Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Anschluß an den Beitritt des Königreiches Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1986-11-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
Änderungshistorie JSON API

kurze Hosen (ausgenommen Badehosen),

für Frauen oder Mädchen:

- Kostüme:

6204 12 - - aus Baumwolle

- Kombinationen:

6204 22 - - aus Baumwolle

- Jacken:

6204 32 - - aus Baumwolle

- Kleider:

6204 42 - - aus Baumwolle

- Röcke und Hosenröcke:

6204 52 - - aus Baumwolle

- lange Hosen (einschließlich

Kniebundhosen und ähnliche Hosen),

Latzhosen und kurze Hosen:

6204 62 - - aus Baumwolle

6206 Blusen und Hemdblusen, für Frauen

oder Mädchen:

6206 30 - aus Baumwolle

6207 Unterhemden, Slips und andere

Unterhosen, Nachthemden,

Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken,

Hausmäntel und ähnliche Waren, für

Männer oder Knaben:

- andere:

ex 6207 91 - - aus Baumwolle

- Bademäntel und -jacken,

Hausmäntel und ähnliche Waren

6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke,

Slips und andere Unterhosen,

Nachthemden, Schlafanzüge, Negliges,

Bademäntel und -jacken, Hausmäntel

und ähnliche Waren, für Frauen oder

Mädchen:

- andere:

6208 91 - - aus Baumwolle:

6208 91 10 - - - Negliges, Bademäntel und

-jacken, Hausmäntel und

ähnliche Waren

6209 Bekleidung und Bekleidungszubehör,

für Kleinkinder:

ex 6209 20 - aus Baumwolle:

- ausgenommen Unterkleidung und

Bekleidungszubehör

6210 Bekleidung aus Waren der Position

5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907:

ex 6210 20 - andere Bekleidung, von der Art der

in den Unterpositionen 6201 11 bis

6201 19 genannten Waren:

- aus Baumwolle

ex 6210 30 - andere Bekleidung, von der Art der

in den Unterpositionen 6202 11 bis

6202 19 genannten Waren:

- aus Baumwolle

ex 6210 40 - andere Bekleidung für Männer oder

Knaben:

- aus Baumwolle

ex 6210 50 - andere Bekleidung für Frauen oder

Mädchen:

- aus Baumwolle

6211 Trainingsanzüge, Skianzüge,

Badeanzüge und Badehosen; andere

Bekleidung:

- Badeanzüge und Badehosen:

ex 6211 11 - - für Männer oder Knaben:

- aus Baumwolle

ex 6211 12 - - für Frauen oder Mädchen:

- aus Baumwolle

ex 6211 20 - Skianzüge:

- aus Baumwolle

- andere Bekleidung für Männer oder

Knaben:

6211 32 - - aus Baumwolle

- andere Bekleidung für Frauen oder

Mädchen:

6211 42 - - aus Baumwolle

9 6205 Hemden für Männer oder Knaben: 200 kg

6205 20 - aus Baumwolle

6207 Unterhemden, Slips und andere

Unterhosen, Nachthemden,

Schlafanzüge, Bademäntel und

-jacken, Hausmäntel und ähnliche

Waren, für Männer oder Knaben:

- Slips und andere Unterhosen:

6207 11 - - aus Baumwolle

- Nachthemden und Schlafanzüge:

6207 21 - - aus Baumwolle

- andere:

ex 6207 91 - - aus Baumwolle

- Bademäntel und

-jacken, Hausmäntel und

ähnliche Waren

6208 Unterhemden, Unterkleider,

Unterröcke, Slips und andere

Unterhosen, Nachthemden,

Schlafanzüge, Negliges, Bademäntel

und -jacken, Hausmäntel und ähnliche

Waren, für Frauen oder Mädchen:

- Unterkleider und Unterröcke:

6208 19 - - aus anderen Spinnstoffen:

6208 19 10 - - - aus Baumwolle

- Nachthemden und Schlafanzüge:

6208 21 - - aus Baumwolle

- andere:

6208 91 - - aus Baumwolle:

6208 91 90 - - - andere

6209 Bekleidung und Bekleidungszubehör,

für Kleinkinder:

ex 6209 20 - aus Baumwolle:

- ausgenommen Oberkleidung und

Bekleidungszubehör

10 8452 Nähmaschinen, andere als

Fadenheftmaschinen der

Position 8440; Möbel, Sockel und

Deckel, für Nähmaschinen besonders

hergerichtet; Nähmaschinennadeln: 200 Einheiten

8452 10 - Haushaltsnähmaschinen:

- - Steppstichnähmaschinen, deren

Kopf ohne Motor 16 kg oder

weniger oder mit Motor 17 kg

oder weniger wiegt;

Steppstichnähmaschinenköpfe,

die ohne Motor 16 kg oder

weniger oder mit Motor 17 kg

oder weniger wiegen:

8452 10 11 - - - Nähmaschinen mit einem

Stückwert (Gestelle, Tische

und Möbel nicht inbegriffen)

von mehr als 65 ECU

8452 10 19 - - - andere

11 8528 Fernsehempfangsgeräte (einschließlich

Videomonitoren und Videoprojektoren),

auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit

einem Rundfunkempfangsgerät oder mit

einem Ton- oder Bildaufzeichnungs-

oder -wiedergabegerät kombiniert: 100 Einheiten

8528 10 - für mehrfarbiges Bild:

- - andere:

- - - mit eingebauter Bildröhre,

mit einer Diagonale des

Bildschirms von:

8528 10 71 - - - - 42 cm oder weniger

12 8701 Zugmaschinen (ausgenommen

Zugkraftkarren der Position 8709): 10 Einheiten

8701 10 - Einachsschlepper

13 9302 Revolver und Pistolen,

ausgenommen solche der Position

9303 oder 9304 1 000 000 ECU

9303 Andere Feuerwaffen und ähnliche

Geräte, bei denen die

Explosionswirkung einer

Treibladung genutzt wird

(zB Jagd- und Sportgewehre,

Vorderlader, Leuchtpistolen und

andere nur Leuchtraketen

abfeuernde Geräte,

Schreckschußpistolen und -revolver,

Bolzen-Viehtötungsapparate und

Leinenschießgeräte):

9303 10 - Vorderlader

9303 20 - andere Jagd- und Sportgewehre

mit mindestens einem glatten

Lauf

9303 30 - andere Jagd- und Sportgewehre:

- - mit einem Lauf, gezogen:

9303 30 11 - - - für Randfeuerpatronen

ex 9303 30 19 - - - andere:

- ausgenommen solche mit

einem Stückwert von mehr

als 200 ECU

9303 30 90 - - andere

9304 Andere Waffen (zB Feder-, Luft-

und Gasdruckgewehre, -büchsen und

-pistolen und Schlagstöcke),

ausgenommen Waffen der Position 9307

9305 Teile und Zubehör für Waren der

Positionen 9301 bis 9304

14 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen,

Raketen, Patronen und andere

Munition und Geschoße sowie Teile

davon, einschließlich Rehposten,

Jagdschrot und Patronenpfropfen 30 t

ANHANG IV

Portugiesische Ausgangszollsätze (feste Teilbeträge) am

1.

Jänner 1986

```

```

KN Ausgangszollsätze

Code Warenbezeichnung (feste Teilbeträge)

%

```

```

0403 Buttermilch, saure Milch und

saurer Rahm, Joghurt, Kefir und

andere fermentierte oder gesäuerte

Milch (einschließlich Rahm), auch

eingedickt oder aromatisiert, auch

mit Zusatz von Zucker, anderen

Süßmitteln, Früchten oder Kakao:

0403 10 - Joghurt:

- - aromatisiert oder mit Zusatz

von Früchten oder Kakao:

- - - in Pulverform, granuliert

oder in anderer fester Form,

mit einem Milchfettgehalt von:

0403 10 51 - - - - 1,5 GHT oder weniger:

- Kakao enthaltend ........ 11

- andere .................. 0

0403 10 53 - - - - mehr als 1,5 bis 27 GHT:

- Kakao enthaltend:

- 26 GHT oder mehr ...... 0

- andere ................ 11

- andere .................. 0

0403 10 59 - - - - mehr als 27 GHT ........... 0

- - - andere, mit einem

Milchfettgehalt von:

0403 10 91 - - - - 3 GHT oder weniger:

- Kakao enthaltend ........ 11

- andere .................. 0

0403 10 93 - - - - mehr als 3 bis 6 GHT:

- Kakao enthaltend ........ 11

- andere .................. 0

0403 90 99 - - - - mehr als 6 GHT:

- Kakao enthaltend

- 26 GHT oder mehr ........ 0

- andere .................. 11

- andere .................... 0

040390 - andere:

- - aromatisiert oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao:

- - - in Pulverform, granuliert oder

in anderer fester Form, mit

einem Milchfettgehalt von:

0403 90 71 - - - - weniger als 1,5 GHT:

- Kakao enthaltend ........ 11

- andere .................. 0

0403 90 73 - - - - mehr als 1,5 bis 27 GHT:

- Kakao enthaltend:

- 26 GHT oder mehr ...... 0

- andere ................ 11

- andere .................. 0

0403 90 79 - - - - mehr als 27 GHT ........... 0

- - - andere, mit einem

Milchfettgehalt von:

ex 0403 90 91 - - - - 3 GHT oder weniger:

- Kakao enthaltend ........ 11

- andere:

- in Form von Getränken .. 0

- andere, ausgenommen solche,

die kein Milchfett, keine

Saccharose und keine Stärke

enthalten oder mit einem

Gehalt an Milchfett von

weniger als 1,5 GHT, an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

5 GHT oder an Stärke von

weniger als 5 GHT ...... 11

0403 90 93 - - - - mehr als 3 bis 6 GHT:

- Kakao enthaltend ........ 11

- andere:

- in Form von Getränken 0

- andere ................ 11

0403 90 99 - - - - mehr als 6 GHT:

- Kakao enthaltend:

- 26 GHT oder mehr ...... 0

- andere ................ 11

- andere:

- in Form von Getränken 0

- andere ................ 11

0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf

gekocht, gefroren:

0710 40 - Zuckermais ...................... 0

0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht

(zB durch Schwefeldioxid oder in

Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid

oder andere vorläufig konservierend

wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum

unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

0711 90 - anderes Gemüse; Mischungen von

Gemüsen:

- - Gemüse:

0711 90 30 - - - Zuckermais .................. 0

1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt

(einschließlich weiße Schokolade):

1704 10 - Kaugummi (Chewing-gum), auch mit

Zucker überzogen:

1704 10 11 - - mit einem Gehalt an Saccharose

und 19 (einschließlich Invertzucker als

Saccharose berechnet) von weniger

als 60 GHT .................... 55,42

1704 10 91 - - mit einem Gehalt an Saccharose

und 99 (einschließlich Invertzucker als

Saccharose berechnet) von 60 GHT

oder mehr ...................... 54,31

1704 90 - andere:

1704 90 30 - - weiße Schokolade ............... 54,08

1704 90 51 - - andere .........................

bis 99 35

1806 Schokolade und andere kakaohaltige

Lebensmittelzubereitungen:

1806 10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßmitteln ......... 14

1806 20 - andere Zubereitungen in Blöcken

oder Stangen mit einem Gewicht

von mehr als 2 kg oder flüssig,

pastenförmig, als Pulver, Granulat

oder in ähnlicher Form, in

Behältnissen oder unmittelbaren

Umschließungen mit einem Inhalt

von mehr als 2 kg:

1806 20 10 - - mit einem Gehalt an Kakaobutter

von 31 GHT oder mehr oder mit

einem Gesamtinhalt an Kakaobutter

und Milchfett von 31 GHT oder

mehr:

- kein Milchfett enthaltend oder

mit einem Gehalt an Milchfett

von weniger als 1,5 GHT und mit

einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

weniger als 50 GHT .......... 1,44

- andere:

- mit einem Milchfettgehalt

von 26 GHT oder mehr ...... 0

- andere .................... 14

1806 20 30 - - mit einem Gesamtinhalt an

Kakaobutter und Milchfett von

25 GHT oder mehr, jedoch weniger

als 31 GHT:

- kein Milchfett enthaltend oder

mit einem Gehalt an Milchfett

von weniger als 1,5 GHT und

mit einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

weniger als 50 GHT .......... 1,44

- andere:

- mit einem Milchfettgehalt

von 26 GHT oder mehr ...... 0

- andere..................... 14

- - andere:

1806 20 50 - - - mit einem Gehalt an Kakaobutter

von 18 GHT oder mehr:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT und mit einem Gehalt

an Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

50 GHT .................... 1,44

- andere:

- mit einem Milchfettgehalt

von 26 GHT oder mehr .... 0

- andere .................. 14

1806 20 70 - - - „chocolate-milk-crumb“

genannte Zubereitungen:

- mit einem Milchfettgehalt

von 26 GHT oder mehr ...... 0

- andere .................... 14

1806 20 90 - - - andere:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT und mit einem Gehalt

an Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

50 GHT .................... 1,44

- andere:

- mit einem Milchfettgehalt

von 26 GHT oder mehr .... 0

- andere .................. 14

- andere, in Form von Tafeln, Stangen

oder Riegeln:

1806 31 00 - - gefüllt:

- kein Milchfett enthaltend oder

mit einem Gehalt an Milchfett

von weniger als 1,5 GHT und mit

einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

weniger als 50 GHT .......... 1,44

- andere ...................... 14

1806 32 10 - - nicht gefüllt:

und 90 - kein Milchfett enthaltend oder

mit einem Gehalt an Milchfett

von weniger als 1,5 GHT und

mit einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

weniger als 50 GHT .......... 1,44

- andere ...................... 14

1806 90 - andere:

- - Schokolade und

Schokoladeerzeugnisse:

- - - Pralinen, auch gefüllt:

1806 90 11 - - - - alkoholhaltig:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT und mit einem Gehalt

an Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

50 GHT .................. 1,44

- andere .................. 14

1806 90 19 - - - - andere:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT und mit einem Gehalt

an Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

50 GHT .................. 1,44

- andere .................. 14

- - - andere:

1806 90 31 - - - - gefüllt:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT und mit einem Gehalt

an Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

50 GHT .................. 1,44

- andere .................. 14

1806 90 39 - - - - nicht gefüllt:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT und mit einem Gehalt

an Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

50 GHT .................. 1,44

- andere .................. 14

1806 90 50 - - kakaohaltige Zuckerwaren und

entsprechende kakaohaltige

Zubereitungen auf der Grundlage

von Zuckeraustauschstoffen:

- kein Milchfett enthaltend oder

mit einem Gehalt an Milchfett

von weniger als 1,5 GHT und

mit einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

weniger als 50 GHT .......... 1,44

- andere ...................... 14

1806 90 60 - - kakaohaltige Brotaufstriche:

- mit einem Milchfettgehalt von

26 GHT oder mehr ............ 0

- andere ...................... 14

1806 90 70 - - kakaohaltige Zubereitungen zum

Herstellen von Getränken:

- mit einem Milchfettgehalt von

26 GHT oder mehr .............. 0

- andere ........................ 14

1806 90 90 - - andere:

- mit einem Milchfettgehalt von

26 GHT oder mehr ............ 0

- andere ...................... 14

1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen

aus Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakaopulver

oder mit einem Gehalt an Kakaopulver

von weniger als 50 GHT, anderweit weder

genannt noch inbegriffen;

Lebensmittelzubereitungen aus Waren

der Position 0401 bis 0404, ohne Gehalt

an Kakaopulver oder mit einem Gehalt

an Kakaopulver von weniger als 10 GHT,

anderweit weder genannt noch inbegriffen:

1901 10 - Zubereitungen zur Ernährung von

Kindern, in Aufmachungen für den

Einzelverkauf:

- Kakao enthaltend .............. 11

- auf der Grundlage von Mehl,

Grieß oder Stärke, auch Milchfett

enthaltend .................... 11

- zubereitetes Milchpulver ...... 0

- andere:

- kein Milchfett enthaltend oder

mit einem Gehalt an Milchfett

von weniger als 1,5 GHT:

- keine Saccharose enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

5 GHT und mit einem Gehalt

an Stärke von 5 GHT oder

mehr ...................... 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 5 GHT oder

mehr, jedoch weniger als

50 GHT .................... 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 50 GHT oder

mehr ...................... 35

- andere ...................... 35

1901 20 00 - Mischungen und Teig, zum Herstellen

von Backwaren der Position 1905 12

1901 90 11 - andere:

und 19 - - Malzextrakt ................... 11

1901 90 90 - - andere:

- Kakao enthaltend ............ 11

- Malzextrakt enthaltend und mit

einem Gesamtgehalt an

reduzierenden Zuckern (als

Maltose berechnet) von 30 GHT

oder mehr ................... 11

- auf der Grundlage von Mehl,

Grieß oder Stärke, auch

Milchfett enthaltend ........ 11

- zubereitetes Milchpulver .... 0

- andere:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT:

- keine Saccharose enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

5 GHT und mit einem Gehalt

an Stärke von 5 GHT oder

mehr .................... 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 5 GHT oder

mehr, jedoch weniger als

50 GHT .................. 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 50 GHT oder

mehr .................... 35

- andere .................... 35

1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt

(mit Fleisch oder anderen Stoffen)

oder in anderer Weise zubereitet,

zB Spaghetti, Makkaroni, Nudeln,

Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni;

Couscous:

- Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt

noch in anderer Weise zubereitet:

1902 11 - - Eier enthaltend ............... 35

1902 19 - - andere ........................ 35

1902 20 - Teigwaren, gefüllt (auch gekocht

oder in anderer Weise zubereitet):

1902 20 91 - - andere ........................ 35

und 99

1902 30 - andere Teigwaren ................ 35

1902 40 - Couscous ........................ 35

1903 Tapiokasago und Sago aus anderen

Stärken, in Form von Flocken,

Graupen, Perlen, Krümeln und

dergleichen ....................... 0

1904 Lebensmitttel, durch Aufblähen oder

Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen hergestellt

(zB Corn Flakes); Getreidekörner,

ausgenommen Mais, vorgekocht oder

in anderer Weise zubereitet:

1904 10 - Lebensmittel, durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen hergestellt:

1904 10 10 - - auf der Grundlage von Mais .... 11

1904 10 30 - - auf der Grundlage von Reis:

- Kakao enthaltend ............ 11

- andere ...................... 0

1904 10 90 - - andere:

- Kakao enthaltend ............ 11

- andere ...................... 0

1904 90 - andere:

1904 90 10 - - Reis:

- Kakao enthaltend:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

26 GHT .................... 11

- andere .................... 0

- andere ...................... 11

1904 90 90 - - andere:

- Kakao enthaltend:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

26 GHT .................... 11

- andere .................... 0

- andere:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT und mit einem Gehalt

an Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

5 GHT und mit einem Gehalt an

Stärke von 32 GHT oder mehr 11

- andere ...................... 0

1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien,

leere Oblatenkapseln von der für

Arzneiwaren verwendeten Art,

Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter

aus Mehl oder Stärke und ähnliche

Waren:

1905 10 - Knäckebrot ...................... 0

1905 20 - Leb- und Honigkuchen und ähnliche

Waren:

1905 20 10 - - mit einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

weniger als 30 GHT ............ 57,93

1905 20 30 - - mit einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

30 GHT oder mehr, jedoch weniger

als 50 GHT .................... 56,85

1905 20 90 - - mit einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker als

Saccharose berechnet) von 50 GHT

oder mehr ..................... 52,09

1905 30 - Kekse und ähnliches Kleingebäck,

gesüßt; Waffeln ................. 35

1905 40 00 - Zwieback, geröstetes Brot und

ähnliche geröstete Waren:

- ohne Zusatz von Zucker, Honig,

Eiern, Fett, Käse oder Früchten,

mit einem Gehalt an Stärke von

50 GHT oder mehr .............. 0

- andere ........................ 35

1905 90 - andere:

1905 90 10 - - ungesäuertes Brot (Matzen) .... 0

1905 90 20 - - Hostien, leere Oblatenkapseln

der für Arzneiwaren verwendeten

Art, Siegeloblaten, getrocknete

Teigblätter aus Mehl oder Stärke

und ähnliche Waren ............ 0

- - andere:

1905 90 30 - - - Brot ohne Zusatz von Honig,

Eiern, Käse oder Früchten,

auch mit einem Gehalt an Zucker

oder Fett - bezogen auf den

Trockenstoff - von jeweils

5 GHT oder weniger .......... 0

1905 90 40 - - - Waffeln mit einem Wassergehalt

von mehr als 10 GHT ......... 35

1905 50 - - - Kekse und ähnliches Kleingebäck;

extrudierte und expandierte

Erzeugnisse, gesalzen oder

aromatisiert ................ 35

- - - andere:

1905 90 60 - - - - gesüßt .................... 35

1905 90 90 - - - - andere .................... 35

2001 Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig zubereitet

oder haltbar gemacht:

2001 90 - andere:

2001 90 30 - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata) ................... 0

2004 Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet

oder haltbar gemacht, gefroren:

2004 10 - Kartoffeln:

- - andere:

2004 10 91 - - - in Form von Mehl, Grieß oder

Flocken ..................... 12

2004 90 - anderes Gemüse und Mischungen von

Gemüsen:

2004 90 10 - - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata) ................... 0

2005 Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet

oder haltbar gemacht, nicht gefroren:

2005 20 - Kartoffeln:

2005 20 10 - - in Form von Mehl, Grieß oder

Flocken ....................... 12

2005 80 00 - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata) ..................... 0

2008 Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer Weise

zubereitet oder haltbar gemacht,

auch mit Zusatz von Zucker, anderen

Süßmitteln oder Alkohol, anderweit

weder genannt noch inbegriffen:

- andere, einschließlich Mischungen,

ausgenommen der Unterposition

2008 19:

2008 99 - - andere:

- - - ohne Zusatz von Alkohol:

- - - - ohne Zusatz von Zucker:

2008 99 85 - - - - - Mais, ausgenommen

Zuckermais (Zea mays var.

saccharata) ............. 0

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate

aus Kaffee, Tee oder Mate und

Zubereitungen auf der Grundlage

dieser Waren oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

Zichorien und andere geröstete

Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen

und Konzentrate hieraus:

2101 10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate

aus Kaffee und Zubereitungen auf

der Grundlage dieser Auszüge,

Essenzen und Konzentrate oder auf

der Grundlage von Kaffee:

- - Zubereitungen:

2101 10 99 - - - andere:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT, mit einem Gehalt

an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet)

von 5 GHT oder mehr jedoch

weniger als 30 GHT und keine

Stärke enthaltend oder mit

einem Gehalt an Stärke von

weniger als 5 GHT ......... 11

- andere .................... 35

2101 20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate

aus Tee oder Mate und Zubereitungen

auf der Grundlage dieser Auszüge,

Essenzen und Konzentrate oder auf

der Grundlage von Tee oder Mate:

2101 20 90 - - andere:

- kein Milchfett enthaltend oder

mit einem Gehalt an Milchfett

von weniger als 1,5 GHT, mit

einem Gehalt an Saccharose

(einschließlich Invertzucker

als Saccharose berechnet) von

5 GHT oder mehr jedoch

weniger als 30 GHT und keine

Stärke enthaltend oder mit

einem Gehalt an Stärke von

weniger als 5 GHT ........... 11

- andere ...................... 35

2101 30 - geröstete Zichorienwurzeln und

andere geröstete Kaffeemittel

sowie Auszüge, Essenzen und

Konzentrate hieraus:

- - geröstete Zichorienwurzeln und

andere geröstete Kaffeemittel:

2101 30 19 - - - andere ...................... 11

- - Auszüge, Essenzen und Konzentrate

aus gerösteten Zichorienwurzeln

oder aus anderen gerösteten

Kaffeemitteln:

2101 30 99 - - - andere ...................... 0

2102 Hefen (lebend oder nicht lebend);

andere Einzellermikroorganismen,

nicht lebend (ausgenommen Vaccine

der Position 3002); zubereitete

Backtriebmittel in Pulverform:

2102 10 - Hefen, lebend:

- - Backhefen:

2102 10 31 - - - getrocknet .................. 0

2102 10 39 - - - andere ...................... 4,18

2105 Speiseeis, auch kakaohaltig ....... 0

2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit

weder genannt noch inbegriffen:

2106 10 - Eiweißkonzentrate und texturierte

Eiweißstoffe:

2106 10 90 - - andere:

- zubereitetes Milchpulver, mit

einem Milchfettgehalt von

weniger als 1,5 GHT und mit

einem Gehalt an Milcheiweiß

(Gehalt an Nitrat x 6,38) von

40 GHT oder mehr ............ 0

- andere:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT:

- keine Saccharose enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger

als 5 GHT und mit einem

Gehalt an Stärke von 5 GHT

oder mehr ............... 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 5 GHT oder

mehr jedoch weniger als

50 GHT .................. 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 50 GHT oder

mehr .................... 35

- andere .................... 35

2106 90 - andere:

2106 90 10 - - „Käsefondue“ genannte

Zubereitungen ................. 0

- - andere:

2106 90 99 - - - andere:

- kein Milchfett enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Milchfett von weniger als

1,5 GHT:

- keine Saccharose enthaltend

oder mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von weniger als

5 GHT und mit einem Gehalt

an Stärke von 5 GHT oder

mehr .................... 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 5 GHT oder

mehr jedoch weniger als

50 GHT .................. 11

- mit einem Gehalt an

Saccharose (einschließlich

Invertzucker als Saccharose

berechnet) von 50 GHT oder

mehr .................... 35

- andere .................... 35

2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser

und kohlensäurehaltiges Wasser, mit

Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln

oder Aromastoffen, und

nichtalkoholhaltige Getränke,

ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte

der Position 2009:

2202 90 - andere:

2202 90 91 - - andere ........................ 0

bis 99

2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

- andere mehrwertige Alkohole:

2905 43 - - Mannitol ...................... 0

2905 44 - - D-Glucitol (Sorbit) ........... 0

3505 Dextrine und andere modifizierte

Stärken (zB Quellstärke oder

veresterte Stärke); Leime auf der

Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken:

3505 10 - Dextrine und andere modifizierte

Stärken:

3505 10 10 - - Dextrine ...................... 0

- - andere modifizierte Stärken:

3505 10 90 - - - andere ...................... 0

3505 20 - Leime:

3505 20 10 - - mit einem Gehalt an Stärken,

Dextrinen oder anderen

modifizierten Stärken von

weniger als 25 GHT:

- Klebstoffe aus Stärke ....... 12

- andere ...................... 0

3505 20 30 - - mit einem Gehalt an Stärken,

Dextrinen oder anderen

modifizierten Stärken von

25 GHT oder mehr, jedoch

weniger als 55 GHT:

- Klebstoffe aus Stärke ........ 12

- andere ....................... 0

3505 20 50 - - mit einem Gehalt an Stärken,

Dextrinen oder anderen

modifizierten Stärken von

55 GHT oder mehr jedoch weniger

als 80 GHT:

- Klebstoffe aus Stärke ..... 12

- andere .................... 0

3505 20 90 - - mit einem Gehalt an Stärken,

Dextrinen oder anderen

modifizierten Stärken von

80 GHT oder mehr:

- Klebstoffe aus Stärke ..... 12

- andere .................... 0

3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel,

Beschleuniger zum Färben oder

Fixieren von Farbstoffen und

andere Erzeugnisse und Zubereitungen

(zB zubereitete Schlichtemittel und

Zubereitungen zum Beizen), von der

in der Textilindustrie,

Papierindustrie, Lederindustrie

oder ähnlichen Industrien

verwendeten Art, anderweit weder

genannt noch inbegriffen:

3809 10 - auf der Grundlage von Stärke oder

Stärkederivaten ................. 0

3823 Zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder -kerne;

chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen

Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich

Mischungen von Naturprodukten),

anderweit weder genannt noch

inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder

verwandter Industrien, anderweit

weder genannt noch inbegriffen:

3823 60 - Sorbit, ausgenommen Waren der

Unterposition 2905 44 ........... 0

ANHANG V

PORTUGIESISCHE AUSGANGSZOLLSÄTZE FÜR BESTIMMTE WAREN

Die Ausgangszollsätze, auf deren Grundlage die Portugiesische Republik die in Artikel 9 vorgesehenen aufeinanderfolgenden Herabsetzungen für die nachstehenden Waren vornimmt, sind bei jeder dieser Waren angegeben:

```

```

KN

Code Warenbezeichnung Ausgangszollsätze

(%)

```

```

3402 Organische grenzflächenaktive

Stoffe (ausgenommen Seifen);

grenzflächenaktive Zubereitungen,

zubereitete Waschmittel

(einschließlich zubereitete

Waschhilfsmittel) und zubereitete

Reinigungsmittel, auch Seife

enthaltend, ausgenommen solche

der Position 3401:

- organische grenzflächenaktive

Stoffe, auch in Aufmachungen für

den Einzelverkauf:

ex 3402 11 - - anionisch wirkend:

- Natrium- und Dodecan-1-ylsulfat 20

- Triäthanolaminsulfat und

Dodecan-1-ylsulfat .......... 20

- Sulfonsäure,

Natriumalkylbenzolsulfonat und

Ammoniumalkylbenzolsulfonat 20

3402 20 - Zubereitungen in Aufmachung für

den Einzelverkauf:

ex 3402 20 10 - - grenzflächenaktive Zubereitungen:

- Gemische und Zubereitungen

aus Natriumsulfat, Dodecan-

1-ylsulfat und

Triäthanolaminsulfat ........ 20

3402 90 - andere:

ex 3402 90 10 - - grenzflächenaktive Zubereitungen:

- Gemische und Zubereitungen

aus Natriumsulfat, Dodecan-

1-ylsulfat und

Triäthanolaminsulfat ........ 20

3823 Zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder -kerne;

chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen

Industrie oder verwandter Industrien

(einschließlich Mischungen von

Naturprodukten), anderweit weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände

der chemischen Industrie oder

verwandter Industrien, anderweit

weder genannt noch inbegriffen:

ex 3823 10 - zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder -kerne:

- Kernbindemittel für Gießereien

auf der Grundlage von

Kunstharzen ................... 20

3823 90 - andere:

- - andere:

ex 3823 90 81 - - - Kesselsteinentfernungsmittel

und dergleichen:

- für Heizkessel und zur

Kühlwasserbehandlung in der

Industrie ................. 20

ex 3823 90 93 - - - Hilfsmittel von der in der

Gießereiindustrie verwendeten

Art (ausgenommen Waren der

Unterposition 3823 10):

- feuerfeste Beschichtungen

der Art, wie sie in

Gießereien zur Verbesserung

der Oberflächenbeschaffenheit

von Gußstücken verwendet

werden .................... 20

3904 Polymere des Vinylchlorids oder

anderer halogenierter Olefine, in

Primärformen:

ex 3904 10 - Polyvinylchlorid, nicht mit anderen

Stoffen gemischt:

- in Mikrosuspensionen .......... 20

ex 3904 30 - Vinylchlorid-Vinylacetat

-Copolymere:

- Zubereitungen für das Pressen

von Schallplatten ............ 20

3907 Polyacetale, andere Polyether und

Epoxidharze, in Primärformen;

Polycarbonate, Alkydharze,

Allylpolyester und andere Polyester,

in Primärformen:

ex 3907 30 - Epoxidharze:

- in Pulverform, mit Zusatzstoffen

oder Pigmenten, für Beschichtungen

oder Lackierungen unter

Hitzeeinwirkung ............... 20

ex 3907 60 - Polyethylenterephthalat:

- gesättigte Polyethylenteraphthalate,

ausgenommen schwarze Polymere,

in Formen im Sinne der Vorschrift

6a) und b) zu diesem Kapitel, in

Zubereitungen für die Gußformerei

oder das Strangpressen ........ 20

- andere Polyester:

ex 3907 99 - - andere:

- in Pulverform, mit Zusatzstoffen

oder Pigmenten, für Beschichtungen

oder Lackierungen unter

Hitzeeinwirkung ............. 20

3909 Aminoharze, Phenolharze und

Polyurethane, in Primärformen:

ex 3909 10 - Harnstoffharze; Thioharnstoffharze:

- Harnstoffharze, mit Furfuryalkohol

modifiziert, in veresterten

Lösungen, zum Gebrauch in

Gießereien .................... 20

4006 Andere Formen (zB Stäbe, Stangen,

Rohre, Profile) und Waren (zB

Scheiben, Ringe), aus

nichtvulkanisiertem Kautschuk:

ex 4006 90 - andere:

- Flicken für die Reparatur von

Luftkammern oder Reifen ....... 20

ex 4007 Fäden und Kordeln, aus vulkanisiertem

Kautschuk:

- Fäden, nicht überzogen, mit rundem

Querschnitt ..................... 20

5503 Synthetische Spinnfasern, weder

gekrempelt noch gekämmt noch anders

für die Spinnerei bearbeitet:

ex 5503 20 - aus Polyestern:

- mit einer Länge von mindestens

65 mm und einer Festigkeit von

mehr als 53 cN/tex ............ 16

5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen,

überzogen oder mit Lagen versehen:

ex 5603 00 10 - bestrichen oder überzogen:

- Vliesstoffe als Meterware oder

nur quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten, beflockt ....... 10

- Vliesstoffe als Meterware oder

nur quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten, mit einem Gewicht

von mindestens 17 g/m2 und

höchstens 80 g/m2 ............. 20

- andere, mit einem Quadratmetergewicht

von:

ex 5603 00 91 - - 25 g oder weniger:

- Vliesstoffe als Meterware

oder nur quadratisch oder

rechteckig zugeschnitten, mit

einem Gewicht von mindestens

17 g/m2 ..................... 20

ex 5603 00 93 - - mehr als 25 g bis 70 g:

- Vliesstoffe als Meterware oder

nur quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten ............... 20

ex 5603 00 95 - - mehr als 70 g bis 150 g:

- Vliesstoffe als Meterware oder

nur quadratisch oder

rechteckig zugeschnitten, mit

einem Gewicht von höchstens

80 g/m2 ..................... 20

5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt,

bestrichen, überzogen oder mit Lagen

aus Kunststoff versehen, andere als

solche der Position 5902:

5903 10 - mit Polyvinylchlorid:

ex 5903 10 90 - - bestrichen, überzogen oder mit

Lagen versehen:

- beflockt .................... 10

5903 90 - andere:

- bestrichen, überzogen oder mit

Lagen versehen:

ex 5903 90 99 - - - andere:

andere als solche, bei denen

der Spinnstoff die Bestreichung

darstellt, mit

Zellulosederivaten oder

anderen Kunststoffen beflockt 10

5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen:

- andere:

ex 5905 00 70 - - aus Chemiefasern:

- Vliesstoff als Meterware oder

nur quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten, beflockt ..... 10

- Vliesstoffe als Meterware oder

nur quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten, mit einem

Gewicht von mindestens 17 g/cm2

und höchstens 80 g/cm2, nicht

beflockt .................... 20

ex 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen

oder überzogen; bemalte Gewebe für

Theaterdekorationen, Atelierhintergründe

oder dergleichen:

- beflockt ........................ 10

7005 Feuerpoliertes Glas („Float-glass“ )

und auf einer oder beiden Seiten

geschliffenes oder poliertes Glas, in

Platten oder Tafeln, auch mit

absorbierender oder reflektierender

Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet:

7005 10 - nicht mit Drahteinlagen oder

dergleichen verstärkt, mit

absorbierender oder reflektierender

Schicht:

ex 7005 10 10 - - sog. Gartenglas:

- Floatglas, ausgenommen einfach

mattgeschliffenes Glas, mit

einer Dicke von mehr als 2 mm

bis 10 mm inbegriffen ....... 16

- - andere, mit einer Dicke von:

ex 7005 10 31 - - - 2,5 mm oder weniger:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas, mit einer Dicke von

mehr als 2 mm ............. 16

ex 7005 10 33 - - - mehr als 2,5 mm bis 3,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas ...................... 16

ex 7005 10 35 - - - mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas ...................... 16

ex 7005 10 091 - - - mehr als 4,5 mm bis 5,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas ..................... 16

ex 7005 10 93 - - - mehr als 5,5 mm bis 7 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas

ex 7005 10 95 - - - mehr als 7 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas, mit einer Dicke von

10 mm oder weniger ........ 16

- anderes, nicht mit Drahteinlagen

oder dergleichen verstärkt:

7005 21 - - in der Masse gefärbt,

undurchsichtig, überfangen oder

nur geschliffen:

ex 7005 21 10 - - - mit einer Dicke von 2,5 mm

oder weniger:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas, mit einer Dicke von

mehr als 2 mm ............. 16

ex 7005 21 20 - - - mit einer Dicke von mehr als

2,5 mm bis 3,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas ...................... 16

ex 7005 21 30 - - - mit einer Dicke von mehr als

3,5 mm bis 4,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas ...................... 16

ex 7005 21 40 - - - mit einer Dicke von mehr als

4,5 mm bis 5,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas ...................... 16

ex 7005 21 50 - - - mit einer Dicke von mehr als

5,5 mm bis 7 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas ...................... 16

ex 7005 21 90 - - - mit einer Dicke von mehr als

7 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas, mit einer Dicke von

10 mm oder weniger ........ 16

7005 29 - - andere:

ex 7005 29 10 - - - sog. Gartenglas:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas, mit einer Dicke von

2 mm bis 10 mm inbegriffen 16

- - - andere, mit einer Dicke von:

ex 7005 29 31 - - - - 2,5 mm oder weniger:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas, mit einer Dicke von

mehr als 2 mm ........... 16

ex 7005 29 33 - - - - mehr als 2,5 mm bis 3,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas .................... 16

ex 7005 29 35 - - - - mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas .................... 16

ex 7005 29 91 - - - - mehr als 4,5 mm bis 5,5 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas .................... 16

ex 7005 29 93 - - - - mehr als 5,5 mm bis 7 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas .................... 16

ex 7005 29 95 - - - - mehr als 7 mm:

- Floatglas, ausgenommen

einfach mattgeschliffenes

Glas, mit einer Dicke von

10 mm oder weniger ...... 16

7007 Vorgespanntes Einschichten-

Sicherheitsglas und Mehrschichten-

Sicherheitsglas (Verbundglas):

- Mehrschichten-Sicherheitsglas

(Verbundglas):

7007 21 - - in Abmessungen und Formen von der in

Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen,

Wasserfahrzeugen oder anderen

Fahrzeugen verwendeten Art:

- andere:

7007 21 91 - - - - in Abmessungen und Formen

von der in Kraftfahrzeugen

verwendeten Art ........... 20

ex 7007 21 99 - - - - andere:

- für Boote ............... 20

7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch,

in der Küche, bei der Toilette, im

Büro, zur Innenausstattung oder zu

ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren

der Position 7010 oder 7018):

- Trinkgläser, ausgenommen Waren

aus Glaskeramik:

7013 29 - - andere:

- - - andere:

- - - - mechanisch gefertigt:

ex 7013 29 99 - - - - - andere:

- aus Natriumglas ....... 10

- Glaswaren zur Verwendung bei Tisch

(ausgenommen Trinkgläser) oder in

der Küche, ausgenommen Waren aus

Glaskeramik:

7013 39 - - andere:

- - - andere Glaswaren:

ex 7013 39 99 - - - - mechanisch gefertigt:

- aus Natriumglas ......... 10

- andere Glaswaren:

7013 99 - - andere:

ex 7013 99 90 - - - mechanisch gefertigt:

- aus Natriumglas, ausgenommen

Glaswaren aus

Sicherheitsglas ........... 10

7324 Sanitär-, Hygiene- oder

Toilettenartikel und Teile davon,

aus Eisen oder Stahl:

- Badewannen:

ex 7324 29 - - andere:

- aus Stahl- oder Eisenblech

mit einer Dicke von 3 mm oder

weniger, emailliert ......... 20

7408 Draht aus Kupfer:

- aus raffiniertem Kupfer:

ex 7408 11 - - mit einer größten

Querschnittabmessung von mehr

als 6 mm:

- Draht mit rundem

Querschnitt ................. 20

7408 19 - - andere:

ex 7408 19 10 - - - mit einer größten

Querschnittabmessung von mehr

als 0,5 mm:

- Draht mit rundem

Querschnitt ............... 20

ex 7408 19 90 - - - mit einer größten

Querschnittabmessung von

0,5 mm oder weniger:

- Draht mit rundem

Querschnitt ............... 20

8301 Vorhängeschlösser, Schlösser und

Sicherheitsriegel (zum Schließen mit

Schlüssel, als Kombinationsschlösser

oder als elektrische Schlösser), aus

unedlen Metallen; Verschlüsse und

Verschlußbügel, mit Schloß, aus

unedlen Metallen; Schlüssel für

diese Waren, aus unedlen Metallen:

ex 8301 60 - Teile:

- Schloßkästen, Zylinder und

Federn, Mitnehmer und Nocken,

durch Sintern hergestellt ..... 20

8413 Flüssigkeitspumpen, auch mit

Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für

Flüssigkeiten:

8413 70 - andere Kreiselpumpen:

- - andere:

- - - Tauchmotorpumpen:

ex 8413 7O 21 - - - einstufig:

- ausgenommen Dosierpumpen .. 20

ex 8413 70 29 - - - mehrstufig:

- ausgenommen Dosierpumpen .. 20

8415 Klimageräte, bestehend aus einem

motorbetriebenen Ventilator und

Vorrichtungen zum Ändern der

Temperatur und des

Feuchtigkeitsgehalts der Luft,

einschließlich solcher, bei denen

der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht

unabhängig von der Lufttemperatur

reguliert wird:

8415 10 - Kompaktgeräte zum Einbau in Wände

oder Fenster .................... 20

- andere:

8415 81 - - mit Kälteerzeugungsvorrichtung

und Ventil zum Umkehren des

Kühl-/Heizkreislaufs:

8415 81 90 - - - andere ...................... 20

8415 82 - - andere, mit

Kälteerzeugungsvorrichtung:

8415 82 90 - - - andere ...................... 20

8415 83 - - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung:

8415 83 90 - - - andere ...................... 20

8418 Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier-

und Tiefkühltruhen und andere

Einrichtungen, Maschinen, Apparate

und Geräte zur Kälteerzeugung, mit

elektrischer oder anderer Ausrüstung;

Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte

der Position 8415:

8418 10 - kombinierte Kühl- und

Gefrierschränke mit gesonderten

Außentüren:

ex 8418 10 90 - - andere:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder weniger ... 15

- Haushaltskühlschränke:

8418 21 - - Kompressorkühlschränke:

ex 8418 21 10 - - - mit einem Inhalt von mehr als

340 l:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder

weniger ................... 15

- - - andere:

ex 8418 21 51 - - - - Tischkühlschränke:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder

weniger ................. 15

ex 8418 21 59 - - - - Einbaukühlschränke:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder

weniger ................. 15

- - - - andere, mit einem Inhalt

von:

ex 8418 21 91 - - - - - 250 l oder weniger:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder

weniger ............... 15

ex 8418 21 99 - - - - - mehr als 250 l bis 340 l:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder

weniger ............... 15

ex 8418 22 - - elektrische Absorberkühlschränke:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder weniger ... 15

ex 8418 29 - - andere:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder weniger ... 15

8418 30 - Gefrier- und Tiefkühltruhen mit

einem Inhalt von 800 l oder

weniger:

- - andere:

ex 8418 30 91 - - - mit einem Inhalt von 400 l

oder weniger:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder weniger 15

ex 8418 30 99 - - - mit einem Inhalt von mehr

als 400 l aber weniger als

800 l:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder weniger 15

8418 40 - Gefrier- oder Tiefkühlschränke

mit einem Inhalt von 900 l oder

weniger:

- - andere:

ex 8418 40 91 - - - mit einem Inhalt von 250 l

oder weniger:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder weniger 15

ex 8418 40 99 - - - mit einem Inhalt von mehr

als 250 l bis 900 l:

- mit einem Gewicht von

200 kg/Stück oder weniger 15

8423 Waagen (einschließlich Zähl- und

Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen

mit einer Empfindlichkeit von 50 mg

oder feiner; Gewichte für Waagen

aller Art:

ex 8423 30 - Absackwaagen, Abfüllwaagen,

Dosierwaagen und andere Waagen zur

Verwiegung konstanter

Gewichtsmengen:

- elektronische Waagen .......... 20

- andere Waagen:

8423 81 - - für eine Höchstlast von 30 kg

oder weniger:

ex 8423 81 30 - - - Apparate und Geräte zum Wiegen

und Etikettieren verpackter

Waren:

- elektronisch ................ 20

ex 8423 81 50 - - - Ladenwaagen:

- elektronisch, mit

Digitalanzeige ............ 20

ex 8423 81 90 - - - andere:

- elektronisch, mit

Digitalanzeige ............ 20

8423 82 - - für eine Höchstlast von mehr

als 30 kg bis 5 000 kg:

- - - andere, für eine Höchstlast

von:

ex 8423 82 91 - - - - mehr als 30 kg bis 1 500 kg:

- elektronische Geräte zum

Wiegen und Etikettieren

verpackter Waren ........ 20

- elektronische Ladenwaagen

und andere Apparate und

Geräte, mit Digitalanzeige 20

ex 8423 82 99 - - - - mehr als 1 500 kg bis

5 000 kg:

- elektronisch, mit

Digitalanzeige .......... 20

8423 89 - - andere:

ex 8423 89 10 - - - Brückenwaagen:

- elektronisch, mit einer

Höchstlast von mehr als

5 000 kg .................. 20

ex 8423 89 90 - - - andere:

- elektronisch, mit

Digitalanzeige ............ 20

8452 Nähmaschinen, andere als

Fadenheftmaschinen der Position

8440; Möbel, Sockel und Deckel, für

Nähmaschinen besonders hergerichtet;

Nähmaschinennadeln:

ex 8452 90 - Teile:

- durch Sintern hergestellt ..... 20

8453 Maschinen und Apparate zum

Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten

von Häuten, Fellen oder Leder oder

zum Herstellen oder Instandsetzen

von Schuhen oder anderen Waren aus

Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen

Nähmaschinen:

ex 8453 10 - Maschinen und Apparate zum

Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten

von Häuten, Fellen oder Leder,

ausgenommen Nähmaschinen:

- Preß-Schneidemaschinen für Häute,

Felle oder Leder .............. 20

8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen

und ihre Einheiten; magnetische oder

optische Schriftleser, Maschinen zum

Aufzeichnen von Daten auf Datenträger

in Form eines Codes und Maschinen

zum Verarbeiten dieser Daten,

anderweit weder genannt noch

inbegriffen:

8471 20 - digitale automatische

Datenverarbeitungsmaschinen, die

in einem gemeinsamen Gehäuse

mindestens eine Zentraleinheit

sowie, auch kombiniert, eine

Eingabe- und eine Ausgabeeinheit

enthalten:

- - andere:

ex 8471 20 40 - - - mit einem Schreib-Lesespeicher

mit wahlfreiem Zugriff (sog.

RAM) mit einer Speicherkapazität

von 64 Kilobyte oder weniger:

- zur Verwendung in

industriellen Systemen zur

Erzeugung, Verteilung und

Nutzung elektrischer Energie 20

ex 8471 20 50 - - - mit einem Schreib-Lesespeicher

mit wahlfreiem Zugriff (sog.

RAM) mit einer Speicherkapazität

von mehr als 64 Kilobyte bis

256 Kilobyte:

- zur Verwendung in industriellen

Systemen zur Erzeugung,

Verteilung und Nutzung

elektrischer Energie ...... 20

ex 8471 20 60 - - - mit einem Schreib-Lesespeicher

mit wahlfreiem Zugriff (sog.

RAM) mit einer Speicherkapazität

von mehr als 256 Kilobyte bis

512 Kilobyte:

- zur Verwendung in industriellen

Systemen zur Erzeugung,

Verteilung und Nutzung

elektrischer Energie ...... 20

ex 8471 20 90 - - - mit einem Schreib-Lesespeicher

mit wahlfreiem Zugriff (sog.

RAM) von mehr als 512 Kilobyte:

- zur Verwendung in industriellen

Systemen zur Erzeugung,

Verteilung und Nutzung

elektrischer Energie ...... 20

- andere:

8471 99 - - andere:

ex 8471 99 10 - - - periphere Einheiten:

- Modulatoren/Demodulatoren

(MODEM) für die Datenübertragung 20

8477 Maschinen und Apparate zum Be- oder

Verarbeiten von Kautschuk oder

Kunststoffen oder zum Herstellen von

Waren aus diesen Stoffen, in

Kapitel 84 anderweit weder genannt

noch inbegriffen:

ex 8477 10 - Spritzgießmaschinen:

- für die Be- und Verarbeitung

von Kautschuk oder Kunststoffen 20

ex 8477 20 - Strangpressen (Extruder):

- für die Kunststoffindustrie ... 20

8477 80 - andere Maschinen und Apparate:

ex 8477 80 90 - - andere:

- Zerkleinerer für die

Kunststoffindustrie ............. 20

8482 Wälzlager (Kugellager, Rollenlager

und Nadellager):

- Teile:

ex 8482 99 - - andere:

- Wälzlagergehäuse, durch Sintern

hergestellt, für Fahrräder .. 20

8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen

und Kurbelwellen) und Kurbeln;

Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager;

Lagergehäuse und Lagerschalen;

Getriebe, auch in Form von Wechsel-

oder Schaltgetrieben oder

Drehmomentwandlern; Kugelrollspindeln;

Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben

(einschließlich Seilrollenblöcke für

Flaschenzüge); Schaltkupplungen und

Wellenkupplungen (einschließlich

Universalkupplungen):

8483 30 - Lagergehäuse ohne eingebaute

Wälzlager; Gleitlager und

Lagerschalen:

- - andere:

ex 8483 30 90 - - - Gleitlager und Lagerschalen:

- Lagerschalen durch Sintern

hergestellt:

- mit einem Stückgewicht

von höchstens 500 g ..... 20

- für Zahnradgetriebe,

selbstschmierend, aus

Bronze oder Eisen ....... 20

8501 Elektromotoren und elektrische

Generatoren, ausgenommen

Stromerzeugungsaggregate:

- andere Gleichstrommotoren;

Gleichstromgeneratoren:

8501 32 - - mit einer Leistung von mehr als

750 W bis 75 kW:

- - - andere:

ex 8501 32 91 - - - - mit einer Leistung von mehr

als 750 W bis 7,5 kW:

- Motoren mit einem

Stückgewicht von mehr als

100 kg .................. 20

ex 8501 32 99 - - - - mit einer Leistung von

7,5 kW bis 75 kW:

- Motoren mit einem

Stückgewicht von mehr als

100 kg .................. 20

8501 33 - - mit einer Leistung von 75 kW bis

375 kW:

- - - andere:

ex 8501 33 99 - - - - andere:

- Motoren mit einem Stückgewicht

von mehr als 100 kg ..... 20

8501 34 - - mit einer Leistung von mehr als

375 kW:

- - - andere:

- - - - andere, mit einer Leistung von:

ex 8501 34 91 - - - - mehr als 375 kW bis 750 kW:

- Motoren mit einem

Stückgewicht von mehr als

100 kg .................. 20

ex 8501 34 99 - - - - mehr als 750 kW:

- Motoren mit einem

Stückgewicht von mehr als

100 kg .................. 20

- Wechselstromgeneratoren:

8501 61 - - mit einer Leistung von 75 kVA

oder weniger:

- - - andere:

ex 8501 61 91 - - - - mit einer Leistung von

7,5 kVA oder weniger:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ......... 20

ex 8501 61 99 - - - - mit einer Leistung von mehr

als 7,5 kVA bis 75 kVA:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ......... 20

8501 62 - - mit einer Leistung von mehr als

75 kVA bis 375 kVA:

ex 8501 62 90 - - - andere:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ........... 20

8502 Stromerzeugungsaggregate und

elektrische rotierende Umformer:

- Stromerzeugungsaggregate,

angetrieben durch

Kolbenverbrennungsmotor mit

Selbstentzündung (Diesel- oder

Halbdieselmotor):

8502 11 - - mit einer Leistung von 75 kVA

oder weniger:

ex 8502 11 90 - - - andere:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ........... 20

8502 12 - - mit einer Leistung von 75 kVA

bis 375 kVA:

ex 8502 12 90 - - - andere:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ........... 20

8502 13 - - mit einer Leistung von mehr als

375 kVA:

- - - andere:

ex 8502 13 91 - - - - mit einer Leistung von mehr

als 375 kVA bis 750 kVA:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ......... 20

8502 20 - Stromerzeugungsaggregate,

angetrieben durch

Kolbenverbrennungsmotor

mit Fremdzündung:

- - andere:

ex 8502 20 91 - - - mit einer Leistung von 7,5 kVA

oder weniger:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ........... 20

ex 8502 20 99 - - - mit einer Leistung von 7,5 kVA:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ........... 20

8502 30 - andere Stromerzeugungsaggregate:

- - andere:

ex 8502 30 99 - - - andere:

- mit einem Stückgewicht von

mehr als 100 kg ........... 20

8502 40 - elektrische rotierende Umformer:

ex 8502 40 90 - - andere:

- mit einem Stückgewicht von mehr

als 100 kg .................. 20

8504 Elektrische Transformatoren,

elektrische Stromrichter (zB

Gleichrichter)

sowie Drossel- und andere

Selbstinduktionsspulen:

- andere Transformatoren:

8504 33 - - mit einer Leistung von mehr als

16 kVA bis 500 kVA:

ex 8504 33 90 - - - andere:

- Dreiphasentransformatoren,

mit einer Leistung von

50 kVA oder mehr .......... 20

ex 8504 34 - - mit einer Leistung von mehr als

500 kVA:

- Dreiphasentransformatoren,

mit einer Leistung von

2 500 kVA oder weniger .... 20

8504 40 - Stromrichter:

- - andere:

8504 40 50 - - - Mehrkristall-Halbleiter-

Gleichrichter ............... 20

- - - andere:

ex 8504 40 93 - - - - Akkumulatorenladegeräte:

- mit einem Gewicht von mehr

als 100 kg .............. 20

ex 8504 40 99 - - - - andere:

- mit einem Gewicht von mehr

als 100 kg .............. 20

8507 Elektrische Akkumulatoren,

einschließlich Scheider (Separatoren)

dafür, auch in quadratischer oder

rechteckiger Form:

8507 30 - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren:

- - andere:

8507 30 99 - - - andere ...................... 20

8516 Elektrische Warmwasserbereiter und

Tauchsieder; elektrische Geräte zum

Raum- oder Bodenbeheizen oder zu

ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte

zur Haarpflege (zB Haartrockner,

Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer)

oder zum Händetrocknen; elektrische

Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte

für den Haushalt; elektrische

Heizwiderstände, ausgenommen solche

der Position 8545:

- Elektrowärmegeräte zur Haarpflege

oder zum Händetrocknen:

8516 31 - - Haartrockner:

8516 31 90 - - - andere ...................... 20

8517 Elektrische Geräte für die

drahtgebundene Fernsprech- oder

Telegraphentechnik, einschließlich

solcher Geräte für

Trägerfrequenzsysteme:

ex 8517 10 - Fernsprechapparate:

- automatische elektronische

Fernsprechapparate ............ 20

8525 Sendegeräte für den Funksprech- oder

Funktelegraphieverkehr, den Rundfunk

oder das Fernsehen, auch mit

eingebautem Empfangsgerät,

Tonaufnahmegerät oder Tonwiedergabegerät;

Fernsehkameras:

8525 10 - Sendegeräte:

ex 8525 10 90 - - andere:

- für den Kurz- und

Mittelwellenbereich ......... 20

8525 20 - Sendegeräte mit eingebautem

Empfangsgerät:

ex 8525 20 90 - - andere:

- für den UKW-Bereich,

einschließlich tragbare

Halterungen für UKW-Sende-

Empfangsgeräte .............. 20

8527 Empfangsgeräte für den Funksprech-

oder Funktelegraphieverkehr oder den

Rundfunk, auch in einem gemeinsamen

Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder

Tonwiedergabegerät oder einer Uhr

kombiniert:

8527 90 - andere Geräte:

- - andere:

ex 8527 90 99 - - - andere:

im Längst-, Lang-, Mittel- und

Kurzwellenbereich ........... 20

8530 Elektrische Verkehrssignal-,

Verkehrssicherungs-,

Verkehrsüberwachungs- und

Verkehrssteuergeräte für Schienenwege

oder dergleichen, Straßen,

Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder

Parkhäuser, Hafenanlagen oder

Flughäfen (ausgenommen solche der

Position 8608):

8530 80 - andere Geräte ................... 20

8531 Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte

(zB Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln,

Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte

und Feuermelder), ausgenommen solche

der Position 8512 oder 8530:

8531 20 - Anzeigetafeln mit

Flüssigkristallanzeige (LCD) oder

Leuchtdiodenanzeige (LDE):

8531 20 90 - - andere ........................ 20

8531 80 - andere Geräte:

8531 80 90 - - andere ........................ 20

8535 - Elektrische Geräte zum Schließen,

Unterbrechen, Schützen oder

Verbinden von elektrischen

Stromkreisen (zB Schalter,

Sicherungen, Überspannungsableiter,

Wanderwellenausgleicher,

Steckvorrichtungen und

Verbindungskästen), für eine

Spannung von mehr als 1 000 V:

ex 8535 10 - Sicherungen:

- von 6 kV bis 36 kV einschließlich,

des Typs HT ................... 20

8535 30 - Trennschalter sowie Ein- und

Ausschalter:

ex 8535 30 10 - - für eine Spannung von weniger

als 72,5 kV:

- von 1 kV bis weniger als

60 kV ....................... 20

8536 Elektrische Geräte zum Schließen,

Unterbrechen, Schützen oder Verbinden

von elektrischen Stromkreisen (zB

Schalter, Relais, Sicherungen,

Wanderwellenausgleicher,

Steckvorrichtungen, Lampenfassungen

und Verbindungskästen), für eine

Spannung von 1 000 V oder weniger:

8536 10 - Sicherungen:

ex 8536 10 10 - - für eine Stromstärke von 10 kA

oder weniger:

- des Typs NH ................. 20

ex 8536 10 90 - - für eine Stromstärke von mehr

als 10 kA:

- des Typs NH ................. 20

ex 8536 50 - Schalter:

- von 63 A bis 1 000 A, drei-

oder vierpolig, für

Doppelunterbrechung ........... 20

8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte,

Schränke (einschließlich Steuerschränke

für numerische Steuerungen) und andere

Träger mit mehreren Geräten der

Position 8535 oder 8536 oder auch

Instrumenten oder Geräten des

Kapitels 90 ausgerüstet, zum

elektrischen Schalten oder Steuern

oder für die Stromverteilung,

ausgenommen Vermittlungseinrichtungen

der Position 8517:

8537 10 - für eine Spannung von 1 000 V oder

weniger:

- - andere:

ex 8537 10 99 - - - andere:

- für industrielle Anwendung,

andere als für die Fernmelde-,

Hochfrequenz-, Tonfrequenz-

und Meßtechnik ............ 20

8537 20 - für eine Spannung von mehr als

1 000 V:

- - andere, für eine Spannung von:

ex 85372091 - - - mehr als 1 000 V bis 72,5 kV:

- mit Zellen, die Schalter oder

Trenner umfassen, abnehmbar, für

Transformatoren mit metallischer

Einfassung .................. 20

ex 8537 20 99 - - - mehr als 72,5 kV:

- mit Zellen, die Schalter oder

Trenner umfassen, abnehmbar, für

Transformatoren mit metallischer

Einfassung .................. 20

8544 Isolierte (auch lackisolierte oder

elektrolytisch oxidierte) Drähte,

Kabel (einschließlich Koaxialkabel)

und andere isolierte elektrische

Leiter, auch mit Anschlußstücken;

Kabel aus optischen, einzeln

umhüllten Fasern, auch

elektrische Leiter enthaltend oder

mit Anschlußstücken versehen:

- andere elektrische Leiter, für

Spannungen von 80 V oder

weniger:

8544 49 - - andere:

ex 8544 49 10 - - - mit Kunststoffen isoliert:

- mit Polyäthylen isoliert .. 20

- andere elektrische Leiter, für

Spannungen von mehr als 80 V

bis 1000 V:

8544 59 - - andere:

8544 59 10 - - - mit einem Durchmesser der

Leitereinzeldrähte von mehr

als 0,51 mm:

- mit Polyäthylen isoliert .. 20

- - - andere:

ex 8544 59 91 - - - - mit Kautschuk oder

anderen Elastomeren,

einschließlich vernetztem

Kunststoff, isoliert:

- mit Polyäthylen

isoliert ................ 20

ex 8544 59 93 - - - - mit anderen Kunststoffen

isoliert:

- mit Polyäthylen

isoliert ............... 20

8544 60 - andere elektrische Leiter, für

Spannungen von mehr als 1 000 V:

- - mit Kupferleitern:

ex 8544 60 11 - - - mit Kautschuk oder anderen

Elastomeren, einschließlich

vernetztem Kunststoff,

isoliert:

- für eine Nennspannung von

60 kV oder weniger, nicht mit

Anschlußstücken versehen oder

dafür vorbereitet, mit

Polyäthylen

isoliert ................... 20

ex 8544 60 13 - - - mit anderen Kunststoffen isoliert:

- für eine Nennspannung von

60 kV oder weniger, nicht

mit Anschlußstücken versehen

oder dafür vorbereitet, mit

Polyäthylen

isoliert .................. 20

- - mit anderen Leitern:

ex 8544 60 91 - - - mit Kautschuk oder anderen

Elastomeren, einschließlich

vernetztem Kunststoff,

isoliert:

- für eine Nennspannung von

60 kV oder weniger, nicht mit

Anschlußstücken versehen oder

dafür vorbereitet, mit

Polyäthylen

isoliert .................. 20

ex 8544 60 93 - - - mit anderen Kunststoffen isoliert:

- für eine Nennspannung von

60 kV oder weniger, nicht mit

Anschlußstücken versehen oder

dafür vorbereitet, mit

Polyäthylen

isoliert .................. 20

8608 Ortsfestes Gleismaterial; mechanische

(auch elektromechanische) Signal-,

Sicherungs-, Überwachungs-- oder

Steuergeräte für Schienenwege oder

der gleichen, Straßen,

Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder

Parkhäuser, Hafenanlagen oder

Flughäfen; Teile davon:

ex 8608 00 30 - andere Geräte:

- ausgenommen Geräte für

Schienenwege ................. 20

8703 Personenkraftwagen und andere

hauptsächlich zur

Personenbeförderung gebaute

Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche

der Position 8702), einschließlich

Kombinationskraftwagen und Rennwagen:

- andere Fahrzeuge mit

Hubkolbenverbrennungsmotor mit

Fremdzündung:

870323 - - mit einem Hubraum von mehr

als 1 500 cm3 bis 3 000 cm3:

ex 87O3 23 10 - - - neu:

- mit vier Antriebsrädern und

folgenden Merkmalen:

Bodenfreiheit: mehr als 205 mm

Leergewicht: mehr als

1 350 kg bis 1 900 kg

Gesamtgewicht: von 1 950 kg

bis 3600 kg Hubraum:

mehr als 1 560 cm3 bis

2900 cm3 ................. 20

- andere Fahrzeuge mit

Kolbenverbrennungsmotor mit

Selbstzündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

870332 - - mit einem Hubraum von mehr als

1 500 cm3 bis 2500 cm2:

ex 8703 32 10 - - - neu:

- mit vier Antriebsrädern und

folgenden Merkmalen:

Bodenfreiheit: mehr als 205 mm

Leergewicht: mehr als 1 350 kg

bis 1 900 kg Gesamtgewicht:

von 1950 kg bis 3600 kg

Hubraum: mehr als

1980 cm3 ................. 20

8704 Lastkraftwagen zum Befördern von

Gütern:

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