Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Rumänien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND RUMÄNIEN(NR: GP XVIII RV 1013 AB 1086 S. 123. BR: AB 4552 S. 571.)
85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
52.08 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder
mehr Baumwolle enthaltend, mit einem
Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
52.09 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder
mehr Baumwolle enthaltend, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.
52.10 Gewebe aus Baumwolle, weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,
überwiegend oder ausschließlich mit
Chemiefasern gemischt, mit einem
Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger.
52.11 Gewebe aus Baumwolle, weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,
überwiegend oder ausschließlich mit
Chemiefasern gemischt, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.
52.12 Andere Gewebe aus Baumwolle.
55.08 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen
Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
5508.10 - aus synthetischen Stapelfasern
55.09 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen
Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
55.11 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen
oder künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen
für den Kleinverkauf.
5511.10 - aus synthetischen Stapelfasern,
85 Gewichtsprozent oder mehr solche Fasern
enthaltend
5511.20 - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als
85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend
58.01 Gewebte Samte und Plüsche sowie
Chenillegewebe, ausgenommen Waren der
Nummer 58.02 oder 58.06.
5801.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- aus Baumwolle
5801.21 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.22 - - gerippte Schußsamte und gerippte
Schußplüsche, aufgeschnitten
5801.23 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche
5801.24 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.25 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten
5801.26 - - Chenillegewebe
- aus Chemiefasern:
5801.31 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.32 - - gerippte Schußsamte und gerippte
Schußplüsche, aufgeschnitten
5801.33 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche
5801.34 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.35 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten
5801.36 - - Chenillegewebe
58.02 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe,
ausgenommen gewebte Bänder der Nummer 58.06;
getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen,
ausgenommen Erzeugnisse der Nummer 57.03.
58.11 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,
bestehend aus einer oder mehreren Lagen von
Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch
Steppen oder auf andere Weise verbunden,
ausgenommen Stickereien der Nummer 58.10.
60.01 Samte, Plüsche einschließlich
Hochflorerzeugnisse und Schlingenerzeugnisse,
gewirkt oder gestrickt.
60.02 Andere gewirkte oder gestrickte
Flächenerzeugnisse.
6002.20 - andere, mit einer Breite von 30 cm oder
weniger
- andere, kettengewirkt (einschließlich
Erzeugnisse der Häkelgalonmaschine):
6002.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6002.42 - - aus Baumwolle
6002.43 - - aus Chemiefasern
- andere:
6002.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6002.92 - - aus Baumwolle
6002.93 - - aus Chemiefasern
61.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken),
Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,
gewirkt oder gestrickt, für Männer oder
Knaben, ausgenommen solche der Nummer 61.03.
6101.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6101.20 - aus Baumwolle
6101.30 - aus Chemiefasern
61.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken),
Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,
gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder
Mädchen, ausgenommen solche der Nummer 61.04.
6102.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6102.20 - aus Baumwolle
6102.30 - aus Chemiefasern
61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),
gewirkt oder gestrickt, für Männer oder
Knaben.
- Sakkos (Blazer):
6103.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6103.32 - - aus Baumwolle
6103.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6103.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),
Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,
Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze
Hosen (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt
oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen:
- Jacken und Sakkos (Blazer):
6104.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6104.32 - - aus Baumwolle
6104.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Kleider:
6104.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6104.42 - - aus Baumwolle
6104.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen
61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer
oder Knaben.
61.06 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt,
für Frauen oder Mädchen.
6106.10 - aus Baumwolle
6106.20 - aus Chemiefasern
ex 6106.90 - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel,
Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Männer oder Knaben.
- Unterhosen:
6107.11 - - aus Baumwolle
6107.12 - - aus Chemiefasern
6107.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,
Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,
Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Frauen oder Mädchen.
- Unterhosen:
6108.21 - - aus Baumwolle
6108.22 - - aus Chemiefasern
6108.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder
gestrickt.
61.10 Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren,
einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder
gestrickt.
6110.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6110.20 - aus Baumwolle
6110.30 - aus Chemiefasern
61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und
Badebekleidung, gewirkt oder gestrickt.
- Trainingsanzüge:
6112.11 - - aus Baumwolle
6112.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6112.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6112.20 - Schianzüge
61.13 6113.00 Bekleidung aus gewirkten oder gestrickten
Erzeugnissen der Nummer 59.03, 59.06 oder
59.07.
61.14 Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt.
6114.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6114.20 - aus Baumwolle
6114.30 - aus Chemiefasern
61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken
und andere Strumpfwaren, einschließlich
Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne
zusätzlich angebrachte Sohlen, gewirkt oder
gestrickt.
- Strumpfhosen:
6115.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem
Titer von 67 dtex oder mehr je Einfachgarn
6115.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6115.20 - Damenstrümpfe (einschließlich Kniestrümpfe),
mit einem Titer je Einfachgarn von weniger
als 67 dtex
- andere:
6115.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6115.92 - - aus Baumwolle
6115.93 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6115.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken),
Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, für
Männer oder Knaben, ausgenommen solche der
Nummer 62.03.
- andere:
6201.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6201.92 - - aus Baumwolle
6201.93 - - aus Chemiefasern
62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken),
Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, für
Frauen oder Mädchen, ausgenommen solche der
Nummer 62.04.
- andere:
6202.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6202.92 - - aus Baumwolle
6202.93 - - aus Chemiefasern
62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für
Männer oder Knaben.
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
6203.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6203.42 - - aus Baumwolle
6203.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6203.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),
Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,
Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze
Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für Frauen
oder Mädchen.
- Kleider:
6204.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.42 - - aus Baumwolle
6204.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6204.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
6204.61 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.62 - - aus Baumwolle
6204.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6204.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.05 Hemden für Männer oder Knaben.
6205.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6205.12 - aus Baumwolle
6205.30 - aus Chemiefasern
62.06 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder
Mädchen.
6206.20 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6206.30 - aus Baumwolle
6206.40 - aus Chemiefasern
62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden,
Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche
Waren, für Männer oder Knaben.
62.08 Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,
Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Negliges,
Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren, für
Frauen oder Mädchen.
63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die
Körperpflege und Küchenwäsche.
- andere Bettwäsche, bedruckt:
6302.21 - - aus Baumwolle
6302.22 - - aus Chemiefasern
6302.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere Bettwäsche:
6302.31 - - aus Baumwolle
6302.32 - - aus Chemiefasern
6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere Tischwäsche:
6302.51 - - aus Baumwolle
6302.53 - - aus Chemiefasern
6302.59 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6302.60 - Wäsche für die Körperpflege und
Küchenwäsche, aus gewebten oder gewirkten
Frottiererzeugnissen, aus Baumwolle
- andere:
6302.91 - - aus Baumwolle
6302.93 - - aus Chemiefasern
6302.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
ANHANG IV
AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 4 BEZUG GENOMMEN WIRD
Für die in Tabelle A dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in einem EFTA-Staat schafft Rumänien am Tag des Inkrafttretens des Abkommens alle Zollabgaben ab.
Für die in Tabelle B dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in einem EFTA-Staat reduziert Rumänien alle Zollabgaben stufenweise im Einklang mit dem folgenden Zeitplan:
- am Tag des Inkrafttretens des Abkommens auf 80% des Ausgangszollsatzes;
- am 1. Jänner 1996 auf 40% des Ausgangszollsatzes;
- am 1. Jänner 1998 auf 0% des Ausgangszollsatzes.
Für die in Tabelle C dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit
- am Tag des Inkrafttretens des Abkommens auf 80% des Ausgangszollsatzes;
- weitere Reduzierungen auf 70%, 60%, 40%, 20% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen am 1. Jänner 1996, 1998, 2000, 2001 und 2002.
Für die in Tabelle D dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit
- am 1. Jänner 1996 auf 80% des Ausgangszollsatzes;
- weitere Reduzierungen auf 60%, 40%, 20% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen am 1. Jänner 1998, 2000, 2001 und 2002.
Für Erzeugnisse mit Ursprung in einem EFTA-Staat, die in die Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren fallen und von diesem Abkommen erfaßt werden, jedoch in den Tabellen A, B, C oder D dieses Anhangs nicht angeführt sind, reduziert Rumänien alle Zollabgaben stufenweise im Einklang mit dem folgenden Zeitplan:
- am 1. Jänner 1996 auf 80% des Ausgangszollsatzes;
- am 1. Jänner 1998 auf 60% des Ausgangszollsatzes;
- am 1. Jänner 1999 auf 50% des Ausgangszollsatzes;
- am 1. Jänner 2000 auf 35% des Ausgangszollsatzes;
- am 1. Jänner 2001 auf 20% des Ausgangszollsatzes;
- am 1. Jänner 2002 auf 0% des Ausgangszollsatzes;
Am Tag des Inkrafttretens des Abkommens schafft Rumänien alle
- Mit Ende 1995 wird die Abgabe auf 0,25% reduziert;
- spätestens mit Ende 1997 wird die Abgabe abgeschafft.
TABELLE A ZU ANHANG IV
```
```
Waren- HS-Code
nummer ZN-Code Warenbezeichnung
```
```
25.02 Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet.
25.03 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter,
gefällter und kolloidaler Schwefel.
25.04 Natürlicher Graphit.
25.08 Andere Tone (ausgenommen expandierte Tone der
Nummer 68.06), Andalusit, Cyanit und
Sillimanit, auch kalziniert; Mullit; Schamotte
oder Dinaserden.
2508.50 - Andalusit, Cyanit und Sillimanit
2508.60 - Mullit
25.11 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches
Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt,
ausgenommen Bariumoxid der Nummer 28.16.
2511.10 - natürliches Bariumsulfat (Baryt)
25.12 Kieselsaure Fossilienmehle (zB Kieselgur,
Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsaure
Erden, auch kalziniert, mit einem
Schüttgewicht von 1 oder weniger.
25.13 Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund,
natürlicher Granat und andere natürliche
Schleifmittel, auch thermisch behandelt.
25.17 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie
sie für den Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie
für andere Beschotterungen verwendet werden;
Kiesel und Feuerstein (Flint), auch thermisch
behandelt; Makadam aus Schlacke oder ähnlichen
Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil
dieser Nummer genannten Stoffen als Zusatz;
Teermakadam; Körner (Granalien), Splitt und
Mehl, aus Steinen der Nummer 25.15 oder 25.16,
auch thermisch behandelt.
2517.20 - Makadam aus Schlacke oder ähnlichen
Industrieabfällen, auch mit den in der
vorstehenden Unternummer 2517.10 genannten
Stoffen als Zusatz
2517.30 - Teermakadam
25.28 Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch
kalziniert), ausgenommen Borate, die aus
natürlichen wässerigen Salzlösungen gewonnen
wurden; natürliche Borsäure mit einem Gehalt
von nicht mehr als 85 Gewichtsprozent H3BO3,
berechnet auf das Gewicht der Trockensubstanz.
25.30 Mineralische Stoffe, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen.
2530.10 - Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht
expandiert
2530.20 - Kieserit, Epsomit (natürliche
Magnesiumsulfate)
26.01 Eisenerze und deren Konzentrate,
einschließlich Schwefelkiesabbrände.
- Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen
Schwefelkiesabbrände:
2601.11 - - nicht agglomeriert
2601.12 - - agglomeriert
26.02 Manganerze und deren Konzentrate,
einschließlich manganhaltiger Eisenerze und
Konzentrate mit einem Mangangehalt von
20 Gewichtsprozent oder mehr, berechnet auf
das Gewicht der Trockensubstanz.
26.04 Nickelerze und deren Konzentrate.
26.05 Cobalterze und deren Konzentrate.
26.10 Chromerze und deren Konzentrate.
26.12 Uranerze und Thoriumerze und deren
Konzentrate.
2612.20 - Thoriumerze und deren Konzentrate
26.14 Titanerze und deren Konzentrate.
26.15 Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder
Zirkonerze und deren Konzentrate.
26.17 Andere Erze und deren Konzentrate.
26.19 Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke),
Hammerschlag, Zunder und andere Abfälle von
der Eisen- oder Stahlerzeugung.
27.01 Steinkohle; Briketts, Eierbriketts und
ähnliche feste Brennstoffe aus Steinkohle.
27.02 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen
Gagat (Jet).
27.04 Koks und Halbkoks (Schwelkoks); aus
Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch
agglomeriert; Retortenkohle.
27.05 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas und
ähnliche Gase, ausgenommen Erdölgase und
andere gasförmige Kohlenwasserstoffe.
27.06 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und
andere Mineralteere, auch entwässert oder
teilweise destilliert, einschließlich
rekonstituierte Teere.
27.07 Öle und andere Destillationserzeugnisse des
Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche
Erzeugnisse, bei denen die aromatischen
gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen
gewichtsmäßig vorherrschen.
- andere:
2707.91 - - Kreosotöle
27.09 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralen, roh.
27.10 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,
ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte
noch inbegriffene Zubereitungen, die
70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder Öle
aus bituminösen Mineralien enthalten, soweit
diese Öle den wesentlichen Bestandteil dieser
Zubereitungen bilden.
ex 2710.00 - Schweröle:
- - Heizöle:
71 - - - für einen bestimmten Prozeß
75 - - - für die Umwandlung mittels eines anderen
als in Unternummer 2710.00 71
angeführten Prozesses
79 - - - für andere Zwecke
27.11 Erdölgase und andere gasförmige
Kohlenwasserstoffe.
27.14 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse
Schiefer und Sande; Asphaltite und
Asphaltgestein.
27.15 Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von
Naturasphalt, Naturbitumen, Erdölbitumen,
Mineralteer oder Mineralteerpech (zB
Asphaltmastix oder Verschnittbitumen).
27.16 Elektrische Energie.
28.01 Fluor, Chlor, Brom und Jod.
2801.20 - Jod
ex 2801.30 - Fluor; Brom
28.02 Schwefel, sublimiert oder gefällt, kolloidaler
Schwefel.
28.05 Alkali- oder Erdalkalimetalle;
Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch
untereinander gemischt oder miteinander
legiert; Quecksilber.
- Alkalimetalle:
2805.11 - - Natrium
2805.19 - - sonstige
- Erdalkalimetalle:
2805.21 - - Calcium
2805.22 - - Strontium und Barium
2805.30 - Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium,
auch untereinander gemischt oder
miteinander legiert
2805.40 - Quecksilber
28.25 Hydrazin und Hydroxylamin und deren
anorganische Salze; andere anorganische Basen;
andere Oxide, Hydroxide und Peroxide der
Metalle.
2825.10 - Hydrazin und Hydroxylamin und deren
anorganische Salze
2825.20 - Lithiumoxid und Lithiumhydroxid
2825.30 - Vanadiumoxide und Vanadiumhydroxide
2825.40 - Nickeloxide und Nickelhydroxide
2825.60 - Germaniumoxide und Zirkoniumdioxid
2825.70 - Molybdänoxide und Molybdänhydroxide
2825.80 - Antimonoxide
28.27 Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide;
Bromide und Bromidoxide; Jodide und
Jodidoxide.
- - andere Chloride:
2827.34 - - des Cobalts
2827.35 - - des Nickels
2827.37 - - des Zinns
28.31 Dithionite und Sulphoxylate.
28.34 Nitrite; Nitrate.
- Nitrate:
2834.22 - - des Bismuts
28.35 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate
(Phosphite), Phosphate und Polyphosphate.
2835.10 - Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate
(Phosphite)
- Phosphate:
2835.21 - - Triammoniumphosphat
2835.24 - - Kaliumphosphat
2835.25 - - Calciumhydrogenorthophosphat
(Dicalciumphosphat)
2835.26 - - andere Calciumphosphate
2835.29 - - sonstige
- Polyphosphate:
2835.31 - - Natriumtriphosphat
(Natriumtripolyphosphat)
2835.39 - - sonstige
28.36 Carbonate; Peroxokarbonate (Percarbonate);
handelsübliches Ammoniumcarbonat,
Ammoniumcarbamat enthaltend.
- andere:
2836.91 - - Lithiumcarbonate
2836.92 - - Strontiumcarbonat
2836.93 - - Bismutcarbonat
28.37 Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide.
28.38 Fulminate, Cyanate und Thiocyanate
(Rhodanide).
28.41 Salze der Säuren der Metalloxide oder
Metallperoxide.
2841.10 - Aluminate
2841.50 - andere Chromate und Dichromate;
Peroxochromate
2841.60 - Manganite, Manganate und Permanganate
2841.70 - Molybdate
2841.80 - Wolframate (Tungstate)
2841.90 - andere
28.43 Kolloidale Edelmetalle; anorganische oder
organische Verbindungen der Edelmetalle, auch
von chemisch nicht eindeutig bestimmter
Konstitution; Amalgame der Edelmetalle.
28.44 Radioaktive chemische Elemente und radioaktive
Isotope (einschließlich spaltbare oder
brütbare chemische Elemente und Isotope) und
deren Verbindungen; Mischungen und Rückstände,
die diese Erzeugnisse enthalten.
28.46 Anorganische oder organische Verbindungen der
Metalle der seltenen Erden, des Yttriums oder
des Scandiums oder von Mischungen dieser
Metalle.
29.26 Verbindungen mit Nitrilfunktion.
ex 2926.90 - andere:
90 - - sonstige
29.36 Provitamine und Vitamine, natürliche oder
synthetisch hergestellte (einschließlich
natürliche Konzentrate), sowie deren
hauptsächlich als Vitamine verwendeten
Derivate, alle diese auch untereinander
gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art.
- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:
2936.28 - - Vitamin E und dessen Derivate
30.01 Drüsen und andere Organe für
organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,
auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder
anderen Organen oder ihren Sekreten, für
organo-therapeutische Zwecke; Heparin und
dessen Salze; andere menschliche oder
tierische Stoffe, für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke zubereitet, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen.
30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für
therapeutische, prophylaktische oder
diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera und
andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,
Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen
Hefen) und ähnliche Erzeugnisse.
30.06 Pharmazeutische Waren, im Sinne der
Anmerkung 3 zu diesem Kapitel.
31.01 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch
untereinander gemischt oder chemisch
behandelt; Düngemittel, hergestellt durch
Mischen oder chemische Behandlung von
tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen.
32.01 Gerbstoffauszüge pflanzlichen Ursprungs;
Tannine sowie deren Salze, Ether, Ester und
andere Derivate.
3201.10 - Quebrachoauszug
3201.20 - Mimosaauszug
3201.90 - andere
32.03 Färbemittel pflanzlichen oder tierischen
Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge,
ausgenommen tierische Schwärzen), auch von
chemisch eindeutig bestimmter Konstitution;
Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel auf der Grundlage von
Färbemitteln pflanzlichen oder tierischen
Ursprungs.
33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),
einschließlich sogenannter Concretes und
Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer
Öle in Fetten, in nicht flüssigen Ölen,
Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch
Enfleurage oder Mazeration gewonnen;
terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der
Herstellung terpenfreier etherischer Öle;
wässerige Destillate und wässerige Lösungen
etherischer Öle.
- etherische Öle von Zitrusfrüchten:
3301.11 - - Bergamottöl
3301.12 - - Orangenöl
3301.13 - - Zitronenöl
3301.14 - - Limettöl
3301.19 - - sonstige
33.03 Parfüms und Toilettewässer.
ex 3303.00 90 - Toilettewässer
33.07 Zubereitete Rasiermittel (einschließlich
preshave- und after-shave-Artikel),
Körper-Desodorierungsmittel,
Badezubereitungen, Enthaarungsmittel und
andere Parfümerie-, Kosmetik- und
Toilettezubereitungen, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen; Zubereitete
Raum-Desodorierungsmittel, auch parfümiert
oder mit desinfizierenden Eigenschaften.
- Zubereitungen zum Parfümieren oder
Desodorieren von Räumen, einschließlich der
Riechstoffzubereitungen zur Verwendung bei
religiösen Handlungen:
3307.41 - - Riechstoffzubereitungen, zum Abbrennen (zB
Agarbatti)
3307.49 - - sonstige
3307.90 - andere
34.06 Kerzen, Lichte und ähnliche Waren.
34.07 Modelliermassen, auch in Aufmachungen als
Kinderspielzeug; Zubereitungen, wie sie als
„Dentalwachse'' oder „Dentalabdruckmassen''
verwendet werden, als Warenzusammenstellungen,
in Packungen für den Kleinverkauf oder in
Tafeln, Hufeisen, Stäben oder ähnlichen
Formen; andere Dentalzubereitungen auf der
Grundlage von gebranntem Gips.
37.01 Photographische Platten und Planfilme,
sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen
Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;
photographische Sofortbild-Planfilme,
sensibilisiert, nicht belichtet, auch in
Kassetten.
- andere:
3701.91 - - für Farbaufnahmen (mehrfärbig)
3701.99 - - sonstige
37.02 Photographische Filme, in Rollen,
sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen
Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;
Sofortbildpackungen in Rollen, sensibilisiert,
nicht belichtet.
- andere Filme, nicht perforiert, mit einer
Breite von 105 mm oder weniger:
3702.39 - - sonstige
- andere Filme, nicht perforiert, mit einer
Breite von mehr als 105 mm:
3702.41 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und
einer Länge von mehr als 200 m, für
Farbaufnahmen (mehrfärbig)
3702.42 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und
einer Länge von mehr als 200 m, nicht für
Farbaufnahmen
3702.43 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und
einer Länge von 200 m oder weniger
3702.44 - - mit einer Breite von mehr als 105 mm bis
einschließlich 610 mm
- andere Filme für Farbaufnahmen (mehrfärbig):
3702.51 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von 14 m oder weniger
3702.52 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von mehr als 14 m
3702.53 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger, für Diapositive
3702.54 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger, nicht für Diapositive
3702.55 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
mehr als 30 m
3702.56 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
- andere:
3702.91 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von 14 m oder weniger
3702.92 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von mehr als 14 m
3702.93 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger
3702.94 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
mehr als 30 m
3702.95 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
38.01 Künstlicher Graphit; kolloidaler oder
halbkolloidaler Graphit; Zubereitungen auf der
Grundlage von Graphit oder anderem
Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken,
Platten und anderen Halberzeugnissen.
38.02 Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische
Stoffe; tierische Schwärze, einschließlich
ausgebrauchte Tierkohle.
38.03 Tallöl, auch raffiniert.
38.05 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und
Sulfatterpentinöl sowie andere terpenhaltige
Öle aus der Destillation oder einer anderen
Behandlung von Nadelhölzern; rohes Dipenten;
Sulfitterpentinöl und anderes rohes
para-Cymol; Pine-Oil, das als Hauptbestandteil
alpha-Terpineol enthält.
38.06 Kolophonium und Harzsäuren sowie deren
Derivate; Harzgeist und Harzöle; Schmelzharze.
38.15 Reaktionsstarter, Reaktionsbeschleuniger und
katalytische Zubereitungen, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
38.18 Chemische Elemente, für die Verwendung in der
Elektronik dotiert, in Scheiben, Täfelchen
oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen,
für die Verwendung in der Elektronik dotiert.
38.21 Zubereitete Nährsubstrate für die Züchtung von
Mikroorganismen.
38.22 Zusammengesetzte Reagenzien für Diagnostik
oder Laboratorien, ausgenommen solche der
Nummer 30.02 oder 30.06.
38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie und
verwandter Industrien (einschließlich solcher,
die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse
bestehen), anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände der chemischen
Industrie oder verwandter Industrien,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
3823.10 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne
3823.30 - nicht agglomerierte Metalcarbide (Anm.:
richtig: Metallcarbide),
untereinander oder mit metallischen
Bindemitteln gemischt
3823.60 - D-Sorbit (D-Glucose), ausgenommen solches
der Unternummer 2905.44
3823.90 - andere
39.07 Polyacetale, andere Polyether und
Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,
Alkydharze, Polyallylester und andere
Polyester, in Rohformen.
3907.30 - Epoxidharze
39.13 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und
modifizierte natürliche Polymere (zB gehärtete
Eiweißstoffe, chemische Derivate des
Naturkautschuks), anderweitig weder genannt
noch inbegriffen, in Rohformen.
39.14 Ionenaustauscher auf der Grundlage von
Polymeren der Nummern 39.01 bis 39.13, in
Rohformen.
39.16 Monofile, mit einem größten Durchmesser von
mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile,
auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht
anders bearbeitet, aus Kunststoffen.
3916.90 - aus anderen Kunststoffen
39.17 Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür (zB
Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen),
aus Kunststoffen.
- nicht biegsame Rohre und Schläuche:
ex 3917.21 - - aus Polymeren von Ethylen:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
ex 3917.22 - - aus Polymeren von Propylen:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.23 - - aus Polymeren von Vinylchlorid:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.29 - - aus sonstigen Kunststoffen:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Rohre und Schläuche:
ex 3917.31 - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem
Minimalberstdruck von 27,6 MPa:
10 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.33 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen
Stoffen verbunden, mit Fittings:
10 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.39 - - sonstige:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.40 - Fittings:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
39.18 Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch
selbstklebend, in Rollen oder in Form von
Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenbelege
aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu
diesem Kapitel.
39.20 Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und
Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder
verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit
anderen Stoffen verbunden.
- aus Polymeren von Vinylchlorid:
3920.41 - - nicht biegsam
39.26 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus
anderen Stoffen der Nummern 39.01 bis 39.14.
ex 3926.90 - andere:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
40.01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule,
Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten
in Rohformen oder in Platten, Blättern oder
Streifen.
40.02 Synthetischer Kautschuk und Faktis
(Ölkautschuk), in Rohformen oder in Platten,
Blättern oder Streifen; Mischungen von Waren
dieser Nummer mit Waren der Nummer 40.01, in
Rohformen oder in Platten, Blättern oder
Streifen.
- Chloropren-(Chlorobutadien)Kautschuk (CR):
4002.41 - - Latex
40.08 Platten, Blätter, Streifen, Stangen und
Profile, aus vulkanisiertem Weichkautschuk.
- nicht aus Zellkautschuk:
ex 4008.29 - - sonstige:
10 - - - Profile, auf Größen zugeschnitten, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
40.09 Rohre und Schläuche, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk, auch mit Fittings (zB
Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen).
4009.50 - mit Fittings
10 - - für die Leitung von Gasen oder
Flüssigkeiten geeignet, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.
ex 4011.30 - wie sie für Luftfahrzeuge verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
40.12 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder
gebraucht; Vollgummi- oder Hohlkammerreifen,
auswechselbare Reifenprofile und Felgenbänder,
aus Kautschuk.
ex 4012.10 - runderneuerte Reifen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 4012.20 - gebrauchte Luftreifen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
40.14 Hygienische oder pharmazeutische Waren
(einschließlich Sauger), aus vulkanisiertem
Weichkautschuk, auch in Verbindung mit
Hartkautschukteilen.
40.15 Bekleidung und Bekleidungszubehör
(einschließlich Handschuhe), für alle Zwecke,
aus vulkanisiertem Weichkautschuk.
40.16 Andere Waren aus vulkanisiertem
Weichkautschuk.
ex 4016.10 - aus Zellkautschuk:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
- andere:
ex 4016.93 - - Dichtungen:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
ex 4016.99 - - sonstige:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
40.17 Hartkautschuk (zB Ebonit) in allen Formen,
einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus
Hartkautschuk.
ex 4017.00 - Waren aus Hartkautschuk:
91 - - Rohre und Schläuche, mit angebrachten
Fittings, für die Leitung von Gasen oder
Flüssigkeiten geeignet, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
41.01 Häute und Felle, roh, von Rindern
(einschließlich Kälbern), Pferden oder anderen
Einhufern (frisch, gesalzen, getrocknet,
geäschert, gepickelt oder anders haltbar
gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder
zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch
enthaart oder gespalten.
41.02 Felle von Schafen und Lämmern, roh (frisch,
gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt
oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt
noch als Pergamentleder zugerichtet, noch
sonst bearbeitet), auch enthaart oder
gespalten, ausgenommen die in Anmerkung 1c) zu
diesem Kapitel genannten Waren.
4102.10 - nicht enthaart
- enthaart:
4102.21 - - gepickelt
41.03 Andere Häute und Felle, roh (frisch, gesalzen,
getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders
haltbar gemacht, weder gegerbt noch als
Pergamentleder zugerichtet, noch sonst
bearbeitet), auch enthaart oder gespalten,
ausgenommen die in der Anmerkung 1b) oder 1c)
zu diesem Kapitel genannten Waren.
41.04 Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),
Pferden oder anderen Einhufern, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
41.05 Schafleder oder Lammleder, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
41.06 Ziegenleder oder Zickelleder, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
41.07 Leder von anderen Tieren, ohne Haare,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
- von Kriechtieren:
4107.21 - pflanzlich vorgegerbt
4107.29 - - sonstige
4107.90 - von anderen Tieren
41.08 Sämischleder (Chamoisleder) einschließlich
Neusämischleder.
41.09 Lackleder (Patentleder) und
Patentlederimitationen; metallisiertes Leder.
41.10 Abschnitzel und andere Abfälle von Leder oder
Kunstleder (rekonstituiertes Leder), nicht zur
Herstellung von Lederwaren geeignet;
Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl.
41.11 Kunstleder (rekonstituiertes Leder), auf der
Grundlage von nicht zerfasert oder zerfasertem
Leder hergestellt, in Platten, Blättern oder
Streifen, auch Rollen.
43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,
Schwänze, Klauen und andere Kürschnerzwecke
geeignete Teile, Abfälle oder Überreste),
ausgenommen Häute und Felle, roh, der
Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.
4301.70 - von Seehunden, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen
4304 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus.
44.01 Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheitern,
Prügeln, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen;
Holz in Abschnitzeln oder Teilchen; Sägespäne
und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts,
Scheitern oder ähnlichen Formen agglomeriert.
44.02 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen
oder Nüssen), auch agglomeriert.
44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder grob
zwei- oder vierseitig zugerichtet.
44.04 Reifholz; Stecken aus Holz, gespalten; Pfähle,
Pflöcke und Stangen, aus Holz, zugespitzt,
nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, grob
zugerichtet, weder gedrechselt noch gebogen
oder sonst bearbeitet, zur Herstellung von
Spazierstöcken, Regenschirmen, Werkzeuggriffen
u. dgl. geeignet, Holzspan, Holzsstreifen
(Anm.: richtig: Holzstreifen),
Holzbänder u. dgl.
44.05 Holzwolle; Holzmehl.
44.07 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder mit dem
Profilzerspaner besäumt, gemessert oder
geschält, auch gehobelt, geschliffen, oder
keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von
mehr als 6 mm.
4407.10 - von Nadelbäumen
- von folgenden tropischen Bäumen:
4407.21 - - Dark Red Meranti, Light Red Meranti,
Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti,
White Seraya, Yellow Meranti, Alan,
Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong,
Merbau, Jelutong und Kempas
4407.22 - - Okoume, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou
d'Afrique, Makore, Iroko, Tiama, Mansonia,
Ilomba, Dibetou, Limba und Azobe
4407.23 - - Baboen, amerikanisches Mahagoni (Swietenia
spp.), Imbuia und Balsa
- anderes:
4407.99 - - sonstige
44.08 Furniere, Platten für die Herstellung von
Sperrholz (auch verspleißt) und anderes Holz,
in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder
geschält, auch gehobelt, geschliffen oder
keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von
6 mm oder weniger.
4408.20 - von folgenden tropischen Bäumen: Dark Red
Meranti, Light Red Meranti, White Lauan,
Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou
d'Afrique, Sapelli, Baboen, amerikanisches
Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander
(Palissandre du Bresil) und Rosenholz (Bois
de Rose femelle)
44.12 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches
Lagenholz.
- Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit
einer Stärke von 6 mm oder weniger:
4412.11 - - mit zumindest einer Außenschichte aus
folgenden tropischen Hölzern:
Dark Red Meranti, Light Red Meranti, White
Lauan, Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou
d'Afrique, Sapelli, Baboen, amerikanisches
Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander
(Palissandre du Bresil) oder Rosenholz
(Bois de Rose femelle)
45.01 Naturkork, unbearbeitet oder nur
vorbearbeitet; Korkabfälle; Kork, zerkleinert,
in Körner- oder Pulverform.
45.02 Naturkork, entrindet oder grob zwei- oder
vierseitig zugeschnitten oder in Form
rechteckiger (einschließlich quadratischer)
Blöcke, Tafeln, Platten oder Streifen
(einschließlich scharfkantige Rohlinge zur
Herstellung von Korken oder Stöpseln).
45.03 Waren aus Naturkork.
45.04 Preßkork (auch mit Bindemitteln hergestellt)
und Waren aus Preßkork.
47.01 Mechanische Halbstoffe aus Holz (Holzschliff).
47.02 Chemiezellstoff.
47.03 Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder
Sulfatverfahren chemisch hergestellt,
ausgenommen Chemiezellstoff.
47.04 Halbstoffe aus Holz, im Sulfitverfahren
chemisch hergestellt, ausgenommen
Chemiezellstoff.
47.05 Halbstoffe aus Holz, halbmechanisch
hergestellt.
47.06 Halbstoffe aus anderem cellulosehaltigen
Fasermaterial.
47.07 Abfälle von Papier oder Pappe.
48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus
Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,
überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,
verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen,
andere als solche der Nummer 48.03, 48.09,
48.10 oder 48.18.
- Papiere und Pappen, gummiert oder mit
Klebeschichte versehen:
4811.21 - - selbstklebende
48.18 Toilettenpapiere, Taschentücher,
Reinigungstücher, Handtücher, Tischtücher,
Servietten, Windeln, Tampons, Bettücher und
ähnliche Haushalts-, Hygiene- oder
Krankenhauswaren, Bekleidung und
Bekleidungszubehör, aus Papiermasse, Papier,
Zellstoffwatte oder Vliesen aus
Zellstoffasern.
4818.90 - andere
48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und
Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder
Größen zugeschnitten; andere Waren aus
Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte
oder Vliesen aus Zellstoffasern.
4823.90 - andere
49.01 Bücher, Broschüren und ähnliche
Druckerzeugnisse, auch in losen Bogen.
49.02 Zeitungen, Zeitschriften und andere
periodische Druckschriften, auch illustriert,
auch mit Werbung.
49.03 Bilderbücher, Zeichenbücher oder Malbücher,
für Kinder.
49.04 Musikalien (Noten), gedruckt oder
handgeschrieben, auch gebunden, auch
illustriert.
51.02 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt
noch gekämmt.
51.08 Streichgarne und Kammgarne aus feinen
Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
51.09 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in
Aufmachungen für den Kleinverkauf.
5109.10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder
feine Tierhaare enthaltend
51.10 Garne aus groben Tierhaaren oder Roßhaar
(einschließlich Garnen aus umsponnenem
Roßhaar), auch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
51.13 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar.
52.02 Abfälle von Baumwolle (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff).
52.03 Baumwolle, kardiert oder gekämmt.
52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
52.07 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in
Aufmachungen für den Kleinverkauf.
53.03 Jute und andere textile Bastfasern
(ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder
bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und
Abfälle von diesen Spinnstoffen
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff).
53.04 Sisal und andere textile Fasern von Agaven,
roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;
Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff).
53.05 Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa
textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche
Spinnstoffe, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber nicht
gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von
diesen Spinnstoffen (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff).
53.06 Leinengarne (Garne aus Flachs).
5306.20 - gezwirnt
53.07 Garne aus Jute oder anderen textilen
Bastfasern der Nummer 53.03.
53.08 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen;
Papiergarne.
5308.10 - Kokosgarne
ex 5308.90 - andere:
- - Ramiegarne:
11 - - - mit einem Titer von 88,3 dtex oder mehr
(nicht mehr als Nr. 12 metrisch)
13 - - - mit einem Titer von weniger als
833,3 dtex, aber nicht weniger als
227,8 dtex (mehr als Nr. 12 metrisch,
aber nicht mehr als Nr. 36 metrisch)
19 - - - mit einem Titer von weniger als
277,8 dtex (mehr als Nr. 36 metrisch)
56.02 Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen
oder geschichtet.
56.03 Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen,
überzogen oder geschichtet.
56.08 Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder
Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere
konfektionierte Netze aus Spinnstoffen.
59.05 Textile Wandbeläge:
ex 5905.00 - andere:
- - aus Flachs:
31 - - - roh
39 - - - andere
59.06 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der
Nummer 59.02.
59.07 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder
überzogen; bemalte Gewebe für
Theaterdekorationen, Atelierhintergründe u.
dgl.
59.08 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus
Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge,
Kerzen u. dgl.; Glühstrümpfe und
schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch
imprägniert.
59.09 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus
Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör,
aus anderen Stoffen.
59.11 Textile Erzeugnisse und Spinnstoffwaren, für
technische Zwecke, wie sie in der Anmerkung 7
zu diesem Kapitel angeführt sind.
63.01 Decken.
6301.10 - Decken mit elektrischer Heizvorrichtung
64.02 Andere Schule mit Laufsohlen und Oberteilen
aus Kautschuk oder Kunststoffen.
6402.30 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der
Vorderkappe
64.03 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,
Kunststoff, Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertem Leder) und Oberteilen aus
Leder.
- Sportschuhe:
6403.11 - - Schischuhe
6403.40 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der
Vorderkappe
65.06 Andere Kopfbedeckungen, auch gefüttert oder
ausgerüstet.
- andere:
6506.92 - - aus Pelzfellen
6506.99 - - aus sonstigen Stoffen
66.02 Spazierstöcke, Stöcke mit Sitzvorrichtung,
Peitschen, Reitgerten u. dgl.
68.04 Mühlsteine, Schleifsteine u. dgl., ohne
Gestelle, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen,
Schleifen, Polieren, Richten oder Schneiden,
Wetz- und Poliersteine zum Handgebrauch sowie
Teile davon, aus Natursteinen, aus
agglomerierten natürlichen oder künstlichen
Schleifmitteln oder aus keramischen Stoffen,
auch mit Teilen aus anderen Stoffen.
68.05 Natürliche oder künstliche Schleifmittel in
Pulver- oder Körnerform auf einer Unterlage
aus Spinnstofferzeugnissen, Papier, Pappe oder
anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht
oder anders zusammengefaßt.
68.06 Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche
mineralische Wollen; expandierter Vermiculit,
expandierte Tone, Schaumschlacke und ähnliche
expandierte mineralische Erzeugnisse;
Mischungen und Waren aus wärme-, kälte- und
schallisolierenden oder schalldämmenden
mineralischen Stoffen, ausgenommen solche der
Nummer 68.11 oder 68.12 oder des Kapitels 69.
6806.20 - expandierter Vermiculit, expandierte Tone,
Schaumschlacke und ähnliche expandierte
mineralische Erzeugnisse (einschließlich
Mischungen untereinander)
6806.90 - andere
68.12 Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der
Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage
von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus
solchen Mischungen oder aus Asbest (zB Garne,
Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe,
Dichtungen), auch armiert, ausgenommen Waren
der Nummer 68.11 oder 68.13.
ex 6812.90 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
68.13 Reibungsbelege und Waren daraus (zB Platten,
Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe,
Klötze) nicht montiert, für Bremsen,
Kupplungen u. dgl., auf der Grundlage von
Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder
Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen
oder anderen Stoffen.
68.14 Glimmer, bearbeitet, und Waren aus Glimmer,
einschließlich agglomeriertem oder
rekonstituiertem Glimmer, auch auf einer
Unterlage aus Papier, Pappe oder anderen
Stoffen.
68.15 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen
Stoffen (einschließlich Waren aus Torf),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
6815.20 - Waren aus Torf
69.03 Andere feuerfeste keramische Waren (zB
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse,
Stopfen, Stützen, Probiertiegel, Rohre aller
Art, Formstücke, Stäbe), ausgenommen solche
aus kieselsaurem Fossilienmehl oder ähnlichen
kieselsauren Erden.
69.06 Keramische Rohre, Kanalrohre, Rinnsteine und
Rohrfittings.
70.01 Glasscherben, anderer Glasabfall und
Glasbruch; Glasmasse.
70.02 Glas in Form von Kugeln (andere als
Mikrokugeln der Nummer 70.18), Stangen, Stäben
oder Rohren, nicht bearbeitet.
7002.10 - Kugeln
7002.20 - Stangen oder Stäbe
- Rohre:
7002.31 - - aus geschmolzenem Quarz oder anderem
geschmolzenen Siliciumdioxid
7002.32 - - aus anderem Glas, mit einem linearen
Ausdehnungskoeffizienten von nicht mehr
als 5 x 10,6 pro Kelvin in einem
Temperaturbereich von 0 Grad C bis
300 Grad C
7002.39 - - sonstige
70.07 Sicherheitsglas aus gehärtetem (getempertem)
oder mehrschichtigem Glas (Verbundglas).
- mehrschichtiges Sicherheitsglas
(Verbundglas):
ex 7007.21 - - in Größe und Form für den Einbau in Land-,
Luft-, Wasser- oder andere Fahrzeuge
geeignet:
10 - - - Windschutzscheiben, nicht gerahmt, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
70.17 Waren aus Glas, für Laboratorien sowie für
hygienische oder pharmazeutische Zwecke, auch
mit Skalen oder Eichzeichen.
70.20 Andere Waren aus Glas.
71.01 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet
oder assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt
oder montiert; nicht assortierte echte Perlen
oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der
Versendung vorübergehend aufgereiht.
71.02 Diamanten, auch bearbeitet, weder gefaßt noch
montiert.
71.03 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und
Schmucksteine, auch bearbeitet oder
assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt oder
montiert; nicht assortierte Edelsteine
(ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, zur
Erleichterung der Versendung vorübergehend
aufgereiht.
71.04 Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine
oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder
assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt oder
montiert; nicht assortierte synthetische oder
rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine,
zur Erleichterung der Versendung vorübergehend
aufgereiht.
71.05 Staub und Pulver, von natürlichen oder
synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen.
71.06 Silber (auch vergoldet oder platiniert), nicht
bearbeitet, als Halbzeug oder in Form von
Pulver.
71.07 Unedle Metalle, mit Silber plattiert, nicht
bearbeitet oder als Halbzeug.
71.08 Gold (auch platiniert), nicht bearbeitet, als
Halbzeug oder in Form von Pulver.
71.09 Unedle Metalle oder Silber, mit Gold
plattiert, nicht bearbeitet oder als Halbzeug.
71.10 Platin, nicht bearbeitet, als Halbzeug oder in
Form von Pulver.
71.11 Unedle Metalle, Silber oder Gold, mit Platin
plattiert, nicht bearbeitet oder als Halbzeug.
71.12 Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen.
72.01 Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken
oder anderen Rohformen.
72.02 Ferrolegierungen.
- Ferromangan:
7202.19 - - sonstige
7202.60 - Ferronickel
7202.70 - Ferromolybdän
7202.80 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram
- andere:
7202.91 - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan
7202.92 - - Ferrovanadium
7202.99 - - sonstige
72.03 Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene
Eisenerzerzeugnisse und andere
Eisenschwammerzeugnisse, in Stücken, Pellets
oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer
Reinheit von mindestens 99,94 Gewichtsprozent,
in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen.
72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl.
72.05 Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen,
Eisen oder Stahl.
72.06 Eisen und nicht legierter Stahl in Form von
Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen
(ausgenommen Eisen der Nummer 72.03).
72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
- mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
ex 7207.12 - - andere, mit rechteckigem (nicht
quadratischem) Querschnitt:
90 - - - geschmiedet
ex 7207.19 - - sonstige:
- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:
19 - - - - geschmiedet
- - - Rohlinge für Profile:
39 - - - - geschmiedet
90 - - - andere
ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent
oder mehr Kohlenstoff:
- - mit rechteckigem (auch quadratischem)
Querschnitt, wobei die Breite weniger als
die zweifache Stärke mißt
19 - - - geschmiedet
- - sonstige, mit rechteckigem (nicht
quadratischem) Querschnitt:
39 - - - geschmiedet
- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:
59 - - - geschmiedet
- - Rohlinge für Profile:
79 - - - geschmiedet
90 - - sonstige
72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, kalt gewalzt, weder plattiert noch
überzogen.
ex 7209.90 - andere:
90 - - sonstige
72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder mit
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, plattiert oder überzogen.
- verzinnt:
ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders
als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
19 - - - - sonstige
ex 7210.60 - mit Aluminium überzogen:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
11 - - - mit Aluminiumzinklegierungen überzogen:
19 - - - andere
ex 7210.90 - andere:
- - sonstige:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders
als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten:
31 - - - - plattiert
33 - - - - verzinnt und bedruckt
35 - - - - mit Chrom oder Nickel überzogen
39 - - - - sonstige
72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken
(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus
rostfreiem Stahl.
ex 7218.90 - andere:
- - mit rechteckigem (auch quadratischem)
Querschnitt:
- - gewalzt oder stranggegossen:
- - - - mit einer Breite von weniger als der
zweifachen Stärke, mit einem Gehalt in
Gewichtsprozent von:
11 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel
13 - - - - - weniger als 2,5% Nickel
- - - - andere, mit einem Gehalt in
Gewichtsprozent von:
15 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel
19 - - - - - weniger als 2,5% Nickel
- - sonstige:
50 - - - gewalzt oder stranggegossen
73.01 Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch
gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;
geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.
7301.10 - Spundwandeisen
73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen
(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
Eisen oder nicht legiertem Stahl:
ex 7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:
10 - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.39 - - sonstige:
- - - andere:
20 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
rostfreiem Stahl:
ex 7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:
10 - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.49 - - sonstige:
- - - andere:
30 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
anderem legierten Stahl:
ex 7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:
- - - andere:
30 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.59 - - sonstige:
- - - andere:
50 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.90 - andere:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt,
genietet, gefalzt oder mit einfach
aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder
Stahl.
ex 7306.30 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem
Stahl:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7306.40 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus rostfreiem Stahl:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7306.50 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus anderem legierten Stahl:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7306.60 - andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem
Querschnitt:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und
ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,
ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die
Elektrotechnik.
ex 7312.10 - Litzen, Seile und Kabel:
10 - - mit angebrachten Fittings oder zu Artikeln
aufgemacht, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7312.90 - andere:
10 - - mit angebrachten Fittings oder zu Artikeln
aufgemacht, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,
Häkelnadeln, Stichel zum Sticken oder ähnliche
Erzeugnisse, für den Handgebrauch, aus Eisen
oder Stahl; Sicherheitsnadel, Stecknadeln und
ähnliche Nadeln aus Eisen oder Stahl,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
7319.20 - Sicherheitsnadeln
7319.30 - Stecknadeln und ähnliche Nadeln
7319.90 - andere
73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl.
7310.10 - Blattfedern und Federblätter dafür
ex 7320.20 - Schraubenfedern:
ex 20) - - Matratzenfedern
ex 81) - - sonstige
ex 89)
ex 7320.90 - andere
73.24 Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und
Teile davon, aus Eisen oder Stahl.
ex 7324.10 - Abwaschbecken und Waschbecken, aus
rostfreiem Stahl:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7324.90 - andere, einschließlich Teile:
10 - Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel
(ausgenommen Teile davon), für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
73.26 Andere Waren aus Eisen oder Stahl.
ex 7326.20 - Waren aus Eisen- oder Stahldraht:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
74.01 Kupfermatten; Zementkupfer (gefälltes Kupfer).
74.02 Kupfer, nicht raffiniert; Kupferanoden für die
elektrolytische Raffination.
74.03 Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen,
unverarbeitet.
74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer.
74.05 Kupfervorlegierungen.
74.13 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus
Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für
die Elektrotechnik.
ex 7413.00
10 - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
74.16 Federn aus Kupfer.
74.19 Andere Waren aus Kupfer.
75.01 Nickelmatten, Nickeloxidsinter und andere
Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie.
75.02 Nickel, unverarbeitet.
75.03 Abfälle und Schrott, aus Nickel.
75.04 Pulver und Flitter, aus Nickel.
75.08 Andere Waren aus Nickel.
76.08 Rohre aus Aluminium.
ex 7608.10 - aus nicht legiertem Aluminium:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7608.20 - aus Aluminiumlegierungen:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
78.01 Blei, unverarbeitet.
78.02 Abfälle und Schrott, aus Blei.
78.06 Andere Waren aus Blei.
79.01 Zink, unverarbeitet.
79.02 Abfälle und Schrott, aus Zink.
79.03 Staub, Pulver und Flitter, aus Zink.
80.01 Zinn, unverarbeitet.
80.02 Abfälle und Schrott, aus Zinn.
81.01 Tungsten (Wolfram) und Waren daraus,
einschließlich Abfälle und Schrott.
81.02 Molybdän und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.03 Tantal und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.04 Magnesium und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.05 Cobaltmatten und andere Zwischenerzeugnisse
der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren
daraus, einschließlich Abfälle und Schrott.
81.06 Bismut und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.07 Cadmium und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.08 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle
und Schrott.
81.09 Zirkonium und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.10 Antimon und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.11 Mangan und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.12 Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium,
Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium),
Rhenium und Thallium und Waren aus diesen
Metallen, einschließlich Abfälle und Schrott.
81.13 Cermets (Metallkeramiken) und Waren daraus,
einschließlich Abfälle und Schrott.
82.08 Messer und Schneidklingen für Maschinen oder
für mechanische Geräte.
8208.30 - für Küchenmaschinen oder für Maschinen für
die Nahrungsmittelindustrie
8208.40 - für Maschinen für die Landwirtschaft, den
Gartenbau oder für die Forstwirtschaft
8208.90 - andere
82.10 Handbetriebene mechanische Geräte, mit einem
Gewicht von 10 kg oder weniger, die zum
Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von
Speisen oder Getränken verwendet werden.
82.12 Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen
(einschließlich Klingenrohlinge im Band).
83.02 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen
Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster,
Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren,
Koffer, Truhen, Kassetten u. dgl.; Hutablagen,
Huthaken, Konsolen und ähnliche Waren aus
unedlen Metallen; Laufrollen oder Laufräder,
mit Befestigungsvorrichtungen aus unedlen
Metallen; automatische Türschließer aus
unedlen Metallen.
ex 8302.10 - Scharniere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8302.20 - Laufrollen oder Laufräder:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Beschläge und ähnliche Waren:
ex 8302.42 - - andere, für Möbel geeignet:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8302.49 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
8302.60 - automatische Türschließer
83.07 Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit
Fittings.
84.01 Kernreaktoren; Brennstoffelemente, nicht
bestrahlt, für Kernreaktoren; Maschinen und
Apparate für die Isotopentrennung.
84.04 Hilfsapparate für Kessel der Nummer 84.02 oder
84.03 (zB Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser,
Abgasrückführungen); Kondensatoren für
Dampfmaschinen.
8404.20 - Kondensatoren für Dampfmaschinen
8404.90 - Teile
84.07 Hub- oder Rotationskolbenverbrennungsmotoren
mit Funkenzündung.
ex 8407.10 Motoren für Luftfahrzeuge:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.08 Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren).
ex 8408.10 - Motoren für den Antrieb von
Wasserfahrzeugen:
- - neu, mit einer Leistung von:
70 - - - mehr als 500 kW, aber nicht mehr als
1 000 kW
80 - - - mehr als 1 000 kW, aber nicht mehr als
5 000 kW
90 - - - mehr als 5 000 kW
ex 8408.90 - andere Motoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.09 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Motoren der Nummer 84.07 oder 84.08 geeignet.
8409.10 - für Motoren für Luftfahrzeuge
- andere:
8409.91 - - ausschließlich oder hauptsächlich für
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung geeignet
84.11 Turbo-Strahltriebwerke,
Turbo-Propellertriebwerke und andere
Gasturbinen.
- Turbo-Strahltriebwerke:
8411.11 - - mit einer Schubkraft von 25 kN oder
weniger
ex 8411.12 - - mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN:
- - - für zivile Luftfahrzeuge:
11 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als
25 kN, aber nicht mehr als 44 kN
13 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als
44 kN, aber nicht mehr als 132 kN
19 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als
132 kN
- Turbo-Propellertriebwerke:
ex 8411.21 - - mit einer Leistung von 1 100 kW oder
weniger
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
8411.22 - - mit einer Leistung von mehr als 1 100 kW
- - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
11 - - - - mit einer Leistung von mehr als
1 100 kW, aber nicht mehr als 3 730 kW
19 - - - - mit einer Leistung von mehr als
3 730 kW
- andere Gasturbinen:
ex 8411.81 - - mit einer Leistung von 5 000 kW oder
weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8411.82 - - mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
ex 8411.91 - - von Turobstrahltriebwerken (Anm.: richtig:
Turbostrahltriebwerken) oder
Turbopropellertriebwerken:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8411.99 - - sonstige:
10 - - - von Gasturbinen für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
84.12 Andere Motoren und Kraftmaschinen.
8412.10 - Strahltriebwerke, ausgenommen
Turbo-Strahltriebwerke
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- hydraulische Motoren und Kraftmaschinen:
ex 8412.21 - - mit geradliniger Arbeitsweise
(Arbeitszylinder):
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8412.29 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- pneumatische Motoren und Kraftmaschinen:
ex 8412.31 - - mit geradliniger Arbeitsweise
(Arbeitszylinder):
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8412.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere:
ex 8412.80 - sonstige:
91 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8412.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.13 Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit
Flüssigkeitszähler und -messer; Hebewerke für
Flüssigkeiten.
- Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer
und Pumpen, zur Aufnahme solcher gebaut:
ex 8413.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.20 - Handpumpen, ausgenommen solche der
Unternummer 8413.11 oder 8413.19:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.30 - Treibstoff-, Schmiermittel- oder
Kühlmittelpumpen für
Kolbenverbrennungsmotoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.50 - andere stoßweise arbeitende
Verdrängerpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.60 - andere rotierende Verdrängerpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.70 - andere Zentrifugalpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Pumpen, Hebewerke für Flüssigkeiten:
ex 8413.81 - - Pumpen:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
ex 8413.91 - - für Pumpen:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
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