Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2022-10-04
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 7
Änderungshistorie JSON API
65.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „368“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Finanzstabilitätsfazilität“ zu überschreiben.

66.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „369“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer Stabilisierungsmechanismus“ zu überschreiben.

67.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „370“ versehenen Zeile ist mit „davon: Finanzinstitut nach Artikel 118 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ zu überschreiben.

68.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „023“, „033“, „043“, „053“, „063“, „073“, „083“, „093“, „103“, „113“, „123“, „133“, „143“, „153“, „163“, „173“, „183“, „193“, „203“, „213“, „223“, „233“, „243“, „253“, „263“, „273“, „283“, „293“, „303“, „313“, „323“, „333“, „343“, „363“, „373“ und „377“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.

Anlage 13 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1663 - 1664)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 20 Absatz 2 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 10 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „010“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „009“ zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.

Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „010“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.

Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „009“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „003“ versehenen Zeilen,

3.

der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „009“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“ und „007“ versehenen Zeilen sowie

b)

in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“, „006“, „008“ und „009“ versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deutschland“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro denominiert“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „005“ und „008“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.

3.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „009“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt“ zu überschreiben.

Anlage 14 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1665 - 1667)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „030“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „025“ zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.

Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.

Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „008“ bis „025“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „007“ versehenen Zeilen,

3.

der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „025“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008“, „014“ und „020“ versehenen Zeilen sowie

b)

in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009“ bis „013“, „015“ bis „019“ und „021“ bis „025“ versehenen Zeilen,

4.

die Felder der mit „013“ bis „030“ versehenen Spalten in den mit „012“, „013“, „018“, „019“, „024“ und „025“ versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Die Felder der mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „mit Sitz in“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „004“ bis „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deutschland“ zu überschreiben.

3.

Die Felder der mit „013“ bis „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.

4.

Die Felder der mit „022“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika“ zu überschreiben.

5.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

6.

Die Felder der mit „005“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.

7.

Die Felder der mit „011“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

8.

Die Felder der mit „012“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

9.

Die Felder der mit „013“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

10.

Die Felder der mit „014“ bis „019“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.

11.

Die Felder der mit „020“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

12.

Die Felder der mit „021“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

13.

Die Felder der mit „022“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

14.

Die Felder der mit „023“ bis „028“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.

15.

Die Felder der mit „029“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

16.

Die Felder der mit „030“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschreiben.

17.

Die Felder der mit „005“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.

18.

Die Felder der mit „009“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.

19.

Die Felder der mit „010“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.

20.

Die Felder der mit „014“ bis „017“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.

21.

Die Felder der mit „018“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.

22.

Die Felder der mit „019“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.

23.

Die Felder der mit „023“ bis „026“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.

24.

Die Felder der mit „027“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.

25.

Die Felder der mit „028“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.

26.

Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.

27.

Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.

28.

Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.

29.

Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.

30.

Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.

31.

Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.

32.

Die Felder der mit „005“, „007“, „014“, „016“, „023“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „007“ versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.

33.

Die Felder der mit „006“, „008“, „015“, „017“, „024“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „007“ versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.

3.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.

4.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „017“ und „023“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3“ zu überschreiben.

5.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „018“ und „024“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund“ zu überschreiben.

6.

Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „019“ und „025“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land“ zu überschreiben.

Anlage 15 Meldung: Schiffspfandbriefe – Umlauf (SchUml)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1668 - 1671)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Umlauf (SchUml)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Schiffspfandbriefen“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen.

IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

der Bereich der mit „001“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „103“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „002“, „007“ und „084“ bis „095“ versehenen Zeilen,

b)

in der mit „002“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „006“, „008“, „063“, „081“ und „096“ bis „103“ versehenen Zeilen,

c)

in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „027“, „045“, „064“, „065“, „067“, „069“, „071“, „073“, „075“, „077“, „079“, „082“ und „083“ versehenen Zeilen,

d)

in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „010“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“, „023“, „025“, „028“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“, „043“, „046“, „047“, „049“, „051“, „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen Zeilen sowie

e)

in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“ versehenen Zeilen,

3.

in

a)

der mit „006“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002“ und „007“ bis „103“ versehenen Zeilen,

b)

den mit „007“ bis „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002“ bis „006“ versehenen Zeilen,

c)

den mit „007“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084“ bis „092“ versehenen Zeilen,

d)

den mit „009“ bis „011“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „083“ und „093“ bis „103“ versehenen Zeilen,

e)

der mit „013“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082“ und „103“ versehenen Zeilen sowie

f)

der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007“ bis „083“ und „093“ bis „103“ versehenen Zeilen.

V. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro“ zu überschreiben.

VI. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084“)“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ und „085“)“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „086“)“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „087“)“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „088“)“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „089“)“ zu überschreiben.

10.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „090“)“ zu überschreiben.

11.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „091“)“ zu überschreiben.

12.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden“ zu überschreiben.

13.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG“ zu überschreiben.

14.

Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind“ zu überschreiben.

15.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „S&P“ zu überschreiben.

16.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Moody´s“ zu überschreiben.

17.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings“ zu überschreiben.

18.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur“ zu überschreiben.

19.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe“ zu überschreiben.

20.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe“ zu überschreiben.

21.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)“ zu überschreiben.

22.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.

23.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind“ zu überschreiben.

24.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind“ zu überschreiben.

25.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind“ zu überschreiben.

26.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.

27.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.

28.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind“ zu überschreiben.

29.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind“ zu überschreiben.

30.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro“ zu überschreiben.

31.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.

32.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „045“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.

33.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.

34.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.

35.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.

36.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.

37.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.

38.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.

39.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.

40.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.

41.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.

42.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)“ zu überschreiben.

43.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)“ zu überschreiben.

44.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „028“ und „046“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.

45.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „029“ und „047“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.

46.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „031“ und „049“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.

47.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „033“ und „051“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.

48.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „035“ und „053“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.

49.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „037“ und „055“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.

50.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „039“ und „057“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.

51.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „041“ und „059“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.

52.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „043“ und „061“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.

53.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.

54.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.

Anlage 16 Meldung: Schiffspfandbriefe – Deckung (SchDck)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1672 - 1677)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Deckung (SchDck)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Schiffspfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 106 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „016“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „105“ zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.

Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „008“ bis „016“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.

Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „003“ bis „105“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

der Bereich der mit „001“ bis „007“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „105“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „105“ versehenen Zeilen,

b)

in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „003“ versehenen Zeile,

c)

in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „004“, „024“ bis „027“, „065“ bis „088“ und „097“ versehenen Zeilen,

d)

in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „005“, „011“, „017“, „023“, „028“ bis „031“, „036“, „041“, „046“, „050“, „054“, „059“, „064“, „089“ bis „096“ und „098“ bis „105“ versehenen Zeilen,

e)

in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „012“, „018“, „032“ bis „034“, „037“ bis „039“, „042“ bis „044“, „047“, „048“, „051“, „052“, „055“ bis „057“, „060“ und „063“ versehenen Zeilen,

f)

in der mit „006“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“, „008“, „013“, „014“, „019“, „020“, „035“, „040“, „045“, „049“, „053“, „058“, „061“ und „062“ versehenen Zeilen sowie

g)

in der mit „007“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „010“, „015“, „016“, „021“ und „022“ versehenen Zeilen,

3.

in

a)

der mit „008“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „024“ bis „026“ versehenen Zeilen,

b)

den mit „008“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „066“ bis „085“ versehenen Zeilen,

c)

den mit „010“ bis „012“ und „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004“ bis „065“ und „086“ bis „105“ versehenen Zeilen sowie

d)

den mit „015“ und „016“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „066“ bis „084“, „096“ und „105“ versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamtbetrag in Euro“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „015“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „016“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „024“ versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „025“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.

5.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „026“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.

6.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt“ zu überschreiben.

7.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird“ zu überschreiben.

8.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „066“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.

9.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.

10.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „068“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „066“)“ zu überschreiben.

11.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „067“)“ zu überschreiben.

12.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „070“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066“ und „068“)“ zu überschreiben.

13.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067“ und „069“)“ zu überschreiben.

14.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „072“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066“, „068“ und „070“)“ zu überschreiben.

15.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067“, „069“ und „071“)“ zu überschreiben.

16.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“ und „072“)“ zu überschreiben.

17.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067“, „069“, „071“ und „073“)“ zu überschreiben.

18.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „076“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“ und „074“)“ zu überschreiben.

19.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067“, „069“, „071“, „073“ und „075“)“ zu überschreiben.

20.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „078“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“, „074“ und „076“)“ zu überschreiben.

21.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067“, „069“, „071“, „073“, „075“ und „077“)“ zu überschreiben.

22.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „080“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“ und „078“)“ zu überschreiben.

23.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067“, „069“, „071“, „073“, „075“, „077“ und „079“)“ zu überschreiben.

24.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“)“ zu überschreiben.

25.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067“, „069“, „071“, „073“, „075“, „077“, „079“ und „081“)“ zu überschreiben.

26.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG“ zu überschreiben.

27.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind“ zu überschreiben.

28.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung“ zu überschreiben.

29.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung“ zu überschreiben.

30.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.

31.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.

32.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an Seeschiffen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.

33.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an Binnenschiffen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.

34.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an Schiffsbauwerken besichert“ zu überschreiben.

35.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „darunter: registerpfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.

36.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „028“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG“ zu überschreiben.

37.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.

38.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG“ zu überschreiben.

39.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „031“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.

40.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „036“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.

41.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „041“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG“ zu überschreiben.

42.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „046“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.

43.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „050“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.

44.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG“ zu überschreiben.

45.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „059“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind“ zu überschreiben.

46.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.

47.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

48.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.

49.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.

50.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.

51.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

52.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

53.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.

54.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.

55.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

56.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.

57.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.

58.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.

59.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

60.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.

61.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „104“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.

62.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „105“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.

63.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „012“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Schiffen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.

64.

Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Schiffsbauwerken besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.

65.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „032“ und „037“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG“ zu überschreiben.

66.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „033“ und „038“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

67.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „034“, „039“, „044“, „048“, „052“ und „057“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

68.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „042“ und „055“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

69.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „043“ und „056“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

70.

Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „047“ und „051“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.

71.

Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „060“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu überschreiben.

72.

Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.

73.

Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „007“, „013“ und „019“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 2 PfandBG fallende Deckungswerte“ zu überschreiben.

74.

Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „008“, „014“ und „020“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu überschreiben.

75.

Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „035“, „040“, „045“, „049“, „053“ und „058“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)“ zu überschreiben.

76.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „061“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

77.

Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „062“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

78.

Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

79.

Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschreiben.

Anlage 17 Meldung: Schiffspfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1678 - 1681)

I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.

Name der Pfandbriefbank

2.

BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.

Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.

Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.

Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)“

6.

Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 21 Satz 1 PfandBG, einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte an Schiffen der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten und Schiffsbauwerken in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten“.

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 48 Spalten und 75 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.

In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „047“ zu versehen.

2.

In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „074“ zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.

Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „006“ bis „047“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.

Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „074“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.

das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.

die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „004“ versehenen Zeilen,

3.

der Bereich der mit „002“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „074“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)

in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „005“ versehenen Zeile,

b)

in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „029“ und „052“ versehenen Zeilen,

c)

in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“ bis „014“, „017“ bis „028“, „030“ bis „037“, „040“ bis „051“, „053“ bis „060´ und „063“ bis „074“ versehenen Zeilen sowie

d)

in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „015“, „016“, „038“, „039“, „061“ und „062“ versehenen Zeilen,

4.

in

a)

den mit „006“ bis „047“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „025“ bis „028“, „048“ bis „051“ und „071“ bis „074“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:

aa) in den mit „025“, „048“ und „071“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „046“ versehenen Spalte,

bb) in den mit „026“, „049“ und „072“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „044“ versehenen Spalte,

cc) in den mit „027“, „050“ und „073“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „045“ versehenen Spalte sowie

dd) in den mit „028“, „051“ und „074“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „047“ versehenen Spalte,

b)

den mit „040“ und „041“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018“ bis „024“, „041“ bis „047“ und „064“ bis „070“ versehenen Zeilen sowie

c)

den mit „044“ bis „047“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis „024“, „029“ bis „047“ und „052“ bis „070“ versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.

Die Felder der mit „006“ bis „025“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Seeschiffe“ zu überschreiben.

2.

Die Felder der mit „026“ bis „037“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Binnenschiffe“ zu überschreiben.

3.

Die Felder der mit „038“ und „039“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Schiffe“ zu überschreiben.

4.

Die Felder der mit „040“ und „041“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Schiffsbauwerke“ zu überschreiben.

5.

Die Felder der mit „042“ bis „047“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Schiffe und Schiffsbauwerke“ zu überschreiben.

6.

Die Felder der mit „006“ und „007“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bulker“ zu überschreiben.

7.

Die Felder der mit „008“ und „009“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Container“ zu überschreiben.

8.

Die Felder der mit „010“ und „011“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Mehrzweckfrachter“ zu überschreiben.

9.

Die Felder der mit „012“ und „013“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Öltanker“ zu überschreiben.

10.

Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstige Tanker“ zu überschreiben.

11.

Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Offshore Support Vessels“ zu überschreiben.

12.

Die Felder der mit „018“ und „019“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Kreuzfahrtschiffe“ zu überschreiben.

13.

Die Felder der mit „020“ und „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Fähren“ zu überschreiben.

14.

Die Felder der mit „022“ und „023“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Sonstiges“ zu überschreiben.

15.

Die Felder der mit „024“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Seeschiffe“ zu überschreiben.

16.

Die Felder der mit „026“ und „027“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Frachtschiffe“ zu überschreiben.

17.

Die Felder der mit „028“ und „029“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Tankschiffe“ zu überschreiben.

18.

Die Felder der mit „030“ und „031“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Arbeitsschiffe“ zu überschreiben.

19.

Die Felder der mit „032“ und „033“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Passagierschiffe/Fähren“ zu überschreiben.

20.

Die Felder der mit „034“ und „035“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Sonstiges“ zu überschreiben.

21.

Die Felder der mit „036“ und „037“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Binnenschiffe“ zu überschreiben.

22.

Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „028“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“ und „042“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.

23.

Die Felder der mit „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“, „023“, „025“, „027“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“ und „043“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.

24.

Das Feld der mit „044“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten“ zu überschreiben.

25.

Das Feld der mit „045“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten“ zu überschreiben.

26.

Das Feld der mit „046“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Registerpfandrechte in Euro“ zu überschreiben.

27.

Das Feld der mit „047“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent“ zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.

Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „gesamt“ zu überschreiben.

2.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Deutschland“ zu überschreiben.

3.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.

4.

Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „052“ versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums“ zu überschreiben.

5.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „007“, „030“ und „053“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.

6.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „008“, „031“ und „054“ versehenen Feldern sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG“ zu überschreiben.

7.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „009“, „032“ und „055“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind“ zu überschreiben.

8.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „033“ und „056“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung“ zu überschreiben.

9.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „034“ und „057“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend“ zu überschreiben.

10.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „012“, „035“ und „058“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens“ zu überschreiben.

11.

Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Registerpfandrecht nicht in Euro“ zu überschreiben.

12.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „014“, „037“ und „060“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig“ zu überschreiben.

13.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „040“ und „063“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten“ zu überschreiben.

14.

Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „018“, „041“ und „064“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre zurück“ zu überschreiben.

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