Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Rumänien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND RUMÄNIEN(NR: GP XVIII RV 1013 AB 1086 S. 123. BR: AB 4552 S. 571.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1993-08-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 59
Änderungshistorie JSON API

84.14 Luft- und Vakuumpumpen, Luft- oder andere

Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder

Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator,

auch mit Filter.

ex 8414.10 - Vakuumpumpen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- - sonstige:

30 - - - Rotationskolbenpumpen,

Drehschieberpumpen, Molekularpumpen und

Wälzkolbenpumpen

ex 8414.20 - Luftpumpen für Hand- oder Fußbetrieb

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8414.30 - Kompressoren, wie sie bei

Kälteerzeugungsmaschinen verwendet werden:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- Ventilatoren:

8414.51 - Tisch-, Boden-, Wand-, Fenster-, Decken- und

Dachventilatoren, mit eingebautem

Elektromotor mit einer Leistung von 125 W

oder weniger

ex 8414.59 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8414.80 - andere:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- - sonstige:

- - - Turbinenkompressoren:

21 - - - - einstufig

ex 8414.90 - Teile:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

84.15 Klimageräte, bestehend aus einem

motorbetriebenen Ventilator und

Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und

des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft,

einschließlich solcher, bei denen der

Feuchtigkeitsgrad nicht gesondert einstellbar

ist.

- andere:

8415.51 - - mit Kälteerzeugungsvorrichtung und Ventil

zum Umkehren des Kühl-/Heizkreislaufes

ex 8415.82 - - sonstige, mit Kälteerzeugungsvorrichtung:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8415.83 - - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8415.90 - Teile:

10 - - für Klimageräte der Unternummer 8415.81,

8415.82 oder 8415.83, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

84.18 Kühlschränke, Tiefkühlschränke und andere

Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen

zur Kälteerzeugung, auch elektrische;

Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der

Nummer 84.15.

ex 8418.10 - kombinierte Kühl- und Tiefkühlschränke, mit

getrennten Außentüren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8418.30 - Tiefkühltruhen mit einem Rauminhalt von

800 l oder weniger:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8418.40 - Tiefkühlschränke mit einem Rauminhalt von

900 l oder weniger:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Maschinen, Apparate, Geräte und

Einrichtungen zur Kälteerzeugung;

Wärmepumpen:

8418.61 - - Kompressor-Kälteerzeugungsvorrichtungen,

mit einem Kondensator in Form eines

Wärmeaustauschers

(Kompressionswärmepumpen)

8418.69 - - sonstige

- Teile:

8418.99 - - sonstige

84.19 Apparate, Vorrichtungen und

Laboreinrichtungen, auch mit elektrischer

Heizung, zur Behandlung von Stoffen durch auf

einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge,

wie Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren,

Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren,

Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren

oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsgeräte;

nicht elektrische Wasserdurchlauferhitzer und

Warmwasserspeicher.

- Trockner:

8419.31 - - für landwirtschaftliche Erzeugnisse

8419.32 - - für Holz, Papiermasse, Papier oder Pappe

8419.39 - - sonstige

8419.50 - Wärmeaustauscher

8419.60 - Apparate und Vorrichtungen zum Verflüssigen

von Luft oder anderen Gasen

- andere Apparate und Vorrichtungen:

8419.81 - - für die Zubereitung von heißen Getränken

oder zum Kochen oder Erwärmen von Speisen

8419.89 - - sonstige

8419.90 - Teile

84.21 Zentrifugen, einschließlich

Zentrifugaltrockner, Apparate zum Filtern oder

Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen.

- Zentrifugen, einschließlich

Zentrifugaltrockner:

ex 8421.19 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- Apparate zum Filtern oder Reinigen von

Flüssigkeiten:

ex 8421.21 - - zum Filtern oder Reinigen von Wasser:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8421.23 - - Ölfilter und Treibstoffilter, für

Kolbenverbrennungsmotoren:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8421.29 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- Apparate zum Filtern oder Reinigen von

Gasen:

ex 8421.31 - - Luftansaugfilter für

Kolbenverbrennungsmotoren

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8421.39 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- Teile:

8421.99 - - sonstige

84.24 Mechanische Apparate (auch für Handbetrieb)

zum Verteilen, Versprühen oder Zerstäuben von

Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöschgeräte,

auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche

Apparate; Sandstrahlmaschinen,

Dampfstrahlapparate u. dgl.

ex 8424.10 - Feuerlöschgeräte, auch mit Füllung:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

8424.90 - Teile

84.25 Flaschenzüge, Zugwinden und Spille; Hubwinden.

- Hubwinden; Hebevorrichtungen, wie sie zum

Hochziehen von Fahrzeugen verwendet werden:

ex 8425.11 - - mit Elektromotor:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8425.19 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- andere Zugwinden, Spille:

ex 8425.31 - - mit Elektromotor:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8425.39 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- Hubwinden; Hebevorrichtungen, wie sie zum

Hochziehen von Fahrzeugen verwendet werden:

ex 8425.42 - - andere Hubwinden, hydraulisch betrieben:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8425.49 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

84.26 Derrickkrane, Laufkranke (Anm.: richtig:

Laufkrane), Portalkrane,

Verladebrücken und andere Krane,

einschließlich Kabelkrane; Hubportale,

Portalhubkarren und Krankarren.

- andere Maschinen und Geräte:

8426.99 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

84.28 Andere Maschinen und Geräte zum Heben,

Verladen, Entladen oder Fördern (zB Aufzüge,

Rolltreppen, Stetigförderer und

Seilschwebebahnen).

ex 8428.10 - Personen- und Lastenaufzüge:

10 - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8428.20 - pneumatische Stetigförderer

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Stetigförderer für Waren aller Art:

ex 8428.33 - - sonstige, mit Förderband:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8428.39 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8428.90 - andere Maschinen und Geräte:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

84.31 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

Maschinen oder Geräte der Nummer 84.25 bis

84.30 geeignet.

8431.10 - für Maschinen oder Geräte der Nummer 84.25

- für Maschinen oder Geräte der Nummer 84.28:

8431.31 - - für Personenaufzüge, Lastenaufzüge oder

Rolltreppen

ex 8431.39 - - sonstige:

90 - - - andere

- für Maschinen oder Geräte der

Nummer 84.26, 84.29 oder 84.30:

8431.49 - - sonstige

84.45 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von

Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren

oder Zwirnen sowie andere Maschinen zur

Herstellung von Spinnstoffgarnen; Maschinen

zum Spulen (einschließlich

Schußspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von

Spinnstoffen und Maschinen zur Vorbereitung

von Spinnstoffgarnen für die Verwendung auf

Maschinen der Nummer 84.46 oder 84.47.

84.46 Webmaschinen (Webstühle).

84.47 Maschinen zur Herstellung von Wirk- oder

Strickwaren, Nähgewirken, Gimpen, Tüllen,

Spitzen, Stickereien, Posamentierwaren,

Flechtwaren oder Netzwaren sowie

Tuftingmaschinen.

- Rundwirk- und Rundstrickmaschinen:

8447.11 - - mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm

oder weniger

8447.12 - - mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als

165 mm

ex 8447.20 - Flachwirk- und Flachstrickmaschinen;

Maschinen zur Herstellung von Nähwirken:

- sonstige:

91 - - - Kettenwirk- und Kettenstrickmaschinen

(einschließlich Raschel)

93 - - - Cottonmaschinen

99 - - - andere

8447.90 - andere

84.48 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der

Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47 (zB

Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und

Schußfadenwächter und Webschützenwechsler);

Teile und Zubehör, ausschließlich oder

hauptsächlich für Maschinen und Apparate

dieser Nummer oder für Maschinen der

Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47 geeignet

(zB Spindeln und Spindelflügel,

Kratzengarnituren, Kämme, Nadelstäbe,

Spinndüsen, Webschützen, Schäfte und Lizten,

Nadeln und Platinen).

- Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen

der Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47:

8448.11 - - Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen;

Kartenreduziervorrichtungen,

Kartenschlagmaschinen,

Kartenkopiermaschinen und

Kartenbindemaschinen dafür

8448.19 - - sonstige

- Teile und Zubehör für Maschinen der

Nummer 84.45 oder für deren Hilfsmaschinen

und -apparate:

8448.31 - - Kratzengarnituren

8448.32 - - für Maschinen zur Aufbereitung von

Spinnstoffen, ausgenommen

Kratzengarnituren

8448.33 - - Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und

Ringläufer

8448.39 - - sonstige

- Teile und Zubehör für Webmaschinen

(Webstühle) oder deren Hilfsmaschinen und

-apparate:

8448.41 - - Webschützen

8448.42 - - Kämme (Riete), Litzen und Schäfte

8448.49 - - sonstige

- Teile und Zubehör für Maschinen der

Nummer 84.47 oder für deren Hilfsmaschinen

und -apparate:

8448.51 - - Platinen, Nadeln und andere Waren zur

Maschenbildung

8448.59 - - sonstige

84.49 Maschinen und Apparate zur Herstellung oder

Fertigbehandlung von Filz oder Vliesstoffen

(als Meterware oder geformt), einschließlich

Maschinen und Apparate zur Herstellung von

Filzhüten; Formen für die Hutmacherei.

84.52 Nähmaschinen, ausgenommen Fadenheftmaschinen

der Nummer 84.40; Möbel, Sockel und Deckel,

für Nähmaschinen besonders vorgerichtet;

Nähmaschinennadeln.

84.53 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten,

Gerben, Zurichten oder Bearbeiten von Häuten,

Fellen oder Leder oder zur Herstellung oder

Reparatur von Schuhen oder anderen Waren aus

Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen

Nähmaschinen.

84.56 Werkzeugmaschinen für die abtragende

Bearbeitung von Stoffen aller Art durch

Laserstrahl oder anderen Licht- oder

Photonenstrahl, durch Ultraschall, durch

Elektroerosion, durch elektrochemische

Verfahren, durch Elektronen-, Ionen- oder

Plasmastrahl.

84.60 Werkzeugmaschinen zum Abgraten, Entgraten,

Schärfen, Schleifen, Honen, Läppfen, Polieren

und zur anderen Fertigbearbeitung von

Metallen, gesinterten Metallcarbiden oder

Cermets (Metallkeramiken) mit Hilfe von

Schleifmaschinen, Schleif- oder

Poliermaschinen, ausgenommen Maschinen zur

Herstellung oder Fertigbearbeitung von

Verzahnungen der Nummer 84.61.

- Planschleifmaschinen, in einer der Achsen

mit einer Genauigkeit von mindestens 0,01 mm

verstellbar:

8460.11 - - numerisch gesteuert

84.64 Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von

Steinen, keramischen Waren, Beton,

Asbestzement oder ähnlichen mineralischen

Stoffen oder für die Kaltbearbeitung von Glas.

84.67 Handwerkzeuge mit Preßluftantrieb oder

eingebautem nichtelektrischem Motor.

- andere Handwerkzeuge:

8467.81 - - Kettensägen

8467.89 - - sonstige

- Teile:

8467.91 - - von Kettensägen

8467.92 - - von Preßluft-Handwerkzeugen

8467.99 - - sonstige

84.69 Schreibmaschinen und

Textverarbeitungsmaschinen

84.71 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und

Einheiten davon; magnetische oder optische

Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf

Datenträgern in codierter Form sowie Maschinen

zur Verarbeitung solcher Daten, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen.

84.73 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer,

Schutzhüllen u. dgl.), ausschließlich oder

hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der

Nummern 84.69 bis 84.72 geeignet.

8473.30 - Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate

der Nummer 84.71

84.75 Maschinen für den Zusammenbau von mit einem

Glaskolben oder Glasrohr ausgestatteten

elektrischen Lampen oder Röhren,

Elektronenröhren oder Photoblitzlichtlampen;

Maschinen und Apparate für die Herstellung

oder Warmbearbeitung von Glas oder Glaswaren.

84.77 Maschinen und Apparate für die Bearbeitung von

Kautschuk oder Kunststoffen oder für die

Herstellung von Waren aus diesen Stoffen, in

diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch

inbegriffen.

8477.10 - Spritzgußmaschinen

8477.20 - Extruder

84.78 Maschinen und Apparate für die Aufbereitung

oder Verabeitung (Anm.: richtig:

Verarbeitung) von Tabak, in diesem Kapitel

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

84.79 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit

eigener Funktion, in diesem Kapitel

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

8479.10 - Maschinen, Apparate und Geräte für den

Straßen- und Wegebau, Hoch- und Tiefbau oder

ähnliche Arbeiten

- andere Maschinen, Apparate und Geräte:

8479.89 - - sonstige

8479.90 - Teile

84.81 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder

Schlauchleitungen, Dampfkessel,

Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter,

einschließlich Druckreduzierventile und

thermostatisch gesteuerte Ventile.

8481.90 - Teile

84.83 Wellen (einschließlich Nockenwellen und

Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse (auch

mit eingebautem Wälzlager), Gleitlager und

Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen,

Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch

in Form von Wechselgetrieben oder anderen

regelbaren Getrieben, einschließlich

Drehmomentwandler, Kugelrollspindeln;

Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,

einschließlich Rollenblöcke für Flaschenzuge;

Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen

(einschließlich Kreuz- oder Kardangelenke).

ex 8483.10 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und

Kurbelwellen) und Kurbeln:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8483.30 - Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager;

Gleitlager und Lagerschalen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8483.40 - Getriebe auch in Form von Wechselgetrieben

oder anderen regelbaren Getrieben,

einschließlich Drehmomentwandler;

Kugelrollspindeln:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8483.50 - Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,

einschließlich Rollenblöcke für

Flaschenzuge:

10 - - Riemen- oder Seilscheiben für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8483.60 - Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen

(einschließlich Kreuz- oder Karadangelenke)

(Anm.: richtig: Kardangelenke):

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8483.90 - Teile:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

84.84 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder

Zusammenstellungen von Dichtungen

verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in

Beuteln, Säckchen oder ähnlichen

Umschließungen

ex 8484.10 - metalloplastische Dichtungen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8484.90 - andere:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

84.85 Teile von Maschinen, Apparaten oder

mechanischen Geräten, in diesem Kapitel

anderweitig weder genannt noch inbegriffen,

ausgenommen Teile mit elektrischen

Anschlußstücken, Isolierteilen, Wicklungen,

Kontakten oder anderen wesentlichen Merkmalen

elektrotechnischer Waren.

8485.90 - andere

85.01 Elektromotoren und elektrische Generatoren

(ausgenommen Stromerzeugungsaggregate).

ex 8501.20 - Allstrommotoren (Universalmotoren), mit

einer Leistungen von mehr als 37,5 W:

10 - - mit einer Leistungen von mehr als 735 W,

aber nicht mehr als 150 kW, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Gleichstrommotoren;

Gleichstromgeneratoren:

ex 8501.31 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger:

10 - - - Motoren mit einer Leistung von mehr als

735 W, Gleichstromgeneratoren, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8501.32 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis

einschließlich 75 kW:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8501.33 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis

einschließlich 375 kW:

10 - - - Motoren mit einer Leistung von 150 kW

oder weniger und Generatoren, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8501.34 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kW:

10 - - - Generatoren für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- - - andere:

50 - - - Fahrmotoren

8501.40 - andere Einphasen-Wechselstrommotoren

- andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren:

8501.51 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger

ex 8501.52 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis

einschließlich 75 kW:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8501.53 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW:

10 - - - mit einer Leistung von 150 kW oder

weniger, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- Wechselstromgeneratoren:

ex 8501.61 - - mit einer Leistung von 75 kVA oder

weniger:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8501.62 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis

einschließlich 375 kVA:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8501.63 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA

bis einschließlich 750 kVA:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

85.02 Stromerzeugungsaggregate und elektrische

rotierende Umformer.

- Stromerzeugungsaggregate mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Dieselmotoren oder

Halbdieselmotoren):

ex 8502.11 - - mit einer Leistung von 75 kVA oder

weniger:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8502.12 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA

bis einschließlich 375 kVA:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8502.13 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8502.20 - Stromerzeugungsaggregate mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8502.30 - andere Stromerzeugungsaggregate:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8502.40 - rotierende Umformer:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

85.03 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

Maschinen der Nummer 85.01 oder 85.02

geeignet.

85.04 Elektrische Transformatoren, elektrische

ruhende Umformer (zB Gleichrichter) sowie

Drosselspulen und andere

Selbstinduktionsspulen.

ex 8504.10 - Vorschaltgeräte für Entladungslampen oder

-röhren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Transformatoren:

ex 8504.31 - - mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8504.32 - - mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis

einschließlich 16 kVA:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8504.33 - - mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis

einschließlich 500 kVA:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8504.40 - ruhende Umformer:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8504.50 - andere Drosselspulen und andere

Selbstinduktionsspulen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

85.07 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich

Separatoren dafür, auch in quadratischer oder

rechteckiger Form.

ex 8507.10 - Bleiakkumulatoren, wie sie zum Starten von

Kolbenverbrennungsmotoren verwendet werden:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8507.20 - andere Bleiakkumulatoren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8507.30 - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8507.40 - Nickel-Eisen-Akkumulatoren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8507.80 - andere Akkumulatoren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8507.90 - Teile:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

85.11 Elektrische Zünd- und Startvorrichtungen, wie

sie für Verbrennungsmotoren mit Funkenzündung

oder Kompressionszündung verwendet werden (zB

Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen,

Zündkerzen, Glühkerzen und Anlasser);

Lichtmaschinen (zB Dynamos und

Wechselstromgeneratoren) und Lade- oder

Rückstromschalter, wie sie zusammen mit

solchen Motoren verwendet werden.

ex 8511.10 - Zündkerzen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8511.20 - Magnetzünder; Lichtmagnetzünder;

Schwungmagnetzünder:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8511.30 - Verteiler; Zündspulen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8511.40 - Anlasser und Anlasser-Lichtmaschinen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8511.50 - andere Lichtmaschinen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8511.80 - andere Vorrichtungen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

85.14 Elektrische Industrie-, Gewerbe- oder

Laboratiumsöfen (einschließlich Öfen zur

thermischen Behandlung von Stoffen durch

Induktion oder durch kapazitiven Widerstand);

andere Industrie-, Gewerbe- oder

Laboratoriumsapparate zur thermischen

Behandlung von Stoffen durch Induktion oder

durch kapazitiven Widerstand.

85.15 Maschinen und Apparate zum Löten oder

Schweißen (auch zum Schneiden geeignet),

elektrisch (einschließlich solcher mit

elektrisch aufgeheiztem Gas arbeitend) oder

mit Laserstrahl oder anderem Licht- oder

Photonenstrahl, mit Ultraschall, mit

Elektronenstrahl, mit Magnetimpulsen oder mit

Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen

und Apparate zum Heißversprühen von Metallen

oder Metallcarbiden.

- Maschinen und Apparate zum Lichtbogen- oder

Plasmastrahlschweißen von Metallen:

8515.31 - - voll- oder halbautomatisch arbeitend

8515.39 - - sonstige

8515.80 - andere Maschinen und Apparate

8515.90 - Teile

85.18 Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür;

Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopfhörer,

Ohrhörer und Mikrophon-Hörer-Kombinationen;

elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische

Tonverstärkergeräte und -anlagen.

ex 8518.10 - Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- Lautsprecher, auch in Gehäusen:

ex 8518.21 - - Einzellautsprecher in Gehäusen:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8518.22 - - zwei oder mehr Lautsprecher in einem

gemeinsamen Gehäuse:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8518.29 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8518.30 - Kopfhörer, Ohrhörer und

Mikrophon-Hörer-Kombinationen

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8518.40 - elektrische Tonfrequenzverstärker:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8518.50 - elektrische Tonverstärkergeräte und

-anlagen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

8518.90 - Teile

85.19 Plattenspieler, Kassettenabspielgeräte und

andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute

Tonaufnahmevorrichtung.

8519.10 - Plattenspieler mit Verstärker für Münz- oder

Spielmarkeneinwurf

- andere Plattenspieler mit Verstärker:

8519.21 - - ohne Lautsprecher

8519.29 - - sonstige

8519.40 - Diktat-Wiedergabegeräte

85.20 Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte,

auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung.

8520.10 - Diktiergeräte, nur zum Betrieb mit außerhalb

liegender Stromquelle

ex 8520.90 - andere:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

85.21 Videogeräte zur Bild- oder Bild- und

Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit

eingebautem Videosignalempfangsteil (Tuner).

ex 8521.10 - Magnetbandgeräte:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

8521.90 - andere

85.22 Teile und Zubehör für Geräte der Nummern 85.19

bis 85.21

85.25 Sendegeräte für Funktelephonie,

Funktelegraphie, Rundfunk oder Fernsehen,

auch mit eingebautem Empfangsgerät oder

Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät;

Fernsehkameras.

85.26 Radargeräte, Funknavigationsgeräte und

Funkfernsteuergeräte.

85.27 Empfangsgeräte für Funktelephonie,

Funktelegraphie oder Rundfunk, auch in

einem gemeinsamen Gehäuse mit einem

Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder

einer Uhr kombiniert.

- Rundfunkempfangsgeräte, die unabhänig von

einer außerhalb liegenden Stromquelle

arbeiten können, einschließlich solcher, die

auch für den Funktelephonie- oder

Funktelegraphieempfang geeignet sind:

ex 8527.11 - - mit einem Tonaufnahme- oder

Tonwiedergabegerät kombiniert:

10 - - mit laseroptischem Lesesystem

8527.90 - andere Geräte

85.29 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

Geräte der Nummern 85.25 bis 85.28 geeignet.

ex 8529.10 - Antennen und Antennenreflektoren aller Art;

Teile, die zur Verwendung mit diesen Waren

geeignet sind:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8529.90 - andere:

10 - - Baugruppen und Unterbaugruppen, die aus

zwei oder mehr befestigten oder

zusammengefügten Teilen oder Stücken

bestehen, für Geräte in den

Unternummern 8526 10 11, 8526 10 13,

8526 10 19, 8526 91 11, 8526 91 19 und

8526 92 10, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

85.30 Elektrische Signalgeräte (andere als für die

Nachrichtenübermittlung), Sicherungs-,

Kontroll- oder Steuergeräte, für Schienen- und

ähnliche Wege, Straßen, Binnenwasserwege,

Parkeinrichtungen, Hafenanlagen oder

Flugplätze (ausgenommen solche der

Nummer 86.08).

85.31 Akustische oder visuelle elektrische

Signalgeräte (zB Läutwerke, Sirenen,

Meldetafeln, Diebstahlalarmgeräte,

Feuermelder), ausgenommen solche der

Nummer 85.12 oder 85.30.

85.32 Elektrische Festkondensatoren und Dreh- oder

andere einstellbare Kondensatoren.

8532.90 - Teile

85.33 Elektrische Wiederstände (Anm.: richtig:

Widerstände) (einschließlich)

Rheostate und Potentiometer), ausgenommen

Heizwiderstände.

8533.90 - Teile

85.39 Elektrische Glühlampen, Entladungslampen und

-röhren, einschließlich innenverspiegelte

Scheinwerferlampen und Ultraviolett- oder

Infrarotlampen und -röhren; Bogenlampen.

ex 8539.10 - innenverspiegelte Scheinwerferlampen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

85.40 Elektronenröhren mit Glühkathode, Kaltkathode

oder Photokathode (zB Vakuumröhren, Röhren mit

Dampf- oder Gasfüllung,

Quecksilberdampfgleichrichterlampen und

-kleinröhren, Kathodenstrahlröhren,

Fernsehbildaufnahmeröhren).

- Kathodenstrahl-Fernsehbildröhren,

einschließlich Kathodenstrahlröhren für

Videomonitoren:

8540.11 - - für mehrfarbiges Bild

8540.20 - Fernsehbildaufnahmeröhren; Bildwandler- und

bildverstärkerröhren; andere

Photokathodenröhren

- Höchstfrequenzröhren (zB Magnetrone,

Klystrone, Wanderfeldröhren und

Carcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte

Röhren:

8540.41 - - Magnetrone

8540.42 - - Klystrone

- Teile:

8540.91 - - von Kathodenstrahlröhren

8540.99 - - sonstige

85.43 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener

Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

ex 8543.80 - andere Maschinen und Apparate:

10 - - Flugschreiber, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8543.90 - Teile:

10 - - Baugruppen und Unterbaugruppen, die aus

zwei oder mehr befestigten oder

zusammengefügten Teilen oder Stücken

bestehen, für Flugschreiber, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

85.44 Isolierte (einschließlich lackierte oder

eloxierte) Drähte, Kabel (einschließlich

Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische

Leiter, auch mit Anschlußstücken;

Lichtleitkabel aus einzeln ummantelten

optischen Fasern, auch elektrische Leiter

enthaltend oder mit Anschlußstücken versehen.

ex 8544.30 - Zündkabelsätze und andere Kabelsätze, wie

sie für Fahrzeuge, Luftfahrzeuge oder

Wasserfahrzeuge verwendet werden:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

86.09 Warenbehälter (Container), einschließlich

solcher für den Transport von Flüssigkeiten,

speziell für eine oder mehrere

Beförderungsarten gebaut und ausgestattet.

87.02 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn

oder mehr Personen, einschließlich des

Fahrzeuglenkers.

ex 8702.10 - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

- - mit einem Hubraum von 2 500 ccm oder

weniger:

91 - - - neue

87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die

hauptsächlich für die Beförderung von Personen

gebaut sind (andere als solche der

Nummer 87.02), einschließlich

Kombinationskraftwagen und Rennwagen.

8703.10 - Fahrzeuge, besonders für das Fahren auf

Schnee gebaut; Fahrzeuge, besonders für die

Beförderung von Personen auf Golfplätzen

gebaut und ähnliche Fahrzeuge

- andere Fahrzeuge, mit

Hubkolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung:

ex 8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als 3 000 ccm:

10 - - - neue

- andere Fahrzeuge, mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als 2 500 ccm:

- - - neue

11 - - - motorisierte Wohnwagenanhänger

87.04 Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung.

- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

ex 8704.21 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht

von 5 t oder weniger:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen konstruiert

ex 8704.22 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht

von mehr als 5 t, aber nicht mehr als

20 t:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen konstruiert

ex 8704.23 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht

von mehr als 20 t:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen konstruiert

- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung:

ex 8704.31 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht

von 5 t oder weniger:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen konstruiert

ex 8704.32 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht

von mehr als 5 t:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen konstruiert

87.09 Werkskarren, mit eigenem Antrieb, ohne Hebe-

oder Arbeitsvorrichtungen, wie sie in

Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf

Flugplätzen zum Befördern von Waren auf kurzen

Strecken verwendet werden; Zugkarren, wie sie

auf Bahnsteigen verwendet werden; Teile davon.

- Karren:

ex 8709.11 - - elektrische:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen konstruiert

ex 8709.19 - - sonstige:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen konstruiert

8709.90 - Teile

88.01 Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge,

Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ohne

eigenen Antrieb.

ex 8801.10 - Segelflugzeuge und Hängegleiter:

10 - - für den zivilen Gebrauch

8801.90 - andere

88.02 Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber,

Flugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich

Satelliten) und ihre Träger für den Raumstart.

- Hubschrauber:

ex 8802.11 - - mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder

weniger:

10 - - - zivile Hubschrauber

ex 8802.12 - - mit einem Leergewicht von mehr als

2 000 kg:

10 - - - zivile Hubschrauber

ex 8802.20 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit

einem Leergewicht von 200 kg oder weniger:

10 - - Zivilluftfahrzeuge

ex 8802.30 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit

einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg bis

einschließlich 15 000 kg:

10 - - Zivilluftfahrzeuge

ex 8802.40 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit

einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg:

10 - - Zivilluftfahrzeuge

8802.50 - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)

und ihre Träger für den Raumstart

88.03 Teile von Waren der Nummer 88.01 oder 88.02.

ex 8803.10 - Propeller und Rotoren sowie Teile davon:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8803.20 - Fahrgestelle und Teile davon:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8803.30 - andere Teile von Flugzeugen oder

Hubschraubern:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8803.90 - andere:

- - sonstige:

91 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen und in Hängegleitern

88.05 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Apparate

und Vorrichtungen für Decklandungen von

Luftfahrzeugen und ähnliche Apparate und

Vorrichtungen; Flugsimulatoren, Teile dieser

Waren.

90.01 Optische Fasern und optische Faserbündel;

optische Faserkabel, andere als die der

Nummer 85.44; Folien und Platten aus

polarisierenden Stoffen; Linsen

(einschließlich Kontaktlinsen), Prismen,

Spiegel und andere optische Elemente, aus

Stoffen aller Art, nicht gefaßt, ausgenommen

nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas.

9001.10 - optische Fasern, optische Faserbündel und

-kabel

9001.30 - Kontaktlinsen

9001.90 - andere

90.02 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische

Elemente, aus Stoffen aller Art, gefaßt, für

Instrumente oder Apparate, ausgenommen nicht

optisch bearbeitete Elemente aus Glas.

9002.90 - andere

90.06 Photographische (andere als

kinematographische) Aufnahmeapparate;

photographische Blitzlichtgeräte und

Photoblitzlichtlampen, andere als

Entladungslampen der Nummer 85.39.

90.07 Kinematographische Aufnahmeapparate und

Projektoren, auch mit eingebauten Tonaufnahme-

oder Tonwiedergabegeräten.

- Aufnahmeapparate:

9007.11 - - für Filme mit einer Breite von weniger als

16 mm oder für Doppel-8 mm-Filme

9007.19 - - sonstige

90.08 Stehbildprojektoren; photographische (andere

als kinematographische) Vergrößerungs- und

Verkleinerungsapparate.

9008.10 - Projektoren für Diapositive

9008.20 - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder

andere Mikroträger, auch für die Herstellung

von Kopien geeignet

9008.30 - andere Stehbildprojektoren

9008.90 - Teile und Zubehör

90.09 Photokopierapparate mit optischem System oder

für das Kontaktverfahren sowie

Thermokopiergeräte.

9009.90 - Teile und Zubehör

90.14 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse;

andere Navigationsinstrumente und -apparate.

ex 9014.10 - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

9014.20 - Instrumente und Apparate für die Luft- oder

Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse)

9014.90 - Teile und Zubehör

90.18 Instrumente, Apparate und Geräte, für

medizinische, chirurgische, zahnmedizinische

oder veterinärmedizinische Verwendung,

einschließlich Szintigraphen und andere

elektromedizinische Apparate sowie Aparate

(Anm.: richtig: Apparate) zur Prüfung des

Sehvermögens.

90.19 Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

Massageapparate und -kleingeräte; Apparate und

Geräte für Psychotechnik, Ozontherapie,

Sauerstofftherapie, Aerosoltherapie und

künstliche Beatmung sowie andere Apparate und

Geräte für die Atmungstherapie.

90.20 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken,

ausgenommen Schutzmasken, die weder

mechanische Teile noch auswechselbare Filter

ausweisen.

90.21 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen,

einschließlich Krücken,

medizinisch-Chirurgische Gürtel und Bänder;

Schienen und andere Vorrichtungen zur

Behandlung von Knochenbrüchen; künstliche

Körperteile; Schwerhörigengeräte und andere

Apparate und Vorrichtungen, die zur Behebung

von Funktionsschäden oder Gebrechen in der

Hand oder am Körper getragen oder in diesen

eingepflanzt werden.

- künstliche Gelenke und andere Apparate und

Vorrichtungen für die Orthopädie oder

Behandlung von Knochenbrüchen:

9021.11 - - Künstliche Gelenke

9021.19 - - sonstige

- künstliche Zähne und Zahnprothesen:

9021.29 - - sonstige

9021.30 - andere künstliche Körperteile

9021.40 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und

Zubehör

9021.50 - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und

Zubehör

9021.90 - andere

90.22 Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-,

Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für

medizinische, chirurgische, zahnmedizinische

oder veterinärmedizinische Zwecke,

einschließlich der Apparate für die

Strahlenphotographie oder die

Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere

Vorrichtungen zur Erzeugung von

Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren,

Steuerpulte und Bedienungstische, Bildschirme,

Tische, Sessel u. dgl., für die Untersuchung

und Behandlung.

90.24 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der

Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,

Elastizität oder anderer mechanischer

Eigenschaften von Materialien (zB Metallen,

Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen).

9024.90 - Teile und Zubehör

90.25 Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und

ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer,

Pyrometer, Barometer, Hygrometer und

Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung,

auch miteinander kombiniert.

- Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen

Instrumenten kombiniert:

ex 9025.11 - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9025.19 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9025.20 - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten

kombiniert:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9025.80 - andere Instrumente:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

9025.90 - Teile und Zubehör

90.26 Instrumente und Apparate zum Messen oder

Kontrollieren von Durchfluß, Standhöhe, Druck

oder von anderen veränderlichen Größen von

Flüssigkeiten oder Gasen (zB

Durchflußmengenmesser, Standanzeiger,

Manometer und Wärmemengenmesser), ausgenommen

Instrumente und Apparate der Nummer 90.14,

90.15, 90.28 or (Anm.: richtig: oder) 90.32.

ex 9026.10 - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß

oder Standhöhe von Flüssigkeiten:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9026.20 - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9026.80 - andere Instrumente oder Apparate:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

9026.90 - Teile und Zubehör

90.27 Instrumente, Apparate und Geräte für

physikalische oder chemische Untersuchungen

(zB: Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer

und Gas- oder Rauchanalysenapparate);

Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen

oder Prüfen der Viskosität, Porosität,

Dehnung, Oberflächenspannung u. dgl.;

Instrumente und Apparate für kalorimetrische,

akustische oder photometrische Messungen

(einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome.

90.29 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,

Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.;

Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser,

ausgenommen solche der Nummer 90.14 oder

90.15; Stroboskope.

ex 9029.10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,

Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.:

10 - - elektrische oder elektronische

Tourenzähler, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9029.20 - Tachometer und andere

Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope

- - Tachometer und andere

Geschwindigkeitsmesser:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9029.90 - Teile und Zubehör

10 - - von Tourenzählern, Tachometern und anderen

Geschwindigkeitsmessern, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

90.30 Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und

andere Instrumente, Apparate und Geräte zum

Messen oder Kontrollieren elektrischer Größen,

ausgenommen Zähler der Nummer 90.28;

Instrumente und Apparate zum Messen oder zum

Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-,

kosmischen oder anderen ionisierenden

Strahlen.

ex 9030.10 - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum

Nachweis von ionisierenden Strahlen

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9030.20 - Kathodenstrahloszilloskope und

Kathodenstrahloszillographen

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Instrumente und Apparate zum Messen

oder Kontrollieren der Spannung, der

Stromstärke, des Widerstandes oder der

Leistung, ohne Registriervorrichtung:

ex 9030.31 - - Multimeter:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9030.39 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9030.40 - andere Instrumente und Apparate, besonders

für die Fernmeldetechnik gebaut (zB

Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser,

Verzerrungsmesser und

Geräuschspannungsmesser):

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Instrumente und Apparate:

ex 9030.81 - - mit Registriervorrichtung:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9030.89 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9030.90 - Teile und Zubehör:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

90.31 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen

zum Messen oder Kontrollieren, in diesem

Kapitel anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Profilprojektoren.

ex 9031.80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und

Maschinen

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9031.90 - Teile und Zubehör

10 - - von Instrumenten, Apparaten, Geräten und

Maschinen der Unternummer 9031 80, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

90.32 Instrumente, Apparate und Geräte zum

selbsttätigen Regeln oder Kontrollieren

ex 9032.10 - Thermostate:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9032.20 - Druckregel und -kontrollapparate:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Instrumente, Apparate und Geräte:

ex 9032.81 - - hydraulische oder pneumatische:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9032.89 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9032.90 - Teile und Zubehör:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

90.33 Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten,

Geräten und Instrumenten des Kapitels 90, in

diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch

inbegriffen.

91.04 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für

Land-, Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeuge

ex 9104.00 10 - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

91.09 Andere Uhrwerke, vollständig und

zusammengebaut.

- mit Baterie- (Anm.: richtig: Batterie-),

Akkumulator- oder Netzbetrieb:

ex 9109.19 - - sonstige:

10 - - - mit einer Breite oder einem Durchmesser

von 50 mm oder weniger, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9109.00 - andere:

10 - - mit einer Breite oder einem Durchmesser

von 50 mm oder weniger, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

92.08 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln,

mechanische singende Vögel, singende Sägen und

andere Musikinstrumente, in anderen Nummern

dieses Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen

aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und

andere Mundblasinstrumente für Signalzwecke.

92.09 Teile (zB Musikwerke für Spieldosen) und

Zubehör (zB Karten, Scheiben und Walzen für

mechanische Instrumente) von

Musikinstrumenten; Metronome, Stimmgabeln und

Stimmpfeifen aller Art.

- andere:

9209.92 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten

der Nummer 92.02

9209.93 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten

der Nummer 92.03

9209.94 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten

der Nummer 92.07

9209.99 - - sonstige

94.01 Sitzmöbel (ausgenommen Waren der

Nummer 94.02), einschließlich solcher, die in

Liegemöbel umgewandelt werden können, und

Teile davon.

ex 9401.10 - Sitze, wie sie in Luftfahrzeugen verwendet

werden:

10 - - nicht lederbezogen, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

94.02 Medizinische, chirurgische, zahnmedizinische

oder veterinärmedizinische Möbel (zB

Operationstische, Untersuchungstische und

Spitalsbetten mit mechanischen Vorrichtungen,

zahnärztliche Behandlungsstühle); Stühle für

Friseursalons und ähnliche Stühle, die sowohl

Schwenk- als auch Kipp- und Hebevorrichtungen

besitzen; Teile dieser Waren.

94.03 Andere Möbel und Teile davon.

ex 9403.20 - andere Metallmöbel:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9403.70 - Kunststoffmöbel:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

94.05 Beleuchtungskörper (einschließlich

Scheinwerfer) und Teile davon, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen;

Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete

Namensscjoöder. beleuchtete Namensschilder u.

dgl., mit festmontierter Lichtquelle, sowie

anderweitig weder genannte noch inbegriffene

Teile davon.

ex 9405.10 - Luster und andere elektrische Decken- oder

Wandleuchten, ausgenommen solche für

öffentliche Plätze oder Verkehrswege:

10 - - aus unedlem Metall oder Kunststoff, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 9405.60 - Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete

Namensschilder u. dgl.:

10 - - Reklameleuchten, Leuchtschilder,

beleuchtete Namensschilder u. dgl. aus

unedlem Metall oder Kunststoff, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- Teile:

ex 9405.92 - - aus Kunststoffen:

10 - - - Teile der Waren der Unternummer 9405 10

oder 9405 60, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 9405.99 - - andere:

10 - - - Teile der Waren der Unternummer 9405 10

oder 9405 60, aus unedlem Metall, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

95.06 Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik,

Athletik, andere Sportarten (einschließlich

Tischtennis) und Freiluftspiele, nicht in

anderen Nummern dieses Kapitels genannt oder

inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken.

- Golfschläger und andere

Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport:

9506.31 - - Golfschläger, vollständig

9506.32 - - Golfbälle

9506.39 - - sonstige

- andere:

9506.91 - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen,

Gymnastik und Athletik

9506.99 - - sonstige

96.01 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe,

Korallen, Perlmutter und andere tierische

Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus

diesen Stoffen (einschließlich durch Formen

erhaltene Waren).

9601.10 - Bearbeitetes Elfenbein und Waren aus

Elfenbein

96.12 Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche

Farbbänder, mit Tinte oder anderen Stoffen für

Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in

Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch

in Schachteln.

97.01 Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig

mit der Hand ausgeführt, ausgenommen

Zeichnungen der Nummer 49.06, und andere

handbemalte oder handverzierte gewerbliche

Waren; Kollagen und ähnliche Bildwerke.

97.02 Originalstiche, Originalschnitte und

Originallithographien.

97.03 Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen

aller Art.

97.04 Breif- (Anm.: richtig: Brief-)

oder Stempelmarken,

Freistempelabdrucke, Ersttagsbriefe, mit

Marken bedruckte Korrespondenzkarten oder

-briefe (Ganzsachen) u. dgl., entwertet oder,

falls nicht entwertet, im Bestimmungsland

weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen.

97.05 Sammlungen und Sammlungsstücke von

zoologischem, botanischem, mineralogischem,

historischem, archäologischem,

paläontologischem, ethnographischem oder

numismatischem Wert.

97.06 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt.

TABELLE B ZU ANHANG IV

```

```

Waren- HS-/ZN-

nummer Code Warenbezeichnung

```

```

25.29 Feldspat; Leuzit; Nephelin und

Nephelin-Syenit; Flußspat.

- Flußspat:

2529.21 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von

97 Gewichtsprozent oder weniger

2529.22 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von mehr

als 97 Gewichtsprozent

2529.30 - Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenite

27.12 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines

Erdölwachs, slack wax, Ozokerit, Montanwachs,

Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche

Erzeugnisse, durch Synthese oder durch andere

Verfahren gewonnen, auch gefärbt.

ex 2712.90 - andere:

- - sonstige:

- - - roh:

39 - - - - für andere Zwecke

90 - - - andere

27.13 Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände

von Erdölen oder Ölen aus bituminösen

Mineralien.

2713.20 - Erdölbitumen

2713.90 - andere

28.01 Fluor, Chlor, Brom und Iod.

2801.10 - Chlor

28.04 Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle.

- Silicium:

2804.61 - - mit einem Gehalt an Silicium von

99,99 Gewichtsprozent oder mehr

2804.69 - - sonstige

2804.70 - Phosphor

2804.80 - Arsen

2804.90 - Selen

28.18 Künstlicher Korund, auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution;

Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid.

2818.10 - künstlicher Korund, auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution

28.33 Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate).

- andere Sulfate:

2833.23 - - des Chroms

2833.24 - - des Nickels

2833.25 - - des Kupfers

2833.27 - - des Bariums

2833.29 - - sonstige

28.39 Silicate; handelsübliche Alkalimetallsilicate.

28.50 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride,

auch von chemisch nicht eindeutig bestimmter

Konstitution, ausgenommen Verbindungen, die

auch Carbide der Nr. 28.49 sind.

29.03 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe.

- gesättigte Chlorderivate der acyclischen

Kohlenwasserstoffe:

2903.12 - - Dichlormethan (Methylenchlorid)

2903.13 - - Chloroform (Trichlormethan)

ex 2903.30 - Fluor-, Brom- oder Iodderivate der

acyclischen Kohlenwasserstoffe:

10 - - Fluoride

ex 2903.40 - Halogenderivate der acyclischen

Kohlenwasserstoffe, die zwei oder mehr

verschiedene Halogene enthalten:

- - nur fluoriert oder chloriert:

- - - andere:

69 - - - - sonstige

- - sonstige:

- - - andere:

98 - - - - sonstige

29.05 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate.

- einwertige gesättigte Alkohole:

2905.17 - - Dodecan-1-ol (Laurylalkohol),

Hexadekan-1-ol (Cetylalkohol) und

Oktadekan-1-ol (Stearylalkohol)

ex 2905.19 - - sonstige:

90 - - - andere

- Diole:

ex 2905.39 - - sonstige:

90 - - - andere

29.06 Cyclische Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate.

- cyclanische, cyclenische oder

cycloterpenische Alkohole:

2906.11 - - Menthol

2906.13 - - Sterine und Inosite

2906.14 - - Terpineole

2906.19 - - sonstige

- aromatische Alkohole:

2906.21 - - Benzylalkohol

2906.29 - - sonstige

29.08 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

der Phenole oder Phenolalkohole.

2908.10 - Derivate, die nur Halogensubstituenten

enthalten, und deren Salze

2908.20 - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten,

deren Salze und Ester

ex 2908.90 - andere:

90 - - sonstige

29.14 Ketone und Chinone, auch mit anderen

Sauerstoffunktionen und deren Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.

- cyclanische, cyclenische oder

cycloterpenische Ketone ohne andere

Sauerstoffunktionen:

2914.21 - - Campher

2914.23 - - Jonone und Methyljonone

2914.30 - aromatische Ketone ohne andere

Sauerstoffunktionen

- Ketonalkohole und Ketonaldehyde:

2914.41 - - 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on

(Diacetonalkohol)

2914.49 - - sonstige

2914.50 - Ketonphenole und Ketone mit anderen

Sauerstoffunktionen

29.15 Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-

oder Nitrosoderivate.

- Ameisensäure, deren Salze und Ester:

2915.11 - - Ameisensäure

2915.12 - - Salze der Ameisensäure

2915.13 - - Ester der Ameisensäure

- Essigsäure und deren Salze;

Essigsäureanhydrid:

2915.23 - - Cobaltacetate

2915.24 - - Essigsäureanhydrid

2915.29 - - andere

- Ester der Essigsäure:

2915.31 - - Ethylacetat

2915.33 - - n-Butylacetat

2915.35 - - 2-Ethoxyethylacetat

2915.39 - - sonstige

2915.60 - Buttersäuren und Valeriansäuren, deren Salze

und Ester

2915.70 - Palmitinsäure und Stearinsäure, deren Salze

und Ester

2915.90 - andere

29.18 Carbonsäuren mit zusätzlichen

Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.

- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne

andere Sauerstoffunktion, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

Derivate:

2918.12 - - Weinsäure

ex 2918.19 - - sonstige:

30 - - - Cholsäure, 3alpha-,

12alpha-dihydroxy-5beta-Cholan-24-Säure

(Deoxycholsäure), deren Salze und Ester

90 - - - andere

29.21 Verbindungen mit Aminofunktion

- aromatische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

2921.42 - - Anilinderivate und deren Salze

2921.43 - - Toluidine und deren Derivate; deren Salze

2921.44 - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren

Salze

2921.49 - - sonstige

29.22 Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen.

- Aminoalkohole, deren Ether und Ester,

ausgenommen solche, die mehr als eine Art

von Sauerstoffunktion enthalten; deren

Salze:

2922.11 - - Monoethanolamin und dessen Salze

2922.12 - - Diethanolamin und dessen Salze

2922.13 - - Triethanolamin und dessen Salze

2922.19 - - sonstige

- Aminonaphthole und andere Aminophenole,

deren Ether und Ester, ausgenommen solche,

die mehr als eine Art von Sauerstoffunktion

enthalten; deren Salze:

2922.21 - - Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und

deren Salze

2922.22 - - Anisidine, Dianisidine und Phenetidine und

deren Salze

2922.29 - - sonstige

2922.30 - Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone,

ausgenommen solche, die mehr als eine Art

von Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze

- Aminosäuren und deren Ester, ausgenommen

solche, die mehr als eine Art von

Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze:

2922.41 - - Lysin und dessen Ester; deren Salze

2922.42 - - Glutaminsäure und deren Salze

2922.49 - - sonstige

2922.50 - Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und

andere Aminoverbindungen mit

Sauerstoffunktionen

29.29 Verbindungen mit anderen Stickstoffunktionen.

29.30 Organische Schwefelverbindungen.

2930.10 - Dithiocarbonate (Xanthate, Xanthogenate)

2930.40 - Methionin

ex 2930.90 - andere:

80 - - sonstige

29.31 Andere organisch-anorganische Verbindungen.

29.32 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem

oder mehreren Sauerstoffheteroatomen.

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Furanring in der Struktur:

2932.11 - - Tetrahydrofuran

2932.13 - - Furfurylalkohol und

Tetrahydrofurfurylalkohol

2932.19 - - sonstige

- Lactone:

2932.21 - - Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine

2932.29 - - sonstige Lactone

2932.90 - andere

29.33 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem

oder mehreren Stickstoffheteroatomen;

Nucleinsäuren und deren Salze.

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Pyrazolring in der Struktur:

2933.11 - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate

2933.19 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Imidazolring in der Struktur:

2933.21 - - Hydantoin und dessen Derivate

2933.29 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Pyridinring in der Struktur:

2933.31 - - Pyridin und dessen Salze

2933.39 - - sonstige

2933.40 - Verbindungen mit einem Chinolin- oder

Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht

weiter kondensiert

- Verbindungen mit Pyrimidinring (auch

hydriert) oder Piperazinring in der

Struktur; Nucleinsäuren und deren Salze:

2933.51 - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und

dessen Derivate; deren Salze

2933.59 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Triazinring in der Struktur:

2933.69 - - sonstige

- Lactame:

2933.79 - - sonstige Lactame

2933.90 - andere

29.34 Andere heterocyclische Verbindungen.

29.35 Sulfonamide.

29.36 Provitamine und Vitamine, natürliche oder

synthetisch hergestellte (einschließlich

natürliche Konzentrate), sowie deren

hauptsächlich als Vitamine verwendeten

Derivate, alle diese auch untereinander

gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art.

2936.10 - Provitamine, ungemischt

- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:

2936.21 - - Vitamine A und deren Derivate

2936.22 - - Vitamin B1 und dessen Derivate -

2936.23 - - Vitamin B2 und dessen Derivate

2936.24 - - D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder

Vitamin B5) und deren Derivate

2936.25 - - Vitamin B6 und dessen Derivate

30.03 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus zwei oder

mehr Bestandteilen, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke gemischt, weder dosiert

noch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.

30.04 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus gemischten

oder ungemischten Erzeugnissen, für

therapeutische oder prophylaktische Zwecke,

dosiert oder in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

3004.90 - andere

32.07 Zubereitete Pigmente, zubereitete

Trübungsmittel und zubereitete Farben,

Schmelzglasuren, Engoben, flüssige Glanzmittel

und ähnliche Zubereitungen, wie sie für die

Keramik-, Email- oder Glasindustrie verwendet

werden; Glasfritten und anderes Glas in Form

von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.

32.12 Pigmente (einschließlich Metallpulver und

-flitter), in nichtwässerigen Medien

dispergiert, flüssig oder pastenförmig, wie

sie bei der Herstellung von Anstrichfarben

(einschließlich Lackfarben) verwendet werden;

Prägefolien; Farbstoffe und andere

Färbemittel, in Formen oder Packungen für den

Kleinverkauf.

33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),

einschließlich sogenannter Concretes und

Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer

Öle in Fetten, in nicht flüchtigen Ölen,

Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch

Enfleurage oder Mazeration gewonnen;

terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der

Herstellung terpenfreier etherischer Öle;

wässerige Destillate und wässerige Lösungen

etherischer Öle.

- andere etherische Öle als von

Zitrusfrüchten:

3301.21 - - Geraniumöl

3301.22 - - Jasminöl

3301.23 - - Lavendelöl oder Lavandinöl

3301.24 - - Pfefferminzöl (Öl von Menthapiperita)

3301.25 - - andere Minzenöle

3301.26 - - Vetiveröl

3301.29 - - sonstige

3301.30 - Resinoide

3301.90 - andere

39.03 Polymere von Styrol, in Rohformen.

3903.30 - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)

39.05 Polymere von Vinylacetat oder von anderen

Vinylestern, in Rohformen; andere

Vinylpolymere in Rohformen.

- Polymere von Vinylacetat:

3905.11 - - in wässeriger Dispersion

3905.90 - andere

39.06 Acrylpolymere, in Rohformen.

39.07 Polyacetale, andere Polyether und

Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,

Alkydharze, Polyallylester und andere

Polyester, in Rohformen.

ex 3907.20 - andere Polyether:

- - Polyetheralkohole:

11 - - - Polyethylenglykole

39.09 Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in

Rohformen.

3909.20 - Melaminharze

3909.30 - andere Aminoharze

39.10 Silicone, in Rohformen.

39.11 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, in Rohformen.

40.07 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem

Kautschuk.

43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,

Schwänze, Klauen und andere für

Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle oder

Überreste), ausgenommen Häute und Felle, roh,

der Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.

4301.80 - andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf,

Schwanz oder Klauen

43.02 Pelzfelle (einschließlich Köpfe, Schwänze,

Klauen und andere Teile, Abfälle oder

Überreste), gegerbt oder zugerichtet, auch

zusammengesetzt (ohne Zufügung anderer

Stoffe), ausgenommen solche der Nummer 43.03.

- Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen, nicht zusammengesetzt:

ex 4302.19 - - sonstige:

10 - - - von Bibern

20 - - - von Bisamratten

- - - von Seehunden:

41 - - - - von jungen Sattelrobben und von jungen

Mützenrobben

49 - - - - sonstige

70 - - - von Wildkatzen

90 - - - andere

ex 4302.30 - Pelzfelle, ganz, sowie Teile, Abfälle oder

Überreste, alle diese zusammengesetzt:

- - sonstige:

51 - - - - von jungen Sattelrobben und von jungen

Mützenrobben

55 - - - - sonstige

71 - - - von Wildkatzen

75 - - - andere

44.06 Bahnschwellen aus Holz.

48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch

überzogen, wie sie für Schreib-, Druck- oder

andere graphische Zwecke verwendet werden,

sowie Papiere und Pappen, für Lochkarten und

Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,

ausgenommen Papiere der Nummer 48.01 oder

48.03; handgeschöpfte Papiere und Pappen.

4802.10 - handgeschöpfte Papiere und Pappen

4802.20 - Papiere und Pappen, wie sie zur Herstellung

lichtempfindlicher, wärmeempfindlicher oder

elektroempfindlicher Papiere und Pappen

verwendet werden

48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus

Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,

überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,

verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen,

andere als solche der Nummer 48.03, 48.09,

48.10 oder 48.18.

- Papiere und Pappen, gummiert oder mit

Klebeschichte versehen:

4811.29 - - sonstige

- Papiere und Pappen, mit Kunststoffen

(ausgenommen Klebestoffen) gestrichen,

imprägniert oder überzogen:

4811.31 - - gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht

von mehr als 150 g

4811.39 - - sonstige

49.05 Kartographische Erzeugnisse aller Art

einschließlich Atlanten, Wandkarten,

topographische Pläne und Globen, gedruckt.

49.06 Originalpläne und Originalzeichnungen für

architektonische, technische, industrielle,

gewerbliche, topographische oder ähnliche

Zwecke, mit der Hand hergestellt;

handgeschriebene Schriftstücke,

photographische Reproduktionen auf

sensibilisierten Papieren und mit Kohlepapier

hergestellte Durchschriften der vorstehend

genannten Waren.

49.07 Briefmarken, Stempelmarken u. dgl., nicht

entwertet, im Bestimmungsland gültig und zum

Umlauf vorgesehen; Stempelpapier; Banknoten;

Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen

und ähnliche Wertpapiere.

49.08 Abziehbilder aller Art.

49.09 Postkarten, gedruckt oder illustriert;

gedruckte Karten mit Glückwünschen,

Mitteilungen oder Ankündigungen persönlicher

Art, auch illustriert, auch mit Umschlägen

oder Verzierungen.

49.10 Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich

Blöcke für Abreißkalender.

49.11 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und

Photographien.

68.02 Bausteine (Werk- oder Hausteine), ausgenommen

Schiefer, bearbeitet, und Waren daraus, mit

Ausnahme von Waren der Nummer 68.01;

Mosaiksteine u dgl. aus Natursteinen,

einschließlich Schiefer, auch auf Unterlagen;

künstlich gefärbte Körner (Granalien), Splitt

und Mehl, aus Natursteinen (einschließlich

Schiefer).

- andere Bausteine (Werk- oder Hausteine) und

Waren daraus, nur geschnitten oder gesägt,

mit planer oder gleichmäßiger Oberfläche:

6802.22 - - andere Kalksteine

6802.29 - - andere Steine

- andere

6802.92 - - andere Kalksteine

6802.99 - - andere Steine

68.03 Schiefer, bearbeitet, und Waren aus

Naturschiefer oder Preßschiefer.

68.06 Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche

mineralische Wollen; expandierter Vermiculit,

expandierte Tone, Schaumschlacke und ähnliche

expandierte mineralische Erzeugnisse;

Mischungen und Waren aus wärme-, kälte- und

schallisolierenden oder schalldämmenden

mineralischen Stoffen, ausgenommen solche der

Nummer 68.11 oder 68.12 oder des Kapitels 69.

6806.10 - Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche

mineralische Wollen (einschließlich

Mischungen untereinander), lose, in Platten

oder Rollen

68.15 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen

Stoffen (einschließlich Waren aus Torf),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

6815.10 - Waren aus Graphit oder anderem Kohlenstoff,

nicht für die Elektrotechnik

72.02 Ferrolegierungen.

- Ferromangan:

7202.11 - - mit einem Gehalt von mehr als

2 Gewichtsprozent Kohlenstoff

72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

- mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

ex 7207.11 - - mit rechteckigem (einschließlich

quadratischem) Querschnitt und einer

Breite von weniger als der zweifachen

Stärke:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

11 - - - - aus Automatenstahl

19 - - - - sonstige

ex 7207.12 - - andere, mit rechteckigem (nicht

quadratischem) Querschnitt:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

11 - - - - mit einer Stärke von 50 mm oder mehr

19 - - - - mit einer Stärke von weniger als 50 mm

ex 7207.19 - - sonstige:

- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:

- - - - gewalzt oder stranggegossen:

11 - - - - aus Automatenstahl (Montanunion)

15 - - - - - andere (Montanunion)

- - - Rohlinge für Profile:

31 - - - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion)

ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent

oder mehr Kohlenstoff:

- - mit rechteckigem (einschließlich

quadratischem) Querschnitt und einer

Breite von weniger als der zweifachen

Stärke:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

11 - - - - aus Automatenstahl

- - - - sonstige, mit einem Gehalt:

15 - - - - - von 0,25 Gewichtsprozent oder mehr,

aber weniger als 0,6 Gewichtsprozent

Kohlenstoff

17 - - - - - von 0,6 Gewichtsprozent oder mehr

Kohlenstoff

- - andere, mit rechteckigem (nicht

quadratischem) Querschnitt:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

31 - - - - mit einer Stärke von 50 mm oder mehr

33 - - - - mit einer Stärke von weniger als 50 mm

- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:

- - - gewalzt oder stranggegossen:

51 - - - - aus Automatenstahl (Montanunion)

- - - - andere (Montanunion):

55 - - - - - mit einem Gehalt von

0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber

weniger als 0,6 Gewichtsprozent

Kohlenstoff

57 - - - - - mit einem Gehalt von

0,6 Gewichtsprozent oder mehr

Kohlenstoff

- - Rohlinge für Profile:

71 - - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion)

72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr, plattiert oder überzogen.

- verzinnt:

ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:

- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders

als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten:

11 - - - - Zinnblech

72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken

(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus

rostfreiem Stahl.

7218.10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.