Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik (Kraftfahrzeugtechnik-Ausbildungsordnung)
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008, wird verordnet:
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:
Personenkraftwagentechnik (H1)
Nutzfahrzeugtechnik (H2)
Motorradtechnik (H3)
(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann folgendes Spezialmodul gewählt werden:
Systemelektronik (S1)
(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
| Hauptmodule | können kombiniert werden mit | |||
|---|---|---|---|---|
| H1 | H2 | H3 | S1 | |
| H1 | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
| H2 | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
| H3 | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre |
(5) In den ersten zwei Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder das Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Die Ausbildung im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik dauert höchstens vier Jahre.
(6) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugtechnikerin) zu bezeichnen.
(7) Alle auszubildenden bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:
Personenkraftwagentechnik (H1)
Nutzfahrzeugtechnik (H2)
Motorradtechnik (H3)
(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann folgendes Spezialmodul gewählt werden:
Systemelektronik (S1)
Hochvolt-Antriebe (S2)
(3a) Das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. Dieses Spezialmodul kann nur bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 absolviert werden.
(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
| Hauptmodule | können kombiniert werden mit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| H1 | H2 | H3 | S1 | S2 | |
| H1 | x | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
| H2 | x | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
| H3 | x | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
(5) In den ersten zwei Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder das Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Die Ausbildung im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik dauert höchstens vier Jahre.
(6) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugtechnikerin) zu bezeichnen.
(7) Alle auszubildenden bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:
Personenkraftwagentechnik (H1)
Nutzfahrzeugtechnik (H2)
Motorradtechnik (H3)
(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann folgendes Spezialmodul gewählt werden:
Systemelektronik (S1)
Hochvolt-Antriebe (S2)
(Anm.: § 3a aufgehoben durch BGBl. II Nr. 276/2020.)
(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
| Hauptmodule | können kombiniert werden mit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| H1 | H2 | H3 | S1 | S2 | |
| H1 | x | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
| H2 | x | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
| H3 | x | x | x | x | |
| Dauer | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | |
(5) In den ersten zwei Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder das Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Die Ausbildung im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik dauert höchstens vier Jahre.
(6) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugtechnikerin) zu bezeichnen.
(7) Alle auszubildenden bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Berufsprofil
§ 2. (1) Im Grundmodul und Hauptmodul Personenkraftwagentechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Personenkraftwagen eingebauten mechanischen Teilen, Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Bauteilen des Fahrwerks wie Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder und Bereifung,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens,
Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Personenkraftwagens,
Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Personenkraftwagens notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
(2) Im Grundmodul und Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Nutzfahrzeugen eingebauten mechanischen Teilen, Motoren, Kraftübertragungseinrichtungen,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Aufbauten und Bauteilen des Fahrwerks wie Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, Räder und Bereifung,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage sowie von EC-Kontrollgerten und Geschwindigkeitsbegrenzern eines Nutzfahrzeuges,
Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Nutzfahrzeuges,
Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Nutzfahrzeuges notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Nutzfahrzeugen, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
(3) Im Grundmodul und Hauptmodul Motorradtechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Motorrädern eingebauten mechanischen Teilen, Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Bauteilen des Fahrwerks wie Motorradrahmen, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder und Bereifung,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage eines Motorrades,
Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Motorrades,
Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Motorrades notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
(4) Im Spezialmodul Systemelektronik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der Komfortelektronik und an Diebstahlschutzsystemen,
Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der audiovisuellen Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik,
Beraten von Kunden über die Bedienung, Einstellung und Programmierung von Diebstahlschutzsystemen und Gerten der Komfort- und Kommunikationselektronik.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Berufsprofil
§ 2. (1) Im Grundmodul und Hauptmodul Personenkraftwagentechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Personenkraftwagen eingebauten mechanischen Teilen, Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Bauteilen des Fahrwerks wie Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder und Bereifung,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens,
Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Personenkraftwagens,
Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Personenkraftwagens notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
(2) Im Grundmodul und Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Nutzfahrzeugen eingebauten mechanischen Teilen, Motoren, Kraftübertragungseinrichtungen,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Aufbauten und Bauteilen des Fahrwerks wie Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, Räder und Bereifung,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage sowie von EC-Kontrollgerten und Geschwindigkeitsbegrenzern eines Nutzfahrzeuges,
Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Nutzfahrzeuges,
Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Nutzfahrzeuges notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Nutzfahrzeugen, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
(3) Im Grundmodul und Hauptmodul Motorradtechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Motorrädern eingebauten mechanischen Teilen, Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Bauteilen des Fahrwerks wie Motorradrahmen, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder und Bereifung,
Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage eines Motorrades,
Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Motorrades,
Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Motorrades notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
(4) Im Spezialmodul Systemelektronik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der Komfortelektronik und an Diebstahlschutzsystemen,
Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der audiovisuellen Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik,
Beraten von Kunden über die Bedienung, Einstellung und Programmierung von Diebstahlschutzsystemen und Gerten der Komfort- und Kommunikationselektronik.
(5) Im Spezialmodul Hochvolt-Antriebe ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
Diagnostizieren von Fehlern an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten mittels computergestützter Diagnosemethoden,
Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen,
Diagnostizieren von Fehlern an Hochvolt-Komponenten mittels computergestützter Diagnosemethoden,
Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Hochvolt-Komponente unter Anwendung der Sicherheitskonzepte.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Berufsbild
§ 3. (1) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des Grundmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Grundmodul Kraftfahrzeugtechnik | |
|---|---|---|
| 1. | Der Lehrbetrieb | |
| 1.1 | Kenntnis des Leistungsangebots des Lehrbetriebs und seiner Partner | |
| 1.2 | Kenntnis der Abläufe im Lehrbetrieb und der Organisation des Lehrbetriebs | |
| 1.3 | Grundkenntnisse über den rechtlichen Rahmens der betrieblichen Leistungserstellung und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften | |
| 1.4 | Kenntnis der betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung | |
| 1.5 | Kenntnis und Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements | |
| 1.6 | Funktionsgerechtes Anwenden, Warten und Pflegen der Betriebs- und Hilfsmittel | |
| 1.7 | Verhalten im Sinne von berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards | |
| 2. | Lehrlingsausbildung | |
| 2.1 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen des Lehrlings und des Lehrbetriebs (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | |
| 2.2 | Kenntnis von Inhalt und Ziel der Ausbildung | |
| 2.3 | Grundkenntnisse über die aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |
| 3. | Fachübergreifende Ausbildung: In der Art der Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |
| 3.1 | Methodenkompetenz, z.B.: Lösungsstrategien entwickeln; Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren; Entscheidungen treffen etc. | |
| 3.2 | Soziale Kompetenz, z.B.: in Teams arbeiten; Kritik fair üben; sachlich argumentieren; Rücksicht nehmen etc. | |
| 3.3 | Personale Kompetenz, z.B.: Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein; Bereitschaft zur Weiterbildung; Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |
| 3.4 | Arbeitshaltungen, z.B.: Sorgfalt; Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein; Pünktlichkeit; Einsatzbereitschaft; Service- und Kundenorientierung etc. | |
| 4. | Fachausbildung | |
| 4.1 | Kenntnis der Werkstoffe (Metalle, Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten | |
| 4.2 | Grundfertigkeiten in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen | |
| 4.3 | Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen von Metallen und Kunststoffen | |
| 4.4 | Erstellen von Skizzen sowie Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. Bedienungsanleitungen, Zeichnungen, Schaltplänen | |
| 4.5 | Grundkenntnisse der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik | |
| 4.6 | Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regeltechnik | |
| 4.7 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | |
| 4.8 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | |
| 4.9 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |
| 4.10 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe) | |
| 4.11 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise des Fahrwerks (z.B. Karosserie, Motorradrahmen, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Bereifung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |
| 4.12 | Mitarbeit bei der Blechbearbeitung und an Havariearbeiten, beim Korrosionsschutz und der Lackierung | |
| 4.13 | Mitarbeit bei der Beseitigung von Korrosionsschäden | |
| 4.14 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) | |
| 4.15 | Mitarbeit beim Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen sowie beim Auswuchten von Rädern | |
| 4.16 | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitselektronik) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | |
| 4.17 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | |
| 4.18 | Kenntnis der Betriebsstoffe (Kraftstoffe) und Hilfsstoffe (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit) | |
| 4.19 | Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von Hilfsstoffen (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit) | |
| 4.20 | Messen von berufsspezifischen Größen mit mechanischen Mess- und Prüfverfahren | |
| 4.21 | Mitarbeit beim Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. | |
| 4.22 | Mitarbeit bei der Fehlerdiagnose mittels Diagnosecomputer | |
| 4.23 | Mitarbeit bei der Fehlersuche und Fehlerbeurteilung | |
| 4.24 | Durchführen von werterhaltenden Maßnahmen an Kraftfahrzeugen | |
| 4.25 | Grundkenntnisse der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen | |
| 4.26 | Grundkenntnisse der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software) | |
| 4.27 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |
| 4.28 | Anwenden englischer Fachausdrücke |
(2) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Hauptmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Hauptmodul Personenkraftwagentechnik |
|---|---|
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Personenkraftwagenarten und ihres Aufbaus |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe) |
| 8. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 9. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 10. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) |
| 11. | Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Personenkraftwagen sowie Auswuchten von Rädern |
| 12. | Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung |
| 13. | Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen |
| 14. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel |
| 15. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel |
| 16. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Personenkraftwagen |
| 17. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Personenkraftwagen |
| 18. | Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Personenkraftwagens |
| 19. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. |
| 20. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 21. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 22. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 23. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen |
| Pos. | Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik |
| --- | --- |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Nutzfahrzeugarten, ihres Aufbaus, Aufbauarten (z.B. Kipper, Sattelzug, Kran, Ladebordwand, Aggregate, Tankfahrzeug, Autobus) und Anhänger |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Aufbauten wie z.B. Ladebordwänden, Aggregaten |
| 7. | Maschinelle zerspanende Bearbeitung von Bauteilen (z.B. Zylinderköpfe, Bremstrommeln) |
| 8. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 9. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kardanwelle, Achsantriebe, Radantriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe) |
| 10. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 11. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 12. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, kombinierte Bremsen, Zusatzbremsen) |
| 13. | Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Nutzfahrzeugen sowie Auswuchten von Rädern |
| 14. | Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung |
| 15. | Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen |
| 16. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel |
| 17. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel |
| 18. | Kenntnis der EC-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer |
| 19. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an EC-Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern |
| 20. | Kenntnis der Lärmmessungen |
| 21. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Nutzfahrzeug |
| 22. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Nutzfahrzeug |
| 23. | Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Nutzfahrzeuges |
| 24. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. |
| 25. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 26. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 27. | Arbeiten unter Beachtung der besonderen Gefahren im Umgang mit Nutzfahrzeugen und Anwendung der spezifischen Sicherheitsvorschriften |
| 28. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 29. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen sowie der gesetzlichen Sonderbestimmungen für Nutzfahrzeuge (z.B. ADR) |
| Pos. | Hauptmodul Motorradtechnik |
| --- | --- |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Kraftradarten und ihres Aufbaus |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motorradmotoren sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kettenantriebe, Kardanantriebe, Riementriebe, Kupplung, Getriebe) |
| 8. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 9. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 10. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Motorradrahmen, Radführung, Federung, Dämpfung, Bremsen) |
| 11. | Überprüfen und Instandsetzen (z.B. Einspeichen, Zentrieren) von Reifen, Felgen und Schläuchen von Motorrädern sowie Auswuchten von Rädern |
| 12. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel |
| 13. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel |
| 14. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen eines Motorrades |
| 15. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Motorrades |
| 16. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren |
| 17. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 18. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 19. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 20. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen |
(3) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Spezialmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden.
| Pos. | Spezialmodul Systemelektronik |
|---|---|
| 1. | Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik |
| 2. | Kenntnis der elektronischen Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Sitzheizung, Navigationssysteme |
| 3. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Diebstahlwarnanlage, Sitzheizung, Navigationssysteme |
| 4. | Kenntnis der elektronischen Diebstahlschutzsysteme wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung |
| 5. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an den elektronischen Diebstahlschutzsystemen wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung |
| 6. | Kenntnis der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik |
| 8. | Kenntnis der elektronischen On-Board-, Motormanagement- und BUS-Systeme |
| 9. | Auswerten und Beurteilen der Anzeigen der elektronischen On-Board- und Motormanagementsysteme sowie Durchführen von daraus resultierenden Reparaturen |
| 10. | Beraten von Kunden über die Bedienung, Einstellung und Programmierung von Diebstahlschutzsystemen und Geräten der Komfort- und Kommunikationselektronik |
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Berufsbild
§ 3. (1) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des Grundmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Grundmodul Kraftfahrzeugtechnik | |
|---|---|---|
| 1. | Der Lehrbetrieb | |
| 1.1 | Kenntnis des Leistungsangebots des Lehrbetriebs und seiner Partner | |
| 1.2 | Kenntnis der Abläufe im Lehrbetrieb und der Organisation des Lehrbetriebs | |
| 1.3 | Grundkenntnisse über den rechtlichen Rahmens der betrieblichen Leistungserstellung und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften | |
| 1.4 | Kenntnis der betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung | |
| 1.5 | Kenntnis und Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements | |
| 1.6 | Funktionsgerechtes Anwenden, Warten und Pflegen der Betriebs- und Hilfsmittel | |
| 1.7 | Verhalten im Sinne von berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards | |
| 2. | Lehrlingsausbildung | |
| 2.1 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen des Lehrlings und des Lehrbetriebs (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | |
| 2.2 | Kenntnis von Inhalt und Ziel der Ausbildung | |
| 2.3 | Grundkenntnisse über die aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |
| 3. | Fachübergreifende Ausbildung: In der Art der Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |
| 3.1 | Methodenkompetenz, z.B.: Lösungsstrategien entwickeln; Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren; Entscheidungen treffen etc. | |
| 3.2 | Soziale Kompetenz, z.B.: in Teams arbeiten; Kritik fair üben; sachlich argumentieren; Rücksicht nehmen etc. | |
| 3.3 | Personale Kompetenz, z.B.: Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein; Bereitschaft zur Weiterbildung; Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |
| 3.4 | Arbeitshaltungen, z.B.: Sorgfalt; Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein; Pünktlichkeit; Einsatzbereitschaft; Service- und Kundenorientierung etc. | |
| 4. | Fachausbildung | |
| 4.1 | Kenntnis der Werkstoffe (Metalle, Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten | |
| 4.2 | Grundfertigkeiten in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen | |
| 4.3 | Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen von Metallen und Kunststoffen | |
| 4.4 | Erstellen von Skizzen sowie Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. Bedienungsanleitungen, Zeichnungen, Schaltplänen | |
| 4.5 | Grundkenntnisse der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik | |
| 4.6 | Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regeltechnik | |
| 4.7 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | |
| 4.8 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | |
| 4.9 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |
| 4.10 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe) | |
| 4.11 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise des Fahrwerks (z.B. Karosserie, Motorradrahmen, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Bereifung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |
| 4.12 | Mitarbeit bei der Blechbearbeitung und an Havariearbeiten, beim Korrosionsschutz und der Lackierung | |
| 4.13 | Mitarbeit bei der Beseitigung von Korrosionsschäden | |
| 4.14 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) | |
| 4.15 | Mitarbeit beim Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen sowie beim Auswuchten von Rädern | |
| 4.16 | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitselektronik) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | |
| 4.17 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | |
| 4.18 | Kenntnis der Betriebsstoffe (Kraftstoffe) und Hilfsstoffe (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit) | |
| 4.19 | Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von Hilfsstoffen (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit) | |
| 4.20 | Messen von berufsspezifischen Größen mit mechanischen Mess- und Prüfverfahren | |
| 4.21 | Mitarbeit beim Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. | |
| 4.22 | Mitarbeit bei der Fehlerdiagnose mittels Diagnosecomputer | |
| 4.23 | Mitarbeit bei der Fehlersuche und Fehlerbeurteilung | |
| 4.24 | Durchführen von werterhaltenden Maßnahmen an Kraftfahrzeugen | |
| 4.25 | Grundkenntnisse der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen | |
| 4.26 | Grundkenntnisse der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software) | |
| 4.27 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |
| 4.28 | Anwenden englischer Fachausdrücke | |
(2) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Hauptmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Hauptmodul Personenkraftwagentechnik |
|---|---|
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Personenkraftwagenarten und ihres Aufbaus |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe) |
| 8. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 9. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 10. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) |
| 11. | Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Personenkraftwagen sowie Auswuchten von Rädern |
| 12. | Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung |
| 13. | Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen |
| 14. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel |
| 15. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel |
| 16. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Personenkraftwagen |
| 17. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Personenkraftwagen |
| 18. | Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Personenkraftwagens |
| 19. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. |
| 20. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 21. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 22. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 23. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen |
| Pos. | Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik |
| --- | --- |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Nutzfahrzeugarten, ihres Aufbaus, Aufbauarten (z.B. Kipper, Sattelzug, Kran, Ladebordwand, Aggregate, Tankfahrzeug, Autobus) und Anhänger |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Aufbauten wie z.B. Ladebordwänden, Aggregaten |
| 7. | Maschinelle zerspanende Bearbeitung von Bauteilen (z.B. Zylinderköpfe, Bremstrommeln) |
| 8. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 9. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kardanwelle, Achsantriebe, Radantriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe) |
| 10. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 11. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 12. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, kombinierte Bremsen, Zusatzbremsen) |
| 13. | Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Nutzfahrzeugen sowie Auswuchten von Rädern |
| 14. | Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung |
| 15. | Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen |
| 16. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel |
| 17. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel |
| 18. | Kenntnis der EC-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer |
| 19. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an EC-Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern |
| 20. | Kenntnis der Lärmmessungen |
| 21. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Nutzfahrzeug |
| 22. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Nutzfahrzeug |
| 23. | Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Nutzfahrzeuges |
| 24. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. |
| 25. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 26. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 27. | Arbeiten unter Beachtung der besonderen Gefahren im Umgang mit Nutzfahrzeugen und Anwendung der spezifischen Sicherheitsvorschriften |
| 28. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 29. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen sowie der gesetzlichen Sonderbestimmungen für Nutzfahrzeuge (z.B. ADR) |
| Pos. | Hauptmodul Motorradtechnik |
| --- | --- |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Kraftradarten und ihres Aufbaus |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motorradmotoren sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kettenantriebe, Kardanantriebe, Riementriebe, Kupplung, Getriebe) |
| 8. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 9. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 10. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Motorradrahmen, Radführung, Federung, Dämpfung, Bremsen) |
| 11. | Überprüfen und Instandsetzen (z.B. Einspeichen, Zentrieren) von Reifen, Felgen und Schläuchen von Motorrädern sowie Auswuchten von Rädern |
| 12. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel |
| 13. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel |
| 14. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen eines Motorrades |
| 15. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Motorrades |
| 16. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren |
| 17. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 18. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 19. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 20. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen |
(3) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Spezialmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden.
| Pos. | Spezialmodul Systemelektronik |
|---|---|
| 1. | Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik |
| 2. | Kenntnis der elektronischen Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Sitzheizung, Navigationssysteme |
| 3. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Diebstahlwarnanlage, Sitzheizung, Navigationssysteme |
| 4. | Kenntnis der elektronischen Diebstahlschutzsysteme wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung |
| 5. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an den elektronischen Diebstahlschutzsystemen wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung |
| 6. | Kenntnis der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik |
| 8. | Kenntnis der elektronischen On-Board-, Motormanagement- und BUS-Systeme |
| 9. | Auswerten und Beurteilen der Anzeigen der elektronischen On-Board- und Motormanagementsysteme sowie Durchführen von daraus resultierenden Reparaturen |
| 10. | Beraten von Kunden über die Bedienung, Einstellung und Programmierung von Diebstahlschutzsystemen und Geräten der Komfort- und Kommunikationselektronik |
| Pos. | Spezialmodul Hochvolt-Antriebe |
| --- | --- |
| 1. | Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik |
| 2. | Kenntnis des Aufbaus (Komponenten) und der Funktionsweise von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben |
| 3. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie der dafür benötigten Aggregate sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen |
| 4. | Kenntnis der technischen Zusammenhänge, Abläufe, Wirkungsweisen und Einsatzmöglichkeiten von Energiespeichermöglichkeiten für alternative Antriebe |
| 5. | Diagnostizieren von Fehlern an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 6. | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen |
| 7. | Kenntnis der Sicherheitskonzepte von Hochvolt-eigensicheren Fahrzeugen wie Trennung der Spannungsnetze, farbliche Kennzeichnung der Hochvolt-Kabel, Kennzeichnung der Hochvolt-Komponenten und –bauteile sowie der Hochvolt-Batterie und des Service-Steckers (Service Disconnect) |
| 8. | Kenntnis des Umgangs mit Hochvolt-Komponenten an Kraftfahrzeugen nach SoP (Start of Production) wie Spannungsfreischalten des Kraftfahrzeuges, Feststellen der Spanungsfreiheit, Sichern gegen Widerstand |
| 9. | Diagnostizieren von Fehlern an Hochvolt-Komponenten mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 10. | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Hochvolt-Komponenten unter Anwendung der Sicherheitskonzepte |
| 11. | Kenntnis der einschlägigen Normen sowie der berufsspezifischen technischen und rechtlichen Bestimmungen |
| 12. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften |
(6) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Berufsbild
§ 3. (1) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des Grundmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Grundmodul Kraftfahrzeugtechnik | |
|---|---|---|
| 1. | Der Lehrbetrieb | |
| 1.1 | Kenntnis des Leistungsangebots des Lehrbetriebs und seiner Partner | |
| 1.2 | Kenntnis der Abläufe im Lehrbetrieb und der Organisation des Lehrbetriebs | |
| 1.3 | Grundkenntnisse über den rechtlichen Rahmens der betrieblichen Leistungserstellung und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften | |
| 1.4 | Kenntnis der betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung | |
| 1.5 | Kenntnis und Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements | |
| 1.6 | Funktionsgerechtes Anwenden, Warten und Pflegen der Betriebs- und Hilfsmittel | |
| 1.7 | Verhalten im Sinne von berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards | |
| 2. | Lehrlingsausbildung | |
| 2.1 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen des Lehrlings und des Lehrbetriebs (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | |
| 2.2 | Kenntnis von Inhalt und Ziel der Ausbildung | |
| 2.3 | Grundkenntnisse über die aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |
| 3. | Fachübergreifende Ausbildung: In der Art der Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |
| 3.1 | Methodenkompetenz, z.B.: Lösungsstrategien entwickeln; Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren; Entscheidungen treffen etc. | |
| 3.2 | Soziale Kompetenz, z.B.: in Teams arbeiten; Kritik fair üben; sachlich argumentieren; Rücksicht nehmen etc. | |
| 3.3 | Personale Kompetenz, z.B.: Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein; Bereitschaft zur Weiterbildung; Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |
| 3.4 | Arbeitshaltungen, z.B.: Sorgfalt; Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein; Pünktlichkeit; Einsatzbereitschaft; Service- und Kundenorientierung etc. | |
| 4. | Fachausbildung | |
| 4.1 | Kenntnis der Werkstoffe (Metalle, Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten | |
| 4.2 | Grundfertigkeiten in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen | |
| 4.3 | Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen von Metallen und Kunststoffen | |
| 4.4 | Erstellen von Skizzen sowie Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. Bedienungsanleitungen, Zeichnungen, Schaltplänen | |
| 4.5 | Grundkenntnisse der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik | |
| 4.6 | Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regeltechnik | |
| 4.7 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | |
| 4.8 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | |
| 4.9 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |
| 4.10 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Getriebe) | |
| 4.11 | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise des Fahrwerks (z.B. Karosserie, Motorradrahmen, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Bereifung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |
| 4.12 | Mitarbeit bei der Blechbearbeitung und an Havariearbeiten, beim Korrosionsschutz und der Lackierung | |
| 4.13 | Mitarbeit bei der Beseitigung von Korrosionsschäden | |
| 4.14 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) | |
| 4.15 | Mitarbeit beim Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen sowie beim Auswuchten von Rädern | |
| 4.16 | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitselektronik) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | |
| 4.17 | Mitarbeit bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Kraftfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | |
| 4.18 | Kenntnis der Betriebsstoffe (Kraftstoffe) und Hilfsstoffe (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit) | |
| 4.19 | Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von Hilfsstoffen (z.B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit) | |
| 4.20 | Messen von berufsspezifischen Größen mit mechanischen Mess- und Prüfverfahren | |
| 4.21 | Mitarbeit beim Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. | |
| 4.22 | Mitarbeit bei der Fehlerdiagnose mittels Diagnosecomputer | |
| 4.23 | Mitarbeit bei der Fehlersuche und Fehlerbeurteilung | |
| 4.24 | Durchführen von werterhaltenden Maßnahmen an Kraftfahrzeugen | |
| 4.25 | Grundkenntnisse der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen | |
| 4.26 | Grundkenntnisse der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software) | |
| 4.27 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |
| 4.28 | Anwenden englischer Fachausdrücke | |
(2) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Hauptmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Hauptmodul Personenkraftwagentechnik |
|---|---|
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Personenkraftwagenarten und ihres Aufbaus |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Antriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe) |
| 8. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 9. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 10. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) |
| 11. | Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Personenkraftwagen sowie Auswuchten von Rädern |
| 12. | Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung |
| 13. | Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen |
| 14. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel |
| 15. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Zündanlagen, Leuchtmittel |
| 16. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Personenkraftwagen |
| 17. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Personenkraftwagen |
| 18. | Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Personenkraftwagens |
| 19. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. |
| 20. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 21. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 22. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 23. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen |
| Pos. | Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik |
| --- | --- |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Nutzfahrzeugarten, ihres Aufbaus, Aufbauarten (z.B. Kipper, Sattelzug, Kran, Ladebordwand, Aggregate, Tankfahrzeug, Autobus) und Anhänger |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Aufbauten wie z.B. Ladebordwänden, Aggregaten |
| 7. | Maschinelle zerspanende Bearbeitung von Bauteilen (z.B. Zylinderköpfe, Bremstrommeln) |
| 8. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren (z.B. Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 9. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kardanwelle, Achsantriebe, Radantriebe, Kupplung, Wechselgetriebe, automatische Getriebe) |
| 10. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 11. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 12. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, kombinierte Bremsen, Zusatzbremsen) |
| 13. | Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen von Nutzfahrzeugen sowie Auswuchten von Rädern |
| 14. | Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung |
| 15. | Einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen |
| 16. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel |
| 17. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Nutzfahrzeuges (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Sicherheitselektronik) sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Starterbatterien, Generatoren, Leuchtmittel |
| 18. | Kenntnis der EC-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer |
| 19. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an EC-Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern |
| 20. | Kenntnis der Lärmmessungen |
| 21. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen in einem Nutzfahrzeug |
| 22. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik in einem Nutzfahrzeug |
| 23. | Kenntnis der aktiven und passiven Sicherheitssysteme eines Nutzfahrzeuges |
| 24. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren wie z.B. Achsvermessung, Fahrwerksvermessung usw. |
| 25. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 26. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 27. | Arbeiten unter Beachtung der besonderen Gefahren im Umgang mit Nutzfahrzeugen und Anwendung der spezifischen Sicherheitsvorschriften |
| 28. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 29. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen sowie der gesetzlichen Sonderbestimmungen für Nutzfahrzeuge (z.B. ADR) |
| Pos. | Hauptmodul Motorradtechnik |
| --- | --- |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 2. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrik und Elektronik |
| 3. | Kenntnis der berufsspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
| 4. | Lesen von technischen Unterlagen wie z.B. von Schaltplänen, Anschlussplänen |
| 5. | Kenntnis der Kraftradarten und ihres Aufbaus |
| 6. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motorradmotoren sowie an Einzelbaugruppen wie z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Kettenantriebe, Kardanantriebe, Riementriebe, Kupplung, Getriebe) |
| 8. | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, Korrosionsschutz und Lackierungen |
| 9. | Beseitigen von Korrosionsschäden |
| 10. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Fahrwerk (z.B. Motorradrahmen, Radführung, Federung, Dämpfung, Bremsen) |
| 11. | Überprüfen und Instandsetzen (z.B. Einspeichen, Zentrieren) von Reifen, Felgen und Schläuchen von Motorrädern sowie Auswuchten von Rädern |
| 12. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie z.B. Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel |
| 13. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlagen eines Motorrades (z.B. Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Cockpit, Zentralelektrik, Startanlage, Zündsysteme, Leuchtmittel |
| 14. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen eines Motorrades |
| 15. | Durchführen von einfachen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Motorrades |
| 16. | Messen von berufsspezifischen Größen mit elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren |
| 17. | Diagnostizieren von Fehlern mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 18. | Suchen und Beurteilen von Fehlern |
| 19. | Kenntnis berufsspezifischer Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 20. | Kenntnis der kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen |
(3) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Spezialmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden.
| Pos. | Spezialmodul Systemelektronik |
|---|---|
| 1. | Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik |
| 2. | Kenntnis der elektronischen Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Sitzheizung, Navigationssysteme |
| 3. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der Komfortelektronik wie z.B. Klimatisierungs- und Heizanlagen, Zentralverriegelung, Fensterheber, Diebstahlwarnanlage, Sitzheizung, Navigationssysteme |
| 4. | Kenntnis der elektronischen Diebstahlschutzsysteme wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung |
| 5. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an den elektronischen Diebstahlschutzsystemen wie z.B. Wegfahrsperre, Alarmanlage, Innenraumüberwachung |
| 6. | Kenntnis der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik |
| 7. | Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der audiovisuellen Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik |
| 8. | Kenntnis der elektronischen On-Board-, Motormanagement- und BUS-Systeme |
| 9. | Auswerten und Beurteilen der Anzeigen der elektronischen On-Board- und Motormanagementsysteme sowie Durchführen von daraus resultierenden Reparaturen |
| 10. | Beraten von Kunden über die Bedienung, Einstellung und Programmierung von Diebstahlschutzsystemen und Geräten der Komfort- und Kommunikationselektronik |
| Pos. | Spezialmodul Hochvolt-Antriebe |
| --- | --- |
| 1. | Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik |
| 2. | Kenntnis des Aufbaus (Komponenten) und der Funktionsweise von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben |
| 3. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie der dafür benötigten Aggregate sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen |
| 4. | Kenntnis der technischen Zusammenhänge, Abläufe, Wirkungsweisen und Einsatzmöglichkeiten von Energiespeichermöglichkeiten für alternative Antriebe |
| 5. | Diagnostizieren von Fehlern an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 6. | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an alternativen Antrieben wie zB Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben usw. sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen |
| 7. | Kenntnis der Sicherheitskonzepte von Hochvolt-eigensicheren Fahrzeugen wie Trennung der Spannungsnetze, farbliche Kennzeichnung der Hochvolt-Kabel, Kennzeichnung der Hochvolt-Komponenten und –bauteile sowie der Hochvolt-Batterie und des Service-Steckers (Service Disconnect) |
| 8. | Kenntnis des Umgangs mit Hochvolt-Komponenten an Kraftfahrzeugen nach SoP (Start of Production) wie Spannungsfreischalten des Kraftfahrzeuges, Feststellen der Spanungsfreiheit, Sichern gegen Widerstand |
| 9. | Diagnostizieren von Fehlern an Hochvolt-Komponenten mittels computergestützter Diagnosemethoden |
| 10. | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Hochvolt-Komponenten unter Anwendung der Sicherheitskonzepte |
| 11. | Kenntnis der einschlägigen Normen sowie der berufsspezifischen technischen und rechtlichen Bestimmungen |
| 12. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften |
(4) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, jeweils in der geltenden Fassung, zu entsprechen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Lehrabschlussprüfung
Gliederung
§ 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung.
(2) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Kraftfahrzeugtechnik, Mechanische Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen.
(3) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Kandidat die letzte Klasse der fachlichen Berufsschule positiv absolviert oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
(4) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Theoretische Prüfung
Allgemeine Bestimmungen
§ 5. (1) Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen.
(2) Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten.
(3) Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Sie sind dem Kandidaten anlässlich der Aufgabenstellung getrennt zu erläutern.
(4) Die schriftlichen Arbeiten des Kandidaten sind entsprechend zu kennzeichnen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Kraftfahrzeugtechnik
§ 6. (1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:
Motortechnik,
Kraftübertragung,
Fahrwerk und Karosserie,
Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik,
Diagnose.
(2) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Mechanische Technologie
§ 7. (1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:
Grundlage der Mechanik (Statik, Dynamik, Festigkeitslehre, Hydraulik, Wärmelehre),
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe,
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen,
Fertigungstechnik,
Arbeitsvorbereitung, Arbeitsablauf und Qualitätskontrolle.
(2) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16.
Angewandte Mathematik
§ 8. (1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:
Mathematische Grundlagen (Längen-, Flächen-, Volums- und Winkelberechnungen),
Berechnungen zur Mechanik (wie Arbeit, Leistung, Wärme, Kraft),
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
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RIS
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