Änderungshistorie

Verordnung vom 14. März 2014 über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik

11 Versionen · 2014-03-14

Änderungen vom 2016-03-04

@@ -100,11 +100,9 @@
<sup>3</sup> Verstösse nach den Artikeln 9 und 10 EmbG werden vom SECO verfolgt und beurteilt; dieses kann Beschlagnahmungen oder Einziehungen anordnen.
#### 3. Abschnitt: Veröffentlichung und Inkrafttreten
#### 3. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen und Inkrafttreten <sup>6</sup>
##### **Art. 8** Veröffentlichung
Der Inhalt des Anhangs wird weder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) noch in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) veröffentlicht.
<sup>7</sup> Art. 8 Automatische Übernahme von Listen der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind Die Listen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bzw. das zuständige Komitee des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen betreffend natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen erlassen oder aktualisiert hat (Anhang), werden automatisch übernommen. Die Einträge nach dem Anhang werden weder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) noch in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) veröffentlicht.
##### **Art. 9** Inkrafttreten
@@ -120,4 +118,8 @@
[^4]: SR 514.51
[^5]: Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1 ) auf den 1. Jan. 2015 angepasst. Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.
[^5]: Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) auf den 1. Jan. 2015 angepasst. Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.
[^6]: Fassung gemäss Ziff. I 8 der V vom 4. März 2016 über die automatische Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in Kraft seit 4. März 2016 (AS 2016 671).
[^7]: Fassung gemäss Ziff. I 8 der V vom 4. März 2016 über die automatische Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in Kraft seit 4. März 2016 (AS 2016 671).
2014-03-14
Originalfassung Text zu diesem Datum