Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund
des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, insbesondere dessen §§ 6, 68a Abs. 1, 78, 79 Abs. 2, 80 und 81 Abs. 2, sowie
des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 211/2013,
wird verordnet:
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Lehrpläne
§ 1. (1) Für die nachstehend genannten Kollegs der Bildungsanstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:
| 1. | Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige) | Anlage 1 |
|---|---|---|
| 2. | Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige) | Anlage 2 |
| 3. | Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige) | Anlage 3 |
(2) Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Lehrverpflichtungsgruppen
§ 2. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes (BLVG), BGBl. Nr. 244/1965, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013, erfasst sind, werden in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 BLVG erfasst sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Inkrafttreten
§ 3. Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2017, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2018 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar semesterweise aufsteigend in Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Inkrafttreten
§ 3. (1) Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2017, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2018 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar semesterweise aufsteigend in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VII der Anlage 1, die Abschnitte I und VII der Anlage 2 und die Abschnitte I und VII der Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2021, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2022 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Inkrafttreten
§ 3. (1) Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2017, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2018 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar semesterweise aufsteigend in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VII der Anlage 1, die Abschnitte I und VII der Anlage 2 und die Abschnitte I und VII der Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2021, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2022 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
(3) Die Anlagen 1 und 2 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 121/2023 treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2023, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2024 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Anlage 1
LEHRPLAN DES KOLLEGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. | Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | |||||||
| A.1. | Pflichtgegenstände2 | ||||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | ||||
| 2. | Elementarpädagogik (unter 1 bis 6 Jahre) – Theorie und Praxis | ||||||||||
| 2.1 | Pädagogik (einschließl. Psychologie, Soziologie) | 4 | 4 | 4 | 5 | 17 | II | ||||
| 2.2 | Inklusive Pädagogik | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | II | ||||
| 2.3 | Didaktik | 5 | 5 | 5 | 4 | 19 | II | ||||
| 2.4 | Praxis | 6 | 5 | 5 | 5 | 21 | III | ||||
| 2.5 | Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur) | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | I | ||||
| 2.6 | Deutsch als Zweitsprache | – | – | 2 | – | 2 | II | ||||
| 2.7 | Organisation, Management und Recht, wissenschaftliches Arbeiten | – | 1 | 1 | 1 | 3 | II | ||||
| 2.8 | Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen | 2 | – | – | 1 | 3 | III | ||||
| 2.9 | Medienpädagogik | – | 1 | – | 1 | 2 | III | ||||
| 3. | Ausdruck, Gestaltung und Bewegung | ||||||||||
| 3.1 | Künstlerisch-kreativer Bereich | ||||||||||
| 3.1.1 | Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IVa) | ||||
| 3.1.2 | Werkerziehung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IV) | ||||
| 3.1.3 | Textiles Gestalten | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | IV | ||||
| 3.2 | Musikalischer Bereich | ||||||||||
| 3.2.1 | Musikerziehung und Stimmbildung3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | IVa | ||||
| 3.2.2 | Instrumentalunterricht4 | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 | IV | ||||
| 3.2.3 | Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | IV | ||||
| 3.3 | Bewegungserziehlicher Bereich | ||||||||||
| 3.3.1 | Bewegungserziehung; Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IVa | ||||
| Wochenstundenzahl Stammbereich | 35 | 33 | 33 | 30 | 131 | ||||||
| A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich5 | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 | |||||
| A.3. | Verbindliche Übungen | ||||||||||
| 3.1 | Kommunikationspraxis und Gruppendynamik | 1 | 1 | 1 | 3 | III | |||||
| 3.2 | Fachspezifisches Seminar | 1 | 1 | 1 | 3 | III | |||||
| Summe | 3 | 3 | 4 | 2 | 12 | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 38 | 36 | 37 | 32 | 143 | ||||||
| B. | Pflichtpraktikum Zwei Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters | ||||||||||
| C. | Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6 | ||||||||||
| C.1. | Freigegenstände | ||||||||||
| Schulautonome Freigegenstände | |||||||||||
| C.2. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||
| Schulautonome unverbindliche Übungen | |||||||||||
| D. | Förderunterricht | ||||||||||
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Stimmbildung im Ausmaß einer Wochenstunde im 1. Semester.
4 Die Festlegung der angebotenen Instrumente erfolgt durch den Schulleiter oder die Schulleiterin. Nach drei Stunden Instrumentalunterricht werden Melodieinstrumente angeboten und der oder die Studierende kann statt des bisher erlernten Instruments ein Melodieinstrument wählen.
5 Die Studierenden wählen nach standortspezifischem Angebot drei der folgenden Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden.
| Lehrverpflichtungsgruppe | |
|---|---|
| – Englische Konversation: | LVGr. II |
| – Natur und Technik: | LVGr. III |
| – Supervisorische Begleitung: | LVGr. III |
| – Vertiefung in Medienpädagogik: | LVGr. III |
| – Interkulturelle Pädagogik: | LVGr. III |
| – Vertiefung in Früherziehung: | LVGr. III |
| – Gender und Diversity: | LVGr. III |
| – Theaterpädagogik: | LVGr. V |
| – Stimmbildung: | LVGr. V |
| – Psychomotorik: | LVGr. IVa |
| – Vertiefung in Ausdruck, Gestaltung, Bewegung: | LVGr. IV, IVa |
| – Schulautonomer Schwerpunkt | |
6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Das Kolleg für Elementarpädagogik hat gemäß § 79 Abs. 1 Z 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln.
Die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen können
– sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
– sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen von Kindern auseinandersetzen,
– sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
– sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Erziehung und Bildung umgehen,
– sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
– ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,
– Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen auftreten,
– Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
– im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache sowie im Ansatz in einer Fremdsprache situationsadäquat kommunizieren,
– am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
– politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
– ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
– besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
– mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
– im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
– lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung verstehen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Kindern und fördern,
– sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
– die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
– Bildungsprozesse auf Basis einer inklusiven Grundhaltung der individuellen Entwicklungslage des Kindes entsprechend gestalten,
– ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
– situationsgerechte Bildungspartnerschaft in ihrer professionellen Arbeit initiieren und verantwortungsvoll wahrnehmen,
– institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind – ausgenommen von einer Veränderung ist der Pflichtgegenstand „Religion“:
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester, bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Führens eines Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
– Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
– Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
– Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
– Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten.
– Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 143 darf nicht über- oder unterschritten werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.
Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer verbindlichen Übung anzuführen. Entsprechende Änderungen der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung sind vorzunehmen.
Kolleg für Elementarpädagogik für Berufstätige:
Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.
Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.
Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.
Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Lehr- und Lernziele:
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.
Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.
Unterrichtsplanung:
Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.
Die Individualität der Studierenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Studierenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.
Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrer, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.
Um alle Studierenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.
Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“:
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Inklusive Pädagogik“:
Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Kindern sind transparent zu machen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Die Studierenden sollen zu einer sensiblen Herangehensweise im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen herangeführt werden.
Das Einbringen aktueller Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit Fachliteratur sowie Beobachtungen in konkreten Situationen durch die Studierenden sind zu fördern.
Die Studierenden sollen Kooperationen im Netzwerk der Inklusiven Pädagogik kennenlernen und über die interdisziplinäre Arbeitsweise informiert sein.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:
Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden zu fördern.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis“:
Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen anzustreben.
Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.
Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.
Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes zu widmen.
Eine kontinuierliche Begleitung der Studierenden in ihrer Sozialisation im Berufsfeld ist auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen anzustreben.
Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer Erzieher- und Erzieherinnenpersönlichkeit und einer dem aktuellen Wissensstand der Elementarpädagogik entsprechenden pädagogischen Haltung.
Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Organisation, Management und Recht; wissenschaftliches Arbeiten“:
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen sind die Grundlagen des Unterrichts.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen“:
Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.
Didaktische Grundsätze des Bereichs „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:
Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld erfolgt in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis“.
Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der elementarpädagogischen Praxis.
Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.
Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik“ und „Praxis“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.
Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“:
Durch die Auseinandersetzung mit textilen und technischen Materialien, Techniken und Phänomenen sind problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.
Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.
Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:
Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.
Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik“:
Durch Projekte und den Besuch musikalischer Veranstaltungen sollen motivierende Impulse gesetzt werden.
Fächerübergreifende Projekte vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.
Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“:
Der Unterricht soll den Studierenden durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.
Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden.
Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.
Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.
Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.
Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.
Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.
Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.
Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis“, „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ ist erforderlich.
Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Umsetzung in der praktischen Arbeit aufgenommen werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Instrumentalunterricht“:
Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“:
Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.
Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des (Projekt)unterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.
Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).
Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.
Unterrichtsmethoden:
Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.
Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.
In Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte sollen die Studierenden zum Besuch von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen und zur Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur sowie Bewegung und Sport motiviert werden.
Unterrichtsorganisation:
Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.
Im Pflichtgegenstand „Praxis“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität und Evaluation:
Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess am Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Zu Beginn jedes Semesters sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.
Unterrichtstechnologie:
Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen:
Die Praxis an einem Kolleg für Elementarpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten und Krippen als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).
Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.
Die Studierenden
– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
– können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
– wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
– verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
– gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
– erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.
Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.
Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:
– Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
– Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
– Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
– Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
– Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
– Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
– Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Studierenden zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
– Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
– Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
– Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
– Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
– Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
1.Katholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 299/2016 in der geltenden Fassung.
2.Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 906/1994.
3.Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
4.Islamischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
5.Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
6.Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
7.Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.
8.Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
9.Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
10.Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
ELEMENTARPÄDAGOGIK (UNTER 1 BIS 6 JAHRE) – THEORIE UND PRAXIS
2.1 PÄDAGOGIK(einschließlich Psychologie, Soziologie )
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Erziehung darstellen,
– den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln erläutern,
– die Anlage- und Umweltproblematik exemplarisch darstellen.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie erklären.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– aktuelle Fachliteratur benennen,
– ausgewählte wissenschaftliche Methoden der Pädagogik erklären.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– die Bedeutung der Erziehung im pädagogischen Prozess darstellen,
– wesentliche Erziehungsstile benennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Grundlagen der menschlichen Entwicklung, des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation, pädagogische Anthropologie, Anlage- Umwelt-Diskussion.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Fachliteratur, Pädagogik als Wissenschaft.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Säulen der Erziehung, Möglichkeiten und Theorien des pädagogischen Handelns.
Semester :
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Lernen“
– die psychologischen Aspekte des Spiels beschreiben,
– Grundsätze des Lernens wiedergeben,
– Lernstrategien benennen, anwenden und reflektieren,
– die Bedeutung des Lebenslangen Lernens erklären,
– Lerntheorien erklären und einen Praxisbezug herstellen,
– die Bedeutung von Lerntheorien im Alltag beschreiben.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– Fachliteratur recherchieren und anhand konkreter Aufgabenstellungen vergleichen,
– ausgewählte sozialwissenschaftliche Methoden anwenden,
– Texte analysieren und interpretieren,
– fachspezifische Texte verfassen.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie erklären,
– Einflussfaktoren des Wahrnehmungsprozesses beschreiben.
im Bereich „Intervention“
– Maßnahmen zur Gewaltprävention erläutern.
Lehrstoff:
Bereich „Lernen“:
Gedächtnis, Lernprozess, Lernstrategien, Lernform Spiel, Lerntheorien, Erkenntnisse der Neurowissenschaften.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Wissenschaftliche Arbeitsweisen, unterschiedliche Quellen, Recherche, Exzerpt, Literaturangabe, Zitieren empirische, hermeneutische, quantitative und qualitative Forschungsmethoden, Beobachtung, Interview, Fragebogen.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Beobachtungsfehler, Beobachtungskriterien, Beobachtung als pädagogische Haltung.
Bereich „Intervention“:
Phänomen Gewalt, Modelle und Strategien zur Gewaltprävention, Konfliktlösungsmodelle, Grundlagen der Friedenspädagogik.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– unterschiedliche Lebenswelten von Kindern analysieren,
– den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln und die Auseinandersetzung mit dem unter 1 bis 6 jährigen Kind reflektieren,
– wesentliche sozialpsychologische Grundlagen von Gruppenprozessen erläutern.
im Bereich „Lernen“
– entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6 jährigen Kindes beschreiben,
– die pränatale Entwicklung beschreiben,
– die Bedeutung und Einflüsse der Lebenswelt des Kindes analysieren,
– Aspekte von Entwicklung des Menschen in verschiedenen Lebensphasen vergleichen und beschreiben,
– Kompetenzen für einen gelingenden Schuleintritt diskutieren,
– psychologische Modelle exemplarisch vergleichen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Familienformen, Flucht und Migration, Scheidung, Trennung, Tod, Professionalisierung, Moral, Menschenrechte, Kinderrechte.
Bereich „Lernen“:
Entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6 jährigen Kindes, pränatale Entwicklung, Bindungstheorien, Resilienz, soziokulturelle Faktoren, psychologische Modelle, Grundlagen der Sozialpsychologie.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– gesellschaftliche und historische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf die Pädagogik beurteilen,
– verantwortungsvolles Handeln für die Gesellschaft reflektieren.
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– unterschiedliche Möglichkeiten zur Erhaltung der seelischen Gesundheit reflektieren.
im Bereich „Diversity“
– Entwicklungsverläufe unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenswelt einschätzen,
– geschlechter– und diversitätsrelevante Aspekte pädagogischen Handelns analysieren,
– Modelle elementarer Bildungseinrichtungen, Forschungsergebnisse und Theorien elementarer Bildung unterschiedlicher Länder vergleichen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Pädagogische Konzepte, Moral, Menschenrechte.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Stress- und Zeitmanagement, Psychohygiene.
Bereich „Diversity“:
Vorurteilsbewusste Erziehung, Inklusion, Migration, Flucht, geschlechtergerechte Pädagogik.
Schularbeiten:
bis 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit
2.2 INKLUSIVE PÄDAGOGIK
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– sich den eigenen Zugang zur Thematik Inklusion bewusst machen und reflektieren,
– die Auswirkungen verschiedener Rahmenbedingungen auf die Entwicklungschancen von Menschen erkennen und beschreiben.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Fachbegriffe und fachspezifische Inhalte definieren.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– Fachliteratur kritisch bewerten.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Rahmenbedingungen für Inklusion und Integration beschreiben.
im Bereich „Diversity“
– Intentionen und Perspektiven der Inklusion und Integration beschreiben.
im Bereich „Intervention“
– unterschiedliche Einrichtungen kennenlernen und vergleichen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Historische Entwicklung des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen, Normen, Vergleich des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen in anderen Kulturen, Entscheidungen, Wertgrundlagen, Normen, Menschenbild, Behindertenrechtskonvention als Grundlage gesellschaftspolitischer Interventionen.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Separation, Segregation – Integration, Inklusion – Exklusion, Normalisierung, Selbstbestimmung, Empowerment, Subsidiarität.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Fachliteratur, Medienbeiträge.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Gesetzliche Grundlagen und verschiedene Modelle der Inklusion.
Bereich „Diversity“:
Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.
Bereich „Intervention“:
Unterschiedliche Einrichtungen in Theorie und Praxis.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– Verhaltens- und Erscheinungsformen von Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen bzw. Begabungen wahrnehmen und beschreiben,
– Methoden zur Unterstützung professionellen Handelns kennenlernen und beschreiben.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Fachsprache situationsadäquat anwenden.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– Fachliteratur kritisch bewerten und vergleichen.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– verschiedene Institutionen bewerten,
– die Wirkung von veränderter Raumstruktur benennen,
– geeigneten Spielmaterialien beschreiben.
im Bereich „Diversity“
– Auswirkungen unterschiedlicher familiärer Lebensbedingungen erkennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Beobachtungsmethoden, Erscheinungsbilder und Verhalten von Kindern, Supervision, Coaching.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Exklusion, Integration, Inklusion.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Fachliteratur, Medienbeiträge.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Personelle, zeitliche, räumliche Strukturen, Hilfs- und Assistenzmodelle, Kinder- und Jugendhilfe, verschiedene Träger und Organisationen.
Bereich „Diversity“:
Bio-psycho-soziale Aspekte, Resilienz, Armutsgefährdung, psychosoziale Dynamik von Familienstruktur.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– Klassifikationssysteme nennen und exemplarisch beschreiben,
– Formen von Entwicklungsverzögerung und deren Förderbedarf beschreiben,
– Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Pädagoginnen und Pädagogen benennen und von anderen Disziplinen abgrenzen.
im Bereich „Lernen“
– Kenntnisse aus unterschiedlichen Fachbereichen lösungsorientiert und situationsadäquat vernetzen und den Praxisbezug herstellen,
– Interventionen planen und reflektieren.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– Fachliteratur recherchieren und analysieren.
Lehrstoff:
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Krankheitsbilder und Störungsbilder, Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Angehörige, Psychohygiene.
Bereich „Lernen“:
Netzwerk in Theorie und Praxis, Therapieformen.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Fachzeitschriften, Fachliteratur, Studien.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
– die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterschiedlicher Berufsgruppen in der interdisziplinären Arbeit beschreiben.
im Bereich „Intervention“
– Prozesse der Wahrnehmungsverarbeitung und deren mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes beschreiben,
– die spezielle Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung reflektieren,
– Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Familien beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, Unterstützungsmaßnahmen im Alltag.
Bereich „Intervention“:
Beobachtung, Dokumentation, Gestaltung der Interaktion im Alltag der elementaren Einrichtung mit betroffenen Familien und deren Umfeld, Formen und Auswirkungen von Wahrnehmungsprozessen, Neurowissenschaften, Entwicklungsgespräche, Selbsthilfegruppen.
2.3 DIDAKTIK
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– das aktuelle Bild vom Kind skizzieren,
– das aktuelle Bildungsverständnis elementarer Bildungseinrichtungen diskutieren,
– Einstellungen und Haltungen zur außerfamiliären Betreuung vergleichen,
– Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen erklären.
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– die Zeitstruktur des Alltags und die Bedeutung der Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen darstellen.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Fachbegriffe beschreiben,
– das Kompetenzmodell erklären.
im Bereich „Lernen“
– Lernformen der frühen Kindheit darstellen, insbesondere das Spiel und seine Bedeutung als Lernform für das unter 1 bis 6 jährige Kind,
– Bedeutung der Sozialform für unterschiedliche Bildungsangebote erklären, Sozialformen für die Gestaltung von Lernprozessen für das unter 1 bis 6 jährige Kind begründen,
– die Bedeutung von kreativen Ausdrucksformen des Kindes für die Kompetenzentwicklung aufzeigen,
– Bedingungs- und Entscheidungsfelder für Bildungsprozesse für das unter 1 bis 6 jährige Kind beschreiben,
– Bildungsangebote didaktisch aufbauen.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– Fachinhalte kennenlernen, verstehen und wiedergeben,
– aktuelle Fachliteratur nennen und eigenständig verwenden.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Bedingungen einer dynamischen Umgebung für die Entwicklung von Kompetenzen für das unter 1 bis 3 jährige Kind definieren,
– die Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich erklären,
– Bildungsbereiche für das unter 1 bis 6 jährige Kind erläutern, Modelle zur ganzheitlichen Förderung von Kompetenzen in unterschiedlichen Bildungsbereichen beschreiben.
im Bereich „Intervention“
– Bedeutung von Beobachtung für Bildungsprozesse fachlich begründen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Das kompetente Kind, Wechselprozesse zwischen Kind und seiner Lebenswelt, Bildungsverständnis, Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen, Bedürfnislage des unter 1 bis 3 jährigen Kindes.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Zeitstruktur und Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen, Geschichte elementarer Bildungseinrichten.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Fachbegriffe der Didaktik und der Elementarpädagogik, Kompetenz und Kompetenzmodell.
Bereich „Lernen“:
Einflussfaktoren frühkindlicher Lernprozesse, Ko-konstruktive Lernprozesse, entdeckendes, forschendes und ganzheitliches Lernen, Spiel, Freispiel, Qualitätskriterien für Bildungsmittel, Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Gestaltung, Alltagssituationen, Sozialformen und die Rolle der pädagogischen Fachkraft, lernförderliche Lernumgebung und Lernarrangements.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Fachliteratur, (Inter-)nationale Fachliteratur.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Dynamische Umgebung unter besonderer Berücksichtigung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich, Bildungsbereiche, BildungsRahmenPlan, Kompetenzen, Entwicklungsziele.
Bereich „Intervention“:
Methoden der Beobachtung, Bedeutung, systematische Beobachtung.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– Förderung von kreativen Prozessen in unterschiedlichen Zusammenhängen beschreiben.
im Bereich „Lernen“
– Mehrsprachigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Zweitspracherwerbs diskutieren.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– aktuelle Fachinhalte sinnerfassend wiedergeben.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– sich mit Konzepten für Bildungsprozesse auseinandersetzen,
– Entwicklungs- und Bildungsprozesse im Alltag analysieren.
im Bereich „Intervention“
– Bedeutung von Beobachtung für Bildungs- und Gruppenprozesse darstellen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Divergente Denkprozesse, Kompetenz(en) des kreativen Denkens und Handelns.
Bereich „Lernen“:
Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Grafik, Kommunikation, Erst- und Zweitspracherwerb, Mehrsprachigkeit.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Fachliteratur.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Planungskonzepte.
Bereich „Intervention“:
Beobachtung, systematische Beobachtung, Methoden der Beobachtung, pädagogisches Handeln aufgrund von Beobachtungen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– die bildungspolitische Diskussion im Kontext elementarer Bildungseinrichtungen reflektieren,
– die Bedeutung früher Bildung für die Bildungsbiographie eines Kindes erklären.
im Bereich „Lernen“
– Handlungskonzepte für das unter 1 bis 3 jährige Kind diskutieren,
– Kompetenzentwicklung der Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt in unterschiedlichen Bildungsbereichen unterstützen und analysieren,
– die Entwicklung lernmethodischer Kompetenzen erklären,
– Instrumente zur Einschätzung der Sprachentwicklung vergleichen,
– Maßnahmen zur Sprachförderung auf Grundlage systematischer Einschätzung begründen.
im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“
– Fachtexte exzerpieren,
– sich mit Fachliteratur nach vorgegebenen Kriterien kritisch auseinander setzen und präsentieren.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Entwicklung emotionaler Kompetenz beschreiben,
– Strategien zur konstruktiven Konfliktbewältigung entwickeln,
– Planungsformen entwerfen,
– Eingewöhnungsmodelle in elementaren Bildungseinrichtungen beschreiben.
im Bereich „Intervention“
– Dokumentationsformen kindlicher Entwicklungs- und Lernprozesse darstellen,
– Instrumente zur Einschätzung der Entwicklung analysieren und vergleichen,
– Bedeutung der Bildungspartnerschaft argumentieren.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Bildungspolitische Diskussion im Kontext früher Bildung, frühe Bildung als Basis der Bildungsbiographie des Kindes.
Bereich „Lernen“:
Bildungsprozesse, Pflege, Räume, Ausstattung, Rolle der pädagogischen Fachkraft bei der Begleitung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Kompetenzentwicklung mit Fokus auf den Schuleintritt in allen Bildungsbereichen, mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Sprache, Literacy.
Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:
Vergleichende Analyse von Fachliteratur.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Emotionale Kompetenz, konstruktive Konfliktbewältigung, besondere Beachtung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Formen von Planung, Projekte, Eingewöhnung, Bildungspartnerschaft hinsichtlich des unter 1 bis 6 jährigen Kindes.
Bereich „Intervention“:
Beobachtung, Dokumentationsformen für Entwicklungs- und Lernprozesse, Gruppendynamik, Portfolio, Lerngeschichte, Logbuch, Verfahren zur Entwicklungseinschätzung, Bildungspartnerschaft in elementaren Bildungseinrichtungen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– die Vielfalt kindlicher Lebenswelten im Wandel der Zeit beschreiben und reflektieren.
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen verstehen und Konsequenzen für das pädagogische Handeln ableiten,
– den Stellenwert elementarer Bildung argumentieren,
– das Rollenverständnis reflektieren,
– professionelles Handeln in der Begleitung speziell für das unter 1 bis 3 jährige Kind begründen.
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
– das Konzept der Transition für den Übertritt in die Schule beschreiben,
– Handlungsmöglichkeiten für Bildungskooperationen nennen,
– Aspekte der Teamarbeit erläutern.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Dimensionen pädagogischer Qualität in elementaren Bildungseinrichtungen argumentieren.
im Bereich „Diversity“
– unterschiedliche Lernvoraussetzungen reflektieren,
– internationale (Forschungs-) Projekte der elementaren Bildung vergleichen,
– Herausforderungen der Diversität im Kontext der elementaren Bildung reflektieren,
– interkulturelle Konzepte in der elementaren Bildung reflektieren.
im Bereich „Intervention“
– ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung kindlicher Kompetenzen besprechen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Kindliche Lebenswelten der Gegenwart, Familienstrukturen, Armut, Konsum, Verinselung.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Handlungsleitende Prinzipien, Professionalität, Stellenwert elementarer Bildungseinrichtungen in der Öffentlichkeit, Rolle und Kompetenzen der Pädagogin und des Pädagogen, Qualitätskriterien professionellen Handelns.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Transition, Transitionskompetenzen, Kooperation zwischen Elementar- und Primarstufe im Rahmen der Schuleingangsphase, Teamarbeit.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Dimensionen pädagogischer Qualität, Einschätzverfahren.
Bereich „Diversity“:
Ressourcenorientierter Ansatz, Begabten- und Begabungsförderung, Internationale (Forschungs-) Projekte, der elementaren Bildung, Gender und geschlechterrelevante Aspekte, interkulturelle Konzepte unter Einbeziehung von Bildungspartnerschaft.
Bereich „Intervention“:
Ressourcenorientierte Förderung, Interdisziplinarität
Schularbeiten:
Semester: 1 zweistündige Schularbeit
Semester: 1 zweistündige Schularbeit
Semester: 1 dreistündige Schularbeit
Semester: 1 dreistündige Schularbeit
2.4 PRAXIS
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– die Individualität der kindlichen Persönlichkeit wahrnehmen und mit dem Kind wertschätzend interagieren.
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– mit Kindern in Beziehung treten,
– ausgehend von Beobachtungen auf die individuellen Bedürfnisse des Kind reagieren,
– Lernsituationen erkennen und das pädagogische Handeln danach ausrichten,
– Selbst- und Fremdwahrnehmung vergleichen.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– ihren Sprachgebrauch situationsgerecht anpassen,
– Gespräche mitgestalten,
– personenspezifisch und situationsgerecht kommunizieren.
im Bereich „Lernen“
– Situation der elementaren Bildungseinrichtung erheben.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Spiel- und Lernprozesse hospitieren und kindorientiert begleiten,
– Bildungsprozesse beobachten und beschreiben,
– Bildungsangebote auf Basis der didaktischen Prinzipien, umsetzen und reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Persönlichkeit des Kindes, Individualität, wertschätzender Umgang
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Beziehungsaufbau zum Kind, bewusste Selbstwahrnehmung, Nähe und Distanz, Ko-Konstruktion, responsives Erzieher/innen/verhalten, Vorbildwirkung, Reflexion von Kontakten und Beziehungen, Bedürfnisse des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Alltag, Selbst- und Fremdwahrnehmung.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Alltagssprache – Schriftsprache, Rolle der Praktikantin und des Praktikanten, Reflexion des eigenen Sprachgebrauchs, Kommunikation mit Erwachsenen und Kindern.
Bereich „Lernen“:
Bedingungs- und Entscheidungsfelder.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Spiel- und Lernprozesse, Mitwirken im pädagogischen Alltag, Freispiel, didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten, Spielimpulse.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– kindliche Lern- und Bildungsprozesse im Alltag bewusst begleiten,
– die speziellen Bedürfnisse des unter 1 bis 3 jährigen Kindes benennen und adäquat darauf reagieren,
– Sequenzen des Bildungsgeschehens gestalten.
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
– im Bildungsgeschehen kooperativ mitarbeiten.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Fachbegriffe anwenden,
– Interaktionen reflektieren,
– Sprachkompetenz des unter 1 bis 3 jährigen Kindes fördern.
im Bereich „Lernen“
– Bildungsprozesse planen, begleiten und reflektieren,
– empathisches Verhalten entwickeln und analysieren,
– Strategien im Umgang mit konstruktiver Konfliktbewältigung erproben,
– Bildungsprozesse und Lernarrangements planen und begleiten,
– Kompetenzentwicklung des Kindes in Lernprozessen beschreiben.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Planen, Durchführen und Reflektieren als fortlaufenden Prozess beschreiben und anwenden,
– Bildungsangebote in verschiedenen Bildungsbereichen umsetzen,
– entwicklungsangemessene Bildungsmittel zur Unterstützung von Lernprozessen einsetzen.
im Bereich „Intervention“
– Beobachtungen nach vorgegebenen Kriterien durchführen,
– Beobachtung als Ausgangslage für prozessorientiertes Planen einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Spiel- und Lernprozesse, Alltag, Tagesablauf, Freispiel, Bedürfnisse des unter 1 bis 3 jährigen Kindes.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Mitarbeit im Team.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Planungs- und Reflexionsgespräch, Non- und paraverbale sowie verbale Aspekte der Kommunikation, Sprachförderung im Bildungsgeschehen einschließlich Alltag, Fachsprache.
Bereich „Lernen“:
Spiel- und Arbeitsbereiche, didaktische Kriterien zur Planung von Bildungsprozessen, Emotionen des Kindes, konstruktive Konfliktbewältigung – pädagogische Haltung, Planung, Reflexion, Beobachtung, Kompetenzentwicklung, Freispiel, Bildungsmittel.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Zusammenhang zwischen Planung und Reflexion, Pädagogische Impulse und Bildungsangebote entsprechend den Bildungsbereichen, methodischer Aufbau, Bildungsmittel.
Bereich „Intervention“:
Beobachtung und Dokumentation, kritische Auseinandersetzung mit Hygienestands, Unterstützung in Pflegesituation, sensible Begleitung der Sauberkeitserziehung, Sicherheits- und Autonomiebestrebung des Kindes.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– Gruppenleitung im Team gestalten,
– Spiel- und Lernprozesse im Freispiel reflektieren,
– die Bedeutung des Freispiels speziell für das unter 1 bis 3 jährige Kind beschreiben,
– Bildungsgeschehen zeitlich strukturieren und flexibel gestalten.
im Bereich „Lernen“
– Bildungsprozesse zur Förderung von Kompetenzen in Orientierung auf den Schuleintritt unterstützen und gestalten,
– Bildungsprozesse zur Förderung lernmethodischer Kompetenzen anregen und unterstützen.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Lernumgebung für pädagogische Prozesse entwickeln,
– längerfristige Planungszeiträume gestalten und reflektieren,
– Entscheidungs- und Handlungsfreiräume für Kinder benennen,
– Formen der Bildungspartnerschaft im Team planen und durchführen,
– pädagogisches Handeln theoriegeleitet reflektieren.
im Bereich „Diversity“
– pädagogisches Handeln unter Berücksichtigung kultureller Vielfalt reflektieren,
– pädagogisches Verhalten hinsichtlich geschlechtergerechter Bildung diskutieren.
im Bereich „Intervention“
– in Pflegesituationen altersadäquat auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen,
– Autonomiebestrebungen des Kindes unterstützen,
– gruppendynamische Prozesse reflektieren,
– Entwicklungsbereiche einschätzen und Interventionen ableiten.
Lehrstoff:
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Tagesorganisation, Übergänge im Tagesablauf, Freispiel, Bildungsgeschehen, Alltag, Zeitstruktur, Orientierung am Kind, Gruppenleitung.
Bereich „Lernen“:
Kompetenzerwerb, Transitionskompetenzen, Schuleingangsphase, Lernmethodische Kompetenzen, Metakompetenz.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Lernarrangements, Projekte, Pädagogische Handlungskonzepte, Bildungspartnerschaft, Partizipation, Begleitung von Konflikten.
Bereich „Diversity“:
Pädagogische Haltung zu Interkulturalität, interkulturelle Bildungsmittel, kulturelle Vielfalt als Chance, geschlechtergerechtes Handeln, Raumgestaltung.
Bereich „Intervention“:
Einschätzung von Entwicklung, Entwicklungsbereiche, Ausdrucksformen des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, pädagogisches Handeln.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– Einstellung und Haltung im erzieherischen Prozess analysieren.
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– das pädagogische Handeln theoriegeleitet reflektieren.
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
– Transitionskompetenzen für den Übertritt in die Schule fördern,
– Rolle der Gruppenleitung als Teil des Teams analysieren.
im Bereich „Lernen“
– Möglichkeiten der Partizipation im Bildungsgeschehen reflektieren.
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
– Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –entwicklung erkennen und dokumentieren,
– Öffentlichkeitsarbeit mitgestalten.
im Bereich „Diversity“
– die Vielfalt differenzierter Lebenswelten in das Bildungsgeschehen einbeziehen,
– Entwicklungsbereiche systematisch einschätzen und entsprechende Fördermaßnahmen reflektieren.
im Bereich „Intervention“
– Entwicklungs- und Bildungsprozesse nach inklusiven Gesichtspunkten gestalten,
– Formen der Bildungspartnerschaft umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Werte, Wertepluralismus, Normen, Einstellungen und Haltungen, didaktische Prinzipien
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Eigenverantwortliche Gruppenleitung als Teil eines pädagogischen Teams, Theorie-Praxis-Transfer, Pädagogische Orientierung, Bild vom Kind, Rollenverständnis, Verständnis von Bildung.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Modelle der Transitionsgestaltung in der Schuleingangsphase, Formen der institutionenübergreifenden Bildungskooperation, Gruppenleitung, verschiedene Funktionen und Rollen im Team
Bereich „Lernen“:
Partizipation von Kindern und Eltern, Situationsorientierung, Dokumentation von Lernprozessen.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Pädagogische Qualität, Qualitätskriterien für das unter 1 bis 3 jährige Kind, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit
Bereich „Diversity“:
Kindliche Lebenswelten, Lernbereiche, Einschätzen des Entwicklungsstands, individuelle Förderung
Bereich „Intervention“:
Förderkonzepte einschließlich Begabungs- und Begabtenförderung, Bildungspartnerschaft.
Praxiswochen:
Praxis umfasst Unterricht im Kolleg und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika) in ausgewählten elementarpädagogischen Einrichtungen.
8 Praxiswochen: Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.
In jedem Fall ist mindestens eine Praxiswoche pro Semester in einer elementaren Bildungseinrichtung zu absolvieren.
(siehe auch die Ausführungen zu den
– didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis“ und zum
– „Pflichtpraktikum“ – Teil B)
2.5 DEUTSCH
(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)
Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Sprechen“
– unterschiedliche Sprachregister situationsadäquat anwenden.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– theoretische Grundlagen des Spracherwerbs beim Kind wiedergeben,
– die soziokulturelle Dimension von Sprache erklären.
im Bereich „Schreiben“
– Lehrinhalte in angemessener Form darstellen.
im Bereich „Reflexion“
– Sprachgebrauch reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich „Sprechen“:
Unterrichtsgespräche, Rollenspiele, Hörbeispiele, Vortragstechniken.
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Sprachbeschreibung, Sprachanalyse, Gendersensibilität, sprachliche Subsysteme.
Bereich „Schreiben“:
Exzerpt, Zusammenfassung, Statement.
Bereich „Reflexion“:
Eigener Sprachegebrauch, Sprache und ihre soziokulturelle Dimension, Sprache als Schlüsselqualifikation.
Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Sprechen“
– Erzähltechniken zielgruppenadäquat anwenden.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– Texte anhand von Kriterien analysieren,
– Sprache im Hinblick auf ihre grammatikalischen Grundlagen untersuchen.
im Bereich „Schreiben“
– Texte zielgruppenorientiert verfassen.
im Bereich „Reflexion“
– die Sprachentwicklung des Kindes bewerten.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– erworbenes Wissen im Rahmen einer Sprachstandserhebung anwenden,
– Erzählungen für Kinder sprachlich gestalten.
Lehrstoff:
Bereich „Sprechen“:
Gestik, Mimik, Intonation, gestaltendes Vorlesen.
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Wortschatz, Stil, Grundgrammatik, Analyse von Texten für Kinder.
Bereich „Schreiben“:
Erzählungen, Dramatisierungen von Texten, Kindertheater.
Bereich „Reflexion“:
Audioaufnahmen, Instrumente der Sprachstandserhebung.
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Sprachstandsfeststellung, Erzählen und darstellendes Spielen in der Praxis, Fingerspiele.
Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Lesen“
– sprachliche und thematische Facetten des Bilderbuches analysieren.
im Bereich „Schreiben“
– zu aktuellen Fragen im Hinblick auf die kindliche Mediennutzung Stellung nehmen.
im Bereich „Reflexion“
– die Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur im historischen Kontext deuten,
– Grundlagen und Bedeutung der Lesesozialisation erklären,
– über das Medienverhalten von Kindern diskutieren.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– die Qualität von Werken der Kinder- und Jugendliteratur beurteilen.
Lehrstoff:
Bereich „Lesen“:
Bilderbuch.
Bereich „Schreiben“:
Stellungnahme, Kommentar, Empfehlung, Elternbrief, Kinderbuchrezensionen.
Bereich „Reflexion“:
Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur, Gattungen, Fachartikel, Lesebiographie, Diskussion, Gespräch.
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Bilderbuch, Märchen, Jugendroman.
Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Sprechen und Lesen“
– Kinderlyrik angemessen vortragen.
im Bereich „Reflexion“
– Inhalte von Fachartikeln kommentieren,
– Qualität von Kinderlyrik erläutern.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– sich mit Informationstechnologien selbstbestimmt und kritisch auseinandersetzen.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– das Potential der Kinderlyrik praktisch erschließen.
Lehrstoff:
Bereich „Sprechen und Lesen“:
Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.
Bereich „Reflexion“:
Fachartikel, Rezension, Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Recherche von Fachliteratur, Internet, Bibliothek.
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Wortschatzerweiterung, Wortspiele, Artikulationsspiele, Rhythmisierung.
Schularbeit:
bis 4. Semester: je 1 einstündige Schularbeit
2.6 DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– Voraussetzungen für den Spracherwerb untersuchen,
– die Bedeutung der Sprachkompetenz reflektieren.
im Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“
– theoretische Grundlagen des Zweitspracherwerbs und der umweltsprachlichen Mehrsprachigkeit beschreiben,
– den Verlauf eines Erst- und Zweitspracherwerbs vergleichen.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– Methoden des Zweitspracherwerbs in der Elementarpädagogik begründen,
– sich mit Instrumentarien zur Sprachstandsfeststellung kritisch auseinandersetzen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Soziokulturelle Einflüsse auf den Spracherwerb, Sprachidentität, Sprachsozialisation, Bedeutung der Familiensprache(n).
Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“:
Theoretische Grundlagen des Erst- und Zweitspracherwerbs, Konzepte für lebensweltliche Mehrsprachigkeit, Reflexion von Sprach(en)verhalten, Sprachbiographien.
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Sprachförderung in der Elementarpädagogik, Bildungs- und Spielmittel zur Unterstützung des Zweitspracherwerbs und zur lebensweltlichen Mehrsprachigkeit, Sprachstandsfeststellung, Bildungspartnerschaft zwischen (elementar)pädagogischer Einrichtung und Eltern im Kontext sprachlicher Bildung.
2.7 ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT, WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“
– themenbezogene Fachliteratur aus unterschiedlichen Quellen recherchieren und zitieren,
– Fachtexte zu einem Themenbereich vergleichend gegenüberstellen und strukturiert gestalten,
– Fachliteratur exzerpieren.
im Bereich „Forschungsmethoden“
– wissenschaftlichen Methoden vergleichen.
im Bereich „Präsentieren“
– Methoden der medialen Aufbereitung vergleichen,
– fachspezifische Inhalte medial unterstützt präsentieren.
Lehrstoff:
Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:
Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen, Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.
Bereich „Forschungsmethoden“:
Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse, Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.
Bereich „Präsentieren“:
Traditionelle und neue Medien, Grafik.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
– den Ablauf eines Projektes in seinen Phasen darstellen,
– Elemente und Methoden des Projektmanagements vergleichen,
– den Begriff „Organisation“ in seinen verschiedenen Bedeutungen definieren und beschreiben,
– Phasen und Element eines Projektes reflektieren.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Grundsätze und Instrumente der Kommunikation im Projektmanagement beschreiben.
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“
– grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld veranschaulichen,
– berufsrechtliche Verpflichtungen beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Klassifizierung von Projekten, Projektarten, Projektmerkmale, Phasenkonzept, Projektkreislauf, Projektauftrag, Meilensteinplan, Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Aktionsplan, Ressourcenplan, Projektcontrolling, Projektbericht, Projektportfolio, Projektevaluation, Kostenkalkulation, Einnahmen- und Ausgabenrechnung Begriffsklärung, Organisation als Instrument – Funktion – Institution bzw. als Tätigkeit – Struktur – Unternehmen, Hierarchie, Organigramm, Organisationsformen, Merkmale einer Organisation.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Sitzungsprotokolle, Kommunikationsmittel innerhalb und außerhalb des Projekts, Rollen und Funktionen im Projektteam, Projektumwelt.
Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:
Grundzüge der Rechtsordnung, Kinderbetreuungsgesetz, Aufsichtspflicht, Mitteilungs- und Meldepflicht, Gefährdungsabklärung, Methoden der strukturierten und detaillierten Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Verdachtsfälle, Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
– Führungskompetenzen beschreiben,
– ausgewählte Management- und Führungsaufgaben im elementaren Bildungsbereich nennen und veranschaulichen,
– Steuerungsmodelle vergleichen.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Kommunikationsaufgaben der Führung veranschaulichen,
– Modelle der Gesprächsführung vergleichen.
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“
– grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld diskutieren.
Lehrstoff:
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Kompetenzmodelle, Basis- und Führungskompetenzen, Anforderungsprofil, administrative Abläufe, normative, strategische und operative Steuerungstätigkeiten im integrierten Management.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Themenzentrierte Interaktion, Moderation, Informationskultur, -management, Kommunikationsstile, Werte, Verschiedene Projektarten, eigene Projekterfahrungen, Mitarbeitergespräch, Konfliktgespräch, Zielvereinbarungsgespräch.
Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:
Haftung, Schadenersatz, Jugendschutzgesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung, Dienstrecht, Familienrecht.
2.8 GESUNDHEIT, ERNÄHRUNG, PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN
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