Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Qualität von Kraftstoffen und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen (Kraftstoffverordnung 2012)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2012-12-04
Letzte Aktualisierung 2024-02-02
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 99
Änderungshistorie JSON API

– CO 2 -Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;

Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Ethanol aus Zuckerrüben 61% 52%
Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 32% 16%
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 32% 16%
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 45% 34%
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 53% 47%
Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 69% 69%
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 56% 49%
Ethanol aus Zuckerrohr 71% 71%
Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 45% 38%
Biodiesel aus Sonnenblumen 58% 51%
Biodiesel aus Sojabohnen 40% 31%
Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 36% 19%
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 62% 56%
Biodiesel aus pflanzlichen oder tierischem Abfallöl (*) 88% 83%
Hydriertes Rapsöl 51% 47%
Hydriertes Sonnenblumenöl 65% 62%
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) 40% 26%
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 68% 65%
Reines Rapsöl 58% 57%
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 80% 73%
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 84% 81%
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 86% 82%

(*) Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, ABl. L Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 348 vom 04.12.2014 S. 31 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO 2 -Emission infolge von Landnutzungsänderungen

Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Ethanol aus Weizenstroh 87% 85%
Ethanol aus Abfallholz 80% 74%
Ethanol aus Kulturholz 76% 70%
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 95% 95%
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 93% 93%
Dimethylether (DME) aus Abfallholz 95% 95%
DME aus Kulturholz 92% 92%
Methanol aus Abfallholz 94% 94%
Methanol aus Kulturholz 91% 91%
Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol Wie beim Herstellungsweg für Methanol

C. Methodologie

1.

Die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Verwendung von Kraftstoffen und Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:

E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr – eee,

wobei
E = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs
eec = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe;
el = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen;
ep = Emissionen bei der Verarbeitung;
etd = Emissionen bei Transport und Vertrieb;
eu = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs;
esca = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken;
eccs = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid;
eccr =.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid und
eee = Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung.
Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.
2.

Die durch Kraftstoffe verursachten Treibhausgasemissionen E werden in CO 2 -Äquivalent in g/MJ (Gramm CO 2 -Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff) angegeben.

3.

Abweichend von Nummer 2 können für Kraftstoffe die in die in CO 2 -Äquivalent in g/MJ berechneten Werte so angepasst werden, dass Unterschiede zwischen Kraftstoffen bei der in km/MJ ausgedrückten geleisteten Nutzarbeit berücksichtigt werden. Derartige Anpassungen sind nur zulässig, wenn Belege für die Unterschiede bei der geleisteten Nutzarbeit angeführt werden.

4.

Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:

EINSPARUNG = (EF – EB)/EF

dabei sind:

EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Biokraftstoffs;

EF = Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe.

5.

Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO 2 , N 2 O und CH 4 . Zur Berechnung der CO 2 -Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

CO2: 1
N2O: 296
CH4: 23
6.

Die Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe (e ec ) schließen die Emissionen des Gewinnungs- oder Anbauprozesses selbst, beim Sammeln der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien ein. Die CO 2 -Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt. Zertifizierte Reduktionen von Treibhausgasemissionen aus dem Abfackeln an Ölförderstätten in allen Teilen der Welt werden abgezogen. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau Schätzungen aus den Durchschnittswerten abgeleitet werden, die für kleinere als die bei der Berechnung der Standardwerte herangezogenen geografischen Gebiete berechnet wurden.

7.

Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (e l ) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:

el = (CSR – CSA) × 3,664 × 1/20 × 1/P – eB(22)

dabei sind:

el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse (Gramm) an CO2-Äquivalent pro Energieeinheit (Megajoule) Biokraftstoff); „Kulturflächen“ (23) und „Dauerkulturen“ (24) sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten;

CSR= der mit der Bezugsfläche verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Referenzlandnutzung ist die Landnutzung im Januar 2008 oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffs, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist;

CSA =.der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr akkumuliert, gilt als CSA-Wert der geschätzte Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist;

P = die Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie des Biokraftstoffs pro Flächeneinheit und Jahr) und

eB = Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ Biokraftstoff, wenn die Biomasse unter den in Nummer 8 genannten Bedingungen auf wiederhergestellten degradierten Flächen gewonnen wird

8.

Der Bonus von 29 CO 2 -Äquivalent in g/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche

a)

im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und

b)

unter eine der folgenden zwei Kategorien fällt:

i)

stark degradierte Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen,

ii) stark verschmutzte Flächen.

Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Z i fallenden Flächen gewährleistet werden und die Bodenverschmutzung auf unter Z ii fallenden Flächen gesenkt wird.

9.

Die in Nummer 8 Buchstabe b genannten Kategorien werden wie folgt definiert:

a)

„stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;

b)

„stark verschmutzte Flächen“ sind Flächen, die aufgrund der Bodenverschmutzung ungeeignet für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln sind.

Dazu gehören auch Flächen, die Gegenstand eines Beschlusses der Kommission gemäß Artikel 18 Abs. 4 Unterabsatz 4 sind.

10.

Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).

11.

Die Emissionen bei der Verarbeitung (e p ) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage erzeugte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist.

12.

Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (e td ) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 6 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.

13.

Die Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (e u ) werden für Biokraftstoffe mit null angesetzt.

14.

Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (e ccs ), die nicht bereits in e p berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO 2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind.

15.

Die Emissionseinsparung durch CO 2 -Abscheidung und -ersetzung (e ccr ) wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO 2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und anstelle des auf fossile Brennstoffe zurückgehenden Kohlendioxids für gewerbliche Erzeugnisse und Dienstleistungen verwendet wird.

16.

Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (e ee ) wird im Verhältnis zu dem von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung, welche als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, erzeugten Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt. Für die Berücksichtigung dieses Elektrizitätsüberschusses wird davon ausgegangen, dass die Größe der KWK-Anlage der Mindestgröße entspricht, die erforderlich ist, um die für die Kraftstoffherstellung benötigte Wärme zu liefern. Die mit diesem Elektrizitätsüberschuss verbundene Minderung an Treibhausgasemissionen werden der Treibhausgasmenge gleichgesetzt, die bei der Erzeugung einer entsprechenden Elektrizitätsmenge in einem Kraftwerk emittiert würde, das den gleichen Brennstoff einsetzt wie die KWK-Anlage.

17.

Werden bei einem Kraftstoffherstellungsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt.

18.

Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + die Anteile von ep, etd und eee, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenerzeugnis erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenerzeugnissen zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.

Im Falle von Biokraftstoffen werden sämtliche Nebenerzeugnisse, einschließlich nicht unter Nummer 16 fallender Elektrizität, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, mit Ausnahme von Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenerzeugnissen mit negativem Energiegehalt auf null festgesetzt.

Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen, Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Produktionsrückständen einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) werden bis zur Sammlung dieser Materialien auf null angesetzt.

Bei Kraftstoffen, die in Raffinerien hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.

D. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe

Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben 12 12
Ethanol aus Weizen 23 23
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt 20 20
Ethanol aus Zuckerrohr 14 14
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 29 29
Biodiesel aus Sonnenblumen 18 18
Biodiesel aus Sojabohnen 19 19
Biodiesel aus Palmöl 14 14
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem (*) Abfallöl 0 0
Hydriertes Rapsöl 30 30
Hydriertes Sonnenblumenöl 18 18
Hydriertes Palmöl 15 15
Reines Rapsöl 30 30
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 0 0
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 0 0
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 0 0

(*)Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.

Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss):„ep – eee“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben 19 26
Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 32 45
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 32 45
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 21 30
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 14 19
Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 1 1
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 15 21
Ethanol aus Zuckerrohr 1 1
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 16 22
Biodiesel aus Sonnenblumen 16 22
Biodiesel aus Sojabohnen 18 26
Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 35 49
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 13 18
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 9 13
Hydriertes Rapsöl 10 13
Hydriertes Sonnenblumenöl 10 13
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) 30 42
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 7 9
Reines Rapsöl 4 5
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 14 20
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 8 11
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 8 11

Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben 2 2
Ethanol aus Weizen 2 2
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt 2 2
Ethanol aus Zuckerrohr 9 9
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 1 1
Biodiesel aus Sonnenblumen 1 1
Biodiesel aus Sojabohnen 13 13
Biodiesel aus Palmöl 5 5
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 1 1
Hydriertes Rapsöl 1 1
Hydriertes Sonnenblumenöl 1 1
Hydriertes Palmöl 5 5
Reines Rapsöl 1 1
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 3 3
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 5 5
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 4 4

Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben 33 40
Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 57 70
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 57 70
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 46 55
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 39 44
Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 26 26
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 37 43
Ethanol aus Zuckerrohr 24 24
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 46 52
Biodiesel aus Sonnenblumen 35 41
Biodiesel aus Sojabohnen 50 58
Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 54 68
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 32 37
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 10 14
Hydriertes Rapsöl 41 44
Hydriertes Sonnenblumenöl 29 32
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) 50 62
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 27 29
Reines Rapsöl 35 36
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 17 23
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 13 16
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 12 15

E. Geschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren

Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Weizenstroh 3 3
Ethanol aus Holz 1 1
Ethanol aus Kulturholz 6 6
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 1 1
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 4 4
DME aus Abfallholz 1 1
DME aus Kulturholz 5 5
Methanol aus Abfallholz 1 1
Methanol aus Kulturholz 5 5
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol

Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss):„ep – eee“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Weizenstroh 5 7
Ethanol aus Holz 12 17
Fischer-Tropsch-Diesel aus Holz 0 0
DME aus Holz 0 0
Methanol aus Holz 0 0
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Weizenstroh 2 2
Ethanol aus Abfallholz 4 4
Ethanol aus Kulturholz 2 2
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 3 3
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 2 2
DME aus Abfallholz 4 4
DME aus Kulturholz 2 2
Methanol aus Abfallholz 4 4
Methanol aus Kulturholz 2 2
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol

Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Weizenstroh 11 13
Ethanol aus Abfallholz 17 22
Ethanol aus Kulturholz 20 25
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 4 4
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 6 6
DME aus Abfallholz 5 5
DME aus Kulturholz 7 7
Methanol aus Abfallholz 5 5
Methanol aus Kulturholz 7 7
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol“

22 Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.

23 Kulturflächen im Sinn der Definition des IPCC

24 Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).

Anhang X

Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt

A.Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe und Biomethan bei Herstellung ohne Netto –CO 2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;

Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 67% 59%
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 77% 73%
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 73% 68%
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 79% 76%
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 58% 47%
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 71% 64%
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventionellen-Anlagen) 48% 40%
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK- Anlage (*)) 55% 48%
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 40% 28%
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 69% 68%
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 47% 38%
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 53% 46%
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 37% 24%
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 67% 67%
Ethanol aus Zuckerrohr 70% 70%
Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 52% 47%
Biodiesel aus Sonnenblumen 57% 52%
Biodiesel aus Sojabohnen 55% 50%
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 32 % 36% 19%
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 51% 45%
Biodiesel aus Altspeiseöl 88% 84%
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (**) 84% 78%
Hydriertes Rapsöl 51% 47%
Hydriertes Sonnenblumenöl 58% 54%
Hydriertes Sojaöl 55% 51%
Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken) 34% 22%
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 53% 49%
Hydriertes Altspeiseöl 87% 83%
Hydrierte tierische Fette (**) 83% 77%
Reines Rapsöl 59% 57%
Reines Sonnenblumenöl 65% 64%
Reines Sojaöl 63% 61%
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 40% 30%
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 59% 57%
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 59% 57%
Reines Altspeiseöl 98% 98%
BIOMETHAN FÜR DEN VERKEHRSSEKTOR (*1)
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Biomethan-produktionssystem Technologische Optionen Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Gülle Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung 117 %
Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung 133 % 94 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 190 % 179 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 206 % 202 %
Mais, gesamte Pflanze Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung 35 %
Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung 51 % 39 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 52 % 41 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 68 % 63 %
Bioabfall Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung 43 %
Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung 59 % 42 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 70 % 58 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 86 % 80 %
(*1) Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ.

(*) Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird..

(**) Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

BIOMETHAN — VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS (*1)
Biomethan-produktions-system Technologische Optionen Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Mist/Gülle — Mais 80 % — 20 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung (1) 62 % 35 %
Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung (2) 78 % 57 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 97 % 86 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 113 % 108 %
Mist/Gülle — Mais 70 % — 30 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 53 % 29 %
Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 69 % 51 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 83 % 71 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 99 % 94 %
Mist/Gülle — Mais 60 % – 40 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 48 % 25 %
Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 64 % 48 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 74 % 62 %
Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 90 % 84 %
(*1) Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ. (1) Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein. (2) Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls).

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2016 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO 2 -Emission infolge von Landnutzungsänderungen

Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Ethanol aus Weizenstroh 85% 83%
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage 83% 83%
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage 82% 82%
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage 83% 83%
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage 84% 84%
DME aus Kulturholz in Einzelanlage 83% 83%
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage 84% 84%
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage 83% 83%
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89% 89%
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89% 89%
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89% 89%
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89% 89%
Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol Wie beim Herstellungsweg für Methanol

C.Methodologie

1.

Die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Verwendung von Kraftstoffen, Biokraftstoffen und Biomethan werden wie folgt berechnet:

a)

Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:

wobei
E = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs
eec = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe;
el = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen;
ep = Emissionen bei der Verarbeitung;
etd = Emissionen bei Transport und Vertrieb;
eu = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs;
esca = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken;
eccs = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid;
eccr =.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid
Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.
b)

Bei der Co-Vergärung verschiedener Substrate in einer Biogas-Anlage zur Produktion von Biogas oder Biomethan werden die typischen Werte und die Standardwerte für Treibhausgasemissionen wie folgt berechnet:

Dabei sind:

E =Treibhausgasemissionen pro MJ Biogas oder Biomethan, das mittels Co-Vergärung einer bestimmten Mischung von Substraten produziert wird

Sn =Rohstoffanteil n am Energiegehalt En =Emissionen in gCO2/MJ für Option n gemäß Teil D dieses Anhangs (*)

Dabei sind:

Pn =Energieausbeute [MJ] pro Kilogramm Flüssiginput des Rohstoffs n (**)

Wn =Gewichtungsfaktor des Substrats n, definiert als:

Dabei sind:

In =jährliches Input in den Vergärer des Substrats n [Tonne Frischmasse]

AMn =jährliche Durchschnittsfeuchte des Substrats n [kg Wasser/kg Frischmasse]

SMn =Standardfeuchte des Substrats n (***)

(*) Bei Verwendung von Mist/Gülle als Substrat wird ein Bonus von 45 gCO2eq/MJ Gülle (– 54 kg

CO2 eq/t Frischmasse) für die verbesserte landwirtschaftliche und Mist-/Güllebewirtschaftung angerechnet.

(**) Für die Berechnung der typischen Werte und der Standardwerte werden die folgenden Werte für Pn verwendet: P(Mais): 4,16 [MJBiogas/kg Feuchtmais @ 65 % Feuchte] P(Mist/Gülle): 0,50 [MJBiogas/kg Gülle @ 90 % Feuchte] P(Bioabfall): 3,41 [MJBiogas/kg Feuchtbioabfall @ 76 % Feuchte]

(***) Die folgenden Standardfeuchtewerte werden für Substrat SMn verwendet: SM(Mais): 0,65 [kg Wasser/kg Frischmasse] SM(Mist/Gülle): 0,90 [kg Wasser/kg Frischmasse] SM(Bioabfall): 0,76 [kg Wasser/kg Frischmasse]

c)

Bei der Co-Vergärung von n-Substraten in einer Biogas-Anlage zur Produktion von Elektrizität oder Biomethan werden die tatsächlichen Treibhausgasemissionen des Biogases oder Biomethans wie folgt berechnet:

Dabei sind:

E=Gesamtemissionen bei der Produktion des Biogases oder Biomethans vor der Energieumwandlung;

Sn =Rohstoffanteil n am Anteil des Inputs in den Vergärer;

eec,n =Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau des Rohstoffs n;

etd,Rohstoff,n =Emissionen beim Transport des Rohstoffs n zum Vergärer;

el,n =auf das Jahr umgerechnete Emissionen durch Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen für Rohstoff n;

esca =Emissionseinsparung infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken des Rohstoffs n (*);

ep =Emissionen bei der Verarbeitung;

etd,Produkt =Emissionen bei Transport und Vertrieb des Biogases und/oder Biomethans;

eu =Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs, d. h. bei der Verbrennung emittierte Treibhausgase;

eccs =Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von CO2; und

eccr =Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von CO2.

(*) Bei Verwendung von Mist/Gülle als Substrat für die Produktion von Biogas und Biomethan wird ein Bonus von 45 gCO2eq/MJ Mist/Gülle für die verbesserte landwirtschaftliche und Mist-/Güllebewirtschaftung auf esca angerechnet.

2.

Die durch Biokraftstoffe oder Biomethan verursachten Treibhausgasemissionen E werden in CO 2 -Äquivalent in g/MJ (Gramm CO 2 -Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff) angegeben.

Werden Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen (eec) als Einheit gCO2eq/Tonne Trockenrohstoff angegeben, wird die Umwandlung in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Brennstoff) wie folgt berechnet(1)

wobei:

Die Emissionen pro Tonne Trockenrohstoff werden wie folgt berechnet:

(1) Die Formel, mit der die Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen eec berechnet werden, beschreibt Fälle, in denen Rohstoffe in einem Schritt in Biokraftstoffe umgewandelt werden. Bei komplizierteren Versorgungsketten sind Anpassungen notwendig, damit auch die Treibhausgasemissionen eec berechnet werden, die durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen für Zwischenprodukte verursacht werden.

3.

Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen oder Biomethan erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:

EINSPARUNG = (EF(t) – EB)/EF(t)

dabei sind:

EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Biokraftstoffs;

EF(t) = Gesamtemissionen des Komparators für Fossile Kraftstoffe.

4.

Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO 2 , N 2 O und CH 4 . Zur Berechnung der CO 2 -Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

CO2: 1
N2O: 296
CH4: 25
5.

Die Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe (e ec ) schließen die Emissionen des Gewinnungs- oder Anbauprozesses selbst, beim Sammeln der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkten ein. Die CO2-Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau landwirtschaftlicher Biomasse anhand der regionalen Durchschnittswerte für die Emissionen aus dem Anbau entsprechend den in Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 genannten Berichten oder aus den Angaben zu den disaggregierten Standardwerten für Emissionen aus dem Anbau in diesem Anhang abgeleitet werden. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können in Ermangelung einschlägiger Informationen in diesen Berichten die Durchschnittswerte auf der Grundlage von lokalen landwirtschaftlichen Praktiken, beispielsweise anhand von Daten einer Gruppe landwirtschaftlicher Betriebe, berechnet werden. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau und bei der Ernte forstwirtschaftlicher Biomasse anhand der auf nationaler Ebene für geografische Gebiete berechneten Durchschnittswerte für die Emissionen aus dem Anbau und der Ernte Schätzungen abgeleitet werden.

6.

Für die Zwecke der in Nummer 1 Buchstabe a genannten Berechnungen werden Treibhausgasemissionseinsparungen infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken (esca), wie infolge der Umstellung auf eine reduzierte Bodenbearbeitung oder eine Nullbodenbearbeitung, verbesserter Fruchtfolgen, der Nutzung von Deckpflanzen, einschließlich Bewirtschaftung der Ernterückstände, sowie des Einsatzes natürlicher Bodenverbesserer (z. B. Kompost, Rückstände der Mist-/Güllevergärung), nur dann berücksichtigt, wenn zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür vorgelegt werden, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde, oder wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass dies in dem Zeitraum, in dem die betreffenden Rohstoffe angebaut wurden, der Fall war; dabei ist gleichzeitig jenen Emissionen Rechnung zu tragen, die aufgrund des vermehrten Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bei derartigen Praktiken entstehen (1).

7.

Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (e l ) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:

dabei sind:

el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse (Gramm) an CO2-Äquivalent pro Energieeinheit (Megajoule) Biokraftstoff); „Kulturflächen“ (3) und „Dauerkulturen“ (4) sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten;

CSR= der mit der Bezugsfläche verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Referenzlandnutzung ist die Landnutzung im Januar 2008 oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffs, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist;

CSA =.der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr akkumuliert, gilt als CSA-Wert der geschätzte Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist;

P = die Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie des Biokraftstoffs pro Flächeneinheit und Jahr) und

eB = Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ Biokraftstoff, wenn die Biomasse unter den in Nummer 8 genannten Bedingungen auf wiederhergestellten degradierten Flächen gewonnen wird

(1) Bei einem solchen Nachweis kann es sich um Messungen des Kohlenstoffs im Boden handeln, beispielsweise in Form einer ersten Messung vor dem Anbau und anschließender regelmäßiger Messungen im Abstand von mehreren Jahren. In diesem Fall würde für den Anstieg des Bodenkohlenstoffs, solange der zweite Messwert noch nicht vorliegt, anhand repräsentativer Versuche oder Bodenmodelle ein Schätzwert ermittelt. Ab der zweiten Messung würden die Messwerte als Grundlage dienen, um zu ermitteln, ob und in welchem Maß der Bodenkohlenstoff steigt.

(2) Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.

(3) Kulturflächen im Sinn der Definition des IPCC

(4) Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).

8.

Der Bonus von 29 CO 2 -Äquivalent in g/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche

a)

im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und

b)

aus stark degradierten Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen besteht.

Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Buchstabe b fallenden Flächen gewährleistet werden

9.

„Stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;

10.

Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).

11.

Die Emissionen bei der Verarbeitung (e p ) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein, einschließlich der CO2-Emissionen, die dem Kohlenstoffgehalt fossiler Inputs entsprechen, unabhängig davon, ob sie bei dem Prozess tatsächlich verbrannt werden. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage erzeugte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist. Die Emissionen bei der Verarbeitung schließen gegebenenfalls Emissionen bei der Trocknung von Zwischenprodukten und -materialien ein.

12.

Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (e td ) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 5 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.

13.

Die CO 2 Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (e u ) werden für Biokraftstoffe und Biomethan mit null angesetzt. Die Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 (CH2 und N2O) bei der Nutzung von Biokraftstoffen werden in den eu-Faktor einbezogen.

14.

Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (e ccs ), die nicht bereits in e p berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO 2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind, sofern die Speicherung im Einklang mit der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid erfolgt.

15.

Die Emissionseinsparung durch CO 2 -Abscheidung und -ersetzung (e ccr ) steht in unmittelbarer Verbindung mit der Produktion des Biokraftstoffs oder Biomethans, dem sie zugeordnet wird, und wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und bei der Produktion von Handelsprodukten und bei Dienstleistungen anstelle des CO2 fossilen Ursprungs verwendet wird.

16.

Erzeugt eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme und/oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, für das Emissionen berechnet werden, überschüssige Elektrizität und/oder Nutzwärme, werden die Treibhausgasemissionen entsprechend der Temperatur der Wärme (die deren Nutzen widerspiegelt) auf die Elektrizität und die Nutzwärme aufgeteilt. Der Nutzanteil der Wärme ergibt sich durch Multiplikation ihres Energiegehalts mit dem Carnot'schen Wirkungsgrad Ch, der wie folgt berechnet wird:

wobei:

Th =Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am Lieferort

T0 =Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C)

Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden:

Ch =Carnot'scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546

Für die Zwecke dieser Berechnung ist der tatsächliche Wirkungsgrad zu verwenden, der als jährlich produzierte mechanische Energie, Elektrizität bzw. Wärme dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie definiert wird.

Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff

a)

„Kraft-Wärme-Kopplung“ die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess;

b)

„Nutzwärme“ die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme;

c)

„wirtschaftlich vertretbarer Bedarf“ den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde.

17.

Werden bei einem Kraftstoffproduktionsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) produziert, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt. Die Treibhausgasintensität überschüssiger Nutzwärme und Elektrizität entspricht der Treibhausgasintensität der für ein Kraftstoffherstellungsverfahren gelieferten Wärme oder Elektrizität; sie wird durch Berechnung der Treibhausgasintensität aller Inputs in die Kraft-Wärme-Kopplungs-, konventionelle oder sonstige Anlage, die Wärme oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, und der Emissionen der betreffenden Anlage, einschließlich der Rohstoffe sowie CH4- und N2O-Emissionen, bestimmt. Im Falle der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt die Berechnung entsprechend Nummer 16.

18.

Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + esca + die Anteile von e p , e td eccs und e ccr , die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenprodukt erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenprodukten zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.

Im Falle von Biokraftstoffen und Biomethan werden sämtliche Nebenerzeugnisse, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, Abfällen und Reststoffen werden keine Emissionen zugeordnet. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenprodukten mit negativem Energiegehalt mit null angesetzt. Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen und Reststoffen, einschließlich Baumspitzen und Ästen, Stroh,, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Reststoffen aus der Verarbeitung einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) und Bagasse werden bis zur Sammlung dieser Materialien auf null angesetzt, unabhängig davon, ob sie vor der Umwandlung ins Endprodukt zu Zwischenprodukten verarbeitet werden.

Bei Kraftstoffen, die in anderen Raffinerien als einer Kombination von Verarbeitungsbetrieben mit konventionellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die dem Verarbeitungsbetrieb Wärme und/oder Elektrizität liefern, hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.

19.

Bei Biokraftstoffen und Biomethan ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 die fossile Vergleichsgröße EF(t) 94 gCO2eq/MJ.

D.1. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe

Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs einschließlich N2O- Bodenemissionen

Herstellungsweg der Biokraftstoffe Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben 9,6 9,6
Ethanol aus Mais 25,5 25,5
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais 27 27
Ethanol aus Zuckerrohr 17,1 17,1
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 32 32
Biodiesel aus Sonnenblumen 26,1 26,1
Biodiesel aus Sojabohnen 21,2 21,2
Biodiesel aus Palmöl 26,0 26,0
Biodiesel aus Altspeiseöl 0 0
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(**) 0 0
Hydriertes Rapsöl 33,4 33,4
Hydriertes Sonnenblumenöl 26,9 26,9
Hydriertes Sojaöl 22,1 22,1
Hydriertes Palmöl 27,3 27,3
Hydriertes Altspeiseöl 0 0
Hydriertes Tierische Fette (**) 0 0
Reines Rapsöl 33,4 33,4
Reines Sonnenblumenöl 27,2 27,2
Reines Sojaöl 22,2 22,2
Reines Rapsöl 27,1 27,1
Reines Palmöl 0 0

(**) Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ — ausschließlich für N2O-Bodenemissionen (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „eec“ für Emissionen aus dem Anbau enthalten) Herstellungsweg der Biokraftstoffe

Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben 4,9 4,9
Ethanol aus Mais 13,7 13,7
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais 14,1 14,1
Ethanol aus Zuckerrohr 2,1 2,1
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 17,6 17,6
Biodiesel aus Sonnenblumen 12,2 12,2
Biodiesel aus Sojabohnen 13,4 13,4
Biodiesel aus Palmöl 16,5 16,5
Biodiesel aus Altspeiseöl 0 0
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*1) 0 0
Hydriertes Rapsöl 18,0 18,0
Hydriertes Sonnenblumenöl 12,5 12,5
Hydriertes Sojaöl 13,7 13,7
Hydriertes Palmöl 16,9 16,9
Hydriertes Altspeiseöl 0 0
Hydrierte tierische Fette (*1) 0 0
Reines Rapsöl 17,6 17,6
Reines Sonnenblumenöl 12,2 12,2
Reines Sojaöl 13,4 13,4
Reines Palmöl 16,5 16,5
Reines Altspeiseöl 0 0
(*1) Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung: „ep“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 18,8 26,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 9,7 13,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 13,2 18,5
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 7,6 10,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 27,4 38,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 15,7 22,0
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 20,8 29,1
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 14,8 20,8
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 28,6 40,1
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,8 2,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 21,0 29,3
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 15,1 21,1
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 30,3 42,5
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,5 2,2
Ethanol aus Zuckerrohr 1,3 1,8
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 11,7 16,3
Biodiesel aus Sonnenblumen 11,8 16,5
Biodiesel aus Sojabohnen 12,1 16,9
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 30,4 42,6
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 13,2 18,5
Biodiesel aus Altspeiseöl 9,3 13,0
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2) 13,6 19,1
Hydriertes Rapsöl 10,7 15,0
Hydriertes Sonnenblumenöl 10,5 14,7
Hydriertes Sojaöl 10,9 15,2
Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken) 27,8 38,9
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 9,7 13,6
Hydriertes Altspeiseöl 10,2 14,3
Hydrierte tierische Fette (*2) 14,5 20,3
Reines Rapsöl 3,7 5,2
Reines Sonnenblumenöl 3,8 5,4
Reines Sojaöl 4,2 5,9
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 22,6 31,7
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 4,7 6,5
Reines Altspeiseöl 0,6 0,8
(1) Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird. (2) Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt

Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für die Ölgewinnung (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „ep“ für Emissionen aus der Verarbeitung enthalten)

Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)
Biodiesel aus Raps 3,0 4,2
Biodiesel aus Sonnenblumen 2,9 4,0
Biodiesel aus Sojabohnen 3,2 4,4
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 20,9 29,2
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 3,7 5,1
Biodiesel aus Altspeiseöl 0 0
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*1) 4,3 6,1
Hydriertes Rapsöl 3,1 4,4
Hydriertes Sonnenblumenöl 3,0 4,1
Hydriertes Sojaöl 3,3 4,6
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 21,9 30,7
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 3,8 5,4
Hydriertes Altspeiseöl 0 0
Hydrierte tierische Fette (*1) 4,3 6,0
Reines Rapsöl 3,1 4,4
Reines Sonnenblumenöl 3,0 4,2
Reines Sojaöl 3,4 4,7
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 21,8 30,5
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 3,8 5,3
Reines Altspeiseöl 0 0
(*1) Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 2,3 2,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 2,3 2,3
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,3 2,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,3 2,3
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,3 2,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,3 2,3
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,2 2,2
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 2,2 2,2
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,2 2,2
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,2 2,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 2,2 2,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,2 2,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,2 2,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 2,2 2,2
Ethanol aus Zuckerrohr 9,7 9,7
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 1,8 1,8
Biodiesel aus Sonnenblumen 2,1 2,1
Biodiesel aus Sojabohnen 8,9 8,9
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 6,9 6,9
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 6,9 6,9
Biodiesel aus Altspeiseöl 1,9 1,9
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2) 1,6 1,6
Hydriertes Rapsöl 1,7 1,7
Hydriertes Sonnenblumenöl 2,0 2,0
Hydriertes Sojaöl 9,2 9,2
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 7,0 7,0
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 7,0 7,0
Hydriertes Altspeiseöl 1,7 1,7
Hydrierte tierische Fette (*2) 1,5 1,5
Reines Rapsöl 1,4 1,4
Reines Sonnenblumenöl 1,7 1,7
Reines Sojaöl 8,8 8,8
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 6,7 6,7
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 6,7 6,7
Reines Altspeiseöl 1,4 1,4
(1) Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird. (2) Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für den Transport und Vertrieb des fertigen Biokraftstoffs. Diese sind bereits in der Tabelle als Emissionen bei Transport und Vertrieb „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs enthalten; die folgenden Werte können jedoch hilfreich sein, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die tatsächlichen Transportemissionen nur für den Transport von Kulturpflanzen oder Öl angeben will.

Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 1,6 1,6
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 1,6 1,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 1,6 1,6
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 1,6 1,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 1,6 1,6
Ethanol aus Zuckerrohr 6,0 6,0
Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren Quellen Wird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol
Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether (TAEE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren Quellen Wird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 1,3 1,3
Biodiesel aus Sonnenblumen 1,3 1,3
Biodiesel aus Sojabohnen 1,3 1,3
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 1,3 1,3
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 1,3 1,3
Biodiesel aus Altspeiseöl 1,3 1,3
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2) 1,3 1,3
Hydriertes Rapsöl 1,2 1,2
Hydriertes Sonnenblumenöl 1,2 1,2
Hydriertes Sojaöl 1,2 1,2
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 1,2 1,2
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 1,2 1,2
Hydriertes Altspeiseöl 1,2 1,2
Hydrierte tierische Fette (*2) 1,2 1,2
Reines Rapsöl 0,8 0,8
Reines Sonnenblumenöl 0,8 0,8
Reines Sojaöl 0,8 0,8
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 0,8 0,8
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 0,8 0,8
Reines Altspeiseöl 0,8 0,8
(1) Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird. (2) Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 30,7 38,2
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 21,6 25,5
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 25,1 30,4
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 19,5 22,5
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 39,3 50,2
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 27,6 33,9
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 48,5 56,8
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 42,5 48,5
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 56,3 67,8
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 29,5 30,3
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 50,2 58,5
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 44,3 50,3
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 59,5 71,7
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1)) 30,7 31,4
Ethanol aus Zuckerrohr 28,1 28,6
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 45,5 50,1
Biodiesel aus Sonnenblumen 40,0 44,7
Biodiesel aus Sojabohnen 42,2 47,0
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 63,3 75,5
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 46,1 51,4
Biodiesel aus Altspeiseöl 11,2 14,9
Biodiesel aus tierischen Fetten (*2) 15,2 20,7
Hydriertes Rapsöl 45,8 50,1
Hydriertes Sonnenblumenöl 39,4 43,6
Hydriertes Sojaöl 42,2 46,5
Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken) 62,1 73,2
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 44,0 47,9
Hydriertes Altspeiseöl 11,9 16,0
Hydrierte tierische Fette (*2) 16,0 21,8
Reines Rapsöl 38,5 40,0
Reines Sonnenblumenöl 32,7 34,3
Reines Sojaöl 35,2 36,9
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 56,4 65,5
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 38,5 40,3
Reines Altspeiseöl 2,0 2,2
(1) Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird. (2) Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.
2.

Disaggregierte Standardwerte für Biomethan

Biomethanproduktionssystem Technologische Optionen TYPISCHER WERT [gCO2eq/MJ] STANDARDWERT [gCO2eq/MJ]
Anbau Verarbeitung Aufbereitung Transport Kompression an der Tankstelle Gutschrift für Mist-/Güllenutzung Anbau Verarbeitung Aufbereitung Transport Kompression an der Tankstelle Gutschrift für Mist-/ Güllenutzung
Gülle Offenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 84,2 19,5 1,0 3,3 – 124,4 0,0 117,9 27,3 1,0 4,6 – 124,4
Abgasverbrennung 0,0 84,2 4,5 1,0 3,3 – 124,4 0,0 117,9 6,3 1,0 4,6 – 124,4
Geschlossenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 3,2 19,5 0,9 3,3 – 111,9 0,0 4,4 27,3 0,9 4,6 – 111,9
Abgasverbrennung 0,0 3,2 4,5 0,9 3,3 – 111,9 0,0 4,4 6,3 0,9 4,6 – 111,9
Mais, gesamte Pflanze Offenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 18,1 20,1 19,5 0,0 3,3 18,1 28,1 27,3 0,0 4,6
Abgasverbrennung 18,1 20,1 4,5 0,0 3,3 18,1 28,1 6,3 0,0 4,6
Geschlossenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 17,6 4,3 19,5 0,0 3,3 17,6 6,0 27,3 0,0 4,6
Abgasverbrennung 17,6 4,3 4,5 0,0 3,3 17,6 6,0 6,3 0,0 4,6
Bioabfall Offenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 30,6 19,5 0,6 3,3 0,0 42,8 27,3 0,6 4,6
Abgasverbrennung 0,0 30,6 4,5 0,6 3,3 0,0 42,8 6,3 0,6 4,6
Geschlossenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 5,1 19,5 0,5 3,3 0,0 7,2 27,3 0,5 4,6
Abgasverbrennung 0,0 5,1 4,5 0,5 3,3 0,0 7,2 6,3 0,5 4,6

Typische Werte und Standardwerte für Biomethan

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