Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2006-01-24
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 22
Änderungshistorie JSON API
  • Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
  • unerwartete Wetterverschlechterung
  • Feuerausbruch

Alleinflug

Alleinflüge in Sichtweite des Startflugplatzes

Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten

Starten und Landen

  • bei Seitenwind
  • mit max. Zuladung
  • mit Seitengleitflug
  • auf angenommenen begrenztem Raum
  • bei Dämmerung

Ziellandungen

  • Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe sowie abgestelltem Motor mit und ohne Fluglehrer

– Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen

  • Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund mit abgestelltem Motor oder Motor im Leerlauf mit und ohne Fluglehrer

– Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen

Anmerkung: Das Abstellen des Motors ist bei Alleinflügen zu unterlassen, wenn Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen. Sicherheitsbedenken sind z.B.: Schlechtes Anspringverhalten des Motors, kritische Hindernisse im Anflugsektor, kritische Lage des Flugplatzes (z.B. Hangkante).

Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen

  • mit Motorhilfe

– Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe

– Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend

– Platzrunde und Endanflug

  • ohne Motorhilfe Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.

– Geschwindigkeit für bestes Gleiten

– Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes

– Einteilung des Anfluges (Trimmen)

– Anwendung der Notfall-Klarliste

– Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes

– Verfahren kurz vor der Landung

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.

Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung

Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.

Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu §§ 5 und 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 46 - 50

1.

Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

2.

Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem Reisemotorsegler des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglermusters abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Reisemotorsegler muss den Anforderungen für die praktische Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll für Inhaber einer Lizenz für Privatflugzeugführer etwa 30 bis 45 Minuten, für Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer etwa 60 Minuten betragen.

3.

Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.

4.

Der Bewerber muss den Reisemotorsegler von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.

5.

Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.

6.

Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.

7.

Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.

8.

Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.

9.

Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

– Führen des Reisemotorseglers innerhalb der Betriebsgrenzen

– ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen

– gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)

– Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Reisemotorsegler zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.

10.

Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit " bestanden " (b) oder " nicht bestanden " (nb) bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.

11.

Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Reisemotorseglers werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt.

a)

Steuerkurs:

  • normaler Flug +- 10 Grad
b)

Flughöhe

  • normaler Flug +- 150 ft
c)

Geschwindigkeiten:

  • Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt
  • alle anderen Flugzustände +- 15 kt

Prüfungsnachweis Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler gem. §§ 3a und 40a LuftPersV Name und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... Lizenz für ..................................... Nr...........................

Prüfungsflug

Reisemotorseglermuster: ........................ Kennzeichen: ................ Abflugort: ..................................... Startzeit: .................. Zielort: ....................................... Landezeit: .................. Flugzeit: ......................................

Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ............................... Bemerkungen

........................... ................................ Ort und Datum Unterschrift des Prüfers ........................... ................................ Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

  • Nichtzutreffendes ist zu streichen

Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB


Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I Reisemotorseglers mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I


a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I

b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I

c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I

d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I

e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I

f I Start und Kontrollen nach dem Start I

g I Abflugverfahren I

I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der h I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I


Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB


I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der a I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I


b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I


c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang zum Horizontalflug I


d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I

e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I


f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I

g I Überzogener Flugzustand in Reisekonfiguration und I I Beenden mit und ohne Motorhilfe I


Abschnitt 3 I Bewertung Überlandflug I B/NB Nur zu prüfen, bei Erwerb der Klassenberichtigung gemäß I § 40a LuftPersV. I


a I Flugdurchführungsplan, Koppelnavigation, Gebrauch der I I Navigationskarten I


b I Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit

I Orientierung, Berechnung und Korrektur von I c I voraussichtlichen Ankunftszeiten I I (Estimated Time of Arrival/ETA), Führen des Flug- I I durchführungsplanes I


I Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und I I Prüfung auf Vergaservereisung etc.), Verbindung zur I d I Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der I I Flugverkehrs- und Sprechfunkverfahren I


Abschnitt 4 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB


a I Anflugverfahren I

b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen


c I * Landeanflug ohne Motorhilfe I

d I Durchstarten aus geringer Höhe I

I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der e I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I


f I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I

Abschnitt 5 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB


a I * Simulierte Notlandeübung I

b I Simulierte Notfälle I

*) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden.

Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 51 - 56

Die praktische Einweisung ist auf einem mit einem Doppelsteuer ausgerüsteten und für die Ausbildung geeigneten viersitzigen Flugzeug der Klasse einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 kg durchzuführen.

Allgemeines

Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.

Flugausbildung bis zum Alleinflug

Bodeneinweisung

  • Erklärung des Flugzeugmusters

– Bauweise

– Instrumentierung

– Steuerbedienungsorgane

  • Klarlisten
  • Betriebshandbuch
  • Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle

Anlassen

  • Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
  • Anlassen gemäß Klarliste

Rollen

  • Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
  • Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)

Kontrollen vor dem Start

  • Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
  • Abflugbriefing
  • Ansprechen der Notverfahren beim Start

Start

  • Beobachten des Anflugluftraumes
  • Aufstellen des Flugzeuges

– Windberücksichtigung

  • Ausrichten auf der Startbahn
  • Kompasskontrolle in Startrichtung
  • Setzen der Triebwerksleistung
  • Ruderbetätigung beim Startvorgang
  • Halten der Startrichtung
  • Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
  • Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
  • Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen
  • Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
  • Startabbruch
  • simulierter Triebwerksausfall nach dem Start

Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.

Steigflug

  • Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit Trimmen Triebwerkeinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel (größter Höhengewinn auf kürzester Entfernung)
  • Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse

– 15 - 20 Grad Querneigung

– 20 - 30 Grad Querneigung

  • Übergang in den Horizontalflug

Horizontal- und Kurvenflug

  • Geradeaus-Horizontalflug
  • koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
  • Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
  • Veränderung der Triebwerkleistung im Geradeaus-Horizontalflug
  • Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
  • Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks
  • Trimmen
  • Gefahren
  • Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand

Langsamflug

  • bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeugs in der jeweiligen Konfiguration + 5 bis + 10 kt Sicherheitszuschlag)
  • im Reiseflugzustand
  • Klappen in Startstellung
  • Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk
  • Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
  • Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung

Kurvenflug

  • Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
  • Einhalten

− der vorgegebenen Flughöhe

− sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen

− gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit

  • Drehfehler des Magnetkompasses

– Beenden auf vorgegebenen Kurs

  • unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt

Sinkflug

  • Einleiten
  • Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
  • Trimmen
  • Vergaservorwärmung
  • beste Sinkrate
  • bester Gleitwinkel
  • Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
  • Übergang vom Sink- in den Horizontalflug

Platzrunde

... (nicht darstellbare Graphik,

Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 53)

1 Start

2 Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird

3 Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND

4 Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung

5 Reiseflugbedingungen

6 Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen

7 Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)

8 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung

9 Sinkflug einleiten

10 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig.

11 Landekontrolle laut Klarliste

12 Landung

– Bei Heckrad-Flugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen

– Bei Bugrad-Flugzeugen: Aufsetzen mit Hauptfahrwerk

Durchstarten und Landen

  • Setzen voller Triebwerksleistung
  • Korrektur der Fluglage
  • Steigflug
  • Landen und anschließender Wiederstart
  • Trimmung neutral
  • Klappen in Startstellung

Beenden des Fluges

  • Zurückrollen zum Abstellplatz
  • Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
  • Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
  • Sichern des Flugzeugs gemäß Klarliste

Besondere Flugzustände

  • Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei

– Flugzeug im Reiseflugzustand

– Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung

– Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk

– rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln

  • Flugübung im Bereich des Überziehens

– Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage

– Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren

  • Sinkflugkurve mit 10-30

– Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen

  • Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich

– Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen

– Motorleistung reduzieren (Leerlauf)

– Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen

  • Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen

Seitengleitflug

  • Einleiten
  • Richtunghalten
  • Steuerung der Sinkrate
  • Beenden
  • Gefahren des Seitengleitfluges

Verhalten bei Notlagen

  • Triebwerksstörungen während des Startlaufs und vor Erreichen der Sicherheitsmindesthöhe
  • Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
  • Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
  • Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
  • Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
  • unerwartete Wetterverschlechterung
  • Feuerausbruch

Alleinflug

Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten

Starten und Landen

  • bei Seitenwind
  • mit max. Zuladung
  • mit Seitengleitflug
  • ohne Zuhilfenahme der Landeklappen
  • auf angenommenen begrenztem Raum
  • bei Dämmerung

Ziellandungen

  • Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe

– Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen

  • Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe ohne oder mit Seitengleitflug

– Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen

Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen

  • mit Motorhilfe

– Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe

– Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend

– Platzrunde und Endanflug

  • ohne Motorhilfe Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.

– Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)

– Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes

– Einteilung des Anfluges

– Anwendung der Notfall-Klarliste

– Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes

– Verfahren kurz vor der Landung

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.

Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung

Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.

Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 57 - 60

1.

Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

2.

Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 30 bis 45 Minuten betragen.

3.

Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.

4.

Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.

5.

Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.

6.

Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.

7.

Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.

8.

Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.

9.

Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

  • Führen des Flugzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
  • ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
  • gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
  • Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
10.

Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit " bestanden " (b) oder " nicht bestanden " (nb) bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.

11.

Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Flugzeugmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt:

a)

Steuerkurs:

  • normaler Flug +- 10 Grad
b)

Flughöhe

  • normaler Flug +- 150 ft
c)

Geschwindigkeiten:

  • Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt
  • alle anderen Flugzustände +- 15 kt

Prüfungsnachweis Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm gem. § 3b LuftPersV Name und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ...................................................................

1. Prüfungsflug

Flugzeugmuster: ................................ Kennzeichen: ................ Abflugort: ..................................... Startzeit: .................. Zielort: ....................................... Landezeit: .................. Flugzeit: ......................................

I. Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ............................... II. Bemerkungen

........................... ................................ Ort und Datum Unterschrift des Prüfers ........................... ................................ Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

  • Nichtzutreffendes ist zu streichen

Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB


Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- I verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I


a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I

b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I

c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I

d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I

e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I

f I Start und Kontrollen nach dem Start I

g I Abflugverfahren I

I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der h I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I


Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB


I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der a I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I


b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I


c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang zum Horizontalflug I


d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I

e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I


f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I I mit und ohne Landesklappen I


g I Überzogener Flugzustand: I I i. In Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I


Abschnitt 3 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB


a I Anflugverfahren I

b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen


c I * Landung ohne Landeklappen I

d I * Landeanflug ohne Motorhilfe I

e I Durchstarten aus geringer Höhe I

I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der f I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I


g I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I

Abschnitt 4 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB


a I * Simulierte Notlandeübung I

b I Simulierte Notfälle I

*) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden.

Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 61 - 63

NAVIGATION

Flugplanung

  • Auswahl von Kartenmaterial unter besonderer Berücksichtigung von Flügen in Lufträumen der Klassen C und D, ins Ausland und bei Nacht, Streckenkarte unterer Luftraum
  • Funknavigationskarten
  • Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
  • Verwendung von AIP und NOTAMS
  • Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
  • Pflichtmeldepunkte
  • Erstellung eines ATC-Flugplans

Funknavigation

  • Grundlagen der Funktechnik

– Frequenzspektrum

– Modulations- und Betriebsarten

– Wellenausbreitung, Beeinflussung durch Beugung, Brechung, Reflexion, Streuung, Dämpfung, Absorption, Interferenz

– Reichweiten in Abhängigkeit von Frequenzband, Sendeleistung, Ausbreitungsmedium, Flughöhe (AIP)

  • Ungerichtetes Funkfeuer (NDB)

– Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung

– Genauigkeit

  • Automatisches Funkpeilgerät (ADF)

– Komponenten der ADF-Anlage

– Arbeitsweise

– Bedienung

– Deutung der Anzeigen

– Relative Bearing Indicator (Seitenpeilung, recht- und missweisende Peilung

– Radio Magnetic Indicator (Kompasspeilung, recht- und missweisende Peilung)

  • UKW-Drehfunkfeuer (VOR)

– Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung

– Genauigkeit

  • VOR-Bordanlage

– Komponenten der VOR-Anlage

– Arbeitsweise

– Bedienung

– Deutung der Anzeigen

– Radio Magnetic Indicator (Radial, missweisende Peilung)

– TO/FROM-Anzeige, Warnflaggen

  • Radaranlagen

– Grundlagen

– Bodenradaranlagen

– Sekundärradaranlagen (SSR)

  • Transponder
  • Satellitennavigation (GPS)

– Frequenzbereich

– Genauigkeit

  • GPS-Bordanlagen

– Komponenten der GPS-Anlage

– Arbeitsweise

– Bedienung

– Deutung der Anzeigen

Angewandte Funknavigation

  • Zielkurve (Homing)
  • Erfliegen einer stehenden Peilung

– Peilsprung

– Abtriftwinkel

– Korrekturwert

  • Kursflug (Tracking)

– Sollkurslinie (QDM/QDR)

– Peilungsänderung

– Versetzung

– Korrekturwert, korrigierter Windvorhaltewinkel

  • Abstandsbestimmungen

– Distance Measurement Equipment (DME)

  • Navigation mit Fremdpeilung

– Peilwerte QDM, QDR

– An- und Abflugverfahren auf eine Peilstelle

TECHNIK, INSTRUMENTE

Elektrische Anlage

  • Voltmeter und Amperemeter
  • Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
  • elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
  • Fehlererkennung

Unterdruckanlage

  • Bauelemente
  • Fehlererkennung
  • Pneumatisch betriebene Instrumente

Kreiselinstrumente

  • Grundlagen
  • Raumstabilität
  • Präzession

Wendezeiger

  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels
  • Anzeige
  • Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige
  • Energieversorgung
  • Libelle
  • Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont)

  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Anzeigen
  • Interpretation
  • Betriebsgrenzen
  • Energieversorgung
  • Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Kursanzeiger (Kurskreisel)

  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Antriebsarten
  • Anzeigegenauigkeit
  • Einstellung/Nachführung
  • Stützung
  • Kardanfehler
  • Sonstige Fehler und Toleranzen

Bordinstrumente

  • Vergleich der dargestellten Information mit der anderer Anzeigeinstrumente

Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 64

Allgemeines

Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.

Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.

Ausbildung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln

Navigation unter Beachtung der für den jeweiligen Luftraum geltenden Mindestwetterbedingungen bei alleiniger Nutzung eines oder mehrerer der nachfolgenden Funknavigationsgeräte oder bodengestützter Dienste

  • VOR
  • ADF
  • GPS
  • Radar
  • VDF
  • Einhaltung von Kurs und Höhe
  • Erfliegen von Radialen
  • Positionsbestimmung
  • Die Ausbildung hat auch den Gebrauch des Transponders zu umfassen
  • Fliegen einer 180 Grad-Umkehrkurve ohne Sicht nach außen

Anmerkung 1: Die Ausbildung soll den Gebrauch von bordeigenen Anzeigen wie ADF, VOR und GPS sowie bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar umfassen.

Anmerkung 2: Das Fliegen ohne Sicht nach außen ist unter Verwendung einer IFR-Brille oder IFR-Haube (der Flugschüler soll bei normaler Kopfhaltung keine Außensicht haben) zu lehren. Die Abdeckung der Frontscheibe mittels Karten oder anderer Hilfsmittel ist nicht zulässig. Das rechtzeitige Erkennen anderer Luftfahrzeuge und das Anwenden der Ausweichregeln obliegen der Verantwortung des Fluglehrers.

Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer(zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 65 - 79

LUFTRECHT

Gesetzliche Grundlagen

  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
  • Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
  • Durchführungsverordnungen zur LuftPersV
  • Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
  • Durchführungsverordnungen zur LuftBO
  • weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Segelflugzeugführer von Bedeutung sind

Nationale und internationale Organisation der Luftfahrt

  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  • Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
  • Luftfahrtbehörden der Länder
  • Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
  • Deutscher Wetterdienst (DWD)
  • ICAO

– Zuständigkeiten und Aufgaben

  • JAA

– Zuständigkeiten und Aufgaben

  • EASA

– Zuständigkeiten und Aufgaben

Veröffentlichungen für Luftfahrer

  • Luftfahrthandbuch AIP
  • AIP VFR

– Gliederung und Benutzung

  • VFR-Bulletin
  • Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)
  • NOTAM
  • Luftfahrtkarten ICAO

Flugplätze

  • Arten der Flugplätze
  • Flugplatzzwang
  • Außenstart und Außenlandung
  • Notlandung
  • Sicherheitslandung

Luftfahrzeuge

  • Arten
  • Zulassungen
  • Prüfungen
  • Lufttüchtigkeitsanweisungen
  • zulassungspflichtige Ausrüstung

Luftfahrtpersonal

  • Ausbildung
  • Lizenz

– Erteilung

– Erweiterung

– Verlängerung

– Erneuerung

– Widerruf, Ruhen und Beschränkung

– Ausübung der Rechte

  • Berechtigungen
  • Startarten für Segelflugzeugführer

Teilnahme am Luftverkehr

  • Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
  • Allgemeine Regeln
  • Sichtflugregeln
  • Luftraumklassifizierung,
  • Flugsicherungsvorschriften
  • Ausrüstung der Luftfahrzeuge
  • allgemeine Flugbetriebsvorschriften
  • Vermeidung von unnötigem Fluglärm

Flugfunkdienst

  • Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes
  • Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen
  • Funksprechverfahren
  • Not- und Dringlichkeitsverkehr
  • Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen

Durchführung des Sprechfunkverkehrs

Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren

Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters

Straftaten, Ordnungswidrigkeiten

NAVIGATION

Gestalt der Erde

  • Form
  • Erdachse, Pole
  • Ausmaße
  • Bewegung

Kartenkunde

  • Meridiane, Breitenparallele
  • Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche
  • Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West
  • topografische Luftfahrtkarten
  • Projektionen und ihre Eigenschaften
  • Winkeltreue
  • Flächentreue (Äquivalenz)
  • Maßstab

Konforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000)

  • Haupteigenschaften
  • Aufbau
  • Meridiankonvergenz
  • Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen
  • Maßstab, Standardparallelen
  • bildliche Darstellung der Höhe über Grund

Zeitrechnung

  • Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT)
  • Definition von Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten

Bezugsrichtung

  • rechtweisend Nord (True North)
  • Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung
  • missweisend Nord (Mag North), Variation
  • vertikale und horizontale Komponenten
  • Isogonen, Null-Isogonen (Agone)
  • Magnetismus des Segelflugzeugs

– magnetische Einflüsse im Segelflugzeug

– Kompassablenkung (Deviation)

– Kurven, Beschleunigungsfehler

– Vermeidung magnetischer Störungen des Kompasses

Entfernungen

Einheiten

  • Entfernungsmessung in Abhängigkeit der Kartenprojektion

Luftfahrtkarten in der praktischen Navigation

  • Standortbestimmung
  • Breite und Länge
  • Entfernungsmessung und -bestimmung
  • Benutzung eines Winkelmessers
  • Messen von Kursen über Grund (Track) und Entfernungen

Kartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten

  • Kartenauswertung
  • Topographie
  • Geländeform (Relief)

– künstliche Geländemerkmale

– unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale)

– veränderliche Merkmale (z. B. Wasser)

  • Kartenvorbereitung
  • Falten der Karte
  • Verfahren für das Lesen der Karte
  • Orientierung anhand der Karte
  • Merkmale von Kontrollpunkten
  • Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten

– mit ständigem Sichtkontakt

– ohne ständigen Sichtkontakt

– bei unsicherer Position (Auffanglinien)

  • Luftfahrtsymbole
  • Luftfahrtinformationen
  • Umrechnung von Einheiten

Grundlagen der Navigation

  • angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS)
  • Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs
  • Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
  • Winddreieck
  • Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
  • Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort

Navigationsrechner

  • Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:

– wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung

– Umrechnung von Einheiten

– Druck, Dichte und wahre Höhe

– Winddreiecksaufgaben

– Abdrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund

– Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund

Flugplanung und praktische Durchführung

  • Auswahl von Kartenmaterial
  • Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
  • Beurteilung der Wettersituation
  • Einzeichnen der Wegelinie
  • Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
  • Verwendung von AIP und NOTAMS
  • Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
  • Berechnung der Flugaufgabe (mittlere Reisegeschwindigkeit)
  • Mittleres Steigen
  • Zu erwartende Wolkenbasis
  • Sollfahrt
  • Flugplätze entlang der Strecke
  • Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
  • UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM)
  • Transponder und Radar
  • Satellitennavigation (GPS)
  • Erstellung eines ATC-Flugplans
  • Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage

Praktische Navigation

  • Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle
  • Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
  • Höhenmessereinstellung
  • Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS)
  • Durchführung der Sichtnavigation unter Berücksichtigung wechselnder Flughöhe
  • Festlegen des Flugweges nach thermischen und terrestrischen Gesichtspunkten
  • Standortbestimmung

– Bestimmung von Kontroll- und Wendepunkten

  • Anflugverfahren

– Berechnung des Endanfluges

– Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle

  • Eintragungen in das Luftfahrzeugbordbuch

METEOROLOGIE

Die Atmosphäre

  • Zusammensetzung und Aufbau
  • Besonderheiten der Troposphäre
  • ICAO-Standardatmosphäre
  • atmosphärischer Druck
  • vertikale Schichtung

Druck, Dichte und Temperatur

  • Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren
  • Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe
  • Begriffe aus der Höhenmessung
  • Strahlungsprozesse, Temperatur
  • Tagesgang der Temperatur
  • Stabilität und Labilität
  • Auswirkung von Strahlungs- und Advektionsprozessen

Luftfeuchte und Niederschlag

  • Wasserdampf in der Atmosphäre
  • Luftfeuchte
  • Taupunkt, Spread
  • relative, absolute und spezifische Feuchte
  • Dampfdruck
  • Kondensation, Sublimation, Verdunstung
  • Niederschlag
  • Entstehung von Niederschlag
  • Niederschlagsarten

Luftdruck und Wind

  • Hoch- und Tiefdruckgebiete
  • Luftbewegung

– Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz)

– Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind)

  • vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz
  • Lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind)
  • Turbulenz und Böigkeit
  • Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und Landung

Wolkenbildung

  • Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse
  • Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke

– konvektive Wolken (Cumuluswolken)

– stratiforme Wolken (Schichtwolken)

– orografisch bedingte Wolken

  • Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven Wolken

Nebel, feuchter Dunst und trockener Dunst

  • Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel
  • Entstehung und Auflösung von Nebel
  • verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand
  • Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht
  • Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und Vertikalsicht

Luftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete

  • Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen
  • Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete
  • Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung
  • Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten
  • Wettergeschehen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten
  • Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen)

Fronten

  • Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen
  • Warmfront

– Entstehung einer Warmfront

– zugehörige Wolken und Wettergeschehen

– Wetterbedingungen im Warmsektor

  • Kaltfront

– Entstehung einer Kaltfront

– zugehörige Wolken und Wettergeschehen

– Rückseitenwetter

  • Okklusion

– Entstehung einer Okklusion

– zugehörige Wolken und Wettergeschehen

  • stationäre Fronten

– zugehörige Wolken und Wettergeschehen

Vereisung

  • Ursachen und Bedingungen für die Vereisung
  • Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis
  • Auswirkungen von Vereisung auf die Flugleistung
  • Fliegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Vereisung

Gewitter

  • Gewitterbildung
  • Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografische Gewitter

– Voraussetzungen

– Entwicklungsprozess

  • Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern
  • Gefahren für Segelflugzeuge
  • Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz
  • Vermeidung von Flügen in der Nähe von Gewittern

Flüge über gebirgigem Gelände

  • Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse
  • Bildung von Leewellen
  • lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren
  • Gefahren

Klimatologie

  • allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa
  • jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und Windbedingungen

Höhenmessung

  • Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr
  • Druckhöhe, Dichtehöhe
  • Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen
  • ICAO-Standardatmosphäre
  • QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen)
  • Übergangshöhe, Übergangsschicht und Übergangsfläche

Organisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs

  • Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation
  • Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation
  • Flugwetterstation (Beobachtung)
  • Verfügbarkeit von periodischen Wettervorhersagen

Wetteranalyse und Vorhersage

  • Wetterkarten, Symbole, Zeichen
  • Karten zur Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant weather charts)
  • Vorhersagekarten für die Allgemeine Luftfahrt

Wetterinformationen für die Flugvorbereitung

  • Berichte und Vorhersagen (TAF, GAFOR und andere) Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET und andere)
  • Wetterinformationen über Selfbriefingsysteme
  • Flugwetterberatungen

Wetterfunksendungen für die Luftfahrt

  • VOLMET, ATIS
  • Wettervorhersage für den Segelflug

AERODYNAMIK

Umströmung eines Körpers, Unterschallbereich

  • Luftwiderstand und Luftdichte
  • Grenzschicht
  • Reibungswiderstand
  • laminare und turbulente Strömung
  • Stromlinien
  • Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt
  • Umströmung einer ebenen Platte

Zweidimensionale Umströmung des Flügelprofils

  • geometrische Kenngrößen des Flügelprofils
  • Umströmung eines gekrümmten Flügelprofils, Druckverteilung am Profil
  • laminare und turbulente Strömung, Umschlag- und Ablösepunkt
  • Entstehung von Auftrieb und Profilwiderstand
  • Beziehung zwischen Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert und Anstellwinkel
  • Verhältnis Auftrieb/Widerstand (Lilienthalpolare)

Dreidimensionale Umströmung eines Tragflügels

  • Tragflügelgrundrisse und Profilformen
  • Gesamtwiderstand
  • induzierter Widerstand

– Abwindwinkel, Wirbelwiderstand, Bodeneffekt

– Flügelstreckung

– Reduzierungsmöglichkeiten (Schränkung, Winglets)

  • schädlicher Widerstand

– Interferenzwiderstand und Restwiderstand

  • Auftriebsverteilung am Tragflügel

Kräfteverteilung am Luftfahrzeug

  • wirkende Kräfte und Kräftegleichgewicht
  • Auftriebskraft und Fluggewicht
  • Schub und Luftwiderstand
  • stationäre Flugzustände (Horizontal-, Steig-, Gleit- und Kurvenflug), Kräfteparallelogramm

Steuerungsanlagen

  • die drei Hauptachsen

– Nicken um die Querachse

– Rollen um die Längsachse

– Gieren um die Hochachse

  • Wirkung des Höhen- und Seitenruders und der Querruder
  • Steuerung bei Nick-, Roll- und Gierbewegungen
  • gegenseitige Kopplung des Rollens und Gierens (Gierrollmoment, Rollgiermoment)
  • Seitengleitflug und Seitenwindsteuertechnik für die Landung
  • aerodynamischer Ausgleich und Masseausgleich von Steuerflächen

Trimmsteuerung

  • Trimmruder, Ausgleichsruder und Gegenausgleichsruder
  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Bedienung

Auftriebs- und Landehilfen

  • Wölbungs-, Spreiz-, Spalt-, und Fowler-Klappen

– Aufgabe und Funktionsprinzip

– betrieblicher Einsatz

  • Vorflügel, Klappen an der Flügelvorderkante

– Aufgabe und Funktionsprinzip

– Normaler/automatischer Betrieb

  • Bremsklappen

Stabilität

  • Begriffsbestimmungen der statischen und dynamischen Stabilität
  • Längsstabilität
  • Einfluss der Schwerpunktlage auf die Längsstabilität und Längssteuerbarkeit
  • Seitenstabilität (Quer- und Richtungsstabilität)
  • gegenseitige Kopplung der Quer- und Richtungsstabilität über das Schieben, Schieberollmoment

Strömungsabriss

  • kritischer Anstellwinkel
  • Störung der glatten Anströmung
  • Verringerung des Auftriebs, Erhöhung des Luftwiderstandes
  • Verschiebung des Druckpunktes
  • Anzeichen für beginnenden Strömungsabriss
  • Verhalten des Flugzeuges bei Strömungsabriss
  • Einflussgrößen für die Abreißgeschwindigkeit und das Verhalten des Flugzeugs bei Strömungsabriss
  • Strömungsabriss bei Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug
  • Möglichkeiten von Überziehwarnungen
  • Beenden des überzogenen Flugzustandes

Vermeiden von Trudeln

  • Strömungsabriss an den Flügelspitzen
  • Einseitiger Strömungsabriss am Flügel
  • Entstehung einer Rollbewegung
  • Erkennen von beginnendem Trudeln
  • stationäres Trudeln
  • Einfluss des inneren und äußeren Schiebens
  • Steil- und Flachtrudeln

– Einfluss der Schwerpunktlage

  • Strömungsverhältnisse am Seiten- und Höhenleitwerk, Abschirmungen
  • Beenden des Trudelns

Lastvielfaches und Abfangmanöver

  • Festigkeitsüberlegungen
  • V-n-Diagramm für Böen und Abfangbelastungen
  • Belastungsgrenzen mit und ohne Lande- Brems- und Störklappen
  • Veränderung des Lastvielfachen im Kurvenflug und beim Abfangen
  • höchstzulässige Manövergeschwindigkeit für vollen Ruderausschlag
  • Vorsichtsmaßnahmen während des Fluges
  • Kräfte beim Windenstart

Belastungen am Boden

  • seitliche Belastungen auf das Fahrwerk
  • Landung
  • Rollen, Vorsichtsmaßnahmen bei Richtungsänderungen

ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK

Aufbau der Zelle

  • Bauteile
  • Rumpf, Tragflügel, Leitwerk
  • Höhen-, Quer- und Seitensteuerung
  • Trimmanlage, Wölbklappen, Bremsklappen
  • Fahrwerk
  • Bereifung, Zustand der Reifen
  • Bremsanlagen und Besonderheiten bei der Benutzung

Belastungen der Zelle

  • statische Festigkeit
  • Lastvielfaches
  • Sicherheitsfaktor
  • Vorflugkontrolle
  • Vorsichtsmaßnahmen am Boden und während des Fluges

Triebwerk (Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk)

  • Grundlagen des Verbrennungsmotors

– 2-Takt-Motor

– 4-Takt-Otto- und Dieselmotor

– Wankelmotor

  • allgemeine Motorenkunde
  • Zwei- und Viertaktmotor
  • Motorkühlung
  • Zylinderkopftemperatur
  • Zündanlage
  • Vergaser
  • Kraftstoffe
  • Kraftstoffanlage
  • Luftschraube
  • Triebwerksbedienung
  • Motorschmierung

Elektrische Anlage

  • Gleichstromversorgung
  • Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang
  • Voltmeter und Amperemeter
  • Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
  • Elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
  • Fehlererkennung
  • Verfahren bei Fehlfunktion

Messgeber der Bordinstrumente

  • Pitot-Rohr, Funktionsprinzip, Grundlagen und Aufbau
  • Druckabnahme des statischen Druckes, Funktion und Bauweisen
  • Fehler durch Blockierung oder Undichtigkeit
  • Kompensationsdüse

Fahrtmesser

  • Arbeitsweise und Aufbau
  • Verhältnis zwischen Gesamtdruck und statischem Druck
  • Begriffsbestimmungen der angezeigten, berichtigten und wahren Fluggeschwindigkeit (IAS, CAS, TAS)
  • Fluggeschwindigkeitsangaben, Farbkennzeichnung

Höhenmesser

  • Arbeitsweise und Aufbau
  • Aufgabe der Einstellskala für den Luftdruck
  • Druckhöhe
  • wahre Höhe
  • Internationale Standardatmosphäre
  • Flugfläche
  • Anzeige (Drei-Zeiger)

Variometer

  • Arbeitsweise und Aufbau
  • Funktionsprinzip
  • Eigenverzögerung
  • verzögerungsfreies Variometer
  • Anzeige
  • mögliche Anzeigefehler
  • Kompensation

Kreiselinstrumente

  • Grundlagen
  • Raumstabilität
  • Präzession

Wendezeiger

  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels, Energieversorgung
  • Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige
  • Libelle
  • Anzeige
  • Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Magnetkompass

  • Aufbau und Funktionsprinzip
  • Variation und Deviation
  • Kurven- und Drehfehler
  • Vorsichtsmaßnahmen beim Mitführen von magnetischen Gegenständen

Satelliten-Navigationsgeräte

  • Arbeitsweise
  • Funktionsprinzip
  • GPS
  • Andere Systeme

Lufttüchtigkeit

  • Wartungs- und Betriebshandbuch
  • Betriebsaufzeichnungen
  • Wartungsaufzeichnungen
  • gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis

Masse und Schwerpunkt

  • höchstzulässige Masse
  • Grenzen der Schwerpunktlage vorn und hinten

– Trimmgewichte

– Wasserballast

  • Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage
  • Flughandbuch und Beladeplan

Verhalten in besonderen Fällen

Flugplatz

  • Fälle, in denen der Zustand des Flugplatzes oder des Geländes als unfallverursachender Faktor zu betrachten ist, gilt auch bei Gelände, das entweder für den Normalfall oder Notfall zum Rollen, zum Start oder zur Landung näher bezeichnet ist oder brauchbar erscheint
  • nasse Oberfläche
  • weicher Boden
  • Eis, Schnee, Matsch
  • rauer / unebener Boden

Außenlandung

  • Durchführung einer sicheren Außenlandung
  • Gefahren wie hoher Bewuchs, Hindernisse, Hangneigung
  • Besonderheiten wie zu kurzes Gelände, versteckte Gefahren
  • Wasserlandung (raue / glatte See)

Segelflugzeug

  • Einstellen und Sichern der Sitze
  • Schulter- und Sitzgurte
  • Handhabung des Rettungsfallschirms oder Gesamtrettungssystems

Flugbetrieb

  • Störungen beim Start/Startunterbrechung
  • Verhalten bei Verlust der Orientierung
  • Einfliegen in Schlechtwettergebiete
  • Einbruch der Dunkelheit
  • Fliegen in gebirgigen Gelände
  • Fliegen in großen Höhen
  • Verwirbelung hinter Luftfahrzeugen

Unfälle

  • Ausbruch von Feuer
  • Maßnahmen nach einem Unfall

MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN

Grundlagen der Physiologie

Begriffe

  • Zusammensetzung der Atmosphäre
  • Gasgesetze
  • Atmung und Blutkreislauf

Auswirkungen von Partialdruck

  • Auswirkung von zunehmender Flughöhe
  • Gasaustausch
  • Hypoxie (Sauerstoffmangel)
  • Symptome

– vorbeugende Maßnahmen

  • Kabinendruck

– Auswirkungen von schnellem Druckabfall

– Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC)

– Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg

  • Hyperventilation

– Symptome

– Vermeidung

  • Auswirkungen von Beschleunigungen

Sehvermögen

  • Physiologie des Sehens
  • Einschränkungen des Sehvermögens
  • Sehfehler
  • optische Täuschungen

Hörvermögen

  • Physiologie des Hörens
  • Sinneswahrnehmungen des Innenohrs
  • Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe
  • Lärm und Verlust des Gehörsinnes

– Gehörschutz

  • räumliche Desorientierung
  • Widersprüche zwischen akustischer und optischer Wahrnehmung

Reisekrankheit

  • Ursachen, Symptome
  • vorbeugende Maßnahmen

Fliegerische Fitness

  • medizinische Anforderungen
  • Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung

– Erkältungskrankheiten

– Magenverstimmungen

– Medikamente und Nebenwirkungen

– Alkohol, Drogen

– Ermüdung

– Schwangerschaft

  • persönliche Fitness
  • Fluggastbetreuung
  • Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach Tauchgängen

Vergiftungsgefahr

  • gefährliche Güter
  • Kohlenmonoxidabgabe (Heizungsanlagen, Abgase)

Grundlagen der Psychologie

Der Informationsprozess

  • Begriffe der Sinneswahrnehmung
  • kognitive Wahrnehmung

– Erwartung

– Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen)

– Verhaltensweisen

Der zentrale Entscheidungsweg

  • mentale Belastung, Belastungsgrenzen
  • Informationsquellen

– Reize und Aufmerksamkeit

– Bedeutung der Aufmerksamkeitsverteilung

– verbale Kommunikation

  • Gedächtnis und Erinnerungsvermögen, Gedächtnismodell
  • Ursachen für Missdeutungen, Sinnestäuschungen

Stress

  • Ursachen und Auswirkungen
  • Erregungszustände
  • Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
  • Stress erkennen und vermindern

Fliegerische Entscheidungsprozesse

  • Mentale Übung von Handlungsabläufen
  • Konzepte zur Lagebeurteilung
  • Gemütszustände

– Verhaltensmuster

  • Risikoeinschätzung

– Entwicklung von Situationsbewusstsein

  • typische Entscheidungsfehler
  • Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen

Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 80 - 84

Allgemeines

Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.

Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug

Bodeneinweisung

  • Voraussetzungen für den Flugbetrieb
  • Verhalten auf dem Flugplatz
  • Einweisung in den Schuldoppelsitzer
  • Transport und Montage des Segelflugzeuges
  • Überprüfen nach Klarliste vor dem ersten Start
  • Überprüfung vor jedem Start
  • Handhabung des Rettungsfallschirmes / ggf. Rettungssystems
  • Einweisung Haubennotabwurf
  • Notausstieg
  • Gewöhnungsflüge

Wirkungsweise und Bedienung der Ruder

  • Höhenruder
  • Seitenruder
  • Querruder
  • Landehilfen
  • Trimmung
  • Erkennen der Fluglage am Horizontbild sowie Geräusch und Fahrtmesseranzeige
  • Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder

Rollübungen

  • Rollübungen bei Querneigungen von 20-30 Grad
  • Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments bei verschiedenen Geschwindigkeiten
  • Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder

Geradeausflug

  • den schiebefreien Geradeausflug

− bei festgelegtem Kurs

− gleich bleibender Fahrt

− Faden/Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen

Kurvenflug

  • Kurven mit 30 Grad Querneigung
  • Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung von ca. 30 Grad, gleich bleibender Geschwindigkeit und Kugel/Haubenfaden in der Mitte fliegen
  • Einleiten und Beenden nach Blickpunkt

Langsamflug

  • Erkennen der Merkmale des Langsamfluges bis zum Sackflug zum Erkennen gefährlicher Fluglagen

Überziehen des Segelflugzeuges und Demonstration des Trudelns

  • Überziehen im Geradeausflug bis zum Abkippen
  • Überziehen im Kurvenflug bis zum Abkippen
  • Merkmale des Trudelns erkennen, verhindern und beenden
  • Merkmale der Steilspirale erkennen, verhindern und beenden

Start

In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten.

  • Windenstart

− Übergang in den Steigflug

− Steigflug

− Ausklinken

− Übergang zum Horizontalflug

− Verhalten bei Startunterbrechungen (u.a. Seilriss)

  • Schleppstart hinter Luftfahrzeugen

− Anrollen

− Abheben

− Steigflug geradeaus

− Steigflug in Kurven mit geringer Querneigung

− Steigflugkurven bis zu 40 Grad Querneigung

− Kreiswechsel

− Horizontalschlepp

− Tiefschlepp

− Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition

− Abwärtsschlepp

− Verhalten bei Schleppunterbrechung

− Verhalten bei besonderen Fluglagen

  • Eigenstart von Motorseglern mit einklappbaren Triebwerk oder Propeller

− Verhalten bei Startunterbrechung

Platzrunde

  • Einteilen des Flugwegs bis zur Position
  • Berücksichtigung der Faktoren, die den geplanten Flugweg beeinflussen
  • Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve

... (nicht darstellbare Graphik,

Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 82)

1 Start

2 Ausklinken bei Windenstart

3 90 Grad-Kurve zum Querabflug

4 90 Grad-Kurve zum Gegenanflug

5 Position, normal 150 m über Grund

6 90 Grad-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung

7 90 Grad-Kurve zum Endanflug

8 Landung

Landen

Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand

  • besondere Fälle beim Landeanflug

– zu hoch oder zu niedrig angesetzten Landeanflug korrigieren

  • Landungen unter besonderen Windverhältnissen

– Seitenwind

– Rückenwind

– Böigkeit im Landeanflug ausgleichen

  • aus geradlinigem Anflug landen
  • drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer

Vorbereitung und Durchführung des ersten Alleinfluges

Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein.

Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten

Flüge mit und ohne Fluglehrer

Gleichbleibende Kreisflüge

  • gleichbleibende Kreisflüge mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung
  • Kreisflug mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Faden/Kugel in der Mitte durchführen

Kurvenwechsel

  • schneller Kurvenwechsel bei 30 Grad - 45 Grad Querneigung

Schnellflug

  • Schnellflug im zugelassenen Geschwindigkeitsbereich durchführen
  • veränderte Ruderwirkung im Geradeausschnellflug
  • Flugeigenschaften und veränderte Ruderwirkung kennen und beherrschen

Kreisflüge

  • Kreisflug mit wechselnder Querneigung von 30 Grad - 45 Grad mit angepasster Geschwindigkeit

Fliegen in der Thermik

  • Thermik aufgrund der Wolkenformen, kreisenden Segelflugzeugen und Vögeln, Bodenmerkmalen und festen Thermikquellen anfliegen, nach Körperempfinden und Variometeranzeige zur richtigen Seite mit ca. 40 Grad Querneigung einkreisen und dabei den Luftraum beobachten. Die Kreisflugbahn schnellstmöglich in den Bereich des stärksten Steigens verlagern und fortlaufend optimieren.
  • Vorflug zum nächsten Aufwind mit entsprechender Sollfahrt

Verhalten beim Thermikfliegen (gemeinsames Kreisfliegen in der Thermik)

  • abgestimmtes Verhalten zu anderen Segelflugzeugen in Aufwinden

Längerer Thermikflug

  • in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn (mindestens 30 Minuten Flugzeit)

Thermikflüge im Alleinflug

  • Thermikflug in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn
  • 30-minütiger Segelflug im Alleinflug
  • selbstständiges Suchen und Anfliegen und Zentrieren von Thermikquellen

Seitengleitflug (Slip)

  • Seitengleitflug zur Gleitwinkelsteuerung bzw. Verkürzung des Landeanflugs

Erfliegen von Kompasskursen

  • Kurs nach Kompass halten und Kompassfehler berücksichtigen

Einweisung auf weitere Segelflugzeugmuster

  • Weitere Segelflugzeugmuster im Alleinflug sicher beherrschen können

Ausbildung zum Überlandflug

Zielflüge und Dreiecksflüge

  • Flüge mit Rückkehr zum Startplatz in verschiedenen Richtungen nach Karte und Kompass mit Fluglehrer (mindestens zwei Flüge)

Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen

Außenlandeübungen sollten auf Reisemotorseglern mit laufendem Triebwerk durchgeführt werden, um ein mehrfaches Üben zu ermöglichen.

  • Auswahl eines geeigneten Geländes
  • Einteilung des Anfluges
  • Durchführung der Kontrollen gemäß Checkliste
  • Anflug ohne oder mit Seitengleitflug

Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.

Landungen auf fremdem Platz

  • Drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als dem Ausbildungsflugplatz
  • Kennenlernen von Verkehrsverhältnissen an fremden Flugplätzen
  • Einordnung in den dortigen Platzrundenbetrieb
  • Bewältigung von veränderten Anflugbedingungen

Alleinüberlandflug

  • Alleinflüge mit Rückkehr zum Flugplatz nach Karte und Kommpass mit schriftlichem Flugauftrag
  • selbständiges Vorbereiten und Durchführen eines Überlandfluges im Segelflug-Alleinflug mit schriftlichem Flugauftrag des Fluglehrers über eine Flugstrecke von mindestens 50 km
  • die Ausklinkhöhe über dem Startort darf nicht mehr als 750 m (2.500 ft) betragen
  • der Streckenflug kann als Zielstreckenflug mit Rückkehr zum Startort um mindestens einen Wendepunkt ohne Zwischenlandung durchgeführt werden
  • bei der Durchführung des Überlandfluges ist ein Barograph oder Flugdatenschreiber (Logger) mitzuführen (als Nachweis ist ein Höhenschrieb vorzulegen)
  • bei Zielstreckenflügen mit Rückkehr zum Startort ist zusätzlich die ordnungsgemäße Umrundung der Wendepunkte zu belegen

Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 85

1.

Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

2.

Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:

Fach Bearbeitungszeit Std. (maximal)

Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes 1:15

Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik 1:00

Menschliches Leistungsvermögen 0:30

Meteorologie 0:30

Navigation, Flugleistung und Flugplanung 1:30

Verhalten in besonderen Fällen 0:30

Aerodynamik 0:45

gesamt 6:00

3.

Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.

4.

Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist.

5.

Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.

Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 86 - 88

1.

Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

2.

Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Segelflugzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen.

3.

Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.

4.

Der Bewerber muss das Segelflugzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Die Prüfungsflüge sind so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.

5.

Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen erforderlich wird.

6.

Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.

7.

Der Bewerber kann jede Übung einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.

8.

Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

  • Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
  • ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
  • gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
  • Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
9.

Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Wird eine Übung nicht bestanden, so gilt diese Übung als nicht bestanden. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung eine Übung nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Übungen, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.

Prüfungsnachweis Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer gem. § 36 LuftPersV

Name und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... I. Prüfungsflüge Segelflugzeugmuster: ....................... Kennzeichen: ............................... Flugplatz: ........................... Flugzeit: ........................ Anzahl der Starts und Landungen: ............................

II. Ergebnis der Prüfung ................................ . Bestanden/Nicht bestanden * . ................................ III. Bemerkungen

......................................... ................................... Ort und Datum Unterschrift des Prüfers ......................................... ................................... Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben

  • Nichtzutreffendes ist zu streichen

Übungen I Bewertung I B/NB


1.

Vorbereitung zum Start I


2.* Windenstart I

3.* Schleppstart hinter Luftfahrzeugen I

4.* Eigenstart I

5.++ Flugübungen I Rollübungen I Geradeausflug I Kreiswechsel I Langsamflug I Schnellflug I Seitengleitflug I


6.

Einteilung des Landeanfluges I


7.

Ziellandung Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem I

Landezeichen I

8.

Sprechfunkverkehr I


  • Nichtzutreffendes ist zu streichen ++ Wahl der Reihenfolge bleibt dem Prüfer vorbehalten

Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 89 - 94

LUFTRECHT

Gesetzliche Grundlagen

  • Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Veröffentlichungen für Luftfahrer

  • Luftfahrthandbuch AIP
  • AIP VFR

− Gliederung und Benutzung

  • VFR-Bulletin
  • Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)
  • NOTAM
  • Luftfahrtkarten ICAO

Flugplätze

  • Arten der Flugplätze
  • Flugplatzzwang
  • Außenstart und Außenlandung
  • Notlandung
  • Sicherheitslandung

Teilnahme am Luftverkehr

  • Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
  • Allgemeine Regeln
  • Sichtflugregeln
  • Luftraumklassifizierung
  • Flugsicherungsvorschriften
  • Ausrüstung der Luftfahrzeuge
  • allgemeine Flugbetriebsvorschriften
  • Vermeidung von unnötigem Fluglärm

Durchführung des Sprechfunkverkehrs

Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren

Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters

Straftaten, Ordnungswidrigkeiten

NAVIGATION

Grundlagen der Navigation

  • Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
  • Abtrift, Luvwinkel
  • voraussichtliche Ankunftszeit/ETA
  • Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort

Navigationsrechner

  • Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:

– Umrechnung von Einheiten

– benötigte Kraftstoffmenge

– Druck, Dichte und wahre Höhe

– Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit

– Winddreiecksaufgaben

– Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund

– Steuerkurs und Grundgeschwindigkeit

– Abtrift und Luvwinkel

Flugplanung

  • Auswahl von Kartenmaterial
  • Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
  • Beurteilung der Wettersituation
  • Einzeichnen des Flugweges
  • Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
  • Verwendung von AIP und NOTAMS
  • Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
  • Kraftstoffberechnung
  • Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke
  • Ausweichflugplatz
  • Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
  • UKW-Peilung (VDF-Peiler)
  • VOR-Peilung, Positionsbestimmung
  • Transponder
  • Erstellung eines Flugdurchführungsplans
  • Erstellung eines ATC-Flugplans
  • Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen
  • Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage
  • Berechnungen von Masse und Flugleistung

Praktische Navigation

  • Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle
  • Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
  • Abflugverfahren, Eintragungen in den Flugdurchführungsplan
  • Höhenmessereinstellung
  • Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe
  • Durchführung der Sichtnavigation
  • Standortbestimmung, Bestimmung von Kontrollpunkten
  • Korrekturen von Steuerkurs
  • Anflugverfahren, Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
  • Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch

ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK

Triebwerk

  • Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor)
  • Ursachen für Frühzündung und Klopfen
  • Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min)
  • Motorkühlung

– Luftkühlung

– Wasser-/Flüssigkeitskühlung

– Zylinderkopftemperaturanzeige

  • Motorschmierung

– Aufgaben und Arten der Schmierung

– Schmierstoffsysteme

– Ölverteilungsverfahren

– Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter

– Ölsorten und -qualitäten

– Überwachung von Öltemperatur und Öldruck

– Fehlererkennung im Schmierstoffsystem

Zündanlagen

  • Grundlagen der Magnetzündung
  • Aufbau und Arbeitsweise
  • Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten
  • Überprüfungen, Fehlererkennung

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)