Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2011-10-01
Letzte Aktualisierung 2017-04-01
Status Aufgehoben · 2017-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 18
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b)

Trainingslehre,

c)

Sportpsychologie.

2.

Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.8

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfasst:

1.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Pädagogik, Didaktik und Methodik,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

2.

Eine praktische Prüfung Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.1

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Snowboardtechnik (Schule und Gelände),

b)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Bewegungslehre und Biomechanik,

b)

Trainingslehre,

c)

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),

b)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Bewegungslehre und Biomechanik,

b)

Trainingslehre,

c)

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),

b)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm),

b)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.2

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie und Erste Hilfe,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Orientierungs- und Kartenkunde,

d)

Schnee- und Lawinenkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praxis Skitouren,

b)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c)

Rettungstechnik.

Anlage C.3

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren umfasst:

1.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Orientierungs- und Kartenkunde,

b)

Schnee- und Lawinenkunde.

2.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praxis Skihochtouren,

b)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c)

Rettungstechnik.

Anlage C.4

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie und Erste Hilfe,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Orientierung,

d)

Schnee- und Lawinenkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praxis Snowboardtouren,

b)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c)

Rettungstechnik.

Anlage C.5

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c)

Bewegungslehre und Biomechanik,

d)

Schnee- und Lawinenkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Skilauf im organisierten Skiraum,

b)

Grundtechniken des alpinen Skilaufs,

c)

Riesentorlauf,

d)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee).

Anlage C.6

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

3.

Eine praktische Prüfung in

a)

Renntechnik,

b)

Grundtechnik des alpinen Skirennlaufs,

c)

Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee),

d)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.7

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie und Erste Hilfe,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Orientierungs- und Kartenkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praxis Hochtouren (Fels und Eis),

b)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c)

Rettungstechnik.

Anlage C.8

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie und Erste Hilfe,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Orientierungs- und Kartenkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung

a)

Praxis Klettern-Alpin,

b)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c)

Rettungstechnik.

Anlage C.9

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie und Erste Hilfe,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Orientierungs- und Kartenkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b)

Praxis Wandern.

Anlage C.10

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern umfasst:

1.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Orientierungs- und Kartenkunde,

b)

Schnee- und Lawinenkunde.

2.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b)

Praxis Wandern,

c)

Rettungstechnik.

Anlage C.11

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.12

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen

Die Abschlussprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c)

Trainingslehre.

3.

Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.13

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Reittheorie,

d)

Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Dressur),

b)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Springen).

Anlage C.14

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Voltigiertheorie,

d)

Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3.

Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.15

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Trainings- und Bewegungslehre,

c)

Beschirrungs- und Wagenkunde,

d)

Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3.

Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.16

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Bewegungslehre,

b)

Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c)

Allgemeine Trainingslehre,

d)

Spezielle Trainingslehre.

3.

Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.17

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktorinnen und Tennisinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Tennis umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Spezielle Bewegungslehre,

c)

Allgemeine Trainingslehre.

3.

Eine praktische Prüfung in

a)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b)

Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.18

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Praktische Übungen,

b)

Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.19

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern Leistungssport umfasst:

1.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Bewegungslehre und Biomechanik,

b)

Trainingslehre.

2.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Klettern an künstlicher Wand – Eigenkönnen,

b)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.20

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Sportbiologie,

b)

Bewegungslehre und Biomechanik,

c)

Trainingslehre.

3.

Je eine praktische Prüfung in

a)

Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b)

Mountainbiketechnik (Fahrtechnikparcours und Uphill-Test).

Anlage C.21

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Allgemeine Trainingslehre,

b)

Spezielle Trainingslehre,

c)

Bewegungslehre,

d)

Pädagogik, Didaktik und Methodik.

3.

Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage D

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfasst:

1.

Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2.

Je eine mündliche Prüfung in

a)

Erste Hilfe,

b)

Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c)

Bädertechnik und Bäderbau,

d)

Hygiene und Wasseraufbereitung.

3.

Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage E

Eignungsprüfungszeugnis

(Anm.: Anlge E als PDF dokumentiert.)

Anlage F

Abschlussprüfungszeugnis

(Anm.: Anlage F als PDF dokumentiert.)

Anlage G

Befähigungsprüfungszeugnis

(Anm.: Anlage G als PDF dokumentiert.)

Anlage H

Staatsgültiges Zeugnis

(Anm.: Anlage H als PDF dokumentiert.)

Anlage Praktische Prüfung

Eignungsprüfungskriterien für staatliche Instruktorinnen und Instruktorenausbildungen

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