Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Trainingslehre,
Sportpsychologie.
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage B.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.1
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Snowboardtechnik (Schule und Gelände),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre,
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre,
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.2
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praxis Skitouren,
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Rettungstechnik.
Anlage C.3
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praxis Skihochtouren,
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Rettungstechnik.
Anlage C.4
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierung,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praxis Snowboardtouren,
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Rettungstechnik.
Anlage C.5
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Skilauf im organisierten Skiraum,
Grundtechniken des alpinen Skilaufs,
Riesentorlauf,
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee).
Anlage C.6
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung in
Renntechnik,
Grundtechnik des alpinen Skirennlaufs,
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.7
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praxis Hochtouren (Fels und Eis),
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Rettungstechnik.
Anlage C.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde.
Je eine praktische Prüfung
Praxis Klettern-Alpin,
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Rettungstechnik.
Anlage C.9
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Praxis Wandern.
Anlage C.10
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Praxis Wandern,
Rettungstechnik.
Anlage C.11
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.12
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen
Die Abschlussprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.13
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Trainings- und Bewegungslehre,
Reittheorie,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Dressur),
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Springen).
Anlage C.14
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Trainings- und Bewegungslehre,
Voltigiertheorie,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.15
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Trainings- und Bewegungslehre,
Beschirrungs- und Wagenkunde,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.16
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre,
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Allgemeine Trainingslehre,
Spezielle Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.17
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktorinnen und Tennisinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Tennis umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Spezielle Bewegungslehre,
Allgemeine Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung in
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.18
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Praktische Übungen,
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.19
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern Leistungssport umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Klettern an künstlicher Wand – Eigenkönnen,
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.20
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Trainingslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Mountainbiketechnik (Fahrtechnikparcours und Uphill-Test).
Anlage C.21
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Allgemeine Trainingslehre,
Spezielle Trainingslehre,
Bewegungslehre,
Pädagogik, Didaktik und Methodik.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage D
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Erste Hilfe,
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bädertechnik und Bäderbau,
Hygiene und Wasseraufbereitung.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage E
Eignungsprüfungszeugnis
(Anm.: Anlge E als PDF dokumentiert.)
Anlage F
Abschlussprüfungszeugnis
(Anm.: Anlage F als PDF dokumentiert.)
Anlage G
Befähigungsprüfungszeugnis
(Anm.: Anlage G als PDF dokumentiert.)
Anlage H
Staatsgültiges Zeugnis
(Anm.: Anlage H als PDF dokumentiert.)
Anlage Praktische Prüfung
Eignungsprüfungskriterien für staatliche Instruktorinnen und Instruktorenausbildungen
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.