Änderungshistorie
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)
11 Versionen
· 2008-12-19
2020-07-01
2020-01-01
2018-01-01
2017-01-01
2016-01-01
2014-07-01
Änderungen vom 2014-07-01
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# Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)
<sup>1</sup> , gestützt auf Artikel 122 Absatz <sup>1</sup> der Bundesverfassung
<sup>2</sup> nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 2006 , beschliesst: 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
<sup>1</sup> , nach Einsicht in die Botgestützt auf Artikel 122 Absatz <sup>1</sup> der Bundesverfassung
<sup>2</sup> schaft des Bundesrates vom 28. Juni 2006 , beschliesst: 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
## 1. Titel: Gegenstand und Geltungsbereich
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<sup>1</sup> Kommt es zu keiner Einigung, so hält die Schlichtungsbehörde dies im Protokoll fest und erteilt die Klagebewilligung:
- a. bei der Anfechtung von Mietund Pachtzinserhöhungen: dem Vermieter oder Verpächter;
- a. bei der Anfechtung von Mietund Pachtzinserhöhungen: dem Vermieter o- der Verpächter;
- b. in den übrigen Fällen: der klagenden Partei.
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<sup>1</sup> Eine Klageänderung ist zulässig, wenn der geänderte oder neue Anspruch nach der gleichen Verfahrensart zu beurteilen ist und:
- a. mit dem bisherigen Anspruch in einem sachlichen Zusammenhang steht; oder
- a. mit dem bisherigen Anspruch in einem sachlichen Zusammenhang steht; o- der
- b. die Gegenpartei zustimmt.
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<sup>1</sup> In der Hauptverhandlung werden neue Tatsachen und Beweismittel nur noch berücksichtigt, wenn sie ohne Verzug vorgebracht werden und:
- a. erst nach Abschluss des Schriftenwechsels oder nach der letzten Instruktionsverhandlung entstanden oder gefunden worden sind (echte Noven); oder
- a. erst nach Abschluss des Schriftenwechsels oder nach der letzten Instruktionsverhandlung entstanden oder gefunden worden sind (echte Noven); o- der
- b. bereits vor Abschluss des Schriftenwechsels oder vor der letzten Instruktionsverhandlung vorhanden waren, aber trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorher vorgebracht werden konnten (unechte Noven).
2013-05-01
2013-01-01
2012-01-01
2011-01-01
2008-12-19
ZPO
Originalfassung
Text zu diesem Datum