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Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
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· 2000-05-25
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2012-11-01
2012-03-05
2011-01-14
2009-11-24
2008-10-20
2008-01-04
2007-03-14
Änderungen vom 2007-03-14
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# Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
<sup>1</sup> Übersetzung Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (Stand am 19. Dezember 2006) Die Vertragsstaaten dieses Protokolls, in der Erwägung, dass es zur weiteren Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens
<sup>1</sup> Übersetzung Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (Stand am 14. März 2007) Die Vertragsstaaten dieses Protokolls, in der Erwägung, dass es zur weiteren Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens
<sup>3</sup> und zur weiteren Durchführung seiner Bestimmungen, über die Rechte des Kindes insbesondere der Artikel 1, 11, 21 und 32–36, angebracht wäre, die Massnahmen zu erweitern, welche die Vertragsstaaten ergreifen sollen, um den Schutz des Kindes vor Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie zu gewährleisten, ferner in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die Rechte des Kindes das Recht des Kindes anerkennt, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte, ernsthaft darüber besorgt, dass der internationale Kinderhandel zum Zweck des Verkaufs von Kindern, der Kinderprostitution und der Kinderpornografie beträchtliche Ausmasse angenommen hat und im Zunehmen begriffen ist, zutiefst besorgt über die weit verbreitete und andauernde Praxis des Sextourismus, der Kinder besonders gefährdet, weil er den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie unmittelbar fördert, in der Erkenntnis, dass eine Reihe besonders gefährdeter Gruppen, namentlich Mädchen, in höherem Masse dem Risiko der sexuellen Ausbeutung ausgesetzt sind und dass Mädchen einen unverhältnismässig hohen Anteil der Opfer sexueller Ausbeutung ausmachen, besorgt über die zunehmende Verfügbarkeit von Kinderpornografie über das Internet und andere neue Technologien und unter Hinweis auf die 1999 in Wien abgehaltene Internationale Konferenz zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und insbesondere auf die Schlussfolgerung der Konferenz, in der sie fordert, die Herstellung, den Vertrieb, die Ausfuhr, die Übermittlung, die Einfuhr und den vorsätzlichen Besitz von Kinderpornografie sowie die Werbung dafür weltweit unter Strafe zu stellen, und unter Hinweis auf die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Regierungen und der Internetindustrie, in der Überzeugung, dass die Beseitigung des Verkaufs von Kindern, der Kinderprostitution und der Kinderpornografie durch einen ganzheitlichen Ansatz erleichtert werden wird, der die begünstigenden Umstände wie Unterentwicklung, Armut, wirtschaftliche Ungleichheiten, ungerechte sozioökonomische Strukturen, gestörte Familienverhältnisse, fehlende Bildung, Landflucht, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, verantwortungsloses Sexualverhalten Erwachsener, schädliche traditionelle Praktiken, bewaffnete Konflikte und Kinderhandel einbezieht, sowie in der Überzeugung, dass Anstrengungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit unternommen werden müssen, um die Nachfrage, die zum Verkauf von Kindern, zur Kinderprostitution und zur Kinderpornografie führt, zu verringern, und ferner in der Überzeugung, dass es wichtig ist, die weltweite Partnerschaft zwischen allen Handelnden zu fördern und die Rechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene zu verbessern, unter Hinweis auf die internationalen Übereinkünfte betreffend den Schutz von Kindern, einschliesslich des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern
2006-10-19
2000-05-25
Originalfassung
Text zu diesem Datum