Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Rumänien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND RUMÄNIEN(NR: GP XVIII RV 1013 AB 1086 S. 123. BR: AB 4552 S. 571.)
84.14 Luft- und Vakuumpumpen, Luft- oder andere
Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder
Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator,
auch mit Filter.
ex 8414.10 - Vakuumpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- - sonstige:
30 - - - Rotationskolbenpumpen,
Drehschieberpumpen, Molekularpumpen und
Wälzkolbenpumpen
ex 8414.20 - Luftpumpen für Hand- oder Fußbetrieb
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8414.30 - Kompressoren, wie sie bei
Kälteerzeugungsmaschinen verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- Ventilatoren:
8414.51 - Tisch-, Boden-, Wand-, Fenster-, Decken- und
Dachventilatoren, mit eingebautem
Elektromotor mit einer Leistung von 125 W
oder weniger
ex 8414.59 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8414.80 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- - sonstige:
- - - Turbinenkompressoren:
21 - - - - einstufig
ex 8414.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.15 Klimageräte, bestehend aus einem
motorbetriebenen Ventilator und
Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und
des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft,
einschließlich solcher, bei denen der
Feuchtigkeitsgrad nicht gesondert einstellbar
ist.
- andere:
8415.51 - - mit Kälteerzeugungsvorrichtung und Ventil
zum Umkehren des Kühl-/Heizkreislaufes
ex 8415.82 - - sonstige, mit Kälteerzeugungsvorrichtung:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8415.83 - - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8415.90 - Teile:
10 - - für Klimageräte der Unternummer 8415.81,
8415.82 oder 8415.83, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
84.18 Kühlschränke, Tiefkühlschränke und andere
Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen
zur Kälteerzeugung, auch elektrische;
Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der
Nummer 84.15.
ex 8418.10 - kombinierte Kühl- und Tiefkühlschränke, mit
getrennten Außentüren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8418.30 - Tiefkühltruhen mit einem Rauminhalt von
800 l oder weniger:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8418.40 - Tiefkühlschränke mit einem Rauminhalt von
900 l oder weniger:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Maschinen, Apparate, Geräte und
Einrichtungen zur Kälteerzeugung;
Wärmepumpen:
8418.61 - - Kompressor-Kälteerzeugungsvorrichtungen,
mit einem Kondensator in Form eines
Wärmeaustauschers
(Kompressionswärmepumpen)
8418.69 - - sonstige
- Teile:
8418.99 - - sonstige
84.19 Apparate, Vorrichtungen und
Laboreinrichtungen, auch mit elektrischer
Heizung, zur Behandlung von Stoffen durch auf
einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge,
wie Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren,
Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren,
Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren
oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsgeräte;
nicht elektrische Wasserdurchlauferhitzer und
Warmwasserspeicher.
- Trockner:
8419.31 - - für landwirtschaftliche Erzeugnisse
8419.32 - - für Holz, Papiermasse, Papier oder Pappe
8419.39 - - sonstige
8419.50 - Wärmeaustauscher
8419.60 - Apparate und Vorrichtungen zum Verflüssigen
von Luft oder anderen Gasen
- andere Apparate und Vorrichtungen:
8419.81 - - für die Zubereitung von heißen Getränken
oder zum Kochen oder Erwärmen von Speisen
8419.89 - - sonstige
8419.90 - Teile
84.21 Zentrifugen, einschließlich
Zentrifugaltrockner, Apparate zum Filtern oder
Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen.
- Zentrifugen, einschließlich
Zentrifugaltrockner:
ex 8421.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Apparate zum Filtern oder Reinigen von
Flüssigkeiten:
ex 8421.21 - - zum Filtern oder Reinigen von Wasser:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8421.23 - - Ölfilter und Treibstoffilter, für
Kolbenverbrennungsmotoren:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8421.29 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Apparate zum Filtern oder Reinigen von
Gasen:
ex 8421.31 - - Luftansaugfilter für
Kolbenverbrennungsmotoren
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8421.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
8421.99 - - sonstige
84.24 Mechanische Apparate (auch für Handbetrieb)
zum Verteilen, Versprühen oder Zerstäuben von
Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöschgeräte,
auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche
Apparate; Sandstrahlmaschinen,
Dampfstrahlapparate u. dgl.
ex 8424.10 - Feuerlöschgeräte, auch mit Füllung:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
8424.90 - Teile
84.25 Flaschenzüge, Zugwinden und Spille; Hubwinden.
- Hubwinden; Hebevorrichtungen, wie sie zum
Hochziehen von Fahrzeugen verwendet werden:
ex 8425.11 - - mit Elektromotor:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8425.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere Zugwinden, Spille:
ex 8425.31 - - mit Elektromotor:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8425.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Hubwinden; Hebevorrichtungen, wie sie zum
Hochziehen von Fahrzeugen verwendet werden:
ex 8425.42 - - andere Hubwinden, hydraulisch betrieben:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8425.49 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
84.26 Derrickkrane, Laufkranke (Anm.: richtig:
Laufkrane), Portalkrane,
Verladebrücken und andere Krane,
einschließlich Kabelkrane; Hubportale,
Portalhubkarren und Krankarren.
- andere Maschinen und Geräte:
8426.99 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
84.28 Andere Maschinen und Geräte zum Heben,
Verladen, Entladen oder Fördern (zB Aufzüge,
Rolltreppen, Stetigförderer und
Seilschwebebahnen).
ex 8428.10 - Personen- und Lastenaufzüge:
10 - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8428.20 - pneumatische Stetigförderer
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Stetigförderer für Waren aller Art:
ex 8428.33 - - sonstige, mit Förderband:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8428.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8428.90 - andere Maschinen und Geräte:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.31 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Maschinen oder Geräte der Nummer 84.25 bis
84.30 geeignet.
8431.10 - für Maschinen oder Geräte der Nummer 84.25
- für Maschinen oder Geräte der Nummer 84.28:
8431.31 - - für Personenaufzüge, Lastenaufzüge oder
Rolltreppen
ex 8431.39 - - sonstige:
90 - - - andere
- für Maschinen oder Geräte der
Nummer 84.26, 84.29 oder 84.30:
8431.49 - - sonstige
84.45 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von
Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren
oder Zwirnen sowie andere Maschinen zur
Herstellung von Spinnstoffgarnen; Maschinen
zum Spulen (einschließlich
Schußspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von
Spinnstoffen und Maschinen zur Vorbereitung
von Spinnstoffgarnen für die Verwendung auf
Maschinen der Nummer 84.46 oder 84.47.
84.46 Webmaschinen (Webstühle).
84.47 Maschinen zur Herstellung von Wirk- oder
Strickwaren, Nähgewirken, Gimpen, Tüllen,
Spitzen, Stickereien, Posamentierwaren,
Flechtwaren oder Netzwaren sowie
Tuftingmaschinen.
- Rundwirk- und Rundstrickmaschinen:
8447.11 - - mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm
oder weniger
8447.12 - - mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als
165 mm
ex 8447.20 - Flachwirk- und Flachstrickmaschinen;
Maschinen zur Herstellung von Nähwirken:
- sonstige:
91 - - - Kettenwirk- und Kettenstrickmaschinen
(einschließlich Raschel)
93 - - - Cottonmaschinen
99 - - - andere
8447.90 - andere
84.48 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der
Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47 (zB
Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und
Schußfadenwächter und Webschützenwechsler);
Teile und Zubehör, ausschließlich oder
hauptsächlich für Maschinen und Apparate
dieser Nummer oder für Maschinen der
Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47 geeignet
(zB Spindeln und Spindelflügel,
Kratzengarnituren, Kämme, Nadelstäbe,
Spinndüsen, Webschützen, Schäfte und Lizten,
Nadeln und Platinen).
- Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen
der Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47:
8448.11 - - Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen;
Kartenreduziervorrichtungen,
Kartenschlagmaschinen,
Kartenkopiermaschinen und
Kartenbindemaschinen dafür
8448.19 - - sonstige
- Teile und Zubehör für Maschinen der
Nummer 84.45 oder für deren Hilfsmaschinen
und -apparate:
8448.31 - - Kratzengarnituren
8448.32 - - für Maschinen zur Aufbereitung von
Spinnstoffen, ausgenommen
Kratzengarnituren
8448.33 - - Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und
Ringläufer
8448.39 - - sonstige
- Teile und Zubehör für Webmaschinen
(Webstühle) oder deren Hilfsmaschinen und
-apparate:
8448.41 - - Webschützen
8448.42 - - Kämme (Riete), Litzen und Schäfte
8448.49 - - sonstige
- Teile und Zubehör für Maschinen der
Nummer 84.47 oder für deren Hilfsmaschinen
und -apparate:
8448.51 - - Platinen, Nadeln und andere Waren zur
Maschenbildung
8448.59 - - sonstige
84.49 Maschinen und Apparate zur Herstellung oder
Fertigbehandlung von Filz oder Vliesstoffen
(als Meterware oder geformt), einschließlich
Maschinen und Apparate zur Herstellung von
Filzhüten; Formen für die Hutmacherei.
84.52 Nähmaschinen, ausgenommen Fadenheftmaschinen
der Nummer 84.40; Möbel, Sockel und Deckel,
für Nähmaschinen besonders vorgerichtet;
Nähmaschinennadeln.
84.53 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten,
Gerben, Zurichten oder Bearbeiten von Häuten,
Fellen oder Leder oder zur Herstellung oder
Reparatur von Schuhen oder anderen Waren aus
Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen
Nähmaschinen.
84.56 Werkzeugmaschinen für die abtragende
Bearbeitung von Stoffen aller Art durch
Laserstrahl oder anderen Licht- oder
Photonenstrahl, durch Ultraschall, durch
Elektroerosion, durch elektrochemische
Verfahren, durch Elektronen-, Ionen- oder
Plasmastrahl.
84.60 Werkzeugmaschinen zum Abgraten, Entgraten,
Schärfen, Schleifen, Honen, Läppfen, Polieren
und zur anderen Fertigbearbeitung von
Metallen, gesinterten Metallcarbiden oder
Cermets (Metallkeramiken) mit Hilfe von
Schleifmaschinen, Schleif- oder
Poliermaschinen, ausgenommen Maschinen zur
Herstellung oder Fertigbearbeitung von
Verzahnungen der Nummer 84.61.
- Planschleifmaschinen, in einer der Achsen
mit einer Genauigkeit von mindestens 0,01 mm
verstellbar:
8460.11 - - numerisch gesteuert
84.64 Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von
Steinen, keramischen Waren, Beton,
Asbestzement oder ähnlichen mineralischen
Stoffen oder für die Kaltbearbeitung von Glas.
84.67 Handwerkzeuge mit Preßluftantrieb oder
eingebautem nichtelektrischem Motor.
- andere Handwerkzeuge:
8467.81 - - Kettensägen
8467.89 - - sonstige
- Teile:
8467.91 - - von Kettensägen
8467.92 - - von Preßluft-Handwerkzeugen
8467.99 - - sonstige
84.69 Schreibmaschinen und
Textverarbeitungsmaschinen
84.71 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und
Einheiten davon; magnetische oder optische
Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf
Datenträgern in codierter Form sowie Maschinen
zur Verarbeitung solcher Daten, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen.
84.73 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer,
Schutzhüllen u. dgl.), ausschließlich oder
hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der
Nummern 84.69 bis 84.72 geeignet.
8473.30 - Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate
der Nummer 84.71
84.75 Maschinen für den Zusammenbau von mit einem
Glaskolben oder Glasrohr ausgestatteten
elektrischen Lampen oder Röhren,
Elektronenröhren oder Photoblitzlichtlampen;
Maschinen und Apparate für die Herstellung
oder Warmbearbeitung von Glas oder Glaswaren.
84.77 Maschinen und Apparate für die Bearbeitung von
Kautschuk oder Kunststoffen oder für die
Herstellung von Waren aus diesen Stoffen, in
diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch
inbegriffen.
8477.10 - Spritzgußmaschinen
8477.20 - Extruder
84.78 Maschinen und Apparate für die Aufbereitung
oder Verabeitung (Anm.: richtig:
Verarbeitung) von Tabak, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
84.79 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit
eigener Funktion, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
8479.10 - Maschinen, Apparate und Geräte für den
Straßen- und Wegebau, Hoch- und Tiefbau oder
ähnliche Arbeiten
- andere Maschinen, Apparate und Geräte:
8479.89 - - sonstige
8479.90 - Teile
84.81 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder
Schlauchleitungen, Dampfkessel,
Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter,
einschließlich Druckreduzierventile und
thermostatisch gesteuerte Ventile.
8481.90 - Teile
84.83 Wellen (einschließlich Nockenwellen und
Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse (auch
mit eingebautem Wälzlager), Gleitlager und
Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen,
Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch
in Form von Wechselgetrieben oder anderen
regelbaren Getrieben, einschließlich
Drehmomentwandler, Kugelrollspindeln;
Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,
einschließlich Rollenblöcke für Flaschenzuge;
Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen
(einschließlich Kreuz- oder Kardangelenke).
ex 8483.10 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und
Kurbelwellen) und Kurbeln:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.30 - Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager;
Gleitlager und Lagerschalen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.40 - Getriebe auch in Form von Wechselgetrieben
oder anderen regelbaren Getrieben,
einschließlich Drehmomentwandler;
Kugelrollspindeln:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.50 - Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,
einschließlich Rollenblöcke für
Flaschenzuge:
10 - - Riemen- oder Seilscheiben für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.60 - Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen
(einschließlich Kreuz- oder Karadangelenke)
(Anm.: richtig: Kardangelenke):
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.84 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder
Zusammenstellungen von Dichtungen
verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in
Beuteln, Säckchen oder ähnlichen
Umschließungen
ex 8484.10 - metalloplastische Dichtungen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8484.90 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.85 Teile von Maschinen, Apparaten oder
mechanischen Geräten, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch inbegriffen,
ausgenommen Teile mit elektrischen
Anschlußstücken, Isolierteilen, Wicklungen,
Kontakten oder anderen wesentlichen Merkmalen
elektrotechnischer Waren.
8485.90 - andere
85.01 Elektromotoren und elektrische Generatoren
(ausgenommen Stromerzeugungsaggregate).
ex 8501.20 - Allstrommotoren (Universalmotoren), mit
einer Leistungen von mehr als 37,5 W:
10 - - mit einer Leistungen von mehr als 735 W,
aber nicht mehr als 150 kW, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Gleichstrommotoren;
Gleichstromgeneratoren:
ex 8501.31 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger:
10 - - - Motoren mit einer Leistung von mehr als
735 W, Gleichstromgeneratoren, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.32 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis
einschließlich 75 kW:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.33 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis
einschließlich 375 kW:
10 - - - Motoren mit einer Leistung von 150 kW
oder weniger und Generatoren, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.34 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kW:
10 - - - Generatoren für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- - - andere:
50 - - - Fahrmotoren
8501.40 - andere Einphasen-Wechselstrommotoren
- andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren:
8501.51 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger
ex 8501.52 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis
einschließlich 75 kW:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.53 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW:
10 - - - mit einer Leistung von 150 kW oder
weniger, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Wechselstromgeneratoren:
ex 8501.61 - - mit einer Leistung von 75 kVA oder
weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.62 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis
einschließlich 375 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.63 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA
bis einschließlich 750 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
85.02 Stromerzeugungsaggregate und elektrische
rotierende Umformer.
- Stromerzeugungsaggregate mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Dieselmotoren oder
Halbdieselmotoren):
ex 8502.11 - - mit einer Leistung von 75 kVA oder
weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.12 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA
bis einschließlich 375 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.13 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.20 - Stromerzeugungsaggregate mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.30 - andere Stromerzeugungsaggregate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.40 - rotierende Umformer:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.03 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Maschinen der Nummer 85.01 oder 85.02
geeignet.
85.04 Elektrische Transformatoren, elektrische
ruhende Umformer (zB Gleichrichter) sowie
Drosselspulen und andere
Selbstinduktionsspulen.
ex 8504.10 - Vorschaltgeräte für Entladungslampen oder
-röhren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Transformatoren:
ex 8504.31 - - mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.32 - - mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis
einschließlich 16 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.33 - - mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis
einschließlich 500 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.40 - ruhende Umformer:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.50 - andere Drosselspulen und andere
Selbstinduktionsspulen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.07 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich
Separatoren dafür, auch in quadratischer oder
rechteckiger Form.
ex 8507.10 - Bleiakkumulatoren, wie sie zum Starten von
Kolbenverbrennungsmotoren verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.20 - andere Bleiakkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.30 - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.40 - Nickel-Eisen-Akkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.80 - andere Akkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.11 Elektrische Zünd- und Startvorrichtungen, wie
sie für Verbrennungsmotoren mit Funkenzündung
oder Kompressionszündung verwendet werden (zB
Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen,
Zündkerzen, Glühkerzen und Anlasser);
Lichtmaschinen (zB Dynamos und
Wechselstromgeneratoren) und Lade- oder
Rückstromschalter, wie sie zusammen mit
solchen Motoren verwendet werden.
ex 8511.10 - Zündkerzen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.20 - Magnetzünder; Lichtmagnetzünder;
Schwungmagnetzünder:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.30 - Verteiler; Zündspulen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.40 - Anlasser und Anlasser-Lichtmaschinen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.50 - andere Lichtmaschinen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.80 - andere Vorrichtungen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.14 Elektrische Industrie-, Gewerbe- oder
Laboratiumsöfen (einschließlich Öfen zur
thermischen Behandlung von Stoffen durch
Induktion oder durch kapazitiven Widerstand);
andere Industrie-, Gewerbe- oder
Laboratoriumsapparate zur thermischen
Behandlung von Stoffen durch Induktion oder
durch kapazitiven Widerstand.
85.15 Maschinen und Apparate zum Löten oder
Schweißen (auch zum Schneiden geeignet),
elektrisch (einschließlich solcher mit
elektrisch aufgeheiztem Gas arbeitend) oder
mit Laserstrahl oder anderem Licht- oder
Photonenstrahl, mit Ultraschall, mit
Elektronenstrahl, mit Magnetimpulsen oder mit
Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen
und Apparate zum Heißversprühen von Metallen
oder Metallcarbiden.
- Maschinen und Apparate zum Lichtbogen- oder
Plasmastrahlschweißen von Metallen:
8515.31 - - voll- oder halbautomatisch arbeitend
8515.39 - - sonstige
8515.80 - andere Maschinen und Apparate
8515.90 - Teile
85.18 Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür;
Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopfhörer,
Ohrhörer und Mikrophon-Hörer-Kombinationen;
elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische
Tonverstärkergeräte und -anlagen.
ex 8518.10 - Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- Lautsprecher, auch in Gehäusen:
ex 8518.21 - - Einzellautsprecher in Gehäusen:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.22 - - zwei oder mehr Lautsprecher in einem
gemeinsamen Gehäuse:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.29 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.30 - Kopfhörer, Ohrhörer und
Mikrophon-Hörer-Kombinationen
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.40 - elektrische Tonfrequenzverstärker:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.50 - elektrische Tonverstärkergeräte und
-anlagen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
8518.90 - Teile
85.19 Plattenspieler, Kassettenabspielgeräte und
andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute
Tonaufnahmevorrichtung.
8519.10 - Plattenspieler mit Verstärker für Münz- oder
Spielmarkeneinwurf
- andere Plattenspieler mit Verstärker:
8519.21 - - ohne Lautsprecher
8519.29 - - sonstige
8519.40 - Diktat-Wiedergabegeräte
85.20 Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte,
auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung.
8520.10 - Diktiergeräte, nur zum Betrieb mit außerhalb
liegender Stromquelle
ex 8520.90 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.21 Videogeräte zur Bild- oder Bild- und
Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit
eingebautem Videosignalempfangsteil (Tuner).
ex 8521.10 - Magnetbandgeräte:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
8521.90 - andere
85.22 Teile und Zubehör für Geräte der Nummern 85.19
bis 85.21
85.25 Sendegeräte für Funktelephonie,
Funktelegraphie, Rundfunk oder Fernsehen,
auch mit eingebautem Empfangsgerät oder
Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät;
Fernsehkameras.
85.26 Radargeräte, Funknavigationsgeräte und
Funkfernsteuergeräte.
85.27 Empfangsgeräte für Funktelephonie,
Funktelegraphie oder Rundfunk, auch in
einem gemeinsamen Gehäuse mit einem
Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder
einer Uhr kombiniert.
- Rundfunkempfangsgeräte, die unabhänig von
einer außerhalb liegenden Stromquelle
arbeiten können, einschließlich solcher, die
auch für den Funktelephonie- oder
Funktelegraphieempfang geeignet sind:
ex 8527.11 - - mit einem Tonaufnahme- oder
Tonwiedergabegerät kombiniert:
10 - - mit laseroptischem Lesesystem
8527.90 - andere Geräte
85.29 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Geräte der Nummern 85.25 bis 85.28 geeignet.
ex 8529.10 - Antennen und Antennenreflektoren aller Art;
Teile, die zur Verwendung mit diesen Waren
geeignet sind:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8529.90 - andere:
10 - - Baugruppen und Unterbaugruppen, die aus
zwei oder mehr befestigten oder
zusammengefügten Teilen oder Stücken
bestehen, für Geräte in den
Unternummern 8526 10 11, 8526 10 13,
8526 10 19, 8526 91 11, 8526 91 19 und
8526 92 10, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
85.30 Elektrische Signalgeräte (andere als für die
Nachrichtenübermittlung), Sicherungs-,
Kontroll- oder Steuergeräte, für Schienen- und
ähnliche Wege, Straßen, Binnenwasserwege,
Parkeinrichtungen, Hafenanlagen oder
Flugplätze (ausgenommen solche der
Nummer 86.08).
85.31 Akustische oder visuelle elektrische
Signalgeräte (zB Läutwerke, Sirenen,
Meldetafeln, Diebstahlalarmgeräte,
Feuermelder), ausgenommen solche der
Nummer 85.12 oder 85.30.
85.32 Elektrische Festkondensatoren und Dreh- oder
andere einstellbare Kondensatoren.
8532.90 - Teile
85.33 Elektrische Wiederstände (Anm.: richtig:
Widerstände) (einschließlich)
Rheostate und Potentiometer), ausgenommen
Heizwiderstände.
8533.90 - Teile
85.39 Elektrische Glühlampen, Entladungslampen und
-röhren, einschließlich innenverspiegelte
Scheinwerferlampen und Ultraviolett- oder
Infrarotlampen und -röhren; Bogenlampen.
ex 8539.10 - innenverspiegelte Scheinwerferlampen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.40 Elektronenröhren mit Glühkathode, Kaltkathode
oder Photokathode (zB Vakuumröhren, Röhren mit
Dampf- oder Gasfüllung,
Quecksilberdampfgleichrichterlampen und
-kleinröhren, Kathodenstrahlröhren,
Fernsehbildaufnahmeröhren).
- Kathodenstrahl-Fernsehbildröhren,
einschließlich Kathodenstrahlröhren für
Videomonitoren:
8540.11 - - für mehrfarbiges Bild
8540.20 - Fernsehbildaufnahmeröhren; Bildwandler- und
bildverstärkerröhren; andere
Photokathodenröhren
- Höchstfrequenzröhren (zB Magnetrone,
Klystrone, Wanderfeldröhren und
Carcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte
Röhren:
8540.41 - - Magnetrone
8540.42 - - Klystrone
- Teile:
8540.91 - - von Kathodenstrahlröhren
8540.99 - - sonstige
85.43 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener
Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
ex 8543.80 - andere Maschinen und Apparate:
10 - - Flugschreiber, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8543.90 - Teile:
10 - - Baugruppen und Unterbaugruppen, die aus
zwei oder mehr befestigten oder
zusammengefügten Teilen oder Stücken
bestehen, für Flugschreiber, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.44 Isolierte (einschließlich lackierte oder
eloxierte) Drähte, Kabel (einschließlich
Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische
Leiter, auch mit Anschlußstücken;
Lichtleitkabel aus einzeln ummantelten
optischen Fasern, auch elektrische Leiter
enthaltend oder mit Anschlußstücken versehen.
ex 8544.30 - Zündkabelsätze und andere Kabelsätze, wie
sie für Fahrzeuge, Luftfahrzeuge oder
Wasserfahrzeuge verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
86.09 Warenbehälter (Container), einschließlich
solcher für den Transport von Flüssigkeiten,
speziell für eine oder mehrere
Beförderungsarten gebaut und ausgestattet.
87.02 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn
oder mehr Personen, einschließlich des
Fahrzeuglenkers.
ex 8702.10 - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
- - mit einem Hubraum von 2 500 ccm oder
weniger:
91 - - - neue
87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die
hauptsächlich für die Beförderung von Personen
gebaut sind (andere als solche der
Nummer 87.02), einschließlich
Kombinationskraftwagen und Rennwagen.
8703.10 - Fahrzeuge, besonders für das Fahren auf
Schnee gebaut; Fahrzeuge, besonders für die
Beförderung von Personen auf Golfplätzen
gebaut und ähnliche Fahrzeuge
- andere Fahrzeuge, mit
Hubkolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung:
ex 8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als 3 000 ccm:
10 - - - neue
- andere Fahrzeuge, mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als 2 500 ccm:
- - - neue
11 - - - motorisierte Wohnwagenanhänger
87.04 Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung.
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
ex 8704.21 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von 5 t oder weniger:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8704.22 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 5 t, aber nicht mehr als
20 t:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8704.23 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 20 t:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung:
ex 8704.31 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von 5 t oder weniger:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8704.32 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 5 t:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
87.09 Werkskarren, mit eigenem Antrieb, ohne Hebe-
oder Arbeitsvorrichtungen, wie sie in
Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf
Flugplätzen zum Befördern von Waren auf kurzen
Strecken verwendet werden; Zugkarren, wie sie
auf Bahnsteigen verwendet werden; Teile davon.
- Karren:
ex 8709.11 - - elektrische:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8709.19 - - sonstige:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
8709.90 - Teile
88.01 Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge,
Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ohne
eigenen Antrieb.
ex 8801.10 - Segelflugzeuge und Hängegleiter:
10 - - für den zivilen Gebrauch
8801.90 - andere
88.02 Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber,
Flugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich
Satelliten) und ihre Träger für den Raumstart.
- Hubschrauber:
ex 8802.11 - - mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder
weniger:
10 - - - zivile Hubschrauber
ex 8802.12 - - mit einem Leergewicht von mehr als
2 000 kg:
10 - - - zivile Hubschrauber
ex 8802.20 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit
einem Leergewicht von 200 kg oder weniger:
10 - - Zivilluftfahrzeuge
ex 8802.30 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit
einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg bis
einschließlich 15 000 kg:
10 - - Zivilluftfahrzeuge
ex 8802.40 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit
einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg:
10 - - Zivilluftfahrzeuge
8802.50 - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)
und ihre Träger für den Raumstart
88.03 Teile von Waren der Nummer 88.01 oder 88.02.
ex 8803.10 - Propeller und Rotoren sowie Teile davon:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8803.20 - Fahrgestelle und Teile davon:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8803.30 - andere Teile von Flugzeugen oder
Hubschraubern:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8803.90 - andere:
- - sonstige:
91 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen und in Hängegleitern
88.05 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Apparate
und Vorrichtungen für Decklandungen von
Luftfahrzeugen und ähnliche Apparate und
Vorrichtungen; Flugsimulatoren, Teile dieser
Waren.
90.01 Optische Fasern und optische Faserbündel;
optische Faserkabel, andere als die der
Nummer 85.44; Folien und Platten aus
polarisierenden Stoffen; Linsen
(einschließlich Kontaktlinsen), Prismen,
Spiegel und andere optische Elemente, aus
Stoffen aller Art, nicht gefaßt, ausgenommen
nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas.
9001.10 - optische Fasern, optische Faserbündel und
-kabel
9001.30 - Kontaktlinsen
9001.90 - andere
90.02 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische
Elemente, aus Stoffen aller Art, gefaßt, für
Instrumente oder Apparate, ausgenommen nicht
optisch bearbeitete Elemente aus Glas.
9002.90 - andere
90.06 Photographische (andere als
kinematographische) Aufnahmeapparate;
photographische Blitzlichtgeräte und
Photoblitzlichtlampen, andere als
Entladungslampen der Nummer 85.39.
90.07 Kinematographische Aufnahmeapparate und
Projektoren, auch mit eingebauten Tonaufnahme-
oder Tonwiedergabegeräten.
- Aufnahmeapparate:
9007.11 - - für Filme mit einer Breite von weniger als
16 mm oder für Doppel-8 mm-Filme
9007.19 - - sonstige
90.08 Stehbildprojektoren; photographische (andere
als kinematographische) Vergrößerungs- und
Verkleinerungsapparate.
9008.10 - Projektoren für Diapositive
9008.20 - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder
andere Mikroträger, auch für die Herstellung
von Kopien geeignet
9008.30 - andere Stehbildprojektoren
9008.90 - Teile und Zubehör
90.09 Photokopierapparate mit optischem System oder
für das Kontaktverfahren sowie
Thermokopiergeräte.
9009.90 - Teile und Zubehör
90.14 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse;
andere Navigationsinstrumente und -apparate.
ex 9014.10 - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
9014.20 - Instrumente und Apparate für die Luft- oder
Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse)
9014.90 - Teile und Zubehör
90.18 Instrumente, Apparate und Geräte, für
medizinische, chirurgische, zahnmedizinische
oder veterinärmedizinische Verwendung,
einschließlich Szintigraphen und andere
elektromedizinische Apparate sowie Aparate
(Anm.: richtig: Apparate) zur Prüfung des
Sehvermögens.
90.19 Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;
Massageapparate und -kleingeräte; Apparate und
Geräte für Psychotechnik, Ozontherapie,
Sauerstofftherapie, Aerosoltherapie und
künstliche Beatmung sowie andere Apparate und
Geräte für die Atmungstherapie.
90.20 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken,
ausgenommen Schutzmasken, die weder
mechanische Teile noch auswechselbare Filter
ausweisen.
90.21 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen,
einschließlich Krücken,
medizinisch-Chirurgische Gürtel und Bänder;
Schienen und andere Vorrichtungen zur
Behandlung von Knochenbrüchen; künstliche
Körperteile; Schwerhörigengeräte und andere
Apparate und Vorrichtungen, die zur Behebung
von Funktionsschäden oder Gebrechen in der
Hand oder am Körper getragen oder in diesen
eingepflanzt werden.
- künstliche Gelenke und andere Apparate und
Vorrichtungen für die Orthopädie oder
Behandlung von Knochenbrüchen:
9021.11 - - Künstliche Gelenke
9021.19 - - sonstige
- künstliche Zähne und Zahnprothesen:
9021.29 - - sonstige
9021.30 - andere künstliche Körperteile
9021.40 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und
Zubehör
9021.50 - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und
Zubehör
9021.90 - andere
90.22 Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-,
Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für
medizinische, chirurgische, zahnmedizinische
oder veterinärmedizinische Zwecke,
einschließlich der Apparate für die
Strahlenphotographie oder die
Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere
Vorrichtungen zur Erzeugung von
Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren,
Steuerpulte und Bedienungstische, Bildschirme,
Tische, Sessel u. dgl., für die Untersuchung
und Behandlung.
90.24 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der
Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,
Elastizität oder anderer mechanischer
Eigenschaften von Materialien (zB Metallen,
Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen).
9024.90 - Teile und Zubehör
90.25 Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und
ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer,
Pyrometer, Barometer, Hygrometer und
Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung,
auch miteinander kombiniert.
- Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen
Instrumenten kombiniert:
ex 9025.11 - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9025.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9025.20 - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten
kombiniert:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9025.80 - andere Instrumente:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
9025.90 - Teile und Zubehör
90.26 Instrumente und Apparate zum Messen oder
Kontrollieren von Durchfluß, Standhöhe, Druck
oder von anderen veränderlichen Größen von
Flüssigkeiten oder Gasen (zB
Durchflußmengenmesser, Standanzeiger,
Manometer und Wärmemengenmesser), ausgenommen
Instrumente und Apparate der Nummer 90.14,
90.15, 90.28 or (Anm.: richtig: oder) 90.32.
ex 9026.10 - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß
oder Standhöhe von Flüssigkeiten:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9026.20 - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9026.80 - andere Instrumente oder Apparate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
9026.90 - Teile und Zubehör
90.27 Instrumente, Apparate und Geräte für
physikalische oder chemische Untersuchungen
(zB: Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer
und Gas- oder Rauchanalysenapparate);
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen
oder Prüfen der Viskosität, Porosität,
Dehnung, Oberflächenspannung u. dgl.;
Instrumente und Apparate für kalorimetrische,
akustische oder photometrische Messungen
(einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome.
90.29 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,
Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.;
Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser,
ausgenommen solche der Nummer 90.14 oder
90.15; Stroboskope.
ex 9029.10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,
Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.:
10 - - elektrische oder elektronische
Tourenzähler, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9029.20 - Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
- - Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9029.90 - Teile und Zubehör
10 - - von Tourenzählern, Tachometern und anderen
Geschwindigkeitsmessern, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.30 Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und
andere Instrumente, Apparate und Geräte zum
Messen oder Kontrollieren elektrischer Größen,
ausgenommen Zähler der Nummer 90.28;
Instrumente und Apparate zum Messen oder zum
Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-,
kosmischen oder anderen ionisierenden
Strahlen.
ex 9030.10 - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum
Nachweis von ionisierenden Strahlen
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.20 - Kathodenstrahloszilloskope und
Kathodenstrahloszillographen
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Instrumente und Apparate zum Messen
oder Kontrollieren der Spannung, der
Stromstärke, des Widerstandes oder der
Leistung, ohne Registriervorrichtung:
ex 9030.31 - - Multimeter:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.40 - andere Instrumente und Apparate, besonders
für die Fernmeldetechnik gebaut (zB
Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser,
Verzerrungsmesser und
Geräuschspannungsmesser):
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Instrumente und Apparate:
ex 9030.81 - - mit Registriervorrichtung:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.89 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.90 - Teile und Zubehör:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.31 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
zum Messen oder Kontrollieren, in diesem
Kapitel anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Profilprojektoren.
ex 9031.80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und
Maschinen
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9031.90 - Teile und Zubehör
10 - - von Instrumenten, Apparaten, Geräten und
Maschinen der Unternummer 9031 80, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.32 Instrumente, Apparate und Geräte zum
selbsttätigen Regeln oder Kontrollieren
ex 9032.10 - Thermostate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9032.20 - Druckregel und -kontrollapparate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Instrumente, Apparate und Geräte:
ex 9032.81 - - hydraulische oder pneumatische:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9032.89 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9032.90 - Teile und Zubehör:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.33 Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten,
Geräten und Instrumenten des Kapitels 90, in
diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch
inbegriffen.
91.04 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für
Land-, Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeuge
ex 9104.00 10 - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
91.09 Andere Uhrwerke, vollständig und
zusammengebaut.
- mit Baterie- (Anm.: richtig: Batterie-),
Akkumulator- oder Netzbetrieb:
ex 9109.19 - - sonstige:
10 - - - mit einer Breite oder einem Durchmesser
von 50 mm oder weniger, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9109.00 - andere:
10 - - mit einer Breite oder einem Durchmesser
von 50 mm oder weniger, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
92.08 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln,
mechanische singende Vögel, singende Sägen und
andere Musikinstrumente, in anderen Nummern
dieses Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen
aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und
andere Mundblasinstrumente für Signalzwecke.
92.09 Teile (zB Musikwerke für Spieldosen) und
Zubehör (zB Karten, Scheiben und Walzen für
mechanische Instrumente) von
Musikinstrumenten; Metronome, Stimmgabeln und
Stimmpfeifen aller Art.
- andere:
9209.92 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten
der Nummer 92.02
9209.93 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten
der Nummer 92.03
9209.94 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten
der Nummer 92.07
9209.99 - - sonstige
94.01 Sitzmöbel (ausgenommen Waren der
Nummer 94.02), einschließlich solcher, die in
Liegemöbel umgewandelt werden können, und
Teile davon.
ex 9401.10 - Sitze, wie sie in Luftfahrzeugen verwendet
werden:
10 - - nicht lederbezogen, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
94.02 Medizinische, chirurgische, zahnmedizinische
oder veterinärmedizinische Möbel (zB
Operationstische, Untersuchungstische und
Spitalsbetten mit mechanischen Vorrichtungen,
zahnärztliche Behandlungsstühle); Stühle für
Friseursalons und ähnliche Stühle, die sowohl
Schwenk- als auch Kipp- und Hebevorrichtungen
besitzen; Teile dieser Waren.
94.03 Andere Möbel und Teile davon.
ex 9403.20 - andere Metallmöbel:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9403.70 - Kunststoffmöbel:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
94.05 Beleuchtungskörper (einschließlich
Scheinwerfer) und Teile davon, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen;
Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete
Namensscjoöder. beleuchtete Namensschilder u.
dgl., mit festmontierter Lichtquelle, sowie
anderweitig weder genannte noch inbegriffene
Teile davon.
ex 9405.10 - Luster und andere elektrische Decken- oder
Wandleuchten, ausgenommen solche für
öffentliche Plätze oder Verkehrswege:
10 - - aus unedlem Metall oder Kunststoff, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9405.60 - Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete
Namensschilder u. dgl.:
10 - - Reklameleuchten, Leuchtschilder,
beleuchtete Namensschilder u. dgl. aus
unedlem Metall oder Kunststoff, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
ex 9405.92 - - aus Kunststoffen:
10 - - - Teile der Waren der Unternummer 9405 10
oder 9405 60, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9405.99 - - andere:
10 - - - Teile der Waren der Unternummer 9405 10
oder 9405 60, aus unedlem Metall, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
95.06 Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik,
Athletik, andere Sportarten (einschließlich
Tischtennis) und Freiluftspiele, nicht in
anderen Nummern dieses Kapitels genannt oder
inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken.
- Golfschläger und andere
Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport:
9506.31 - - Golfschläger, vollständig
9506.32 - - Golfbälle
9506.39 - - sonstige
- andere:
9506.91 - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen,
Gymnastik und Athletik
9506.99 - - sonstige
96.01 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe,
Korallen, Perlmutter und andere tierische
Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus
diesen Stoffen (einschließlich durch Formen
erhaltene Waren).
9601.10 - Bearbeitetes Elfenbein und Waren aus
Elfenbein
96.12 Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche
Farbbänder, mit Tinte oder anderen Stoffen für
Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in
Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch
in Schachteln.
97.01 Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig
mit der Hand ausgeführt, ausgenommen
Zeichnungen der Nummer 49.06, und andere
handbemalte oder handverzierte gewerbliche
Waren; Kollagen und ähnliche Bildwerke.
97.02 Originalstiche, Originalschnitte und
Originallithographien.
97.03 Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen
aller Art.
97.04 Breif- (Anm.: richtig: Brief-)
oder Stempelmarken,
Freistempelabdrucke, Ersttagsbriefe, mit
Marken bedruckte Korrespondenzkarten oder
-briefe (Ganzsachen) u. dgl., entwertet oder,
falls nicht entwertet, im Bestimmungsland
weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen.
97.05 Sammlungen und Sammlungsstücke von
zoologischem, botanischem, mineralogischem,
historischem, archäologischem,
paläontologischem, ethnographischem oder
numismatischem Wert.
97.06 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt.
TABELLE B ZU ANHANG IV
```
```
Waren- HS-/ZN-
nummer Code Warenbezeichnung
```
```
25.29 Feldspat; Leuzit; Nephelin und
Nephelin-Syenit; Flußspat.
- Flußspat:
2529.21 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von
97 Gewichtsprozent oder weniger
2529.22 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von mehr
als 97 Gewichtsprozent
2529.30 - Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenite
27.12 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines
Erdölwachs, slack wax, Ozokerit, Montanwachs,
Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche
Erzeugnisse, durch Synthese oder durch andere
Verfahren gewonnen, auch gefärbt.
ex 2712.90 - andere:
- - sonstige:
- - - roh:
39 - - - - für andere Zwecke
90 - - - andere
27.13 Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände
von Erdölen oder Ölen aus bituminösen
Mineralien.
2713.20 - Erdölbitumen
2713.90 - andere
28.01 Fluor, Chlor, Brom und Iod.
2801.10 - Chlor
28.04 Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle.
- Silicium:
2804.61 - - mit einem Gehalt an Silicium von
99,99 Gewichtsprozent oder mehr
2804.69 - - sonstige
2804.70 - Phosphor
2804.80 - Arsen
2804.90 - Selen
28.18 Künstlicher Korund, auch von chemisch nicht
eindeutig bestimmter Konstitution;
Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid.
2818.10 - künstlicher Korund, auch von chemisch nicht
eindeutig bestimmter Konstitution
28.33 Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate).
- andere Sulfate:
2833.23 - - des Chroms
2833.24 - - des Nickels
2833.25 - - des Kupfers
2833.27 - - des Bariums
2833.29 - - sonstige
28.39 Silicate; handelsübliche Alkalimetallsilicate.
28.50 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride,
auch von chemisch nicht eindeutig bestimmter
Konstitution, ausgenommen Verbindungen, die
auch Carbide der Nr. 28.49 sind.
29.03 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe.
- gesättigte Chlorderivate der acyclischen
Kohlenwasserstoffe:
2903.12 - - Dichlormethan (Methylenchlorid)
2903.13 - - Chloroform (Trichlormethan)
ex 2903.30 - Fluor-, Brom- oder Iodderivate der
acyclischen Kohlenwasserstoffe:
10 - - Fluoride
ex 2903.40 - Halogenderivate der acyclischen
Kohlenwasserstoffe, die zwei oder mehr
verschiedene Halogene enthalten:
- - nur fluoriert oder chloriert:
- - - andere:
69 - - - - sonstige
- - sonstige:
- - - andere:
98 - - - - sonstige
29.05 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate.
- einwertige gesättigte Alkohole:
2905.17 - - Dodecan-1-ol (Laurylalkohol),
Hexadekan-1-ol (Cetylalkohol) und
Oktadekan-1-ol (Stearylalkohol)
ex 2905.19 - - sonstige:
90 - - - andere
- Diole:
ex 2905.39 - - sonstige:
90 - - - andere
29.06 Cyclische Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate.
- cyclanische, cyclenische oder
cycloterpenische Alkohole:
2906.11 - - Menthol
2906.13 - - Sterine und Inosite
2906.14 - - Terpineole
2906.19 - - sonstige
- aromatische Alkohole:
2906.21 - - Benzylalkohol
2906.29 - - sonstige
29.08 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
der Phenole oder Phenolalkohole.
2908.10 - Derivate, die nur Halogensubstituenten
enthalten, und deren Salze
2908.20 - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten,
deren Salze und Ester
ex 2908.90 - andere:
90 - - sonstige
29.14 Ketone und Chinone, auch mit anderen
Sauerstoffunktionen und deren Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.
- cyclanische, cyclenische oder
cycloterpenische Ketone ohne andere
Sauerstoffunktionen:
2914.21 - - Campher
2914.23 - - Jonone und Methyljonone
2914.30 - aromatische Ketone ohne andere
Sauerstoffunktionen
- Ketonalkohole und Ketonaldehyde:
2914.41 - - 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on
(Diacetonalkohol)
2914.49 - - sonstige
2914.50 - Ketonphenole und Ketone mit anderen
Sauerstoffunktionen
29.15 Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-
oder Nitrosoderivate.
- Ameisensäure, deren Salze und Ester:
2915.11 - - Ameisensäure
2915.12 - - Salze der Ameisensäure
2915.13 - - Ester der Ameisensäure
- Essigsäure und deren Salze;
Essigsäureanhydrid:
2915.23 - - Cobaltacetate
2915.24 - - Essigsäureanhydrid
2915.29 - - andere
- Ester der Essigsäure:
2915.31 - - Ethylacetat
2915.33 - - n-Butylacetat
2915.35 - - 2-Ethoxyethylacetat
2915.39 - - sonstige
2915.60 - Buttersäuren und Valeriansäuren, deren Salze
und Ester
2915.70 - Palmitinsäure und Stearinsäure, deren Salze
und Ester
2915.90 - andere
29.18 Carbonsäuren mit zusätzlichen
Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.
- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne
andere Sauerstoffunktion, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren
Derivate:
2918.12 - - Weinsäure
ex 2918.19 - - sonstige:
30 - - - Cholsäure, 3alpha-,
12alpha-dihydroxy-5beta-Cholan-24-Säure
(Deoxycholsäure), deren Salze und Ester
90 - - - andere
29.21 Verbindungen mit Aminofunktion
- aromatische Monoamine und deren Derivate;
deren Salze:
2921.42 - - Anilinderivate und deren Salze
2921.43 - - Toluidine und deren Derivate; deren Salze
2921.44 - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren
Salze
2921.49 - - sonstige
29.22 Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen.
- Aminoalkohole, deren Ether und Ester,
ausgenommen solche, die mehr als eine Art
von Sauerstoffunktion enthalten; deren
Salze:
2922.11 - - Monoethanolamin und dessen Salze
2922.12 - - Diethanolamin und dessen Salze
2922.13 - - Triethanolamin und dessen Salze
2922.19 - - sonstige
- Aminonaphthole und andere Aminophenole,
deren Ether und Ester, ausgenommen solche,
die mehr als eine Art von Sauerstoffunktion
enthalten; deren Salze:
2922.21 - - Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und
deren Salze
2922.22 - - Anisidine, Dianisidine und Phenetidine und
deren Salze
2922.29 - - sonstige
2922.30 - Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone,
ausgenommen solche, die mehr als eine Art
von Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze
- Aminosäuren und deren Ester, ausgenommen
solche, die mehr als eine Art von
Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze:
2922.41 - - Lysin und dessen Ester; deren Salze
2922.42 - - Glutaminsäure und deren Salze
2922.49 - - sonstige
2922.50 - Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und
andere Aminoverbindungen mit
Sauerstoffunktionen
29.29 Verbindungen mit anderen Stickstoffunktionen.
29.30 Organische Schwefelverbindungen.
2930.10 - Dithiocarbonate (Xanthate, Xanthogenate)
2930.40 - Methionin
ex 2930.90 - andere:
80 - - sonstige
29.31 Andere organisch-anorganische Verbindungen.
29.32 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem
oder mehreren Sauerstoffheteroatomen.
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Furanring in der Struktur:
2932.11 - - Tetrahydrofuran
2932.13 - - Furfurylalkohol und
Tetrahydrofurfurylalkohol
2932.19 - - sonstige
- Lactone:
2932.21 - - Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine
2932.29 - - sonstige Lactone
2932.90 - andere
29.33 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem
oder mehreren Stickstoffheteroatomen;
Nucleinsäuren und deren Salze.
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Pyrazolring in der Struktur:
2933.11 - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate
2933.19 - - sonstige
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Imidazolring in der Struktur:
2933.21 - - Hydantoin und dessen Derivate
2933.29 - - sonstige
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Pyridinring in der Struktur:
2933.31 - - Pyridin und dessen Salze
2933.39 - - sonstige
2933.40 - Verbindungen mit einem Chinolin- oder
Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht
weiter kondensiert
- Verbindungen mit Pyrimidinring (auch
hydriert) oder Piperazinring in der
Struktur; Nucleinsäuren und deren Salze:
2933.51 - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und
dessen Derivate; deren Salze
2933.59 - - sonstige
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Triazinring in der Struktur:
2933.69 - - sonstige
- Lactame:
2933.79 - - sonstige Lactame
2933.90 - andere
29.34 Andere heterocyclische Verbindungen.
29.35 Sulfonamide.
29.36 Provitamine und Vitamine, natürliche oder
synthetisch hergestellte (einschließlich
natürliche Konzentrate), sowie deren
hauptsächlich als Vitamine verwendeten
Derivate, alle diese auch untereinander
gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art.
2936.10 - Provitamine, ungemischt
- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:
2936.21 - - Vitamine A und deren Derivate
2936.22 - - Vitamin B1 und dessen Derivate -
2936.23 - - Vitamin B2 und dessen Derivate
2936.24 - - D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder
Vitamin B5) und deren Derivate
2936.25 - - Vitamin B6 und dessen Derivate
30.03 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der
Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus zwei oder
mehr Bestandteilen, für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke gemischt, weder dosiert
noch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.
30.04 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der
Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus gemischten
oder ungemischten Erzeugnissen, für
therapeutische oder prophylaktische Zwecke,
dosiert oder in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
3004.90 - andere
32.07 Zubereitete Pigmente, zubereitete
Trübungsmittel und zubereitete Farben,
Schmelzglasuren, Engoben, flüssige Glanzmittel
und ähnliche Zubereitungen, wie sie für die
Keramik-, Email- oder Glasindustrie verwendet
werden; Glasfritten und anderes Glas in Form
von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.
32.12 Pigmente (einschließlich Metallpulver und
-flitter), in nichtwässerigen Medien
dispergiert, flüssig oder pastenförmig, wie
sie bei der Herstellung von Anstrichfarben
(einschließlich Lackfarben) verwendet werden;
Prägefolien; Farbstoffe und andere
Färbemittel, in Formen oder Packungen für den
Kleinverkauf.
33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),
einschließlich sogenannter Concretes und
Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer
Öle in Fetten, in nicht flüchtigen Ölen,
Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch
Enfleurage oder Mazeration gewonnen;
terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der
Herstellung terpenfreier etherischer Öle;
wässerige Destillate und wässerige Lösungen
etherischer Öle.
- andere etherische Öle als von
Zitrusfrüchten:
3301.21 - - Geraniumöl
3301.22 - - Jasminöl
3301.23 - - Lavendelöl oder Lavandinöl
3301.24 - - Pfefferminzöl (Öl von Menthapiperita)
3301.25 - - andere Minzenöle
3301.26 - - Vetiveröl
3301.29 - - sonstige
3301.30 - Resinoide
3301.90 - andere
39.03 Polymere von Styrol, in Rohformen.
3903.30 - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)
39.05 Polymere von Vinylacetat oder von anderen
Vinylestern, in Rohformen; andere
Vinylpolymere in Rohformen.
- Polymere von Vinylacetat:
3905.11 - - in wässeriger Dispersion
3905.90 - andere
39.06 Acrylpolymere, in Rohformen.
39.07 Polyacetale, andere Polyether und
Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,
Alkydharze, Polyallylester und andere
Polyester, in Rohformen.
ex 3907.20 - andere Polyether:
- - Polyetheralkohole:
11 - - - Polyethylenglykole
39.09 Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in
Rohformen.
3909.20 - Melaminharze
3909.30 - andere Aminoharze
39.10 Silicone, in Rohformen.
39.11 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und
andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, in Rohformen.
40.07 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem
Kautschuk.
43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,
Schwänze, Klauen und andere für
Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle oder
Überreste), ausgenommen Häute und Felle, roh,
der Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.
4301.80 - andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf,
Schwanz oder Klauen
43.02 Pelzfelle (einschließlich Köpfe, Schwänze,
Klauen und andere Teile, Abfälle oder
Überreste), gegerbt oder zugerichtet, auch
zusammengesetzt (ohne Zufügung anderer
Stoffe), ausgenommen solche der Nummer 43.03.
- Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen, nicht zusammengesetzt:
ex 4302.19 - - sonstige:
10 - - - von Bibern
20 - - - von Bisamratten
- - - von Seehunden:
41 - - - - von jungen Sattelrobben und von jungen
Mützenrobben
49 - - - - sonstige
70 - - - von Wildkatzen
90 - - - andere
ex 4302.30 - Pelzfelle, ganz, sowie Teile, Abfälle oder
Überreste, alle diese zusammengesetzt:
- - sonstige:
51 - - - - von jungen Sattelrobben und von jungen
Mützenrobben
55 - - - - sonstige
71 - - - von Wildkatzen
75 - - - andere
44.06 Bahnschwellen aus Holz.
48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch
überzogen, wie sie für Schreib-, Druck- oder
andere graphische Zwecke verwendet werden,
sowie Papiere und Pappen, für Lochkarten und
Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,
ausgenommen Papiere der Nummer 48.01 oder
48.03; handgeschöpfte Papiere und Pappen.
4802.10 - handgeschöpfte Papiere und Pappen
4802.20 - Papiere und Pappen, wie sie zur Herstellung
lichtempfindlicher, wärmeempfindlicher oder
elektroempfindlicher Papiere und Pappen
verwendet werden
48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus
Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,
überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,
verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen,
andere als solche der Nummer 48.03, 48.09,
48.10 oder 48.18.
- Papiere und Pappen, gummiert oder mit
Klebeschichte versehen:
4811.29 - - sonstige
- Papiere und Pappen, mit Kunststoffen
(ausgenommen Klebestoffen) gestrichen,
imprägniert oder überzogen:
4811.31 - - gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht
von mehr als 150 g
4811.39 - - sonstige
49.05 Kartographische Erzeugnisse aller Art
einschließlich Atlanten, Wandkarten,
topographische Pläne und Globen, gedruckt.
49.06 Originalpläne und Originalzeichnungen für
architektonische, technische, industrielle,
gewerbliche, topographische oder ähnliche
Zwecke, mit der Hand hergestellt;
handgeschriebene Schriftstücke,
photographische Reproduktionen auf
sensibilisierten Papieren und mit Kohlepapier
hergestellte Durchschriften der vorstehend
genannten Waren.
49.07 Briefmarken, Stempelmarken u. dgl., nicht
entwertet, im Bestimmungsland gültig und zum
Umlauf vorgesehen; Stempelpapier; Banknoten;
Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen
und ähnliche Wertpapiere.
49.08 Abziehbilder aller Art.
49.09 Postkarten, gedruckt oder illustriert;
gedruckte Karten mit Glückwünschen,
Mitteilungen oder Ankündigungen persönlicher
Art, auch illustriert, auch mit Umschlägen
oder Verzierungen.
49.10 Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich
Blöcke für Abreißkalender.
49.11 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und
Photographien.
68.02 Bausteine (Werk- oder Hausteine), ausgenommen
Schiefer, bearbeitet, und Waren daraus, mit
Ausnahme von Waren der Nummer 68.01;
Mosaiksteine u dgl. aus Natursteinen,
einschließlich Schiefer, auch auf Unterlagen;
künstlich gefärbte Körner (Granalien), Splitt
und Mehl, aus Natursteinen (einschließlich
Schiefer).
- andere Bausteine (Werk- oder Hausteine) und
Waren daraus, nur geschnitten oder gesägt,
mit planer oder gleichmäßiger Oberfläche:
6802.22 - - andere Kalksteine
6802.29 - - andere Steine
- andere
6802.92 - - andere Kalksteine
6802.99 - - andere Steine
68.03 Schiefer, bearbeitet, und Waren aus
Naturschiefer oder Preßschiefer.
68.06 Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche
mineralische Wollen; expandierter Vermiculit,
expandierte Tone, Schaumschlacke und ähnliche
expandierte mineralische Erzeugnisse;
Mischungen und Waren aus wärme-, kälte- und
schallisolierenden oder schalldämmenden
mineralischen Stoffen, ausgenommen solche der
Nummer 68.11 oder 68.12 oder des Kapitels 69.
6806.10 - Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche
mineralische Wollen (einschließlich
Mischungen untereinander), lose, in Platten
oder Rollen
68.15 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen
Stoffen (einschließlich Waren aus Torf),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
6815.10 - Waren aus Graphit oder anderem Kohlenstoff,
nicht für die Elektrotechnik
72.02 Ferrolegierungen.
- Ferromangan:
7202.11 - - mit einem Gehalt von mehr als
2 Gewichtsprozent Kohlenstoff
72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
- mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
ex 7207.11 - - mit rechteckigem (einschließlich
quadratischem) Querschnitt und einer
Breite von weniger als der zweifachen
Stärke:
- - - gewalzt oder stranggegossen
(Montanunion):
11 - - - - aus Automatenstahl
19 - - - - sonstige
ex 7207.12 - - andere, mit rechteckigem (nicht
quadratischem) Querschnitt:
- - - gewalzt oder stranggegossen
(Montanunion):
11 - - - - mit einer Stärke von 50 mm oder mehr
19 - - - - mit einer Stärke von weniger als 50 mm
ex 7207.19 - - sonstige:
- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:
- - - - gewalzt oder stranggegossen:
11 - - - - aus Automatenstahl (Montanunion)
15 - - - - - andere (Montanunion)
- - - Rohlinge für Profile:
31 - - - - gewalzt oder stranggegossen
(Montanunion)
ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent
oder mehr Kohlenstoff:
- - mit rechteckigem (einschließlich
quadratischem) Querschnitt und einer
Breite von weniger als der zweifachen
Stärke:
- - - gewalzt oder stranggegossen
(Montanunion):
11 - - - - aus Automatenstahl
- - - - sonstige, mit einem Gehalt:
15 - - - - - von 0,25 Gewichtsprozent oder mehr,
aber weniger als 0,6 Gewichtsprozent
Kohlenstoff
17 - - - - - von 0,6 Gewichtsprozent oder mehr
Kohlenstoff
- - andere, mit rechteckigem (nicht
quadratischem) Querschnitt:
- - - gewalzt oder stranggegossen
(Montanunion):
31 - - - - mit einer Stärke von 50 mm oder mehr
33 - - - - mit einer Stärke von weniger als 50 mm
- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:
- - - gewalzt oder stranggegossen:
51 - - - - aus Automatenstahl (Montanunion)
- - - - andere (Montanunion):
55 - - - - - mit einem Gehalt von
0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber
weniger als 0,6 Gewichtsprozent
Kohlenstoff
57 - - - - - mit einem Gehalt von
0,6 Gewichtsprozent oder mehr
Kohlenstoff
- - Rohlinge für Profile:
71 - - - gewalzt oder stranggegossen
(Montanunion)
72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, plattiert oder überzogen.
- verzinnt:
ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders
als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten:
11 - - - - Zinnblech
72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken
(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus
rostfreiem Stahl.
7218.10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen
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