Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2022-10-04
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 7
Änderungshistorie JSON API
28.

Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.

29.

Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.

30.

Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.

31.

Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.

32.

Die Felder der mit „005“, „007“, „014“, „016“, „023“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „007“ versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.

33.

Die Felder der mit „006“, „008“, „015“, „017“, „024“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „007“ versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.

3.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.

4.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „017“ und „023“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3“ zu überschreiben.

5.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „018“ und „024“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund“ zu überschreiben.

6.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „019“ und „025“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land“ zu überschreiben.

Anlage 9 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf (ÖpfUml)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1647 - 1650)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf (ÖpfUml)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Öffentlichen Pfandbriefen“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen.

IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

der Bereich der mit „001“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „103“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „002“, „007“ und „084 bis „095“ versehenen Zeilen,

b)

in der mit „002“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „006“, „008“, „063“, „081“ und „096“ bis „103“ versehenen Zeilen,

c)

in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „027“, „045“, „064“, „065“, „067“, „069“, „071“, „073“, „075“, „077“, „079“, „082“ und „083“ versehenen Zeilen,

d)

in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „010“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“, „023“, „025“, „028“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“, „043“, „046“, „047“, „049“, „051“, „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen Zeilen sowie

e)

in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“ versehenen Zeilen,

3.

in

a)

der mit „006“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002“ und „007“ bis „103“ versehenen Zeilen,

b)

den mit „007“ bis „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002“ bis „006“ versehenen Zeilen,

c)

den mit „007“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084“ bis „092“ versehenen Zeilen,

d)

den mit „009“ bis „011“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „083“ und „093“ bis „103“ versehenen Zeilen,

e)

der mit „013“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082“ und „103“ versehenen Zeilen sowie

f)

der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007“ bis „083“ und „093“ bis „103“ versehenen Zeilen.

V. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro“ zu überschreiben.

VI. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084“)“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ und „085“)“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „086“)“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „087“)“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „088“)“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „089“)“ zu überschreiben.

10.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „090“)“ zu überschreiben.

11.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „091“)“ zu überschreiben.

12.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden“ zu überschreiben.

13.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG“ zu überschreiben.

14.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind“ zu überschreiben.

15.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „S&P“ zu überschreiben.

16.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Moody´s“ zu überschreiben.

17.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings“ zu überschreiben.

18.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur“ zu überschreiben.

19.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe“ zu überschreiben.

20.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe“ zu überschreiben.

21.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)“ zu überschreiben.

22.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.

23.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind“ zu überschreiben.

24.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind“ zu überschreiben.

25.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind“ zu überschreiben.

26.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.

27.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.

28.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind“ zu überschreiben.

29.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind“ zu überschreiben.

30.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro“ zu überschreiben.

31.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.

32.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „045“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.

33.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.

34.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.

35.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.

36.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.

37.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.

38.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.

39.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.

40.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.

41.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.

42.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)“ zu überschreiben.

43.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)“ zu überschreiben.

44.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „028“ und „046“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.

45.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „029“ und „047“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.

46.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „031“ und „049“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.

47.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „033“ und „051“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.

48.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „035“ und „053“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.

49.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „037“ und „055“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.

50.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „039“ und „057“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.

51.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „041“ und „059“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.

52.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „043“ und „061“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.

53.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.

54.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.

Anlage 10 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe – Deckung (ÖpfDck)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1651 - 1655)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung (ÖpfDck)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Öffentliche Pfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 93 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „016“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „092“ zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.

Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „008“ bis „016“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.

Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „003“ bis „092“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

der Bereich der mit „001“ bis „007“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „092“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „092“ versehenen Zeilen,

b)

in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „003“ versehenen Zeile,

c)

in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „004“, „029“ bis „032“, „052“ bis „075“ und „084“ versehenen Zeilen,

d)

in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „005“, „012“, „019“, „020“, „023“, „026“, „033“ bis „036“, „041“, „046“, „051“, „076“ bis „083“ und „085“ bis „092“ versehenen Zeilen,

e)

in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „013“, „021“, „024“, „027“, „037“ bis „039“, „042“ bis „044“, „047“ und „050“ versehenen Zeilen,

f)

in der mit „006“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“, „008“, „011“, „014“, „015“, „018“, „022“, „025“, „028“, „040“, „045“, „048“ und „049“ versehenen Zeilen sowie

g)

in der mit „007“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „010“, „016“ und „017“ versehenen Zeilen,

3.

in

a)

der mit „008“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „029“ bis „031“ versehenen Zeilen,

b)

den mit „008“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053“ bis „072“ versehenen Zeilen,

c)

den mit „010“ bis „012“ und „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004“ bis „052“ und „073“ bis „092“ versehenen Zeilen sowie

d)

den mit „015“ und „016“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053“ bis „071“, „083“ und „092“ versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamtbetrag in Euro“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „031“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „032“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „052“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.

10.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „055“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „053“)“ zu überschreiben.

11.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „056“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „054“)“ zu überschreiben.

12.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „057“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“ und „055“)“ zu überschreiben.

13.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „058“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“ und „056“)“ zu überschreiben.

14.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „059“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“ und „057“)“ zu überschreiben.

15.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „060“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“ und „058“)“ zu überschreiben.

16.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „061“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“ und „059“)“ zu überschreiben.

17.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „062“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“ und „060“)“ zu überschreiben.

18.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“ und „061“)“ zu überschreiben.

19.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“)“ zu überschreiben.

20.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“ und „063“)“ zu überschreiben.

21.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „066“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“ und „064“)“ zu überschreiben.

22.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“ und „065“)“ zu überschreiben.

23.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „068“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“ und „066“)“ zu überschreiben.

24.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“, „065“ und „067“)“ zu überschreiben.

25.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „070“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“, „066“ und „068“)“ zu überschreiben.

26.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG“ zu überschreiben.

27.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „072“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind“ zu überschreiben.

28.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung“ zu überschreiben.

29.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung“ zu überschreiben.

30.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.

31.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.

32.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „davon: Forderungen, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von Zentralregierungen und Zentralbanken“ zu überschreiben.

33.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „darunter: sonstige Forderungen“ zu überschreiben.

34.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „019“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.

35.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „020“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

36.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

37.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „026“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

38.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „033“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG“ zu überschreiben.

39.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „034“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.

40.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „035“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.

41.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „036“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.

42.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „041“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.

43.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „046“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind“ zu überschreiben.

44.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „051“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.

45.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „076“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

46.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.

47.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „078“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.

48.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.

49.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „080“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

50.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

51.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.

52.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.

53.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

54.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.

55.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.

56.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.

57.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

58.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

59.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.

60.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.

61.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „013“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: von in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässigen Schuldnern oder Gewährleistungsgebern geschuldete oder gewährleistete Deckungswerte“ zu überschreiben.

62.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „021“, „024“ und „027“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

63.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „037“ und „042“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG“ zu überschreiben.

64.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „038“ und „043“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

65.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „039“ und „044“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

66.

Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „047“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu überschreiben.

67.

Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „050“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.

68.

Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „007“ und „014“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallende Deckungswerte“ zu überschreiben.

69.

Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „015“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu überschreiben.

70.

Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „011“ und „018“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.

71.

Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „022“, „025“, „028“, „040“ und „045“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)“ zu überschreiben.

72.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „048“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

73.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „049“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

74.

Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „009“ und „016“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

75.

Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „010“ und „017“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

Anlage 11 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Inland (ÖpfDckOrdInl)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1656 - 1658)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Inland (ÖpfDckOrdInl)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Inland haben“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 23 Spalten und 34 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „022“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „033“ zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.

Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „022“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.

Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „007“ bis „033“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „006“ versehenen Zeilen,

3.

der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „033“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „007“ versehenen Zeile,

b)

in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „008“ bis „024“, „026“ bis „028“ und „030“ bis „033“ versehenen Zeilen sowie

c)

in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „025“ und „029“ versehenen Zeilen,

4.

in

a)

den mit „005“ und „006“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „023“ versehenen Zeilen,

b)

den mit „007“, „008“, „011“ und „012“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „031“ bis „033“ versehenen Zeilen,

c)

den mit „009“, „010“ und „013“ bis „020“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „032“ und „033“ versehenen Zeilen sowie

d)

den mit „021“ und „022“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „028“ bis „029“ versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Die Felder der mit „005“ bis „022“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „005“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.

3.

Die Felder der mit „011“ und „012“ versehenen Spalten in den mit „003“ bis „005“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Deutsche Bundesbank“ zu überschreiben.

4.

Die Felder der mit „013“ bis „018“ versehenen Spalten in den mit „003“ und „004“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „sonstige Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts überwiegend getragen von“ zu überschreiben.

5.

Die Felder der mit „019“ bis „022“ versehenen Spalten in den mit „003“ bis „005“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Stellen in Deutschland gesamt“ zu überschreiben.

6.

Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in den mit „004“ und „005“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Bund“ zu überschreiben.

7.

Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in den mit „004“ und „005“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Land“ zu überschreiben.

8.

Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in den mit „004“ und „005“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Kommunalebene“ zu überschreiben.

9.

Die Felder der mit „013“ und „014“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bund“ zu überschreiben.

10.

Die Felder der mit „015“ und „016“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Land“ zu überschreiben.

11.

Die Felder der mit „017“ und „018“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Kommunalebene“ zu überschreiben.

12.

Die Felder der mit „005“, „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „017“ und „019“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.

13.

Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „018“ und „020“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

14.

Das Feld der mit „021“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „durchschnittliche Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

15.

Das Feld der mit „022“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „Durchschnittsverzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Inland gesamt“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Baden-Württemberg“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Bayern“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „010“ versehenen Zeile ist mit „davon: Berlin“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „davon: Brandenburg“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „davon: Bremen“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „davon: Hamburg“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „davon: Hessen“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „015“ versehenen Zeile ist mit „davon: Mecklenburg-Vorpommern“ zu überschreiben.

10.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „016“ versehenen Zeile ist mit „davon: Niedersachsen“ zu überschreiben.

11.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „davon: Nordrhein-Westfalen“ zu überschreiben.

12.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „davon: Rheinland-Pfalz“ zu überschreiben.

13.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „019“ versehenen Zeile ist mit „davon: Saarland“ zu überschreiben.

14.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „020“ versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen“ zu überschreiben.

15.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „021“ versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen-Anhalt“ zu überschreiben.

16.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „022“ versehenen Zeile ist mit „davon: Schleswig-Holstein“ zu überschreiben.

17.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „davon: Thüringen“ zu überschreiben.

18.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „024“ versehenen Zeile ist mit „darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente“ zu überschreiben.

19.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „026“ versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung“ zu überschreiben.

20.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen“ zu überschreiben.

21.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „028“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Gewährleistung aus Gründen der Exportkreditförderung“ zu überschreiben.

22.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderung nicht in Euro denominiert“ zu überschreiben.

23.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „031“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner oder Gewährleistungsgeber steht nach Kenntnis der Pfandbriefbank unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen“ zu überschreiben.

24.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „032“ versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.

25.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „033“ versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

26.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „025“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.

27.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner des Exportkredits ist außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig“ zu überschreiben.

Anlage 12 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (ÖpfDckOrdAus)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1659 - 1662)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (ÖpfDckOrdAus)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Ausland haben oder Internationale Organisationen oder Multilaterale Entwicklungsbanken sind“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 9 Spalten und 378 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „008“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „377“ zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.

Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „008“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.

Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „377“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „003“ versehenen Zeilen,

3.

der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „377“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“, „014“, „024“, „034“, „044“, „054“, „064“, „074“, „084“, „094“, „104“, „114“, „124“, „134“, „144“, „154“, „164“, „174“, „184“, „194“, „204“, „214“, „224“, „234“, „244“, „254“, „264“, „274“, „284“, „294“, „304“, „314“, „324“, „334“, „344“, „364“ und „374“ versehenen Zeilen,

b)

in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“ bis „012“, „015“ bis „022“, „025“ bis „032“, „035“ bis „042“, „045“ bis „052“, „055“ bis „062“, „065“ bis „072“, „075“ bis „082“, „085“ bis „092“, „095“ bis „102“, „105“ bis „112“, „115“ bis „122“, „125“ bis „132“, „135“ bis „142“, „145“ bis „152“, „155“ bis „162“, „165“ bis „172“, „175“ bis „182“, „185“ bis „192“, „195“ bis „202“, „205“ bis „212“, „215“ bis „222“, „225“ bis „232“, „235“ bis „242“, „245“ bis „252“, „255“ bis „262“, „265“ bis „272“, „275“ bis „282“, „285“ bis „292“, „295“ bis „302“, „305“ bis „312“, „315“ bis „322“, „325“ bis „332“, „335“ bis „342“, „345“ bis „362“, „365“ bis „372“ und „375“ und „376“ versehenen Zeilen sowie

c)

in der mit „004“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „013“, „023“, „033“, „043“, „053“, „063“, „073“, „083“, „093“, „103“, „113“, „123“, „133“, „143“, „153“, „163“, „173“, „183“, „193“, „203“, „213“, „223“, „233“, „243“, „253“, „263“, „273“, „283“, „293“, „303“, „313“, „323“, „333“, „343“, „363“, „373“ und „377“ versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

3.

Die Felder der mit „008“ versehenen Spalte in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „024“ versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „034“ versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „044“ versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „Griechenland gesamt“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt“ zu überschreiben.

10.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt“ zu überschreiben.

11.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „104“ versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt“ zu überschreiben.

12.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „114“ versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt“ zu überschreiben.

13.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „124“ versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt“ zu überschreiben.

14.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „134“ versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt“ zu überschreiben.

15.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „144“ versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt“ zu überschreiben.

16.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „154“ versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt“ zu überschreiben.

17.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „164“ versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt“ zu überschreiben.

18.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „174“ versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt“ zu überschreiben.

19.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „184“ versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt“ zu überschreiben.

20.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „194“ versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt“ zu überschreiben.

21.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „204“ versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt“ zu überschreiben.

22.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „214“ versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt“ zu überschreiben.

23.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „224“ versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt“ zu überschreiben.

24.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „234“ versehenen Zeile ist mit „Tschechische Republik gesamt“ zu überschreiben.

25.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „244“ versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt“ zu überschreiben.

26.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „254“ versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt“ zu überschreiben.

27.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „264“ versehenen Zeile ist mit „Island gesamt“ zu überschreiben.

28.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „274“ versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein gesamt“ zu überschreiben.

29.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „284“ versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt“ zu überschreiben.

30.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „294“ versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt“ zu überschreiben.

31.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „304“ versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt“ zu überschreiben.

32.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „314“ versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt“ zu überschreiben.

33.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „324“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gesamt“ zu überschreiben.

34.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „334“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten von Amerika gesamt“ zu überschreiben.

35.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „344“ versehenen Zeile ist mit „Multilaterale Entwicklungsbanken nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt“ zu überschreiben.

36.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „364“ versehenen Zeile ist mit „Internationale Organisationen nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt“ zu überschreiben.

37.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „374“ versehenen Zeile ist mit „Europäische Zentralbank“ zu überschreiben.

38.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „005“, „015“, „025“, „035“, „045“, „055“, „065“, „075“, „085“, „095“, „105“, „115“, „125“, „135“, „145“, „155“, „165“, „175“, „185“, „195“, „205“, „215“, „225“, „235“, „245“, „255“, „265“, „275“, „285“, „295“, „305“, „315“, „325“ und „335“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Zentralregierung“ zu überschreiben.

39.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“, „016“, „026“, „036“, „046“, „056“, „066“, „076“, „086“, „096“, „106“, „116“, „126“, „136“, „146“, „156“, „166“, „176“, „186“, „196“, „206“, „216“, „226“, „236“, „246“, „256“, „266“, „276“, „286“, „296“, „306“, „316“, „326“ und „336“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Zentralbank“ zu überschreiben.

40.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“, „017“, „027“, „037“, „047“, „057“, „067“, „077“, „087“, „097“, „107“, „117“, „127“, „137“, „147“, „157“, „167“, „177“, „187“, „197“, „207“, „217“, „227“, „237“, „247“, „257“, „267“, „277“, „287“, „297“, „307“, „317“, „327“ und „337“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Regionalverwaltungen“ zu überschreiben.

41.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“, „018“, „028“, „038“, „048“, „058“, „068“, „078“, „088“, „098“, „108“, „118“, „128“, „138“, „148“, „158“, „168“, „178“, „188“, „198“, „208“, „218“, „228“, „238“, „248“, „258“, „268“, „278“, „288“, „298“, „308“, „318“, „328“ und „338“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: sonstige Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.

42.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „019“, „029“, „039“, „049“, „059“, „069“, „079“, „089“, „099“, „109“, „119“, „129“, „139“, „149“, „159“, „169“, „179“, „189“, „199“, „209“, „219“, „229“, „239“, „249“, „259“, „269“, „279“, „289“, „299“, „309“, „319“, „329“ und „339“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: öffentliche Stellen (ohne Exportkreditversicherer)“ zu überschreiben.

43.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „020“, „030“, „040“, „050“, „060“, „070“, „080“, „090“, „100“, „110“, „120“, „130“, „140“, „150“, „160“, „170“, „180“, „190“, „200“, „210“, „220“, „230“, „240“, „250“, „260“, „270“, „280“, „290“, „300“, „310“, „320“, „330“ und „340“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Exportkreditversicherer“ zu überschreiben.

44.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „021“, „031“, „041“, „051“, „061“, „071“, „081“, „091“, „101“, „111“, „121“, „131“, „141“, „151“, „161“, „171“, „181“, „191“, „201“, „211“, „221“, „231“, „241“, „251“, „261“, „271“, „281“, „291“, „301“, „311“, „321“, „331“, „341“, „361“, „371“ und „375“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen“ zu überschreiben.

45.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „022“, „032“, „042“, „052“, „062“, „072“, „082“, „092“, „102“, „112“, „122“, „132“, „142“, „152“, „162“, „172“, „182“, „192“, „202“, „212“, „222“, „232“, „242“, „252“, „262“, „272“, „282“, „292“, „302“, „312“, „322“, „332“, „342“, „362“, „372“ und „376“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente“ zu überschreiben.

46.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „345“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ zu überschreiben.

47.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „346“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Finanz-Corporation“ zu überschreiben.

48.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „347“ versehenen Zeile ist mit „davon: Interamerikanische Entwicklungsbank“ zu überschreiben.

49.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „348“ versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische Entwicklungsbank“ zu überschreiben.

50.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „349“ versehenen Zeile ist mit „davon: Afrikanische Entwicklungsbank“ zu überschreiben.

51.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „350“ versehenen Zeile ist mit „davon: Entwicklungsbank des Europarates“ zu überschreiben.

52.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „351“ versehenen Zeile ist mit „davon: Nordische Investitionsbank“ zu überschreiben.

53.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „352“ versehenen Zeile ist mit „davon: Karibische Entwicklungsbank“ zu überschreiben.

54.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „353“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ zu überschreiben.

55.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „354“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Investitionsbank“ zu überschreiben.

56.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „355“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer Investitionsfonds“ zu überschreiben.

57.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „356“ versehenen Zeile ist mit „davon: Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur“ zu überschreiben.

58.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „357“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Finanzierungsfazilität für Impfungen“ zu überschreiben.

59.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „358“ versehenen Zeile ist mit „davon: Islamische Entwicklungsbank“ zu überschreiben.

60.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „359“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Entwicklungsorganisation“ zu überschreiben.

61.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „360“ versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank“ zu überschreiben.

62.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „365“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Union und Europäische Atomgemeinschaft“ zu überschreiben.

63.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „366“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationaler Währungsfonds“ zu überschreiben.

64.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „367“ versehenen Zeile ist mit „davon: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich“ zu überschreiben.

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