Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metalltechnik (Metalltechnik-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:
Lehrberuf Metalltechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Metalltechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:
Maschinenbautechnik (H1)
Fahrzeugbautechnik (H2)
Metallbau- und Blechtechnik (H3)
Stahlbautechnik (H4)
Schmiedetechnik (H5)
Werkzeugbautechnik (H6)
Schweißtechnik (H7)
Zerspanungstechnik (H8)
(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 4 ein weiteres Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:
Automatisierungstechnik (S1)
Digitale Fertigungstechnik (S2)
Konstruktionstechnik (S3)
Prozess- und Projektmanagement (S4)
(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
| Haupt- module | können kombiniert werden mit | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| H1 | H2 | H3 | H4 | H5 | H6 | H7 | H8 | S1 | S2 | S3 | S4 | |
| H1 | x | x | x | x | x | |||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | |||||||
| H2 | x | |||||||||||
| Dauer | 4 | |||||||||||
| H3 | x | x | x | |||||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | |||||||||
| H4 | x | x | ||||||||||
| Dauer | 4 | 4 | ||||||||||
| H5 | x | |||||||||||
| Dauer | 4 | |||||||||||
| H6 | x | x | x | x | x | |||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | |||||||
| H7 | x | x | x | |||||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | |||||||||
| H8 | x | x | x | x | x | x | ||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||
(5) Gemäß § 8 Abs. 4 BAG ist eine Kombination des Grundmoduls Metalltechnik und der Hauptmodule Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik oder Zerspanungstechnik mit dem Spezialmodul Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM) des Lehrberufes Mechatronik, Mechatronik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 196/2019, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 195/2021, möglich.
(6) Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik dauert höchstens vier Jahre. In den ersten beiden Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Eine Kombination von weiteren Modulen ist danach nicht mehr möglich.
(7) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Fachfrau für Metalltechnik/Fachmann im Beruf Metalltechnik) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Metalltechnik) zu bezeichnen.
(8) Alle ausgebildeten bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Lehrberuf Metalltechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Metalltechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:
Maschinenbautechnik (H1)
Fahrzeugbautechnik (H2)
Metallbau- und Blechtechnik (H3)
Stahlbautechnik (H4)
Schmiedetechnik (H5)
Werkzeugbautechnik (H6)
Schweißtechnik (H7)
Zerspanungstechnik (H8)
Sicherheitstechnik (H9)
(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 4 ein weiteres Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:
Automatisierungstechnik (S1)
Digitale Fertigungstechnik (S2)
Konstruktionstechnik (S3)
Prozess- und Projektmanagement (S4)
(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
| Haupt-module | können kombiniert werden mit | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| H1 | H2 | H3 | H4 | H5 | H6 | H7 | H8 | H9 | S1 | S2 | S3 | S4 | |
| H1 | x | x | x | x | x | ||||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||||
| H2 | x | ||||||||||||
| Dauer | 4 | ||||||||||||
| H3 | x | x | x | x | |||||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | |||||||||
| H4 | x | x | |||||||||||
| Dauer | 4 | 4 | |||||||||||
| H5 | x | ||||||||||||
| Dauer | 4 | ||||||||||||
| H6 | x | x | x | x | x | ||||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||||
| H7 | x | x | x | ||||||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | ||||||||||
| H8 | x | x | x | x | x | x | |||||||
| Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | |||||||
| H9 | x | x | |||||||||||
| Dauer | 4 | 4 | |||||||||||
(5) Gemäß § 8 Abs. 4 BAG ist eine Kombination des Grundmoduls Metalltechnik und der Hauptmodule Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik oder Zerspanungstechnik mit dem Spezialmodul Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM) des Lehrberufes Mechatronik, Mechatronik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 196/2019, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 195/2021, möglich.
(6) Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik dauert höchstens vier Jahre. In den ersten beiden Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Eine Kombination von weiteren Modulen ist danach nicht mehr möglich.
(7) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Fachfrau für Metalltechnik/Fachmann im Beruf Metalltechnik) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Metalltechnik) zu bezeichnen.
(8) Alle ausgebildeten bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Berufsbild
§ 2. Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche wobei die fachlichen Kompetenzbereiche weiter in Grundmodul, Hauptmodule und Spezialmodule gegliedert sind.
Fachübergreifende Kompetenzen und Fachliche Kompetenzbereiche im Grundmodul
§ 3. (1) Zum Erwerb der unter den §§ 5 bis 12 angeführten beruflichen Kompetenzen wird für die fachübergreifenden Kompetenzbereiche und die fachlichen Kompetenzbereiche des Grundmoduls das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Die Ausbildungsinhalte gemäß den Ausbildungszielen der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
(3) Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen des Grundmodules angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte bis zum Ende des zweiten Lehrjahres zu vermitteln.
(4) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
| 1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
|---|
| 1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
| Die Fachkraft kann |
| 1.1.1 sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (Sammelplätze, Fluchtwege, verbotene Bereiche usw.). |
| 1.1.2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie die betrieblichen Prozesse geben (zB Warenfluss). |
| 1.2 Lehrbetrieb und Branche |
| Die Fachkraft kann |
| 1.2.1 die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche, Mitbewerber/Mitbewerberinnen) beschreiben. |
| 1.2.2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen. |
| 1.2.3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, Kostenbewusstsein). |
| 1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
| Die Fachkraft kann |
| 1.3.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritt, Ausbildungsplan). |
| 1.3.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule). |
| 1.3.3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen. |
| 1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
| Die Fachkraft kann |
| 1.4.1 ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen. |
| 1.4.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren. |
| 1.4.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten. |
| 1.4.4 die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen. |
| 1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
| Die Fachkraft kann |
| 1.5.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen. |
| 1.5.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für ihren effizienten Arbeitsablauf sorgen). |
| 1.5.3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen. |
| 1.5.4 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen bzw. Gewerken (zB zertifizierte Fachkräfte) übernommen werden müssen, identifizieren. |
| 1.5.5 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren. |
| 1.5.6 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen. |
| 1.5.7 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird. |
| 1.5.8 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen. |
| 1.5.9 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten. |
| 1.5.10 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Deadlines, Projektfortschritt, Verantwortungen). |
| 1.5.11 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen. |
| 1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren |
| Die Fachkraft kann |
| 1.6.1 mit verschiedenen inner- und außerbetrieblichen Zielgruppen (wie zB Ausbildnerinnen/Ausbildnern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Lieferantinnen/Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten. |
| 1.6.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten, im Bewusstsein, dass sie als Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Lehrbetriebs wahrgenommen wird. |
| 1.6.3 berufsadäquate und betriebsspezifische fremdsprachige Dokumente interpretieren (zB aus englischsprachigen Datenblättern Informationen entnehmen). |
| 2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
| 2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
| Die Fachkraft kann |
| 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen. |
| 2.1.2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess mitwirken (zB Sicherheit, Effizienz, Qualität). |
| 2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
| Die Fachkraft kann |
| 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen. |
| 2.2.2 die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich beurteilen, Beschädigungen erkennen und weiterführende Maßnahmen setzen (melden, einfache Beschädigungen in Stand setzen bzw. beschädigte Handwerkzeuge sowie handgeführte Maschinen austauschen). |
| 2.2.3 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung. |
| 2.2.4 einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen (zB Ersthelfer/Ersthelferin) geben. |
| 2.2.5 berufsbezogene Gefahren, wie zB Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren bei Montagetätigkeiten, stumpfe Werkzeuge) und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten. |
| 2.2.6 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen. |
| 2.2.7 sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen, Notrufnummer wählen, Ersthelfer/Ersthelferin verständigen). |
| 2.2.8 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen). |
| 2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
| Die Fachkraft kann |
| 2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen. |
| 2.3.2 die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten. |
| 2.3.3 Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen. |
| 2.3.4 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam und nachhaltig einsetzen. |
| 3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
| 3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
| Die Fachkraft kann |
| 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen). |
| 3.1.2 Gefahren und Risiken auf verschiedenen Endgeräten (zB PC, Smartphone, Tablet) erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren). |
| 3.1.3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern). |
| 3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
| Die Fachkraft kann |
| 3.2.1 unterschiedliche innerbetriebliche Software oder digitale Tools kompetent verwenden, zB zur Dokumentation. |
| 3.2.2 sich in der innerbetrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden). |
| 3.2.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten. |
| 3.3 Digitale Kommunikation |
| Die Fachkraft kann |
| 3.3.1 unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen. |
| 3.3.2 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren. |
| 3.4 Informationssuche und -bewertung |
| Die Fachkraft kann |
| 3.4.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen. |
| 3.4.2 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen. |
| 3.4.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen. |
(5) Fachliche Kompetenzbereiche des Grundmodules:
| 4. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 4.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 4.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften, unterschiedlicher Metalle (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle) und Halbzeuge (zB Bleche, Flach-Profile, Winkel-Profile, T-Profile, U-Profile, Rund-Profile, Vierkant-Profile) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären. |
| 4.1.2 unterschiedliche Metalle identifizieren und mittels Werkstattprüfungen, insbesondere Sichtprüfungen und zB Funkenproben, Biege- und Bruchflächenprüfungen bestimmen. |
| 4.1.3 für die anstehenden Arbeiten geeignete Metalle, unter Beachtung des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches, der technischen Anforderungen oder Vorgaben (zB Normen, Zeichnungen) auswählen und anfordern. |
| 4.1.4 den Einfluss von Wärmebehandlungsprozessen auf die Eigenschaften von verschiedenen Metallen erläutern. |
| 4.1.5 unterschiedliche Kühl- und Schmierstoffe anhand ihrer Eigenschaften, Anwendungen und Einsatzgebiete unterscheiden sowie für unterschiedliche Verwendungszwecke fachgerecht verwenden. |
| 4.1.6 den Unterschied von verschiedenen Oberflächenbehandlungs- oder -beschichtungsmethoden (zB chemisch, elektrochemisch, mechanisch) und deren Einfluss auf die Eigenschaften von metallischen Oberflächen erläutern. |
| 4.1.7 die Ursachen von Korrosion erläutern, verschiedene Korrosionsarten erkennen und passende Korrosionsschutzmaßnahmen anwenden. |
| 4.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 4.2.1 technische Unterlagen lesen und daraus benötigte Informationen (zB bezüglich nächster Arbeitsschritte, Maschinenbedienung, Einsatzgebiete von Werkstoffen) entnehmen und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 4.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle interpretieren und daraus notwendige Informationen zu benötigten Werkstoffen, Hilfsmitteln, Maschinenelementen, Fertigungsverfahren und Fügetechniken, insbesondere aus Angaben zu Toleranzen und Passungen entnehmen. |
| 4.2.3 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen und Zeichnungen oder 3D- Modellen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden. |
| 4.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 4.3.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Prüf- und Messmitteln (zB Maßstäbe, Haarlineale, Lehren, Messschieber, Messschrauben, Winkelmesser) erklären. |
| 4.3.2 unterschiedliche Prüf- und Messmittel (zB Maßstäbe, Haarlineale, Lehren, Messschieber, Messschrauben, Winkelmesser) auftragsbezogen unter Berücksichtigung betriebsinterner Qualitätssicherungsvorgaben auswählen sowie bei Prüfungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden. |
| 4.3.3 geeignete Prüf- und Messmittel zur Längenprüfung auftragsbezogen verwenden. |
| 4.3.4 bei Prüfungen und Messungen ermittelte Daten auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren. |
| 5. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 5.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 5.1.1 fachgerechte Schraubverbindungen mit den geeigneten Werkzeugen herstellen, passende Schraubverbindung (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart usw.) für die jeweilige Aufgabe anwenden. |
| 5.1.2 weitere Fügetechniken insbesondere Kleben und Pressen auswählen und mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten anwenden. |
| 5.1.3 für das Zuschneiden von Werkstoffen für die Produktion geeignete Trennverfahren, insbesondere Schneiden und Sägen auswählen und mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 5.1.4 verschiedene Schweißverfahren und deren Anwendungsgebiete darstellen. |
| 5.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 5.2.1 Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen, Maschinen, Materialien usw. im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten. |
| 5.2.2 die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich gewährleisten, diese auf Beschädigungen prüfen, einfache Beschädigungen selbst in Stand setzen bzw. beschädigte Handwerkzeuge sowie handgeführte Maschinen austauschen. |
| 5.2.3 einfache technische Berechnungen in Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten durchführen (zB Drehzahl, Vorschub, Masse). |
| 5.2.4 das allgemeine Prinzip von Maschinenelementen, insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte, Nieten, Lager, Führungen und Wellen, sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern. |
| 5.2.5 einen Überblick über verschiedene Fertigungsverfahren (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten, Stoffeigenschaften ändern) geben, zB Alternativen zu zerspanenden Verfahren aufzeigen, wie Additive Verfahren (zB 3D-Druck). |
| 5.2.6 Bauteile aus Metall mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden. |
| 5.2.7 betriebsspezifische Maschinen rüsten und in Betrieb nehmen. |
| 5.2.8 Verschleißursachen bei berufsspezifischen Werkzeugen identifizieren und deren Auswirkung auf die Standzeit erklären. |
| 5.2.9 Verschleiß an berufsspezifischen Werkzeugen erkennen und diese bei Bedarf schleifen und aufarbeiten. |
| 5.2.10 Bauteile aus Metall mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren. |
| 6. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 6.1 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 6.1.1 die Konsequenzen für den Produktionsfortschritt, die durch mangelhafte Ausführung von Aufgaben entstehen, erkennen und darstellen. |
| 6.1.2 die Auswirkungen von Prüfergebnissen außerhalb von Toleranzbereichen auf den Fertigungsprozess erkennen sowie Vorgaben zur Einhaltung von Toleranzen im eigenen Tätigkeitsbereich umsetzen. |
Fachliche Kompetenzbereiche in den Hauptmodulen
§ 4. (1) Zum Erwerb der in den jeweiligen Berufsprofilen gemäß den in den §§ 5 bis 12 angeführten beruflichen Kompetenzen, welche auch die fachübergreifenden Kompetenzbereiche und die fachlichen Kompetenzbereiche des Grundmoduls umfassen, werden die jeweilig folgenden Berufsbilder der Hauptmodule in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen der Hauptmodule angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte für ein Hauptmodul bis zum Ende des dreieinhalbten Lehrjahres und für zwei Hauptmodule bis zum Ende des vierten Lehrjahres zu vermitteln.
(3) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Metalltechnik über die in den folgenden Paragrafen (§§ 5 bis 12) festgelegten beruflichen Kompetenzen.
Hauptmodul Maschinenbautechnik
§ 5. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
Umformtechniken (Biegen, Pressen Richten) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Maschinen und Anlagen zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Inbetriebnahme beheben,
mechanische Mängel an Bauteilen, Baugruppen, Maschinen oder Anlagen finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen,
Bauteile, Baugruppen, Maschinen oder Anlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen.
pneumatische oder hydraulische Systeme anhand von Plänen montieren bzw. installieren und in Stand halten,
im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Fertigungs-, Funktions- oder Mängelkontrollen durchführen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären. |
| 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären. |
| 7.1.3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen. |
| 7.1.4 Kühl- und Schmierstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke auswählen. |
| 7.1.5 passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.2.3 per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen. |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden. |
| 7.3.2 einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben. |
| 7.3.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen und mögliche Alternativen vorschlagen. |
| 8.1.2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten. |
| 8.1.3 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 8.1.4 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.5 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.6 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (zB Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: Metallaktivgasschweißen (MAG), Metallinertgasschweißen (MIG) und Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)) schweißen. |
| 8.1.7 die Schweißnähte mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen nachbearbeiten, um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. |
| 8.1.8 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären. |
| 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen. |
| 8.2.4 das allgemeine Prinzip von Achsen, Kupplungen, Trieben und Zahnrädern sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern. |
| 8.2.5 Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte, Führungen, Lager, Achsen, Wellen, Kupplungen, Triebe, Zahnräder) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren. |
| 8.2.6 Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden. |
| 8.2.7 Metalle wie zB Bleche, Rohre und Profile unter Beachtung des Biegeverhaltens der Werkstoffe mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen. |
| 8.2.8 die Anwendungen und Einsatzgebiete von Feinstbearbeitungsverfahren wie zB Polieren, Honen oder Läppen erläutern. |
| 8.2.9 mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.10 Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln. |
| 8.2.11 Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren. |
| 8.2.12 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.13 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Maschinen bearbeiten zB Biegen, Schneiden, Einrollen, Kanten, Drehen, Fräsen. |
| 8.2.14 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.15 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.16 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.17 einzelne Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben. |
| 8.2.18 einzelne Bauteile oder Baugruppen zu Maschinen und Anlagen zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Inbetriebnahme beheben. |
| 8.2.19 mechanische Mängel und Fehler an Bauteilen oder Baugruppen, Maschinen und Anlagen finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen. |
| 8.2.20 Bauteile oder Baugruppen, Maschinen und Anlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Anwendungen, Einsatzgebiete und Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 9.1.2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben. |
| 9.1.3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen. |
| 9.1.4 die Anwendung der Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten. |
| 9.1.5 pneumatische und hydraulische Systeme anhand von Plänen montieren bzw. installieren. |
| 9.1.6 pneumatische und hydraulische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern). |
| 9.1.7 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären. |
| 9.1.8 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern. |
| 9.1.9 Programme zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungsanlagen speichern und laden. |
| 9.1.10 einfache Verfahr- oder Positionierarbeiten durchführen (zB mithilfe von Robotern). |
| 9.1.11 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB Computer-aided manufacturing (CAM), computer-integrated manufacturing (CIM)) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären. |
| 9.1.12 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen. |
| 9.1.13 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären. |
| 9.1.14 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Bedeutung der Abnahme einer Maschine oder Anlage für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter samt Freigabe beschreiben. |
| 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale im Rahmen des Qualitätsmanagements erläutern. |
| 9.2.6 Maschinen und Anlagen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten. |
| 9.2.7 die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Maschinen und Anlagen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) umsetzen. |
| 9.2.8 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Fahrzeugbautechnik
§ 6. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
einfache Blechabwicklungen berechnen und konstruieren,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen, Drehen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
Umformtechniken (Biegen, Pressen, Richten) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
Aufbauteile für Fahrzeuge mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
Aufbauteile für Fahrzeuge auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Fahrzeugkonstruktionen zusammenbauen und montieren, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben,
Mängel an Fahrzeugkonstruktionen finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen,
an fertigen Fahrzeugkonstruktionen die Bremsanlage nach Vorgabe einbauen, einstellen und überprüfen,
berufsspezifische elektrische Anlagen bis 24 V montieren, einstellen und deren Funktion überprüfen,
Mängel an berufsspezifischen elektrischen Anlagen bis 24 V finden und beheben,
pneumatische bzw. elektropneumatische oder hydraulische bzw. elektrohydraulische Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion montieren, einstellen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben,
Mängel an pneumatischen bzw. elektropneumatischen oder hydraulischen bzw. elektrohydraulischen Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion finden und beheben,
im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Funktions- oder Mängelkontrollen durchführen,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären. |
| 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete im Betrieb zur Anwendung kommender Dämm-, Dicht- und Isoliermaterialien erklären. |
| 7.1.3 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 die betriebsspezifischen Prüf- und Messmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden. |
| 7.3.2 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten. |
| 8.1.2 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 8.1.3 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.4 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.5 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell). |
| 8.1.6 mit genormten Schweißpositionsbezeichnungen und Schweißverfahrenskennzahlen arbeiten. |
| 8.1.7 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MIG, MAG und WIG) schweißen. |
| 8.1.8 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. |
| 8.1.9 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (zB Economic Commission for Europe-Regeln (ECE) R48 Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen, ECE R58 Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr Anbau, ECE R73 Seitenschutz von Lastkraftwagen, Anhängern und Sattelanhängern, ECE R91 Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, ECE R142 Montage von Reifen) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären. |
| 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen. |
| 8.2.4 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren. |
| 8.2.5 Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden. |
| 8.2.6 Metalle wie zB Bleche, Rohre und Profile unter Beachtung des Biegeverhaltens der Werkstoffe mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen. |
| 8.2.7 Metalle mit Maschinen stanzen. |
| 8.2.8 Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafelscheren) bearbeiten. |
| 8.2.9 mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.10 Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren. |
| 8.2.11 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.12 für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen. |
| 8.2.13 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Maschinen bearbeiten zB Abkanten, Trennen, Drehen, Fräsen, Bohren. |
| 8.2.14 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.15 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.16 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.17 einfache Blechabwicklungen berechnen und konstruieren sowie diese mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden. |
| 8.2.18 Aufbauteile für Fahrzeuge mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben. |
| 8.2.19 einzelne Aufbauteile zu Fahrzeugkonstruktionen zusammenbauen und montieren, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben. |
| 8.2.20 Mängel an Fahrzeugkonstruktionen, die eine Abnahme verhindern würden, finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen. |
| 8.2.21 an fertigen Fahrzeugkonstruktionen nach Vorgabe die Bremsanlage einbauen, einstellen und überprüfen. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 9.1.2 einen Überblick über die Elektrotechnik, Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme im Rahmen des Fahrzeugbaus geben. |
| 9.1.3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen. |
| 9.1.4 elektrotechnische Unterlagen lesen und daraus benötige Informationen entnehmen und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 9.1.5 berufsspezifische elektrische Anlagen bis 24 V (insbesondere Außenbeleuchtungsanlagen und Ladebordwände) montieren, einstellen und deren Funktion überprüfen. |
| 9.1.6 Mängel an berufsspezifischen elektrischen Anlagen bis 24 V (insbesondere Außenbeleuchtungsanlagen und Ladebordwänden) finden und beheben. |
| 9.1.7 pneumatische bzw. elektropneumatische oder hydraulische bzw. elektrohydraulische Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion montieren, einstellen und deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben. |
| 9.1.8 Mängel an pneumatischen bzw. elektropneumatischen oder hydraulischen bzw. elektrohydraulischen Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion finden und beheben. |
| 9.1.9 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären. |
| 9.1.10 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären. |
| 9.1.11 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Aufbauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern. |
| 9.2.5 Aufbauteile und Fahrzeugkonstruktionen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen. |
| 9.2.6 die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Fahrzeugkonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Fertigungsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Fertigungsparametern) umsetzen. |
| 9.2.7 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik
§ 7. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
komplexe Blechabwicklungen berechnen und konstruieren,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
Umformtechniken (Biegen, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Metallbau- und Blechkonstruktionen (zB Blechprofile, Fassadenelemente, Überdachungen, Rahmen, Türen, Fenster, Beschläge, Schlösser, Treppen, Geländer) zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme beheben,
Materialien für geeignete Bauanschlüsse auswählen, den Bauanschluss ausführen sowie etwaige Montagefehler erkennen und beheben,
Mängel an Metallbau- oder Blechkonstruktionen, die die Funktion beeinträchtigen können, finden und beheben,
Metallbau- oder Blechkonstruktionen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern),
einfache Arbeiten an elektrotechnischen Modulen, pneumatischen Bauteilen, hydraulischen Bauteilen oder automatisierten Systemen durchführen (zB Bauteile austauschen).
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären. |
| 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete im Betrieb zur Anwendung kommender Dämm-, Dicht- und Isoliermaterialien erklären. |
| 7.1.3 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären. |
| 7.1.4 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.2.3 per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen. |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden. |
| 7.3.2 die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden. |
| 7.3.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen. |
| 8.1.2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten. |
| 8.1.3 Brennschneiden und weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 8.1.4 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.5 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.6 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell). |
| 8.1.7 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MIG, MAG und WIG) schweißen. |
| 8.1.8 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. |
| 8.1.9 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären. |
| 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen. |
| 8.2.4 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren. |
| 8.2.5 Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden. |
| 8.2.6 Metalle wie zB Bleche, Rohre, Profile und Stabwerkstoffe unter Beachtung des Biegeverhaltens der Werkstoffe mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen sowie Biegefehler erkennen und beheben. |
| 8.2.7 Metalle mit Maschinen stanzen und pressen. |
| 8.2.8 Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafelscheren) bearbeiten. |
| 8.2.9 mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweiß-konstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.10 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.11 für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen (zB CNC-Maschinen) einfache Pro-gramme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen. |
| 8.2.12 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit konventionellen oder computerunterstützten Maschinen bearbeiten insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren. |
| 8.2.13 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.14 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.15 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.16 komplexe Blechabwicklungen unter Beachtung von Parametern wie Walzrichtung, Rückfedern, Querschnittsänderungen oder Biegeradien berechnen und konstruieren sowie diese mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden sowie Fehler erkennen und beheben. |
| 8.2.17 einzelne Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben. |
| 8.2.18 einzelne Bauteile oder Baugruppen zu Metallbau- und Blechkonstruktionen (zB Blechprofile, Fassadenelemente, Überdachungen, Rahmen, Türen, Fenster, Beschläge, Schlösser, Treppen, Geländer) zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme beheben. |
| 8.2.19 für unterschiedlichste Montagesituationen die Materialien für den geeigneten Bauanschluss auswählen, den Bauanschluss ausführen sowie etwaige Montagefehler erkennen und beheben. |
| 8.2.20 Mängel an Metallbau- und Blechkonstruktionen, die die Funktion beeinträchtigen können, finden und beheben. |
| 8.2.21 Metallbau- und Blechkonstruktionen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern). |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden (zB mittels Multimeter). |
| 9.1.2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben. |
| 9.1.3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen. |
| 9.1.4 die Anwendung der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik samt deren Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern. |
| 9.1.5 einfache Arbeiten an elektrotechnischen Modulen, pneumatischen, hydraulischen Bauteilen oder automatisierten Systemen durchführen (zB Bauteile austauschen). |
| 9.1.6 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären. |
| 9.1.7 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären. |
| 9.1.8 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen. |
| 9.1.9 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären. |
| 9.1.10 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Bedeutung einer Freigabe einer Metallbau- und Blechkonstruktion für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben. |
| 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Konstruktionsteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern. |
| 9.2.6 Konstruktionsteile und Metallbau- und Blechkonstruktionen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen. |
| 9.2.7 die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Metallbau- und Blechkonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Fertigungsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Fertigungsparametern) umsetzen. |
| 9.2.8 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Stahlbautechnik
§ 8. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
Umformtechniken (Biegen, Richten, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Stahlbaukonstruktionen (zB Hallen, Vordächer, Portale, Kräne, Behälter, Tore, Tragkonstruktionen, Aufzugschächte, Überdachungen, Podeste) zusammenbauen und deren Funktion überprüfen,
Bauteile und Baugruppen für elektrische, pneumatische und hydraulische Antriebe einbauen und montieren,
im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB das Beurteilen von Qualität und Fertigungsvorgaben durchführen,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären. |
| 7.1.2 den Einfluss von Wärmebehandlungsprozessen auf die Eigenschaften von verschiedenen Metallen erläutern. |
| 7.1.3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.2.3 per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen. |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden. |
| 7.3.2 die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden. |
| 7.3.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen. |
| 8.1.2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten. |
| 8.1.3 Brennschneiden und weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 8.1.4 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.5 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.6 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell). |
| 8.1.7 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MAG und WIG) schweißen. |
| 8.1.8 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. |
| 8.1.9 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN EN ISO 13920 BF, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären. |
| 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen. |
| 8.2.4 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren. |
| 8.2.5 Metalle mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen. |
| 8.2.6 Metalle mit Maschinen stanzen oder pressen. |
| 8.2.7 Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafelscheren) bearbeiten. |
| 8.2.8 mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.9 Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln. |
| 8.2.10 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.11 für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen. |
| 8.2.12 Metalle mit betriebsspezifischen computerunterstützten Maschinen bearbeiten zB Biegen, Schneiden, Einrollen, Kanten. |
| 8.2.13 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.14 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.15 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.16 einzelne Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben. |
| 8.2.17 einzelne Bauteile oder Baugruppen zu Stahlbaukonstruktionen (zB Hallen, Vordächer, Portale, Kräne, Behälter, Tore, Tragkonstruktionen, Aufzugsschächte, Überdachungen, Podeste) zusammenbauen und deren Funktion überprüfen. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern. |
| 9.1.2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben. |
| 9.1.3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen. |
| 9.1.4 Bauteile und Baugruppen für elektrische, pneumatische und hydraulische Antriebe einbauen und montieren. |
| 9.1.5 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären. |
| 9.1.6 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären. |
| 9.1.7 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen. |
| 9.1.8 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären. |
| 9.1.9 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Waren-lagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Bedeutung einer Freigabe einer Stahlbaukonstruktion für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben. |
| 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Konstruktionsteilen anhand vorgegebener Prüf-merkmale erläutern. |
| 9.2.6 Konstruktionsteile und Stahlbaukonstruktionen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen. |
| 9.2.7 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Schmiedetechnik
§ 9. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Schweißen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
Umformtechniken (Biegen, Richten, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
Metalle im Rahmen des Schmiede- und Wärmebehandlungsprozesses durch Wärmebehandeln, Härten, Glühen, Feuerführen und Warmmachen des Schmiedestückes manuell und maschinell bearbeiten, etwaige Fehler im Bearbeitungsprozess erkennen, deren Ursachen feststellen und beheben,
Schmiedeprodukte (wie zB für Geländer, Gitter, Tore, Türen) durch Schmieden von Hand und mit Krafthammer oder Schmiedeprodukte (wie zB Freiformschmiedestücke, Kolben-, Zug- und Kuppelstangen, gelochte Ringe, Scheiben, Wellen) durch Schmieden mit Schmiedemaschinen (zB Krafthämmer, mechanische Hämmer, hydraulische Pressen) herstellen, etwaige Abweichungen zu den Vorgaben erkennen und diese beheben,
hergestellte Bauteile zu Schmiedeprodukten zusammenbauen und deren Funktion überprüfen.
Untergründe für das Befestigen von Schmiedeprodukten beurteilen, die richtige Befestigungstechnik auswählen und anwenden oder für die jeweilige Anwendung an Schmiedeprodukten die geeigneten Befestigungsmöglichkeiten (zB Beschläge) auswählen und mit der passenden Fertigungstechnik montieren.
historische Metallarbeiten nach Vorgabe mit den geeigneten Verfahren restaurieren und konservieren sowie fachgerecht reparieren und aufarbeiten. (Kunst- und Werkzeugschmied)
im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Beurteilen von Qualität und Fertigungsvorgaben durchführen,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
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