Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metalltechnik (Metalltechnik-Ausbildungsordnung) erlassen werden
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe darstellen. |
| 7.1.2 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen. |
| 7.1.3 anhand von Glüh- und Anlassfarben Rückschlüsse auf den Wärmebehandlungsprozess von Stählen ziehen. |
| 7.1.4 das für das Erreichen der jeweiligen Härte für verschiedene Metalle geeignete Wärmebehandlungsverfahren auswählen und anwenden (zB Härten und Anlassen von Werkzeugstählen). |
| 7.1.5 passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 die grundlegende Geschichte des Schmiedehandwerkes von alten Techniken über Stilkunde bis zur heutigen Schmiedetechnik in Handwerk und Industrie erläutern. |
| 7.2.2 Skizzen (zB Bauteile, kreative Entwürfe) und fertigungsgerechte Zeichnungen im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen. |
| 7.2.3 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen und Zeichnungen oder 3D-Modellen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden. (Industrieschmied) |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 bei Längenprüfungen erhaltene Daten auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren. |
| 7.3.2 einen Überblick über die Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen. |
| 8.1.2 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.3 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.4 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell). |
| 8.1.5 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Feuerschweißen, Schutzgasschweißen: MAG und WIG) schweißen. |
| 8.1.6 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. |
| 8.1.7 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 Metalle im Rahmen des Schmiede- und Wärmebehandlungsprozesses durch Wärmebehandeln, Härten, Glühen, Feuerführen und Warmmachen des Schmiedestückes, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Meißeln, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen manuell und maschinell bearbeiten, etwaige Fehler im Bearbeitungsprozess erkennen, deren Ursachen feststellen und beheben. |
| 8.2.2 Bauteile mit konventionellen oder computergestützten Maschinen bearbeiten. |
| 8.2.3 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.4 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.5 Untergründe für das Befestigen von Schmiedeprodukten beurteilen, die richtige Befestigungstechnik auswählen und anwenden oder für die jeweilige Anwendung an Schmiedeprodukten die geeigneten Befestigungsmöglichkeiten (zB Beschläge) auswählen und mit der passenden Fertigungstechnik montieren. |
| 8.2.6 das für das Biegen, Stanzen und Pressen von Metallen jeweils geeignete Verfahren auswählen, dieses mit Handwerkzeugen und Maschinen ausführen und dabei etwaige Fertigungsfehler erkennen und beheben. |
| 8.2.7 das für das Biegen, Stanzen und Pressen von Metallen jeweils geeignete Verfahren auswählen, dieses mit Handwerkzeugen und Maschinen ausführen und dabei etwaige Fertigungsfehler erkennen und beheben. |
| 8.2.8 Biege, Stanz- und Presswerkzeuge zusammenbauen, justieren, in Betrieb nehmen und prüfen. |
| 8.2.9 mechanische und thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächige Teile aus dünnen Blechen auswählen und anwenden. |
| 8.2.10 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.11 historische Metallarbeiten nach Vorgabe mit den geeigneten Verfahren restaurieren und konservieren sowie fachgerecht reparieren und aufarbeiten (Kunst- und Werkzeugschmied). |
| 8.2.12 Schmiedeprodukte (wie zB für Geländer, Gitter, Tore, Türen) und Teile davon durch Schmieden von Hand und mit Krafthammer oder Schmiedeprodukte (wie zB Freiformschmiedestücke, Kolben-, Zug- und Kuppelstangen, gelochte Ringe, Scheiben, Wellen) durch Schmieden mit Schmiedemaschinen (zB Krafthämmer, mechanische Hämmer, hydraulische Pressen) nach Zeichnung, Muster und Schablone und in Gesenken herstellen, etwaige Abweichungen zu den Vorgaben erkennen und diese beheben. |
| 8.2.13 hergestellte Bauteile zu Schmiedeprodukten zusammenbauen und deren Funktion überprüfen. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern. |
| 9.1.2 die Anwendung der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten, die Nutzung von Sensoren. |
| 9.1.3 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche von Automatisierungstechnik im Bereich der Schmiedetechnik erklären. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Bedeutung der Freigabe eines Schmiedeproduktes für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben. |
| 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Schmiedeprodukten anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern. |
| 9.2.6 Schmiedeprodukte bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen. |
| 9.2.7 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Werkzeugbautechnik
§ 10. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen, Polieren) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und computerunterstützten Werkzeugmaschinen ausführen,
Umformtechniken (Biegen, Pressen, Richten) und Urformtechniken (einfache additive Verfahren) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen,
Bauteile und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik auch unter Verwendung von Maschinenelementen zusammenbauen, einstellen, in Betrieb nehmen, prüfen und aufgetreten Mängel beseitigen,
mechanische Mängel an Werkzeugen und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen,
Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen,
im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Funktions- oder Mängelkontrollen durchführen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären. |
| 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären. |
| 7.1.3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen. |
| 7.1.4 Kühl- und Schmierstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke auswählen. |
| 7.1.5 passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden. |
| 7.3.2 einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben. |
| 7.3.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen und mögliche Alternativen vorschlagen. |
| 8.1.2 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 8.1.3 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.4 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.5 mit im Betrieb verwendeten Verfahren (zB Lichtbogenhandschweißen, WIG) schweißen. |
| 8.1.6 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären. |
| 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen. |
| 8.2.4 das allgemeine Prinzip von Achsen und Zahnrädern sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern. |
| 8.2.5 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte, Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren. |
| 8.2.6 den Einsatz von additiven Verfahren (zB 3D-Druck) in betriebsinternen Anwendungen erläutern und einfache Verfahren im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.7 Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden. |
| 8.2.8 Metalle mit Handwerkzeugen biegen. |
| 8.2.9 Metalle mit Maschinen flachschleifen. |
| 8.2.10 Metalle mit Maschinen stanzen und pressen. |
| 8.2.11 die Anwendungen und Einsatzgebiete von Feinstbearbeitungsverfahren, wie Polieren, erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.12 die Anwendung und Einsatzgebiete von Funkenerosion erläutern. |
| 8.2.13 Bauteile aus Metall wärmebehandeln, insbesondere Härten und Vergüten. |
| 8.2.14 Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren. |
| 8.2.15 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.16 für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen. |
| 8.2.17 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) zerspanend bearbeiten zB durch Drehen, Fräsen. |
| 8.2.18 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.19 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.20 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.21 Bauteile und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben. |
| 8.2.22 Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik zusammenbauen, einstellen, in Betrieb nehmen, prüfen und aufgetretene Mängel beseitigen. |
| 8.2.23 mechanische Mängel an Werkzeugen und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen. |
| 8.2.24 Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Anwendungen, Einsatzgebiete und Handhabung der gebräuchlichsten, betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 9.1.2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben. |
| 9.1.3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen. |
| 9.1.4 die Anwendung der Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten. |
| 9.1.5 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären. |
| 9.1.6 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern. |
| 9.1.7 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden. |
| 9.1.8 einfache Verfahr- oder Positionierarbeiten durchführen (zB mithilfe von Robotern). |
| 9.1.9 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären. |
| 9.1.10 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen. |
| 9.1.11 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären. |
| 9.1.12 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Bedeutung einer Erstbemusterung eines Werkzeuges für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter samt Freigabe beschreiben. |
| 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale im Rahmen des Qualitätsmanagements erläutern. |
| 9.2.6 Bauteile und Werkzeuge bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten. |
| 9.2.7 die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Werkzeugen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) umsetzen. |
| 9.2.8 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Schweißtechnik
§ 11. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Löten, Bohren, Schneiden, Sägen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
Umformtechniken (Biegen, Pressen, Richten) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
Vor- und Nachbereitungsarbeiten für Schweißvorgänge durchführen,
geeignete Schweißverfahren auswählen und dabei den Einfluss von verschiedenen Parametern (zB Schweißwerkstoffe, Zusatzwerkstoffe, Wärmeverhalten, Schweißstoßarten, Schweißkanten, Schweißpositionen, Witterungseinflüsse) berücksichtigen,
auf Basis der Verfahrensanweisung des jeweiligen Werkstoffes entscheiden, ob eine Vorwärmung für den jeweiligen Schweißvorgang notwendig ist,
in verschiedenen Positionen (insbesondere Wannenlage (PA), Horizontal-Vertikal (PB), Steigposition (PF) und Querposition (PC)) mit den Schweißverfahren MAG 135, WIG 141, Lichtbogenhandschweißen 111 schweißen um auftragsbezogen Produkte herzustellen,
Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren,
im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Fertigungskontrollen durchführen,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 aus Schweißsymbolen und Oberflächenangaben in Skizzen und fertigungsgerechten Zeichnungen oder 3D-Modellen zur Arbeit notwendige Informationen entnehmen. |
| 7.2.2 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.3 Skizzen erstellen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter der Berücksichtigung von Normvorgaben anpassen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden. |
| 7.3.2 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen. |
| 8.1.2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten löten. |
| 8.1.3 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 8.1.4 geeignete Schweißverfahren auswählen und dabei den Einfluss von verschiedenen Parametern (zB Schweißwerkstoffe, Zusatzwerkstoffe, Wärmeverhalten, Schweißstoßarten, Schweißkanten, Schweißpositionen, Witterungseinflüsse) berücksichtigen. |
| 8.1.5 die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von Zusatzwerkstoffen und unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (insbesondere Sauerstoff, Acetylen, Edelgasen und Mischgasen) erklären. |
| 8.1.6 geeignete Schweiß- und Schutzgase und Zusatzwerkstoffe für die anstehenden Schweißarbeiten unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.7 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.8 auf Basis der Verfahrensanweisung des jeweiligen Werkstoffes entscheiden, ob eine Vorwärmung für den jeweiligen Schweißvorgang notwendig ist. |
| 8.1.9 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell). |
| 8.1.10 mit genormten Schweißpositionsbezeichnungen und Schweißverfahrenskennzahlen arbeiten. |
| 8.1.11 in verschiedenen Positionen (insbesondere PA, PB, PF und PC) mit den Schweißverfahren MAG 135, WIG 141, Lichtbogenhandschweißen 111, Gasschmelzschweißen 311 schweißen um auftragsbezogen Produkte herzustellen. |
| 8.1.12 Schweißverfahren (nach Wahl) gemäß ÖNORM EN ISO 9606-1 durchführen. |
| 8.1.13 weitere Schweißverfahren insbesondere Pressschweißverfahren – Widerstandspunktschweißen 21, Abbrennstumpfschweißen 24 und Lichtbogenbolzenschweißen 781 erläutern. |
| 8.1.14 die Schweißnähte mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen nachbearbeiten, um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. |
| 8.1.15 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren. |
| 8.1.16 zur Vorbereitung von Schweißfugen oder zum Entfernen mangelhafter Schweißnähte fugenhobeln. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN EN ISO 13920 BF, ÖNORM EN ISO 9606-1) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären. |
| 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen. |
| 8.2.4 Metalle mit Handwerkzeugen biegen. |
| 8.2.5 Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafelscheren) bearbeiten. |
| 8.2.6 mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.7 Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln. |
| 8.2.8 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.9 für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen. |
| 8.2.10 Bauteile aus Metall mit betriebsspezifischen computerunterstützten Maschinen bearbeiten. |
| 8.2.11 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.12 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.13 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.14 einfache Blechabwicklungen mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden. |
| 8.2.15 hergestellte Bauteile zu Metallkonstruktionen zusammenfügen. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären. |
| 9.1.2 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern. |
| 9.1.3 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden. |
| 9.1.4 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären. |
| 9.1.5 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen. |
| 9.1.6 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern. |
| 9.2.5 Bauteile bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen. |
| 9.2.6 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Zerspanungstechnik
§ 12. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Polieren) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und computerunterstützten Werkzeugmaschinen ausführen,
Urformtechniken (einfache additive Verfahren) mit geeigneten Maschinen ausführen,
für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen,
komplexe Bauteile sowie Bauteile mit hohen Fertigungszahlen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie Funktions- und Mängelkontrollen durchführen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären. |
| 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären. |
| 7.1.3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen. |
| 7.1.4 Kühl- und Schmierstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke auswählen. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.2.3 per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen. |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden. |
| 7.3.2 einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben. |
| 7.3.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen. |
| 8.1.2 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären. |
| 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen. |
| 8.2.4 das allgemeine Prinzip von Achsen, Kupplungen, Trieben und Zahnrädern sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern. |
| 8.2.5 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren. |
| 8.2.6 den Einsatz von additiven Verfahren (zB 3D-Druck) in betriebsinternen Anwendungen erläutern und einfache Verfahren im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.7 Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden. |
| 8.2.8 die Anwendung und Einsatzgebiete von betriebsspezifischen Fertigungsverfahren erläutern und anwenden wie zB Rund-, Profil-, Koordinaten-, Flach- und 5-Achsschleifen, Funkenerosion, Laserbearbeitung, Polieren, additive Fertigung. |
| 8.2.9 Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln. |
| 8.2.10 Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren. |
| 8.2.11 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.12 für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen. |
| 8.2.13 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) zerspanend bearbeiten zB durch Drehen, Fräsen. |
| 8.2.14 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.15 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.16 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen. |
| 8.2.17 komplexe Bauteile sowie Bauteile mit hohen Fertigungszahlen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 einen Überblick über die Pneumatik und Hydraulik sowie zugehöriger Systeme geben. |
| 9.1.2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklärten. |
| 9.1.3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern. |
| 9.1.4 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden. |
| 9.1.5 einfache Verfahr- oder Positionierarbeiten durchführen (zB mithilfe von Robotern). |
| 9.1.6 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären. |
| 9.1.7 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen. |
| 9.1.8 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären. |
| 9.1.9 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern. |
| 9.2.4 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale im Rahmen des Qualitätsmanagements erläutern. |
| 9.2.5 Bauteile bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten. |
| 9.2.6 die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) umsetzen. |
| 9.2.7 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Hauptmodul Sicherheitstechnik
§ 12a. (1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, hand- geführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
Bauteile und Metallkonstruktionen für sicherheitstechnische Einrichtungen anfertigen, zusammenbauen und montieren sowie Beschläge montieren und justieren,
Systeme zur Absicherung von Maueröffnungen wie Türen und Fenster im Rahmen von Nachrüstungen (zB Zusatzschlösser, Balkenschlösser, Fenstersicherungen) sowie Wertsicherungssysteme und -einrichtungen montieren bzw. demontieren,
mechanische und digitale Sicherungs- und Schließsysteme anfertigen und montieren sowie Funktionskontrollen (Sicherstellen der Funktion) durchführen,
digitale Sicherungs- und Schließsysteme sowie digital codierte Schließmedien konfigurieren, programmieren und parametrieren,
elektrische Antriebs- und Steuerungssysteme wie Tür-, Tor- und Fensterantriebe montieren, konfigurieren, programmieren, parametrieren und in Betrieb nehmen.
Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen sowie mechanische und digitale Sicherungs- und Schließsysteme prüfen und in Stand setzen,
Arbeiten beim Öffnen und Reparieren von Wertsicherungssystemen und -einrichtungen, Schlössern und einbruchhemmenden Türen durchführen,
bei der Planung und Kalkulation von Sicherungssystemen (unter Berücksichtigung von Flucht- und Rettungswegesystemen, Rauch- und Wärmeabzugssystemen sowie von Schnittstellen der Datenübertragung) sowie bei der Erstellung des Angebotes mitwirken,
bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
| 7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
|---|
| 7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
| Die Fachkraft kann |
| 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären. |
| 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Holz, Glas) erklären. |
| 7.2 Technische Unterlagen |
| Die Fachkraft kann |
| 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen. |
| 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software). |
| 7.3 Prüftechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 7.3.1 einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben. |
| 7.3.2 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung) geben. |
| 8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
| 8.1 Füge- und Trenntechniken |
| Die Fachkraft kann |
| 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen. |
| 8.1.2 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen. |
| 8.1.3 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten. |
| 8.1.4 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell). |
| 8.1.5 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MIG, MAG und WIG) schweißen. |
| 8.1.6 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. |
| 8.2 Fertigungstechnik |
| Die Fachkraft kann |
| 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (grundlegende berufsspezifische Normen wie zB Sicherheitstüren, Notausgangs- und Fluchtwegtüren, Zutrittskontrollanlagen, Brandschutz) sowie zugehörige technische Unterlagen bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen. |
| 8.2.3 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren. |
| 8.2.4 Bauteile aus Kunststoff, Holz und Glas mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden. |
| 8.2.5 mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. |
| 8.2.6 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben. |
| 8.2.7 für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen. |
| 8.2.8 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit konventionellen oder computerunterstützten Maschinen anfertigen (zB Schlüssel und Schließzylinder) oder bearbeiten. |
| 8.2.9 betriebsspezifische Maschinen warten. |
| 8.2.10 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden). |
| 8.2.11 unterschiedliche Befestigungstechniken und Montagemöglichkeiten von Sicherungssystemen darstellen. |
| 8.2.12 die Beschlägetechnik (Konstruktions- und Funktionsbeschläge, Montage und Justierung) erläutern. |
| 8.2.13 Beschläge (Konstruktions- und Funktionsbeschläge) montieren und justieren. |
| 8.2.14 Bauteile und Metallkonstruktionen für sicherheitstechnische Einrichtungen anfertigen, zusammenbauen und montieren. |
| 8.2.15 den Aufbau und die Funktion von Systemen zur Absicherung von Maueröffnungen wie Türen (zB Sicherheitstüren, Resistance Class) und Fenster sowie über deren Einbau bzw. Montage und deren Möglichkeiten zur Einbindung in ein Sicherheitssystem darstellen. |
| 8.2.16 Systeme zur Absicherung von Maueröffnungen wie Türen und Fenster im Rahmen von Nachrüstungen (zB Zusatzschlösser, Balkenschlösser und Fenstersicherungen) montieren bzw. demontieren. |
| 8.2.17 Änderungen an bestehenden Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sowie an Türen in Flucht- und Rettungswegen unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften vornehmen. |
| 8.2.18 den Aufbau und die Funktion von Wertsicherungssystemen und -einrichtungen (Sicherheitsstufe, Widerstandsgrade) erläutern und den Aufbau und die Funktion der Einzelbaugruppen sowie über deren Einbau bzw. Montage darstellen. |
| 8.2.19 Wertsicherungssysteme und -einrichtungen montieren bzw. demontieren. |
| 8.2.20 Öffnungs- und Reparaturmöglichkeiten von Wertsicherungssystemen und -einrichtungen, Schlössern und einbruchhemmenden Türen erläutern. |
| 8.2.21 Arbeiten beim Öffnen und Reparieren von Wertsicherungssystemen und -einrichtungen, Schlössern und einbruchhemmenden Türen durchführen. |
| 8.2.22 den Aufbau und die Funktion von mechanischen und digitalen Sicherungs- und Schließsystemen (zB Zutrittssysteme), von Einzelbaugruppen sowie deren Einbau bzw. Montage für die Grundstück-, Gebäude-, Raum- und Objektsicherung darstellen. |
| 8.2.23 die Infrastruktur am Montageort für die Montage bzw. Inbetriebnahme von Sicherungs- und Schließsystemen wie Darstellen der baulichen Situation oder Herstellen von Schließplänen auch unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abklären, aufnehmen und dokumentieren. |
| 8.2.24 die digitale Bilderfassung im Rahmen der Schlüsselnachfertigung beschreiben. |
| 8.2.25 mechanische Sicherungs- und Schließsysteme anfertigen, montieren und demontieren. |
| 8.2.26 Funktionskontrollen (Sicherstellen der Funktion) von mechanischen und digitalen Sicherungs- und Schließsystemen durchführen. |
| 8.2.27 Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen sowie mechanische und digitale Sicherungs- und Schließsysteme prüfen und in Stand setzen. |
| 9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
| 9.1 Automatisierung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden (zB mittels Multimeter). |
| 9.1.2 die Anwendung der Elektrotechnik im Rahmen der Sicherheitstechnik erläutern. |
| 9.1.3 die Funktion, Möglichkeiten, Anwendungsbereiche erläutern sowie die Montage, Konfigurierung und Inbetriebnahme von elektrischen Antriebs- und Steuerungssystemen (zB Motorschlösser und Torantriebe) für Sicherungssysteme beschreiben. |
| 9.1.4 elektromechanische Komponenten elektronischer Sicherungs- und Schließsysteme (zB Schließzylinder, Schlösser, Beschläge) montieren und demontieren. |
| 9.1.5 digitale Sicherungs- und Schließsysteme sowie digital codierte Schließmedien (zB elektronischer Schlüssel) konfigurieren, programmieren und parametrieren. |
| 9.1.6 elektrische Antriebs- und Steuerungssysteme wie Tür-, Tor- und Fensterantriebe montieren, konfigurieren, programmieren, parametrieren und in Betrieb nehmen. |
| 9.1.7 die Funktion, Möglichkeiten, Anwendungsbereiche sowie die Montage, Konfigurierung und Inbetriebnahme von sicherheitsrelevanten Automatisierungssystemen (drahtgebunden, drahtlos) beschreiben. |
| 9.1.8 die Anwendung von Netzen und Netzwerken sowie Bedieneroberflächen und Standardsoftware beschreiben. |
| 9.1.9 beim Konfigurieren, Programmieren, Parametrieren und Inbetriebnehmen von sicherheitsrelevanten Automatisierungssystemen (drahtgebunden, drahtlos) mitarbeiten. |
| 9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
| Die Fachkraft kann |
| 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren. |
| 9.2.2 die Projektierung von Sicherungssystemen (unter Beachtung von Kundenvorgaben, Rechtsvorschriften und Normen, einer Risikoanalyse sowie der örtlichen Gegebenheiten) inklusive Erarbeiten von Alternativen beschreiben. |
| 9.2.3 bei der Planung und Kalkulation von Sicherungssystemen (unter Berücksichtigung von Flucht- und Rettungswegesystemen, Rauch- und Wärmeabzugssystemen sowie von Schnittstellen der Datenübertragung) sowie bei der Erstellung des Angebotes mitwirken. |
| 9.2.4 die Bedeutung einer Freigabe einer sicherheitstechnischen Einrichtung für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben. |
| 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern. |
| 9.2.6 Bauteile bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen. |
| 9.2.7 Sicherungssysteme bzw. Wertsicherungssysteme übergeben und Kunden einschulen. |
| 9.2.8 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. |
Fachliche Kompetenzbereiche in den Spezialmodulen
§ 13. (1) Zum Erwerb der in den jeweiligen Berufsprofilergänzungen gemäß den in den §§ 14 bis 17 angeführten beruflichen Kompetenzen, werden die jeweilig folgenden Berufsbilder der Spezialmodule in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen der Spezialmodule angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte bis zum Ende des vierten Lehrjahres zu vermitteln.
(3) Mit dem positiven Abschluss des Spezialmodules verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Metalltechnik über die in den folgenden Paragrafen festgelegten ergänzenden beruflichen Kompetenzen.
Spezialmodul Automatisierungstechnik
§ 14. (1) Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
Sensoren und Aktoren auswählen, montieren, installieren und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
elektrohydraulische oder elektropneumatische Systeme anhand von Plänen montieren, installieren und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
speicherprogrammierbare Steuerungen parametrieren und programmieren,
automatisierte Systeme errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen, prüfen und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots speichern und laden sowie einfache Programme selbst erstellen,
einfache Positionier-, Hebe- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchführen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
| 10. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik |
|---|
| Die Fachkraft kann |
| 10.1 die berufsspezifische Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen. |
| 10.2 die Anwendung der Elektropneumatik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen der Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten. |
| 10.3 Sensoren und Aktoren auftragsbezogen auswählen, montieren bzw. installieren. |
| 10.4 Sensoren und Aktoren auftragsbezogen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern). |
| 10.5 elektrohydraulische und elektropneumatische Systeme anhand von Plänen montieren bzw. installieren. |
| 10.6 elektropneumatische und elektrohydraulische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern). |
| 10.7 speicherprogrammierbare Steuerungen an Maschinen und Anlagen parametrieren und programmieren. |
| 10.8 automatisierte Systeme an Maschinen und Anlagen errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und prüfen. |
| 10.9 automatisierte Systeme an Maschinen und Anlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern). |
| 10.10 den Aufbau und die Arbeitsweise von betrieblichen Roboter- oder Cobotsystemen auch unter Beachtung der Sicherheitsthematik im Umgang mit Robotern oder Cobots erläutern. |
| 10.11 Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots speichern und laden sowie einfache Programme selbst erstellen. |
| 10.12 einfache Positionier-, Hebe- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchführen. |
| 10.13 die durchgeführten Arbeiten im Rahmen der Erfassung der Betriebsdaten digital dokumentieren. |
Spezialmodul Digitale Fertigungstechnik
§ 15. (1) Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
sich in der Softwaresystemlandschaft im Umfeld der digitalen Fertigung zurechtfinden und entsprechende Software oder andere digitale Anwendungen auswählen und verwenden,
Bearbeitungssimulationen für den gesamten Ablauf eines endgültigen Programms (zB anhand der Postprozessorausgabe) ausführen,
Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots speichern und laden sowie einfache Programme selbst erstellen,
einfache Positionier- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchführen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
| 10. Kompetenzbereich: Digitale Fertigungstechnik |
|---|
| Die Fachkraft kann |
| 10.1 das betriebliche Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management (CRM)) und dessen Bedeutung und Auswirkungen (zB standardisierte Abläufe für spezifische Kunden) für das eigene Unternehmen erläutern. |
| 10.2 die Bestandteile der Selbstkosten von betrieblichen Produkten und den Zusammenhang unterschiedlicher Parameter (wie zB Personalkosten, Materialkosten, Fertigungsdauer) beschreiben. |
| 10.3 die grundlegenden Funktionen und Aufgaben von Systemen zur Betriebsdatenerfassung (BDE) und Maschinendatenerfassung (MDE) sowie von Manufacturing Execution Systems (MES) zur Steuerung der Produktion erläutern. |
| 10.4 die Bereitstellung und Verwaltung von Numerical Control (NC)-Programmen sowie Fertigungsdaten erläutern und diese für die Produktion von Bauteilen auftragsbezogen abrufen. |
| 10.5 sich in der Softwaresystemlandschaft im Umfeld der digitalen Fertigung zurechtfinden und entsprechende Software oder andere digitale Anwendungen auswählen und verwenden. |
| 10.6 die Funktion und Aufgaben von Werkzeugmanagementsystemen sowie deren Wichtigkeit für die Produktionsqualität (zB für eine fehlerfreie Wertschöpfungskette) beschreiben. |
| 10.7 effiziente Mittel zur Produktionssteigerung (zB Nullpunktspannsysteme) anwenden. |
| 10.8 Bearbeitungssimulationen für den gesamten Ablauf des endgültigen Programms (zB anhand der Postprozessorausgabe) ausführen um zB mögliche Kollisionen oder Beinahe-Kollisionen zwischen dem fertigen Bauteil, dem in Bearbeitung befindlichen Werkstück, Werkzeugen, Spannvorrichtungen und der Werkzeugmaschine zu vermeiden. |
| 10.9 die Möglichkeiten des digitalen Prozessdatentransfers (zB Radio-Frequency Identification (RFID), Bar-Code, DataMatrix-Code, Distributed Numerical Control (DNC)-Anbindung) darstellen. |
| 10.10 die Anbindung von Sub-Systemen (zB Roboter) an NC-gesteuerte Maschinen beschreiben. |
| 10.11 die Bereitstellung von Schnittdaten und deren Optimierung (um zB mehr freier Maschinenkapazität zu erreichen oder Ersparnisse beim Drehen, Fräsen oder Bohren pro Bauteil zu erzielen) darstellen. |
| 10.12 die grundlegenden Möglichkeiten zur Optimierung der Quell-NC-Programme (zB zur Reduktion von technischen Nebenzeiten) darstellen. |
| 10.13 den Aufbau und die Arbeitsweise von betrieblichen Cobotsystemen auch unter Beachtung der Sicherheitsthematik im Umgang mit Cobots erläutern. |
| 10.14 Programme zur Steuerung von Cobots speichern und laden sowie einfache Programme mittels grafischer Blöcke selbst erstellen. |
| 10.15 einfache Positionier- oder Greifarbeiten mit Cobots durchführen. |
| 10.16 die Möglichkeiten der digitalen Unterstützung (zB Computer-aided quality asurance (CAQ)-Systems, digitale Prüfplanung) des Qualitätsmanagementsystems als auch in der Reklamationsbearbeitung erläutern. |
Spezialmodul Konstruktionstechnik
§ 16. (1) Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen,
Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen,
begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen,
konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen,
konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden,
Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
| 10. Kompetenzbereich: Konstruktionstechnik |
|---|
| Die Fachkraft kann |
| 10.1 die eigene Rolle im Rahmen der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und den Einfluss seiner Tätigkeiten auf die Fertigung erklären. |
| 10.2 das betriebliche Projektmanagement beschreiben (zB Anforderungen, Methoden). |
| 10.3 als Teammitglied bei Projekten bzw. Teilprojekten nach Vorgaben des Projektmanagements mitarbeiten. |
| 10.4 Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen. |
| 10.5 geeignete Werk-, Hilfsstoffe und Normteile basierend gemäß den Anforderungen auswählen. |
| 10.6 Anforderungen von Funktion, Fertigung, Beanspruchung und Montage bei der Konstruktion berücksichtigen. |
| 10.7 Fertigungsverfahren, Fügeverfahren und Montagetechnik im Konstruktionsprozess auswählen. |
| 10.8 Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen. |
| 10.9 begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen. |
| 10.10 konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen. |
| 10.11 konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden. |
| 10.12 Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren. |
Spezialmodul Prozess- und Projektmanagement
§ 17. (1) Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
bei der Umsetzung des Produktionsmanagements mitwirken (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Betriebsdatenbewertung),
Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile beurteilen und mittels Produktionsversuchen auswählen,
die Möglichkeiten des Einsatzes weitergehender Automatisierungstechnik im Hinblick auf Effizienzsteigerung vorschlagen,
für ihm übertragene Projekte oder Teilprojekte (zB bei Produktionsversuchen, Produktionsproblemen, Neuinvestitionen) nach Vorgaben des Projektmanagements Projektpläne erstellen,
Besprechungen moderieren und Arbeitsergebnisse unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
| 10. Kompetenzbereich: Prozess- und Projektmanagement |
|---|
| Die Fachkraft kann |
| 10.1 das Produktionsmanagement (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern und bei der Umsetzung mitwirken. |
| 10.2 die unterschiedlichen Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile (zB Qualität, Wiederholbarkeit, Prozesssicherheit, Kosten, Durchlaufzeit) beurteilen und mittels Produktionsversuchen auswählen. |
| 10.3 die Bestandteile der Selbstkosten von betrieblichen Produkten und den Zusammenhang unterschiedlicher Parameter (wie zB Personalkosten, Materialkosten, Fertigungsdauer) beschreiben. |
| 10.4 die grundlegenden Funktionen und Aufgaben von Systemen zur Betriebsdatenerfassung (BDE) und Maschinendatenerfassung (MDE) sowie von Manufacturing Execution Systems (MES) zur Steuerung der Produktion erläutern. |
| 10.5 Betriebsdaten (zB Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) zur Bewertung der Produktionseffizienz nutzen. |
| 10.6 die Möglichkeiten des Einsatzes weiter gehender Automatisierungstechnik im Hinblick auf Effizienzsteigerung vorschlagen. |
| 10.7 das betriebliche Projektmanagement beschreiben (zB Anforderungen, Methoden). |
| 10.8 für ihm übertragene Projekte oder Teilprojekte (zB bei Produktionsversuchen, Produktionsproblemen, Neuinvestitionen) nach Vorgaben des Projektmanagements Projektpläne (zB Zieldefinition, Termin- und Ablaufplanung, Meilensteine, Vorschlagen von Projektmitarbeitern, Projektkalkulation) erstellen. |
| 10.9 die Projektdurchführung überwachen, die Einhaltung der Projektpläne überprüfen und Berichte zum Projektfortschritt unter Verwendung geeigneter Präsentationstechniken erstatten. |
| 10.10 die Planung und Umsetzung des Projekts reflektieren und die Projektergebnisse beim Anpassen von Produktionsprozessen berücksichtigen. |
| 10.11 Besprechungen moderieren und Arbeitsergebnisse unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren. |
Lehrabschlussprüfung
Allgemeine Bestimmungen
§ 18. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung.
(2) Die theoretische Prüfung ist vor der praktischen Prüfung abzuhalten.
(3) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person die letzte Klasse der fachlichen Berufsschule positiv absolviert oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
(4) Die Aufgaben der Lehrabschlussprüfung haben nach Umfang und Niveau deren Zweck und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen.
Theoretische Prüfung
Allgemeine Bestimmungen
§ 19. Die Prüfung besteht aus den Gegenständen Mechanische Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen und hat schriftlich zu erfolgen.
Mechanische Technologie
§ 20. (1) Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten
Werkstoffkunde,
Grundlagen der Mechanik (Statik, Dynamik, Festigkeitslehre, Hydraulik, Wärmelehre),
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe,
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen,
Fertigungstechnik, Pneumatik und Hydraulik,
Arbeitsvorbereitung, Arbeitsablauf und Qualitätskontrolle.
(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
fachliche Richtigkeit,
Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 60 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Angewandte Mathematik
§ 21. (1) Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten
Längen-, Flächen-, Volums- und Winkelberechnungen,
Berechnungen zur Mechanik (zB Arbeit, Leistung, Wärme, Kraft),
fertigungstechnische Berechnungen (zB Schnittgeschwindigkeit, Maschinenleistung, Drehzahl),
Berechnungen zum Antrieb (zB Zahnradberechnung, Keilriemenberechnung).
(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.
(3) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
fachliche Richtigkeit,
Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
(4) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 60 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Fachzeichnen
§ 22. (1) Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat eine Fertigungszeichnung eines mechanischen Werkstückes per Hand zu erstellen.
(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend
fachliche Richtigkeit,
Vollständigkeit.
(3) Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 60 Minuten bearbeitet werden kann. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Praktische Prüfung
§ 23. Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
Prüfarbeit
§ 24. (1) Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung von betrieblichen Arbeitsaufträgen durchzuführen.
(2) Bei der Prüfarbeit hat die zur Prüfung antretende Person nach Angabe der Prüfungskommission zumindest drei der nachfolgenden Inhalte des Grundmoduls und zumindest zwei der nachfolgenden, für das jeweilige Modul eigentümlichen, Inhalte jedes weiteren, zu prüfenden Moduls (Haupt- bzw. Spezialmodul) zu bearbeiten. Dabei sind Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung, Maßnahmen zur Sicherheit und Qualitätskontrolle sowie Dokumentation einzuschließen.
Grundmodul: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle zu lesen, daraus benötigte Informationen zu entnehmen und bei der Arbeit zu berücksichtigen sowie etwaige Mängel zu erkennen und zu beschreiben,
b. Prüfmittel auftragsbezogen auszuwählen, fachgerecht zu verwenden sowie bei Prüfungen ermittelte Daten auf Plausibilität zu prüfen und etwaige Fehlerquellen zu identifizieren,
c. Bauteile aus Metall mit Handwerkzeugen oder handgeführten Maschinen zu bearbeiten (zB durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden),
d. Bauteile aus Metall mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend zu bearbeiten (zB durch Drehen, Fräsen und Bohren).
Hauptmodul Maschinenbautechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen per Hand unter Berücksichtigung von Normvorgaben zu erstellen,
b. Füge- oder Trenntechniken auszuführen (zB Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Schneiden, Sägen),
c. Bauteile oder Baugruppen auftragsbezogen herzustellen,
d. Bauteile oder Baugruppen zu Maschinen und Anlagen zusammenzubauen und deren Funktion zu überprüfen,
e. pneumatische oder hydraulische Systeme anhand von Plänen zu montieren bzw. zu installieren,
f. mechanische Mängel an Bauteilen, Baugruppen, Maschinen oder Anlagen zu finden, zu beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung zu machen,
g. Bauteile, Baugruppen, Maschinen oder Anlagen in Stand zu halten (zB warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern) oder eventuelle Störungen frühzeitig zu erkennen.
Hauptmodul Fahrzeugbautechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen unter der Berücksichtigung von Normvorgaben per Hand zu erstellen,
b. Füge- oder Trenntechniken auszuführen (zB Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Schneiden, Sägen),
c. Fertigungstechniken anzuwenden (zB Biegen, Stanzen, Richten),
d. einfache Programme für die Bedienung von computerunterstützten Maschinen zu erstellen oder geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vorzunehmen,
e. Bauteile mit computerunterstützten Maschinen zu bearbeiten (zB Abkanten, Trennen, Drehen, Fräsen, Bohren),
f. einfache Blechabwicklungen zu berechnen und zu konstruieren,
g. Aufbauteile für Fahrzeuge auftragsbezogen herzustellen,
h. Aufbauteile zu Fahrzeugkonstruktionen zusammenzubauen und zu montieren, deren Funktion zu überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage zu beheben,
i. Mängel an Fahrzeugkonstruktionen zu finden, zu beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung zu machen,
j. die Bremsanlage einzubauen, einzustellen und zu überprüfen,
k. berufsspezifische elektrische Anlagen bis 24 V zu montieren, einzustellen und deren Funktion zu überprüfen,
l. Mängel an berufsspezifischen elektrischen Anlagen bis 24 V zu finden und zu beheben,
m. pneumatische bzw. elektropneumatische oder hydraulische bzw. elektrohydraulische Einrichtungen zu montieren, einzustellen, deren Funktion zu überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage zu beheben,
n. Mängel an pneumatischen bzw. elektropneumatischen oder hydraulischen bzw. elektrohydraulischen Einrichtungen zu finden und zu beheben.
Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen bzw. 3D-Modelle unter der Berücksichtigung von Normvorgaben zu erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software) oder verschiedene Produkte oder Einzelteile zu planen und zu entwerfen,
b. Füge- oder Trenntechniken auszuführen (zB Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Schneiden, Sägen),
c. Fertigungstechniken anzuwenden (zB Biegen, Stanzen, Pressen, Richten, Wärmebehandeln),
d. einfache Programme für die Bedienung von computerunterstützten Maschinen zu erstellen oder geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vorzunehmen,
e. Bauteile mit computerunterstützten Maschinen zu bearbeiten (zB Biegen, Schneiden, Einrollen, Kanten),
f. Bauteile oder Baugruppen auftragsbezogen herzustellen,
g. Bauteile oder Baugruppen zu Metallbau- und Blechkonstruktionen (zB Blechprofile, Fassadenelemente, Überdachungen, Rahmen, Türen, Fenster, Beschläge, Schlösser, Treppen, Geländer) zusammenzubauen, deren Funktion zu überprüfen und etwaige Probleme zu beheben,
h. Materialien für geeignete Bauanschlüsse auszuwählen, den Bauanschluss auszuführen und etwaige Montagefehler zu erkennen und zu beheben,
i. Mängel an Metallbau- oder Blechkonstruktionen, die die Funktion beeinträchtigen können, zu finden und zu beheben,
j. Metallbau- oder Blechkonstruktionen in Stand zu halten (zB warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern),
k. einfache Instandhaltungsarbeiten an elektrotechnischen Modulen, pneumatischen Bauteilen, hydraulischen Bauteilen oder automatisierten Systemen durchzuführen.
Hauptmodul Stahlbautechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen per Hand unter Berücksichtigung von Normvorgaben zu erstellen,
b. Füge- oder Trenntechniken auszuführen (zB Schrauben, Nieten, Schweißen, Schneiden, Sägen),
c. Bauteile oder Baugruppen auftragsbezogen herzustellen,
d. Bauteile für pneumatische Systeme anhand von Plänen zu montieren bzw. zu installieren,
e. Bauteile oder Baugruppen zu Stahlbaukonstruktionen zusammenzubauen, deren Funktion zu überprüfen und etwaige Probleme zu beheben,
f. Programme für die Bedienung von computerunterstützten Anlagen zu erstellen oder bestehende Programme auszubessern bzw. an neue Anforderungen anzupassen,
g. Fertigungstechniken anzuwenden (zB Biegen, Stanzen, Pressen, Richten, Wärmebehandeln).
Hauptmodul Schmiedetechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen per Hand unter Berücksichtigung von Normvorgaben zu erstellen,
b. Fertigungstechniken anzuwenden (zB Biegen, Stanzen, Pressen, Richten),
c. einfache Programme für die Bedienung von computerunterstützten Anlagen zu erstellen oder geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vorzunehmen,
d. Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich zu bearbeiten,
e. Schmiedeprodukte durch Schmieden mit Schmiedemaschinen (zB nach Zeichnung, Muster, Schablone oder in Gesenken) herzustellen, etwaige Abweichungen zu den Vorgaben zu erkennen und diese zu beheben,
f. Bauteile durch Schmieden von Hand oder mit Krafthammer (zB nach Zeichnung, Muster, Schablone oder in Gesenken) herzustellen,
g. hergestellte Bauteile zu Schmiedeprodukten zusammenzubauen und deren Funktion zu überprüfen.
Hauptmodul Werkzeugbautechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Werkzeuge oder Baugruppen der Stanztechnik auftragsbezogen herzustellen und zusammenzubauen,
b. Werkzeuge oder Baugruppen der Formtechnik auftragsbezogen herzustellen und zusammenzubauen,
c. Werkzeuge oder Baugruppen der Gusstechnik auftragsbezogen herzustellen und zusammenzubauen,
d. mechanische Mängel an Werkzeugen oder Baugruppen der Stanztechnik zu finden, zu beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung zu machen,
e. mechanische Mängel an Werkzeugen oder Baugruppen der Formtechnik zu finden, zu beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung zu machen.,
f. mechanische Mängel an Werkzeugen oder Baugruppen der Gusstechnik zu finden, zu beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung zu machen,
g. Programme für die Bedienung von computerunterstützten Werkzeugmaschinen zu erstellen oder bestehende Programme auszubessern bzw. an neue Anforderungen anzupassen,
h. Bauteile mit computerunterstützten Werkzeugmaschinen zerspanend zu bearbeiten (zB durch Drehen, Fräsen).
Hauptmodul Schweißtechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Füge- oder Trenntechniken auszuführen (z. B.: Schrauben, Schneiden, Sägen),
b. Vor- und Nachbereitungsarbeiten für Schweißvorgänge durchzuführen,
c. in verschiedenen Positionen, insbesondere mit den Schweißverfahren MAG 135, WIG 141, Lichtbogenhandschweißen 111 zu schweißen,
d. Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle zu erkennen und mögliche Ursachen zu ermitteln,
e. Fertigungstechniken anzuwenden (zB Biegen, Richten, Wärmebehandeln),
f. Programme für die Bedienung von computerunterstützten Anlagen zu erstellen oder bestehende Programme auszubessern bzw. an neue Anforderungen anzupassen.
Hauptmodul Zerspanungstechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Programme für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen zu erstellen oder bestehende Programme auszubessern bzw. an neue Anforderungen anzupassen,
b. Bauteile mit computerunterstützten Werkzeugmaschinen zerspanend zu bearbeiten (zB durch Drehen, Fräsen),
c. komplexe Bauteile oder Bauteile mit hohen Fertigungszahlen auftragsbezogen herzustellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen zu vermeiden und aufgetretene Fehler zu beheben,
d. Bauteile mit computergestützten Funkenerodieranlagen/Erodiermaschinen herzustellen,
e. Bauteile mit neuen Fertigungstechnologien (zB additiver Fertigung) herzustellen,
f. Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen per Hand unter Berücksichtigung von Normvorgaben zu erstellen.
Spezialmodul Automatisierungstechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Sensoren und Aktoren auszuwählen, zu montieren, zu installieren oder in Stand zu halten (zB warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
b. elektrohydraulische oder elektropneumatische Systeme anhand von Plänen zu montieren, zu installieren oder in Stand zu halten (zB warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
c. speicherprogrammierbare Steuerungen zu parametrieren oder zu programmieren,
d. automatisierte Systeme zu errichten, zu konfigurieren, in Betrieb zu nehmen, zu prüfen oder in Stand zu halten (zB warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
e. Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots zu speichern und zu laden oder einfache Programme selbst zu erstellen,
f. einfache Positionier-, Hebe- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchzuführen.
Spezialmodul Digitale Fertigungstechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Bearbeitungssimulationen für den gesamten Ablauf eines endgültigen Programms (zB anhand der Postprozessorausgabe) auszuführen,
b. Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots zu speichern und zu laden oder einfache Programme selbst zu erstellen,
c. einfache Positionier-, Hebe- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchzuführen.
Spezialmodul Konstruktionstechnik: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder anderer digitaler Tools zu zeichnen und zu konstruieren oder Simulationen zu erstellen,
b. begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen zu erstellen,
c. konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchzuführen,
d. Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) zu präsentieren.
Spezialmodul Prozess- und Projektmanagement: Die zur Prüfung antretende Person hat
a. Arbeiten im Bereich des Produktionsmanagements durchzuführen (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Betriebsdatenbewertung),
b. Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile zu beurteilen und zu planen,
c. Arbeiten im Bereich der Projektplanung durchzuführen (zB Projektpläne erstellen, Ziele definieren, Termin- und Ablaufplanung durchführen, Projekte kalkulieren),
d. Arbeitsergebnisse unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) zu präsentieren.
(3) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend
fachgerechte und sichere Ausführung,
fachgerechtes Handhaben der richtigen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen,
fachliche Richtigkeit (zB Genauigkeit) und Praxistauglichkeit (zB Funktion, Qualität, optischer Gesamteindruck),
vollständige und nachvollziehbare Dokumentation.
(4) Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung, die Anforderungen der Berufspraxis und des absolvierten Hauptmoduls eine Prüfarbeit zu stellen, die in der Regel in sieben Stunden durchgeführt werden kann. Sofern ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodul vermittelt wurde, ist der Prüfarbeit eine Dauer von zehn Stunden zu Grunde zu legen. Die verlängerte Prüfungszeit umfasst eine erweiterte Aufgabenstellung gemäß Abs. 5 oder 6.
(5) Die erweiterte Aufgabenstellung gemäß Abs. 4 während der verlängerten Prüfungszeit bei Absolvierung eines weiteren Hauptmoduls umfasst folgende Aufgabe: Einen betrieblichen Arbeitsauftrag welcher Kompetenzen die für das Hauptmodul eigentümlich sind, umfasst. Dieser Arbeitsauftrag kann in den Arbeitsauftrag des ersten Hauptmoduls integriert werden bzw. diesen ergänzen. Teil des Arbeitsauftrages sind jedenfalls Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, allfällig erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle. Die einzelnen Schritte bei der Erledigung des Arbeitsauftrages sind zu dokumentieren.
(6) Die erweiterte Aufgabenstellung gemäß Abs. 4 während der verlängerten Prüfungszeit bei Absolvierung eines Spezialmoduls umfasst eine der folgenden Aufgaben:
Einen betrieblichen Arbeitsauftrag welcher Kompetenzen umfasst, die für das Spezialmodul eigentümlich sind. Dieser Arbeitsauftrag kann in den Arbeitsauftrag des Hauptmoduls integriert werden bzw. diesen ergänzen. Teil des Arbeitsauftrages sind jedenfalls Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, allfällig erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle. Die einzelnen Schritte bei der Erledigung des Arbeitsauftrages sind zu dokumentieren.
Eine schriftliche Bearbeitung von Aufgabenstellungen welche Kompetenzen umfassen, die für das Spezialmodul eigentümlich sind. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erhält die zur Prüfung antretende Person von der Prüfungskommission Unterlagen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Unterlagen hat die zur Prüfung antretende Person eine Aufgabenlösung zu entwickeln, die schriftlich zu dokumentieren ist.
(7) Die Prüfarbeit ist nach neun Stunden, sofern ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodul vermittelt wurden, nach zwölf Stunden zu beenden.
Prüfarbeit
§ 24. (1) Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung von betrieblichen Arbeitsaufträgen durchzuführen.
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RIS
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