Änderungshistorie

Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000

32 Versionen · 2000-12-15
2026-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 5, 37, 38
2025-05-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2025-03-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 35, 36
2025-02-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2024-07-10
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 33, 34
2024-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2023-07-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2023-05-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2022-04-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2021-07-07
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 31, 32
2021-04-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2021-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 29, 30
2019-10-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2019-08-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 27, 28
2019-07-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 1, 25, 26
2019-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 23, 24
2018-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 21, 22

Änderungen vom 2018-01-01

@@ -138,6 +138,10 @@
der Schätzungskommission aufgrund des Schätzungsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnung.
- s) öffentliches Arbeitsrecht:[^33]
des Amtes für Volkswirtschaft aufgrund des Entsendegesetzes und der darauf gestützten Verordnung.
2) Soweit durch dieses oder andere Gesetze nicht ausdrücklich der Weiterzug an die Beschwerdekommission offen steht, können Verfügungen oder Entscheidungen der Amtsstellen oder Gemeinden mittels Beschwerde bei der Regierung angefochten werden.
##### Art. 5
@@ -200,61 +204,71 @@
### Übergangsbestimmung
### II.
### Hängige Fälle
**gez. *Hans-Adam***
**gez. *Dr. Mario Frick* Fürstlicher Regierungschef**
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^33] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Gemeinden oder des Amtes für Umweltschutz ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes[^34] noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung des Amtes für Umweltschutz ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^35] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung der Stipendienstelle ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^36] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung des Amtes für Umwelt ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^37] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Gemeinde oder des Amtes für Umwelt ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^38] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^39] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Regierung ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^40] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Gemeinde oder des Amtes für Umwelt ergangen ist.
...
...
Beschwerden gegen Verfügungen des Amtes für Gesundheit nach Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung werden von der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten beurteilt, sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes[^41] noch keine rechtsmittelfähige Verfügung ergangen ist.
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^34] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Gemeinden oder des Amtes für Umweltschutz ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes[^35] noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung des Amtes für Umweltschutz ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^36] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung der Stipendienstelle ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^37] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung des Amtes für Umwelt ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^38] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Gemeinde oder des Amtes für Umwelt ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^39] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^40] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Regierung ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^41] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Gemeinde oder des Amtes für Umwelt ergangen ist.
...
...
Beschwerden gegen Verfügungen des Amtes für Gesundheit nach Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung werden von der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten beurteilt, sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes[^42] noch keine rechtsmittelfähige Verfügung ergangen ist.
...
...
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens[^43] dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Regierung oder des Landgerichts ergangen ist.
...
@@ -322,20 +336,24 @@
[^32]: Art. 4 Abs. 1 Bst. r eingefügt durch [LGBl. 2016 Nr. 356](https://www.gesetze.li/chrono/2016356000).
[^33]: Inkrafttreten: 1. September 2008.
[^34]: Inkrafttreten: 11. Januar 2011.
[^35]: Inkrafttreten: 1. August 2013.
[^36]: Inkrafttreten: 1. Februar 2014.
[^37]: Inkrafttreten: 1. August 2015.
[^38]: Inkrafttreten: 1. September 2016.
[^39]: Inkrafttreten: 1. Januar 2017.
[^40]: Inkrafttreten: 1. März 2017.
[^41]: Inkrafttreten: 1. September 2017.
[^33]: Art. 4 Abs. 1 Bst. s eingefügt durch [LGBl. 2017 Nr. 340](https://www.gesetze.li/chrono/2017340000).
[^34]: Inkrafttreten: 1. September 2008.
[^35]: Inkrafttreten: 11. Januar 2011.
[^36]: Inkrafttreten: 1. August 2013.
[^37]: Inkrafttreten: 1. Februar 2014.
[^38]: Inkrafttreten: 1. August 2015.
[^39]: Inkrafttreten: 1. September 2016.
[^40]: Inkrafttreten: 1. Januar 2017.
[^41]: Inkrafttreten: 1. März 2017.
[^42]: Inkrafttreten: 1. September 2017.
[^43]: Inkrafttreten: 1. Januar 2018.
2017-09-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 19, 20
2017-03-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 17, 18
2017-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 15, 16
2016-09-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 13, 14
2016-03-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2015-08-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 11, 12
2014-07-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2014-02-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 9, 10
2013-08-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 7, 8
2013-02-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 2
2013-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2012-08-29
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2012-01-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — art. 4
2011-01-11
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25 — arts. 4, 5, 6
2009-07-01
Beschwerdekommissionsgesetz vom 25
Originalfassung Text zu diesem Datum