Änderungshistorie

Verordnung vom 18. Dezember 2013 über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung, VISV)

9 Versionen · 2013-12-18

Änderungen vom 2018-09-15

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<sup>14</sup> anschliessend, je nach Verlauf des Verfahrens, die Daten der Kategorien II–VI.
<sup>2</sup> Betrifft das Gesuch ein Schengen-Visum der Kategorie A oder C nach Artikel 11 a
<sup>2</sup> Betrifft das Gesuch ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt oder für den Flughafentransit, so werden die Daten der Kategorien I–VI nach Artikel 5 Absatz 2
<sup>15</sup> Buchstaben a–d der Verordnung vom 22. Oktober 2008 über die Einreise und die Visumerteilung, so werden die Daten der Kategorien I–VI nach Artikel 5 Absatz 2 an das C-VIS übermittelt.
<sup>15</sup> an das C-VIS übermittelt.
<sup>3</sup> Die Visumbehörden erfassen zudem die in Anhang 2 aufgeführten Daten der Kategorie VII. Diese Daten werden nicht an das C-VIS übermittelt.
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<sup>1</sup> Die folgenden Behörden haben zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben online Zugang zu den Daten des ORBIS:
- a. beim SEM:
###### Fussnoten
[^1]: SR 142.20
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[^14]: Fassung gemäss Ziff. II der V vom 2. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 3047).
[^15]: SR 142.204
[^15]: Fassung gemäss Art. 69 Abs. 2 Ziff. 3 der V vom 15. Aug. 2018 über die Einreise und Visumerteilung, in Kraft seit 15. Sept. 2018 (AS 2018 3087).
[^16]: Siehe Fussnote zu Art. 2 Bst. a.
2013-12-18
VISV
Originalfassung Text zu diesem Datum