunikation:
Einfache Situationen und Themenkreise aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Wiederholung der relevanten Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.
Kommunikationsthemen:
Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen in Bezug auf Produkte und Prozesse des Fachgebietes. Wortschatz und sprachliche Strukturen.
Sprachliche Strukturen:
Festigung und Erweiterung der inhaltlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.
Mindestens zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
– die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren kennen und nachhaltig anwenden können;
– Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren können;
– die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen können.
Lehrstoff:
Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen:
Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.
Geometrie:
Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.
Funktionen und Gleichungen:
Funktionsbegriff, Darstellung von Funktionen. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.
Analysis:
Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
Mindestens 2 Schularbeiten.
Anlage A1
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR DAMENKLEIDERMACHER/INNEN
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| A. | Pflichtgegenstände | Jahreswochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe |
|---|---|---|---|
| 1. | Religion | 1 | (III) |
| 2. | Wirtschaft und Recht | ||
| 2.1 | Unternehmensführung | 4 | I |
| 2.2 | Wirtschaftsrecht | 1 | III |
| 2.3 | Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung | 1 | II |
| 3. | Mode- und Fachtheorie | ||
| 3.1 | Textiltechnologie | 2 | III |
| 3.2 | Kund/innenberatung | 1 | II |
| 3.3 | Entwurf- und Modezeichnen | 2 | III |
| 4. | Angewandtes Modedesign Damen | ||
| 4.1 | Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2 | 6 | II |
| 4.2 | Werkstätte und Fertigungstechnik | 20 | IV |
| Gesamtwochenstundenzahl | 38 | ||
| B. | Freigegenstände und unverbindliche Übungen3 | ||
| C. | Förderunterricht3 | ||
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung
3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Meisterschule für Damenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Damenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Damenkleidermacher selbstständig auszuüben.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:
– sie verfügen über ein breites Spektrum an theoretischem und praktischen Wissen für ihre Berufsausübung;
– sie können Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle in ihrem Fachgebiet selbstständig bewältigen;
– sie können Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen;
– sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln;
– sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit berufsbegleitenden und lebenslangen Lernens;
– sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz;
– sie können Wissen über betriebliche Organisationsabläufe von der Idee bis zur Vermarktung anwenden und umsetzen;
– sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über die entsprechende Handlungskompetenz;
– sie können sich mit Fragen der Geschlechterverhältnisse und der Gleichstellung von Geschlechtern auseinandersetzen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens drei Wochenstunden umfasst, um eine Wochenstunde reduziert werden. Diese Wochenstunde kann zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.
Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 38 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Lehrstoffverteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Schülerinnen und Schüler sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
– Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
– Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
– Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
– Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden um sicherzustellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
– Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
– In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden.
– Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Dies gilt insbesondere auch für Gender- und Diversitätskompetenzen.
– Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit den bisherigen Erfahrungen und der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
– Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen.
– Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist Augenmerk zu legen.
– Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
– Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
– Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
– Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich.
Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft und Recht:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
– betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
– deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
– die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
– die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
– die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
– die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
– Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
– Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
– Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
– Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
– Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
– Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
– In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (z. B. Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
WIRTSCHAFT UND RECHT
2.1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kommunikationssituationen mündlich und schriftlich bewältigen;
– die in der Praxis üblichen Schriftstücke verstehen, exakt und verständlich abfassen und bearbeiten;
– die wesentlichen Grundlagen der betrieblichen Organisation und der Unternehmensführung unterscheiden und gezielt anwenden;
– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens erläutern;
– eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
– Geschäftsfälle in der Doppelten Buchhaltung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
– insbesondere die Buchführung eines Klein- oder Mittelbetriebes organisieren;
– Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität insbesondere im Bereich der Textilwirtschaft erläutern;
– sich mit Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen;
– Marketingstrategien unterscheiden und entsprechend einsetzen;
– die Kenntnisse der Kostenrechnung für die Kalkulation anwenden;
– die in der Personalverrechnung erforderlichen Aufzeichnungen und Abrechnungen durchführen.
Semester:
Lehrstoff:
Buchführung:
Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.
Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Geschäftsfälle:
Verbuchung anhand von Belegen.
Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.
Unternehmensführung:
Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.
Organisation:
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.
Kommunikation:
Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.
Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).
Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).
Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.
Semester:
Lehrstoff:
Unternehmen und Markt:
Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).
Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.
Marketing:
Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).
Kostenrechnung:
Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.
Personalverrechnung:
Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).
2.2 WIRTSCHAFTSRECHT
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
– grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen;
– die für die Praxis wesentlichen steuerlichen Bestimmungen situationsgerecht anwenden.
Semester:
Lehrstoff:
Recht:
Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.
Semester:
Lehrstoff:
Steuerrecht:
Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt; Finanzstrafrecht.
2.3 MITARBEITER/INNENFÜHRUNG UND LEHRLINGSAUSBILDUNG
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen motivieren, kooperativ und konfliktlösend führen sowie Fachwissen vermitteln;
– auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und der betrieblichen Erfordernisse Aus- und Weiterbildungspläne für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, insbesondere auch für Lehrlinge erstellen und umsetzen;
– arbeitsrechtliche Bestimmungen situationsgerecht anwenden;
– Regelungen des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erklären und auf fachpraktische Bereiche anwenden.
Semester:
Lehrstoff:
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung:
Führungsstile, Motivation, Kontrolle.
Personalmanagement:
Personalplanung und -beschaffung.
Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
Semester:
Lehrstoff:
Psychologie und Pädagogik:
Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.
Recht:
Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).
MODE- UND FACHTHEORIE
3.1 TEXTILTECHNOLOGIE
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kenntnisse in den Bereichen Faseraufbau, Fasereigenschaften nachweisen;
– Eigenschaftscharakteristika von Garnen und Zwirnen aufzeigen;
– die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe erläutern;
– die ökologische und ökonomische Gestaltung der textilen Wertschöpfungskette beschreiben;
– die im Handel befindlichen Stoffe und Materialien sicher bestimmen;
– Veredelungstechnologien und Eigenschaftsänderungen im Hinblick auf Gebrauch und Pflege erläutern.
Semester:
Lehrstoff:
Textile Fasern:
Naturfasern. Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.
Fasermischungen.
Textile Fäden:
Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.
Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.
Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.
Semester:
Lehrstoff:
Textile Flächen:
Garne. Fasern. Kombinationen.
Veredelung/Appretur:
Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.
Dekomponieren von Stoffen.
Material- und Stoffsammlung.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.
Zugehör:
Materialien und Einsatzgebiete.
3.2 KUND/INNENBERATUNG
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– fachspezifische Kenntnisse bei Beratungsgesprächen kundenorientiert einsetzen;
– kommunikations- und verkaufspsychologische Grundlagen anwenden;
– unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen.
Semester:
Lehrstoff:
Beratung von Kundinnen und Kunden:
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Verkaufsgespräch.
Präsentation.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern und Fäden im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
Semester:
Lehrstoff:
Beratung von Kundinnen und Kunden:
Präsentation.
Beratungsgespräch im systemischen Kontext.
Konfliktgespräch.
Überzeugungsgespräch.
Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.
Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.
3.3 ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– zu vorgegebenen Themen und aktuellen Trends recherchieren;
– aus ihrer Recherche Entwurfslösungen im zeitgenössischen Design und/oder Anlehnung an historischen Vorgaben erarbeiten;
– aus ihrer Recherche eine Entwurfsserie entwickeln;
– den Prozess vom Entwurf zur technischen Zeichnung bis zur Vorbereitung für die Fertigung beschreiben;
– zeitgenössische Kollektionskonzepte entwickeln und analysieren;
– historische Gewandformen analysieren und für zeitgenössisches Design adaptieren;
– grafische Arbeiten in innovativer und zeitgemäßer Form ausführen;
– adäquate Darstellungstechniken für ihre Modegrafiken anwenden;
– Entwürfe und Werkzeichnungen fächerübergreifend anfertigen;
– themenbezogene Entwürfe unter den Aspekten von Stil und Figur von Kunden erstellen;
– mit Hilfe einer passenden Figurine proportionsgetreue Darstellungen von Kleidungsstücken sowie bekleidungsrelevanter Details erarbeiten;
– CAD Programme themenbezogen anwenden.
Semester:
Lehrstoff:
Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- und Recherchebuch.
Design- und Kreativtechniken.
Designentwicklung, Farb- und Inspirationskonzepte.
Techniken der Modegrafik. Werkzeichnung.
Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs- und Präsentationsmethoden.
Entwürfe.
Themenbezogene Kollektionserstellung.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Themenbezogene CAD-Anwendungen.
Semester:
Lehrstoff:
Entwurfsaufgaben in Vorbereitung auf die Meisterprüfung.
Farb- und Inspirationskonzepte.
Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.
Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.
Themenbezogene CAD-Anwendungen.
ANGEWANDTES MODEDESIGN DAMEN
4.1 SCHNITTKONSTRUKTION, MODELLGESTALTUNG UND SCHNITTOPTIMIERUNG
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Maß nehmen;
– Maße und gemessene Maße interpretieren;
– Proportionslinien analysieren;
– Grundschnitte konstruieren;
– Modellschnitte nach Modebild, Entwürfen und Skizzen erstellen und gestalten;
– kundinnenbedingte Wünsche schnitttechnisch umsetzen;
– Körperhaltungen und Körperformen erkennen und berücksichtigen;
– Anproben durchführen und Abänderungslehre umsetzen.
Semester:
Lehrstoff:
Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Anspruchsvolle Modellschnitte für die französische und englische Werkstätte.
Semester:
Lehrstoff:
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.
Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.
Schularbeiten:
eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 1. Semester;
eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.
4.2 WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse das Gewerbe selbstständig ausüben;
– moderne Fertigungstechniken mit praxisorientiertem Arbeitstempo anwenden;
– selbstständig mit hohem fachlichem Können Werkstücke von der Schnittkonstruktion über den Zuschnitt zum fertigen Stück produzieren;
– die erforderlichen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Betriebsmittel arbeitstechnisch richtig einsetzen und sicherheitstechnisch betätigen;
– die Besonderheiten der Beratung von Kundinnen und Kunden anwenden;
– Verständnis für Wünsche von Kundinnen und Kunden zeigen, das entsprechende Material auswählen und Produkte wirtschaftlich umsetzen;
– dem Werkstück entsprechend Qualitätsanforderungen beschreiben;
– die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer selbstständigen Meistertätigkeit und Betriebsführung anwenden;
– Anproben durchführen und Abänderungslehre anwenden.
Semester:
Lehrstoff:
Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.
Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.
Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung der Betriebsmittel.
Semester:
Lehrstoff:
Kundinnenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.
Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.
Materialbedarfsermittlung und Kalkulation fächerübergreifend mit Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht.
Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.
Körperformen und Figurabweichungen.
Qualitätssicherung und -kontrolle.
Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.
Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.
Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.
Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
C. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Anlage A.1.1
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MALEREI
UND VERBUNDENE GEWERBE
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
```
Religion 40 (III)
```
```
Wirtschaft und Recht 160 (III)
```
```
Mitarbeiterführung und
```
–ausbildung 40 (III)
```
Angewandte Informatik 80 (I)
```
```
Baubetrieb 120 (I)
```
```
Technologie *2) 240(40) (I)
```
```
Baukonstruktion 120 (I)
```
```
Gebäude-, Gestaltungs- und
```
Stillehre 80 (I)
```
Form und Farbe 120 (I)
```
```
Entwurf 160 (I)
```
```
Werkstätte und
```
Produktionstechnik 280 IV
```
```
Gesamtstundenzahl 1440
```
```
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
Heraldik 40 III
Schrift und Serigrafie 40 III
Spritztechniken 40 II
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Malergewerbes einschließlich der verbundenen Handwerke ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Ausführung der Farbgestaltung, Bühnenmalerei, Beschichtung, Konservierung und Restaurierung von Gebäude-, Raum-, Einrichtungs- und Objektoberflächen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Form- und Farbgestaltung, Technologie, Stillehre, Baukonstruktion und Baubetrieb. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Entwurf und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Fertigungsprozesse, die dabei verwendeten Werkstoffe und Gerätschaften durch begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
- eine angemessene Ergänzung der Allgemeinbildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- Mitwirkung in der Planung (Entwurf, Werkzeichnung, Schablonenfertigung) und Organisieren von Projekten, fachlichen Abläufen und Berechnungen,
- die fachlich-kreative und farbliche Gestaltung von Bau- und Objektflächen einschließlich Beurteilung, Vorbehandlung des Untergrundes und Nachbereitung behandelter Oberflächen,
- Aufbringen ornamentaler Schriftblöcke und Kenntnisse der Heraldik,
- Armierung von Wand- und Objektflächen sowie Wandbelebung mit zeitgemäßen Techniken,
- der manuelle und maschinelle Umgang mit Beschichtungs- und Farbstoffen, Binde- und Verdünnungsmitteln sowie die selbstständige Herstellung von meisterlichen Werkstücken auf dafür geeigneten Maschinen und Fertigungseinrichtungen,
- die Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben der Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normen sowie
- die zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe insbesondere befähigt,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Materialauswahl, Schablonierung und Ausführung von Projekten im Fachbereich Malerei und Beschichtungstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.
Auch einfache Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Beurteilung und Analyse von erforderlichen Vorarbeiten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage A.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die wirtschaftlichen Aufgaben in baunebengewerblichen Betrieben selbstständig bewältigen und die Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen im Sinne einer zukunftsorientierten Unternehmensführung auswerten und umsetzen können;
- Baukörper normgerecht berechnen und das Aufmass für die Berechnung von Malerarbeiten erstellen können;
- die rechnerischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Kostenrechnung beherrschen.
Lehrstoff:
Grundlagen:
Planung und Steuerung, Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen (Personalbedarf, -beschaffung, -auswahl, - beurteilung, -verrechnung).
Termin- und Ablaufplanung:
Ausschreibung, Angebot, Leistungsvergabe, Auftragserteilung; Überprüfung der Ausführung, Abnahme und Übergabe von Leistungen, Mängelbehebung und Haftung.
Aufmassrechnung:
Aufmass und Abrechnung von Projekten nach Plänen und Naturmaßen; Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik, Berechnung nach Stückzahl, Längenausmaß, Flächenausmaß nach Fachnormen.
Kalkulation:
Kostenrechnung; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenerfassung;
Kostenstellen; Kostenträger (BAB, BÜB); Selbstkostenrechnung im lohnintensiven Handwerk; Preisberechnung einer Dienstleistung;
Ermittlung des Zeitbedarfes und des Materialverbrauches per Leistungs- oder Verrechnungseinheit.
Leistungsbeschreibungen:
Projektbearbeitung (Angebot, Auftrag), Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Abrechnung:
Teil- und Schlussrechnung, Nachkalkulation.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen, Geräte und Apparate kennen und ökologisch und ökonomisch einsetzen können;
- Mauerwerksuntergrund und -beschichtungen bezüglich Materialien und Wechselwirkungen kennen, mit einfachen physikalischen und chemisch-technologischen Methoden prüfen, analysieren und interpretieren können;
- die einschlägigen Gesetze und Normen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Beschichtung:
Beschichtungsmöglichkeiten, Beschichtungstechniken; Applikation (manuell und maschinell); mit Wasser oder Lösungsmittel verdünnbare Beschichtungsstoffe.
Untergründe:
Organische Untergründe – Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Gummi, Leder; anorganische Untergründe – Metalle, Glas, Putz, Beton, Mauerwerk.
Bindemittel:
Wässrige, ölige und lackartige Bindemittel.
Farbmittel:
Farbkörper (Pigmente, Erd-, Mineral- und Teerfarben-Extender), Farbstoffe (natürliche und künstliche), Verdünnungsmittel (Wasser, Lösungsmittel, Verdünnungen), Zusatzmittel (Trocken-, Netz-, Verdickungs- und Mattierungsmittel, Weichmacher, Bakterizide, Fungizide, Insektizide).
Werkstoffe:
Tapeten, Klebstoffe, Lacke, Lasuren, Beizen, Polituren, Mattierungen; Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel, Kitte und Spachteln, Neutralisier- und Isoliermittel, Grundier- und Imprägniermittel).
Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen:
Messen und Wägen (Einheiten, Bestimmungsmethoden), Trennverfahren, Konzentrationsbestimmungen; Vorbereitung und Installation von Probeplatten für eine Dauerbewitterung; Ausprüfung von Beschichtungen hinsichtlich ihrer physikalischen und chemisch-technologischen Eigenschaften; Untersuchung von Farb-, Binde- und Lösungsmitteln.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Berufsausübung wichtigen technologischen und gesetzlichen Grundlagen des Bauens sowie die Funktionen von Bauteilen kennen;
- bauphysikalische Aufgaben des Berufes (Wärme- und Schalldämmung) lösen können.
Lehrstoff:
Bauwerk:
Begriffe, Elemente, Bauweisen, Konstruktionssysteme.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine, Bindemittel, Beton, Faserzement, Verputz; Putzträger, Dämm- und Dichtungsstoffe, Faser-, Span- und Leichtbauplatten.
Gebäudeteile:
Mauerwerk, Bauarten, Fenster, Türen, Verglasungen, Sonnenschutz, Abdichtungen; Holz- und Massivdecken, Gewölbe, Stiegen, Fußböden, Putzträger, Stuck- und Verputzarbeiten.
Bauphysik:
Klimakarte, Wärmetransport, Wärmewiderstand, Verhalten, Berechnung und Dimensionierung von Dämmungen; gesetzliche Mindestdämmwerte (Taupunkt, Dampfdiffusion); technische Ausführung der Wärme- und Schalldämmung.
Verbindungsmittel; Holz- und Metallverbindungen.
GEBÄUDE-, GESTALTUNGS- UND STILLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- grundlegende Fähigkeiten zur Gestaltung von Flächen, Räumen und Körpern erlangen;
- die Wesenszüge der Bau-, Möbel- und Malstile sowie der Bildhauerei kennen;
- das kunsthistorische Fachvokabular beherrschen sowie typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Gestaltungsprinzipien:
Maße und Proportionen, Baukörper, Fassade; Zusammenhänge zwischen
Funktion, Konstruktion, Material und Form.
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Architektur, Raumgestaltung, Bildhauerei und Malerei:
Kunstübersicht bis zum 18. Jahrhundert; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart.
FORM UND FARBE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die ästhetischen Form- und Farbbegriffe sowie die formalen, farblichen und funktionellen Gestaltungsprinzipien im Fachgebiet kennen;
- die Zusammenhänge zwischen Form, Fläche und Raum, Farb/Flächen- und Farb/Raum-Beziehungen sowie Farb/Licht/Raum-Wirkungen kennen und in praktischen Aufgabenstellungen umsetzen können.
Lehrstoff:
Grundelemente der formalen Gestaltung:
Punkt, Linie (Abstrahierung, Stilisierung, Zeichnung), Fläche (Flächengliederungen), Körper, Raum; Proportionsstudien, Ordnungssysteme, perspektive Darstellungen.
Grundelemente der farblichen Gestaltung:
Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Farbordnungssysteme, Farbkontraste.
Grundelemente der Theatermalerei und Bühnengestaltung:
Tages- und Kunstlicht, Beleuchtung, Beleuchtungsarten, Licht- und Schattenwirkung, bühnengerechte Beleuchtung, Lichteffekte. Theaterdekorationen und Oberflächenbehandlung.
Schrift:
Untergrund, Werkzeuge, Schreibflüssigkeit; Pinselschrift an der Wand; einfache Zierschriften; Anpassung an Block, Achse, optische Mitte; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl; Schreiben, Zeichnen und Konstruieren von Gebrauchsschriften.
ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung wiedergeben können;
- Möbel, Räume und Fassaden farblich gestalten und optisch verändern können;
- ausführungsreife Entwürfe anfertigen können;
- Entwürfe für Illusions-, Architektur- und Kulissenmalerei, Farbentwürfe von Bühnen- und Szenenbildern sowie Schaubilder von Bühnenaufbauten und Dekorelementen anfertigen können.
Lehrstoff:
Darstellungstechniken:
Dekorationstechniken (deckend und lasierend auf verschiedenen Untergründen), Übertragungsarten.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte; gegenständliche und abstrakte Darstellungen; komplexe Gegenstände, Raum, Wohnung, Haus, Fassade; Farbenentwürfe und Schaubilder; ornamentale und florale Flächengestaltung; Zierarten und Dekorationsmotive; Entwürfe und Schaubilder von Möbel-, Wand- und Fassadenbemalungen.
Gestaltungstechniken:
Bleistift, Pinsel, Feder (nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung); zeichnerische und malerische Darstellung von Gegenständen und Lebewesen.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
- im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
- grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Bau- und Hilfsstoffe kennen;
- die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche
Abrechnung, Dokumentation.
Werkzeuge und Geräte:
Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Behandlung von Untergründen, zum Auftragen von Beschichtungsstoffen, zur Trockenzeitverkürzung, für Raumausstattung; Gerüste, Leitern und Hilfsgeräte.
Malerei:
Standardtechniken an Wand und Decken; dekorative Wandgestaltung mit verschiedenen Beschichtungsstoffen, Belagstoffen und Trockenmörtel.
Dekorative Putztechniken:
Fresko-, Sekko- und Sgraffitotechnik, Gips-, Kreide- und Mörtelschnitt.
Beschichtung:
Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff; Spritztechniken auf Holz und Putz; Außen- und Innenlackierungen auf Holz und Metall; Beschichtungen von Fenstern, Türen und Möbeln; verschiedene Lacktechniken auf Probeplatten.
Dekorationstechniken:
Dekorative Holz- und Metalltechniken; Kleister-, Tauch-, Flies- und Spritztechniken; Folienschnitt, Lackschliff, Kammzug, Airbrush; Schnürl-, Schwamm-, Wickel-, Spachtel-, Schablonier- und Modlertechnik; Beiz-, Lasur- und Patiniertechnik; Maserieren, Marmorieren, Vergolden, Versilbern und Bronzieren.
B. Freigegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“ :
Siehe Anlage A.
HERALDIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die historische Bedeutung und den heutigen Stellenwert des Wappenwesens kennen und zeitgemäße Wappen gestalten und beschreiben können.
Lehrstoff:
Entwicklung und Funktion, Wappen, Wappenteile, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen, Rang- und Würdezeichen; heraldische Farben, Tinkturen.
SCHRIFT UND SERIGRAFIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.
Lehrstoff:
Schriftzeichen, Monogramme und Signets, Schrift im Kunstwerk, Verbindung von Schrift und Ornamentik; bildhaft dargestellte Schriften, Computerschrift, Siebdruck; Fotomontagen, Collagen, Assemblagen; Zierschriften; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl.
SPRITZTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für die Berufsausübung erforderlichen Spritztechniken beherrschen und auswählen können.
Lehrstoff:
Luftdruckspritzen (Hochdruck- und Niederdruckspritzen); luftloses Spritzen (Airless); Luftpinseltechnik (Airbrush); elektrostatisches Spritzen (Pulverspritzen, Beflocken).
Anlage A.1.2
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
```
Religion 40 (III)
```
```
Wirtschaft und Recht 160 III
```
```
Mitarbeiterführung und
```
–ausbildung 40 III
```
Angewandte Informatik 80 I
```
```
Betriebstechnik 200 I
```
```
Technologie 160 I
```
```
Tischlerkonstruktionen 200 I
```
```
Stilkunde 40 III
```
```
Konstruktionsübungen 240 I
```
```
Werkstätte und
```
Produktionstechnik *2) 280 IV
```
```
Gesamtstundenzahl 1440
```
```
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Meisterschule für Tischler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung im Bereich des Tischlergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen (einschließlich Bautischlerei, wärme- und schalltechnischer Grundlagen) und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler verfügen über folgende technischen Kompetenzen:
- manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- manuelle und maschinelle Herstellung von Möbel- und Raumausstattungen,
- Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei,
- Mitwirkung in der Konstruktion und Planung von Produkten des Möbel- und Innenausbaues,
- Bedienung von Tischlereimaschinen und -geräten,
- Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Tischlerei relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage A.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Technologien kennen und die daraus resultierenden Anwendungen auswählen können;
- Bauarten, Wirkungsweise, Handhabung und Wartung der im Fachgebiet gebräuchlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen anwenden können;
- die einschlägigen Gesetze und Normen kennen und anwenden.
Lehrstoff:
Holz und Holztechnologie:
Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;
Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;
Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).
Furniere und Platten:
Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.
Kunststoffe:
Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der
verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.
Leim- und Klebertechnologie.
Oberflächentechnik:
Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.
Sonderwerkstoffe:
Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.
TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Praxis erforderlichen Konstruktionen hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Alternativen beherrschen;
- Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen und Kenntnisse der facheinschlägigen Normen einbeziehen.
Lehrstoff:
Möbelbau:
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
Bautischlerarbeiten:
Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.
Innenausbau:
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.
STILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Wesenszüge und Sachvokabular der Möbelstile kennen und bei den Aufgaben der Praxis anwenden können;
- typische Formenelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilrichtungen:
Altertum bis beginnende Neuzeit im Überblick; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Möbelbaues und der Raumkunst.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- räumliche Zusammenhänge und Inhalte erfassen können und mit den im Fachgebiet üblichen Projektionsmethoden darstellen können;
- Entwurfsskizzen und Werkzeichnungen sowie Raumausstattungsvorschläge erstellen können.
Lehrstoff:
Elemente:
Zeichengeräte und -techniken, Normen, Planerstellung, -bemaßung
und -beschriftung.
Darstellung und Schrift:
Linien, Flächen und einfache Körper; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Skizzieren; Blockschrift, Schriftbild; einfache Fachpläne; computergestützte Darstellungstechnik.
Pläne:
Fertigungs- und Detailskizzen und -zeichnungen; Innenräume (menschliche Maße, Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf);
Wohnbereich (Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung im Innenraum;
Bestandsaufnahme und Dokumentation).
Perspektive:
Grundlagen, Konstruktionsmethoden.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
- im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
- grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche
Abrechnung, Dokumentation.
Möbeltischlerei:
Holzkonstruktionen, Formverleimung, Massivmöbel, furnierte Möbel; Kunststoffverarbeitung; Grundbegriffe des Drechselns; Intarsien, Restaurieren, Oberflächenbehandlung.
Bautischlerei:
Fensterbau, Außen- und Innentüren; Boden-, Wand-, Deckenkonstruktionen.
CNC-Technik (nach Gegebenheit):
Programmierung, Anwendung, organisatorische Unternehmensintegration.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Anlage A.1.3
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR DRECHSLER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
```
Religion 40 (III)
```
```
Wirtschaft und Recht 160 III
```
```
Mitarbeiterführung und
```
–ausbildung 40 III
```
Angewandte Informatik 80 I
```
```
Betriebstechnik 200 I
```
```
Technologie 160 I
```
```
Drechslerkonstruktionen 200 I
```
```
Stilkunde 40 III
```
```
Konstruktionsübungen 240 I
```
```
Werkstätte und
```
Produktionstechnik *2) 280 IV
```
```
Gesamtstundenzahl 1440
```
```
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Meisterschule für Drechsler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Drechslergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Drechslerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Drechslerkonstruktionen und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- manuelle und maschinelle Herstellung von Möbel- und Raumausstattungen,
- Mitwirkung in der Konstruktion und Planung von Produkten des Möbel- und Innenausbaues,
- Bedienung von Drechslereimaschinen und -geräten,
- Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von einschlägigen Erzeugnissen der Drechslerei sowie des Möbel- und Innenausbaues.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Drechslerbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage A.
TECHNOLOGIE
Siehe Anlage A.1.2.
DRECHSLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Praxis geforderten Konstruktionen hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Alternativen beherrschen;
- Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen und Kenntnisse der facheinschlägigen Normen einbeziehen.
Lehrstoff:
Möbelbau:
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
Drechslerarbeiten:
Drechslererzeugnisse, Drechslermaschinen.
Innenausbau:
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutzes.
STILKUNDE
Siehe Anlage A.1.2.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Siehe Anlage A.1.2.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
B. Freigegenstände
Anlage A.1.4
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR STREICH- UND
SAITENINSTRUMENTENERZEUGER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
```
Religion 40 (III)
```
```
Wirtschaft und Recht 160 III
```
```
Mitarbeiterführung und
```
–ausbildung 40 III
```
Angewandte Informatik 80 I
```
```
Betriebstechnik 200 I
```
```
Technologie 160 I
```
```
Instrumentenkonstruktionen 200 I
```
```
Stilkunde 40 III
```
```
Konstruktionsübungen 240 I
```
```
Werkstätte und
```
Produktionstechnik *2) 280 IV
```
```
Gesamtstundenzahl 1440
```
```
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion und Fertigung von Streich- und Saiteninstrumenten sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Gerätschaft zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie und Instrumentenkonstruktion. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie
- eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger verfügen über folgende technische
Kompetenzen:
- manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- manuelle und maschinelle Herstellung von Streich- und Saiteninstrumenten,
- Konstruktion und Planung von Produkten des Streich- und Saiteninstrumentenbaues,
- Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger insbesondere befähigt werden, - praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für den Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in der Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage A.
TECHNOLOGIE
Siehe Anlage A.1.2.
INSTRUMENTENKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für den Instrumentenbau relevanten Konstruktions- und Fertigungstechniken hinsichtlich Ästhetik, Materialauswahl, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen kennen;
- die Grundlagen der musikalischen Akustik kennen und umsetzen können;
- die einschlägige Instrumentenkunde historisch und organologisch beherrschen.
Lehrstoff:
Konstruktionslehre:
Aufbau und Konstruktionstechniken handelsüblicher Chordophone, deren Besaitung und Stimmung, traditionelle und alternative Fertigungstechniken.
Akustik:
Schwingungslehre, Harmonielehre, Stimmung und Temperierung, oszillierende Körper, Audiophysiologie, Schallmessung und Auswertung.
Material- und Werkstoffkunde:
Holztechnologie und Tonholz (Einschnitt und Lagerung, Ver- und Bearbeitung); Halbfabrikate; Saitentechnologie; Qualitätskontrolle.
Oberflächentechnologie:
Wachse, Öle, Harze, Farbstoffe, Lösungsmittel; Schleif- und Poliermittel, Verarbeitungstechniken und Hilfsmittel.
Instrumentenkunde:
Entstehungsgeschichte, Aufbau, klangliche und ästhetische Merkmale.
STILKUNDE
Siehe Anlage A.1.2.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Siehe Anlage A.1.2.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
B. Freigegenstände
Anlage A.1.5
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MÜLLER, BÄCKER UND KONDITOREN
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
```
Religion 40 (III)
```
```
Wirtschaft und Recht 160 III
```
```
Mitarbeiterführung und
```
–ausbildung 40 III
```
Angewandte Informatik 80 I
```
```
Betriebstechnik *2) 400 I
```
```
Technologie *3) 200 I
```
```
Ernährungslehre 80 II
```
```
Werkstättenlaboratorium 80 III
```
```
```
alternativer
Pflichtgegenstandsbereich:
```
```
9a. Lebensmitteltechnologie
für Bäcker 160 I
9b. Lebensmitteltechnologie
für Konditoren
9c. Lebensmitteltechnologie
für Müller
10a. Produktionswerkstätte
für Bäcker 200 IV
10b. Produktionswerkstätte
für Konditoren
10c. Produktionswerkstätte
für Müller
```
```
Gesamtstundenzahl 1440
```
```
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
Deutsch und Kommunikation 40 I
Englisch 40 I
Angewandte Mathematik 40 I
Projekte und Projektmanagement 40 II
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
2) Einschließlich Rechnungswesen, Qualitätsmanagement und Marketing. 3) Einschließlich Fachrechnen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
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