Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Übermittlung von Daten, die Führung von Evidenzen, die Codierung und die statistischen Auswertungen und Verarbeitungen von Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privathochschulen (Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV)
Zu lfd. Nr. 15, 16 (Postleitzahl des Heimatortes, Bezeichnung des Heimatortes) sowie Nr. 19 und 20 (Postleitzahl der Zustelladresse, Ort der Zustelladresse): im Bereich der Applikation BIS ist bei österreichischen Adressen eine Eingabe gemäß Kodex Tabelle PLZ der Einrichtung Bundesanstalt „Statistik Österreich“ erforderlich; bei ausländischen Adressen sowie im Bereich des DVUH sind keine Vorgaben zu beachten (Freitext).
2.2. FH-Studiendaten
2.2.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentliche Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer des/der Studierenden | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | codiert gemäß § 12 |
| 3 | Semesterkennzeichen | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 7 | Beginndatum des Studiums | (JJJJMMTT) |
| 8 | Beendigungsdatum des Studiums | (JJJJMMTT) |
| 9 | Aufenthalt von incomings/outgoings | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 10 | Aufenthalt bis incomings/outgoings | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 11 | Mobilitätsprogramm incomings/outgoings | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 12 | Aufenthaltszweck incomings/outgoings | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 13 | Gastland incomings/outgoings | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 14 | Herkunftsland incomings/outgoings | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 15 | erworbene ECTS-Anrechnungspunkte incomings/outgoings | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 16 | angerechnete ECTS-Anrechnungspunkte incomings/outgoings | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 17 | Studiengangskennzahl | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 18 | Meldedatum | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 19 | Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien | codiert nach DVUH |
| 20 | Meldestatus | codiert nach DVUH |
| 21 | Unterbrechungsdatum des Studiums | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 22 | Wiedereintrittsdatum ins Studium | codiert nach BIS-SST, DVUH |
2.2.2.Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge)
Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge).
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | codiert gemäß § 12 |
| 3 | Semesterkennzeichen | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach § 13 Abs. 4 |
| 7 | Beginndatum des Hochschullehrganges | (JJJJMMTT) |
| 8 | Beendigungsdatum des Hochschullehrganges | (JJJJMMTT) |
| 9 | Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien | codiert nach DVUH |
| 10 | Meldedatum | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 11 | Hochschullehrgangsnummer | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 12 | Meldestatus | codiert nach DVUH |
Zu lfd. Nr. 4 (Zugangsvoraussetzung/Schulform) und 5 (Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung/Schulform): bis zum Studienjahr 2021/22 erfolgt die Eingabe gemäß BIS, ab dem Studienjahr 2022/23 gemäß DVUH.
Verarbeitung durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
3.1. Studienbeitragsdaten
Die nachfolgenden Daten werden von Fachhochschulen an den Datenverbund zum Zweck der Sicherstellung der Einhebung von Studierendenbeiträgen gemeldet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an die Applikation BIS. Die Daten sind für alle ordentlichen und außerordentlichen FH-Studierenden mit Beitragspflicht anzuführen. Eine Beitragspflicht besteht bereits bei der Abführung des Studierendenbeitrages.
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer des/der Studierenden | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | codiert gemäß § 12 |
| 3 | Beitragssemester | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Beitragsstatus | FHs codieren mit „X“ wenn beitragspflichtig, ÖH-Beitrag + ggf. Studienbeitrag“ |
| 5 | Studierendenbeitrag ÖH | |
| 6 | Sonderbeitrag ÖH | |
| 7 | Studienbeitrag | |
| 8 | Nachforderung Studienbeitrag | |
| 9 | Valutadatum (Ende der Zahlungsfrist) | |
| 10 | Valutadatum Nachfrist | |
| 11 | Letztes Buchungsdatum | |
| 12 | Zulassungsstatus | Codierung gemäß DVUH-Spezifikation |
| 13 | Meldung der Fortsetzung des Studiums (Fortsetzungskennzahl) | Codierung gemäß DVUH-Spezifikation |
| 14 | Bezahlstatus | |
| 15 | IST-Beitrag | |
| 16 | Studienbeitragskonto der FH | |
| 17 | Vollzugsmeldung | |
3.2. Studienförderungs- und Prüfungsdaten
Zum Zweck der Bereitstellung von Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorgaben sowie für die Übermittlung von Prüfungsdaten bei gemeinsam eingerichteten Studien sind folgende Daten zu übermitteln:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer der/des Studierenden | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | |
| 3 | Semesterkennzeichen | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Semesterzahl | |
| 5 | ECTS-Anrechnungspunkte | |
| 6 | Studiengangskennzahl | |
Verarbeitung durch die Applikation BIS
Die nachfolgenden Daten werden nur mittels Applikation BIS und nicht durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen verarbeitet.
4.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentlich Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Studiengangskennzahl | codiert nach BIS-SST |
| 2 | Standort | codiert nach BIS-SST |
| 3 | Organisationsform | codiert nach BIS-SST |
| 4 | Personenkennzeichen | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 7 | Ausstellungsstaat der Urkunden über die Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 8 | Ausbildungssemester | codiert nach BIS-SST |
| 9 | Studierendenstatus | codiert nach BIS-SST |
| 10 | Berufstätigkeit | codiert nach BIS-SST |
| 11 | VonNachPersKZ | codiert nach BIS-SST |
| 12 | Förderrelevanz für das Bundesministerium | codiert nach BIS-SST |
| 13 | Förderung des Auslandsaufenthaltes outgoings | codiert nach BIS-SST |
| 14 | Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 15 | Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 16 | Studierendentyp im gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 17 | Partnerinstitution des gemeinsamen (einrichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 18 | Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 19 | Ausbildungssemester im gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 20 | Beendigungsdatum des gemeinsam (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS SST |
| 21 | Meldedatum | codiert nach BIS-SST |
| 22 | Erhalterkennzahl | codiert nach BIS-SST |
| 23 | Duales Studium | codiert nach BIS-SST |
4.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von Hochschullehrgängen
Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von Hochschullehrgängen
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Meldedatum | 15.11.JJJJ und 15.04.JJJJ |
| 2 | Erhalterkennzahl | codiert nach BIS-SST |
| 3 | Hochschullehrgangsnummer | codiert nach BIS-SST |
| 4 | Standort | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Personenkennzeichen | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 7 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 8 | Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung Master | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 9 | Studierendenstatus | codiert nach BIS-SST |
| 10 | Organisationsform | codiert nach BIS-SST |
| 11 | Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 12 | Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 13 | Studierendentyp im gemeinsamen eingerichteten Studium | codiert nach BIS-SST |
| 14 | Partnerinstitution des gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 15 | Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 16 | Beendigungsdatum des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
Abkürzung
UHSBV
Anlage 2zu § 16Studierendendaten der FachhochschulenApplikation BIS und Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Aufbau der Studierendendaten für die Applikation BIS und für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH)
Die Daten der Anlage 2 enthalten Studierendendaten der Fachhochschulen für die Applikation BIS sowie für den DVUH und gliedern sich in Daten, die von beiden Applikationen, oder nur von der Applikation BIS oder nur von der Applikation DVUH genutzt werden. Des Weiteren werden Studierenden-Personendaten, Studiendaten (jeweils für ordentliche und außerordentliche Studierende), Studienbeitragsdatensätze sowie Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorschriften unterschieden. Die Daten sind für alle meldepflichtigen FH-Studierenden, unabhängig davon, ob es sich um ordentliche oder außerordentliche Studierende handelt, zu übermitteln.
Verarbeitung durch Applikation BIS und DVUH
2.1. FH-Studierenden-Personendaten
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien, auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge) sowie auf außerordentliche Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen. Die Datensätze umfassen auch jene Studierende, die ein im Ausland eingerichtetes Fachhochschul-Studium besuchen, welches mit einem österreichischen akademischen Grad abschließt (dislozierte Studierende).
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer des/der Studierenden | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | codiert gemäß § 12 |
| 3 | Semesterkennzeichen | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 5 | Ersatzkennzeichen | |
| 6 | vbPK-AS | |
| 7 | Familienname | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 8 | Vorname | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 9 | Geburtsdatum | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 10 | Staatsangehörigkeit | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 11 | Geschlecht | codiert gemäß § 13 Abs. 3 |
| 12 | Akademische/r Grad/e vor dem Namen | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 13 | Akademische/r Grad/e nach dem Namen | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 14 | Staat des Heimatortes | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 15 | Postleitzahl des Heimatortes | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 16 | Bezeichnung des Heimatortes | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 17 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür am Heimatort | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 18 | Staat der Zustelladresse | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 19 | Postleitzahl der Zustelladresse | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 20 | Ort der Zustelladresse | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 21 | Straße, Hausnummer, Stiege/Stock/Tür der Zustelladresse | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 22 | c/o | |
| 23 | E-Mail-Adresse (von BE vergeben) | |
| 24 | E-Mail-Adresse (privat) | |
Zu lfd. Nr. 5 (Ersatzkennzeichen) sowie Nr. 7 und 8 (Familienname, Vorname): Die Erfassung dieser Daten erfolgt nur befristet, die Daten werden daher sieben Monate nach Erfassung in BIS gelöscht.
Zu lfd. Nr. 15, 16 (Postleitzahl des Heimatortes, Bezeichnung des Heimatortes) sowie Nr. 19 und 20 (Postleitzahl der Zustelladresse, Ort der Zustelladresse): im Bereich der Applikation BIS ist bei österreichischen Adressen eine Eingabe gemäß Kodex Tabelle PLZ der Einrichtung Bundesanstalt „Statistik Österreich“ erforderlich; bei ausländischen Adressen sowie im Bereich des DVUH sind keine Vorgaben zu beachten (Freitext).
2.2. FH-Studiendaten
2.2.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentliche Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer des/der Studierenden | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | codiert gemäß § 12 |
| 3 | Semesterkennzeichen | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 7 | Beginndatum des Studiums | (JJJJMMTT) |
| 8 | Beendigungsdatum des Studiums | (JJJJMMTT) |
| 9 | Aufenthalt von (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 10 | Aufenthalt bis (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 11 | Mobilitätsprogramm (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 12 | Aufenthaltszweck (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 13 | Gastland (internationale Mobilität) | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 14 | Herkunftsland (internationale Mobilität) | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 15 | erworbene ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 16 | anerkannte ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 17 | Studiengangskennzahl | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 18 | Meldedatum | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 19 | Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien | codiert nach DVUH |
| 20 | Meldestatus | codiert nach DVUH |
| 21 | Unterbrechungsdatum des Studiums | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 22 | Wiedereintrittsdatum ins Studium | codiert nach BIS-SST, DVUH |
2.2.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge)
Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge).
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | codiert gemäß § 12 |
| 3 | Semesterkennzeichen | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach § 13 Abs. 4 |
| 7 | Beginndatum des Hochschullehrganges | (JJJJMMTT) |
| 8 | Beendigungsdatum des Hochschullehrganges | (JJJJMMTT) |
| 9 | Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien | codiert nach DVUH |
| 10 | Meldedatum | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 11 | Hochschullehrgangsnummer | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 12 | Meldestatus | codiert nach DVUH |
| 13 | Aufenthalt von (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 14 | Aufenthalt bis (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 15 | Mobilitätsprogramm (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 16 | Aufenthaltszweck (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 17 | Gastland (internationale Mobilität) | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 18 | Herkunftsland (internationale Mobilität) | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 19 | erworbene ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 20 | anerkannte ECTS-Anrechnungspunkte (internationale Mobilität) | codiert nach BIS-SST, DVUH |
Zu lfd. Nr. 4 (Zugangsvoraussetzung/Schulform) und 5 (Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung/Schulform): bis zum Studienjahr 2021/22 erfolgt die Eingabe gemäß BIS, ab dem Studienjahr 2022/23 gemäß DVUH.
Verarbeitung durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
3.1. Studienbeitragsdaten
Die nachfolgenden Daten werden von Fachhochschulen an den Datenverbund zum Zweck der Sicherstellung der Einhebung von Studierendenbeiträgen gemeldet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an die Applikation BIS. Die Daten sind für alle ordentlichen und außerordentlichen FH-Studierenden mit Beitragspflicht anzuführen. Eine Beitragspflicht besteht bereits bei der Abführung des Studierendenbeitrages.
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer des/der Studierenden | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | codiert gemäß § 12 |
| 3 | Beitragssemester | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Beitragsstatus | FHs codieren mit „X“ wenn beitragspflichtig, ÖH-Beitrag + „ggf. Studienbeitrag“ |
| 5 | Studierendenbeitrag ÖH | |
| 6 | Sonderbeitrag ÖH | |
| 7 | Studienbeitrag | |
| 8 | Nachforderung Studienbeitrag | |
| 9 | Valutadatum (Ende der Zahlungsfrist) | |
| 10 | Valutadatum Nachfrist | |
| 11 | Letztes Buchungsdatum | |
| 12 | Zulassungsstatus | Codierung gemäß DVUH-Spezifikation |
| 13 | Meldung der Fortsetzung des Studiums (Fortsetzungskennzahl) | Codierung gemäß DVUH-Spezifikation |
| 14 | Bezahlstatus | |
| 15 | IST-Beitrag | |
| 16 | Studienbeitragskonto der FH | |
| 17 | Vollzugsmeldung | |
3.2. Studienförderungs- und Prüfungsdaten
Zum Zweck der Bereitstellung von Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorgaben sowie für die Übermittlung von Prüfungsdaten bei gemeinsam eingerichteten Studien sind folgende Daten zu übermitteln:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer der/des Studierenden | codiert gemäß § 4 |
| 2 | Kennung der Bildungseinrichtung | |
| 3 | Semesterkennzeichen | Jahreszahl (vierstellig) + S oder W |
| 4 | Semesterzahl | |
| 5 | ECTS-Anrechnungspunkte | |
| 6 | Studiengangskennzahl | |
Verarbeitung durch die Applikation BIS
Die nachfolgenden Daten werden nur mittels Applikation BIS und nicht durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen verarbeitet.
4.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentlich Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Studiengangskennzahl | codiert nach BIS-SST |
| 2 | Standort | codiert nach BIS-SST |
| 3 | Organisationsform | codiert nach BIS-SST |
| 4 | Personenkennzeichen | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 7 | Ausstellungsstaat der Urkunden über die Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST, DVUH |
| 8 | Ausbildungssemester | codiert nach BIS-SST |
| 9 | Studierendenstatus | codiert nach BIS-SST |
| 10 | Berufstätigkeit | codiert nach BIS-SST |
| 11 | VonNachPersKZ | codiert nach BIS-SST |
| 12 | Förderrelevanz für das Bundesministerium | codiert nach BIS-SST |
| 13 | Förderung des Auslandsaufenthaltes outgoings | codiert nach BIS-SST |
| 14 | Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 15 | Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 16 | Studierendentyp im gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 17 | Partnerinstitution des gemeinsamen (einrichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 18 | Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 19 | Ausbildungssemester im gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 20 | Beendigungsdatum des gemeinsam (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS SST |
| 21 | Meldedatum | codiert nach BIS-SST |
| 22 | Erhalterkennzahl | codiert nach BIS-SST |
| 23 | Duales Studium | codiert nach BIS-SST |
4.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von Hochschullehrgängen
Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von Hochschullehrgängen
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Meldedatum | 15.11.JJJJ und 15.04.JJJJ |
| 2 | Erhalterkennzahl | codiert nach BIS-SST |
| 3 | Hochschullehrgangsnummer | codiert nach BIS-SST |
| 4 | Standort | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Personenkennzeichen | codiert nach BIS-SST |
| 6 | Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 7 | Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
| 8 | Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung Master | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 9 | Studierendenstatus | codiert nach BIS-SST |
| 10 | Organisationsform | codiert nach BIS-SST |
| 11 | Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 12 | Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
| 13 | Studierendentyp im gemeinsamen eingerichteten Studium | codiert nach BIS-SST |
| 14 | Partnerinstitution des gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 15 | Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium | codiert nach BIS-SST |
| 16 | Beendigungsdatum des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums | codiert nach BIS-SST |
4.3. Daten von Studienwerberinnen und -werbern
Die Datensätze beziehen sich auf Studienwerberinnen und -werber von ordentlichen FH-Studien.
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | vbPK-BF | |
| 2 | Ersatzkennzeichen | gemäß Bildungsdokumentationsgesetz 2020 |
| 3 | Semesterkennzeichen | codiert nach BIS-SST |
| 4 | Geburtsdatum | codiert nach BIS-SST |
| 5 | Geschlecht | codiert gemäß § 13 Abs. 3 |
| 6 | Staatsangehörigkeit | codiert gemäß § 13 Abs. 4 |
| 7 | Studiengangskennzahl | codiert nach BIS-SST |
| 8 | Organisationsform | codiert nach BIS-SST |
| 9 | Zugangsvoraussetzung (Schulform) | codiert nach BIS-SST |
| 10 | Zugangsvoraussetzung Master | codiert nach BIS-SST |
Abkürzung
UHSBV
Anlage 3zu § 18 Abs. 1Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Aufbau der Datensätze der Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
1.1 Für Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:
1.1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.
1.1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.
1.1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.
1.2 Für Privathochschulen gilt:
1.2.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.
1.2.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.
1.2.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.
Aufbau der Datensätze:
2.1 Die Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.
2.2 Aufbau der Personendatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen | |
| 3 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 4 | Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule | codiert (§ 12) |
| 5 | Bezugssemester | |
| 6 | Familienname | |
| 7 | Vorname/n | |
| 8 | Geburtsdatum | (JJJJMMTT) |
| 9 | Staatsangehörigkeit | codiert (§ 12) |
| 10 | Geschlecht | M, W, X, O, I oder K |
| 11 | akademische/r Grad/e vor dem Namen | |
| 12 | akademische/r Grad/e nach dem Namen | |
| 13 | Staat der Anschrift am Heimatort | codiert (§ 12) |
| 14 | Postleitzahl der Anschrift am Heimatort | |
| 15 | Heimatort | |
| 16 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. | |
| 17 | Staat der Zustelladresse | |
| 18 | Postleitzahl der Zustelladresse | |
| 19 | Ort der Zustelladresse | |
| 20 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. | |
| 21 | c/o-Name | |
| 22 | E-Mail-Adresse | |
2.2.1 Zusätzlich für Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:
| 23 | Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN | 3.3 |
|---|---|---|
| 24 | Kennzeichnung für die Personenzählung PO | 3.4 |
| 25 | Studienbeitragsstatus | codiert (§ 12) |
2.2.2 Zusätzlich für Studierende von Privathochschulen:
| 23 | in Bezug auf die Person konstante Datensatzkennung | |
|---|---|---|
2.3 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Beitragssemester | |
| 5 | Bezahlungsstatus | 3.6 |
| 6 | Vorschreibung Studienbeitrag | |
| 7 | Vorschreibung Studierendenbeitrag | |
| 8 | Vorschreibung Sonderbeitrag | |
| 9 | Valutadatum der Vorschreibung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
| 10 | Nachforderung Studienbeitrag | |
| 11 | Nachforderung Studierendenbeitrag | |
| 12 | Nachforderung Sonderbeitrag | |
| 13 | Valutadatum der Nachforderung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
| 14 | Ist-Betrag | |
| 15 | letztes Buchungsdatum | (JJJJMMTT) |
| 16 | Studienbeitragskonto der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule | IBAN |
2.4 Aufbau der Studiendatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Bezugssemester | |
| 5 | Kennzeichnung Studiengesetz | 3.7 |
| 6 | Universität oder Pädagogische Hochschule der Zulassung | codiert (§ 12) |
| 7 | Kennzahl-1 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 8 | Kennzahl-2 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 9 | Kennzahl-3 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 10 | zweite Universität bzw. Pädagogische Hochschule oder Lehrverbund | codiert (§ 12) |
| 11 | Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum | (JJJJMMTT); 3.8 |
| 12 | Form der allgemeinen Universitätsreife | codiert (§ 12) |
| 13 | Datum der allgemeinen Universitätsreife | (JJJJMM); 3.2 |
| 14 | Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife | codiert (§12) |
| 15 | Zulassungsstatus | 3.9 |
| 16 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 | 3.10 |
| 17 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 | 3.10 |
| 18 | Meldung der Fortsetzung des Studiums | 3.11 |
| 19 | Mobilitätsprogramm | codiert (§ 12); 3.5 |
| 20 | Gastland des Auslandsaufenthaltes | codiert (§ 12) |
| 21 | Beendigungsdatum | (JJJJMMTT); 3.12 |
| 22 | Curriculum Fach 1 | 3.13 |
| 23 | Curriculum Fach 2 | 3.13 |
| 24 | Datum der Fortsetzungsmeldung | (JJJJMMTT); 3.13 |
Feldinhalt:
3.1 Die Felder 1 bis 10, 13, 15, 17 bis 20 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 14 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 9 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 7 und 11 bis 15 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.
3.2 Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „00“, „35“, „52“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen. Die Angabe des Codes „00“ ist längstens bis zum Ende des jeweiligen Semesters durch eine gültige Codierung zu ersetzen.
3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
3.4 Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
3.5 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.
3.6 Zu verwenden sind die Codes:
| 0 | vorgeschrieben |
|---|---|
| 1 | Betrag nicht ordnungsgemäß |
| 2 | zu spät bezahlt |
| 7 | bezahlt „so gut wie“ |
| 8 | bezahlt an anderer postsekundärer Bildungseinrichtung |
| 9 | ordnungsgemäß bezahlt |
3.7 Kennzeichnung Studiengesetz:
– Für Universitäten: Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß UG sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für Pädagogische Hochschulen: Ordentliche Studien auf Grund von Curricula gemäß HG sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des HG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für gemeinsam zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingerichtete Studien: Sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.
3.8 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben. Handelt es sich um ein Diplomstudium mit Studienzweigen, kann beim Übertritt in den Studienzweig der Beginn dieser Studienphase mit dem neuen Beginndatum gemeldet werden.
3.9 Zu verwenden sind die Codes:
| V | Antrag auf Zulassung |
|---|---|
| B | Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung) |
| F | Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen) |
| X | Zulassung zum Studium ist erloschen |
Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (zB Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Universität bzw. Pädagogischen Hochschule ist mit „F“ zu kennzeichnen. Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus mit „F“ anzugeben, sofern nicht im gleichen Semester die Schließung erfolgt. In diesem Fall ist der Zulassungsstatus „X“ zu melden. Bei amtswegigen Mitbelegungen kann als Zulassungsstatus „B“, „F“ oder „X“ gemeldet werden.
3.10 Anfängerkennzeichen:
– „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums;
– „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten Unterrichtsfach bzw. der gewählten Spezialisierung.
– Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.
– Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung gesondert zu prüfen. In den Sprachen der Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zur gleichen Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen. Bei Zulassung zu einem dreijährigen Doktoratsstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen im Fall früherer Zulassung zu einem fachgleichen Doktoratsstudium mit kürzerer gesetzlicher Studiendauer.
3.11 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 UG bzw. § 71 Abs. 1 Z 1 HG gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.
3.12 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung des Studiums und bei Diplomstudien mit Studienzweigen mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase beim Übertritt in den Studienzweig zu besetzen.
3.13 Nur im Falle von gemeinsam eingerichteten Studien zu melden; die Datenfelder dürfen in diesem Fall nicht leer übermittelt werden.
Abkürzung
UHSBV
Anlage 3zu § 18 Abs. 1Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Aufbau der Datensätze der Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
1.1 Für Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:
1.1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.
1.1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.
1.1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.
1.2 Für Privathochschulen gilt:
1.2.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.
1.2.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.
1.2.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.
Aufbau der Datensätze:
2.1 Die Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.
2.2 Aufbau der Personendatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | Sozialversicherungsnummer bzw. bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF bzw. Ersatzkennzeichen | |
| 3 | vbPK-AS | |
| 4 | Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule | codiert (§ 12) |
| 5 | Bezugssemester | |
| 6 | Familienname | |
| 7 | Vorname/n | |
| 8 | Geburtsdatum | (JJJJMMTT) |
| 9 | Staatsangehörigkeit | codiert (§ 12) |
| 10 | Geschlecht | M, W, X, O, I oder K |
| 11 | akademische/r Grad/e vor dem Namen | |
| 12 | akademische/r Grad/e nach dem Namen | |
| 13 | Staat der Anschrift am Heimatort | codiert (§ 12) |
| 14 | Postleitzahl der Anschrift am Heimatort | |
| 15 | Heimatort | |
| 16 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. | |
| 17 | Staat der Zustelladresse | |
| 18 | Postleitzahl der Zustelladresse | |
| 19 | Ort der Zustelladresse | |
| 20 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. | |
| 21 | c/o-Name | |
| 22 | E-Mail-Adresse | |
2.2.1 Zusätzlich für Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:
| 23 | Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN | 3.3 |
|---|---|---|
| 24 | Kennzeichnung für die Personenzählung PO | 3.4 |
| 25 | Studienbeitragsstatus | codiert (§ 12) |
2.2.2 Zusätzlich für Studierende von Privathochschulen:
| 23 | in Bezug auf die Person konstante Datensatzkennung | |
|---|---|---|
2.3 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Beitragssemester | |
| 5 | Bezahlungsstatus | 3.6 |
| 6 | Vorschreibung Studienbeitrag | |
| 7 | Vorschreibung Studierendenbeitrag | |
| 8 | Vorschreibung Sonderbeitrag | |
| 9 | Valutadatum der Vorschreibung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
| 10 | Nachforderung Studienbeitrag | |
| 11 | Nachforderung Studierendenbeitrag | |
| 12 | Nachforderung Sonderbeitrag | |
| 13 | Valutadatum der Nachforderung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
| 14 | Ist-Betrag | |
| 15 | letztes Buchungsdatum | (JJJJMMTT) |
| 16 | Studienbeitragskonto der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule | IBAN |
2.4 Aufbau der Studiendatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Bezugssemester | |
| 5 | Kennzeichnung Studiengesetz | 3.7 |
| 6 | Universität oder Pädagogische Hochschule der Zulassung | codiert (§ 12) |
| 7 | Kennzahl-1 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 8 | Kennzahl-2 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 9 | Kennzahl-3 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 10 | zweite Universität bzw. Pädagogische Hochschule oder Lehrverbund | codiert (§ 12) |
| 11 | Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum | (JJJJMMTT); 3.8 |
| 12 | Form der allgemeinen Universitätsreife | codiert (§ 12) |
| 13 | Datum der allgemeinen Universitätsreife | (JJJJMM); 3.2 |
| 14 | Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife | codiert (§12) |
| 15 | Zulassungsstatus | 3.9 |
| 16 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 | 3.10 |
| 17 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 | 3.10 |
| 18 | Meldung der Fortsetzung des Studiums | 3.11 |
| 19 | Mobilitätsprogramm | codiert (§ 12); 3.5 |
| 20 | Gastland des Auslandsaufenthaltes | codiert (§ 12) |
| 21 | Beendigungsdatum | (JJJJMMTT); 3.12 |
| 22 | Curriculum Fach 1 | 3.13 |
| 23 | Curriculum Fach 2 | 3.13 |
| 24 | Datum der Fortsetzungsmeldung | (JJJJMMTT); 3.13 |
| 25 | Schließungsgrund | 3.14 |
Feldinhalt:
3.1 Die Felder 1 bis 10, 13, 15, 17 bis 20 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 14 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 9 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 7 und 11 bis 15 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.
3.2 Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „00“, „35“, „52“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen. Die Angabe des Codes „00“ ist längstens bis zum Ende des jeweiligen Semesters durch eine gültige Codierung zu ersetzen.
3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
3.4 Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
3.5 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.
3.6 Zu verwenden sind die Codes:
| 0 | vorgeschrieben |
|---|---|
| 1 | Betrag nicht ordnungsgemäß |
| 2 | zu spät bezahlt |
| 7 | bezahlt „so gut wie“ |
| 8 | bezahlt an anderer postsekundärer Bildungseinrichtung |
| 9 | ordnungsgemäß bezahlt |
3.7 Kennzeichnung Studiengesetz:
– Für Universitäten: Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß UG sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für Pädagogische Hochschulen: Ordentliche Studien auf Grund von Curricula gemäß HG sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des HG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für gemeinsam zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingerichtete Studien: Sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.
3.8 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben. Handelt es sich um ein Diplomstudium mit Studienzweigen, kann beim Übertritt in den Studienzweig der Beginn dieser Studienphase mit dem neuen Beginndatum gemeldet werden. Ebenso kann in einem kombinierten Master- und Doktoratsstudium der Übertritt in den Doktoratsteil mit neuem Beginndatum gemeldet werden.
3.9 Zu verwenden sind die Codes:
| V | Antrag auf Zulassung |
|---|---|
| B | Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung) |
| F | Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen) |
| X | Zulassung zum Studium ist erloschen |
Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (zB Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften, Wechsel vom Masterteil in den Doktoratsteil in einem kombinierten Master- und Doktoratsstudium) an derselben Universität bzw. Pädagogischen Hochschule ist mit „F“ zu kennzeichnen. Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus mit „F“ anzugeben, sofern nicht im gleichen Semester die Schließung erfolgt. In diesem Fall ist der Zulassungsstatus „X“ zu melden. Bei amtswegigen Mitbelegungen kann als Zulassungsstatus „B“, „F“ oder „X“ gemeldet werden.
3.10 Anfängerkennzeichen:
– „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums;
– „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten Unterrichtsfach bzw. der gewählten Spezialisierung.
– Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.
– Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung gesondert zu prüfen. In den Sprachen der Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zur gleichen Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen. Bei Zulassung zu einem dreijährigen Doktoratsstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen im Fall früherer Zulassung zu einem fachgleichen Doktoratsstudium mit kürzerer gesetzlicher Studiendauer. In einem kombinierten Master- und Doktoratsstudium mit verpflichtender oder optionaler Masterarbeit unterbleibt das Anfängerkennzeichen beim Übertritt in den Doktoratsabschnitt.
3.11 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 UG bzw. § 71 Abs. 1 Z 1 HG gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.
3.12 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung des Studiums und bei Diplomstudien mit Studienzweigen mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase beim Übertritt in den Studienzweig zu besetzen.
3.13 Nur im Falle von gemeinsam eingerichteten Studien zu melden; die Datenfelder dürfen in diesem Fall nicht leer übermittelt werden.
3.14 Zu verwenden sind die Codes:
| A | Mindeststudienleistung nicht erbracht – UG § 68 (1) Z 2a |
|---|---|
| B | Fehlende Fortsetzungsmeldung – UG § 68 (1) Z 2 |
| C | Letzte zulässige Wiederholung negativ – UG § 68 (1) Z 3 |
| D | Positiver Studienabschluss – UG § 68 (1) Z 6 |
Die Studienschließungen aufgrund der Codes „B“, „C“ und „D“ sind nur im Falle von gemeinsam eingerichteten Studien zu melden.
Abkürzung
UHSBV
Anlage 3zu § 18 Abs. 1Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Aufbau der Datensätze der Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
1.1 Für Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:
1.1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.
1.1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.
1.1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.
1.2 Für Privathochschulen gilt:
1.2.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.
1.2.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.
1.2.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.
Aufbau der Datensätze:
2.1 Die Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.
2.2 Aufbau der Personendatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF bzw. Ersatzkennzeichen | |
| 3 | vbPK-AS | |
| 4 | Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule | codiert (§ 12) |
| 5 | Bezugssemester | |
| 6 | Familienname | |
| 7 | Vorname/n | |
| 8 | Geburtsdatum | (JJJJMMTT) |
| 9 | Staatsangehörigkeit | codiert (§ 12) |
| 10 | Geschlecht | M, W, X, O, I oder K |
| 11 | akademische/r Grad/e vor dem Namen | |
| 12 | akademische/r Grad/e nach dem Namen | |
| 13 | Staat der Anschrift am Heimatort | codiert (§ 12) |
| 14 | Postleitzahl der Anschrift am Heimatort | |
| 15 | Heimatort | |
| 16 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. | |
| 17 | Staat der Zustelladresse | |
| 18 | Postleitzahl der Zustelladresse | |
| 19 | Ort der Zustelladresse | |
| 20 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. | |
| 21 | c/o-Name | |
| 22 | E-Mail-Adresse | |
| 23 | Lichtbild | |
2.2.1 Zusätzlich für Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:
| 23 | Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN | 3.3 |
|---|---|---|
| 24 | Kennzeichnung für die Personenzählung PO | 3.4 |
| 25 | Studienbeitragsstatus | codiert (§ 12) |
2.2.2 Zusätzlich für Studierende von Privathochschulen:
| 23 | in Bezug auf die Person konstante Datensatzkennung | |
|---|---|---|
2.3 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Beitragssemester | |
| 5 | Bezahlungsstatus | 3.6 |
| 6 | Vorschreibung Studienbeitrag | |
| 7 | Vorschreibung Studierendenbeitrag | |
| 8 | Vorschreibung Sonderbeitrag | |
| 9 | Valutadatum der Vorschreibung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
| 10 | Nachforderung Studienbeitrag | |
| 11 | Nachforderung Studierendenbeitrag | |
| 12 | Nachforderung Sonderbeitrag | |
| 13 | Valutadatum der Nachforderung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
| 14 | Ist-Betrag | |
| 15 | letztes Buchungsdatum | (JJJJMMTT) |
| 16 | Studienbeitragskonto der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule | IBAN |
2.4 Aufbau der Studiendatensätze:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Bezugssemester | |
| 5 | Kennzeichnung Studiengesetz | 3.7 |
| 6 | Universität oder Pädagogische Hochschule der Zulassung | codiert (§ 12) |
| 7 | Kennzahl-1 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 8 | Kennzahl-2 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 9 | Kennzahl-3 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 10 | zweite Universität bzw. Pädagogische Hochschule oder Lehrverbund | codiert (§ 12) |
| 11 | Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum | (JJJJMMTT); 3.8 |
| 12 | Form der allgemeinen Universitätsreife | codiert (§ 12) |
| 13 | Datum der allgemeinen Universitätsreife | (JJJJMM); 3.2 |
| 14 | Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife | codiert (§ 12) |
| 15 | Zulassungsstatus | 3.9 |
| 16 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 | 3.10 |
| 17 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 | 3.10 |
| 18 | Meldung der Fortsetzung des Studiums | 3.11 |
| 19 | Mobilitätsprogramm | codiert (§ 12); 3.5 |
| 20 | Gastland des Auslandsaufenthaltes | codiert (§ 12) |
| 21 | Beendigungsdatum | (JJJJMMTT); 3.12 |
| 22 | Curriculum Fach 1 | 3.13 |
| 23 | Curriculum Fach 2 | 3.13 |
| 24 | Datum der Fortsetzungsmeldung | (JJJJMMTT); 3.13 |
| 25 | Schließungsgrund | 3.14 |
Feldinhalt:
3.1 Die Felder 1 bis 10, 13, 15, 17 bis 20 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 14 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 9 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 7 und 11 bis 15 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.
3.2 Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „00“, „35“, „52“, „55“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen. Bei der Codierung des Ausstellungsstaats der allgemeinen Universitätsreife mit „00“, „55“, „98“ und „99“ ist dieses Feld leer zu übergeben. Die Angabe des Codes „00“ ist längstens bis zum Ende des jeweiligen Semesters durch eine gültige Codierung zu ersetzen.
3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
3.4 Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß den Anlagen 11 und 12 ), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
3.5 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.
3.6 Zu verwenden sind die Codes:
| 0 | vorgeschrieben |
|---|---|
| 1 | Betrag nicht ordnungsgemäß |
| 2 | zu spät bezahlt |
| 7 | bezahlt „so gut wie“ |
| 8 | bezahlt an anderer postsekundärer Bildungseinrichtung |
| 9 | ordnungsgemäß bezahlt |
3.7 Kennzeichnung Studiengesetz:
– Für Universitäten: Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß UG sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für Pädagogische Hochschulen: Ordentliche Studien auf Grund von Curricula gemäß HG sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des HG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für gemeinsam zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingerichtete Studien: Sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.
3.8 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben. Handelt es sich um ein Diplomstudium mit Studienzweigen, kann beim Übertritt in den Studienzweig der Beginn dieser Studienphase mit dem neuen Beginndatum gemeldet werden. Ebenso kann in einem kombinierten Master- und Doktoratsstudium der Übertritt in den Doktoratsteil mit neuem Beginndatum gemeldet werden.
3.9 Zu verwenden sind die Codes:
| V | Antrag auf Zulassung |
|---|---|
| B | Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung) |
| F | Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen) |
| X | Zulassung zum Studium ist erloschen |
Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (zB Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften, Wechsel vom Masterteil in den Doktoratsteil in einem kombinierten Master- und Doktoratsstudium) an derselben Universität bzw. Pädagogischen Hochschule ist mit „F“ zu kennzeichnen. Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus mit „F“ anzugeben, sofern nicht im gleichen Semester die Schließung erfolgt. In diesem Fall ist der Zulassungsstatus „X“ zu melden. Bei amtswegigen Mitbelegungen kann als Zulassungsstatus „B“, „F“ oder „X“ gemeldet werden.
3.10 Anfängerkennzeichen:
– „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums;
– „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten Unterrichtsfach bzw. der gewählten Spezialisierung.
– Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.
– Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung gesondert zu prüfen. In den Sprachen der Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zur gleichen Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen. Bei Zulassung zu einem dreijährigen Doktoratsstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen im Fall früherer Zulassung zu einem fachgleichen Doktoratsstudium mit kürzerer gesetzlicher Studiendauer. In einem kombinierten Master- und Doktoratsstudium mit verpflichtender oder optionaler Masterarbeit unterbleibt das Anfängerkennzeichen beim Übertritt in den Doktoratsabschnitt.
3.11 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 UG bzw. § 71 Abs. 1 Z 1 HG gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.
3.12 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung des Studiums und bei Diplomstudien mit Studienzweigen mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase beim Übertritt in den Studienzweig zu besetzen.
3.13 Nur im Falle von gemeinsam eingerichteten Studien zu melden; die Datenfelder dürfen in diesem Fall nicht leer übermittelt werden.
3.14 Zu verwenden sind die Codes:
| A | Mindeststudienleistung nicht erbracht – UG § 68 (1) Z 2a |
|---|---|
| B | Fehlende Fortsetzungsmeldung – UG § 68 (1) Z 2 |
| C | Letzte zulässige Wiederholung negativ – UG § 68 (1) Z 3 |
| D | Positiver Studienabschluss – UG § 68 (1) Z 6 |
Die Studienschließungen aufgrund der Codes „B“, „C“ und „D“ sind nur im Falle von gemeinsam eingerichteten Studien zu melden.
Abkürzung
UHSBV
Anlage 3azu § 18 Abs. 1Daten für das Studierendenregister zur Ausstellung eines digitalen Studierendenausweises über die Ausweisplattform des Bundes gemäß § 10 Abs. 2 Bildungsdokumentationsgesetz 2020
Für die Ausstellung eines digitalen Studierendenausweises über die Ausweisplattform des Bundes werden dem Studierendenregister folgende Daten vom DVUH bereitgestellt:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Akademischer Grad (dem Namen vorangestellt) | |
| 2 | Akademischer Grad (dem Namen nachgestellt) | |
| 3 | Matrikelnummer | |
Folgende Daten werden aus den vorhandenen Daten des DVUH ermittelt/aufbereitet:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Studierendenstatus („studierend“/„nicht studierend“) | |
| 2 | Gültigkeit des Studierendenausweises | |
| 3 | Aktive Zulassungen | |
| 4 | Meldende (zulassende) Bildungseinrichtung | |
| 5 | Gültigkeit der Zulassung an der jeweiligen Bildungseinrichtung | |
Für das Personenbild am digitalen Studierendenausweis gelten folgende Regelungen:
3.1. Grundsätzlich wird das jeweils aktuellere Bild gemäß § 9 Abs. 1 Z 9 lit. a bis d Bildungsdokumentationsgesetz 2020 an die Ausweisplattform weitergegeben. Die Daten werden dabei bei Anfragen seitens der Ausweisplattform jeweils durch das Studierendenregister aus den entsprechenden Registern abgefragt und an die Ausweisplattform übermittelt. Die Daten werden im Studierendenregister nicht gespeichert.
3.2. Falls in den oben genannten Registern kein aktuelles Personenbild verfügbar ist, muss jede meldende Bildungseinrichtung dem Studierendenregister im Wege des DVUH nach Maßgabe der Verfügbarkeit und der technischen Möglichkeiten zum Zweck der Bereitstellung des digitalen Studierendenausweises gemäß § 11a Bildungsdokumentationsgesetz 2020 über die Ausweisplattform ein aktuelles Personenbild aus ihren lokalen Datenbeständen überlassen.
3.3. Von der Bildungseinrichtung gemeldete Bilddaten werden als JPG oder PNG Bild BASE64 encodiert dargestellt. Die Auflösung ist entweder 413x531px, 473x608px oder 481x606px.
Abkürzung
UHSBV
Anlage 4zu § 18 Abs. 2Prüfungsdaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Auswahl der Datensätze der Prüfungsdaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
1.1 Datensätze über die Prüfungsaktivität, welche Stundenmengen abgelegter Prüfungen, Stundenmengen abgelegter Prüfungen mit positiver Beurteilung und Mengen von ECTS-Anrechnungspunkten enthalten, die den ordentlichen Studierenden auf Grund positiver Beurteilung von Prüfungen und von wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten zuerkannt wurden, Daten über die Prüfungsaktivität von ordentlichen Studierenden, welche keine Prüfungen abgelegt haben, und
1.2 Datensätze über vollständig erfolgreich abgelegte Prüfungen, die ein ordentliches Studium, einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums, einen Universitätslehrgang, einen Vorbereitungslehrgang oder einen Hochschullehrgang abschließen.
Aufbau der Datensätze:
2.1 Aufbau des Datensatzes zur Prüfungsaktivität:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Berichtssemester | |
| 5 | Kennzeichnung Studiengesetz | 3.2 |
| 6 | Kennzeichnung des Studiums | Kennzeichnung gemäß § 12 Abs. 6 |
| 7 | Semesterzahl Fach-1 | 3.3 |
| 8 | Semesterzahl Fach-2 | 3.3 |
| 9 | Semesterstundenzahl Fach-1 | 3.4.1; 3.4.3; 3.4.4 |
| 10 | Semesterstundenzahl Fach-2 | 3.4.2; 3.4.4 |
| 11 | Semesterstundenzahl mit positiver Beurteilung Fach-1 | 3.4.1; 3.4.3; 3.4.4 |
| 12 | Semesterstundenzahl mit positiver Beurteilung Fach-2 | 3.4.2; 3.4.4 |
| 13 | ECTS-Anrechnungspunkte Fach-1 | 3.4.1; 3.4.4 |
| 14 | ECTS-Anrechnungspunkte Fach-2 | 3.4.2; 3.4.4 |
| 15 | Mobilitätsbonus | 3.4.3 |
2.2 Aufbau des Datensatzes zu Abschlüssen von Studien und Studienabschnitten:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Berichtssemester | |
| 5 | Kennzeichnung Studiengesetz | 3.2 |
| 6 | Universität der Zulassung bzw. Pädagogische Hochschule der Zulassung | codiert (§ 12) |
| 7 | Kennzahl-1 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 8 | Kennzahl-2 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 9 | Kennzahl-3 des Studiums | codiert (§ 12) |
| 10 | zweite Universität bzw. Pädagogische Hochschule oder Lehrverbund | codiert (§ 12) |
| 11 | Studienabschnitt (Fach-1) | 3.5 bis 3.9 |
| 12 | Studienabschnitt (Fach-2) | 3.5 bis 3.9 |
| 13 | Abschlussdatum 1. Abschnitt (Fach-1) | (JJJJMMTT); 3.5 bis 3.8 |
| 14 | Abschlussdatum 1. Abschnitt (Fach-2) oder 2. Abschnitt (Fach-1) | (JJJJMMTT); 3.5 bis 3.8 |
| 15 | Abschlussdatum letzter Abschnitt (Fach-1) | (JJJJMMTT); 3.5 bis 3.8 |
| 16 | Abschlussdatum letzter Abschnitt (Fach-2) | (JJJJMMTT); 3.5 bis 3.8 |
| 17 | Abschlussdatum Doktorat oder sonstiger Abschluss | (JJJJMMTT); 3.5 bis 3.8 |
Feldinhalt:
3.1 Die Felder 1 bis 6 des Datensatzes zur Prüfungsaktivität dürfen nicht leer übergeben werden. Ferner darf Feld 7 bei Studien mit Zulassung an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule und Feld 13 bei Studien mit der Kennzeichnung Studiengesetz „U“, „H“ und „L“ nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 7, 11 oder 12 und zumindest eines der Felder 13 bis 17 des Datensatzes zu abschließenden Prüfungen dürfen nicht leer übergeben werden.
3.2 Kennzeichnung Studiengesetz:
– Für Universitäten: Ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß UG sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für Pädagogische Hochschulen: Ordentliche Studien auf Grund von Curricula gemäß HG sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des HG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
– Für gemeinsam eingerichtete Studien: Gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichtete Lehramtsstudien sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.
3.3 Semesterzahl: Die erreichte Zahl fortgesetzt gemeldeter Semester einschließlich des Berichtssemesters ist im Regelfall in das erste zweistellige Feld einzutragen (Semesterzahl Fach 1). Bei kombinationspflichtigen Lehramtsstudien und kombinationspflichtigen Studien an Pädagogischen Hochschulen entspricht Semesterzahl Fach-1 dem ersten Unterrichtsfach und Semesterzahl Fach-2 dem zweiten Unterrichtsfach bzw. der Spezialisierung.
3.4 Eintragungen der Semesterstundenzahl und der ECTS-Anrechnungspunkte:
3.4.1 Die Semesterstundenzahl und die ECTS-Anrechnungspunkte sind im Regelfall in die Felder 9, 11 und 13 einzutragen.
3.4.2 Bei kombinationspflichtigen Lehramtsstudien und kombinationspflichtigen Studien an Pädagogischen Hochschulen sind die Semesterstundenzahl und die ECTS-Anrechnungspunkte für das erste Unterrichtsfach in die Felder 9, 11 und 13 und jene für das zweite Unterrichtsfach bzw. der Spezialisierung in die Felder 10, 12 und 14 einzutragen. Der Anteil der allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen ist im jeweiligen Unterrichtsfach bzw. der Spezialisierung zu berücksichtigen.
3.4.3 Bei belegten Studien, die im Rahmen von ERASMUS+-Studienaufenthalten (SMS) oder ERASMUS + Studierendenpraktika (SMT) geförderte Outgoing-Studierenden-Mobilität mit einem Mindestauslandsaufenthalt von 2 Monaten aufweisen, sind für diese Outgoing-Mobilität für das betreffende Semester dem jeweiligen Studium pauschal 8 ECTS-Anrechnungspunkte einmalig hinzuzurechnen. Wenn für ein Studium diese Hinzurechnung berücksichtigt worden ist, so ist das Feld 15 mit dem Wert „B“ zu befüllen.
3.4.4 Wurden von einem ordentlichen Studierenden in dem betroffenen Studium keine Prüfungen abgelegt, so sind in dem Datensatz die Felder 9 bis 14 mit 0 (Null) zu befüllen.
3.5 Die Besetzung der Felder 11 bis 17 steht in direktem Zusammenhang. Der Zusammenhang wird im so genannten Prüfungsvektor, einem Feld mit fünf Positionen aus der Datei der Studienkennzahlen abgebildet. Der Prüfungsvektor für ein bestimmtes Studium ist positionsgetreu aus den Werten des Felds „Abschluss-Codes“ der ersten Kennzahl der Studienkennung zu ermitteln.
3.6 Für die Besetzung der Felder 11 und 12 sind nur jene Werte aus 3.9 zulässig, die im Prüfungsvektor ermittelt wurden. Feld 12 darf nur bei kombinationspflichtigen Studien besetzt sein.
3.7 Bei kombinationspflichtigen Lehramtsstudien und kombinationspflichtigen Studien an Pädagogischen Hochschulen, die an zwei Universitäten bzw. zwei Pädagogischen Hochschulen betrieben werden, gilt für 3.5 und 3.6 die Einschränkung, dass für die Bildung des Prüfungsvektors und für die Besetzung der Felder 11 und 12 von jeder der beteiligten Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen nur jenes Fach (und damit jene Position) heranzuziehen ist, das dem eigenen Studienangebot entspricht. Die Felder, die der anderen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zuzuordnen sind, bleiben grundsätzlich leer.
3.8 Unter Berücksichtigung der Beziehung zwischen den Studienkennzahlen und den korrespondierenden Positionen im Prüfungsvektor ergibt sich für jeden Abschnittscode eindeutig die Position jenes Feldes, in welchem das Datum einer konkreten, das Studium oder einen Studienabschnitt abschließenden, Prüfung (Studienleistung) zu setzen ist. Die Datumsfelder der das Studium oder einen Studienabschnitt abschließenden Prüfungen (Studienleistungen) werden entsprechend dem Studienfortschritt besetzt, bis die Zulassung zu diesem Studium erloschen ist; Prüfungsdaten, die bereits in früheren Semestern zur Verfügung gestellt wurden, sind auch bei weiteren Meldungen in den Daten anzuführen. Für nicht kombinationspflichtige Studien gilt: ist die Position 5 im Prüfungsvektor besetzt, so ist das Datum in Feld 17 das Abschlussdatum des Studiums; ansonsten wird das Studium mit der Angabe des Datums in Feld 15 abgeschlossen.
3.9 Für die Felder 11 und 12 sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen, wobei bei den Codes R, W und S im Studienverlauf der jeweils höherwertige den niedriger wertigen überschreibt:
| leer | noch keine das Studium oder einen Studienabschnitt abschließende Prüfung (Studienleistung) oder (bei Feld 12) für dieses Studium keine Angabe erlaubt |
|---|---|
| R | den 1. Studienabschnitt abschließende Prüfung eines ordentlichen Studiums mit Abschnitten (z. B. 1. Diplomprüfung) |
| W | den 2. Studienabschnitt abschließende Prüfung eines ordentlichen Studiums mit drei Abschnitten (z.B. 2. Diplomprüfung) |
| S | abschließende Prüfung (Studienleistung) eines ordentlichen Studiums, unabhängig von der Zahl der Abschnitte (letzte Diplomprüfung, Bachelor- oder Masterprüfung, Approbation der wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeit) und eines Erweiterungsstudiums gemäß § 54c. UG |
| P | (abschließendes) Rigorosum eines Doktoratsstudiums |
| U | Abschlussprüfung eines Universitäts-, Hochschul- oder Vorbereitungslehrganges, Abschluss eines Studiums für die Gleichwertigkeit, Abschluss eines Erweiterungsstudiums (nicht aber jene gemäß § 54c. UG) und Abschluss eines Masterstudiums für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in nur einem Unterrichtsfach |
Abkürzung
UHSBV
Anlage 4zu § 18 Abs. 2Prüfungsdaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Auswahl der Datensätze der Prüfungsdaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
1.1 Datensätze über die Prüfungsaktivität, welche Stundenmengen abgelegter Prüfungen, Stundenmengen abgelegter Prüfungen mit positiver Beurteilung und Mengen von ECTS-Anrechnungspunkten enthalten, die den ordentlichen Studierenden auf Grund positiver Beurteilung von Prüfungen und von wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten zuerkannt wurden, Daten über die Prüfungsaktivität von ordentlichen Studierenden, welche keine Prüfungen abgelegt haben, und
1.2 Datensätze über vollständig erfolgreich abgelegte Prüfungen, die ein ordentliches Studium, einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums, den Masterteil eines kombinierten Master- und Doktoratsstudiums, einen Universitätslehrgang, einen Vorbereitungslehrgang oder einen Hochschullehrgang abschließen.
Aufbau der Datensätze:
2.1 Aufbau des Datensatzes zur Prüfungsaktivität:
| Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 | Matrikelnummer | |
| 2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF | |
| 3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (§ 12) |
| 4 | Berichtssemester | |
| 5 | Kennzeichnung Studiengesetz | 3.2 |
| 6 | Kennzeichnung des Studiums | Kennzeichnung gemäß § 12 Abs. 6 |
| 7 | Semesterzahl Fach-1 | 3.3 |
| 8 | Semesterzahl Fach-2 | 3.3 |
| 9 | Semesterstundenzahl Fach-1 | 3.4.1; 3.4.3; 3.4.4 |
| 10 | Semesterstundenzahl Fach-2 | 3.4.2; 3.4.4 |
| 11 | Semesterstundenzahl mit positiver Beurteilung Fach-1 | 3.4.1; 3.4.3; 3.4.4 |
| 12 | Semesterstundenzahl mit positiver Beurteilung Fach-2 | 3.4.2; 3.4.4 |
| 13 | ECTS-Anrechnungspunkte Fach-1 | 3.4.1; 3.4.4 |
| 14 | ECTS-Anrechnungspunkte Fach-2 | 3.4.2; 3.4.4 |
| 15 | Mobilitätsbonus | 3.4.3 |
2.2 Aufbau des Datensatzes zu Abschlüssen von Studien und Studienabschnitten:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.