Änderungshistorie

Verordnung vom 15. Oktober 2008 über das informatisierte Personennachweis, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei (IPAS-Verordnung)

6 Versionen · 2008-10-15

Änderungen vom 2009-01-01

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<sup>1</sup> Das Bundesamt für Polizei (fedpol) trägt die Verantwortung für das IPAS. Es erlässt ein Bearbeitungsreglement der im IPAS gespeicherten Daten.
<sup>2</sup> Das fedpol bestellt einen Kontrolldienst. Dieser regelt den Zugriff auf das IPAS gemäss der Zugriffsmatrix im Anhang 2, überwacht die automatischen Datenlöschungen und führt Datenkontrollen durch. Der Kontrolldienst ist verantwortlich
<sup>2</sup> Fedpol bestellt einen Kontrolldienst. Dieser regelt den Zugriff auf das IPAS gemäss der Zugriffsmatrix im Anhang 2, überwacht die automatischen Datenlöschungen und führt Datenkontrollen durch. Der Kontrolldienst ist verantwortlich
<sup>1</sup> 2008–1754 für die Einhaltung der Verordnung, ihrer Anhänge und des Bearbeitungsreglements durch die Benutzerinnen und Benutzer.
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<sup>1</sup> Die im IPAS gespeicherten Daten, die einen Bezug aufweisen zu den im Automa-
<sup>4</sup> tischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (V vom 21. Nov. 2001 über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten) gespeicherten Daten oder zu den im
<sup>5</sup> DNA-Profil-Informationssystem (DNA-Profil-Verordnung vom 3. Dez. 2004 ) gespeicherten DNA-Profilen, werden gleichzeitig mit den entsprechenden, in diesen Informationssystemen abgelegten Daten gelöscht.
<sup>4</sup> tischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (V vom 21. Nov. 2001 über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten) gespeicherten Daten oder zu den im DNA-
<sup>5</sup> Profil-Informationssystem (DNA-Profil-Verordnung vom 3. Dez. 2004 ) gespeicherten DNA-Profilen, werden gleichzeitig mit den entsprechenden, in diesen Informationssystemen abgelegten Daten gelöscht.
<sup>2</sup> Bei der Löschung der DNA-Profile werden auch alle anderen, im IPAS aufbewahrten Daten der betroffenen Person gelöscht, wenn sich kein weiteres erkennungsdienstliches Material auf dieselbe Person bezieht. Können die weiteren im IPAS gespeicherten Daten nicht gelöscht werden, so ist gleichzeitig mit der Löschung des DNA-Profils auch der Vermerk über das Bestehen eines solchen Profils im IPAS zu löschen.
2008-10-15
Originalfassung Text zu diesem Datum